31-10-2017, 15:40
(29-10-2017, 00:33)Pappnase schrieb: Hat nix mit Geiz zu tun...Geht mir ums Prinzip.
Dumm nur, daß Du am kürzeren Hebel ziehst!
Wie P schon schrieb: Der Vergleich gilt nach wie vor und Dein Sohn kann sofort aus dem heraus pfänden!
Er müßte explizit Dir entweder den Titel zurückgeben oder Dir eine Verzichtserklärung zukommen lassen, damit die Sache für Dich vorbei ist.
Wenn Du jetzt (unberechtigterweise) auf stur stellst, dann verbaust Du Dir evt. die Möglichkeit, daß Dein Sohn einlenkt!
Simon II