15-10-2015, 09:44
(14-10-2015, 22:51)Pappnase schrieb: Und mal sehen, wie sie versuchen, den Sohn aus Rang 4 des BGB an meiner Frau Rang 3 vorbei zuschieben...Hat die Gegenseite denn behauptet, Sohnemann sei noch privilegiert ? Kann mir nicht vorstellen, daß das tatsächlich zur Diskussion steht ...
(14-10-2015, 21:32)p__ schrieb: Auch das nicht - die sogenannte Haushaltsersparnis ist einer der Juristentricks in einer Mangelfallberechnung für Minderjährige. Aber hier gehts um einen Volljährigen, der liegt im Rang weit hinten und §1603 Abs. 2 Satz 1 trifft nicht zu.Um die "Haushaltsersparnis" geht es primär nicht. Es geht darum, pappnases Einkommen um vorrangige UH-Pflichten zu bereinigen.
Genauso wie beispielsweise bei der Bereinigung für Ehegattenunterhalt vorab KU abgezogen wird, kann hier der vorrangige Anspruch der neuen Ehefrau in Ansatz gebracht werden ("damit der Giersohn nichts kriegt").
... und um diesen Anspruch darzulegen, ist die Kenntnis ihres EK erforderlich.