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Marschrichtung T R E N N U N G
raid,

kluge Frauen und Mütter werden nicht gewalttätig, machen sich nicht die eigenen Finger schmutzig, die lassen machen. Von Anwälten, Ämtern und Gerichten in dem sicheren Wissen, daß sie am längeren Hebel sitzen und nur einige wenige Stichworte nennen müssen, um einen Mann und Vater kalt zu stellen.

Die Frage ist hier weniger, was sachlich gut und machbar ist, sondern was Gerichte davon halten, wenn die streitig angerufen werden. Da sollten wir realistisch bleiben.

Ich sehe zu gütlichen Einigungsversuchen mit der Mutter wenig Alternativen.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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Gibt es eigentlich irgendein Gesetz, nach dem sich nur Väter krank schreiben lassen können oder den Job hinwerfen können?
Oder ist es nur das hier so häufig grassierende Virus, nicht weiter denken zu wollen oder zu können als eine ganz fette Mastsau springt?

Ist es nicht sogar äußerst wahrscheinlich, dass wenn Nachtwanderer in dieser nunmehr zugespitzten Trennungssituation, etwas an den Umständen ändert, die Mutter sofort den Braten riecht und stante pede nachzieht?

Und dann hocken Sie den ganzen Tag aufeinander und belagern gegen- und wechselseitig das Haus. Wem wird man das übler nehmen?

Das sage ich aus vielen Erfahrungen und auch aus höchst eigener Erfahrung, die ich am eigenen Leib gesammelt habe: Eine Trennungsmutti kann sich völlig mühelos, zumal in Abstimmung mit ihrem Arbeitgeber, Monate lang krank schreiben oder vom Dienst freistellen lassen.

Der Arbeitszeiten-reduzieren-Zug ist abgefahren! Das hätte man machen müssen als die Situation noch nicht so zugespitzt war.

Die Strategie Aussitzen hat hier ihr vorhersehbares Scheitern erlebt. Alles was jetzt noch an proaktiven Handlungsspielraum übrig ist, ist mit Risiken und unüberschaubaren Dynamiken verbunden. Da sollte man jetzt tief in die Trickkiste greifen und sehr klug vorgehen und nicht so plump, wie es hier vorgeschlagen wird!

Juristisch wird man hier auch nur schwer weiterkommen. Richter sind auch nicht völlig verblödet, als dass es ihnen nicht komisch vorkommen wird, wenn 3 Tage vor Antragstellung der Vater plötzlich arbeitslos oder krank ist.

Wenn Sie nicht gehen will, wird man sie nicht aus dem Haus bekommen!

Fazit: So wird das nichts (mehr). Umdenken und vor allem endlich einmal entscheiden und handeln, ist hier angesagt.

Juristisch ist hier bei den vorgeschlagenen Wegen höchstens noch ein Patt zu erreichen. Und bei Gleichstand gewinnt nun einmal das Haus.
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...bzw. das richtige Geschlecht. Wink

S
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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(01-06-2015, 13:07)raid schrieb: ... berichte von deinen zahlreichen Erfahrungen...

...zahlreichen] erfolgsbasierten [Erfahrungen...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Deshalb flennst du hier auch jede Woche nach Ratschlägen, weil bei dir alles so erprobt ist und so gut klappt. Rechnen kannst du auch nicht. Du kannst dir selbst die Taschen volllügen, ständig Bekannte erfinden, bei denen erstaunlicherweise alles geklappt hat, was du dir zusammenphantasierst und hier deine gestörten manisch-depressiven Auftritte hinlegen.

Darin bist du unbestritten der Beste.

Dem Nachtwanderer wird das kaum weiterhelfen.
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Das kann ich erstens nicht und selbst wenn ich es könnte, dann wären es wackelpuddings, zeitgenossens, kays und vieler anderer Ratschläge, die erprobt sind und bestimmt nicht deine! Wenn du sie so toll findest, solltest du sie auch einmal beherzigen, diese Ratschläge, und nicht jede Woche mit dem selben Blödsinn hier aufschlagen.

So, die Situation ist hier recht simpel. Nachtwanderer kann die Rückzugsgefechte antreten, wie von Skipper geraten oder er riskiert etwas, mehr ist hier nicht mehr übrig. Das Negativszenario ist in beiden Fällen das gleiche. Insofern ist es 50:50. Es ist nur eine Frage der Entscheidung.

Beides sollte er klug und durchdacht angehen. Oder er sitzt weiter aus. Das ist natürlich auch noch eine Option. Er ist erwachsen. Er wird es schon entscheiden.
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(01-06-2015, 13:50)the notorious iglu schrieb: Oder er sitzt weiter aus.

Ggf. bis das Jüngere 3 Jahre ist. Die rechtliche Relevanz mag hier weniger bedeutend sein, als die psychologische...
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@wp: was meinst Du damit?
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Ach, es gibt so ´ne Grundhaltung, dass Kinder ab 3 Jahren schon ´mal eher ohne Mutti auskommen können (z. B. ist ja einem betreunenden Elternteil -i. d. R. die Mutter- mit einem Kind < 3 Jahre eine Erwerbstätigkeit nicht zumutbar, was angesichts der tatsächlichen Kita-Inanspruchnahmen für unter 3Jährige inzwischen eher anachronistisch scheint) und wenn man da Diskussion vermeiden kann, sollte man es tun.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Um das von Iglu gesagte zu ergänzen...

Meine Vorschläge sind nicht als Rückzug und auch nicht als Gefechte gemeint.

Mit Blick auf bessere und wahrscheinlichere Lösungen sollen sie POSITIVE Ziele formulieren helfen,
etwa

-rasch auf die tragfähige Elternebene zu gelangen,
-schnell die veränderten Beziehungen zu seinen Kids zu stabilisieren,
-die guten Chancen auf par. Wechselmodell zu wahren,
-Mutter und Kinder geschickt in einem Haus zu fixieen und
-dieses loszuwerden, das vermutlich ohnehin nicht zu halten ist.  

Das sind in meinen Augen durchweg positive Ziele. Wenn de TO diese erreichen WILL, dann ist es mE weder Rückzug noch Gefecht.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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Meine Kinder sind jetzt ohnehin schon in einer Ganztages-KiTa (max. 50h/Woche und max. 10h/Tag) ... meine Eltern sind mit eingebunden holen die Kurzen 3 Tage die Woche ab ... um noch einmal die "unvernünftige Schiene" zu befahren ... wen kümmern dabei noch die 40h-Arbeitswoche??
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Mit einer der Gründe, weshalb ich meine, dass die sozialen Bindungen Deiner Kinder schützenswert wären. Das geht ja noch darüber hinaus: Je nach regionalen Gegebenheiten kommen die Kinder mit einem Teil ihrer Kitagruppe danach ja auch in die gleiche Schulklasse...

Und ´mal grundsätzlich: Du hast keinen Grund etwas zu forcieren.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Nw,

das ist doch fast perfekt. Wink

Dann einige Dich mit der Mutter, es dabei so zu lassen und die hälftige Betreuung und Verantwortung bei beiden Eltern zu belassen, sodaß BEIDE Eltern ihre Familie(n) und Berufe gut vereinbaren können.
Eine Woche sind die Kids bei Dir, die nächste bei der Mutter in Obhut, Schulferien demnächst hälftig geteilt.

Also insofern sehe ich noch nicht, woraus sich Angste speisen, die Kids verlieren zu können.

Jetzt nur noch das Haus weg, schenke es Mutter oder den Kids als Dank, wenn sie drin und am Ort bleiben und dias Wechselmodell vereinbart wird. Einige fette Sorgen weniger. Wink

Könnte die Mutter das Haus allein finanzieren?

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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Das mit dem, daß die Frau sich nicht duscht, kommt mir bekannt vor.
Auch meine Exe hatte mir damals, als die Luft raus war und wie ich dann mitbekam, schon länger einen Lover hatte, provokativ ihre Stinkfüße in Richtung meines Gesichtes gestreckt.
Das scheinen Frauen gerne zu machen, wenn sie den Alten los werden wollen.

Ansonsten, das Initialwort "Trennung" ist bereits gefallen.
Ab jetzt, ist alles nur noch eine Frage der Zeit.
Eine Beziehungsrettung würde ich nur noch vorspielen um Zeit zu gewinnen um kontinuierlich meine Situation zu verbessern.
Geld horten, guten Kumpel, Verwandten für Geheimkonto ins Vertrauen ziehen.
Wichtige Dokumente sichern, verschwinden lassen, kopieren.
Arbeitszeit reduzieren, vielleicht auch den Ausstieg provozieren ?
Kinder sugsessive an mich binden.
So auch das Haus sichern.
So erhöt sich die Hürde für sie immer mehr, den ersten Schritt zu gehen.
Und dann, wenn sie geht, ist sie die Schuldige.....................

Viel Glück, das Leben geht weiter und für viele hat sich so ein ganz neues, interessantes Neuleben entwickelt.
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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(01-06-2015, 13:21)raid schrieb:  Mich hat noch nie eine Frau aus dem Haus gebracht...

Du hast auch noch nie in einem Eigenheim gewohnt. Bei Mietwohnungen ist das Ganze recht einfach, weil es nicht die große Rolle spielt, wer geht.

Hier geht es um die Frage der gemeinsamen eigengenutzten Immobilie. Da stellt sich zunächst die Frage des Wertes: Was ist die Immobilie heute wert und wieviele Restschulden sind noch darauf? Die Differenz der beiden Beträge stellt den Vermögensposten "Immobilie" dar. Die Hälfte davon muss derjenige, der die Immobilie übernimmt, an den anderen Partner ausbezahlen.

Damit stellt sich zunächtst die Frage, ob einer von Euch beiden, Nachtwanderer, in der Lage wäre, den anderen auszubezahlen, und wenn ja, wer. Es hat auch keinen Sinn, weiter in einer Hütte zu hocken, die man sich eh nicht leisten kann. Ggf. wäre es besser, das Haus zu verkaufen und den Erlös aufzuteilen.

Diese Frage solltest Du, Nachtwanderer, erst einmal in Ruhe mit Deiner Frau klären. Eine gemeinsame Immobilie ist eine heikle Sache. Wenn Ihr beide im Clinch liegt und Eure Streitereien über das gemeinsame Interesse (nämlich die Immobilie so gut wie möglich zu verwerten - egal, wie diese Verwertung auch aussieht) stellt, dann könnt Ihr beide ziemlich große Verluste machen.

Von daher versucht, die Sache vernünftig zu regeln.
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(01-06-2015, 16:00)Theo schrieb: Diese Frage solltest Du, Nachtwanderer, erst einmal in Ruhe mit Deiner Frau klären. Eine gemeinsame Immobilie ist eine heikle Sache. Wenn Ihr beide im Clinch liegt und Eure Streitereien über das gemeinsame Interesse (nämlich die Immobilie so gut wie möglich zu verwerten - egal, wie diese Verwertung auch aussieht) stellt, dann könnt Ihr beide ziemlich große Verluste machen.

Und wenn ihr den Immobilienstreit über Anwälte austragt, macht der Verkehrswert den Streitwert.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Hallo zusammen ... ich hatte nun das Gespräch mit meiner Frau und wir haben unsere Trennung, nicht aber die Scheidung, besprochen. Es lief leicht emotional aber recht ruhig ab.

Wir haben im Moment bzgl. der Kinder sehr deckungsgleiche Ansichten. Wir sind bei 100% Wechselmodell als Minimallösung (falls es Knatsch geben sollte) und ansonsten frei und flexibel. Wir wollen das Ganze locker im Sinne der Kids handhaben und erst auf festgelegtes zurück kommen wenn wir in Streit geraten.

Ich will das schriftlich festhalten und notariell beurkunden lassen.

Weiß jemand was so etwas kostet und wie das abläuft?
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Ihr könnt nach § 156 FamFG eine Vereinbarung erstellen, die als Vergleich gilt. Dem tritt das Gericht gem. Abs. 2 bei. Vorteil: Der ist dann auch vollstreckbar.
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Moin.

Der Wunsch nach gerichtlicher Prüfung, Billigung und Vollstreckbarkeit könnte schon ein Zacken zu viel sein und verhindrn, daß eine außergerichtliche Vereinbarung überhaupt zustande kommt.

Besser wäre es mE ein Gesprächsprotokoll zu fassen, das beide Eltern unterzeichnen (können).
Das ist dann einem zivilrechtlichen Vertrag ähnlich mit der Abweichung, daß nach Art. 6 GG immer der Wächter mit am Tisch sitzt.

Meint ein Elternteil, sich nicht mehr an den 'Vertrag' gebunden zu sehen und landet der streitig vor Gericht, dann hat diese Elternvereinbarung immerhin noch indizierende Wirkung bei der Prüfung, welche Regelung besser im Interesse des Kindes ist oder ob die bestehende Vereinbarung durch Beitritt des Gerichts vollstreckbar wird. Mit Zusatz könnten dann auch Ordnungsmittel nachhelfen.

Aber soweit ist es nicht, sollte es nicht kommen und wollen es die Eltern in ihre Autonomie auch nicht kommen lassen.

Die Eltern sehe ich auf gutem Weg, daß ihnen da niemand reinreden muß.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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at nachtwanderer

Wenn es so "gut" zu regeln war, würde ich keinen Notar ins Spiel bringen. Höchstens eine Art schriftliche Vereinbarung von beiden unterschrieben ... vielleicht noch nicht einmal das.

Entscheidend ist doch, wie es konkret gehandhabt wird. Wenn die Kinder die Hälfte der Zeit bei dir sind (das könntest du vielleicht (unauffällig dokumentieren) ) werden ja Fakten geschaffen. Das ist dann die Einigung in gelebter Form. Da wird auch ein Gericht nicht so einfach drüber hinweggehen können. Versuche grösstmögliche Regelmässigkeit hinzukriegen und das Modell so lange wie möglich beizubehalten. Zeige dich, falls möglich in allen finanziellen Fragen grosszügig ....
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(08-06-2015, 19:33)zeitgenosse schrieb: Wenn es so "gut" zu regeln war, würde ich keinen Notar ins Spiel bringen. Höchstens eine Art schriftliche Vereinbarung von beiden unterschrieben ... vielleicht noch nicht einmal das.

Wenn schönes Elternebene-Wetter herrscht, reichen nette Absprachen. Man macht die Vereinbarungen aber nicht für schönes Wetter, da braucht man sie am wenigsten, sondern man macht sie für Regen und Sturm. Das schöne Wetter nutzt man, um das Fahrzeug sturmfest zu machen, alles sauber und fachgerecht zu verzurren. Dann läuft es bei Sonne und bei Regen.

Sonst fällt man auf denselben beknackten Selbstbetrug rein, mit dem sich Viele schon zu Beginn einer Ehe selber belügen. "Ehevertrag. Nö! Das ist doch ein Zeichen von gegenseitigem Misstrauen. Brauchen wir nicht. Wir sind zivilisierte Leute, kriegen wir so hin. Da würde ich ja das Scheitern schon einbauen, ich will lieber die Ehe gut halten." Bla bla, küss, streit, bruch, heul, jammer.

Das gilt übrigens für alle Vereinbarungen und Verträge. Je wichtiger sie sind, je grösser die Auswirkungen, desto genauer und rechtssicher sind sie formal angelegt.
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Hallo zusammen ...

mal ne Frage ... ich bin jetzt Lohnsteuerklasse 4, ich habe davon Null Ahnung, ändert sich das nach einer Scheidung? welche muss man dann? wie wirkt sich das aus? Nettosenkend nehme ich an ... alles andere würde mich wundern ....
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(12-06-2015, 09:51)Nachtwanderer schrieb: Hallo zusammen ...

mal ne Frage ... ich bin jetzt Lohnsteuerklasse 4, ich habe davon Null Ahnung, ändert sich das nach einer Scheidung? welche muss man dann? wie wirkt sich das aus? Nettosenkend nehme ich an ... alles andere würde mich wundern ....

Du kommst in Lohnsteuerklasse 1. Nicht erst nach der Scheidung, sondern schon ab Trennungsdatum (vorübergehend ist das dann LstKl II). Ob das nun gegenüber der bisherigen LstKl IV Netto-Lohn senkend ist hängt davon ab, wer bisher der Mehrverdiener war.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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Nicht ab Trennungsdatum, sondern erst ab 1. Januar des Jahres, das nach der Trennung kommt. Lag die Trennung im Januar 2015, Passiert der Wechsel in Steuerklasse 1 zum 1. Januar 2016.
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meine Frau war der Mehrverdiener
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