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Diskussion zu: 13 Jahre mit BLin und drei Kinder
#76
(17-03-2015, 14:52)kay schrieb: Mit BL kann manN keine Vereinbarung treffen,

Man kann schon, nur muss man damit rechnen, dass die früher oder später angegriffen werden. Also nochmal: Keine mündlichen Absprachen, sondern schriftliche Vereinbarungen, gebilligt von geeigneten Dritten.

(17-03-2015, 10:45)EddiAhrend schrieb: Hat villeicht jemand einen fertiges Dokument über die Unterhaltsregelung,
welches ich nur noch umschreiben muss?

Nein, lass das lieber den Anwalt oder Notar formulieren. Es kann sein, dass eure individuelle Situation eine Rolle spielt und ein allgemeiner Standardtext später gravierende Probleme verursacht. Fang bei solchen Sachen nicht an, Gebühren sparen zu wollen. Nicht in deiner Situation.

(17-03-2015, 10:45)EddiAhrend schrieb: Wenn ich ihr Unterhalt (300,-) bezahle, würde in späteren Zeiten ein Gericht dann davon ausgehen das wir doch keine 50/50 - Betreuung haben/hatten ?

Unterhalt als Beweis für ein Betreuungsmodell? Wird nicht klappen. Führe ein Tagebuch mit den Zeiten, die das Kind sich bei dir aufhält und den Dingen, die es in dieser Zeit gemacht hat (z.B. beim Sport gewesen, Freunde XY besucht, nachsitzen müssen :-)
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#77
Eine BL wird IMMER versuchen Vereinbarungen zu veraendern oder so zurechtzubiegen wie es ihr eben gerade in den Kram passt. Daher sind die meisten Vereinbarungen das Papier nicht wert auf dem sie geschrieben sind und reine Zeitverschwendung. Ausnahmen bestaetigen bekanntlich die Regel, aber die meisen Teufelstoechter verstehen wenn ueberhaupt nur was gerichtlich unter Androhung von ernsten Konsequenzen angeordnet wird.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#78
Gut konstruierte Vereinbarungen sind Sperren, die denjenigen beschädigen, der sie später angreifen will. Ihr Nutzen liegt also nicht nur in einem vermeintlich festen Boden, den die Vertragspartner einmal geschaffen haben, sondern auch im Verletzungsrisiko, wenn sie gekippt werden.

Anders ausgedrückt, will sie die später kippen, muss sie schon kräftig dagegen anrennen. Die borderlintypische Falle fürs überreissen, dem einzigen und besten Grund wenns bei Borderlinerin mal satte Eigentore gibt.
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#79
Hallo Leute,

danke, danke, hilft mir wirklich sehr.

Die Wohnung hat sie jetzt soweit,
noch mit dem Vermieter reden und dann raus mit ihr.
Da sie sich ja immernoch per SMS an den Neuen, der Singel bleiben will aber gegen Bettgeschichten nix hat, ranschmeisst, wirkt sie momentan recht stark.
Das ist Fluch und Segen gleichzeitig.
Einerseits tappe ich nicht so leicht in die Venusfalle,
andererseits tut es schon sehr weh sie jetzt irgendwie glücklich und relaxed zu sehen.
Und da entwickelt die Dame eine enorme Ausstrahlung. Echt nicht normal.
Schwierig wird es, sollte sie nochmal angekrochen kommen. Aber die Dame hat einen sehr grossen Stolz.

Aber egal, jetzt ist hart bleiben angesagt und möglichst viel regeln.
Ich denke ich werde auf die 300,- plus 580,- Kindergeld zustimmen und das Vertraglich festhalten.
Ich denke nach Düssldofer-Tabelle, im Falle die Kinder wären ganz bei ihr, würde sie ca. 900,- bekommen.
Da die Kinder aber auch viel bei mir sein werden würde mir auch ein Teil des Kindergeldes zustehen. Welchen ich durchaus miteinberechne.
Ich setzte jetzt einfach mal 250,- Kindergeld an, welches ich ihr überlasse, und dann noch die 300,- die sie fordert. Sind dann 550,-.
Wenn sie jetzt wirklich für den Großteil des Kinderkrams aufkommt, dann ist es in meinen Augen eine gerechte Sache.
Nur bleibt mir kaum noch was, da ich ja erstmal weniger arbeite.
Dann werde ich wohl spätere Forderungen abschmettern müssen was Konfliktpotential hat.

EddiAhrend
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#80
Hi,

so ein Mist!
Der Vermieter hat Eigenbedarf angemeldet.
Also keine Wohnung zu finden, erstmal.
Die Situation zu Hause könnte schlechter sein.
Sie macht nach wie vor den Haushalt und die Kinderversorgung gut.
Aber sobald wir "reden", verfällt sie in Abwertungen, Beleidigungen ... und möchte mit "Gewalt" erreichen, das ich um sie kämpfe.
Für mich ist es unerträglich wenn sie ihren Glanz und Duft in der Wohnung verteilt. Alles vollig irreal.

Den Jobwechsel hab ich jetzt soweit beschlossen, weiss nur noch nicht wie ich den Übergang gestalte. Aber beide Chefs sind sehr umgänglich, und können die Situation verstehen.

EddiAhrend
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#81
Hallo,

sind gerade am Verhandeln,wie es weitergeht.
Jetzt möchte sie den Wohnsitz der Kinder in ihrer Wohnung anmelden.Habe ein ungutes Gefühl dabei. Sie besteht darauf.
Was kann passieren? Kann ich drauf eingehen?

Danke,
Eddi
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#82
Was sagt sie denn, weshalb sie das will?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#83
Ich denke sie hat Angst, das ich ihr die Kinder wegnehmen könnte.
Was ich aber niemals tun werden.
Da habe eher ich Angst, das sie es irgendwann Versuchen wird.
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#84
Ach, sie will ohne zu begründen und Du fragst sie auch nicht?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#85
Hallo,

nach längerer Windstille kommt nur wieder eine Sturmwarnung.

Sie wohnt immer noch bei mir, findet keine bezahlbare Wohnung in unmittelbarer Nähe. Arbeitet sehr sehr viel, ich hab die Kinder sehr oft.

Gestern meinte sie, das sie bei einem Beratungsgespräch bei einer Anwältin war. Nach heftigem Streit und Beleidigungen lies sie dann die Katze aus dem Sack.
Sie möchte das alleinige Sorgerecht, und 600 EUR/mtl.
Da wir die Kinder hälftig betreuen, sie aber für Klamotten, Schulsachen, reguläre Eintritte, Sportutensilien aufkommen möchte, werde ich ihr diesen Teil auch gerne bezahlen.
Aber wenn ich jetzt rechne:
Ich 600,-
Sie 600,-
Kindergeld 570,-
Gesamt: 1770,-
Also monatlich 1770,- für Klamotten, Schulsachen, reguläre Eintritte, Sportutensilien, find ich ja schon ein bisschen heftig.
Immerhin hab ich die Kinder hälftig, und bisschen BurnOut ist ja auch noch da.

Ich denke es ist jetzt an der Zeit, einen Schrieb aufzusetzen.
Ich möchte ihr die Anfangs von ihr geforderten 300,- anbieten.
D.h.
Ich 300 + Sie 300 + Kindergeld 570,- = 1170,-
Das muss doch für die oben genannten Aufwendungen reichen.

Über Anregungen und Tipps würde ich mich sehr freuen.

EddiAhrend
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#86
Ich weiss nicht recht. Du machst jetzt eineinhalb Jahre mit dieser Sache rum, hast es bei Allem zugelassen, dass sie den Takt angibt. Sie pfeift, du hüpfst. Gelegenheiten wie den Führerscheinentzug hast du ignoriert, wahrscheinlich sie auch noch rumgefahren. Es bringt eigentlich nichts, da etwas zu raten, die Ratschläge wären immer nur Begleitmusik für dich. Was hast du denn davon konkret umgesetzt?
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#87
(01-07-2015, 11:18)EddiAhrend schrieb: Ich denke es ist jetzt an der Zeit, einen Schrieb aufzusetzen.
Ich möchte ihr die Anfangs von ihr geforderten 300,- anbieten.
D.h.
Ich 300 + Sie 300 + Kindergeld 570,- = 1170,-
Das muss doch für die oben genannten Aufwendungen reichen.

Über Anregungen und Tipps würde ich mich sehr freuen.

Die Sache ist, dass Du, so wie es auf den ersten Blick aussieht, nicht unbedingt in der allerbesten Verhandlungsposition bist.

Für die Zeit der Trennung stünde Deiner Noch-Frau nämlich Trennungsunterhalt zu. Noch hat sie ja diesbezüglich keine Forderungen gestellt, aber das könnte sich ziemlich schnell ändern, wenn Ihr Euch bezüglich des Kindesunterhalts nicht einigen könnt.

Von daher würde ich einmal durchrechnen, wieviel Du an Trennungsunterhalt zahlen müsstest. Allerdings ist zu bedenken, dass die Regelung für den Kindesunterhalt dauerhaft sein würde, während der Trennungsunterhalt nach ein bis zwei Jahren hinfällig würde.

Von daher wäre es angebracht, sich das Ganze einmal von allen Seiten durchzurechnen.

Dazu kommt noch das Risiko, ob Du das Wechselmodell überhaupt durchsetzen könntest, wenn Ihr keine Einigkeit erzielt.

Du musst entscheiden, wieviel Dir das Ganze wert ist. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung könntest Du Glück haben und die Kinder werden Dir zugesprochen, Du könntest aber auch auf Standardumgang plus regulären KU kommen.
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#88
Vielleicht habe ich es ja überlesen, aber bisher ist doch noch keine Zahl über die Einkommensverhältnisse der Eltern gefallen. Wir können damit keinerlei Einschätzungen, Abwägungen, Vorschläge zu Unterhaltsfragen liefern da ohne Grundlage. Trennungsunterhalt, wer weiss das schon? Nur die Eltern.
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#89
(01-07-2015, 13:39)p__ schrieb: Vielleicht habe ich es ja überlesen,...

In der Tat:

(19-12-2014, 15:20)EddiAhrend schrieb: Eckdaten:
8 Jahre verheiratet
Ich: 1800 Netto + 400 Miete
60000 abbezahlt, 17000 stehen noch aus.
Sie: 400 + 300 + 3 x Kindergeld
Hat ca 3 Jahre nicht gearbeitet wg Kinder.
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#90
Ist das überhaupt aktuell? Später steht immer was davon, dass die Dame so viel arbeiten würde.
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#91
Genau so ist es. Es hat sich was geändert.

Vor der Trennung:
Ich 1800 Netto + 400,- Miete
Sie ca 900,- + 570,- Kindergeld

Seit der Trennung Anfang März '15:
Ich 1200,- Netto + 400,- Miete
(habe meine Std. runtergefahren, da viel Kinderbetreuung und sie wegen Führerscheinverlust und Strafe jetzt mehr arbeitet)
Sie ca.1800,- Netto + Kindergeld 570,- (könnte aber auch noch einiges mehr sein)

Deshalb möchte ich ja den Ball flach halten, denn im Jahresmittel spielt hier die Zeit für mich.

Das Haus gehört mir, wobei ca 60 000,- während der Ehe abbezahlt wurden.
Was ist eigentlich mit Wohnwertvorteil, denn sie wohnt ja noch bei mir.

Kinder sind jetzt 9, 9 und 11 Jahre. Habe eine sehr enge emotionale Bindung zu den Kindern, aber meine Frau auch.
WM wäre ideal, da die Kids, wenn sie dann eine Wohnung findet, zu Fuss oder Fahrrad hin un her können.
Ihre RAin sagt paritätisches Wechselmodell geht nur "eine Woche hier, eine Woche da". Aber sollten wir uns so einigen, wie unten beschrieben, redet die doch Schwachsinn.

Stelle jetzt hier mal meinen ersten Entwurf einer Elternvereinbarung ein.
(noch nicht fertig, aber so in etwa möchte ich ihr das vorschlagen)


Elternvereinbarung

Die Eltern ... von den Kindern ... sind sich darüber einig das sie die Kinder gemeinsam sorgeberechtigt nach einem paritätischen Wechselmodell erziehen.
Beide achten bei der optimalen Umgangsplanung für die Kinder auf eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Die Kinder sind jeweils beim nichtarbeitendem Elternteil. Die restliche Zeit wird so gerecht als möglich aufgeteilt.
Die Kinder müssen nicht zwingend zeitlich gemeinsam von einem Elternteil betreut werden.

KM kümmert sich um die finanziellen Kinderbelange, wie Klamotten, Schulsachen, reguläre Eintritte, Sportutensilien.
Hierfür stehen der Mutter 1170,- EUR zur Verfügung. Dieser Betrag ergibt sich aus 300,-EUR, welche jeder Elternteil beiträgt, und das Kindergeld von ca. 570,- EUR.
KV kümmert sich um die technischen Belange wie Fahrräder, Mopeds, Handys und Elektronik.
Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke etc. werden gesondert verhandelt.
Die Kosten für Freizeit, Urlaub und Unternehmungen trägt jeder Elternteil alleine, da durch die hälftige Betreuung genug Zeit für eine Erwerbstätigkeit vorhanden ist.

Beide Eltern verpflichten sich gegenseitig die enge Bindung des Kindes zum anderen Elternteil und anderen wichtigen Bezugspersonen (Geschwister/Großeltern) zu berücksichtigen und zu fördern.
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#92
Ich finde deine Elternvereinbarung nicht gut.
Willst du dich selbst in den Ruin treiben?
Wer sich wie um die finanziellen Belange zu kümmern hat, gehört da nicht rein.
Außerdem ist beim Wechselmodell kein Unterhalt fällig.
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#93
Gewöhnlich kümmert man sich im Wechselmodell gemeinsam um die Kinderfinanzen, z.B. mittels eines Unterkontos. Dort gehen die Gelder für die Kinder hinein (z.B. Kindergeld) und die Ausgaben oberhalb des täglichen Bedarfs für die Kinder ab. Solche Nebenkonten sind meist kostenlos und schnell einzurichten. Das darf die Ex ruhig als Teil ihres Hauptkonto machen, wenn sie sich damit wichtiger führt. Es bedeutet aber mehr Arbeit, Buchführung.
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#94
(01-07-2015, 15:43)tumi schrieb: Ich finde deine Elternvereinbarung nicht gut.
Willst du dich selbst in den Ruin treiben?
Wer sich wie um die finanziellen Belange zu kümmern hat, gehört da nicht rein.
Außerdem ist beim Wechselmodell kein Unterhalt fällig.

Aber wo setzen wir die finanziellen Belange fest.
Dann nennen wir das halt anders.
Ein Unterkonto wäre gar nicht schlecht.
Letztlich ist es ein Drahtseilakt, wegen ihrer Wechselhaftigkeit.

EddiAhrend
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#95
Bei eine Unterkonto sehe ich folgendes Problem:
Wann darf aus diesem Konto abgehoben werden?
Wenn einer der Eltern mit einer Anschaffung für das Kind nicht
einverstanden ist, was dann? Willst du ihr verbieten etwas abzuheben?
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#96
Man kann vereinbaren, dass Ausgaben über XX EUR nur gemeinsam beschlossen werden. Wenn sich die Eltern aber ständig uneinig deswegen sind, dann läuft sowieso nichts. Einen Konsens kann man nicht erzwingen. Das Wechselmodell erfordert nun mal Kommunikation und Einigungsfähigkeit. Da aber so ein Nebenkonto immer gemeinsam aufgefüllt wird, fällt jede Ausgabe auch dem ausgebenden Elternteil zur Last. Das bremst doch etwas.

Inwieweit das Ganze mit einer Person von der geistig-emotionalen Ausstattung der Ex überhaupt machbar ist, muss der Vater beurteilen. Ein Wechselomdell mit einer instabilen Borderlinerin hätte keine lange Lebensdauer, eher eine Ärgergarantie.
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#97
Wirklich Feste ausgaben Dokumentieren und entsprechend Geld auf Konto überweisen. Andere sachen die benötigt werden, Zahlt man gern aus der eigene Tasche.
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#98
Der Entwurf einer Vereinbarung ist viel zu unbestimmt. Bei einen WM muss klar geregelt sein, wer wann betreut. Ansonsten ist Streit vorprogrammiert. Der jetzige Entwurf enthält hingegen nur ein paar abstrakte Absichtserklärungen.
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#99
Der Entwurf einer Vereinbarung ist viel zu unbestimmt. Bei einen WM muss klar geregelt sein, wer wann betreut. Ansonsten ist Streit vorprogrammiert. Der jetzige Entwurf enthält hingegen nur ein paar abstrakte Absichtserklärungen.
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Also, wer wann die Kinder betreut, sehe ich jetzt erst mal nicht als das grosse Problem. Sind ja drei Kinder. Soviel Betreuung schafft einer alleine gar nicht, auch weil wir ja beide abrbeiten.

Gestern hat sie nochmal beleidigenden Terror gemacht.
Sie will das ABR und 600,-/mtl.
Da wir aber 50/50 haben, sehe ich das nicht ein.
Sie droht mit Anwalt ... und will mich natürlich "fertig machen".

Kann sie das ABR einklagen?
Ich will ihr ja etwas zahlen, aber möchte Kontrolle über die Ausgaben haben.
Und außerdem habe ich auch Unterhaltskosten und kann die dann nicht mehr stemmen.
Sollte ich es auf eine Verhandlung ankommen lassen?
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