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| Auskunft + Unterschrift Urlaub |
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Geschrieben von: _2hell - 05-02-2025, 12:27 - Forum: Konkrete Fälle
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Nur kurz: hab hier ein Schreiben von meiner EX bzgl. Urlaub der Kinder mit ihr in Kanada (bla Tante besuchen, Sprache usw...). Ich soll dem Ganzen zustimmen und meine Kontaktdaten bereitstellen (Adresse+Telefon). Muss mir meine EX die Kontaktdaten der Kinder (priv. Email+Mobilnummer) auch herausgeben? Darf ich auf die Reise Einfluss nehmen und sagen, dass das Geld für die Reise besser angelegt wäre für Ausbildung/Führerschein usw...anstatt für den Konsum? Oder alles in ihrer Hoheit?
Dank Euch
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| Tipps zum Vorgehen gesucht |
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Geschrieben von: Clarity - 04-02-2025, 17:29 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (101)
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Hallo zusammen,
meine Frau, Kolumbianerin mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis, hat mir vor ca. einem Jahr gesagt dass sie sich nach 10 Jahren Ehe scheiden lassen möchte.
Wir haben 2 Kinder mit gemeinsamen Sorgerecht und wohnen in Deutschland.
Die Kinder sind beide hier geboren, im Kindergartenalter und meine Ehefrau arbeitslos und hat bis auf
1-2 Minijobs in den letzten 10 Jahren nie wirklich etwas gearbeitet.
Aufgrund unserer finanziellen Situation wohnen wir immer noch zusammen, da wir uns keine zwei Haushalte leisten können.
Die Situation zwischen uns wird aber immer schlimmer und ich möchte uns allen zuliebe jetzt die reisleine Ziehen.
Sie will zwar die Scheidung, tut aber keinen Strich dafür selbstständig zu werden.
Das wird für mich, aufgrund finanzieller Verbindlichkeiten und den anstehenden Unterhaltszahlungen, sicher die Privatinsolvenz bedeuten.
Ich habe bei der Caritas bereits eine Schuldner- und Trennungsberatung angefragt, dort wurde mir
aber bereits mitgeteilt, dass die Termine mehrere Wochen bin hin zu Monaten dauern wird.
Daher stelle ich hier einmal die Frage, was ich evtl. vorbereiten oder selbst tun kann, um schneller aus dieser Situation zu kommen.
Sie hat sich nie wirklich integriert und sie hält in Deutschland daher nichts. Sie ist aktuell sehr negativ gegen alles und jeden in Deutschland eingestellt.
Daher möchte sie so schnell wie möglich mit den Kindern nach Kolumbien und dort für ein Jahr bleiben.
Sie framt es, dass es ja gut für die Kinder ist, zweite Sprache lernen, bei Oma sein usw.
Für mich schaut es eher nach einer Entfremdung aus. Da sie keine wirkliche Zukunft hier hat, weiß ich auch nicht was sich ändern soll, wenn sie nicht hier ist.
Sie bräuchte Arbeit und ein soziales Umfeld, dass es ihr hier besser geht. Die Flucht scheint mir nur alles schlimmer zu machen bzw. es zu verdrängen.
Das ist erstmal die aktuelle Situation.
Ich wollte das eigentlich freundschaftlich und mit Zeit auflösen, schauen das sie eine Arbeit und Wohnung findet,
aber wenn es nicht nach dem Kopf meiner Frau geht dreht sie aktuell komplett am Rad. Und da sie 10 Jahre nicht gearbeitet
hat und sich für Niedriglohnjobs zu schade ist, sehe ich auch kein wirkliches Ende in Sicht.
Daher Frage ich mich ob eine Eskalation der Situation und eine Trennung so schnell wie möglich, durch mich initiiert, mittelfristig nicht doch das Beste wäre.
Schätze ich das richtig ein, dass ein Gang zum Anwalt und daraus resultierende hohe Kosten unumgänglich ist bei der
Kombination Kindesaufenthalt, Insolvenz- und Scheidungsrecht?
Oder soll ich die kommenden Wochen noch die Zähne zusammenbeißen,
versuchen Konflikt zu vermeiden und auf die Termine der Caritas warten?
Hat jemand eine ähnliche Situation schonmal erlebt bzw. hat jemand Tipps was meine ersten Schritte sein sollten?
Der Berg an Aufgaben und Abhängigkeiten zwischen den Themen überfordert mich etwas.
Ich möchte ungern einfach gehen, da ich befürchte, dass mir das negativ bzgl. des Umgangsrecht angerechnet wird.
In Zukunft würde ich gerne so viel Zeit wie möglich mit ihnen verbringen.
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| Frau möchte ins Haus |
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Geschrieben von: Paul80 - 02-02-2025, 13:34 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (17)
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Ich habe Gütertrennung und die Scheidung ist in den letzten Zügen. Sie wohnt ein paar Kilometer entfernt in einer Mietwohnung. Das Haus gehört mir allein. Ich stehe im Grundbuch und habe es bezahlt. Da sie sich jetzt mehr um die Kinder kümmert, möchte sie in mein Haus ziehen und Miete zahlen. Wie kann ich das verhindern? Kann ich das Haus an Verwandte oder gute Freunde verkaufen, damit ich weiterhin darin wohnen kann? Kann das von Amts wegen verhindert werden?
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| Volljähriges Kind mit Vermögen fordert Unterhalt |
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Geschrieben von: mrsandman - 01-02-2025, 20:07 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Ein Kind wird volljährig und ist ab diesem Zeitpunkt allein verfügungsberechtigt über ein vom Vater, auf dem Namen des Kindes und während der Kindheit errichtetes und bespartes ETF Depot im Wert von etwas mehr als €30k. Nachweise über die exakte Höhe dieses Vermögens zum Stichtag des 18. Geburtstag (bzw. 1 Tag davor) liegen dem Vater vor.
Zum 18. Geburtstag des Kindes endet der befristete KU Titel. Vater stellte die Zahlungen ab dann ein.
Ca. 3 Monate nach dem 18. Geburtstag bekommt Vater Post vom Anwalt des Kindes. In diesem steht, dass das Kind noch in die Schule gehe und es somit unterhaltsberechtigt sei. Vater wird aufgefordert seine Einkünfte offenzulegen, damit der Unterhalt unter Berücksichtigung einer evtl. Haftungsquote berechnet werden kann. Vater wird darauf hingewiesen dass er ab Eingang des Schreibens Kindesunterhalt schuldet.
Wie würdet ihr darauf reagieren?
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| Unterhalt ab 18 und Immobilienkredit |
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Geschrieben von: L3NNOX - 01-02-2025, 12:36 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Hallo zusammen,
nach längerer Abstinenz mal wieder ein Lebenszeichen von mir.
Es dauert zwar noch eine Weile, aber mein Kind wird absehbar seinen 18. Geburtstag feiern. Ich zahle seit der Trennung vor 14 Jahren nach DD Tabelle 114%, derzeit 670€.
Die Situation mit Ex ist zwar stabil, aber eben stabil auf niedrigstem Niveau: Sie hat immer das Maximale gefordert, ist nur gekommen, wenn Geld gefehlt hat (Schulfahrt, Spange usw..).
Da mein Titel dank dem Forum begrenzt ist bis zum 18. Lebensjahr, habe ich ich vor, den Unterhalt erstmal einzustellen. Es muss ja sowieso eine komplette Neuberechnung vorgenommen werden.
Das Kind hat vor Abitur zu machen, geht also noch zur Schule und wohnt bei der KM.
Die KM arbeitet als Krankenschwester, Verdienst schätze ich mal auf 1700 Euro (Bietet jemand mehr?).
Mein Verdienst ist laut Nettolohnrechner etwa 4000 Netto (Wenn ich mein Jahresbrutto eingebe, da ich einige Sonderzahlungen bekomme).
Eigenbedarf/Selbstbehalt scheint derzeit ja in dieser Konstellation bei 1450 zu liegen?
Was ich in etwa zum bereinigen in Abzug bringen kann, ist mir bewusst. Neu scheint jedoch zu sein, dass man den Kredit einer selbstgenutzten Immobilie in Abzug bringen kann?
Ich zahle 1100/Monat dafür ab.
Inwiefern bereinigt das mein Netto zusätzlich?
Wie könnte dann letztlich mein Zahlbetrag aussehen? Komme ich da spürbar von den bisherigen 670€ runter?
Wenn die KM ihr Netto bereinigt, könnte sie ja locker unter den SB von 1450€ kommen, richtig? Würde das bedeuten, dass sie nichts zahlen muss?
Vielen Dank für jede Hilfe!
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| Wohnvorteil + Berufsbedingten Aufwendungen |
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Geschrieben von: Mg2000 - 26-01-2025, 20:07 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (14)
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Hallo zusammen,
kurz zu mir: Geschieden 2 Kinder 17/14 leben bei meiner Ex Frau.
Mit meiner neuen Frau habe ich 1 Kind 3 Jahre.
Habe jetzt Post vom Jugendamt bekommen und hier habe ich gleich 3 Fragen wo ich gerne Feedback bekommen würde.
1. Wohnvorteil
Hier rechnet das JA unser komplettes Haus mit rein +50 Euro für Garage Minus Hauskredit.
Mir gehört das Haus aber nur zur hälfte ,die andere meiner neuen Frau .
Darf das Jugendamt hier das komplette Haus mit rein berechnen?
2.Berufsbedingte Aufwendung
Pauschal 5 Prozent a 155 Euro laut Berechnung JA
Ich Fahre Morgens ins Geschäft 38 km und das natürlich Abends wieder zurück.
Dann müsste doch das laut Berechnung sein:
220 Tage/12 = 18,333
0,3 Cent x 38km x2x18,3333 =418 Euro ?
Wäre ja ein riesen Unterschied!
3. Mein Kind 3 Jahre geht jetzt in den Kindergarten Betrag 187 Euro ,wird aber vom JA nicht berechnet .
Das müsen die doch abziehen von meinem Monatlichen Nettoeinkommen oder ?
Danke vorab ☺️
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| Freiberufler => GmbH |
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Geschrieben von: itler - 19-01-2025, 15:03 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Hallo zusammen,
noch eine Frage von meiner seite:
Was passiert falls vor der Scheidung ein Freiberufler seine Arbeit als Freiberufler aufgibt und in eine fremde Firma anfängt zu arbeiten.
Was ich dazu lese:
Berechnungsgrundlage für Unterhaltszahlungen:
Die Berechnungsgrundlage für den Unterhalt ändert sich von den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit zu einem festen Angestelltengehalt: - Als Freiberufler wurde das Einkommen in der Regel aus dem Durchschnitt der letzten 3 Jahre ermittelt.
- Als Angestellter wird nun das aktuelle monatliche Nettoeinkommen herangezogen.
Berücksichtigung des Berufswechsels
Das Gericht wird den Berufswechsel und dessen Auswirkungen auf das Einkommen prüfen:- Es wird untersucht, ob der Wechsel in die Anstellung angemessen und nachvollziehbar war.
- Bei einem deutlichen Einkommensrückgang könnte ein fiktives Einkommen angesetzt werden, wenn der Wechsel als mutwillige Reduzierung erscheint.
Wie wahrscheinlich ist ein fiktives Einkommen?
(z. B. bei einem Sprung von 6.000 € netto auf 3.000 € netto mit Zeitreduzierung wegen des Gesundheitszustandes)
Ab wann wird ein Wechsel als legitim angesehen? (Ich habe bisher kein Schreiben vom Anwalt meines Ex-Partners über die Einkommensauskunft erhalten.)
Hat jemand das praktisch getestet?
Falls es sich bei der Firma um eine UG oder GmbH mit vertrauenswürdigen Gesellschaftern handelt und ich dort als normaler Angestellter arbeite:
Welche Möglichkeiten gibt es, das Geld irgendwann aus der GmbH zu entnehmen?
Bitte um Unterstützung bei diesem Gedankenspiel.
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| Begutachtung durch das Jugendamt ablehnen? |
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Geschrieben von: expat - 13-01-2025, 22:41 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (34)
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Hallo zusammen,
ich bin Vater eines dreijährigen Kindes. Seit das Kind auf der Welt ist, dreht Mutti komplett am Rad.
Wir haben bisher zwei Familiengerichtsverfahren gehabt in denen die Mutter meinen Umgang mit dem verbieten/einschränken wollte. In beiden Fällen hat das Familiengericht den Umgang mit dem Kind gewährt bzw stufenweise ausgeweitet.
Letztes Jahr gab es die obligatorische Anzeige wegen Misshandlung des Kindes durch den Vater. Wurde ergebnislos eingestellt. Ich habe mit dem Kind ein super Verhältnis und behandle es sehr gut.
Jetzt ist rechtlich alles klar. Aber das Jugendamt legt mit seinen Ermittlungen los. Am Donnerstag wollen sie das Kind im Kindergarten begutachten.
Meine Frage: dürfen die das einfach so? Oder muss ich als Vater nach deutschem Recht dem zustimmen? Wir haben geteiltes Sorgerecht.Ich würde das gerne verhindern. Das Kind hatte schon genug Stress.
P.S. Wir wohnen in Dänemark. Mich würde trotzdem interessieren wie so ein Fall in Deutschland behandelt würde.
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| Nicht verheiratet, 1 Kind, Zusammenleben -> Folgen? |
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Geschrieben von: Dionysos - 31-12-2024, 16:25 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Liebes Forum,
ich lebe mit meiner Partnerin und dem gemeinsamen (von mir ungeplanten) Kind (1 Jahr) in einer Wohung. Ich zahle momentan die gesamte Miete, sie nichts.
Da wir nicht verheiratet sind, gibt es eine klare Gütertrennung.
Sämtliche Möbel wurden von mir schon vorher angeschafft.
Nun zur Frage: Welche Folgen hat ein dauerhaftes Zusammenleben dieser Form (quasi "Wilde Ehe") auf den Betreuungsunterhalt oder ggf. andere monetäre Forderungen?
Hat jemand damit Erfahrungen gemacht und wie könnte ich mich bestenfalls schon jetzt, so gut es geht, schützen?
Danke für eure Antworten!
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