Hallo, Gast
Du musst dich registrieren bevor du auf unserer Seite Beiträge schreiben kannst.

Benutzername
  

Passwort
  





Durchsuche Foren

(Erweiterte Suche)

Foren-Statistiken
» Mitglieder: 1.688
» Neuestes Mitglied: m.89
» Foren-Themen: 8.049
» Foren-Beiträge: 149.029

Komplettstatistiken

Aktive Themen
Unterschrift f. Kontoeröf...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Alimen T
Vor 3 Stunden
» Antworten: 4
» Ansichten: 138
Dienstwagen was bedeutet ...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: _2hell
Gestern, 14:28
» Antworten: 47
» Ansichten: 1.451
VerfahrenBeiständin
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
Gestern, 12:07
» Antworten: 1
» Ansichten: 128
Düsseldorfer Tabelle 2025
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: p__
15-12-2024, 22:55
» Antworten: 37
» Ansichten: 3.248
GB: Parental Alienation w...
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: p__
15-12-2024, 22:02
» Antworten: 2
» Ansichten: 99
Beistand verteilt Rücksta...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: NGU1989
15-12-2024, 09:10
» Antworten: 12
» Ansichten: 503
Beistand ignoriert Fahrtk...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: NGU1989
14-12-2024, 21:14
» Antworten: 8
» Ansichten: 268
Abänderungsklage bei Voll...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
13-12-2024, 18:08
» Antworten: 5
» Ansichten: 229
Abänderungsklage Güteverh...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: peperoni
13-12-2024, 13:54
» Antworten: 18
» Ansichten: 625
Kindesunterhalt bei aufge...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: NurErzeuger
13-12-2024, 08:26
» Antworten: 25
» Ansichten: 1.407

 
  Wohnungszuweisung
Geschrieben von: Hanna2024 - 31-07-2024, 21:47 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hallo zusammen,

Person x ruft Polizei weil Person y angeblich gewalttätig war.
Y bekommt ein 10 tägiges Rückkehrverbot.
X beantragt sofort Wohnungszuweisung.
Y bestreitet die Vorwürfe und gibt Gründe an warum Wohnungszuweisung abgelehnt werden soll.(zB Homeoffice)
Haus steht im gemeinsamen Eigentum, im Haus befinden sich 2 Wohnungen, kleine wird von Erwachsenen Sohn von Y bewohnt große Wohnung derzeit von X+Y.
Beide wollen große Wohnung für sich Y würde dann den Sohn mit in die Wohnung nehmen. 
Wird das Familiengericht den Antrag eher ablehnen oder zustimmen?
Kann das Gericht auch verlangen das X in die kleine Wohnung zieht?
Oder sogar das X ganz auszieht da die kleine Wohnung dem Sohn gehört?

Drucke diesen Beitrag

  Arbeitszeit reduzieren aus gesundheitlichen Gründen
Geschrieben von: A_B_C - 31-07-2024, 20:49 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (38)

Hallo zusammen,

- Person X
- Mitte 30
- 3 Kinder 
- § 850 D Pfändung seit Jahren
- Vollzeit berufstätig ca 2300 - 2500 Brutto
- ehrenamtlich tätig

wie verhält es sich, wenn Person X aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr Vollzeit arbeiten kann? Natürlich ist Person X ein pflichtbewusster und ehrenwerter Staatsbürger und möchte sich nichts zuschulden kommen lassen. Er hat aufgrund jahrelanger Tyrannei von Familiengericht, Jugendamt und Herlfer-Industrie, längst die Lebensfreude und den Kampfgeist verloren und hat sich der Niederlage, muss man klar so sagen, längst hingegeben. Er existiert nur noch um den Unterhalt zu erwirtschaften. Zu mehr Wert oder gar als menschliches Wesen, wird Person X scheinbar nicht mehr wahrgenommen. Er hat sich damit abgefunden nach § 850 D auf etwa 9?0€ kahl gepfändet zu werden. Da Person X schon von Kindheit an nie viel Geld hatte und auch nie ein Auto sich leisten konnte, spielen monetäre Werte keinerlei Rolle in seinem Leben. Er möchte einfach nur überleben. Wenn auch sehr sehr knapp: Er kommt so halbwegs mit 9?0€ klar.

Das ist auch nicht sein Problem: Sondern vielmehr leidet er (wohl aufgrund eigener Kindheit als auch durch jahrelangen Stress durch Helfershelferindustrie) unter gesundheitlichen Problemen und ist traumatisiert. Auch eine Depression wurde schon vor Jahren festgestellt. Gottseidank ist Person X seit Jahren soweit stabil ("gesund"), dass er seinen Alltag halbwegs bewältigen kann.

Leider haben diese Jahre schwere Spuren hinterlassen und er sieht keine andere Möglichkeit mehr, als aus gesundheitlichen Gründen seine Arbeitszeit zu reduzieren. Der eigenen Gesundheit zu liebe.

Er will arbeiten. Das ist ihm sehr sehr wichtig. Auch wenn er nix davon hat. Meiner Meinung nach lobenswert, da er selbst am absoluten Existenzminimum krebst, Vollzeit arbeitet und zusätzlich auch noch ehrenamtlich aktiv ist um etwas Gutes zu tun, während gewisse andere Damen der Schöpfung auf Staatskosten mit zusätzlichen Unterhaltsalimenten es sich gut gehen lässt und morgens erstmal gemütlich zum Bäcker um die Ecke genüsslich für X € den Tag starten um anschließend den Urlaub in X Land zu planen. Davon kann Person X nur träumen. Ist auch absolut kein Problem. Jedem das Seine. ABER:

Wäre da bloß nicht die Gesundheit...
Vollzeit ist einfach nicht mehr drin, so sehr er es auch wollen würde. Seine Gesundheit wurde (Dem UnterhaltsUNRECHTSsystem sei Dank) stark herabgewirtschaftet. Aufgrund der Vergangenheit hat Person X gottseidank gespürt, dass er dringend handeln muss, da alle Anzeichen darauf hindeuteten, dass sich der Gesundheitszustand verschlimmert. Er hatte in der Vergangenheit schon Depressionen inkl. Klinikaufenthalt und über Jahre hinweg, mehrere Monate krankheitsbedingte Ausfälle dadurch. Dies gilt es jetzt unbedingt zu vermeiden, da Person X endlich eine Arbeit gefunden hat, bei der er sich wohl fühlt. Diese Arbeit trägt sogar dazu bei, dass Person X stabil bleibt. Jedoch ist der zeitliche Rahmen einfach nicht mehr realisierbar, da Person X nach 5-6 Stunden nur noch lethargisch, völlig abwesend, da sitzt und sich nicht mehr konzentrieren kann. Für den Arbeitgeber ist dieser Umstand natürlich auch nicht tragbar, so wurde die Wochenarbeitszeit geringfügig reduziert. Und siehe da: Sehr bald hat sich eine deutliche gesundheitliche Besserung eingestellt. Lebensfreude kam zurück und seit einigen Monaten kann Person X wieder lächeln. Auch wenn die Arbeitszeit nur geringfügig gekürzt wurde und genau genommen eine erheblichere Kürzung notwendig wäre, So ist er froh, diesen Pickel zum platzen gebracht zu haben, er stand einfach zu sehr unter Druck. 

Auf lange Sicht führt kein Weg daran vorbei, die Arbeitszeit weiter anzupassen, aber die Gesundheit von Person X ist halt leider Gottes nur ihm selbst wichtig. Der Unterhaltsindustrie interessiert Dies natürlich nicht im Geringsten. Aber wie sollte das auch. Wer in der Lage ist, fiktives Einkommen festzusetzen, mit Hilfe des Unterhaltsmaximierungsprinzips und § 850 D Vollzeit arbeitende Männer kahl zu pfänden, dem ist menschliche Nächstenliebe nicht mehr nachzuweisen. 

Person X hat bereits kapituliert und gelernt mit den paar € zu überleben die übrig bleiben. Auch auf lange Sicht hat er sich darauf eingestellt, ein Leben lang mit diesem "Pfändungsfreibetrag" überleben zu müssen. So alt kann X gar nicht werden, dass er nochmal, nach Volljährigkeit der Kinder, von vorne startet und ein neues Leben anfängt. Dieser Weg ist für immer versperrt. Sicherlich auch selber Schuld, keine Frage, er hat sich auf Frauen eingelassen und an die Liebe geglaubt. Es gehört ihm nicht anders. ABER: Ein bisschen restliche Menschenwürde sollte man diesen armen Schlucker noch lassen. Jeder Mensch hat es verdient, wenigstens ein halbwegs Menschenwürdiges Dasein zu haben. Und ein Leben in Freiheit, ist das höchste Gut. Durch die grünen Wälder spazieren, an der Ostsee Steine sammeln oder eine Radtour am Fluss entlang: Etwas Besseres als den Tod findet man allemal!

Das Leben ist wertvoll und Person X hat erkannt, dass die kostbare Lebenszeit sinnvoll genutzt werden sollte. Wohlangemerkt sei auch, dass es Person X keineswegs darum geht, sich dem Unterhalt zu entziehen. Er will ja zahlen. Hatte er auch immer. Er zahlte immer, so viel wie er konnte, bis zu seinem eigenen Selbstbehalt (Damals dachte er noch soetwas gibt es wirklich). War dem Jugendamt und der Ex aber zu wenig. 850 D. Die Entscheidung zu zahlen wurde ihm längst abgenommen. Ist auch ok. Kein Thema. Kinder kosten Geld, sagt ja keiner. Aber das EIGENE Leben ist auch wichtig. Denn ohne Dieses, wird ja kein Geld erwirtschaftet. Und so gesehen hätten da ja Alle was davon wenn X die Stunden reduziert: Fließt weiter Geld rein, wenn auch unmerklich weniger, Arbeitsplatz wäre gesichert da eine lange Ausfallzeit so vermieden werden könnte aufgrund von Krankheit, der Staat bekommt Steuern, die eigene mentale Gesundheit wäre wieder wohl auf. 

Die Frage ist nur: Wie sieht die Gesetzeslage die Situation? Droht im schlimmsten Fall eine Verurteilung nach § 170 StGb? 
Meiner Meinung nach wäre das dämlich, da dadurch gar kein Geld mehr rein fließen würde, die berufliche Stabilität endgültig im Eimer wäre und anschließend womöglich gar nicht mehr arbeitsfähig oder gar Schlimmeres. Person X ist schon einmal wegen Unterhaltspflichtverletzung angezeigt worden, als er Coronabedingt kurze Zeit für 2-3 Monate Arbeitslos war. Das Verfahren wurde eingestellt. Wäre ohnehin nix zu holen bei Ihm, da er tatsächlich keinerlei Vermögenswerte besitzt und die eidesstattliche regelmäßig abgegeben hat. Einmal hat Person X sogar den Gerichtsvollzieher gefragt ob er aus Solidarität nicht vielleicht wenigsten IRGENDWAS mitnehmen möchte damit Person X sich nicht ganz so wertlos vorkommt. Dieser hat müde gelächelt und mit Mitgefühl gesagt: "Ne lass mal gut sein". Naja, wo nichts zu holen ist, ist halt nichts zu holen. Aber wie soll man mit so wenig Netto auch Vermögen anhäufen. 

Ist aber auch nicht weiter wichtig. Wichtig ist nur die Freiheit. Und die Gesundheit. Vermögen wird er nie haben. Auch an das Rentensystem glaubt er nicht mehr. Seine Idee: Kürzer treten und das gesamte Leben durch arbeiten soweit wie irgendwie möglich. Mit zunehmenden Alter weiter Stunden reduzieren. Zeit ist die neue Währung. 

Ich bedanke mich herzlich bei euch für das durchlesen bis hier her, von dieser rein fiktiven Geschichte, die so natürlich nie nie nieeemals stattgefunden hat oder stattfinden wird. Alles nur ausgedacht und erfunden  Angel


P.S.:
Es würde mich freuen eines Tages selbst, mit Rat und Tat zur Seite stehen zu können.

Drucke diesen Beitrag

  Hilfe bei Trauer, Beerdigung, Kosten
Geschrieben von: Nuffü - 31-07-2024, 11:58 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (37)

Hey ihr,
ich möchte garnicht schreiben da ich mich mitten im Trauerprozess befinde. Aber Vorfälle die passiert sind und passieren machen mich unglaublich wütend und ich weiss rechtlich nicht weiter bzw. könnte etwas Hilfe beim runterkommen gebrauchen. 

Ich war mit meiner Freundin zwei Tage im Urlaub ( EU Ausland ) als die Polizei mich telefonisch kontaktierte das sich meine jüngste Tochter 13j das Leben nahm…
Am Tag darauf teilte mir der zuständige Sachbearbeiter weitere Details mit, auch das der Bestatter sich mit beiden Elternteilen in Verbindung setzt ( das war ein Freitag ).
Ich bin Geschieden, kontakt mit Exfrau nicht möglich ( wusste Polizist auch ), Jugendamt bzw. Jugendhilfe soll eigentlich als Vermittlung fungieren. Mit anderer Tochter ( 16 ), und Sohn(19) bis dato kein Kontakt. 
Die Familienhilfe kontaktierte mich am Samstag, teilte mit das mich meine 16j Tochter nicht mehr blockiert und ich Kontakt aufnehmen darf. Wenn die Leiche freigegeben wird wolle man mit mir zusammen weiteres planen, so habe sie dies mit der Mutter besprochen.

Sontag hatte ich dann kontakt mit meiner Tochter. Sie erzählte auch wie dir Beerdigung ablaufen wird ( was mich irritierte).
Es wurde eine Spendenaktion von der Muttet, der besten Freundin meiner verstorbenen Tochter eingerichtet ( aktuell fast 12000€ )
Am Montag Abend habe ich im Whatsapp Status meiner Tochter gesehen wann der Beerdigungstermin ist. 
Ich hatte sie gefragt wie das zustande kommt, da sich keiner gemeldet habe. Bestatter war wohl da, mehr wisse sie auch nicht. 
Am Montag hat mich erst die Familienhilfe angerufen, gesagt die Mutter will mich nicht ausschliessen ais der Planung, die Hilfe hat angeboten zusammen in deren Räumlichkeiten auf neutralem Boden weiteres zu planen. Ich habe gebeten, das die Hilfe auch mich mit an die Hand mimmt, das ich eben nicht ausgeschlossen werde. Hat sie bejaht. 
Eine Stunde später, mit meiner Tochter telefoniert, dabei erfahren das meine Tochter verbrannt wurde und  alles an der Beerdigung geplant sei schon. 
Ich habe danach Polizei angerufen wie das sein kann und wann die Leiche freigegeben wurde ( Montag ). Dann den Bestattet bennannt bekommen, dort angerufen hat der mich pampig gefragt was ich von ihm will, es ist doch bereits alles durchgeplant. 
Meine Freundin hat dann das gespräch weiter geführt, ich konnte nicht mehr. 
Es ist so, das meine Exfrau sich an den gewandt hat, er habe niemanden kontaktiert, er hatte auch keine Daten von mir dir hätten eigentlich übermittelt werden müssen.

Ich habe versucht das zu schlucken, ich habe mich zwar bei Polizei und Jugendamt beschwert, auch das Familienhilfe scheinbar lügt, dann als das Telefonat war war bereits alles erledigt. Aber es interessiert niemanden…

Nun, hat mich die Familienhilfe erneut angerufen. Gestern ging ich nicht ran, heute wollte ich wissen was für ein Bullshit kommt, und der sollte es in sich haben. 

Dir wollte mich ernsthaft einladen zu einem Gespräch mit dem Jugendamt und der Mutter, da die dort bereits besprochen (intern beschlossen? ) haben das ich ja die Beerdigungskosten zur hälfte tragen müsse.
Man wolle dort einmal zusammen reden wie man weiter vorgehen könne ?‍??‍?
Als ich das Gehört hab hab ich nix mehr sagen können… alter war ich perplex, das versuchen die jetzt nich wirklich…
Die hat dann nochma angerufen.
Ich hatte direkt gesagt das die Spendengelder in höhe von fast aktuell 12000€ für die Deckung der Kosten gedacht sind und diese sicherlich auch voll ausreichen.
Die Frau schwafelte dann darüber das das nicht stimmt, die Beerdigung koste wohl um die 6000€ und der Rest wäre dann für die Trauerbewältigung ( Reise, neues Fahrrad etc ) . Ich habe dann gesagt, das ich das also so verstehen kann, das die Trauerbewältigung gegen Geld abgelöst werden könne. Dann könne man mir auch die hälfte der Spenden geben,da ich ja Teil der Familie bin, ich mache eine Reise, und die Trauer ist weg…  Ernsthaft habe ich dann deutlich darauf hingewiesen das Therapie und Bewältigung von Krankenkassen bezahlt wird.
Ich habe dann noch gesagt das es besser wäre die Bezahlen von den spenden alles, und was übrig bleibt, und das ist ne Menge, können sie was schönes mit machen. 
Alternativ würde es wohl auf einen neuen Rechtsstreit hinauslaufen und den habe ich ihr ganz deutlich einmal vorerzählt, denn das ich mich an Kosten beteilige wo ich nicht ansatzweise zu gefragt wurde,oder was beauftragt oder genehmigt habe und was die Spenden im gegenzug aber komplett abdecken sehe ich nicht ein. 
Ich habe gesagt, die (Helferin) soll mal gut drüber  nachdenken, und vielleicht besser empfehlen das Geld zu nehmen und um Ruhe drin zu haben für alle beteiligten, nix weiter zu fordern oder zu unternehmen.
Ich muss nun abwarten ob noch was kommt, wenn die das wirklich ernsthaft fordern, wird das vor Gericht gehen, denn da mache ich ganz sicher nicht mit.
Meine Freundin war wärend des Gespräches direkt daneben und hat mitgehört.

Ist meine Sicht darüber denn ansatzweise verständlich und rechtlich tragbar? Oder müsste ich trotz der hohen Spenden die hälfte der Kosten auf mich nehmen ? Ich würde eigentlich denken das dann ja auch die Spenden zur hälfte mir zustünden ?

Meine Fresse, man ist schon in einer Ausnahmesituation und dann kommt sowas krasses. Am liebsten würde ich alles der Presse stecken wenn ich nicht wüsste das meine Kinder dann wieder die Leidtragenden wären.

Ich hoffe ihr könnt mich ein wenig beruhigen oder zumindest ehrlich sagen das ich die Kosten zahlen müsste.

Drucke diesen Beitrag

  Abänderungsklage
Geschrieben von: _2hell - 29-07-2024, 16:06 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Ich versuche seit Anfang des Jahres, den Titel und die Summe was ich zu zahlen habe herunterzusetzen (aus der Scheidungsfolgenvereinbarung). Die Gegenseite wehrt sich mit allem was sie hat.
Habt Ihr Stellen/Urteile parat wo, von 24% Altersvorsorge als Selbstständiger akzeptiert werden? Die Gegenseite will nur 21% akzeptieren. Ich habe weit MEHR als 24% gezahlt, aber ich glaube das muss in einer anderen Instanz klären. Ich will derzeit "nur" in die unterste Stufe der DD-Tabelle...
Aus https://www.kanzlei-arbeitsrecht-familie...R_158_10_1
lese ich heraus, dass wenn ich nachweisen würde, dass nach dem Ende der Unterhaltszahlungen nicht mehr genügend Zeit ist, für Altersvorsorge, dass es dann geht? Hat das schon mal jemand probiert?
Auch die Krankenzusatzversicherung wird nicht akzeptiert, ich war früher privat versichert, meine Kinder über die KM auch. Ich bin dann in die Festanstellung (um aus der PKV) herauszukommen (im Alter für mich nicht mehr finanzierbar, Stichwort Altersvorsorge). Die alte private Versicherung ist jetzt eine Zusatzversicherung, die bestimmte Leistungen auf PKV-Niveau hebt....M.E. sollte es akzeptiert werden, da a)Unterhaltsempfänger auch privat versichert, b) wärend der Ehe auch privat versichert, c) ich "nur" in die unterste Stufe der DD-Tabelle will...Mein Anwalt ist keine Hilfe, er will das Thema nur loswerden und aussitzen. Ich habe das Schreiben der Gegenseite zeitlich verzögert bekommen. Das Ganze seztz mir gesundheitlich echt zu und ich will nicht nochmal dass die Gürtelrose ausbricht, war beim Gerichtstermin schon so...
Aufgeben und verpissen? Oder anderen Anwalt suchen und in Revision vors OLG Hamm gehen?

Drucke diesen Beitrag

  Vorladung wg. § 198 StGB (aus Österreich)
Geschrieben von: Papaonkel - 27-07-2024, 16:11 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (19)

Hallo in die Runde,

jetzt ist es auch bei mir soweit mit einer Anzeige wg. Verletzung der Unterhaltspflicht.
Die Anzeige kommt aus Österreich, entweder von der dort lebenden Mutter oder der dortigen Behörde.

Mitte August muss ich zur Polizei (hier in Deutschland) zur "Beschuldigtenvernehmung".

Ich kann keinen Unterhalt zahlen, verdiene zu wenig und habe deswegen auch schon eine Vermögensauskunft abgegeben.

Ich frage mich jetzt, wie ich mich bei Polizei verhalten soll...
Ist die Vorgehensweise wie beim deutschen § 170?
Soll ich nur Akteneinsicht beantragen und mich sonst nicht zur Sache äußern?
Ist die weitere Vorgehensweise wie in der FAQ beschrieben ( Trennungs-FAQ: Finanzielle Probleme aufgrund von Unterhaltszahlungen (trennungsfaq.com) )?
Gibt es Besonderheiten, weil die Anzeige aus Österreich stammt?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Drucke diesen Beitrag

  Zugewinnausgleich Immobilie/Darlehen
Geschrieben von: WKIN - 24-07-2024, 00:40 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (18)

Hallo liebes Forum,

meine NF hat mir vor kurzem die Trennung übermittelt. Wie es danach so weitergehen soll, hat sie offensichtlich nicht so gut geplant.
Ausziehen will sie, aber wohin, nun ja. Sie sucht halt. Organisation der Betreuung des Kindes, Arbeitszeiten usw alles noch recht schwammig.
Wir wohnen jetzt erstmal noch zusammen mit unserem Kind unter dem gewohnten Dach. Läuft soweit noch recht professionell
ohne große Knalleffekte und es herrscht kein Krieg bei uns - das soll auch so bleiben.

Ich versuche mich jetzt natürlich aber etwas in die Materie oder den Rattenschwanz einzuarbeiten, der da so - auch finanziell - auf einen zu kommen wird.
Und da von ihr selbst erstmal noch einige grundlegende Dinge geregelt werden müssen, kann ich mich ja schonmal mit anderen Dingen auseinander
setzen, die auch anstehen werden. 

Somit nun zum eigentlichen Thema.
Wir wohnen in einer Eigentumswohnung, die ich kurz vor unserer Hochzeit gekauft habe. Ich stehe alleine im Grundbuch. Kredit läuft auch nur auf mich.
Ich versuche jetzt auch einfach erstmal grob zu kalkulieren, was da finanziell auf einen zu kommt. Und da die Wohnung natürlich der gewichtigste
Faktor ist, habe ich da mal recherchiert. Bin mir aber nicht ganz sicher, ob ich das richtig kalkuliere.

Sollte ich da in Sachen Zugewinnausgleich davon ausgehen, dass die Wohnung für damals 80000€ minus dem entsprechenden Darlehen über 80000€ für
mich ein Anfangsvermögen von null ergibt? Ist das korrekt, oder wird das anders bewertet?
Und sagen wir mal der Wert hat sich über die Jahre auf 240000€ verdreifacht minus noch meinetwegen 20000€ Restschulden, also ggf nur 220000€,
das wäre dann mein Endvermögen bei einer möglichen Scheidung. Dass da noch paar andere Peanuts mit einfließen ist klar, aber mal so grob.
Meine NF dürfte wohl bei Beginn und Ende mit null +/- irrelevant Vermögen stehen.
Würde nach meiner Kalkulation dann 110000€ für sie machen, oder habe ich da doch was übersehen?

Es sieht dann für mich im übrigen so aus, als ob es in unserem Fall kaum einen Unterschied gemacht hätte, stünden wir beide im Grundbuch oder im Darlehensvertrag?

Vielleicht habt ihr da paar Anmerkungen, ob das ungefähr so laufen wird oder ggf doch etwas anders? Ich danke euch schonmal!

Drucke diesen Beitrag

  Unterhaltsnachforderung
Geschrieben von: Eine_Frage - 23-07-2024, 00:22 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Hallo zusammen, ich ganz neu hier. Ein guter Freund hat mir dieses Forum empfohlen. Folgende Frage habe ich zu einer Unterhaltsnachforderung.  Muss ich darauf eingehen? Meine Tochter ist seit heute 18. Das Jugendamt ist nicht mehr zuständig und meine Tochter wird den Titel nicht durchsetzen und abgeben wollen (wir haben ein sehr gutes Verhältnis). Zum Hintergrund der Unterhaltszahlung: Über Jahre hat mir die Kindesmutter den Wert vorgegeben, den ich ihr monatlich gemacht gezahlt habe. Ich war nie säumig, habe mich allerdings auch nicht um eine korrekte Berechnung gekümmert. Das Anschreiben ist im Anhang. Der Jugendamt-Titel gilt nur bis 18. Meine Tochter startet jetzt ins Studium. Kann man sich an dem Urteil „OLG Brandenburg,Beschl. v.11.9.2019–9 UF 232/18“ orientieren oder kann es doch zur Pfändung kommen – durch das Jugendamt? Wie soll ich reagieren? Viele Grüße und danke im Voraus für die Antworten.

Drucke diesen Beitrag

  Passend zu den Sommerferien: Kinderreisepässe durch KM zu spät beantragt
Geschrieben von: totality - 22-07-2024, 23:53 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Guten Abend allerseits,

folgendes Szenario: 
- Reise des Kindsvaters (paritätisches WM) mit den Kindern nach Griechenland, Anfang August 2024, wird im Februar 2024 gebucht
- Mutter (beide Kinder aus historischen Gründen bei ihr gemeldet) will Passfotos geliefert haben, damit sie die Pässe beantragt
- Passfotos liefert Kindsvater im April 2024
- jetzt, Ende Juli 2024 sind die Reisepässe immer noch nicht da, die die KM sie erst Anfang Juni bestellt hat

Was tun? Man könnte noch Expresspässe bestellen, aber auch deren pünktliche Lieferung ist fraglich. Urlaub ist bezahlt und nicht stornierbar (Hotel, Flüge). Wie verfahren? Der Kindsvater hat Lust, notfalls ohne Kinder zu fliegen, da er die verspätete Antragstellung nicht zu verantworten hat - allerdings wäre das seine Umgangszeit. Alternative wäre, mit den Kindern zuhause zu bleiben und auf Schadensersatz zu klagen - ebenso ungeil.

Danke für Inspiration  Confused

Viele Grüße
totality

Drucke diesen Beitrag

  Diskussion zu: Nach_dem_Spiel_ist_vor_dem_Spiel
Geschrieben von: Austriake - 22-07-2024, 14:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Diskussion zu: https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...?tid=13632

Vor einer eventuellen Flucht ins Ausland wäre eine weitere Option zu prüfen - Aufstocken nach SGB II.

Das funktioniert wie folgt: du marschierst zum Jobcenter und beantragst Hartz4/Bürgergeld ergänzend zum Einkommen, weil die Unterhaltslasten dich unter das Existenzminium drücken. Man wird viel fragen und viele Papiere sind auszufüllen, aber am Ende wirst du eben den Selbstbehalt in Höhe von derzeit ca. 1.400 € haben. Die Unterhaltsleistungen, die zum Unterschreiten dieses Selbstbehalts führen, bekommst du vom Jobcenter überwiesen. Das Interessante an der Sache: es laufen keine Unetrhatsschulden auf (die würdest du nicht mal mit einer Verbraucherinsolvenz wieder los), und die Sache ist befristet bis zum Ende der Unterhaltstitel. Danach bist du wieder ein freier Mann.
Das bißchen Restvermögen aus dem Verkauf der Eigentumswohnung mußt du vor Antragsstellung verjubeln, so dass deine Konten bis dahin sauber sind. Warnung: die Damen vom Jobcenter gehen mit dir zum Bankomaten und lassen sich mit deiner EC-Karte deinen Kontostand zeigen!
Wenn die Sache aber mal durch ist, dann läuft das so vor sich hin. Eben bis deine Kinder volljährig sind und die Unetrhaltsverpflichtung entfällt.

Drucke diesen Beitrag

  Sohn Volljährig und angeblich nun eigene Wohnung
Geschrieben von: Markus_1972 - 21-07-2024, 09:26 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Hallo zusammen,
ich bin hier schon lange stiller Mitleser und hätte nun auch mal eine Frage.

Vielleicht kurz ein paar Fakten:

-[font=Times New Roman]        [/font]Habe einen 18 jährigen Sohn

-[font=Times New Roman]        [/font]Es herrscht aus diversen Gründen kein Kontakt mehr. Sohnemann ist leider nicht der Musterknabe, sondern das absolut krasse Gegenteil. Ich möchte 
  da nicht weiter drauf eingehen. Die Situation ist wie sie ist und wird auch so bleiben.

-[font=Times New Roman]        [/font]Zeitlich unbegrenzter Titel vorhanden

-[font=Times New Roman]        [/font]Habe immer Unterhalt bezahlt


-[font=Times New Roman]        [/font]Sohn lebt bei der Mutter

-[font=Times New Roman]        [/font]Sohn hat letztes Jahr September Lehre begonnen und ich wurde vom Jugendamt informiert das Aufgrund seines Einkommens 
(halb angerechnet) nun weniger Unterhalt gezahlt werden muss und ab darauffolgenden März zu seiner Volljährigkeit kein Unterhalt mehr gezahlt werden braucht weil sein Einkommen dann voll angerechnet wird.

-[font=Times New Roman]        [/font]Also jetzt seit März diesen Jahres die Zahlungen eingestellt. Es kam dann noch final das Schreiben des Jugendamtes das die Beistandschaft beendet ist und ich natürlich bei Bedarf weiter Unterhaltpflichtig bin. Dann war erstmal Ruhe

-[font=Times New Roman]        [/font]Vorgestern ein Whatsapp Nachricht. Zitat „Moin Vater möchtest du freiwillig Unterhalt bezahlen oder muss ich wieder zu einem Anwalt gehen. P.S. ich lebe mittlerweile alleine sonst würd ich nicht fragen“

O.K. Ich wüsste nicht dass er wegen mir schon mal zu einem Anwalt gehen musste, aber egal. Ich bezweifle das er in München mit seinem Spenglerlehrlingsgehalt einfach so eine Wohnung zur Miete bekommen hat. Wenn dann hat ihm Mutti eine der mehreren Wohnungen zum 18ten geschenkt oder er darf in einer wohnen oder was auch immer.

Man muss dazu sagen das bei der Mutter vor 3 Jahren schwerer Brustkrebs mit einem Notfall diagnostiziert wurde und darauf hin der Sohnemann einige Wochen bei mir lebte. In dieser Zeit passierten Sachen, welche dazu führten, das es jetzt keinen Kontakt mehr gibt. Dieser war aber vorher schon auch wenig.
Theoretisch könnte also die Mutter auch verstorben sein und er lebt deshalb nun alleine. Glaube letzteres aber nicht, weil ich Ihm auf seine Whatsappnachricht folgendens geschrieben habe.
„Hallo Luca, sollte Die Aufgrund deiner Situation Unterhalt zustehen, dann bekommst Du den nartürlich. Allerdings ist seit deiner Volljährigkeit auch deine Mutter Barunterhaltspflichtig und die Berechnung dadurch nicht mehr so einfach. Es wird je nach Einkommen gegengerechnet wer wieviel von dem Dir zustehenden Unterhalt zu zahlen hat“
 
Als Antwort bekam ich dann nur noch das er zu zuständigen Jugendamt geht und berechnen lassen wird wer wieviel zu zahlen hat. Das hab ich dann nicht mehr beantwortet, zeigt mir aber das seine Mutter wohl noch lebt. Ich hoffe es zumindest. Nicht wegen der Unterhaltssache, sondern in ich hoffe es für ihn.

Aber das zeigt mir schon das er null Informiert ist, weil ja das Jugedamt nicht mehr zuständig ist.
 
Wie gesagt bezweifle ich das er normal zur Miete wohnt. Sondern das er gerade warum auch immer merkt das sein Geld für seine Ansprüche nicht mehr reicht. Vieleicht hat hat die durchaus vermögende Mutter auch mal den Geldhahn etwas zugedreht. 
Aber gehen wir trotzdem einfach mal davon aus er lebt alleine in einer angemieteten Wohnung.

Wie wäre dann die Berechnung usw.
 
Meines Wissens nach stehen ihm dann 930€  laut DT zu. Jetzt sieht meine Rechnung grob so aus. Er verdient mom. 800€.

930€ - 700€ (800-100 seine Aufwendungen) – 250€ Kindergeld = -20€

Sprich, es würde keine Unterhaltsschuld bestehen.
 
In den 930€ sind wohl 410€ für Wohnen eingerechnet. Ist das fix, oder können sich die 930 € erhöhen wenn eine Wohnung in München natürlich dementsprechen teurer wäre.

Dann wäre da noch der Titel. Weiss nicht so recht wie ich an die Sache rangehen soll.
Erstmal würde ich jetzt einfach abwarten was denn weiter kommt.

Danke schon mal für alle Amtworten und ein Sorry für die viele Schreiberei. Ich bin nicht so der gute Schreiberling.
Wünsche noch einen schönen Sonntag.

Drucke diesen Beitrag