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  Neue Unterhaltsstufe - wie vorgehen?
Geschrieben von: Markus Müller - 15-10-2024, 10:42 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Hallo Leute,

wenn das Kind altersbedingt in die nächste Unterhaltsstufe kommt, wie ist da der Ablauf? Meldet sich da ein Gericht und will meine Gehaltsabrechnungen sehen oder gibt es wieder einen Prozess? Ich möchte ungern meinen (bisherigen) Anwalt fragen weil ich ein wenig das Gefühl habe, dass dieser am liebsten alles gerichtlich machen möchte weil dann auch mehr Geld für ihn rausspringt. Da ich mittlerweile ein weiteres Kind habe was bei mir lebt, wie wird dies bei der Berechnung berücksichtigt?

Das Andere: ich verdiene seit einem Jahr mehr Gehalt. Hätte ich das jemandem melden müssen? Womit ist hier zu rechnen bei einem Wechsel in die nächste Unterhaltsstufe?  Vielen Dank

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  Umgang, Urlaub, Informationspflicht
Geschrieben von: datrainer - 10-10-2024, 13:43 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (31)

Mahlzeit,

es gibt wieder Zirkus....



erweitertere Umgangsvereinbarung: do nach der schule - montag morgens zur schule. alle 2 Wochen.
und den Donnerstag dazwischen.

wegen dem Arbeitsunfall habe ich die Betreuung bis April regelmäßig wahrgenommen.
ab da kam es immer mal wieder vor, dass ich wegen Krankheit oder weil es auf der Arbeit nicht gepasst hat, einen tag abgesagt habe.
beim letzten jugendamtstermin wurde der KM mitgeteilt, dass ich für den erweiterten Umgang zuviel unterhalt bezahle, darauf hin wurden die Gespräche nicht fortgesetzt..

letzte Woche rief mich dann das Jugendamt an und teilte mir mit, dass KM eine Beratung möchte, sie würde gerne neue Regelungen festlegen wollen.
da die Gespräche freiwillig sind, habe ich erstmal kein Interesse an einem Gespräch bekundet.

da es auf der Arbeit endlich wieder ruhiger wird und sich die absagen einzelner tage deutlich reduziert hat, werde ich natürlich den Umgang wieder wahrnehmen wie schriftlich beim Jugendamt festgehalten. 
heute wollte ich sie wie mitgeteilt von der schule abholen, wurde schon von der Oma abgeholt und mich erreicht dieses per email von KM:

laut Jugendamt ist es nicht zulässig Umgangszeiten ausfallen zu lassen!
ab sofort wird der Umgang von Samstag morgen - Sonntag abends stattfinden!!!!
Urlaubsreisen sind mit ihr abzustimmen und sie möchte wissen wohin.

sollte ich mich nicht daran halten behält sie sich vor, der Umgang in Zukunft auszusetzen - dies hätte sie mit dem Jugendamt besprochen.


was läuft hier ab???

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  Sonderbedarf
Geschrieben von: emre - 09-10-2024, 18:53 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo zusammen,

es gibt neues von meiner EX.
Ich zahle für 2 Kinder (15 und 17 Jahre) einen festen Betrag von 750€ pro Kind. Nun hat meine EX Sonderbedarf für meine 15 jährige Tochter wie folgt eingefordert.
Sonderbedarf: die Kosten für eine Abschlussfahrt der 10. Klasse. Gesamtkosten 390€ --> sie möchte die Hälfte von mir
Mehrbedarf: Schauspielschule monatliche Kosten von 72€ --> möchte ebenfalls die Hälfte
Wie ihre finanzielle Situation aussieht kann ich nicht ganz beurteilen. Sie hat immerhin ein EFH und eine Mietimmobilie, arbeitet aber nur in TZ.

Ich möchte den Sonder- und Mehrbedarf nicht bezahlen und werde ablehnen. Es sind aus meiner Sicht keine extrem hohen Kosten und können vom KU bezahlt werden.
Wie seht ihr das?

Hierzu ist aber folgende Sachverhalt wichtig zu verstehen:
Meine EX und ich hatten in einer Vereinbarung in der Scheidung den KU auf 750€ pro Kind festgesetzt. Mit dieser Vereinbarung konnte ich leben und habe mich immer an allen weiteren Kosten wie Ausflüge, Unterricht, etc. beteiligt.
Nunmehr hat sie eine Abänderung eingeklagt und (natürlich) recht bekommen, obwohl es in der Vereinbarung ausgeschlossen war. Das Gericht hat jetzt eine Neuberechnung angeordnet. Das Verfahren läuft noch. Die Gegenseite hat die erste Stufe der Auskunftserteilung gewonnen. Meine Ansicht nach werde ich Stufe 10 der DD zahlen müssen. daher bin ich mehr bereit weitere Zahlungen zu übernehmen.

Gruß
Emre

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  Ende d. Beistandschaft - Titel nutzlos?
Geschrieben von: HeinrichH - 07-10-2024, 17:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Ich habe nach langer Zeit auch mal wieder was. 
Mein Großer wird bald 18. Er lebte einen Großteil seiner Kindheit bei mir und der Unterhalt lief über eine Beistandschaft. Das lief zuverlässig und ich bin zu einem gewissen Grad auch dankbar, dass die Mutter ihre Zahlungen leistete und bis auf Verspätungen und einige nachgezahlte Ausfälle alles ruhig verlief. Ich hab auch nie auf den Busch geklopft und seit 2013 weder neu berechnen lassen oder Mehrbedarfe geltend gemacht. 
Es gibt einen unbefristeten Titel.

Nun kam ein Brief, dass die Beistandschaft bald beendet würde. Die Mutter den entsprechenden Monat noch anteilig zahlen müsse. Mein Sohn würde ab seinem 18. Geburtstag nochmal einen Abschlussbrief bekommen und könne einen Termin machen um den Unterhalt, den er fortan von beiden Elternteilen einfordern kann, berechnen lassen. Bis zu seinem 21. Geburtstag stünde das JA ihm noch beratend zu Seite. Er kann auch alles per Beratungsschein über einen Anwalt machen. Soweit so gut. 

Faktisch ändert sich an der Situation allerdings nichts. Er wird ab 2025 eine Ausbildung machen, bis dahin Abitur. Weiterhin bei mir wohnen, wir essen aus einem Kühlschrank und es gibt das gleiche knausrige Taschengeld, welches ich ihm neben allen anderen Dingen im a.i. Hotel Papa zahle. 
Prinzipiell wäre es m.M.n. das einfachste, die Mutter zahlt einfach bis nächsten August durch und dann beendet sie die Zahlungen. Ich nehme während der Ausbildung das Kindergeld für Essen und Wohnen und irgendwann zieht er dann aus. So wie bei "normalen" Familien auch. Jedenfalls kenne ich es so.

Es gab natürlich schon Anrufe bei meinem Sohn von seiner Mutter. In der Art, dass sie sich dort über meine Geldgier beklagte, weil sie 110% an mich überweisen muss. Jedes Jahr mehr. Sie doch lieber einen kleinen Betrag zwischen ihm und ihr aushandeln wollen würde und natürlich hat sie auch kein Geld. Sie will nicht ihre Konten geprüft haben. ;-)
Mein Sohn ist aber auf Zack und sie konnte ihm nicht erklären, warum dann doch jetzt noch ein Auto für 27000€ gekauft wurde, das Geld für die letzte Balireise herkam oder warum sie seit mehreren Jahren sagt, sie würde mit einem "steuerbefreiten" Nebenerwerb fünfstellig dazu verdienen. Das Telefonat eskalierte derart, dass sie ihm drohte sich umzubringen. Die Waffe läge schon geladen auf ihrem Nachtisch. 

Intuitiv hätte ich natürlich gern direkt die Polizei, aufgrund eines psychischen Ausnahmezustands der Mutter, zu ihr geschickt. Was in anbracht der Äußerungen und Schusswaffe sicherlich ein sehenswerter Einsatz gewesen wären. :-D 

Grundsätzlich ist die Lage aber gerade für meinen Sohn Mist. Das Gespräch hat ihn echt mitgenommen. Er will es gerecht regeln. Er weiß, dass seine Mutter natürlich ihren Nebenerwerb nicht angeben wird. Das findet er mir gegenüber ungerecht. Er selbst hat es ihr versprochen, mir nicht zu sagen, dass sie Geld nebenher macht, was er natürlich getan hat. Ich habe ihm dafür mein Wort gegeben, sie nicht darauf anzusprechen. Es geht also auch um Vertrauen zwischen ihm und auch mir. 
Er möchte auch nicht jemanden aus seiner Familie verklagen. Seine Sorge ist, dass sie die Berechnung einfach ignoriert und es drauf ankommen lässt. Wir gehen recht offen mit dem Thema Geld um und er weiß auch, dass es gerade nicht so einfach heruntergebrochen ist, wenn es im Unterhaltsrecht gern heißt: "einer betreut, der andere zahlt".
Prinzipiell bin ich schon am Scherzen, dass ich ab seinem 18. Geburtstag einen Untermietvertrag mit ihm machen muss, er sein Geld bekommt und ich dafür gar nichts mehr obendrauf zahle. Also weder Auto, Essen, Fitnessstudio usw., usf.

Ich denke halt gerade an den unbefristeten Titel. Soll der nicht gerade dafür da sein, dass die Kinder er einfacher haben, wenn sie dann 18 sind? Ich kann nicht nachvollziehen, warum auch hier im Forum immer so arg darüber diskutiert wird, den Titel unbedingt nur bis 18 laufen zu lassen. Scheinbar ist er so oder hinfällig. Ich kann mit dem Titel bald jedenfalls nichts mehr eintreiben. Sollte er dann ab seinem Geburtstag nicht zu seiner Mutter gehen und sie bitten einfach weiterzuzahlen bis er in Ausbildung geht? Aus seiner Sicht kommt sie schon gut weg, weil er nicht wie viele anderen erst einmal irgendwas vor sich hin studieren, sondern konkrete Pläne hat.

Was habt ihr vielleicht noch für praktikable Lösungen?

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  Unterhalt für zwei Kinder
Geschrieben von: wildfloh - 07-10-2024, 09:29 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Frage für einen Freund!!
Mein Kumpel hat zwei Kinder und ist verheiratet, 1. ist 16 Jahre lebt bei getrennt lebender Mutter, 2. Kind 6 Jahre lebt mit ihm und seiner Frau zusammen.
Er hat ungefähr 2000€ Einkommen (schon bereinigt).
Rein theoretisch müsste doch seine bei Ihm lebende Tochter auch beim Unterhalt berücksichtigt werden.
Für die 16 Jähige zahlt er 530€ und für die 6 jährige müsste ihm doch 426€ zustehen.
Damit wäre er doch Mangelfall (2000-520-426=1026)
Kennt ihr dazu Gerichtsurteile?

Danke

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  Umschulung und Erstausbildung, Mehrbedarf Bürgergeld
Geschrieben von: teekommentarratlos - 04-10-2024, 20:44 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Hallo zusammen


ich habe eine Frage zum Kindesunterhalt in meiner konkreten Situation.


Seit der Trennung bezieht der andere Elternteil UVG und ich habe in den letzten drei Jahren mehrere Arbeitgeber in ungelernten Tätigkeiten gehabt und mit Bürgergeld aufgestockt und bislang nach Aufrechnung auch monatlich an das Jugendamt gezahlt. Jetzt ist bei mir vor einem halben Jahr etwas passiert, so dass ich gesundheitlich nicht gearbeitet und außschließlich Bürgergeld bezog, und an das Jugendamt seither 15€ pro Kind gesenkt überweise. Jetzt darf ich aber im Januar 2025 eine Umschulung durch die Arbeitsagentur beginnen, das wäre auch meine Erstausbildung, denn ich habe keine beruflichen Bildungsabschluss, sprich einen IHK-Abschluss gilt es zu ergreifen.. Ich bin auch noch unter 30 Jahre alt und werde von der Arbeitsagentur bekräftigt, auch durch die Schwerbehinderung. Ich hätte auch durch Tipp der SB die Möglichkeit beim Weiterbewilligungsantrag für Bürgergeld einen Mehrbedarf für die Umgangstage mit den Kindern, sprich auch Fahrkarten aufs Dorf und in die Stadt zu erhalten. Das geht auch nur solange der andere Elternteil berufstätig ist und nicht Bürgergeld bezieht.


Jetzt bin ich mir ganz unsicher durch die Recherchen mit Google und finde hierzu nichts.
Lohnt es sich den Mehrbedarf für die Umgangstage zu beantragen? Die Weiterbildungsprämie beträgt monatlich 150€. Ich würde den Betrag an das Jugendamt erhöhen, aber kann das einfach so gemacht werden? Sind der Mehrbedarf für die Kinder und das Weiterbildungsgeld nicht zweckgebunden? Könnte das Jugendamt dann den ganzen Satz erhöhen, dass im Grunde nichts davon bleibt? Also aufs Konto rauf und dann weg? Könnten mir dann wenigstens 50-80€ mehr im Monat für mich übrig bleiben?

Mit einer Erstausbildung gelte ich laut Google eventuell als nicht unterhaltspflichtig, als Bürgergeldempfänger gelte ich als nicht leistungsfähig, die Umschulung erfolgt in Vollzeit und ich sehe die Kinder jedes zweite Wochenende, habe ich da auch eine Erwerbspflicht durch Minijob für das freie Wochenende?


Mit vielen Grüßen und Dank im Voraus

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  Trennungsunterhaltsberechnung: Gemeinsame Schulden
Geschrieben von: Nintendo - 04-10-2024, 10:57 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hallo zusammmen,

wenn ich Trennungsunterhalt berechnen möchte, dann ist der allgemeine Weg grob gesagt so:

  1. Einkommen ermitteln
  2. Einkommen bereinigen
  3. Trennungsunterhalt = 45% der Einkommensdifferenz

Aber was mache ich mit einem Hauskredit? Ich könnte ihn bei der Bereinigung ansetzten, oder aber die Ex soll ihn zur Hälfte aus dem Trennungsunterhalt bezahlen. Kann man wählen, wo ich die Kosten zum Abzug bringe? Das macht schon einen Unterschied.

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  Vollstreckung Auskunftspflicht nach § 1686
Geschrieben von: mrsandman - 04-10-2024, 09:32 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Vor einigen Jahren habe ich einen Beschluss des Amtsgerichts gemäß § 1686 BGB erwirkt, der die KM verpflichtet, mir zweimal jährlich Auskünfte über die Kinder zu erteilen. Bisher wurden diese Auskünfte fristgerecht erteilt. Die letzte war am 1.10.24 fällig, doch diesmal blieb sie aus.

Es besteht keinerlei Kontakt. Ich möchte die Erteilung der geschuldeten Auskünfte nun vollstrecken lassen. Wie gehe ich dabei vor? Reicht es, einen Antrag beim Amtsgericht zu stellen? Ist es möglich, Zwangsgeld oder Zwangshaft zu beantragen? Welche Kosten entstehen bei der Vollstreckung und wer trägt diese? Gibt es eventuell ein Muster für einen solchen Antrag, das ich nutzen kann?

Danke für eure Unterstützung.

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  Schwärzen von Gehaltsabrechnungen und Steuerbescheid
Geschrieben von: NewLife - 01-10-2024, 12:17 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo zusammen,

aktueller Fall. Ich habe zwei Kinder 16J (Ausbildung seit August) & 11J bei KM lebend. Scheidung seit 2020. Umgang wie üblich 1x alle 2WE.
- Ich zahle seitdem über 120% Unterhalt.

Anfang des Jahres bat die EX um Anpassung des KU um paar hundert Euro, ich habe es verschleppt und April trudelte ein Schreiben der Beistandschaft ins Haus ein, mit Forderung der Zahlung des Rückstandes und Anpassung des KUs und Auskunft über Einkünfte mit Ausfüllen des begleitenden Formulars etc... Ihr kennt das schon. 
- Mini Rückstände wurden gezahlt & KU angepasst.
- Anwalt kontaktiert, Gehaltsabrechnungen geschwärzt gesendet, außer Netto Auszahlungen. Ebenso für Steuerbescheid: Nur die Nachzahlungsbeträge und Vorauszahlungen sichtlich. Leider von Mai bis jetzt wurde diese Infos + Belastungen vom Anwalt an JA nicht übermittelt. (Grund hohe Arbeitsbelastung etc..)
Sept24 kontaktiert die JA-Tante meinen Arbeitgeber wegen GehaltsInfos. Mein AG fragte mich, ob ich es aus Datenschutzgründe erlaube. Natürlich NEIN.
Die Anwaltskanzlei ist leider erst ab Mitte Oktober verfügbar. Eine Auskunftsklage möchte ich vermeiden.
Ich habe der JA-Tante die Gehaltszettel & Steuerbescheid geschwärzt versendet. Nur Netto sichtbar, Nachzalung und Vorauszahlungen.
Nun schrieb sie: <<Sie sind verpflichtet Ihre Gehaltsabrechnungen und Steuerbescheid komplett und ungeschwärzt vorzulegen. Der Auszahlungsbetrag ist nicht ausschlaggebend zur Berechnung des Unterhalts>>

Wie gehe ich jetzt vor? 

Schön dass es dieses Forum gibt. Hut ab an euch!

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  Optimaler Zeitpunkt für Trennung
Geschrieben von: Fafnir - 29-09-2024, 20:04 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hallo zusammen,

ich möchte mich von meiner Frau trennen. Bitte helft mir einiger Fragen zu klären.
Eckdaten:
-14 Jahre verheiratet
-3 Kinder (12, 15, 16)
-Ich Hauptverdiender, 90k€ Brutto/Jahr
-Frau hat seit die Kinder da sind nur sehr wenig gerbeitet.
-Frau hat top Quali in Mangelberuf (Gesundheit)
-Frau hat die letzten drei Jahre eine Weiterbildung gemacht und hat in Kürze dadurch eine zweite top Quali in ebenfalls Mangelberuf. Will arbeiten. 
-Frau hat zwei private rentenversicherungen, in die wir stets weiter einbezahlt haben.

Ich weiß dass ich am [Unterschreitung des Mindestniveaus] bin Wink , die Frage ist jetzt nach Schadensbegrenzung. 

Ich denke das größte finanz. Risiko ist der Ehegattenunterhalt. Die Kinder sind ja in absehbarer Zeit volljährig.
Wenn ich warte, wird dann die Arbeit der Frau zu "eheprägenden Verhältnissen" und ich komme raus ohne lebenslänglichen Ehegattenunterhalt? 
Oder sollte ich mich möglichst JETZT trennen, damit die Ehe nicht noch länger dauert und ich entsprechend noch länger zahlen muss?

Die Rente der Frau geht ebenfalls in den Zugewinn und ich habe Anspruch auf die Hälfte, richtig? So wie sie Anspruch auf die Hälfte MEINER Rente hat?

Viele Grüße Fafnir.

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