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  § 170 StGB - Verfolgung im Ausland
Geschrieben von: DrNewton - 11-11-2024, 17:26 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Hallo,

mal wieder etwas neues und ich dachte ich hab mal Ruhe ....

Vor ca. 2 Wochen habe ich hier im Ausland Post von der lokalen Polizei bekommen. Es war eine Einladung zur Vernehmung. Ich sollte vernommen werden, als "ein Zeuge gegen den in Deutschland ein Strafverfahren eröffnet worden ist". Dazu Stand noch das Aktenzeichen 0815 JS 1234/22 und natürlich Ort, Datum und Uhrzeit wann ich mich bei der lokalen Polizei einzufinden habe. Das ganze in der lokalen Sprache, keine Übersetzung ins Deutsche, keine Behörde zu welcher das AZ gehört und auch keine Infos bzgl. eines möglichen Tatvorwurfes.

Drei verschiedene lokale Anwälte haben alle das gleiche gesagt, ich muss da erscheinen. In diesem Stadium ist eine Vertretung und / oder Akteneinsicht (wie wir es aus Deutschland) kennen, gem. den lokalen Gesetzten und Verordnungen nicht möglich. 

Nun gut. Ich also da hin, pünktlich zum Termin mit einer lokalen und auch deutsch sprechenden Anwälten (120 Euro für die Anwesenheit; kann ja vielleicht nicht schaden).

Dort angekommen wurde alles auf ausländisch in der lokalen Sprache vorgetragen. Die beigeordnete Dolmetscherin der Polizei hat dann alles auf deutsch übersetzt. Kurzum: Die Staatsanwaltschaft X in Deutschland hat um Amtshilfe geben, mich zu vernehmen. Alle Schreiben der StA waren auf ausländisch. Also haben die keine Kosten und Mühen gescheut, alles übersetzten zu lassen um mir es sodann wieder auf deutsch zu übersetzen.

Der Tatvorwurf war sinngemäß folgender:
Ich lebe seit xx.xx.2019 nicht mehr in D, sondern im Ausland (Anmerkung: das Datum stimmt nicht, es ist seit 01.01.2017)
Mir ist bekannt, dass ich seit xx.xx.2015 Unterhalt zu zahlen habe.
Im Jahre 2019 habe ich von einem Konto bei der D-Bank 100.000 Euro an meinem Vater überwiesen.
Das Geld hätte ich nicht an meinem Vater überweisen dürfen, sondern hätte es zur Zahlung des Kindesunterhaltes nutzen sollen.

Frage war: ob ich mich dazu äußern möchte. 
Das habe ich verneint und nur die ohnehin bekannten Angaben zur Person bestätigt.

Protokoll wurde auf ausländische vorgelesen und wieder mündlich ins deutsche übersetzt.
Habe das unterschrieben; dann konnte ich gehen.

Dokumente o.ä. habe ich von der Polizei während / nach der Vernehmung nicht erhalten.

Anmerkung: Das obig genannte Geld war ein paar Wochen zuvor von meinem Vater zu mir als Darlehen transferiert worden und wurde wieder zurücküberwiesen, da sich der Zweck der Darlehensaufnahme erledigt hatte.

Frage:
Wie jetzt wieder vorgehen?
Abwarten, ob noch etwas kommt oder besser pro-aktiv der StA schreiben, mit Bitte um Akteneinsicht. Auch erklären, dass man sich zum Tatvorwurf noch nicht äußern kann, da man noch nicht verstanden hat, worin es worum es geht (Erklärung, wie die Vernehmung stattgefunden hat und dass der Dolmetscher nicht so gut Deutsch gesprochen hat. So dass ich es nicht richtig verstanden habe)

Normalerweise werden doch Ermittlung nach §170 im Ausland eingestellt, da die Ermittlungen Relativ aufwändig und mühsam sind und in der Regel bei den Schulden sowieso nicht zu holen sind. In der Regel sind die im Ausland lebenden Schuldner Unisono nicht leistungsfähig. Aber hier in meinem Fall scheint jemand sehr motiviert gewesen zu sein. Man beachte, das Aktenzeichen ist aus dem Jahre 22 gewesen. Ich kann mich erinnern, dass im Jahre 21 meine Mama von der Polizei angeschrieben worden ist und gegen mich in Sachen 170 ermittelt worden ist. Sie hat natürlich die Aussage verweigert (Aussageverweigerungsrecht). Seit dem hatte ich in Sachen "170, Jugendamt, etc. nichts mehr gehört bzw. gelesen.

Danke für Eure Mühe im Voraus.
Sollte etwas unklar sein, ruhig nachfragen ....

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  Aufrechnungsersuchen bei selbstständigen
Geschrieben von: joe - 09-11-2024, 16:41 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hi,
ich würde mich über Meinungen und Infos zum Thema Aufrechnungsersuchen freuen. 
Folgender Sachverhalt, etwas gekürzt:
Trennung vor 2 Jahren, 2 Kinder (13 und 15) bei der Mutter, Kindesunterhalt ist tituliert, noch kein Scheidungstermin.
Durch Krankheit bin ich AU und konnte den Unterhalt nicht mehr in voller Höhe zahlen. Vorübergehende Reduzierung wurde von der Gegenseite abgelehnt. PfÜB wurde erwirkt und fleißig gepfändet, während ich in der PSK war :-(
Pfändung beim AG hatte eine Kündigung zur Folge...

Aktuell wird mein Krankengeld mit dem PfÜB auf den Mindestsatz gepfändet. UVK des JA zahlt den Unterhalt. Für die rückständigen Unterhaltszahlungen wurde eine Ratenvereinbarung mit dem JA getroffen, welches aus dem verbleibenden Mindestsatz bedient wird. Trotz einer Ratenzahlungsvereinbarung hat man beim JA (Stadt A) ein Aufrechnungsersuchen beim Finanzamt meines Wohnortes (Stadt B) eingeleitet. Stadt A und Stadt B sind im gleichen Bundesland.
Ich habe ein Gewerbe in der Stadt A angemeldet (Personengesellschaft; nebenberuflich; wegen Krankheit kaum noch Umsätze). Das Finanzamt der Stadt A kommt nun auf die Idee, Umsatzsteuererstattungen (!) an die Firma mit den Unterhaltszahlungen des JA aufzurechnen.

Einwände jedweder Art werden unsachlich und herablassend beantwortet. JA sagt "wir haben alles richtig gemacht, wenden Sie sich bei Fragen ans Finanzamt" - und umgekehrt. Oder "es steht Ihnen frei, den Vorgang gerichtlich prüfen zu lassen".
Beim PfÜB muss explizit angegeben werden, was, wo und wann gepfändet werden darf. Beim Aufrechnungsersuchen gibt es anscheinend keine Grenzen.
Wie sind eure Erfahrungen mit Aufrechnungsersuchen in Verbindung mit selbständigen und Umsatzsteuer?

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  Berechnung Kindesunterhalt - Teilzeit
Geschrieben von: grafzahl - 09-11-2024, 11:02 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Hallo Forum, ich habe eine Frage zur Berechnung des Kindesunterhaltes: Wenn ein Elternteil eines 14-jährigen Kindes nur Teilzeit arbeiten geht, wird dann das fiktive Einkommen welches bei einer Vollzeitstelle vorliegen würde in eine Berechnung einbezogen ? Ab wann kann man das so ansetzen ? Welche Voraussetzungen müssen da vorliegen. Danke für eine kurze Einschätzung.

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  Kredite für Wohnungseinrichtung
Geschrieben von: Nintendo - 04-11-2024, 00:53 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Hallo allerseits,

in den Tiefen des Internets heißt es, man könne bei der Unterhaltsberechnung auch neue Kredite für die Ausstattung einer Wohnung nach einer Trennung zur Bereinigung des Einkommens zum Abzug bringen. Klappt das in der Praxis so einfach wie es klingt, solange der Mindestunterhalt gewährt ist? Das wäre doch eigentlich ein super Deal, egal wie hoch der Zinssatz ist: Alles auf Pump und das Guthaben auf dem Konto nicht in die Wohnung investieren.


Grüße, Nintendo

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  Bitte um Einschätzung meiner Situation
Geschrieben von: Allalin - 03-11-2024, 23:26 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (14)

Hallo zusammen,

jetzt möchte ich mich auch einmal an dieses schöne Forum wenden. Habe schon viel gelesen, würde mir nur wünschen, dass ich diese Seite schon vor zwei Jahren gekannt hätte, dann hätte ich einiges anders gemacht.

Historie
Tochter, 2,25 Jahre, Trennung im Alter von 0,5 Jahren, 300 km weg bei KM und Oma, nicht verheiratet gewesen, GSR, ABR habe ich noch (waren noch nicht vor Gericht). Private KV bei mir. Kind geht seit einem Jahr in die Krippe. Oma hasst mich, KM hält mich für einen schlechten Menschen, vielleicht sogar Gefahr für ihre Tochter weil ich Dinge anders sehe und machen würde. KU tituliert. BU werde ich mit 3 Jahren einstellen. Mutter arbeitet wieder 70 % und hat mehr Geld als ich. Übliches Programm also, kennt ihr.

Aktuelle Situation
Fahre wöchentlich hin wenn nicht krank (oft krank, teils zu recht, teils auch übertrieben) um sie zu sehen, maximal zwei Stunden. Vorgabe der Mutter, mehr lehnt sie ab. Umgang findet im Raum der Mutter statt, was ich eigentlich nicht möchte. Hätte bei einer Familie in der Nähe eine Unterkunft. Es gab aber schon oft Streit, ob man rausgehen kann. KM und Oma meinen oft, zu heiß, zu kalt, zu nass, zu trocken,… Wenn ich doch draußen bin mit ihr ist es meist schön.
An sich bin ich angesichts der wenigen Zeit, die wieder haben, mit der Bindung zwischen mir und meiner Tochter zufrieden. Leider fing es in den letzten Monaten an, dass meine Tochter wie aus dem Nichts zur Mutter will. Sie sagt dann Mama, Mama und wenn wir im Zimmer sind läuft sie halt zur Mama, die ein Stockwerk tiefer ist. Da habe ich keinen Ansatzpunkt, was ich machen könnte. Ist das schon der Loyalitätskonflikt?

Mir selbst geht es gut, habe schöne Urlaube, Hobbies, ein paar Bekannte/Freunde, guten Job und könnte wieder Vollzeit arbeiten. Nicht involviert sein, bedeutet auch Freiheit, wie ich festgestellt habe. Ich würde gerne mehr da sein für meine Tochter aber ein Kontaktabbruch würde mich höchstwahrscheinlich nicht (mehr) umhauen. Bin trotzdem auf der Suche einer kleinen Wohnung bei meiner Tochter.

Was habe ich für Option?
Vor Gericht gehen wegen mehr Umgang? Ich denke, das macht keinen Sinn, wenn sie jetzt konstant wieder zur Mama will. Andererseits, wie soll ich eine engere Bindung zu ihr aufbauen wenn ich nicht mehr Zeit mit ihr verbringe und die Mutter immer in der Nähe ist? Würde gerne einmal mit ihr nur ins Schwimmbad oder Zoo gehen statt nur Spielplatz oder im Zimmer. Vier Stunden und weg aus dem Zimmer wären schön, wenn meine Tochter das auch so sehen würde. Wenn das Gericht betreuten Umgang festsetzen würde und das Kind will zur Mama, dann ist doch der Ofen aus? Mitte November soll es diesen Beratungstermin beim JA geben, habe ich vor drei (!) Monaten beantragt. Hintergedanke war auch diese Dreisprungthematik um es bis zum bitteren Ende doch noch durchzuziehen.

Situation akzeptieren und schauen was passiert? Wäre die einfachste Variante.

Kontakt selbst abbrechen weil es sowieso keinen Sinn macht? So weit bin ich noch nicht ganz, dafür bedeutet sie mir zu viel und zwanzig Minuten heute waren eigentlich schön.

Zu meiner Tochter ziehen? Kommt nicht in Frage für mich bei der unsicheren Situation. Mit geht es in meiner Stadt gut, und der KU wird bei einem schlechter bezahlten Job auch nicht geringer.

Ich schreibe hier, da ich auf der Suche nach Erfahrungen und Tipps bin wie ihr in einer ähnlichen Situation vorgehen würdet. Mir ist schon klar, dass ich wahrscheinlich auch bald ein entsorgter Vater bin, aber mit Anstand würde ich das schon noch gerne beenden.

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  Ein Kind wird bald 18
Geschrieben von: Splash - 31-10-2024, 17:47 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hallo,

ich habe folgende Situation:

Ich habe zwei Kinder, eins davon wird Anfang 2025 18 Jahre werden. Das anderes Kind wird 2026 volljährig. Bei mir ist nichts tituliert. Ich arbeite, aber mein Einkommen reicht nicht, um den vollen Unterhalt zu zahlen. Ich überweise pro Kind etwas unter 200€, das JA überweist den UHV. Die Kinder wohnen bei Mutter.

Jedes Jahr hat die Schule die Kopien der Zeugnisse geschickt und ich wusste in welcher Klasse meine Kinder sind. In diesem Jahr kam nichts. Ich habe die Schule kontaktiert, die sagen, dieser Service ist freiwillig, die müssen es nicht tun, aber die können es wieder einrichten, wenn ich möchte. Auf die Frage, wieso in diesem Jahr nichts kam, keine Antwort. Auf die Frage, in welcher Klasse meine Kinder sind, auch keine Antwort, nur unfreundliche Empfehlung, ich soll die Kinder selber fragen. Misandrie. 

Ich habe das Kind per WhatsApp gefragt: Gehst du in die Schule? Dieie Antwort: Ja. Und in welche Klasse? Die Antwort: Wozu will ich das wissen? Nach dieser Antwort habe ich nichts mehr geschrieben.

- So, was soll ich jetzt tun? Soll ich nach der Volljährigkeit weiter das Geld überweisen, aber ich habe keine Beweise, dass das Kind zur Schule geht?

- Nach der Volljährigkeit ist Schluss mit dem UHV, d.h. das Kind (eigentlich die EX) werden sich ein paar Gedanken machen, über das fehlende Geld. Auf was muss ich jetzt aufpassen?

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  Neue Unterhaltsstufe - wie vorgehen?
Geschrieben von: Markus Müller - 15-10-2024, 10:42 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Hallo Leute,

wenn das Kind altersbedingt in die nächste Unterhaltsstufe kommt, wie ist da der Ablauf? Meldet sich da ein Gericht und will meine Gehaltsabrechnungen sehen oder gibt es wieder einen Prozess? Ich möchte ungern meinen (bisherigen) Anwalt fragen weil ich ein wenig das Gefühl habe, dass dieser am liebsten alles gerichtlich machen möchte weil dann auch mehr Geld für ihn rausspringt. Da ich mittlerweile ein weiteres Kind habe was bei mir lebt, wie wird dies bei der Berechnung berücksichtigt?

Das Andere: ich verdiene seit einem Jahr mehr Gehalt. Hätte ich das jemandem melden müssen? Womit ist hier zu rechnen bei einem Wechsel in die nächste Unterhaltsstufe?  Vielen Dank

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  Umgang, Urlaub, Informationspflicht
Geschrieben von: datrainer - 10-10-2024, 13:43 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (31)

Mahlzeit,

es gibt wieder Zirkus....



erweitertere Umgangsvereinbarung: do nach der schule - montag morgens zur schule. alle 2 Wochen.
und den Donnerstag dazwischen.

wegen dem Arbeitsunfall habe ich die Betreuung bis April regelmäßig wahrgenommen.
ab da kam es immer mal wieder vor, dass ich wegen Krankheit oder weil es auf der Arbeit nicht gepasst hat, einen tag abgesagt habe.
beim letzten jugendamtstermin wurde der KM mitgeteilt, dass ich für den erweiterten Umgang zuviel unterhalt bezahle, darauf hin wurden die Gespräche nicht fortgesetzt..

letzte Woche rief mich dann das Jugendamt an und teilte mir mit, dass KM eine Beratung möchte, sie würde gerne neue Regelungen festlegen wollen.
da die Gespräche freiwillig sind, habe ich erstmal kein Interesse an einem Gespräch bekundet.

da es auf der Arbeit endlich wieder ruhiger wird und sich die absagen einzelner tage deutlich reduziert hat, werde ich natürlich den Umgang wieder wahrnehmen wie schriftlich beim Jugendamt festgehalten. 
heute wollte ich sie wie mitgeteilt von der schule abholen, wurde schon von der Oma abgeholt und mich erreicht dieses per email von KM:

laut Jugendamt ist es nicht zulässig Umgangszeiten ausfallen zu lassen!
ab sofort wird der Umgang von Samstag morgen - Sonntag abends stattfinden!!!!
Urlaubsreisen sind mit ihr abzustimmen und sie möchte wissen wohin.

sollte ich mich nicht daran halten behält sie sich vor, der Umgang in Zukunft auszusetzen - dies hätte sie mit dem Jugendamt besprochen.


was läuft hier ab???

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  Sonderbedarf
Geschrieben von: emre - 09-10-2024, 18:53 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo zusammen,

es gibt neues von meiner EX.
Ich zahle für 2 Kinder (15 und 17 Jahre) einen festen Betrag von 750€ pro Kind. Nun hat meine EX Sonderbedarf für meine 15 jährige Tochter wie folgt eingefordert.
Sonderbedarf: die Kosten für eine Abschlussfahrt der 10. Klasse. Gesamtkosten 390€ --> sie möchte die Hälfte von mir
Mehrbedarf: Schauspielschule monatliche Kosten von 72€ --> möchte ebenfalls die Hälfte
Wie ihre finanzielle Situation aussieht kann ich nicht ganz beurteilen. Sie hat immerhin ein EFH und eine Mietimmobilie, arbeitet aber nur in TZ.

Ich möchte den Sonder- und Mehrbedarf nicht bezahlen und werde ablehnen. Es sind aus meiner Sicht keine extrem hohen Kosten und können vom KU bezahlt werden.
Wie seht ihr das?

Hierzu ist aber folgende Sachverhalt wichtig zu verstehen:
Meine EX und ich hatten in einer Vereinbarung in der Scheidung den KU auf 750€ pro Kind festgesetzt. Mit dieser Vereinbarung konnte ich leben und habe mich immer an allen weiteren Kosten wie Ausflüge, Unterricht, etc. beteiligt.
Nunmehr hat sie eine Abänderung eingeklagt und (natürlich) recht bekommen, obwohl es in der Vereinbarung ausgeschlossen war. Das Gericht hat jetzt eine Neuberechnung angeordnet. Das Verfahren läuft noch. Die Gegenseite hat die erste Stufe der Auskunftserteilung gewonnen. Meine Ansicht nach werde ich Stufe 10 der DD zahlen müssen. daher bin ich mehr bereit weitere Zahlungen zu übernehmen.

Gruß
Emre

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  Ende d. Beistandschaft - Titel nutzlos?
Geschrieben von: HeinrichH - 07-10-2024, 17:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Ich habe nach langer Zeit auch mal wieder was. 
Mein Großer wird bald 18. Er lebte einen Großteil seiner Kindheit bei mir und der Unterhalt lief über eine Beistandschaft. Das lief zuverlässig und ich bin zu einem gewissen Grad auch dankbar, dass die Mutter ihre Zahlungen leistete und bis auf Verspätungen und einige nachgezahlte Ausfälle alles ruhig verlief. Ich hab auch nie auf den Busch geklopft und seit 2013 weder neu berechnen lassen oder Mehrbedarfe geltend gemacht. 
Es gibt einen unbefristeten Titel.

Nun kam ein Brief, dass die Beistandschaft bald beendet würde. Die Mutter den entsprechenden Monat noch anteilig zahlen müsse. Mein Sohn würde ab seinem 18. Geburtstag nochmal einen Abschlussbrief bekommen und könne einen Termin machen um den Unterhalt, den er fortan von beiden Elternteilen einfordern kann, berechnen lassen. Bis zu seinem 21. Geburtstag stünde das JA ihm noch beratend zu Seite. Er kann auch alles per Beratungsschein über einen Anwalt machen. Soweit so gut. 

Faktisch ändert sich an der Situation allerdings nichts. Er wird ab 2025 eine Ausbildung machen, bis dahin Abitur. Weiterhin bei mir wohnen, wir essen aus einem Kühlschrank und es gibt das gleiche knausrige Taschengeld, welches ich ihm neben allen anderen Dingen im a.i. Hotel Papa zahle. 
Prinzipiell wäre es m.M.n. das einfachste, die Mutter zahlt einfach bis nächsten August durch und dann beendet sie die Zahlungen. Ich nehme während der Ausbildung das Kindergeld für Essen und Wohnen und irgendwann zieht er dann aus. So wie bei "normalen" Familien auch. Jedenfalls kenne ich es so.

Es gab natürlich schon Anrufe bei meinem Sohn von seiner Mutter. In der Art, dass sie sich dort über meine Geldgier beklagte, weil sie 110% an mich überweisen muss. Jedes Jahr mehr. Sie doch lieber einen kleinen Betrag zwischen ihm und ihr aushandeln wollen würde und natürlich hat sie auch kein Geld. Sie will nicht ihre Konten geprüft haben. ;-)
Mein Sohn ist aber auf Zack und sie konnte ihm nicht erklären, warum dann doch jetzt noch ein Auto für 27000€ gekauft wurde, das Geld für die letzte Balireise herkam oder warum sie seit mehreren Jahren sagt, sie würde mit einem "steuerbefreiten" Nebenerwerb fünfstellig dazu verdienen. Das Telefonat eskalierte derart, dass sie ihm drohte sich umzubringen. Die Waffe läge schon geladen auf ihrem Nachtisch. 

Intuitiv hätte ich natürlich gern direkt die Polizei, aufgrund eines psychischen Ausnahmezustands der Mutter, zu ihr geschickt. Was in anbracht der Äußerungen und Schusswaffe sicherlich ein sehenswerter Einsatz gewesen wären. :-D 

Grundsätzlich ist die Lage aber gerade für meinen Sohn Mist. Das Gespräch hat ihn echt mitgenommen. Er will es gerecht regeln. Er weiß, dass seine Mutter natürlich ihren Nebenerwerb nicht angeben wird. Das findet er mir gegenüber ungerecht. Er selbst hat es ihr versprochen, mir nicht zu sagen, dass sie Geld nebenher macht, was er natürlich getan hat. Ich habe ihm dafür mein Wort gegeben, sie nicht darauf anzusprechen. Es geht also auch um Vertrauen zwischen ihm und auch mir. 
Er möchte auch nicht jemanden aus seiner Familie verklagen. Seine Sorge ist, dass sie die Berechnung einfach ignoriert und es drauf ankommen lässt. Wir gehen recht offen mit dem Thema Geld um und er weiß auch, dass es gerade nicht so einfach heruntergebrochen ist, wenn es im Unterhaltsrecht gern heißt: "einer betreut, der andere zahlt".
Prinzipiell bin ich schon am Scherzen, dass ich ab seinem 18. Geburtstag einen Untermietvertrag mit ihm machen muss, er sein Geld bekommt und ich dafür gar nichts mehr obendrauf zahle. Also weder Auto, Essen, Fitnessstudio usw., usf.

Ich denke halt gerade an den unbefristeten Titel. Soll der nicht gerade dafür da sein, dass die Kinder er einfacher haben, wenn sie dann 18 sind? Ich kann nicht nachvollziehen, warum auch hier im Forum immer so arg darüber diskutiert wird, den Titel unbedingt nur bis 18 laufen zu lassen. Scheinbar ist er so oder hinfällig. Ich kann mit dem Titel bald jedenfalls nichts mehr eintreiben. Sollte er dann ab seinem Geburtstag nicht zu seiner Mutter gehen und sie bitten einfach weiterzuzahlen bis er in Ausbildung geht? Aus seiner Sicht kommt sie schon gut weg, weil er nicht wie viele anderen erst einmal irgendwas vor sich hin studieren, sondern konkrete Pläne hat.

Was habt ihr vielleicht noch für praktikable Lösungen?

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