Hallo, Gast |
Du musst dich registrieren bevor du auf unserer Seite Beiträge schreiben kannst.
|
Foren-Statistiken |
» Mitglieder: 1.688
» Neuestes Mitglied: m.89
» Foren-Themen: 8.049
» Foren-Beiträge: 149.033
Komplettstatistiken
|
Aktive Themen |
Unterschrift f. Kontoeröf...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
Vor 8 Stunden
» Antworten: 5
» Ansichten: 202
|
Dienstwagen was bedeutet ...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: _2hell
Gestern, 14:28
» Antworten: 47
» Ansichten: 1.541
|
VerfahrenBeiständin
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
Gestern, 12:07
» Antworten: 1
» Ansichten: 139
|
Düsseldorfer Tabelle 2025
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: p__
15-12-2024, 22:55
» Antworten: 37
» Ansichten: 3.279
|
GB: Parental Alienation w...
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: p__
15-12-2024, 22:02
» Antworten: 2
» Ansichten: 111
|
Beistand verteilt Rücksta...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: NGU1989
15-12-2024, 09:10
» Antworten: 12
» Ansichten: 526
|
Beistand ignoriert Fahrtk...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: NGU1989
14-12-2024, 21:14
» Antworten: 8
» Ansichten: 294
|
Abänderungsklage bei Voll...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
13-12-2024, 18:08
» Antworten: 5
» Ansichten: 237
|
Abänderungsklage Güteverh...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: peperoni
13-12-2024, 13:54
» Antworten: 18
» Ansichten: 652
|
Kindesunterhalt bei aufge...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: NurErzeuger
13-12-2024, 08:26
» Antworten: 25
» Ansichten: 1.411
|
|
|
Betrügerische [Unterschreitung des Mindestniveaus] |
Geschrieben von: GermanyIsAShithole - 03-06-2024, 10:38 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (27)
|
|
Hallo Leute,
ich zahle seit einiger Zeit Kindesunterhalt an eine Frau, die mir hoch und heilig versprochen hat zu verhüten und es dennoch nicht tat. Ich hab mir alles mögliche über die Zeit angeschaut, der Einzige sinnvolle Weg ist aber für mich Deutschland/EU zu verlassen. Jetzt hab ich gesehen, dass der Unterhaltsvorschuss für 12+ auf absurde 395€ angestiegen ist. Wenn ich aus Deutschland auswandere und den Vorschuss nicht leiste, wird mir vermutlich der Pass irgendwann entzogen. Muss ich wirklich monatlich so viel bezahlen oder kann ich auch weniger bezahlen und dennoch in 10 Jahren meinen Pass verlängern lassen?
|
|
|
Unterhalt |
Geschrieben von: Lynx - 02-06-2024, 19:51 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
|
|
Hallo Community,
ich stelle mir 2 Fragen zum Unterhalt. Ich besitze eine Beistandschaftsurkunde über 100% der Düsseldorfer Tabelle.
Momentan zahle ich 520 Euro für ein Kind (16 Jahre alt).
Frage 1: Meine Eltern würden mir gerne den Betrag oder ggf. einen Teilbetrag zum Unterhalt dazu geben als Überweisung auf mein Konto.
Würde mir das dann als Einkommen angerechnet werden?
Frage 2: Sollte ich Krank oder Arbeitslos werden, wird meine Ex Unterhaltsvorschuss beantragen, welches aber nur 395 der 520 Euro abdeckt.
Was passiert mit den fehlenden 125 Euro? Bekomme ich die als Schulden bei meiner Tochter angerechnet oder verfallen diese?
Immerhin kann ein Vater einer intakten Familie auch Krank / Arbeitslos werden.
Dann haben dessen Kinder ggf. auch weniger Taschengeld oder bekommen keine Markenklamotten mehr. Ich denke, Ihr versteht, worauf ich hinaus will.
Grüße
Lynx
|
|
|
Umgangsklage - Loyalitätskonflikt |
Geschrieben von: lefthook030 - 29-05-2024, 21:06 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
|
|
Hallo Leute,
kurz und knapp.
Kind 5 Jahre (innige liebevolle Papa Beziehung) sehe ich 9 Tage im Monat 2 Tage die Woche, aber im starken Loyalitätskonflikt sobald Mutter (derzeit schwanger vom neuen) anwesend ist.
Schuld ist der aggressive streitsüchtige Vater der seine Emotionen nicht im Griff hat bei der Übergabe, von ihr protokolliert und das ich sie öfter nicht in die Kita gebracht habe da Routine gefährdet - verpasst zu viel
Kind äußert wohl Willen bei Mutter nicht zu Papi zu wollen wonach Mutter jetzt den Umgang auf nur noch alle 2 Wochen am WE gerichtlich durchsetzen will.
Zeitgleich läuft eine Unterhaltsprüfung der Beistandschaft, Antrag Titel auf 0 da Bürgergeld derzeit
Schriftliche Elternvereinbarung für die 9 Tage Umgang derzeit unterschrieben vom Jugendamt im letzten Jahr. Mutter spricht sich gegen Wechselmodell aus. Erweiterte versprochene Umgangserweiterung wurde von der Mutter immer weiter verschoben bis blockiert.
Letzte Jugendamtsmediation habe ich vorzeitig verlassen wegen Vertrauensbruch.
Welchen Einschätzung gebt ihr der Umgangsklage in Berlin? Sollte ich den Mindestunterhalt zahlen irgendwie?
Habe einen guten RVG Anwalt an der Hand oder alleine durchziehen?
Wie weiter vorgehen? Welche Art der Kommunikation mit der Mutter? hochgradig toxisch die Dynamik gerade
|
|
|
Kindesunterhalt kürzen?!? |
Geschrieben von: Jens80 - 14-05-2024, 19:37 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
|
|
Hallo zusammen,
wie kann man den Kindesunterhalt maximal kürzen.
Leider kommt kein einziger € dem Kind final zugute.
5% berufliche Aufwenungen?
Bei Angestellten Altervorsorgeleistungen? 4% max.
Welche Kosten kann man komplett abziehen???
Für jegliche Hinweise was alles abzugsfähig und möglich ist wäre ich verbunden.
|
|
|
Kind zieht zum Vater um - Nachfragen zum Thema Jugendamt |
Geschrieben von: Papaonkel - 13-05-2024, 11:34 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
|
|
Hallo in die Runde,
mein Sohn (12) wird im Sommer bei seiner Mutter in Österreich ausziehen und zu mir nach Deutschland ziehen.
Das ist auch von der Mutter mündlich bestätigt. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht und ABR.
Fragen habe ich zu den Formalitäten beim Jugendamt in Deutschland:
1. ist es richtig, wenn ich jetzt eine Beistandschaft beantrage, um den Wohnortwechsel rechtlich abzusichern?
2. wie kann der Unterhaltstitel, der ja noch für meinen Sohn vorliegt, gelöscht werden?
3. wie beantrage ich Unterhaltszahlungen, die die Mutter meinen Sohn nach dem Umzug schuldet? Sachbearbeiter kontaktieren?
Vielen Dank für alle Ratschläge!
|
|
|
Trennung unvermeidlich - Unterstützung in Vorbereitung |
Geschrieben von: T__ - 12-05-2024, 15:10 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
|
|
Hallo Forengemeinde,
bin in der Lage, dass eine Trennung unvermeidlich scheint. Die FAQ habe ich durchgelesen und vieles beherzige ich, zu manchen Details bräuchte ich aber ein Fremdbild. Heute erst mal zu meinem Verhalten (siehe unten.)
Einleitend ein paar Dinge um was es geht und wo ich stehe.
Ein Kind um die 3 Jahre, Hausdrache ist unausstehlich und es gibt ständig Streit über große Dinge wie auch kleine. Vor ca. 1 Jahr (!) bei einem Streit ihre Ansage: "Dann trennen wir uns und Du zahlst!. Aber ich ich bin nicht wie die anderen Mütter du darfst MickeyMaus alle 14 Tage sehen." In Gesprächen zuvor und auch danach stellt sie sich klar gegen gemeinsame Betreuung, also WM.
Glückliche Fügung: Aufgrund dieser Aussage bin ich auf jemanden gestossen der mich aktuell äußerst gut auf Thema Umgangsstreitigkeiten, ABR, SR, Gewaltvorwürfe etc vorbereit, aber eben nicht den Rest (v.a. Geld). Der meinte auch, ich müsse unbedingt durchhalten bis MickeyMaus im Kindergarten ist. Das klappt soweit, das Leben wird weiterhin als HappyFamily gelebt.
Die Drachenpsyche ist sehr stark eine narzistische PS, grandios-maligne und das ist ein riessen Problem für die anstehende Trennung.
Paar Fakten:
- Einkommen ca 4k pro Monat netto, Frau 200Euro mehr
- Ich Teilzeit 80%, Frau 100%, bald 82%, Elternzeit waren wir jeder ca halbes Jahr
- Verheiratet seit 5 Jahren, Haus gekauft, jeder 50% im Grundbuch, jeder tilgt seinen Schuldanteil.
- Betreuung Kind: Hab ne Schablone (FAQ!) - Bin ohne Kita bei etwa 55% oder anderes: 3 Tage ich, 2 Tage Frau, Wochenende etwa gleichverteilt.
- Unter der Woche gehe ich auf den Spielplatz, Frau hat keine Zeit dafür
- Arzttermine mache ich so zu 80 %
- Soziales ist kritisch: Familie ist bei mir 0, Freunde alle über Frauchen; Bei Frau nur wenig Familie, aber immerhin. Playdate-Kontakte rund um Kita knüpfe ich, Frau schnappt mir dann die Kontakte weg (Frauen unter sich halt, und die Papis arbeiten alle).
Fürs Erste - Tipps zu meinem Verhalten in der Familie:
- MickeyMaus hängt mehr an mir, seit etwa 1,5 Jahren. Wenn sie Nachts Angst hat -> Papa. Wenn Sie sich von Mama nicht beruhigen lässt (Trotzphase), Papa regelt.
- Der Drache ist an sich herzlich im Umgang aber oft überfordert ("Mickey, du nervst!"); Sie kotzt im Strahl, wenn Mickey statt zu ihr zu mir will
- Wenn Streit: Mein Drache nimmt keine Rücksicht auf MickeyMaus und streitet und schreit hemmungslos vor dem Kind (so 1xpro Woche). Ich bleibe immer ruhig, nie aggressiv!
- In manchen Streitsituationen ist Mickey dann so eingeschüchtert, dass keine Regung oder Mucks kommt. Und der Drache nimmt dann Mickey auf den Arm und sagt deutlich: "Du darfst nicht zu diesem bösen Papa", "Der Papa ist böse". Oder zu mir: "Sag ihr was Du falsch gemacht hast, sonst bin ich die böse."
- Meine Form der Erziehung: Liebevoll, erklärend, Grenzen ja aber wohl dosiert (Achtung, subjektiv)
Meine Frage:
- Auf was soll ich in meinem Verhalten achten? Welche Fehler kann ich begehen? Was kann ich gutes tun?
|
|
|
Hospitationen in einer anderen Klasse/Schule |
Geschrieben von: Jens80 - 06-05-2024, 17:46 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
|
|
Liebe Elternteile,
folgender Sachverhalt:
seit 4 Jahren geschieden, Gemeinsames Sorgerecht, KM Aufenthaltbestimmungsrecht.
Sohn ist 6 bald 7 Jahre alt.
Die KM möchte nachdem sie 3 mal die KITA gewechselt hat unseren 6 Jährigen Sohn nun Hospitationen in der benachbarten Schule machen lassen und evtl. einen Klassen/Schulwechsel einfordern. Unser Sohn geht in die 1te Klasse und bald in die 2te.
Ich habe mein sofortiges Veto eingelegt, da man keinem 6 jährigen den Wunsch/Verantwortung geben sollte ob er die Schule wechseln kann.
Die Schule die sich auf die Aussagen der KM beziehen, sagt auch, dass dies "Dinge des alltäglichen Lebens seien die zum Aufenthaltsbestimmungsrecht" gehören.
Ich hingegen, sehe Hospitationen als Entscheidung des "gemeinsames Sorgerechts", da dies die Vorstufe zu einem evtl. Schulwechsel nach sich zieht, den beide Elternteile unterzeichnen müssen.
Die Schule will nun eine juristische Prüfung meinerseits bzw. einen Gegenbeweis haben andernfalls würde Sie so agieren wie als wenn es Dinge des alltäglichen Lebens wären.
BG,
Oliver
|
|
|
Ehe / Einstweilige Verfügung GewschG / Beleidigung etc. - suche Rat |
Geschrieben von: Jan12345 - 19-04-2024, 12:59 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (40)
|
|
Liebe Forengemeinde,
meine Ehe hat eine drastische Wendung genommen. Meine Frau (ca. 4,5 Jahre vereiratet) hat mich vor ca. 2 Wochen bei der Polizei wegen Beleidigung
angezeigt und eine einstweilige Verfügung erlassen. (Heftiger Inhalt, Annäherungsverbot 100m, Kontaktverbot, alleiniges Nutzungsrecht gemeinsame Wohnung & GewschG, uvm.).
Generell: ich war nie gewalttätig gegenüber meiner Frau. Wir haben uns gestritten, ja. Gegenseitig beleidigt ja. Meine Frau ist hier jedoch
immer schon der üble Part gewesen, heftigster Tonfall, auch viele körperliche Übergriffe (Fotos von einem konnten gerettet werden).
Zurück zum Sachverhalt: zunächst wurde ich vor gut 3 Wochen am Abend von 4 Polizisten aus meiner Wohnung begleitet und musste meinen Schlüssel abgeben.
4 Tage Rückkehrverbot. Dummerweise bin ich am Folgetag bei der Polizei aufgetaucht, wurde dort absolut herabschätzend behandelt, als aggressiv eingstuft,
was laut meiner Anwältin wohl Hauptgrund für den Erlass der Verfügung war. Offen gesagt, ich denke ich bin dort so ruhig geblieben wie es aus meiner Sicht ging.
Wurde eben abgestempelt behandelt - herablassend von einer gewissen Beamtin - absolute Spezialsituation.
Zu meiner Partnerin: stammt aus Georgien, recht schnell geheiratet, war immer eine sehr komplizierte Person. Krasses Schwarzweißdenken,
extreme Stimmungsschwankungen, sehr ausfallend was Umgangston angeht, Schreianfälle, körperlich gewalttätig. Insgesamt aber eine liebenswürdige
und herzliche Person.
Ich bin gut verdienend (sechsstelling Brutto im Jahr, Geschäftsführender Gesellschafter meiner GmbH). Meine Frau seit 1,5 Jahren Finanzbuchhalterin,
deutlich tieferer Verdienst + angestellt via Minijob bei meiner Firma. Kommt wie beschrieben aus Georgien, zunächst via FSJ hier angekommen,
dann mit mir geheiratet, Sprachkurse, Weiterbildung etc., in Georgien Bachelor BWL abgeschlossen.
Aktuell befindet Sie sich im 7 Monat der Schwangerschaft (Tochter), behauptete seit langem
ich würde sie phsycholisch misshandeln, was ich absolut nicht tue. Habe ein Alkoholproblem seit ca. 1,5 Jahren entwickelt (starkes Entzugssyndrom),
3 Mal bei der Entgiftung gewesen, zuletzt im November 2023, und im März 2024.
Ist seit der Schwangerschaft extrem kompliziert geworden, habe mich extrem zurückgezogen, keine Beleidigungen oder Ähnliches, stattdessen dauerhaft Wutausbrüche meiner
Frau + körperliche Gewalt. Ich würde bei nichts unterstützen, sie alleine lassen, hat mir 3 Monate das Geschlecht unseres Kindes
verheimlicht, Komplettausschluss Schwangerschaft etc. Extremer Umgangston mir gegenüber meiner Familie (ist mit allen Verstritten, war hier echt im Spagat).
Wollte eine Vermittlungsrolle einnehmen, wurde als fehlende Unterstützung meiner Frau ausgelegt. Streitigkeiten mit Familie absolut belanglos, Kleinigkeiten.
Ich kann guten Gewissens sagen, dass ich nie der psychologisch gewalttätige, oder sonst nie gewalttätige Part in der Ehe war.
Hatte die Trennung/Scheidung innerlich bereits beschlossen, auch mit meiner Frau kommuniziert. Wollte die ersten Monate nach der Geburt abwarten
und das Ganze geordnet angehen. Meine Frau hat nun Fakten geschaffen.
Problem: Frau steht unter starker Einflussnahme der älterenSchwester (schreckliche Person, Werdegang meiner Frau 1:1 abkopiert, Heirat deutscher Mann,
Sprachkurs, Weiterbildung etc.). Ihr Mann will sich ebenfalls trennen, droht ihm mit finanzieller Ausbeutung etc.).
Üble Geschichte, denke die Schwester hat hier die Zügel in der Hand, meine Frau hat sich komplett verändert. Drohte oft mich bei der Vaterschaft
komplett auszuschließen etc.
Probleme: Wohnung sehr teuer, 2200€ etc. alles läuft auf mich.
Gut: alle Ersparnisse (Cash, Aktien etc.) alles auf meinen Konten.
Termin beim Jugendamt hatte ich, habe mich dort denke ich gut verkauft. Bin dennoch sehr ratlos, meine Frau ist wirklich wahnsinnig geworden,
schreibt mich mit sehr geehrte Damen und Herren an, ist in vielen Bereihen völlig unfähig. Aktuell wohnt sie seit 3 Wohnung in unserer teueren Wohnung, welche ich
bezahle. Alle Verträge laufen über mich (einschließlich Handy, Fahrticket etc. / via meiner Firma).
Bin kommenden Montag zur zweiten Besprechung bei der Anwältin, mal sehen...
Kennt ihr eine solche Situation, wie soll ich mich verhalten, was habe ich für Möglichkeiten?
Ich will auf jeden Fall meine Vaterrolle einnehmen, freue mich extrem auf meine Tochter.
Bin für jeden Rat dankbar, viele Grüße / Jan.
|
|
|
Abtretungsvertrag, Beschwerde Datenschutz, Titel wertlos? |
Geschrieben von: Marcus - 18-04-2024, 23:50 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
|
|
Hallo,
ich habe lange nichts geschrieben. Heute möchte ich mal berichten, wie meine Beschwerde bei der Landesbeauftragten für Datenschutz verläuft.
Die Ausgangslage: Es fließt UHV, Mangelfall. Seit längerer Zeit diskutiere ich mit dem Beistand über die Anerkennung meiner Fahrtkosten zur Arbeit mit dem Auto bei der Bereinigung meines Einkommens wegen der von mir geforderten Reduzierung der Unterhaltszahlungen wegen geringerem Einkommen seit über einem Jahr.
Die Fahrtkosten werden weiterhin auf 15% gedeckelt, obwohl ich nachgewiesen habe, dass mein Arbeitsweg mit dem ÖPNV insgesamt mehr als 3 std/Tag betragen würde. Das soll hier aber nicht das Thema sein.
Ich habe im Laufe der Verhandlungen mit dem Beistand auch mal einfach weniger bezahlt, soviel wie ich meiner Meinung nach bezahlen müsste. Dadurch ist ein Rückstand aufgelaufen. Im Zuge des Schriftwechsels gab es ein Schreiben, in dem u.a. dieser Rückstand angemahnt wurde. Dieses Schreiben wurde an die KM weiter geleitet. Das finde ich nicht in Ordnung. Das UhVorschG ist ja unter anderem gerade dazu da, die Elternebene was den Unterhalt anbelangt zu befrieden. Deshalb gehen die Ansprüche auf das Land über und die KM hat keinen Stress.
Ich habe darauf hin bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde Beschwerde eingelegt. Der Vorgang wurde geprüft und es stellte sich heraus, dass der Beistand nur deshalt dazu berechtigt gewesen wäre, dies der KM mitzuteilen, weil es einen Abtretungsvertrag zwischen dem Land und der KM, als gesetzl. Vertr. des Kindes gibt, bei dem die an das Land (UHV-Kasse) übergegangenen Ansprüche auf das Kind rückübertragen wurden. Das ist wohl übliche Praxis. Damit ist der Beistand als Vertreter des Kindes berechtigt den Unterhalt einzufordern und mit der KM darüber zu kommunizieren.
Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass ich als Sorgeberechtigter dem Vertrag hätte zustimmen müssen. Diese Zustimmung sollte nun nachgeholt werden, ich habe dies aber aus o. g. Gründen abgelehnt.
Nun ist mein Mittlerer volljährig und die UHV-Kasse, als Vertreter des Landes möchte den Rückstand eintreiben und droht mit Vollstreckung.
Jetzt wird's für alle interessant, die einem solchen Abtretungsvertrag bislang nicht (nachträglich) zugestimmt haben. Ich habe mir mal die Jugendamtsurkunde genauer angesehen, dort verpflichte ich mich dem Kind. Das macht Sinn, wenn der Beistand, als Vertreter des Kindes vollstrecken möchte. Der Rückstand bei der UHV-Kasse sind aber nun Ansprüche des Landes an mich, weil durch UHV übergegangen. Die Rückübertragung des Anspruches auf das Kind ist durch meine fehlende Zustimmung nichtig.
Sehe ich das richtig, dass die UHV-Kasse mit dem Titel gar nichts anfangen kann, weil es sich ja nicht um Ansprüche des Kindes handelt?
(Bitte nur Meinungsäußerung, Rechtsberatung dürfen ja nur Anwälte)
|
|
|
Verfahrenskostenhilfe frage |
Geschrieben von: Ruffys - 18-04-2024, 21:57 - Forum: Konkrete Fälle
- Keine Antworten
|
|
Seit ein paar Monaten zahle ich einen monatlichen Betrag für Gerichtskosten eines Strafverfahren ab...
Für die Familiengerichtlichen Verfahren hatte ich vor kurzem Verfahrenskostenhilfe beantragt, was vom Gericht auch ohne Raten bewilligt wurde.
Dann kam der Bezirksrevisor...
Dieser beantragte für die Familiesachen Ratenzahlung.
Da er zb die brillenversicherung nicht als Mehrbedarf anerkennt. Die Kfz steuern wurde mit BGH Beschluss vom 8.8.2012, Az. XU ZB 291/11 zurück gewissen.
Die Kosten des Kfz Stellplatz welcher Teil des Wohnungs Mietvertrages ist wurde mit OLG Koblenz, Beschluss vom 18. März 2015 -13 WF 282/15 -, juris zurück gewissen.
Die Kontoführungsgebür wurde mit Beschluss des Thüringer Landessozialgericht vom 23.09.2003 -L6B 48/03 SSFzurück gewissen...
Die Kosten des Strafverfahrens wurden im ersten Schreiben mit OLG Bamberg, Entscheidung vom 02.01.2009, 7 WF 205/08 zurück gewissen.
Mit dem neuesten Schreiben wurden diese mit LAG Köln Beschluss vom 14.07.2010, 1 TA 161/10 zurückgewiesen...
Das Gericht verlangt jetzt einen Nachweis das die Staatsanwaltschaft nicht bereit ist die monatlichen Raten zu reduzieren... Würde ja bedeuten das dass Gericht die Kosten akzeptieren würde.
‐-------------------
Fragen:
Was schreibe ich der StA um einen Nachweis zu bekommen das diese nicht bereit ist die Rate zu reduzieren? Der Betrag wurde bewusst zwecks der FamG sache höher gewählt um keine Raten zahlen zu müssen.
Hat einer neuer Urteile die Kosten eines Strafverfahren bei Verfahrenskostenhilfe berücksichtigen?
Hatt einer links zu den ganzen Beschlüssen oder kann diese hier einstellen da ich diese online nicht finde.
Ohne Ende Schreiberei und die Ex mit Bürgergeld bekommt alles durchgewunken...
Danke schon mal für eure Mühen.
|
|
|
|