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Ein Jahr und acht Monate ohne Bewährung wegen falscher Beschuldigung
#7
(29-05-2013, 07:30)Simon ii schrieb: Worüber meckerst Du dann?
Gut aber noch nicht gut genug.
Genug ist es, wenn die Strafe genauso hoch ist.
Und wenn der Beschuldigte tatsächlich im Knast war, dann auch für den Richter, denn offensichtlich hat er jemand eingebuchtet, dessen Schuld nicht bewiesen war.
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RE: Ein Jahr und acht Monate ohne Bewährung wegen falscher Beschuldigung - von beppo - 29-05-2013, 07:39

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