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  Amt+Ex drängt: Vollzeit trotz >Mindestunterhalt?
Geschrieben von: teilzeitdad - 06-12-2023, 15:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (35)

Liebes Forum,


ich bin in einer unkonventionellen Lage, die teils bereits im Forum diskutiert wurde, allerdings ohne abschließende rechtliche Klarstellung:

bereits seit 2018 arbeite ich in 50% Teilzeit, was ich mir aufgrund guten Einkommens auch "leisten" kann, und bequem meine Ausgaben bestreite. Die gewonnene Zeit setze ich vor allem für ehrenamtliche Arbeit ein die nur gering vergütet ist, z.B. habe ich mittlerweile eine führende Rolle in einer Verbraucherschutz-NGO und bin in dem Rahmen auch gelegentlich als Fachexperte in Landesparlamente eingeladen.

Im selben Jahr habe ich meine jetzt ehemalige Freundin kennengelernt und bin seit Anfang 2020 Papa eines kleinen Sohnes. Die Trennung erfolgte dieses Jahr aufgrund leider nicht mehr kompatibler Zukunftserwartungen (Erwartung von Hauskauf in/um Berlin und mehr Kindern ihrerseits, aber nicht meinerseits) und entsprechender Dauerspannung.

Wir haben vereinbart, dass sie den Kleinen Sonntag bis Mittwoch übernimmt (4 Tage) und ich ihn in meiner neuen Wohnung Donnerstag bis Samstag betreue (3 Tage), was aufgrund meiner Teilzeit auch super klappt. Ich zahle derzeit 481 Euro Unterhalt - also oberhalb des Mindestunterhaltes, es existert noch kein Titel.

Problem: die Mutter und das JA sind auf mich zugekommen mit der Forderung künftig in Vollzeit zu arbeiten und möchten einen Titel in entsprechender Höhe festsetzen. Auf Rückfrage verweist die Mitarbeiterin darauf, dass ich meinem Kind einen angemessenen Unterhalt zu zahlen habe und nennt ein Urteil eines OLG in Brandenburg. Andernfalls werde man mir ein fiktives Einkommen unterstellen, da ich "keinen wesentlichen Grund" für meine Teilzeit habe.

Meine Perspektive ist natürlich: ich war "schon immer" in Teilzeit, noch bevor ich meine Freundin kennenlernte. Zudem zahle ich sogar mehr als den Mindestunterhalt und benutze meine Zeit natürlich auch für die Betreuung (meine Ex arbeitet auch nur Teilzeit nebenbei).

Nur scheint es tatsächlich ein paar Urteile aus der Zeit 2005-2015 zu geben, welche selbst bei nicht-priviligierten Kindern den Unterhaltzahler zur Vollzeit verpflichten, d.h. entsprechendes fiktives Einkommen zurechnen.


Muss ich mich also darauf einstellen? Soll ich es auf einen Gerichtsprozess ankommen lassen - oder ist es sinnlos und ich sollte den Titel akzeptieren? Es wäre ein erheblicher Einschnitt, da ich meine Ehrenämter und meine Kindesbetreuung stark einschränken müsste. Nur scheint das vor Gericht nicht zu zählen.

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  Lieber immer nachgeben, des Friedens Willen?
Geschrieben von: Matthias - 05-12-2023, 16:33 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Ich zerbreche mir seit Monaten den Kopf und dachte mir jetzt, ich frage euch mal nach eurer Meinung:

Mein Ex-Drache hat nach der Trennung alles an Geld rausgezogen was geht.
Hat die Wohnung leergeräumt, sich auch nach dem Auszug weiter am Konto bedient, etc.

Ich habe, aus Angst davor dass die Kinder negativ manipuliert werden alles mitgemacht.
Dachte mir, das Wichtigste sind die Kinder. Ich habe erfolgreich das Wechselmodell gegen den Willen der KM eingeführt und den Kindern geht es gut damit. Ich scheine also das ein oder andere richtig gemacht zu haben.

Meine Ex und ich verdienen das Gleiche, trotzdem weigert Sie sich, sich ebenfalls zur Hälfte an Kosten zu beteiligen.
Ich stehe jedes Mal vor der Frage: Lass ich es gut sein, hauptsache, Sie manipuliert nicht die Kinder. Oder fordere auch ich mal mein Recht ein.

Aktuell geht es um das Thema "Zusammenveranlagung" des Steuerjahres, in dem wir noch nicht getrennt waren.
Meine Ex hat Einzelveranlagung eingereicht und verweigert mir jetzt die Zustimmung zur Zusammenveranlagung.
Es geht um immerhin 3.000€, die ich jetzt mehr zahlen muss.
Ich weiß schon, dass Sie der Zusammenveranlagung zustimmen müsste, aber soll ich wirklich "das Fass aufmachen"?

Mir ist klar, dass nur ich das alleine entscheiden kann, aber eure Meinung interessiert mich trotzdem.

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  Berechnung Kindesunterhalt und Betreungsunterhalt
Geschrieben von: dkj - 03-12-2023, 18:51 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (25)

Hallo, ich habe versucht den monatlichen Kindesunterhalt und den Betreuungsunterhalt im ersten Jahr zu berechnen für die folgende Situation:

  • Kind 0 Jahre
  • Verdienst Mutter 0 €
  • Verdienst Brutto Monat 6300 € SK 1
  • Verdienst Netto  3796 €
  • Angestellt


Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens


Vom Netto werden folgende Beträge abgesetzt:
  • 6 % Brutto Altersvorsorge              375 €
  • Schulden                                      136 €
  • Berufsbedingte Aufwendungen        150 €

Unterhaltrelevantes Einkommen      3796 - 375 -136 -150 = 3135 €

Ermittlung des  Kindesunterhalts
In der Düsseldorfer Tabelle lässt sich ein Betrag von 525 € zuordnen. Der zu leistende Kindesunterhalt ist dann abzüglich der Hälfte des Kindergeldes 400 €.

Somit bleiben zur Bestimmung des Betreuungsunterhalts 2735 €.

Ermittlung des Betreuungsunterhalts

Der Betreuungsunterhalt ergibt sich aus 2735 * 45% = 1230 €.

Am Ende würden also noch 1504 € übrig bleiben.

Mein Selbstbehalt sollte 1510 € betragen. Damit passt sich der Betreuungsunterhalt auf 1224 € an.

Stimmt meine Berechnung?
Welche anderen Posten kann ich vom Netto absetzen?
Gibt es steuerliche Vorteile?
Meine Warmmiete beträgt 640 €. Hat dies einen Einfluss auf den Selbstbehalt?

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  Kindesunterhalt freiwillig erhöhen (falls ohnehin unterhalb aller Anforderungen)?
Geschrieben von: Neunziger - 01-12-2023, 23:49 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hallo, ich muss für ein 10-jähriges Kind Kindesunterhalt zahlen und bin in der erfreulichen Situation, dass die Kindesmutter nach diversen Streitigkeiten aktuell nicht darauf pocht, dass dieser in der Höhe gezahlt wird, welche die Düsseldorfer Tabelle vorsieht. Das heißt, ich zahle, aber deutlich zu wenig. Langsam fühle ich mich unwohl mit dem Risiko des Zu-wenig-Zahlens und möchte gern vermeiden, dass ein Streit entsteht. Daher erwäge ich, zum Jahresanfang 2024 kommentarlos selbst eine Erhöhung vorzunehmen. Was haltet ihr von dem Gedanken? 

Konkret ist es so: Seit Jahren zahle ich für die betreffende Altersgruppe weniger als die niedrigste Stufe der Tabelle. Das liegt daran, dass ich früher, wegen einer beruflichen Krise mit Arbeitslosigkeit, einmal den Betrag der niedrigsten Stufe begonnen habe, zu zahlen, und danach mich nicht mehr darum gekümmert habe, trotz hohen Erwerbseinkommens. Mein Plan wäre, aus der 2024er Tabelle den Betrag der niedrigsten Stufe zu zahlen, obwohl ich einkommensmäßig in eine deutlich höhere Stufe einzuordnen wäre.

Was ist riskanter? Nichts tun und die Ex damit weiter "provozieren" (falls sie mal darüber nachdenkt und es ihr auffällt) oder ihr plötzlich etwas Gutes tun und mehr zahlen?

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  Lagebericht seit 2019
Geschrieben von: Desaster2005 - 30-11-2023, 13:28 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Hallo Männer, Väter, und „ehemalige“ Leidgenossen.
 
Ich habe damals einiges über mich ergehen lassen müssen, was meine beiden Kinder (Zwillinge) betrifft. Niemand war sich damals im Klaren darüber, mit wem oder was sie sich letztendlich „angelegt“ haben.

Ich habe im Jahre 2019 zuletzt eine Nachricht im Forum hinterlassen, das sich alles „zum Guten“ gewendet hat. Dabei ist es bis heute auch geblieben. Ich möchte das gesamte Prozedere von damals auch inhaltlich nicht wieder "aufwärmen", einiges dazu mag ja noch im Forum präsent zu sein!?

Bevor ich jetzt mal eine kleine Aufstellung niederschreibe, was seit der Zeit so alles noch an Tageslicht kam, möchte ich mich zumindest erst einmal nochmal bei ALLEN, die mir hier damals mal Zur Seite gestanden haben, herzlichst Bedanken! Auch gab es ab und an mal harte Wortgefechte und Meinungsverschiedenheiten, aber das gehört genauso auch mal dazu. Leider habe ich damals vergessen, mich mal zu bedanken, und allein aus Anerkennung und Respekt, finde ich, sollte man dieses nachholen.

Mein größter Dank gilt aber zum einem dem „Nerdlichen Orakel“ und „Papa Pudel“. ZU dem einen ist leider der Kontakt eingeschlafen, zu dem anderen besteht der Kontakt heute noch. Vielleicht lesen beide ja meine Zeilen mal die Tage oder melden sich darauf mal!?

Mir geht es gut, den beiden Kindern geht es auch gut. Wir leben seit 2019 mittlerweile Tag und Nacht zusammen und haben untereinander die Thematik der Vergangenheit, soweit das möglich ist, hinter uns gelassen. Ab und an kommen noch immer Äußerungen von Seiten der Kinder zu ihrer Mutter zutage, wo mir im Nachhinein die „Nackenhaare“ zu Berge stehen können.

Da wird offen von mütterlicher Erpressung gesprochen, und sollten sie es wagen, nicht nach ihrem Willen zu reden, dass man sie totprügeln würde. Hier ging es damals vehement um das Lügen vor dem Familiengericht.

Dem sogenannten Rechtsverdreher der Mutter, hat es einen „Scheißdreck“ interessiert, dass seine Mandantin gar nicht mehr unter den Lebenden weilt. Hauptsache er hat seine geforderten Kosten bekommen.

Das hiesige Jugendamt hat meinen Sohn in einer Sache mal nach seinem Willen gefragt, und als er klar sagte, er will nicht mehr in die Tagesgruppe, wurde ihm von gleicher Person offeriert, er habe das nicht zu entscheiden, wenn es nach ihr (Jugendamt) ginge, würde er noch weitere Jahre dort hingehen müssen. Eng tunnelblick behaftete alte DDR Struktur in einigen Köpfen verankert.

Die Großmutter wollte mit allen Mitteln ihrer Kunst, die Kinder und mich trennen und weiterhin zu sich holen. Wohl den letzten Willen ihrer Tochter erfüllen. Sie schickte uns tatsächlich das Jugendamt mit einem Hausbesuch auf den Hals. Aufgrund der Carola 19 Geschichte der letzten Jahre zog sich der Besuch erst mal etliche Wochen hin.
Der Herr vom Jugendamt kam, klappte seinen besagten Ordner auf, teilte und mit, um was es gehen würde, und meine Tochter sagte ihm gleich, da wissen wir gleich, von wem die ganze Sache kommt. Da steckt die Oma dahinter.

Letztendlich alles belangloses, unhaltbares Zeug, der letzte Versuch, dem Vater in Misskredit zu stellen ist erneut fehlgeschlagen.
 
Bis auf eine einzige Mitarbeiterin des Jugendamtes, hat sich bis dato nie auch nur ansatzweise eine weitere damals mit involvierter Person bei mir oder bei meinen Kindern entschuldigt, dass sie in der damaligen Lage versucht haben, einen Vater seinen Kindern gegenüber zu entsorgen. Es ist wie bei Carola 19, es hat nie und wird auch nie eine „Aufarbeitung“ geben. Man sitzt es einfach schweigend aus.

Zwischenzeitlich wollte dann das hiesige Finanzamt versuchen, mich zu „erpressen“, wegen der sogenannten Gerichtskosten, Beistand Kosten, usw. Es sollte wohl der erneute Versuch werden, mir das Leben erneut „ungenießbar“ zu machen.
 
Letzten Endes hat dann die Großmutter (Mutter der Verstorbenen Mutter meiner Kinder) die Kosten übernommen. Im Grunde hat sie sich damit ihr Schuldeingeständnis uns gegenüber offenbart, dass sie damals genau wusste, was ihre Tochter abgezogen hatte. Und dass ihre Tochter aufgrund ihres Intellektes dazu nicht allein fähig war, war mir von Anfang an bewusst.
Somit ist auch dieser Schuss gewaltig nach hinten los gegangen.

Mittlerweile ist der Stand, wir leben unser Leben, haben unsere Ruhe. Behörden machen mittlerweile einen „großen“ Bogen um uns, wenn sie von mir zu hören/ lesen bekommen. Denn sie wissen mittlerweile, das wenn ich denen schreibe, dass bei ihnen „die Luft brennt“.
 
Der größte Witz an der gesamten Sache war jedoch, dass wir kurz nach dem Ableben der Mutter erst mal wieder beim Familiengericht antanzen mussten, wo es eine höchstrichterliche Verhandlung mit Jugendamt geben sollte. Inhalt, ob man mir überhaupt das „alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht“ übertragen könne!? Da lebten die Kinder bereits seit einigen Monaten in meinem Haushalt, und gingen geregelt zur Schule im Ort.

Dieses wurde mir damals nämlich unter dem Vorsatz höchstrichterlich entzogen, um damit die Mutter zu belohnen, dass sie ohne Zustimmung beider Elternteile mit gemeinsamem Sorgerecht, sang und klanglos mit den Kindern (gegen den Willen der Kinder) in ein anderes Bundesland umgezogen ist. Samt Schulmeldungen und allem, was so noch dazu gehörte.
 
Jeder Fall ist anders gelagert, manchmal kurios, bis undurchsichtig, manche vermeintlich aussichtslos. Aber viele Schemata wiederholen sich letzten Endes nach einem bestimmten "Muster"!

Trotz allem gibt es immer noch sowas wie Karma, manchmal dauert es einfach länger, bis man zum Ergebnis kommt. Aufgeben war nie meine Lebensweise, und ich kann nur jedem raten, den für sich besten Weg als Trennungsvater zu suchen, je nachdem die mental stark man selbst ist. Denn es ist und bleibt ein sehr involvierter Kampf um die eigenen Kinder, wo definitiv von allen Seiten über „Leichen“ gegangen wird/ gegangen werden muss. Denn ab dem Zeitpunkt stehen kapitalistische Denkweisen im Vordergrund. Geld regiert bekanntlich die Welt, wie kommt dein Geld in meine Tasche!
 
Ich bin gerne bereit, mit Hilfesuchenden zu reden/ schreiben, ihnen meine Meinung kundzutun oder Ratschläge zu geben, soweit es meine Zeit erlaubt. Aber auch ich habe keine Patentlösungen dafür, wie man der Kinderhandelssekte ein für allemal das Handwerk legen kann. – Zumindest noch nicht!
 
Liebe Grüße
 
Desaster2005

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  Auskunft JA - Eigentum - Belegpflicht
Geschrieben von: An_dy - 29-11-2023, 17:58 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Moin moin,
nach 4 Jahren kommentarlosen Schreiben von JA (Beistandschaft) zur Erhöhung des Zahlbetrages flatterte nun wieder der Auskunftsfragebogen ein. Kann bitte einer sich das anschauen? Habe mein Wissensstand in der FAQ erfrischt, habe da noch etwas Rücksprachebedarf.
 
Es wird gefordert:
-          Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Mon
-          letzten Einkommenssteuerbescheid (Steuerklasse 4, Bescheid liegt zwar vor aber mit den Verdiensten der neuen Ehepartnerin. Kann ich das geschwärzt abgeben? Nur mit meinen Angaben? Frag mich gerade wie die Erstattung aufgeteilt wird??)
-          „sowie alle weiteren Nachweise“, was auch immer die damit meint (diesen Punkt ignoriere ich)
 
Den Fragebogen von JA schenk ich mir (Danke an das Forum), die brutto/netto Verdienste schreibe ich gemischt als Text auf. Abrechnungen lege ich bei (Angaben zum AG u.a. werden geschwärzt + Nachweis zum Krankengeldbezug (bringt das summarisch gesehen was oder wird einfach durchgerechnet ob voller Verdienst?).
Um den Text zur Auskunft etwas „Fülle“ zu geben, habe ich die letzten Male einfach mal die Kfz-Versicherung, Grundsteuerabgaben, GEZ-Gebühr angegeben.
 
Mein Unwissen bezieht sich momentan auf das Eigentum, habe mir die Beiträge der letzten Monate angeschaut, nichts zu den Pflichtnachweisen gefunden.
Habe ein erworbenes Eigentum 50/50 mit der neuen Partnerin.
Laut Schreiben soll bei Wohneigentum der
-          aktueller Darlehenskontoauszug getrennt nach Zins und Tilgung
-          Kopie des Kreditvertrags
-          Auszug aus dem Grundbuch
-          „Größe des bewohnten Eigentums in m²“ (ob man die Fläche in Liter oder Kg angeben wird)
Das mit dem Wohneigentum habe ich bei der letzten Auskunft bereits in Textforum mitgeteilt: Baujahr, Wohnfläche, Größe Grundstück, Gesamtzahlbetrag (Tilgen und Zinsen), alle Angaben halbiert, da Eigentum 50/50. Wurde damals auch so akzeptiert ohne nachzufragen. In der Zwischenzeit erfolgte beim JA Zuständigkeitswechsel (Umzug des Kindes). Jetzt wollen die den Grundbuchauszug und Kreditvertrag haben. Warum? Muss ich das einreichen?
Hilft beim Eigentum der Hinweis, dass dieses als sekundäre Altersvorsorge dient?
 
Sollte einer noch ein Tipp für mich haben, sage ich schon mal Danke!

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  Wohnkosten / Selbstbehalt
Geschrieben von: KlausMuc - 29-11-2023, 13:20 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Servus,

auch knapp 1 Jahr nach der Trennung gibt es immer noch keinen "geregelten" Unterhalt, d.h. keinen Titel, kein Gerichtsverfahren oder gar Urteil, nur Geschreibsel zwischen den Anwälten.

Ich überweise seit der Trennung (und meinem Rauswurf aus der Ehewohnung) monatlich einen Unterhaltsvorschuss für die Kinder. Ehegattenunterhalt fällt wohl nicht an, da wir beide Vollzeit arbeiten und in etwa gleich viel verdienen. (Nach meiner eigenen Rechnung (bzw. smart-rechner.de) müsste ich sogar von ihr Ehegattenunterhalt bekommen, weil mein Netto nach Zahlung des Kindesunterhalts ja deutlich geringer ist als ihrs, so dass ich 45% der Differenz bekomme, aber das ist ein anderes Thema).

Die Ex hat nun einen neuen Anwalt und die kommt auf über 2.000 Euro pro Monat Unterhalt (Unterhalt nach DT + private PKV + weitere Mehrkosten) und ich soll doch bitte bis 30.11. (ja, morgen LOL) 11.000 Euro nachzahlen LOL

Mein Anwalt hingegen kommt auf WENIGER als 1.000 Euro pro Monat Kindesunterhalt.

Die Differenz erklärt sich vor allem dadurch, dass ich sehr hohe WOHNKOSTEN habe (Neuanmietung in München) und sich mein Selbstbehalt somit drastisch erhöht. Mein Anwalt sagt, meine Wohnkosten wären zwar hoch, aber angemessen, denn ich arbeite viel im Homeoffice (setze das auch beim FA ab) und es kommen beide Kinder regelmäßig zu mir (30%), so dass laut ihm 100 qm nicht unangemessen sind und ich mir keine Sorgen machen soll, dass das Gericht das nicht anerkennen würde.

Frage an Euch: Kennt ihr Urteile, welche Wohnkosten das Gericht (am Besten in Bayern) anerkennt und welche als "nicht angemessen" ablehnt bzw. kürzt?

Danke für Eure Ratschläge!

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  Wohnvorteil
Geschrieben von: Matthias - 25-11-2023, 18:56 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hallo Zusammen,

ich grübel gerade über de Wohnvorteil nach.
Aktuell liegt eine Dachreparatur an. ca. 40.000€.
Evtl. müssen auch noch andere Dinge am Haus repariert werden.

Wenn ich jetzt mein Darlehen nachbeleihe und dadurch mein Abtrag deutlich steigt, dann reduziert sich dadurch ja auch mein Wohnvorteil ebenfalls deutlich. Der Wohnvorteil würde sich auch reduzieren, wenn ich die Tilgung deutlich erhöhe.
Es gibt aktuelle keine Unterhaltszahlung, niemand hat irgendetwas gefordert. Es ist nichts tituliert.

Gibt es bei der "Auskunfterteilung" einfach nur ein Feld "monatlicher Abtrag" für das Darlehen?

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  22jähriger Vater kämpft um seine Kinder
Geschrieben von: Manuel625 - 20-11-2023, 17:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Ich weiß echt nicht mehr weiter… Ich habe meine beiden Kinder, 4 und 3 Jahre alt, nicht gesehen. Aufgrund von Anwälten, die meinen Fall nicht ernst genommen haben, Corona, Gutachten und schwerwiegenden Vorwürfen haben Jugendamt und VB, Gutachterin, diesen geglaubt, außer die Richterin. Da wollte die Anwältin der Kindesmutter einen Befangenheitsantrag stellen, weil die Richterin den Vorwürfen nicht geglaubt hat. Es gab dann am 22.12.2022 einen Beschluss, dass ich meinen Sohn sehen kann, jeweils jede zweite Woche an einem Freitag für 2 Stunden. Zu dem begleiteten Umgang kam es nicht, da die Kindesmutter und ich alle Streitereien geklärt haben und den Umgang untereinander regeln wollten. Der erste Umgang erfolgte dann am 29.7.2023 für jeweils 3 Stunden bis zum 2.9.23. Da erfolgte die erste Übernachtung jede zweite Woche von Samstag bis Sonntag. Der letzte Umgang war am 7.10.

Die Kindesmutter hat auf meine Nachrichten nicht geantwortet. Und ich fragte sie nochmal, ob alles gut wäre und warum sie sich nicht meldet. Sie hat mir am 21.10.23 mitgeteilt, dass sie die beiden Kinder in Obhut genommen hat und dass sie nichts mehr mit dem Umgang zu tun hat. Ich rief am 22.10. bei meiner Anwältin an und bekam einen Termin am 30.10.23. Am 23.11.23 rief ich das Jugendamt mehrmals an, schrieb Mails und wurde von einem Ansprechpartner zum nächsten geschickt. Es dauerte bis zum 9.11., bis ich endlich einen Ansprechpartner hatte. Es dauerte dann wieder 7 Tage, bis ich die Ansprechpartnerin erreichen konnte. Sie geht nicht ans telefon, sie teilte mir mit, dass sie den Umgang erst mit der Kindesmutter abklären muss und dass sie deren Zustimmung benötigt (15.11.). Ich rief dann heute an und wollte fragen, ob sie Neuigkeiten hat. Sie teilte mir mit, dass es nicht so schnell geht, dass der Umgang erst geplant werden muss und dass sie immer noch die Zustimmung der Kindesmutter braucht. Es muss auch geschaut werden, wo die Kinder untergebracht werden, und ein Träger gefunden werden. Sie teilte mir mit, dass sie sich erst Mitte Dezember melden wird…

Ich habe ihn zuletzt vor über einem Monat gesehen. In den 2 Monaten Umgang habe ich eine so starke Bindung mit meinem Sohn aufgebaut, er erkennt mich auch als seinen Vater an. Ich kann echt nicht mehr so lange warten bis Mitte Dezember. Ich bin einfach am Boden zerstört und weiß nicht mehr weiter. Ich kann mit der Situation nicht umgehen, dass meine beiden Kinder bald zu einer Pflegefamilie kommen und dass der Umgang mit meinem erstgeborenen Sohn sich wieder in die Länge zieht, obwohl wir jetzt eine gute Bindung aufgebaut haben.

Meine Anwältin wird Ende nächster Woche die Anträge stellen für das Sorgerecht meiner beiden Kinder. (Ich weiß, ich hätte mich schneller um die Vaterschaftsanerkennung für meinen Sohn kümmern müssen und um den Umgang auszuüben. Ich habe es mir immer vorgenommen und es nie gemacht. Mir ist bewusst, dass es ein Fehler war.) Ich habe heute die Kindesmutter angeschrieben und sie gebeten, den Umgang so schnell wie möglich zu genehmigen. Sie teilte mir mit, dass sie nichts mit dem Umgang mehr zu tun hat und dass das Jugendamt ihr mitgeteilt hat, dass sie den Umgang mit mir separat klären muss. Danach schrieb sie mir, dass ich sie nie wieder anschreiben soll. Anschließend hat sie mich blockiert.

Ich bitte dringend um Ratschläge.

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  Selbstbehalt
Geschrieben von: Kaymueller - 20-11-2023, 13:05 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Halllo liebe Mittstreiter

Mein Jobcenter hat meine EX angeschrieben zwecks Auskunftsersuchen übergegangene Ansprüche von meinem Sohn der bei mir lebt.
Was meint ihr wie hoch ist ihr Selbstbehalt wärend des Berufsverbotes. Es ist darüber wenig zu finden meistens aber, es bleibt bei 1370 SB minus 10prozent wegen zusammenleben mit partner oder wie seht ihr das.
Sie hat ca 1400 netto aber Berufsverbot wegen Schwangerschaft.
Meine Tochter unter 18 lebt bei ihr und sie bekommt von mir 200 Euro Unterhalt nach Tittel und 262 Schülerbafög
Demnächst anfang Januar bekommt sie ihr Kind (nicht von mir) von neuem Lebenspartner mit dem sie vor kurzen zusammengezogen ist. Sein  Netto ca 1600

Ex wird in Elternzeit gehen und ca 700 bis 800 Elterngeld bekommen.
Wie wird die sache für sie ausgehen. Auskunftsbegehren kam diesen Monat

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