25-09-2013, 14:43
(25-09-2013, 14:40)Petrus schrieb: In der Situation ist es viel besser, sich alimentieren zu lassen oder eine kleine Unternehmung zu gründen, aus der man ein geringes Einkommen in bar unterhalb der Pfändungsgrenze bezieht. Oder wie wärs mit einem Minijob im eigenen BetriebExakt. z.B. als Hausmeister der Wohnungsgesellschaft, der das Haus gehört...
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #