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| Umgangsverfahren im Alleingang - Ein Vater machts selbst... |
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Geschrieben von: PapaSpeakIng - 09-01-2018, 13:40 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (16)
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Hallo an alle Väter, Mütter, Eltern und vielleicht gar interessierte Kinder,
vor einigen Tagen bin ich auf dieses Forum aufmerksam geworden. Nachdem ich einige wirklich spannende Diskussionen verfolgen konnte, habe ich nun dazu entschieden, ebenfalls mal einen kleinen Erfahrungsbericht zum Thema 'Umgangsverfahren' zu erstellen.
Das vielleicht Besondere in meinem Fall: Seit Beginn der Rechtsstreitigkeiten mit der Mutter im Jahr 2015 vertrete ich mich vollumfänglich in Eigenregie. Ich bin gewissermaßen mein eigener Anwalt. Und das durchaus mit Erfolg, wie ich im Folgenden kurz (obwohl der Schriftverkehr inzwischen zwei Aktenordner umfasst) berichten werde...
Doch zunächst zur Situation: Unser Sohn ist gerade fünf Jahre alt geworden. Hervorgegangen ist er aus einer lockeren, kurzen Affäre im Jahr 2012. Die Kindesmutter ist deutlich älter als ich (ich bin Anfang 30) und verheiratet mit einem nochmals deutlich älteren Ehemann. Die Mutter hat das alleinige Sorgerecht. Sie hat außerdem bereits einen unehelichen Sohn im Alter von 13 Jahren. Spätestens seit der Vaterschaftsfeststellung durch das Amtsgericht vor mehr als vier Jahren versuche ich, trotz der schwierigen Situation, unserem Kind ein bestmöglicher Papa zu sein.
Dies gelingt mir jedoch nur zum Teil. Denn für die Mutter ist unser kleiner Junge inzwischen ein Manipulations- und Machtinstrument geworden, das eingesetzt wird, um mich zu verleumden, mich zu beleidigen und mir meine Menschenrechte nehmen zu können. Jedweder Beziehungsaufbau zwischen Sohn und Vater wird massiv torpediert. In einer solchen Situation können irgendwann nur noch Dritte helfen. Die zunächst geführten Gespräche mit dem Jugendamt waren jeweils nur von kurzer Wirkdauer. Geplante Umgänge wurden immer wieder verweigert. Und so habe ich mich im November 2015 erstmals hilfesuchend an das zuständige Amtsgericht gewandt. Dabei war ich von Anfang an der Überzeugung, dass Sohn und Vater ein Recht auf Kontakt haben, dass es auch staatlich zu schützen gilt. Und so habe ich bewusst auf einen Rechtsvertreter in Form eines Fachanwalts für Familienrecht verzichtet und die Verfahren selbstständig geführt.
In den folgenden Beiträgen werde ich die einzelnen von mir geführten Verfahren kurz anhand wesentlicher Eckpunkte skizzieren und bei Bedarf aus Originaltexten des Schriftverkehrs „zitieren“. Außerdem werde ich teils auf Gesetzesgrundlagen und gerichtliche Entscheidungen verweisen. Ich weiße allerdings darauf hin, dass ich KEIN Jurist bin und mir alle Punkte nur in Eigenarbeit angelesen habe.
Es folgen nun in separaten Beiträgen:
Verfahren 1: Antrag Umgangsregelung 2-wöchentlich mit Übernachtung
Beschwerdeverfahren zu 1: Überprüfung Beschluss Umgang durch Oberlandesgericht
Verfahren 2: Antrag auf gemeinsame Sorge
Verfahren 3: Antrag auf Erweiterung Umgangsregelung hinsichtlich Urlaub
Ich freue mich auf interessante Kommentare, Rückfragen und hoffentlich auch Erlebnisberichte von Vätern, die sich für einen ähnlichen Weg entschieden haben.
Viele Grüße
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| 250K€ Anfang 30 Single. Optionen durchgehen |
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Geschrieben von: Dash - 08-01-2018, 01:50 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (14)
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Hallo zusammen.
Durch das Männermagazien habe ich euch gefunden. Ich frage hier, weil ich woanders dafür bestimmt gesteinigt werde und mir die Moralkeule anhören darf.
Ich war schon immer aus Sicht der Gesellschaft das Böse. Schon früher in der Schule als Junge und schwirieger Schüler ohne sogensnnte sozialkompetenz. In der Familie als ich klein war, war ich immer das schwarze Schaf und jetzt als alleinstehender heterosexueler weißer Mann ohne Familie und Kinder.
Jetzt hat der misratene Sohn (bin ich immer noch aus Sicht der Familie) in Cryptowährungen investiert und hat ordentlich Kohle. Das sogar als einziger. Die Eltern leben von Grundsicherung im Alter und die Schwester hat noch nichts zählbares erreicht außer das Mama und Papa stolz sind. Sie studiert schon sehr lange irgendwas wird aber nicht fertig.
Aktuell bin ich Anfang 30, ohne irgendwelche Altlasten wie eine Exfrau oder Kinder und hab ungefähr 250K€ an Vermögen. Alles selbst erarbeitet. Irgendwannmal fing es mit Aktien an und daraus entwickelte sich schon eine schöne Summe. Dann hatte ich noch in Cryptowährungen investiert und die sind jetzt gut hochgegangen so dass mein Vermögen einen beachtlichen schub nach oben erlebte (nachher ist man immer schlauer und ich hätte mehr investieren sollen). Immobilien sind nicht dabei. Ich bin aber sehr zuversichtlich, dass es dank Cryptowährungen noch deutlich mehr wird.
Ich arbeite jetzt noch Vollzeit und komme mit Überstunden und Zuschlägen auf 2,5 bis 3K€ Netto. So will ich jetzt nicht weitermachen. Durch direkte oder indirekte Steuern/Abgaben hab ich eigentlich für meine Arbeitsleistung über 50% Abgaben für ein System, welches mir nicht mehr gefällt und wovon viele andere profitieren. Ich aber nicht. Es kommt mir so vor als ob ich nur für die Arbeit lebe. Außerdem besteht die Gefahr, dass jetzt jederzeit meine Eltern in ein Heim kommen könnten und dann Elternunterhalt fällig wird. Da würd ich auch äußerst ungern jeden Monat noch paar Hunderter zusätzlich abgeben.
Ich hab erst mal auch keine Ambition meinen Job zu wechseln oder ins Ausland zu gehen um dort zu arbeiten. Mein Ziel ist es jetzt gar nicht mehr zu arbeiten oder deutlich weniger zu arbeiten. Diesbezüglich will ich hier die Optionen als Freier Mann durchgehen. Ich hoffe, dass es hier im Forum kein Nachteil, dass der Leutnant mich rechtzeitig aufgeklärt hat und ich keine Kinder und keine Exfrau hab und ich trotzdem Wertvolle informationen bekomme. Oder andere gute Quellen wo man sich informieren kann. Die Information, die ich brauche wird mir wahrscheinlich kein deutscher Steuerberater liefern.
Ich kenne mich zwar mit Aktien einigermaßen gut aus und weiß, dass 250K mit Anfang 30 schon sehr knapp kalkuliert ist, um nicht mehr arbeiten zu gehen. Mit Sachen wie Steuervermeidung, Steueroptimierung usw... fange ich bei null an. Es war nie ein Thema für mich. Ich konnte da einfach nichts besonderes machen als normaler Angestellter. Jetzt könnte ich wenigstens weniger arbeiten und so meine Steuerbelastung reduzieren.
Das Einzige wo ich mir jetzt sicher bin ist, dass ich nicht mehr arbeiten will oder weniger arbeiten will. Also nicht in Vollzeit so wie jetzt.
Ich muss nicht unbedingt in Deutschland bleiben aber ich kann hier bleiben. Noch muss ich hier nicht flüchten. Ich weiß auch nicht, ob es im Ausland das Wetter mal ausgenommen unterm Strich auch besser ist. Meine Sprachkenntnisse sind auf deutsch und englisch beschränkt.
Meine Optionen/Gedankengänge sind erst mal:
1. In Deutschland bleiben und
- nicht mehr arbeiten. Nachteil Krankenversicherung kostet dann einen batzen Geld.
- Nur noch Teilzeit arbeiten. Also meine Arbeitsstelle auf 25% oder 50% reduzieren. Wird da der Arbeitgeber überhaupt mitmachen? Ich denke nicht und er wird das ablehnen. Hat man ein Recht darauf? So als alleinstehender Mann ohne das es einen besonderen Grund gibt? Hat man die Möglichkeit das juristisch durchzusetzen? Überstunden sind jetzt fest eingeplant und es führt kein weg daran vorbei.
Dann könnte ich mit der Teilzeitstelle sicher viel mehr Reisen, das Ausland kennenlernen und mich dann vielleicht entscheiden.
- Neuen Job suchen wo ich weniger arbeite und dann den gleichen Stundenlohn bekomme wird unmöglich sein. Ich ernte jetzt nach langer Ausbildung und einigen Jahren Arbeit in der gleichen Firma die Früchte. Das wäre höchstens im Notfall möglich.
- Dachte auch mal daran meinen gesamten Jahresurlaub in Januar und Februar zu nehmen (alle anderen haben wegen Kindern usw.... sowieso vorrang in den Ferien und im Sommer) und dann einfach nicht mehr wiederzukommen. Ich weiß das es unkolligial ist nur so sind die anderen auch, wenn es um Ihre Interessen geht. Ich bin dort sowieso der, der immer dann ran muss, wenn niemand anderes Zeit hat oder niemand die Aufgabe erledigen will.
Das Problem in Deutschland. Der Staat wird mit Sicherheit früher oder später mit Elternunterhalt kommen. Wenn ich dann nicht arbeite oder nur in Teilzeit wird er höchstwahrscheinlich an mein Vermögen wollen. wer weiß, was es dann alles kosten wird und wie die Entscheidung dann ausgeht.
2. ich gehe irgendwohin ins Ausland. Jetzt oder später mal.
Das erste Problem daran. Ich weiß nicht genau wohin. Ich dachte da vielleicht an Zypern, Malta, Spanien oder Thailand. Ich kann mich nicht entscheiden. Da hat einfach jedes Land hier und da gewisse Nachteile.
Außer deutsch und englisch kann ich keine andere Sprache.
Vielleicht gehe ich irgendwohin für 1-2 Jahre und überlege dann dort wie es weiter geht. In der Zeit kann ich dann vielleicht eine neue Sprache lernen.
Gibt es hier vielleicht irgendwelche Geheimtipps? Wo kann man besonders günstieg und vergleichsweise gut leben?
Ich werde jetzt mit Sicherheit nicht meine Koffer packen und schon morgen losfliegen. Werde mir es sicher noch gut überlegen wohin.
Gibt es noch einige Länder, die ein besonderes intressantes Steuermodell für mich haben? Oder irgendwas was ich jetzt aus Deutschland aus machen kann. So wie die ganzen internationalen Konzerne. So dass es bei mir mit dem vergleichsweise kleinen Kapital sich auch lohnt.
Gibt es noch irgendwie im Internet wirklich gute Foren, die sich mit Auswandern beschäftigen und wo es gute Information gibt und nicht nur Oberflächliche Infos?
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| Frage zur finanziellen Auskunft |
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Geschrieben von: ibu400 - 03-01-2018, 14:13 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Habe mir damals einen 50% Titel vor Gericht erstritten (Vor ca. 10 Jahren). Ging dann auch alles soweit gut bis die Mutter des Kindes umgezogen ist (Neuer Ansprechpartner -> von Stadt nach Land). Dort ist jetzt eine Frau vom Landratsamt dafür zuständig. Das war vor ca. 6 Jahren. Die Frau lässt nicht locker und bisher lief das immer alle zwei Jahre so ab:
Schreiben vom Landratsamt mit der Bitte um Auskunft der Einkünfte und bis dahin bitte 100% des Unterhaltes überweisen, ich dann immer zum Anwalt-> der eine Gegenrechnung mit den Nebenkosten (z.B. erhöhte Fahrtkosten usw.) die mir damals das Gericht auch angerechnet hat erstellt und ans Amt geschickt – dann hört man wieder 2 Jahre nichts usw. – ich hab dann immer den vom Anwalt ausgerechneten Unterhalt überwiesen. Aber nie einen neuen Titel erstellt. Vor zwei Monaten hab ich mit meiner jetzigen Frau Zwillinge bekommen und hab dies dem Amt mitgeteilt und um eine Neuberechnung gebeten -> ist wieder ein Schreiben gekommen das ich bitte Auskünfte von mir und meiner Frau machen soll und bis dahin soll ich bitte 100% des Unterhaltes zahlen … die letzte Auskunft war im Jan/Feb 2017 – muss ich jetzt wieder aufgrund der Veränderung (wegen Zwillingen) finanziell Auskunft geben?
Im Jan/Feb 2017 lief das auch wieder so wie oben beschrieben - > Schreiben vom Amt über Auskunft der Finanzen ist gekommen -> diesmal bin ich nicht zum Anwalt und habe selbst meine Auskünfte aufgeschlüsselt so dass ich auf ca. 90% des Unterhaltes gekommen bin und hab das der Dame auch geschrieben – dies hab ich dann auch immer am ersten jeden Monats überwiesen – mit dem letzten Schreiben (also die Antwort auf meine Bitte, den Unterhalt neu zu berechnen wegen Nachwuchs) kamm auch eine Aufforderung den ausstehenden Unterhalt nachzuzahlen – wie soll ich da jetzt weiter machen?
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| Doppelresidenz |
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Geschrieben von: Erdhöhnchen - 02-01-2018, 15:46 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Vielleicht bin ich zu blöd die Sucfunktion zu benutzen, aber ich suche Tips wie man am besten die Doppelresidenz vor Gericht beantragt ?
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| Wechsel der Umgangswochenenden |
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Geschrieben von: Bckstn - 31-12-2017, 15:30 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Hi Forum,
ist ein Aktuer kurzfristiger Fall.
Vorgeschichte: Ich hab das Kind alle zwei Wochenden. Der Rhythmus blieb auch über das Jahreswechsel.
Vor 3 Moanten fragte die KM die Wochenenden zuwechseln, was ich nicht zustimmen konnte da ich an meinen "Kind freien Wochenende" anderwertig geplant (teilweise mit Buchungen etcpp).
Vorhin fragte sie mich, das wir das Wechseln wollten, was nicht stimmte, und machte Theater.
Nun schreibt sie mir via SMS das sie an mein WE mir das Kind nicht geben will, sondern nur an ihren, mit der Begründung das wäre Leitsprüche der Gerichte.
Also das die Wochenenden jedes neue Jahr durch getauscht wird, ich jedoch poche auf das "Gewohnheitsrecht" weil wir dies seit sechs Jahren so Handhaben.
Ich habe nun vor, endlich eine Schriftliche Umgangsregelung bei Gericht beizuführen und an meinen Umgangswochenenden dort aufzuschlagen ggf mit der Polizei.
Wäre das so Clever oder ein schuss ins Knie?
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| Öffentliche Gebühren als Sonder-/Mehrbedarf ?? |
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Geschrieben von: finearts60 - 26-12-2017, 11:43 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Bei der Übergabe meines Sohnes für die Weihnachtsferien gab es von der (H)Exe noch eine kleine Überraschung: sie möchte von mir die Hälfte der kürzlich angefallenen öffentlichen Gebühren für neue Ausweispapiere des Kindes (12 Jahre) als Sonder-/Mehrbedarf erstattet haben.
Zwar handelt es sich um einen überschaubaren Betrag (30 €), dennoch hätte ich große Lust, angesichts der immer frecher vorgetragenen Forderungen der Dame die Sache eskalieren zu lassen, möchte mich aber zuvor absichern.
Nach meinem Kenntnisstand kursieren über das, was zu Sonder-/Mehrbedarf im eigentlichen Sinne dazu gehört, die unterschiedlichsten Definitionen. Öffentliche Gebühren habe ich dabei aber nirgendwo gefunden. Wie seht ihr das?
Ist es richtig, dass Sonder-/Mehrbedarf quotiert nach der Höhe der Einkommen der Eltern berechnet wird, und dass es dabei keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit und auch keine Einkommensfiktion gibt?
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| Hä?? Nicht zum Betreuungsunterhalt verpflichtet? |
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Geschrieben von: HeinrichH - 19-12-2017, 13:49 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Seltsame Story. Meine Ex und ich leben noch mit den Kids -getrennt- zusammen. Nach viel Säbelrasseln und Streiterei war sie nun beim Anwalt. Für mich ist der Fall klar. Sie zieht aus. Für Sie zahle ich dann BU und KU für unser Baby. Die anderen beiden Kids hat jeder selbst mitgebracht.
Dank der FAQ und den zahlreichen Tipps von euch, konnte ich die finanzielle Seite meiner Selbstständigkeit passend umbauen und sehe einer Trennung gewappnet entgegen. Dass ich mich über das Baby nicht angreifbar und erpressbar mache, ist schon lange abgesteckt. Einzig die Wohnung wäre zu klären.
Jetzt rief sie an und erzählte von ihrem Besuch bei der Anwältin. Diese habe ihr geraten, sie solle keine Wohnungskündigung unterzeichnen. In Ihrem speziellen Fall wäre ich auch nicht zum Betreuungsunterhalt verpflichtet, der KU für das Baby würde vom Amt verrechnet. Sie wäre bedürftig und dann ein Sozialfall. Es bliebe ihr nicht mal ein Wohnklo, da die Wohnungssituation hier in der Stadt sehr angespannt sei. Sie könne höchstes in eine andere Stadt, was meine Ex nicht möchte. Hier kann ich nichts negatives sagen, denn sie sieht tatsächlich die Kinder. Im schlimmsten Fall wäre von mir auch nichts zu holen, so die Anwältin, da ich als Selbstständiger maßgeblich Einfluss auf mein Einkommen hätte.
Exens Vorschlag war, nun noch 4-6 Monate zusammen wohnen zu bleiben bis der Krippenplatz steht und sie einen Teilzeitjob hat. Um ein ordentliches Zusammenleben zu gewährleisten schlug sie eine Beratungseinrichtung vor, um Absprachen für diese Zeit zu treffen. Hier waren wir schon mal und war in Ordnung.
So ganz traue ich hier dem Braten nicht. Das fängt schon mit diesem BU Thema an. Wir sind zwar nicht verheiratet, allerdings ist es doch nicht ausschlaggebend? Welche Gründe könnte es geben nicht verpflichtet zu sein? Riecht nach Finte. Nur welches Ziel verfolgt sie?
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| Welches Recht bei Auslandsaufenthalt? |
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Geschrieben von: finearts60 - 18-12-2017, 09:41 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Ich habe eine Frage an die Rechtsexperten hier.
Ausgangslage: Scheidung in Deutschland 2013. Ich (deutscher Staatsangehöriger) zahle keinen nachehelichen Unterhalt an die Ex, jedoch Kindesunterhalt (nicht tituliert) für unseren 12-jährigen Sohn (DDT Stufe 1). Gemeinsames Sorgerecht liegt vor, ich sehe meinen Sohn regelmäßig und habe zu ihm ein gutes Verhältnis. Ganz anders als das zur Ex: es ist auf ihrer Seite von tiefstem Misstrauen mir gegenüber geprägt und meinerseits auf eine „angemessene Verachtung“ ihr gegenüber reduziert.
Habe seit 2013 Wohnsitze in Deutschland und Österreich. Steueransässigkeit und Sozialversicherungspflicht in Österreich. Da es mir aufgrund meiner wirtschaftlichen Lage zunehmend schwerer fällt, den hohen KU in Deutschland zu zahlen, überlege ich, den deutschen Wohnsitz aufzugeben und ganz nach Österreich zu gehen.
Wenn ich dies nun umsetze und anschließend die Zahlungen kürze, wird die Ex (bzw. das Jugendamt als ihr kostenloses Inkassobüro) vermutlich sofort klagen. Nach welchem Recht würde dann der KU ermittelt? Wir bewegen uns doch hier im Zivilrecht, und da hört meines Wissens nach die Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit an der Grenze auf, oder sehe ich das falsch?
Hintergrund: in Österreich wird der KU individuell nach der finanziellen Lage des Unterhaltpflichtigen ermittelt und richtet sich nicht starr nach einer vollkommen weltfremden Tabelle. Sollte ich also nach österreichischem Recht zu KU verurteilt werden, würde dies vermutlich günstiger sein als der aktuelle Status.
Kennt sich da jemand aus?
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| Beschleunigungsrüge |
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Geschrieben von: Onyx - 14-12-2017, 19:51 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
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Bei uns gab es im Sommer einen OLG-Beschluss, der mir das ABR für den Sohn versagte, weil die Mutter die gleichberechtigte, paritätische Betreuung ablehnte… Zu diesem Beschluss habe ich eine Anhörungsrüge/Gegendarstellung an das OLG geschickt und schon zwei Mal schriftlich nach dem Sachstand der Bearbeitung gefragt. Keine Antwort. Was kann/soll ich machen? Beschleunigungsrüge nach § 155b FamFG? Was ist dabei zu beachten? Gibt es irgendwo eine Vorlagen, denn einen Anwalt kann ich mir nicht mehr leisten? Vielen Dank für jede Anregung. Würde der folgende Text ausreichen?
An das OLG … – Familiengericht – … In der Kindschaftssache betreffend das am … geborene Kind … erhebe ich … (Antragsteller) Beschleunigungsrüge gem. § 155b FamFG
Mit Schriftsatz vom … hat der Antragsteller eine Anhörungsrüge/Gegendarstellung zum Beschluss vom ... im o.g. Verfahren gem. § … in die Wege geleitet. Seit Einlegung dieser Anhörungsrüge/Gegendarstellung erfolgte vom OLG trotz mehrmaliger Nachfrage keine Reaktion. Hierbei handelt es sich um eine Kindschaftssache i.S.d. § 155 FamFG, die vorrangig und beschleunigt zu führen ist. Seit der Einleitung des Verfahrens sind mittlerweile ... Monate verstrichen, ohne dass eine Reaktion erfolgt ist. Damit wird das Verfahren nicht vorrangig und beschleunigt geführt. … [...]
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