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Begutachtung durch das Jugendamt ablehnen? |
Geschrieben von: expat - 13-01-2025, 22:41 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (32)
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Hallo zusammen,
ich bin Vater eines dreijährigen Kindes. Seit das Kind auf der Welt ist, dreht Mutti komplett am Rad.
Wir haben bisher zwei Familiengerichtsverfahren gehabt in denen die Mutter meinen Umgang mit dem verbieten/einschränken wollte. In beiden Fällen hat das Familiengericht den Umgang mit dem Kind gewährt bzw stufenweise ausgeweitet.
Letztes Jahr gab es die obligatorische Anzeige wegen Misshandlung des Kindes durch den Vater. Wurde ergebnislos eingestellt. Ich habe mit dem Kind ein super Verhältnis und behandle es sehr gut.
Jetzt ist rechtlich alles klar. Aber das Jugendamt legt mit seinen Ermittlungen los. Am Donnerstag wollen sie das Kind im Kindergarten begutachten.
Meine Frage: dürfen die das einfach so? Oder muss ich als Vater nach deutschem Recht dem zustimmen? Wir haben geteiltes Sorgerecht.Ich würde das gerne verhindern. Das Kind hatte schon genug Stress.
P.S. Wir wohnen in Dänemark. Mich würde trotzdem interessieren wie so ein Fall in Deutschland behandelt würde.
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Nicht verheiratet, 1 Kind, Zusammenleben -> Folgen? |
Geschrieben von: Dionysos - 31-12-2024, 16:25 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Liebes Forum,
ich lebe mit meiner Partnerin und dem gemeinsamen (von mir ungeplanten) Kind (1 Jahr) in einer Wohung. Ich zahle momentan die gesamte Miete, sie nichts.
Da wir nicht verheiratet sind, gibt es eine klare Gütertrennung.
Sämtliche Möbel wurden von mir schon vorher angeschafft.
Nun zur Frage: Welche Folgen hat ein dauerhaftes Zusammenleben dieser Form (quasi "Wilde Ehe") auf den Betreuungsunterhalt oder ggf. andere monetäre Forderungen?
Hat jemand damit Erfahrungen gemacht und wie könnte ich mich bestenfalls schon jetzt, so gut es geht, schützen?
Danke für eure Antworten!
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Meine Ex rückt meine privaten Sachen nicht raus |
Geschrieben von: paint - 31-12-2024, 00:38 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (20)
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Seit unserer Trennung renne ich nun knapp ein halbes Jahr meinen privaten Dingen hinterher, welche sich noch auf ihrem Grundstück/ Haus befinden.
Um zu verhindern, dass ich selbst aktiv werde hat sie im Sommer eine einstweilige Verfügung gegen mich erwirkt.
Ich darf nun nicht mehr ihr Grundstück betreten....ansonsten kostet es 10t€ Strafe.
Es handelt sich dabei u.a. um eine komplette Werkstattausstattung samt Hebebühne.
Sämtliche private Dokumente und einen Großteil meiner Klamotten.
Selbst an meinen Waffenschrank samt Munition und Waffen komme ich nicht ran.
Polizei und Waffenbehörde ließ sie eiskalt abtreten.
Auch mein NAS System inkl. aller Fotos und Dokumente befindet sich in ihrem Besitz, d.h. ich habe so gut wie keine Fotos meiner Kinder.
Kurz gesagt mein komplettes Leben befindet sich noch in ihrem Haus.
Natürlich könnte ich sie Anzeigen wegen Unterschlagung, doch davon rät mein Anwalt erstmal ab, solange wir uns noch im Sorgerechtsstreit befinden.
Die Chancen sehe ich auch als eher gering, da sie behaupten wird, dass ich die Gegenstände bereits abgeholt habe.
Hat jemand eine Idee was ich noch tun könnte?
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Aufstocken mit eigener Wohnung klüger? |
Geschrieben von: NewMetal85 - 27-12-2024, 10:47 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Hallo Gemeinde,
ich fürchte, in naher Zukunft in die Unterhaltszange genommen zu werden. Ich arbeite zwar noch in Teilzeit, möchte aber aus diversen Gründen wieder in Vollzeit arbeiten, der Job stresst auch nicht. Verdienst wäre dann netto um 2200 Euro.
Alle folgenden Zahlen sind fiktiv, aber relativ nahe an den echten Zahlen.
Aktuell wohne ich ja in einer Wohnung mit Freundin. Also eine Bedarfsgemeinschaft.
Bei 2 Kindern würde ich wohl zu etwa 800 Euro verdonnert werden.
Ich (bzw. wir) könnten dann aufstocken mit Bürgergeld. Nachteil: der Verdienst von der Freundin und mir wird addiert, folglich müsste sich meine Freundin nicht nur vor dem Amt blank machen, sondern jegliche Mehreinnahmen wie etwa Weihnachtsgeld würden meiner Freundin als Bedarfsgemeinschaft ja in Abzug gebracht werden und mit dem aufstockenden Bürgergeld gegengerechnet werden.
Da die aktuelle Wohnung ohnehin zu klein ist und stressiger weise auch ohne Kinderzimmer und ich auch mal Zeit für mich möchte, will ich eine eigene Wohnung anmieten, mit entsprechenden Zimmern für jedes Kind. Dort könnte ich an den Tagen, wo die Kinder bei mir sind, in Ruhe und mit ausreichend Platz leben.
Ich wohne in einer recht teuren Stadt, sodass bei 3 Personen eine Kaltmiete von 900 Euro zzgl. Nebenkosten, also warm etwa 1300 Euro als angemessen vom Jobcenter angesehen wird.
Jetzt ist meine Überlegung folgende. Ich bitte um Ratschläge, wenn ich bei meiner folgenden Beispielrechnung etwas übersehe.
2200 Einkommen. Davon gehen ja ein Grundfreibetrag und hohe Werbungskosten wegen langem Fahrtweg ab (dies hatte ich in der Vergangenheit schon mal so anerkannt bekommen seitens Jobcenter), sodass etwa 1500 Euro als bereinigtes Einkommen zu Grunde gelegt werden.
Die Zahlen also:
Einnahmen: 1500 Euro bereinigtes Einkommen.
Ausgaben: 1300 Euro Miete, 800 Euro Unterhalt.
Laut Bürgergeldrechner erhalte ich so eine Aufstockung von 1150 Euro zzgl. Mehrbedarf für die Kinder in der Ferienzeit. Also reale 2200 Euro plus 1150 Euro. Somit habe ich im Monat 3350 Euro zur Verfügung.
Zusätzlich könnte ich noch - da ich damals ohne Möbel auszog und zur Freundin gezogen bin - noch eine Erstausstattung für Möbel beantragen für die Kinderzimmer zum Beispiel.
Kann ich mit meiner Denkweise nicht finanziell besser leben, gleichzeitig die geldgierige KM bedienen und meine Ruhe zurück erhalten? Übersehe ich etwas?
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Unterschrift f. Kontoeröffnung u. begleitendes Fahren (Führerschein) |
Geschrieben von: _2hell - 17-12-2024, 15:06 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Ich habe folgende Frage: die Unterhaltsempfänger und die Kindesmutter haben keine wirklichen Kontaktdaten von mir (gesundheitliche Gründe meinerseits). Jetzt soll ich unterschreiben und zustimmen für die Kontoeröffnung und begleitendes (Auto)Fahren. Ich will die Unterschrift gerne leisten, bin aber im Ausland. Die Briefe gingen an meinen Anwalt (am 9.12.2024 angekommen, dass Schreiben der Gegenseite war auf den 3.12.2024 datiert). Im Schreiben wurde eine Antwort (Dokumente mit Unterschrift) innerhalb von 10 Tagen gefordert, was nicht machbar war/ist. In Absprache mit mir, hat mein Anwalt inhaltlich geantwortet, dass ich die Unterschrift leiste, aber es nicht so kurzfristig kann, weil im Ausland (er schickt mir die Originale zu, ich zeichne gegen und sende zurück). So jetzt zum eigentlichen Thema / Frage: Die Gegenseite hat darauf heute herum gemäkelt, dass die "Erledigung" einen Monat lang dauert. Ist das die Vorbereitung, dafür, mir das Sorgerecht zu entziehen und die Mutter kann schalten und walten wie sie will? Gibt es die Möglichkeit, dass ich jemandem betraue soetwas für mich zu entscheiden, gegenzuzeichnen? Das wäre auch gesundheitlich für mich von Vorteil (jedes Scheißschreiben haut mich für ein paar Tage aus der Bahn, was mit Antidepressiva dann eingefangen wird, um es dann wieder abzusetzen um dann wieder arbeiten zu können). Was will ich erreichen: ich möchte vermeiden, dass wenn mein Kind(er) irgendwann vor z.B. wichtigen finanziellen Enscheidungen steht, oder es um seine Interessen geht, die Kindesmutter ihre kurzfristigen Interessen zulasten der Kinder durchsetzt.
Danke Euch fürs Lesen und Tipps geben
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VerfahrenBeiständin |
Geschrieben von: wafaa - 17-12-2024, 02:18 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Das Verfahren und der Bericht der Beiständin haben mich sehr erschüttert, in den es gab , dass ich nur 5 % dessen gesagt habe, was ich tatsächlich erzählt habe, 30 % habe ich nie gesagt, und 60 % hat sie nicht aufgenommen. mein Mann hat mich der nacht meine Fihlgeburth in ägpten geschlagen. aber Beiständin behauptete, sie habe ein Bild von meinem Mann gesehen, auf dem ich nach dem Verlust des Kindes zu sehen sei, aber es zeigte keine Anzeichen körperlicher Gewalt. Obwohl ich medizinische Berichte und Polizeiakten habe, hat mir niemand erklärt, was genau die Aufgaben der Beauftragten sind und was ich ihr vorlegen muss.
Dieser Bericht hat mich zutiefst erschüttert, und ich leide immer noch psychisch unter den Auswirkungen. Meine Anwältin weigert sich, ein weiteres Gespräch mit der Beauftragten unter Anwesenheit eines Dolmetschers zu verlangen. Sie sagt, die Beauftragte habe das Recht, zu schreiben, was sie möchte, und sie habe nur wenig über mich geschrieben – fünf Seiten über meinen Ehemann und sechs Seiten über die Hausverwalterin, die stets zugunsten meines Mannes entscheidet.
Ich vermute, dass mein Ehemann sich mit der Hausverwalterin auf die wesentlichen Lügen und Verzerrungen geeinigt hat. Was soll ich tun? Wie kann ich Gerechtigkeit für mich und meine Kinder finden?
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Beistand ignoriert Fahrtkosten bei Neuberechnung |
Geschrieben von: NGU1989 - 14-12-2024, 14:19 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Hallo zusammen,
wie in meinem anderen Thread schon einmal kurz angeschnitten, verweigert der Beistand es meine Fahrtkosten bei der Neuberechnung zu berücksichtigen. Berechnen mich in Stufe 3 DDT und ziehen mich dann noch in Stufe 4 hoch, weil nur ein Kind.
Zitat:
"Die geltend gemachten Fahrtkosten können nur nach Vorlage eines aktuellen Steuerbescheids berücksichtigt werden."
Sie wurden jedoch schon einmal in 2020 (anderer Sachbearbeiter) auch ohne Steuerbescheid berücksichtigt. Demnach kann die Aussage so nicht stimmen.
Außerdem wird auf die Leitlinien (Punkt 10.1.1) des OLG Celle verwiesen: "wonach die Obliegenheit besteht, Steuervorteile in Anspruch zu nehmen (z.B. Eintragung eines Freibetrags bei Fahrtkosten)"
Ich hatte hierzu mal ein Urteil für nachehelichen Unterhalt gefunden, wonach es die Obliegenheit zwar gibt, die Verpflichtung zur Inanspruchnahme allerdings nur soweit geht, wie die Unterhaltspflicht aus dem Beschluss erfüllt wird.
Würde für mich heißen, solange ich nach allen Abzügen 100% (lt. Beschluss/Titel) zahlen kann, muss ich gar nichts. Und das wäre auch nach Abzug der Fahrtkosten möglich. Selbst dann würde ich noch mindestens in Stufe 2 DDT berechnet und in Stufe 3 hochgezogen werden.
Auch geht aus meiner Sicht schlichtweg keinerlei Zusammenhang, oder gar eine Voraussetzung aus 10.1.1 (steuerliche Vorteile) für 10.2.1. (Fahrtkosten) für mich hervor.
Hinzu kommt, ich bin im Februar 2022 relativ weit weg von meiner Arbeitsstelle gezogen, weil ich schon recht viel, nicht ganz, aber viel Homeoffice machen kann.
Die Auskunftsanfrage des Beistandes kam im Dez. 2023. Ich habe also die Fahrtkosten von Jan.23 - Dez 23 eingereicht. Im Dez 23 kann ich aber auch noch keine Steuererklärung für 2023 haben, welche die neuen (höheren) Fahrtkosten, die ja gegeben sind, auch schon enthält.
ich soll brav 100€ mehr zahlen, das beglaubigen lassen und meine Klappe halten. Solange das Verfahren aus dem anderen Thread läuft hab ich noch Ruhe, aber das wird vermutlich im Januar vorbei sein.
Habt ihr ne Idee dazu?
Lohnt es sich um die Fahrtkosten mit dem Jugendamt zu feilschen (Kind wird in ein paar Monaten 18)? Hab schon überlegt, ob ich einfach Stufe 2, oder 3 beglaubige, um den Streitwert zu senken. Und schaue ob der Beistand in den letzten Wochen noch ein Gericht damit beschäftigen will. Aber alternativ könnte danach mein Kind ein Gericht beschäftigen, wenn es möchte, oder?
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Beistand verteilt Rückstandszahlungen ohne Ansprüche an UVG & JC |
Geschrieben von: NGU1989 - 13-12-2024, 14:55 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Hallo zusammen,
diesmal geht es um Rückstandszahlungen bzw. die Verteilung des Beistandes dieser Zahlungen.
Erstmal die Eckdaten, aufs wesentliche reduziert:
Rückstand bei meinem Kind ca. 2300€, Arbeitslosigkeit ,eigene Versäumnisse etc.
KM & Kind haben 2008-2009 Jobcenter-Leistungen bezogen
KM & Kind haben 2015-2016 Jobcenter-Leistungen bezogen
KM & Kind haben von 01/20 bis 07/23 UVG-Leistungen bezogen.
Ich zahle seit 07/2023 Raten an den Beistand, um den Rückstand zu tilgen.
Nun geht's los.
10/23 kommt das JC zwecks Erstellung einer Teilausfertigung wegen ca 3.000€ auf mich zu und möchte meine Leistungsfähigkeit in 2008 und 2009, sowie 2015-2016 prüfen. "Übergegangene Ansprüche bla bla, sollte ich nicht leistungsfähig gewesen sein, hat kein Übergang stattgefunden, bla bla", ihr kennt das. Nachweise, oder wann wie viel da gezahlt wurde - nö.
2008 & 2009 waren nach meiner ersten Mail für die erledigt, 2015-2016 wollten die genauer wissen. Freundlich geschärfte Mail mit Nachweisen hingeschickt. Hab damals zu wenig verdient, um 100% zahlen zu können, wurde damals vom Beistand geprüft und berechnet, 176€ soll ich zahlen, für die Differenz zu den 100%, also das über die 176€ hinausgehende habe ich einen Zwangsvollstreckungsverzicht. Aus meiner Sicht haben die keinen Anspruch, da ich nicht (zu mehr) leistungsfähig gewesen bin.
Kurz: das JC prüft seit einem Jahr, ob Sie Ansprüche gegen mich geltend machen können. Gut merken.
2020-2023 haben Sie UVG bekommen. Von Mitte 2019-03/2021 war der Unterhalt auf 0,00€ herabgesetzt (Unterhaltsverzichtserklärung vom Beistand), da ich arbeitslos war. Aufgrund der Herabsetzung bzw. des Verzichts, kann also kein Rückstand entstanden sein. Von 03/21-2023 habe ich gearbeitet und 100% an den Beistand gezahlt. Das wurde dann mit der UVG irgendwie gegengerechnet. Warum das dann nicht gleich wieder eingestellt wurde, verstehe ich auch nicht. Wie auch immer. Es kann also weiterhin kein Rückstand entstanden sein, weil ich ja gezahlt habe. 07/2023 wurde dann das UVG eingestellt.
Nun kommt's. Wie gesagt, ich zahle seit 07/2023 Raten an den Beistand, um den Rückstand zu tilgen. Im Glauben es ginge an mein Kind, da JC-Ansprüche nicht geklärt sind und UVG aus meiner Sicht keine entstanden sein können.
Laut "Abrechnung" des Beistandes wurden meine Rückstandzahlungen von 07/2023 bis 01/2024 an die UVG-Kasse weitergeschoben, obwohl 07/2023 die Leistung eingestellt wurde und kein Rückstand entstanden sein konnte.
Und ab 02/2024 wurden meine Raten an das JC weitergeleitet, obwohl die selbst seit 10/2023 prüfen, ob denn überhaupt Ansprüche bestehen.
Ich weiß, dass mein Kind erst als letztes in der Reihenfolge dran käme, aber mir sind keine Rückstände für die UVG-Zeit bekannt, noch erklärbar, und erst Recht verstehe ich nicht, wieso das JC bedient wird, während dies selbst nicht mal weiß, ob es was bekommen kann.
Ich habe jetzt 2250€ Raten gezahlt und damit wäre der einzig unstrittige Rückstand, nämlich der bei meinem Kind, so gut wie getilgt.
Stattdessen schleudert der Beistand mein Geld sonstwo rum und ich bekomme, als mir das auffällt und ich nachfrage, keinerlei Informationen zu dem Vorgang selbst, keine Nachweise für Rückstände oder Ansprüche, keine aktuelle Abrechnung, sondern werde vertröstet, man würde sich melden, wenn das JC sich beim Beistand gemeldet habe. in ein paar Monaten ist mein Kind 18 und ich rieche schon, wie es den Rückstand fordern wird, den ich bereits gezahlt habe.
Wie geht das? Was am besten tun?
Hab ich Lust ab den nächsten 50€ zu viel zu zahlen und meinem Geld später hinterher zu rennen, wenn es plötzlich heißt, JC hat keine Ansprüche und Zahlungen an UVG waren falsch und nochmal die 2.300 auftreiben zu müssen, weil diesmal mein Kind sie fordert?
Meine Idee ist, ich würde dem Beistand jetzt vorschlagen, dass ich nach den nächsten 50€ vorerst die Ratenzahlungen einstelle, oder das die die Raten nicht mehr weiterleiten sollen, bis das geklärt und vor allem belegt ist.
Wie seht ihr das? Was kann ich tun.
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Abänderungsklage bei Volljährigkeit mit Titel |
Geschrieben von: sponti68 - 13-12-2024, 07:22 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Kind wird volljährig.
Beistandschaft JA sagt dem Kind es musse nichts tun.
Auf meine Bitte/Anfrage nach Einkünften der Mutter und des Kindes, zwecks Berechnung des Volljährigen Unterhalts kommt nur als Antwort ich soll alleine den Unterhalt weiter zahlen. Das Jugendamt habe gesagt man sei zu nichts verpflichtet, müsse keine Auskunft erteilen und auch kein Kindergeld beantragen.
Laut Kindergeldstelle wird ab Januar kein Kindergeld mehr gezahlt.
Ich erhalte deswegen als Beamter (erwerbsunfähig, Mindestpension in Höhe der vergleichbaren Sozialhilfe) rund 300 Euro weniger (die errechnete Aufstockung, damit ich keine Sozialhilfe beantragen kann).
Anwalt ist eingeschaltet. Der will zuerst um Herausgabe fes Titels anschreiben.
Mutter (und Kind) drohen zum 1.1. mit Pfändung, falls ich nicht den vollen Unterhalt zahle.
Kind geht (vermutlich )zur Schule und lebt (vermutlich) bei der Mutter. Auskünfte dazu mussten seit mehreren Jahren immer wieder per Anwalt, bzw. per Klageandrohung eingeholt werden. Kein Umgang, Kein Kontakt. FamG hat nach rund ein dutzend Umgangsklagen den Umgangsausschluss beschlossen. (Auf Grund der höchstrittigen Elternebene und da die Mutter zu keinem Vergleich bereit ist, ist der Vater vom Umgang auszuschließen, ein Kind gehört der Mutter,... Kontaktverbot, damit das Kind zur Ruhe kommen kann,....)
Ich bin schwerbehindert, dauerhaft erwerbsunfähig und habe Pflegegrad 3.
Was ausser Abänderungsklage und Aussetzung der Vollstreckung kommt am Tag der Volljährigkeit (natürlich während der Feiertage, am Weihnachtsfeiertag) noch in Betracht?
Aktuell werde ich daheim gepflegt. Von Nachbarn, Bekannten, Ehefrau, Freunden, der Rest wird vom Pflegedienst abgedeckt. Monatliche Pflege-Kosten
sind rund 1800 Euro, davon werden 573 Euro erstattet.
ich bekomme ab Januar noch etwa 1900 Euro ausbezahlt
Davon sind rund 250 Euro für Kranken und Pflegeversicherung und ca. 1200 Euro bleiben mir an Pflegekosten davon zu zahlen
Mir Bleiben aktuell 831 Euro, ab Januar ca
500 Euro für Miete, Heizung, Lebenshaltungskosten.
Die Zahlungen des minderjährigen Unterhalt habe ich durch Kreditaufnahme getätigt.
Es ist keinerlei Vermögen vorhanden. Privatinsolvenz (als Beamter) wurde zugelassen und war 2019 mit Restschuldbefreiung erfolgreich.
Ich bin Deutsch-Franzose mit beiden Staatsangehörigkeiten.
Wer französisch kann, dem empfehle ich Art. 205 Code Civil zu.lesen.
Ein Umzug nach Frankreich bei eigenem Unterheitsanspruch, (Pflegekosten Heim sind bei mir dann etwa 3500 Euro) scheint bei mir eine Option. (In Frankreich sind Kinder ihren Eltern ab Volljährigkeit bei Pflegebedarf in voller Höhe unbeschränkt unterhaltspflichtig.)
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Dienstwagen was bedeutet das für den Unterhalt |
Geschrieben von: paint - 09-12-2024, 13:09 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (47)
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Ich habe derzeit die Möglichkeit einen Dienstwagen von meinem Arbeitsgeber zur privaten Nutzung zu erhalten.
Es handelt sich um eine Vollelektrisches Fahrzeug was dementsprechend mit 0,25% versteuert wird.
Wenn ich meine Daten im Internet eingebe, komme ich auf eine monatliche Belastung von etwa 80€.
Die Frage ist nun wie dieser beim Unterhalt angerechnet wird.
Habe nun etwas von einer 1% Regelung gelesen oder von irgendwelchen Tabellen des ADAC.
Wie wird das in der Praxis geregelt bzw. wer hat Erfahrungen dazu.
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