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  Wechsel in PKV der Mutter und Kinder nach Trennung / Scheidung
Geschrieben von: Nintendo - 20-11-2024, 10:00 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Hallo,

mich wird voraussichtlich der Fall ereignen, dass meine Ex in ein paar Jahren verbeamtet wird und in die PKV wechseln wird.
Soweit super, insbesondere wenn die Kinder mal über 18 sind.

Aber, damit müssten meines Wissens nach die Kinder, die bei der Mutter leben, auch in die PKV wechseln. Wären die Kinder jetzt schon in einer PKV wäre das ein Sonderbedarf, den ich zusätzlich zum Unterhalt anteilig zu tragen habe. Wäre das auch so, wenn dieser Fall erst nach der Scheidung eintrifft? Theoretisch könnte sich die Ex ja auch als Beamtin in der GKV bleiben.

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  Kindesunterhalt bei aufgeteilten Kinder
Geschrieben von: Axel5 - 19-11-2024, 12:30 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (25)

Hallo,

ich bin mittlerweile seit 6 Monaten glücklich geschieden und zahle nur das Mindestunterhalt für meine Tochter, die bei der KM wohnt. Der ältere Sohn lebt bei mir.
Da die KM wenig Geld verdient usw. weigert sie sich irgendeinen Unterhelt für den Sohn zu zahlen.

D.h. ich zahle für das Kind, sie nicht. Wir haben sogenannte "aufgeteilte Kinder".

Frage in die Runde: kann was gerichtlich angeordnet werden, wenn ich Zahlungen für die Tochter einstelle, mit der Begründung, dass bei "aufgeteilten Kindern" grundsätzlich kein Unterhalt an den anderen zu zahlen ist, da jeder seiner Unterhaltspflich schon nachkommt, indem er das Kind, welches bei ihm wohnt, unterhält.

Muss ich überhaupt in dem Fall Kindesunterhalt zaheln?

Gibt es eine Möglichkeit die KM dazu zu zwingen etwas zu zahlen?

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  Lesben-Ehe als kreative Absicherung gegen Unterhaltsforderungen?
Geschrieben von: kronner - 14-11-2024, 14:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Hallo,

meine Partnerin wünscht sich ein Kind. Ich bin der Trennungsfaq sehr dankbar, dass ich es bis 45 geschafft habe, kinderlos zu bleiben, aber ich finde ihre Idee nicht grundverkehrt.
Natürlich möchte ich keine Vaterschaft unter den aktuellen gesetzlichen Regeln.

Daher die Idee:
Meine Freundin heiratet eine mit uns beiden befreundete Frau, die ebenfalls einen Kinderwunsch hat. Ich zeuge mit einer der Damen ein Kind und die zwei Damen sind Co-Mütter, während ich nur der der Samenspender bin.
Ich habe kein Problem, für die tatsächlichen Kosten des Kindes aufzukommen, aber wenn es hart auf hart kommt, müssten die zwei Damen sich einigen und ich bin raus aus der Nummer.


Zumindest die zukünftige Gesetzgebung in DE sollte das ermöglichen. Ggf. gibt es bereits Länder, in denen das möglich ist? Wir möchten ohnehin nicht in DE leben.
https://www.deubner-recht.de/themen/fami...echt-2024/

Mir ist klar, das Co-Parenting nicht jedermanns Sache ist, aber sowohl meine Freundin und ich wünschen uns keine klassische Vater-Mutter-Kind-Familie, sondern ein größeres Netzwerk an Menschen, die sich um das Kind kümmern. Typischerweise ist es auch in diesen Netzwerken so, dass der biologische Vater die rechliche Verpflichtung übernimmt. Dies möchte ich mit der o.g. Idee ausschließen.


Was haltet ihr von der Idee?

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  Sonderbedarf Kind - Verteilung der Anteile auf die Eltern
Geschrieben von: Sneibu - 14-11-2024, 13:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Hallo,

ich weiß, dass der Sonderbedarf der unterhaltsberechtigten Kinder entsprechend dem Einkommen der Eltern aufgeteilt wird. Ich wollte nun gerne wissen, wie dieses Einkommen berechnet wird.

Hintergrund: Wenn ich von meinem Nettoeinkommen den Unterhalt für meine beiden Kinder abziehen, dann habe ich dasselbe Netto-Einkommen wie die Kindsmutter. Dann wäre eine 50:50 Aufteilung von Sonderbedarf doch gerecht.

Oder werden meine Unterhaltsleistungen gar nicht berücksichtigt - was ich als ungerecht empfinden würde....



Vielen Dank für eure Rückmeldungen, Jens

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  Reduzierte Arbeitszeit mit Kleingewerbe ,,ergänzen,, als Ausgleich
Geschrieben von: A_B_C - 14-11-2024, 13:16 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hallo,

aus gesundheitlichen Gründen war es notwendig, die Arbeitszeit zu reduzieren. Auch eine Psychotherapie mit Medikamenten wird derzeit gemacht. Bin leider so traumatisiert von der Frauenwelt, dass ich leider nicht mehr Vollzeit in meinem Beruf arbeiten kann. Da gibt es jedoch ein Hobby, das wir extrem viel Lebensfreude und Lebensqualität gibt & rein hypothetisch reeein theoretisch... ^^ auch Geld generieren könnte. Natürlich ist das bisher NUUUR mein Hobby und natürlich verschenke ich die Sachen bloß Smile Verschenken darf man ja Smile gutes Karma und so^^.

Folgendes Dilemma: Das Hobby macht mir soooo viel Spaß und irgendwie bin ich da glaub recht talentiert bei irgendwas (kann nicht näher hier drauf eingehen) dass irgendwie die Leute unbedingt immer was von mir haben wollen. Natürlich verschenke ich bloß Smile

Die Frage ist bloß die, wielang das gut geht. Ich würde mich auf der Sicheren Seite fühlen, wenn ich ein Kleingewerbe hätte.

Klar natürlich wird nach wie vor nach Paragraph 850 D alles weg gepfändet. Aber das wird es ja so oder so ?‍♂️

Auch wenn ich im erlernten Beruf wieder Vollzeit arbeiten würde, würde ja auch alles weg gepfändet werden. (Momentan im Krankengeldbezug)

Folgende Vorteile würde ich bei einem Kleingewerbe sehen:

- mit Kleingewerbe + Teilzeit = Vollzeit (25+15=40?‍♂️)
- Verurteilung nach Unterhaltspflichtverletzung geringere Wahrscheinlichkeit, da mehr Geld Pfändbar ist als ohne Kleingewerbe 
- das WICHTIGSTE: man kann mir nicht mehr ans Bein Pissen, falls irgendwechle gestörten Menschen was ankreiden wollen. Nicht das Plötzlich ein Lügner:INNEN meint zu behaupten, ich würde garnicht verschenken sondern verkaufen... was echt eine Dreistigkeit wäre, ich verschenke nur! Smile 
- Aber mit Anmeldung wäre man auf der sichereren Seite als ohne (langfristig)
- es ist mein liebstes Hobby & Leidenschaft. Wenn schon gepfändet wird, dann von Arbeit die Spaß macht 
- Sicherheitshalber aber trotzdem noch Teilzeit Job (Kunst/Kleingewerbe = unregelmäßige Einnahmen, daher gut einen Safety Space zu haben mit Hauptjob

Habe ich da einen Denkfehler? Wie würdet ihr vorgehen?

Liebe Grüße & bleibt gesund!

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  Brauche Hilfe bzw. Ideen
Geschrieben von: Rednax - 11-11-2024, 19:40 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Ich bitte um Hilfe bzw. Anregungen,
wo man eventuell in dem Fall angreifen könnte (obwohl es eher schlecht aussieht!)


Fallbeschreibung:
Eine 20-jährige Ehe mit den Eheleuten A und B.


Die Geschwister A und C erben eine Immobilie. A zahlt C aus.
A und B beziehen die Immobilie. B drängt A, wie in Ehen üblich, B im Grundbuch einzutragen, was A dann auch tut.
Nur 4 Monate nach der Grundbucheintragung zieht B kommentarlos aus, und fordert, nach dem Ablauf des Trennungsjahres, die Hälfte der Immobilie.


Ohne der Grundbucheintragung würde die Immobilie dem Anfangsvermögen von A zugerechnet und somit alleinig A gehören.


Hat jemand eine Idee, wo man hier angreifen könnte?


Danke und Grüße
Red.

P. S.: B ist hier Frau, obwohl ich ansonsten andere Vokabeln benutze

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  § 170 StGB - Verfolgung im Ausland
Geschrieben von: DrNewton - 11-11-2024, 17:26 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (14)

Hallo,

mal wieder etwas neues und ich dachte ich hab mal Ruhe ....

Vor ca. 2 Wochen habe ich hier im Ausland Post von der lokalen Polizei bekommen. Es war eine Einladung zur Vernehmung. Ich sollte vernommen werden, als "ein Zeuge gegen den in Deutschland ein Strafverfahren eröffnet worden ist". Dazu Stand noch das Aktenzeichen 0815 JS 1234/22 und natürlich Ort, Datum und Uhrzeit wann ich mich bei der lokalen Polizei einzufinden habe. Das ganze in der lokalen Sprache, keine Übersetzung ins Deutsche, keine Behörde zu welcher das AZ gehört und auch keine Infos bzgl. eines möglichen Tatvorwurfes.

Drei verschiedene lokale Anwälte haben alle das gleiche gesagt, ich muss da erscheinen. In diesem Stadium ist eine Vertretung und / oder Akteneinsicht (wie wir es aus Deutschland) kennen, gem. den lokalen Gesetzten und Verordnungen nicht möglich. 

Nun gut. Ich also da hin, pünktlich zum Termin mit einer lokalen und auch deutsch sprechenden Anwälten (120 Euro für die Anwesenheit; kann ja vielleicht nicht schaden).

Dort angekommen wurde alles auf ausländisch in der lokalen Sprache vorgetragen. Die beigeordnete Dolmetscherin der Polizei hat dann alles auf deutsch übersetzt. Kurzum: Die Staatsanwaltschaft X in Deutschland hat um Amtshilfe geben, mich zu vernehmen. Alle Schreiben der StA waren auf ausländisch. Also haben die keine Kosten und Mühen gescheut, alles übersetzten zu lassen um mir es sodann wieder auf deutsch zu übersetzen.

Der Tatvorwurf war sinngemäß folgender:
Ich lebe seit xx.xx.2019 nicht mehr in D, sondern im Ausland (Anmerkung: das Datum stimmt nicht, es ist seit 01.01.2017)
Mir ist bekannt, dass ich seit xx.xx.2015 Unterhalt zu zahlen habe.
Im Jahre 2019 habe ich von einem Konto bei der D-Bank 100.000 Euro an meinem Vater überwiesen.
Das Geld hätte ich nicht an meinem Vater überweisen dürfen, sondern hätte es zur Zahlung des Kindesunterhaltes nutzen sollen.

Frage war: ob ich mich dazu äußern möchte. 
Das habe ich verneint und nur die ohnehin bekannten Angaben zur Person bestätigt.

Protokoll wurde auf ausländische vorgelesen und wieder mündlich ins deutsche übersetzt.
Habe das unterschrieben; dann konnte ich gehen.

Dokumente o.ä. habe ich von der Polizei während / nach der Vernehmung nicht erhalten.

Anmerkung: Das obig genannte Geld war ein paar Wochen zuvor von meinem Vater zu mir als Darlehen transferiert worden und wurde wieder zurücküberwiesen, da sich der Zweck der Darlehensaufnahme erledigt hatte.

Frage:
Wie jetzt wieder vorgehen?
Abwarten, ob noch etwas kommt oder besser pro-aktiv der StA schreiben, mit Bitte um Akteneinsicht. Auch erklären, dass man sich zum Tatvorwurf noch nicht äußern kann, da man noch nicht verstanden hat, worin es worum es geht (Erklärung, wie die Vernehmung stattgefunden hat und dass der Dolmetscher nicht so gut Deutsch gesprochen hat. So dass ich es nicht richtig verstanden habe)

Normalerweise werden doch Ermittlung nach §170 im Ausland eingestellt, da die Ermittlungen Relativ aufwändig und mühsam sind und in der Regel bei den Schulden sowieso nicht zu holen sind. In der Regel sind die im Ausland lebenden Schuldner Unisono nicht leistungsfähig. Aber hier in meinem Fall scheint jemand sehr motiviert gewesen zu sein. Man beachte, das Aktenzeichen ist aus dem Jahre 22 gewesen. Ich kann mich erinnern, dass im Jahre 21 meine Mama von der Polizei angeschrieben worden ist und gegen mich in Sachen 170 ermittelt worden ist. Sie hat natürlich die Aussage verweigert (Aussageverweigerungsrecht). Seit dem hatte ich in Sachen "170, Jugendamt, etc. nichts mehr gehört bzw. gelesen.

Danke für Eure Mühe im Voraus.
Sollte etwas unklar sein, ruhig nachfragen ....

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  Aufrechnungsersuchen bei selbstständigen
Geschrieben von: joe - 09-11-2024, 16:41 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hi,
ich würde mich über Meinungen und Infos zum Thema Aufrechnungsersuchen freuen. 
Folgender Sachverhalt, etwas gekürzt:
Trennung vor 2 Jahren, 2 Kinder (13 und 15) bei der Mutter, Kindesunterhalt ist tituliert, noch kein Scheidungstermin.
Durch Krankheit bin ich AU und konnte den Unterhalt nicht mehr in voller Höhe zahlen. Vorübergehende Reduzierung wurde von der Gegenseite abgelehnt. PfÜB wurde erwirkt und fleißig gepfändet, während ich in der PSK war :-(
Pfändung beim AG hatte eine Kündigung zur Folge...

Aktuell wird mein Krankengeld mit dem PfÜB auf den Mindestsatz gepfändet. UVK des JA zahlt den Unterhalt. Für die rückständigen Unterhaltszahlungen wurde eine Ratenvereinbarung mit dem JA getroffen, welches aus dem verbleibenden Mindestsatz bedient wird. Trotz einer Ratenzahlungsvereinbarung hat man beim JA (Stadt A) ein Aufrechnungsersuchen beim Finanzamt meines Wohnortes (Stadt B) eingeleitet. Stadt A und Stadt B sind im gleichen Bundesland.
Ich habe ein Gewerbe in der Stadt A angemeldet (Personengesellschaft; nebenberuflich; wegen Krankheit kaum noch Umsätze). Das Finanzamt der Stadt A kommt nun auf die Idee, Umsatzsteuererstattungen (!) an die Firma mit den Unterhaltszahlungen des JA aufzurechnen.

Einwände jedweder Art werden unsachlich und herablassend beantwortet. JA sagt "wir haben alles richtig gemacht, wenden Sie sich bei Fragen ans Finanzamt" - und umgekehrt. Oder "es steht Ihnen frei, den Vorgang gerichtlich prüfen zu lassen".
Beim PfÜB muss explizit angegeben werden, was, wo und wann gepfändet werden darf. Beim Aufrechnungsersuchen gibt es anscheinend keine Grenzen.
Wie sind eure Erfahrungen mit Aufrechnungsersuchen in Verbindung mit selbständigen und Umsatzsteuer?

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  Berechnung Kindesunterhalt - Teilzeit
Geschrieben von: grafzahl - 09-11-2024, 11:02 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Hallo Forum, ich habe eine Frage zur Berechnung des Kindesunterhaltes: Wenn ein Elternteil eines 14-jährigen Kindes nur Teilzeit arbeiten geht, wird dann das fiktive Einkommen welches bei einer Vollzeitstelle vorliegen würde in eine Berechnung einbezogen ? Ab wann kann man das so ansetzen ? Welche Voraussetzungen müssen da vorliegen. Danke für eine kurze Einschätzung.

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  Kredite für Wohnungseinrichtung
Geschrieben von: Nintendo - 04-11-2024, 00:53 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Hallo allerseits,

in den Tiefen des Internets heißt es, man könne bei der Unterhaltsberechnung auch neue Kredite für die Ausstattung einer Wohnung nach einer Trennung zur Bereinigung des Einkommens zum Abzug bringen. Klappt das in der Praxis so einfach wie es klingt, solange der Mindestunterhalt gewährt ist? Das wäre doch eigentlich ein super Deal, egal wie hoch der Zinssatz ist: Alles auf Pump und das Guthaben auf dem Konto nicht in die Wohnung investieren.


Grüße, Nintendo

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