21-10-2017, 17:07
Zumal es hier einfach gewesen wäre, eine Grenze zu setzen. Es gab ja einen Vertrag mit der Schule, der ein fixiertes Enddatum hatte. Das hätte man einfach nur ergänzen müssen. Ausbildungsunterhalt, solange die Ausbildung zielstrebig absolviert wird, längstens aber bis zum vertraglichen Ausbilungsende am 30.9.2017. Ein Halbsatz, zu kompliziert für den 600 EUR teuren Anwalt...
Was will der Knabe denn jetzt tun?
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