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  Abänderungsklage bei Volljährigkeit mit Titel
Geschrieben von: sponti68 - 13-12-2024, 07:22 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Kind wird volljährig.
Beistandschaft JA sagt dem Kind es musse nichts tun.
Auf meine Bitte/Anfrage nach Einkünften der Mutter und des Kindes, zwecks Berechnung des Volljährigen Unterhalts kommt nur als Antwort ich soll alleine den Unterhalt weiter zahlen. Das Jugendamt habe gesagt man sei zu nichts verpflichtet, müsse keine Auskunft erteilen und auch kein Kindergeld beantragen.

Laut Kindergeldstelle wird ab Januar kein Kindergeld mehr gezahlt.
Ich erhalte deswegen als Beamter (erwerbsunfähig, Mindestpension in Höhe der vergleichbaren Sozialhilfe) rund 300 Euro weniger (die errechnete Aufstockung, damit ich keine Sozialhilfe beantragen kann).

Anwalt ist eingeschaltet. Der will zuerst um Herausgabe fes Titels anschreiben.

Mutter (und Kind) drohen zum 1.1. mit Pfändung, falls ich nicht den vollen Unterhalt zahle.
Kind geht (vermutlich )zur Schule und lebt (vermutlich) bei der Mutter. Auskünfte dazu mussten seit mehreren Jahren immer wieder per Anwalt, bzw. per Klageandrohung eingeholt werden. Kein Umgang, Kein Kontakt. FamG hat nach rund ein dutzend Umgangsklagen den Umgangsausschluss beschlossen. (Auf Grund der höchstrittigen Elternebene und da die Mutter zu keinem Vergleich bereit ist, ist der Vater vom Umgang auszuschließen, ein Kind gehört der Mutter,... Kontaktverbot, damit das Kind zur Ruhe kommen kann,....)

Ich bin schwerbehindert, dauerhaft erwerbsunfähig und habe Pflegegrad 3.

Was ausser Abänderungsklage und Aussetzung der Vollstreckung kommt am Tag der Volljährigkeit (natürlich während der Feiertage, am Weihnachtsfeiertag) noch in Betracht?

Aktuell werde ich daheim gepflegt. Von Nachbarn, Bekannten, Ehefrau, Freunden, der Rest wird vom Pflegedienst abgedeckt. Monatliche Pflege-Kosten 
sind rund 1800 Euro, davon werden 573 Euro erstattet.
ich bekomme ab Januar noch etwa 1900 Euro ausbezahlt 
 Davon sind rund 250 Euro für Kranken und Pflegeversicherung und ca. 1200 Euro bleiben mir an Pflegekosten davon zu zahlen 
Mir Bleiben aktuell 831 Euro, ab Januar ca
 500 Euro für Miete, Heizung, Lebenshaltungskosten.

Die Zahlungen des minderjährigen Unterhalt habe ich durch Kreditaufnahme getätigt.
Es ist keinerlei Vermögen vorhanden. Privatinsolvenz (als Beamter) wurde zugelassen und war 2019 mit Restschuldbefreiung erfolgreich.

Ich bin Deutsch-Franzose mit beiden Staatsangehörigkeiten. 

Wer französisch kann, dem empfehle ich Art. 205 Code Civil zu.lesen. 
Ein Umzug nach Frankreich bei eigenem Unterheitsanspruch, (Pflegekosten Heim sind bei mir dann etwa 3500 Euro) scheint bei mir eine Option. (In Frankreich sind Kinder ihren Eltern ab Volljährigkeit bei Pflegebedarf in voller Höhe unbeschränkt unterhaltspflichtig.)

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  Dienstwagen was bedeutet das für den Unterhalt
Geschrieben von: paint - 09-12-2024, 13:09 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (47)

Ich habe derzeit die Möglichkeit einen Dienstwagen von meinem Arbeitsgeber zur privaten Nutzung zu erhalten.
Es handelt sich um eine Vollelektrisches Fahrzeug was dementsprechend mit 0,25% versteuert wird.
Wenn ich meine Daten im Internet eingebe, komme ich auf eine monatliche Belastung von etwa 80€.

Die Frage ist nun wie dieser beim Unterhalt angerechnet wird.
Habe nun etwas von einer 1% Regelung gelesen oder von irgendwelchen Tabellen des ADAC.

Wie wird das in der Praxis geregelt bzw. wer hat Erfahrungen dazu.

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  Trennungsunterhalt / Wohnvorteil
Geschrieben von: Nappo - 08-12-2024, 01:02 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Die Winkeladvokaten bei der korruptesten Suchmaschine der Welt schreiben wie es ihnen gefällt.
Fall: Trennungsunterhalt wird verlangt. Vater blieb im EFH. EFH ist finanziert. Tilgung + Zinsen. Logisch.

Anwalt will nur die Zinsen berücksichtigen. Heraus kommt ein Einkommensherhöhender Wohnvorteil. Immer lustig, wenn man Unterhalt von fiktivem Einkommen zahlen soll.

Anwalt 1 schreibt: Nur die Zinsen können bei Trennungsunterhalt angerechnet werden
Anwalt 2 schreibt: Bei Trennungsunterhalt wird auch die Tilgung berücksichtigt. Erst nach der Scheidung nur in Höhe angemessener Alterversorgung etc bla bla.

Also was nun? Wieder würfeln vor Gericht? Wie war es bei Euch oder weiß wer was?

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  Abänderungsklage Güteverhandlung
Geschrieben von: NGU1989 - 03-12-2024, 15:34 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (24)

Hallo zusammen,

erstmal danke, dass es euch gibt! Nach unzähligen Beiträgen die ich hier gelesen und verfolgt habe, hatte ich vor Monaten angefangen meine gesamte Geschichte aufzuschreiben. Dieser Text ist mittlerweile so unfassbar lang, dass sich das niemand antun wird das komplett zu lesen. Daher würde ich einfach ganz stumpf mit der aktuellen Situation beginnen und hoffe, auf den einen oder anderen hilfreichen Beitrag.

Eckpunkte:
Uneheliches Kind, Mitte nächsten Jahres 18, kein Kontakt
Unterhaltsfestsetzungsbeschluss von 2008, 100% KU 
JA-Beistandschaft seit 2008 
Bisher alles halbwegs ok, also die übliche Schikane seitens des JA.
Leider in früheren Jahren etwas Unterhaltsrückstand angehäuft (UVG, JC, und Kind), zahle ich in Raten, neben den 100% ab.
Die Rückstandszahlungen verteilt das JA übrigens lt. deren Abrechnung an UVG und JC, aber keinen Cent an mein Kind, sodass der Rückstand der auf mein Kind fällt überhaupt nicht getilgt wird, sondern dann bestimmt ab dem 18. Geburtstag gefordert wird, wenn der Beistand raus ist.

Im Dez 2023 mal wieder Auskunftsverlagen des JA erfüllt und auf Neuberechnung gewartet.
Ab Januar 24 zur Abwechslung und in Anbetracht des Alters meines Kindes auch mal nach Nachweisen gefragt. Erst beim JA. Keine erbracht. Dann bei der KM. Keine erbracht. Nochmal KM. Bla-bla-Email als Antwort - ohne Nachweise.

Im April 2024 Abänderungsklage auf 0 eingereicht und Nachweise gefordert.

Im Juni dann auch mal die Neuberechnung samt Aufforderung seitens des JA jetzt doch gerne rückwirkend ab Dez. 23 115% beglaubigen zu lassen (meine Fahrtkosten wurden gänzlich ignoriert. Begründung, weil ich keinen Steuerbescheid abgegeben habe. Die 100% sind immer gesichert, auch mit Fahrkosten). Auf laufendes Verfahren verwiesen und mich für's Verständnis bedankt, dass ich solange hier ein Verfahren läuft, nichts dergleichen tun werde.

August dann Beschluss auf Einstellung der Zwangsvollstreckung - da weiterhin keine Nachweise.
Jugendamt informiert und auf die Einstellung der laufenden Zahlungen (abgesehen von den Rückstandsraten) hingewiesen. Antwort: Sie seien nicht am Verfahren beteiligt und aktuell nicht an einer Pfändung o.ä. interessiert, bla bla.
 
Gaaanz plötzlich hat die Gegenseite es dann doch im Oktober(neues Schuljahr) geschafft, eine aktuelle Schulbescheinigung vorzulegen. Also für's Jahr 2024/2025. Für das Schuljahr 2023/2024 ist bisher nichts nachgewiesen.
 
Nun gibt es einen  "Termin zur Güteverhandlung und zur mündlichen Verhandlung Datum XY".

Jetzt die Fragen in meinem Kopf. Werde ich auch noch mit meinem Anwalt besprechen, aber ich schätze die ein oder andere Meinung zusätzlich schadet nicht.

Da das aktuell laufende Schuljahr ja nachgewiesen ist, wird eine Abänderung auf 0,00 ja nicht zustande kommen können. Aber was kann denn überhaupt noch zustande kommen?

Nehmen wir an, die Güteverhandlung scheitert und es wird weiterhin nicht das vergangene Schuljahr nachgewiesen, was würden die meisten Richter in diesem Fall entscheiden?

Oder, was könnte ich überhaupt in der Güteverhandlung, also mit einem Vergleich, positives für mich erreichen? Letztes Schuljahr nicht nachgewiesen, aber Unterhalt kassiert, ich weiß, ist "verbraucht", aber kann man das z.B. mit dem Rückstand verrechnen?  Welche Strategie fahren?

Schonmal vielen Dank, für eure Hilfe & Einschätzungen

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  Wechsel in PKV der Mutter und Kinder nach Trennung / Scheidung
Geschrieben von: Nintendo - 20-11-2024, 10:00 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Hallo,

mich wird voraussichtlich der Fall ereignen, dass meine Ex in ein paar Jahren verbeamtet wird und in die PKV wechseln wird.
Soweit super, insbesondere wenn die Kinder mal über 18 sind.

Aber, damit müssten meines Wissens nach die Kinder, die bei der Mutter leben, auch in die PKV wechseln. Wären die Kinder jetzt schon in einer PKV wäre das ein Sonderbedarf, den ich zusätzlich zum Unterhalt anteilig zu tragen habe. Wäre das auch so, wenn dieser Fall erst nach der Scheidung eintrifft? Theoretisch könnte sich die Ex ja auch als Beamtin in der GKV bleiben.

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  Kindesunterhalt bei aufgeteilten Kinder
Geschrieben von: Axel5 - 19-11-2024, 12:30 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (25)

Hallo,

ich bin mittlerweile seit 6 Monaten glücklich geschieden und zahle nur das Mindestunterhalt für meine Tochter, die bei der KM wohnt. Der ältere Sohn lebt bei mir.
Da die KM wenig Geld verdient usw. weigert sie sich irgendeinen Unterhelt für den Sohn zu zahlen.

D.h. ich zahle für das Kind, sie nicht. Wir haben sogenannte "aufgeteilte Kinder".

Frage in die Runde: kann was gerichtlich angeordnet werden, wenn ich Zahlungen für die Tochter einstelle, mit der Begründung, dass bei "aufgeteilten Kindern" grundsätzlich kein Unterhalt an den anderen zu zahlen ist, da jeder seiner Unterhaltspflich schon nachkommt, indem er das Kind, welches bei ihm wohnt, unterhält.

Muss ich überhaupt in dem Fall Kindesunterhalt zaheln?

Gibt es eine Möglichkeit die KM dazu zu zwingen etwas zu zahlen?

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  Lesben-Ehe als kreative Absicherung gegen Unterhaltsforderungen?
Geschrieben von: kronner - 14-11-2024, 14:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Hallo,

meine Partnerin wünscht sich ein Kind. Ich bin der Trennungsfaq sehr dankbar, dass ich es bis 45 geschafft habe, kinderlos zu bleiben, aber ich finde ihre Idee nicht grundverkehrt.
Natürlich möchte ich keine Vaterschaft unter den aktuellen gesetzlichen Regeln.

Daher die Idee:
Meine Freundin heiratet eine mit uns beiden befreundete Frau, die ebenfalls einen Kinderwunsch hat. Ich zeuge mit einer der Damen ein Kind und die zwei Damen sind Co-Mütter, während ich nur der der Samenspender bin.
Ich habe kein Problem, für die tatsächlichen Kosten des Kindes aufzukommen, aber wenn es hart auf hart kommt, müssten die zwei Damen sich einigen und ich bin raus aus der Nummer.


Zumindest die zukünftige Gesetzgebung in DE sollte das ermöglichen. Ggf. gibt es bereits Länder, in denen das möglich ist? Wir möchten ohnehin nicht in DE leben.
https://www.deubner-recht.de/themen/fami...echt-2024/

Mir ist klar, das Co-Parenting nicht jedermanns Sache ist, aber sowohl meine Freundin und ich wünschen uns keine klassische Vater-Mutter-Kind-Familie, sondern ein größeres Netzwerk an Menschen, die sich um das Kind kümmern. Typischerweise ist es auch in diesen Netzwerken so, dass der biologische Vater die rechliche Verpflichtung übernimmt. Dies möchte ich mit der o.g. Idee ausschließen.


Was haltet ihr von der Idee?

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  Sonderbedarf Kind - Verteilung der Anteile auf die Eltern
Geschrieben von: Sneibu - 14-11-2024, 13:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Hallo,

ich weiß, dass der Sonderbedarf der unterhaltsberechtigten Kinder entsprechend dem Einkommen der Eltern aufgeteilt wird. Ich wollte nun gerne wissen, wie dieses Einkommen berechnet wird.

Hintergrund: Wenn ich von meinem Nettoeinkommen den Unterhalt für meine beiden Kinder abziehen, dann habe ich dasselbe Netto-Einkommen wie die Kindsmutter. Dann wäre eine 50:50 Aufteilung von Sonderbedarf doch gerecht.

Oder werden meine Unterhaltsleistungen gar nicht berücksichtigt - was ich als ungerecht empfinden würde....



Vielen Dank für eure Rückmeldungen, Jens

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  Reduzierte Arbeitszeit mit Kleingewerbe ,,ergänzen,, als Ausgleich
Geschrieben von: A_B_C - 14-11-2024, 13:16 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hallo,

aus gesundheitlichen Gründen war es notwendig, die Arbeitszeit zu reduzieren. Auch eine Psychotherapie mit Medikamenten wird derzeit gemacht. Bin leider so traumatisiert von der Frauenwelt, dass ich leider nicht mehr Vollzeit in meinem Beruf arbeiten kann. Da gibt es jedoch ein Hobby, das wir extrem viel Lebensfreude und Lebensqualität gibt & rein hypothetisch reeein theoretisch... ^^ auch Geld generieren könnte. Natürlich ist das bisher NUUUR mein Hobby und natürlich verschenke ich die Sachen bloß Smile Verschenken darf man ja Smile gutes Karma und so^^.

Folgendes Dilemma: Das Hobby macht mir soooo viel Spaß und irgendwie bin ich da glaub recht talentiert bei irgendwas (kann nicht näher hier drauf eingehen) dass irgendwie die Leute unbedingt immer was von mir haben wollen. Natürlich verschenke ich bloß Smile

Die Frage ist bloß die, wielang das gut geht. Ich würde mich auf der Sicheren Seite fühlen, wenn ich ein Kleingewerbe hätte.

Klar natürlich wird nach wie vor nach Paragraph 850 D alles weg gepfändet. Aber das wird es ja so oder so ?‍♂️

Auch wenn ich im erlernten Beruf wieder Vollzeit arbeiten würde, würde ja auch alles weg gepfändet werden. (Momentan im Krankengeldbezug)

Folgende Vorteile würde ich bei einem Kleingewerbe sehen:

- mit Kleingewerbe + Teilzeit = Vollzeit (25+15=40?‍♂️)
- Verurteilung nach Unterhaltspflichtverletzung geringere Wahrscheinlichkeit, da mehr Geld Pfändbar ist als ohne Kleingewerbe 
- das WICHTIGSTE: man kann mir nicht mehr ans Bein Pissen, falls irgendwechle gestörten Menschen was ankreiden wollen. Nicht das Plötzlich ein Lügner:INNEN meint zu behaupten, ich würde garnicht verschenken sondern verkaufen... was echt eine Dreistigkeit wäre, ich verschenke nur! Smile 
- Aber mit Anmeldung wäre man auf der sichereren Seite als ohne (langfristig)
- es ist mein liebstes Hobby & Leidenschaft. Wenn schon gepfändet wird, dann von Arbeit die Spaß macht 
- Sicherheitshalber aber trotzdem noch Teilzeit Job (Kunst/Kleingewerbe = unregelmäßige Einnahmen, daher gut einen Safety Space zu haben mit Hauptjob

Habe ich da einen Denkfehler? Wie würdet ihr vorgehen?

Liebe Grüße & bleibt gesund!

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  Brauche Hilfe bzw. Ideen
Geschrieben von: Rednax - 11-11-2024, 19:40 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Ich bitte um Hilfe bzw. Anregungen,
wo man eventuell in dem Fall angreifen könnte (obwohl es eher schlecht aussieht!)


Fallbeschreibung:
Eine 20-jährige Ehe mit den Eheleuten A und B.


Die Geschwister A und C erben eine Immobilie. A zahlt C aus.
A und B beziehen die Immobilie. B drängt A, wie in Ehen üblich, B im Grundbuch einzutragen, was A dann auch tut.
Nur 4 Monate nach der Grundbucheintragung zieht B kommentarlos aus, und fordert, nach dem Ablauf des Trennungsjahres, die Hälfte der Immobilie.


Ohne der Grundbucheintragung würde die Immobilie dem Anfangsvermögen von A zugerechnet und somit alleinig A gehören.


Hat jemand eine Idee, wo man hier angreifen könnte?


Danke und Grüße
Red.

P. S.: B ist hier Frau, obwohl ich ansonsten andere Vokabeln benutze

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