28-10-2017, 18:46
Wenn Bedingungen eines Vergleichs nichts taugen, muss man einen Beschluss verlangen. Klar, dass dem Anwalt und dem Richter nicht gefällt: Anwalt kann keine Vergleichsgebühr kassieren und Richter muss Beschluss schreiben. Juristen sind nicht deine Freunde und jede Beratung von ihnen musst du unter dem Vorzeichen ihrer Eigeninteressen bewerten.
Für einen Monat kannst du dich kulant zeigen, zumal kein Ende im Vergleich steht. Wahrscheinlich wird er irgendwann eine weitere Ausbildung beginnen und dann geht das Unterhaltsgefordere wieder los.
Für einen Monat kannst du dich kulant zeigen, zumal kein Ende im Vergleich steht. Wahrscheinlich wird er irgendwann eine weitere Ausbildung beginnen und dann geht das Unterhaltsgefordere wieder los.