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  Bafög Art. 36
Geschrieben von: Panto - 16-02-2025, 11:26 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Guten Morgen,

habe Bafög-Post aus Bremen erhalten und die fordern mich auf, einen Anhörungsbogen und separate Bafög-Einkommenserklärung auszufüllen. Ebenso will sie alle relevante Einkommensnachweise soweit zutreffend haben.
 
Regelmässig berichte ich UVK über meinen fortwährenden Job Suche – leider immer noch erfolglos. Das UVK scheint hiermit ‘zufrieden’ zu sein da sie weiterhin um Ausfkunft bittet und ich denen weiterhin meine Angaben zuschicke. Werde von meiner jetztiger Frau finanziell unterstützt. Wohne in nicht EU Ausland. Ich ergänze regelmässig Xing damit ich hoffentlich Arbetigeber attraktiever erscheine ….

Würde mich freuen über eure Einschätzungen und Ratschläge, vielen Dank schon vorab.

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  Einkommen nicht mit 5% bereinigt
Geschrieben von: Splash - 13-02-2025, 20:20 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (21)

Ich habe folgende Situation:
 
- Das älteste Kind ist jetzt 18 und bekommt nichts vom JA.

- Das jüngste Kind ist 16. Für dieses Kind hat JA eine neue Berechnung gemacht und mein Einkommen nicht mit 5% bereinigt. Einfach: Gehalt - Selbstbehalt = UH.

Was kann man jetzt machen?

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  U-Haftentschädigung (§170), Pfändung, Kind wird 18 Jahre, KI
Geschrieben von: MLCer - 08-02-2025, 12:27 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Hallo,

ich habe lange nichts hier im Forum geschrieben, aber jetzt haben sich einige Fragen aufgesammelt, vielleicht habt ihr gute Ratschläge für mich

1) ich saß einige Monate in der U-Haft wegen dem 170er. Zu COVID-Zeiten, im EU-Ausland, deswegen einige Wochen unvergessliche Isolationshaft, im Haft-Jargon auch Quarantäne genannt. 
Das war ein klassisches Unrechts-Verfahren: unbegründete Anschuldigung seitens der Ex, die Staatsanwaltschaft hat nix geprüft (vor allem die Bedürftigkeit),  hat relativ schnell den EU(!)-Haftbefehl erlassen... Vielleicht erzähle ich mehr darüber, aber Stand heute: das Verfahren wurde mit einer Zahlung meinerseits an die Ex eingestellt (erst in der zweiten Instanz!!!). 
Danach habe ich über einen Anwalt trotz Widerstand der Staatsanwältin einen Beschluss erlangt, dass mir eine Entschädigung zusteht. Ich soll innerhalb der 6 Monate (6?, sagt mein Anwalt) die Entschädigungssumme beziffern. 
Ich selbst lebe seit über einem Jahrzehnt im Ausland

Die Fragen dazu: 
- lohnt es sich über die Erhöhung dieser Entschädig Gedanken zu machen? Was ich weiß: Standard-Entschädigunssatz in DE liegt bei ~75€/Tag, das ist sozusagen best case. Mehr springt da nicht raus, auch wenn man, wie ich, wegen der U-Haft einen gut dotierten Job verloren hat, Rufschädigung beim Kunden (wegen der Nachricht über meine Verhaftung), oben erwähnte COVID-bedingte Isolationshaft, EU-Ausland (schlechtere Haftbedingungen, früher wurde mit Koeffizient gerechnet)
Oder sollte man in dem Schreiben an die Staatsanwaltschaft alle diese Argumente weglassen und nur 75€ verlangen?

- braucht man für diese Bezifferung der Entschädigung einen Anwalt? Kann KI heutzutage solche Schreiben in guter Qualität formulieren? Mein Anwalt verlangt relativ viel Geld für dieses Schreiben, deswegen frage ich

- könnte man in dem Schreiben der Staatsanwaltschaft einen Deal vorschlagen, dass ich meine Ex wegen der "falschen Anschuldigung" (z.B. StGB §164) anzeige, die Staatsanwältin nicht sofort einstellt und das Geld am Ende von der Ex geholt wird? Der Hintergrund ist: unser deutscher 'Rechtsstaat' ist sowieso Pleite, in meinem Fall bietet sich dieser Weg an, um Kosten zu sparen... Was hält ihr von dieser Idee und wie macht man einen solchen Vorschlag an die StA?

- wenn ich mit 75€ pro Tag rechnen kann, wird in meinem Fall (falls klappt), ein fünfstelliger Betrag ausgezahlt. Gleichzeitig habe ich die alten und laufenden Unterhaltsschulden bei der Ex, zusätzlich die 12 Jahre alten UHV Schulden beim JA. 
Kann diese Entschädigung gepfändet werden? Wie geht man das um?

- falls das Kind wird 18 Jahre alt - greift der 170er? Oder bleibt diese Unterhaltspflicht ab Volljährigkeit rein zivil?

- gibt es zu den Themen Pfändung, U-Haft, Entschädigung gute Internet-Foren oder Beratungsseiten?

Danke vorab :-)

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  Einkommensüberprüfung
Geschrieben von: Splash - 08-02-2025, 01:42 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

JA möchte mein Einkommen der letzten 12 Monaten überprüfen.

Kann ich die Jahreslohnbescheinigung (die man für die Steuererklärung braucht) übermitteln oder müssen es 12 Gehaltsabrechnungen sein?

Ich möchte den Scanvorgang während der Arbeit verkürzen.

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  Länderübergreifende Vollstreckung
Geschrieben von: Zahlvater500 - 05-02-2025, 23:24 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Moin Community,
ich lese hier schon ein paar Tage die Beiträge durch. Sehr interessant.
Habe eine kurze Frage, vielleicht hat ja jemand so etwas schon mal durch.
ich bin vor 3 Jahren aus DE weg und ins EU Ausland ausgewandert. Habe bisher auch die 100% des Mindestunterhalts der DUS Tabelle gezahlt. Habe vor einem Jahr eine GmbH ähnliche Firma im Ausland gegründet und zahle mir nur einen Mindestlohn von ca. 500 Euro aus. Seit Dezember läuft es nicht allzu gut und ich mache nicht den Umsatz, den ich mir erwünscht habe. Das Geld reicht fürs Leben mit meiner Familie. Miete und Möbel, NK etc. wird von der Firma gezahlt, da mein Wohnsitz auch der Firmensitz ist. Konnte jetzt seit 3 Monaten nicht den Unterhalt zahlen und habe jetzt per E-Mail einen klassischen Drohbrief vom Beistand (Jugendamt) bekommen. Frech und überheblich mit Aufforderung zur sofortigen Zahlung…bis Ende Februar sonst wird eine länderübergreifende Vollstreckung durchgeführt. 
Der Brief des Jugendamts klang eher Moralapostel-mäßig und mit dem Versuch richtig Angst zu schüren und den bösen Unterhaltspflichtigen einzuschüchtern.
Ich bin ja bereit weiter zu Zahlen, wenn es wieder besser läuft. Ich lass mich nicht gerne in die Ecke drängen, denn dann bekomme ich erst recht Kampfinstinkte.  Tongue Es wird ja nicht alles so heiß gegessen wie gekocht.
Hat jemand Erfahrung mit so einer Vollstreckung? Wie läuft das ab? Wie sieht das als Geschäftsführer aus, wenn man nur das Mindestgehalt bekommt und der Rest über die Firma läuft?
Bin für jeden Tipp dankbar.

Gruß, Zahlvater500

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  Auskunft + Unterschrift Urlaub
Geschrieben von: _2hell - 05-02-2025, 12:27 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Nur kurz: hab hier ein Schreiben von meiner EX bzgl. Urlaub der Kinder mit ihr in Kanada (bla Tante besuchen, Sprache usw...). Ich soll dem Ganzen zustimmen und meine Kontaktdaten bereitstellen (Adresse+Telefon). Muss mir meine EX die Kontaktdaten der Kinder (priv. Email+Mobilnummer) auch herausgeben? Darf ich auf die Reise Einfluss nehmen und sagen, dass das Geld für die Reise besser angelegt wäre für Ausbildung/Führerschein usw...anstatt für den Konsum? Oder alles in ihrer Hoheit?
Dank Euch

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  Tipps zum Vorgehen gesucht
Geschrieben von: Clarity - 04-02-2025, 17:29 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (101)

Hallo zusammen,

meine Frau, Kolumbianerin mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis, hat mir vor ca. einem Jahr gesagt dass sie sich nach 10 Jahren Ehe scheiden lassen möchte.
Wir haben 2 Kinder mit gemeinsamen Sorgerecht und wohnen in Deutschland.
Die Kinder sind beide hier geboren, im Kindergartenalter und meine Ehefrau arbeitslos und hat bis auf 
1-2 Minijobs in den letzten 10 Jahren nie wirklich etwas gearbeitet.

Aufgrund unserer finanziellen Situation wohnen wir immer noch zusammen, da wir uns keine zwei Haushalte leisten können.
Die Situation zwischen uns wird aber immer schlimmer und ich möchte uns allen zuliebe jetzt die reisleine Ziehen. 
Sie will zwar die Scheidung, tut aber keinen Strich dafür selbstständig zu werden.

Das wird für mich, aufgrund finanzieller Verbindlichkeiten und den anstehenden Unterhaltszahlungen, sicher die Privatinsolvenz bedeuten.
Ich habe bei der Caritas bereits eine Schuldner- und Trennungsberatung angefragt, dort wurde mir 
aber bereits mitgeteilt, dass die Termine mehrere Wochen bin hin zu Monaten dauern wird.
Daher stelle ich hier einmal die Frage, was ich evtl. vorbereiten oder selbst tun kann, um schneller aus dieser Situation zu kommen.

Sie hat sich nie wirklich integriert und sie hält in Deutschland daher nichts. Sie ist aktuell sehr negativ gegen alles und jeden in Deutschland eingestellt.
Daher möchte sie so schnell wie möglich mit den Kindern nach Kolumbien und dort für ein Jahr bleiben.
Sie framt es, dass es ja gut für die Kinder ist, zweite Sprache lernen, bei Oma sein usw. 
Für mich schaut es eher nach einer Entfremdung aus. Da sie keine wirkliche Zukunft hier hat, weiß ich auch nicht was sich ändern soll, wenn sie nicht hier ist.
Sie bräuchte Arbeit und ein soziales Umfeld, dass es ihr hier besser geht. Die Flucht scheint mir nur alles schlimmer zu machen bzw. es zu verdrängen.

Das ist erstmal die aktuelle Situation.
Ich wollte das eigentlich freundschaftlich und mit Zeit auflösen, schauen das sie eine Arbeit und Wohnung findet,
aber wenn es nicht nach dem Kopf meiner Frau geht dreht sie aktuell komplett am Rad. Und da sie 10 Jahre nicht gearbeitet
hat und sich für Niedriglohnjobs zu schade ist, sehe ich auch kein wirkliches Ende in Sicht.
Daher Frage ich mich ob eine Eskalation der Situation und eine Trennung so schnell wie möglich, durch mich initiiert, mittelfristig nicht doch das Beste wäre.

Schätze ich das richtig ein, dass ein Gang zum Anwalt und daraus resultierende hohe Kosten unumgänglich ist bei der 
Kombination Kindesaufenthalt, Insolvenz- und Scheidungsrecht?
Oder soll ich die kommenden Wochen noch die Zähne zusammenbeißen,
versuchen Konflikt zu vermeiden und auf die Termine der Caritas warten?

Hat jemand eine ähnliche Situation schonmal erlebt bzw. hat jemand Tipps was meine ersten Schritte sein sollten?
Der Berg an Aufgaben und Abhängigkeiten zwischen den Themen überfordert mich etwas.

Ich möchte ungern einfach gehen, da ich befürchte, dass mir das negativ bzgl. des Umgangsrecht angerechnet wird.
In Zukunft würde ich gerne so viel Zeit wie möglich mit ihnen verbringen.

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  Frau möchte ins Haus
Geschrieben von: Paul80 - 02-02-2025, 13:34 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (17)

Ich habe Gütertrennung und die Scheidung ist in den letzten Zügen. Sie wohnt ein paar Kilometer entfernt in einer Mietwohnung. Das Haus gehört mir allein. Ich stehe im Grundbuch und habe es bezahlt. Da sie sich jetzt mehr um die Kinder kümmert, möchte sie in mein Haus ziehen und Miete zahlen. Wie kann ich das verhindern? Kann ich das Haus an Verwandte oder gute Freunde verkaufen, damit ich weiterhin darin wohnen kann? Kann das von Amts wegen verhindert werden?

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  Volljähriges Kind mit Vermögen fordert Unterhalt
Geschrieben von: mrsandman - 01-02-2025, 20:07 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Ein Kind wird volljährig und ist ab diesem Zeitpunkt allein verfügungsberechtigt über ein vom Vater, auf dem Namen des Kindes und während der Kindheit errichtetes und bespartes ETF Depot im Wert von etwas mehr als €30k. Nachweise über die exakte Höhe dieses Vermögens zum Stichtag des 18. Geburtstag (bzw. 1 Tag davor) liegen dem Vater vor.

Zum 18. Geburtstag des Kindes endet der befristete KU Titel. Vater stellte die Zahlungen ab dann ein.

Ca. 3 Monate nach dem 18. Geburtstag bekommt Vater Post vom Anwalt des Kindes. In diesem steht, dass das Kind noch in die Schule gehe und es somit unterhaltsberechtigt sei. Vater wird aufgefordert seine Einkünfte offenzulegen, damit der Unterhalt unter Berücksichtigung einer evtl. Haftungsquote berechnet werden kann. Vater wird darauf hingewiesen dass er ab Eingang des Schreibens Kindesunterhalt schuldet.

Wie würdet ihr darauf reagieren?

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  Unterhalt ab 18 und Immobilienkredit
Geschrieben von: L3NNOX - 01-02-2025, 12:36 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hallo zusammen,
nach längerer Abstinenz mal wieder ein Lebenszeichen von mir.
Es dauert zwar noch eine Weile, aber mein Kind wird absehbar seinen 18. Geburtstag feiern. Ich zahle seit der Trennung vor 14 Jahren nach DD Tabelle 114%, derzeit 670€.
Die Situation mit Ex ist zwar stabil, aber eben stabil auf niedrigstem Niveau: Sie hat immer das Maximale gefordert, ist nur gekommen, wenn Geld gefehlt hat (Schulfahrt, Spange usw..).
Da mein Titel dank dem Forum begrenzt ist bis zum 18. Lebensjahr, habe ich ich vor, den Unterhalt erstmal einzustellen. Es muss ja sowieso eine komplette Neuberechnung vorgenommen werden.
Das Kind hat vor Abitur zu machen, geht also noch zur Schule und wohnt bei der KM.
Die KM arbeitet als Krankenschwester, Verdienst schätze ich mal auf 1700 Euro (Bietet jemand mehr?).
Mein Verdienst ist laut Nettolohnrechner etwa 4000 Netto (Wenn ich mein Jahresbrutto eingebe, da ich einige Sonderzahlungen bekomme).
Eigenbedarf/Selbstbehalt scheint derzeit ja in dieser Konstellation bei 1450 zu liegen?
Was ich in etwa zum bereinigen in Abzug bringen kann, ist mir bewusst. Neu scheint jedoch zu sein, dass man den Kredit einer selbstgenutzten Immobilie in Abzug bringen kann?
Ich zahle 1100/Monat dafür ab.
Inwiefern bereinigt das mein Netto zusätzlich?
Wie könnte dann letztlich mein Zahlbetrag aussehen? Komme ich da spürbar von den bisherigen 670€ runter?
Wenn die KM ihr Netto bereinigt, könnte sie ja locker unter den SB von 1450€ kommen, richtig? Würde das bedeuten, dass sie nichts zahlen muss?
Vielen Dank für jede Hilfe!

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