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Geschrieben von: Hawky - 29-04-2025, 10:24 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (20)

Hallo Leute , 

folgende Situation. Mir wurde zum 31.03.25 betriebsbedingt gekündigt. Habe bisher Unterhalt nach Stufe 2 bezahlt. Bekomme nun 67% ALG1 und zusätzlich Wohngeld. 
Nach mehreren von mir angestellten Berechnungen macht es eigentlich gar keinen Sinn mehr Arbeit zu suchen. Das was mir nach 170 Std. Arbeit im Monat mehr bleibt ist ein Fliegenschiss.
Was würdet Ihr machen?
Freue ich auf Eure Tipps.

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  Trennung beginnt, was nun?
Geschrieben von: Tremu - 25-04-2025, 17:50 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Hallo zusammen, ich bin Vater zweier Kinder (5J und 9J) und lebe mit meiner Noch-Ehefrau in einem Eigenheim in einer großen Stadt. Das Eigenheim ist laut Grundbuch allein meins, und bewirkt einen Zugewinnanteil für sie von vielleicht 80k, denn das Eigentum wurde während der Ehe angeschafft und ist im Wert gestiegen. Meine Frau hat länger schon eine konkrete Trennungsabsicht und diese nun ganz konkret auch ausgesprochen. Obwohl an sich redlich, hat sie natürlich im Vorfeld schonmal alle relevanten finanziellen und sogar auch gesundheitlich relevante Dokumente kopiert. Grundsätzlich ist aber noch von einer Haltung auszugehen, sich gütlich einigen zu wollen. Sie beendet gerade ihre berufliche Ausbildung, um dann punktgenau den Absprung machen zu können. 

Mein Ansinnen ist es, 50:50 umzusetzen und in meiner Immobilie zu verbleiben. Ihres ist es, auf jeden Fall den neuen Lebensmittelpunkt der Kinder in einer neu anzumietenden Wohnung darzustellen, also ein Übergewicht bei der Betreuung und vermutlich dann auch das ABR zu haben.


Das Durchrechnen der Unterhalte bei 50:50 Wechselmodell wurde gemacht mit der Feststellung, dass sie aufgrund meines Wohnvorteils im Netto besser wegkommt, wenn sie dann zeitnah eine Stelle antritt, deren Zusage sie bereits hat (Beamtin, höherer Dienst, reduzierter Stellenumfang). Damit kann ich leben, vor allem wenn die Perspektive besteht, dass der Stellenumfang mittelfristig erhöht wird, was ihre Zielsetzung ist ("...die Karriere wegen Kinderbetreuung schon zu lange aufgeschoben..."). Allerdings wurde sie kleinlaut und konstruktiver gestimmt, als sie feststellte, dass entsprechend große Wohnungen, die das jetzige Umfeld der Kinder berücksichtigen, also ortsnah sind, viel zu teuer ausfallen. Jetzt würde sie natürlich gern hier wohnen bleiben, zumindest bis auf Weiteres, um eine doch noch preiswertere Bleibe zu erhalten. Ein Verbleib ist für aber aus emotionalen Gründen nicht tragbar und ich lege ihr nahe, alsbald auszuziehen - ggf. auch erst in eine kleinere Wohnung. Dies lehnt sie aber rigoros ab.

Jetzt meine Fragen/Anliegen: 
1. Was kann ich tun, damit sie nicht das ABR und einen höheren Anteil an der Betreuung bekommt?
2. Wie und was kann ich tun, um sie möglichst zeitnah aus meiner Wohnstätte zu bekommen (eine klare Trennung der Haushalte ist hier nicht möglich)?
3. Worauf sollte ich jetzt achten, was ist noch zu tun?

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  Mutter mit Kindern im Ausland ohne Kontakt
Geschrieben von: vaterallein - 25-04-2025, 04:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Moin moin, 

bei mir läuft gerade folgendes ab. Die Mutter hat vor Gericht beantragt mit unseren 3 Kindern (12-18 Jahre) mit neuem Mann ins Ausland zu ziehen. 
Das Gericht hat ihr zugestimmt und das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht erteilt. Es besteht ein Unterhaltstitel. 

Nun mach 3 Jahren ist der Kontakt komplett zu den Kindern abgebrochen. Sie wollen mich nicht mehr sehen sagt die Mutter und auch keine Zeugnisse mehr schicken.  Die Mutter hält Kontakt und schreibt mir über die Entwicklung, aber halt keine Zeugnisse. 

Nun habe ich ein paar Monate keinen Unterhalt gezahlt. Ich war sauer. Ich habe der Mutter aber geschrieben, dass ich wieder Unterhalt zahle, wenn ich Zeugnisse bekomme. Die Mutter hat jetzt eine Konto-Pfändung eingeleitet. Kann ich mich dagegen wehren? Muss man wirklich Unterhalt zahlen, wenn die Informationspflicht verletzt ist?

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  Mitten im Sorgerechtsstreit ums Aufenthaltsbestimmungsrecht: Wie geht es aus?
Geschrieben von: Reynolds - 24-04-2025, 00:00 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hallo an das Forum,

vor einer Weile wurde ich von meiner Ex-Frau in ein gerichtliches Verfahren hineingezogen, bei dem es hoffentlich bald eine endgültige Entscheidung geben wird.
Ich habe schon Vieles hier im Forum gelesen, aber einen wirklich vergleichbaren Fall nicht gefunden.
Der bisherige Verlauf in Kurzfassung:

- Vor etwas über einem Jahr trennte sich meine Frau von mir und wollte sofort mit den gemeinsamen Kindern (5 und 8) ~350 km wegziehen. 
- Ich verweigerte meine Zustimmung, woraufhin sie direkt einen Antrag auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht stellte.
- Kurz darauf gab es eine Gerichtsverhandlung, in der erst einmal ein Vergleich geschlossen wurde:
   * Ich erklärte mich bereit, baldigst auszuziehen. (Ich hatte ohnehin schon länger geplant, im Ort eine familientaugliche Wohnung zu kaufen.)
   * Umgangsregelung: Die Kinder werden seit meinem Auszug von mir zu etwa 45% betreut. 

Es wird derzeit noch immer ein Gutachten eingeholt, das bewerten soll, ob eher die Mutter oder der Vater geeignet ist, die Kinder zukünftig zu betreuen.

Mit dem aktuellen Wechselmodell / erweitertem Umgang kommen die Kinder gut klar. Die Kinder sind nicht auf einen Elternteil fixiert, sprich bzgl. der Bindung ist alles auf Augenhöhe. Die Kommunikation zwischen uns ist in Ordnung, die anfänglichen Streitigkeiten weitgehend überstanden. Auch weiß ich, dass die Mutter niemals ohne die Kinder wegziehen würde. Die Mutter hat zudem keinerlei triftige Gründe für den weiten Umzug (kein besserer Arbeitsplatz, kein neuer Partner, o. ä.) - es ist ihr rein persönliches Interesse.  

Es würde mir reichen, wenn das Gericht den Umzug der Kinder untersagt, da sie dadurch ihr Umfeld sowie ihren Vater im Alltag verlieren.
Meine Angebote wären, das Wechselmodell fortzuführen oder die Kinder ganz zu mir zu nehmen.

Hat jemand Erfahrungen mit einem ähnlichen Fall? Tipps fürs weitere Vorgehen?
Meint ihr, es besteht eine große Chance, sich noch außergerichtlich zu einigen? Vermutlich denkt sich die Mutter noch immer, sie kann es mit dem Prozess "einfach mal probieren", ein großes Risiko für sich sieht sie offenbar nicht.


Ich danke euch für jeglichen Input.  Heart

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  ABR erhalten
Geschrieben von: Lost - 19-04-2025, 23:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Guten Abend,

bevor ich ausführlich über den Verlauf meiner Situation der letzten Jahre berichte, möchte ich euch um euren Rat bitten. 

In den letzten Verhandlung hat der Richter bereits angekündigt, mir das ABR für unseren neunjährigen Sohn zu übertragen. Die Ex war mit einem Vergleich nicht einverstanden. Noch im April soll nun der Beschluss kommen. Aktuell kommt er alle 14 Tage zum Umgang. 

Wenn der Beschluss da ist, wie handle ich, mit dem Wissen, dass die Ex in Beschwerde geht? Was, wenn sie ihn nicht herausgibt? Es ist von einer Eskalation auszugehen. 

Ich danke euch.

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  Wohnvorteil im Trennungsjahr
Geschrieben von: Nintendo - 11-04-2025, 14:29 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hallo Freunde,

ich habe zwar in ein paar Tagen einen Termin beim Anwalt, aber ich versuche mich trotzdem auf ein paar Unterhaltsthemen vorzubereiten. 

Sehr undurchsichtig ist noch für mich das Thema Wohnvorteil der Ex im gemeinsamen Haus. Also wie berechnet sich im Trennungsjahr der subjektiver Wohnvorteil für eine angemessene Wohnug, wenn sie mit den Kindern im gemeinsamen Haus geblieben ist und ich ausgezogen bin?

Das Internet sagt so Fausformeln wie 1/3 des Einkommens, aber ohne ein eignes Einkommen ihrerseits macht das keinen Sinn. 
Kann man die stattdessen eine angemessene Kaltmiete einer Mietwohnung ansetzten? Aber worauf bezieht sich das? Für Sie alleine oder angemessen groß für die Ex und alle Kinder? 
Für eine Wohnung für sie alleine spräche auch folgende Passage us dem Internet: "Denn im Kindesunterhalt, den der Vater zahlt, ist ein Anteil von 20 Prozent für Wohnkosten enthalten. Wenn solche Wohnkosten aber gar nicht vorliegen, dann erhöht dies den Wohnwert für die Mutter. Deren Wohnwert ist um 20 Prozent des Kindesunterhalts zu erhöhen". Auch das wirft noch Fragen auf: Zählt hier der volle Unterhalt, oder nur der Zahlbetrag (volle Unterhalt minus hables Kindergeld).

Hat hier jemand Erfahrung?

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  Diskussion zu "die Geschichte von zwei Kindern"
Geschrieben von: p__ - 30-03-2025, 11:37 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Diskussion zu https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...?tid=13822

Wenigstens nicht auch noch verheiratet. Damen dieser Herkunft schaffen es am Anfang eine Zeitlang ganz besonders gut, den Doofdeutschen um den Finger zu wickeln, da ist Heirat meist auch im Programm. Der Vater scheint finanziell erstklassig aufgestellt zu sein, bei der Zahl der Verfahren und Ereignisse wären die meisten schon pleite gegangen. Das hat ihn sicher doppelt attraktiv gemacht, auf so was fliegen diese Damen.

Der bereits ausgreifend lange Gerichtsweg hat keine Zukunft. Die Mutter wird das Chaos ohne Grenze fortführen, vielleicht nicht immer aber meistens wird man ihr trotzdem zuhören und sie wird damit verzögern, zerstören, dazwischenfunken, blockieren können. Das kostet sie sehr wenig Aufwand, während es den Vater enorme Ressourcen kostet und wie bereits geschehen in kafkaeske Wege hinein, um nicht völlig unterzugehen.

Meiner Vermutung nach wir das in Überlastung, Krankheit münden. Die Mutter ändert sich nicht und der Vater ist schon so in dem Gerichtsweg verfangen, dass er bereits erkannt hat was für ein teurer Betrug an Väter das darstellt, aber er mangels Alternativen trotzdem weiter macht. Es wäre wichtiger, sich eine Grenzen zu setzen und die dann nicht zu überschreiten, wenn sie erreicht ist.

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  Stellungnahme Gutachten-Fragen
Geschrieben von: Zahlvater88 - 29-03-2025, 15:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Eine Ausführliche annonymisierte Schilderung meines Falles habe ich unter meine Geschichte eingestellt. 

AG kündigt in einem UG-Verfahren an, ein Sachverständigen Gutachten in Auftrag geben zu wollen und fordert zur Stellungnahme zu den angedachten Fragen auf.

1. Ist die Bindungstoleranz der Kindesmutter gegeben?

2. Inwieweit ist es vertretbar, Umgangskontakte auch gegen einen etwaig geäußerten Willen
der Kinder durchzuführen? Welche Ursachen könnten etwaige Verweigerungshaltungen der
Kinder haben?

3. Wie ist das Verhältnis der Kinder zu ihren jeweiligen Elternteilen zu bewerten?



Wie sind eure Erfahrungen oder Eindrücke hierzu?
Wie sehen die Kosten eines solchen Gutachtens aus?

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  Wohnungsmiete
Geschrieben von: Blan - 23-03-2025, 18:38 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Hallo,

meine Ex ist mit den Kindern 65km weggezogen. Ich erwäge hinterherzuziehen, um mehr Umgang realisieren zu können.
Kennt ihr eine Faustregel, ein wie großer Anteil der Mietkosten am Einkommen noch als "gesund" gilt? Ich hätte eine schöne Wohnung in der Nähe der Kinder gesehen, kostet aber 1500€ Warmmiete. Das wäre nach einer evtl. durchgesetzten Umgangserweiterung und Reduktion meiner Arbeitszeit um ein paar Stunden, um diesen umsetzen zu können, fast die Hälfte meines Nettoeinkommens. Dann geht noch Kindesunterhalt weg, hier ist die Frage, wie die Stundenreduktion unterhaltsrechtlich bewertet wird, aber von dem verbleibenden Geld würde nochmal fast die Hälfte für Unterhalt drauf gehen. Dann kommt noch Altersvorsorge usw. das ist alles finanziell ziemlich knapp. Ich hab einiges an Erspartem, dass man über eltihce Jahre langsam aufbrauchen könnte, aber ist ja auch nicht unbedingt Sinn der Sache.
Vor der Trennung waren wir nicht unbedingt reich, aber hatten keinerlei finanzielle Sorgen. So ändern sich die Zeiten.
Teils liest man, dass erhöhte Mietkosten in der Berechnung des Unterhalts berücksichtigt werden können, aber sicher ist das nicht. Genauso bin ich nicht sicher, ob mir bei einer (wirklich kleinen) Reduktion der Arbeitsstunden trotzdem ein Vollzeitgehalt berechnet werden würde. Sind wohl alles Einzelfallentscheidungen.

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  Abstufung DDT bei volljährigen Kindern
Geschrieben von: Sixteen Tons - 23-03-2025, 14:40 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Mahlzeit. Bei volljährigen Kindern werfen ja beide Eltern ihr Einkommen in den Hut für
die Ermittlung der anzusetzenden Stufe in der Düsseldorfer Tabelle. Wie ist das mit weiteren Kindern, die
beide Eltern zusammen oder mit neuen Partnern haben? Bei einem volljährigen Einzelkind würde ja vermutlich
sogar eine Heraufstufung um eine Stufe stattfinden, aber wie ist das mit (Halb)Geschwisterkindern.
Wird das dann eine große Familie? Wenn es beispielsweise noch 2 minderjährige Geschwisterkinder beider
Eltern gibt und dann noch jeweils bei einem Elternteil ein Halbgeschwisterkind, gibt es dann bspw. eine
Herabstufung um 2 Stufen? Wären ja weitere vier Unterhaltsberechtigte.

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