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Antrag auf Jugendhilfe |
Geschrieben von: MLCer - 15-10-2023, 11:41 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
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Hallo zusammen,
was wäre die richtige Vorgehensweise im Falle eines Antrages auf die Jugendhilfe? Dieser kam vom Jugendamt, Gründe wurden im Schreiben nicht genannt: "es wurde ein Antrag auf die Jugendhilfe gestellt", eine "FAQ" und ein Fragebogen dabei.
Dem Vater wurde auf Antrag der KM das Sorgerecht vor Jahren entzogen, KM blockiert jede Kommunikation. Über das Kind weiss der Vater so gut wie nichts. Das Kind ist 16 Jahre alt, der Vater zahlt etwas Schutzgeld an die Mutter als KU, allerdings deutlich unter dem vor mehr als einem Jahrzehnt betitelten UH.
Der Vater lebt schon lange im Ausland, das Aufenthaltsland ist dem JA nicht bekannt, aber es gibt noch aus alten Akten ein Postadresse (im EU-Ausland) an diese schickt JA gelegentlich seine Briefe. Die Mutter verdient allem Anschein nach ziemlich gut
Interessant wäre zu erfahren, warum jemand (KM oder JA???) auf einmal mehr Geld haben möchte. Ist das Kind irgendwo anderweitig untergebracht? Gibt es sonst irgendwelche Entwicklungsprobleme? Oder kann die KM so einen Antrag einfach so stellen?
Dieser Antrag wäre evtl. ein guter Anlas sich mehr Informationen zu beschaffen. Ansonsten kann man ihn ignorieren, wenn die Sache niemals strafrechtlich relevant werden kann
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Steuererklärung nach Trennung |
Geschrieben von: Matthias - 10-10-2023, 18:52 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Hallo Leidensgenossen,
ich bin seit Januar 2023 getrennt von meiner Frau.
Jetzt habe ich zufällig mitbekommen, dass meine Ex eine Steurerklärung für das Steuerjahr 2022 eingereicht hat ohne mich zu informieren. Und Sie hat die Einzelveranlagung eingereicht.
Wir hatten bis zur Trennung Steuerklasse 3/5
Einzelveranlagung: Sie bekommt 3.000€ zurück, ich muss 5.000€ nachzahlen
Zusammenveranlagung: 1.000€ Nachzahlung, wovon meine Ex doch sogar noch die Hälfte zahlen müsste, oder?
So wie ich gelesen habe habe ich ein Recht auf Zusammenveranlagung zumindest für das Jahr in dem wir nicht getrennt waren.
Ich müsste für 2022 ja eigentlich bis zum 01.10. die Steuererklärung gemacht haben.
Aus gewissen Gründen werde ich die Erklärung 2023 erst im Frühjahr nächsten Jahres machen.
Vermutlich hat meine Ex dann schon einen Bescheid und mehrere tausend Euro Rückzahlung erhalten.
Könnt Ihr mir sagen, wie das in der Praxis ablaufen wird?
Ich werde in 4 Monaten um Zustimmung zur Zusammenveranlagung bei meiner Ex bitten.
Sie wird mir dann sagen: Pech gehabt. Frist versäumt. Dein Fehler. Zusammenveranlagung kann ich jetzt nicht mehr zustimmen.
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Tochter wird 18 - Wechselmodell läuft aus |
Geschrieben von: Pistachio 00 - 01-10-2023, 16:57 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Hallo,
meine Tochter wird nächstes Jahr nun schon 18 Jahre alt.
Damit verbunden sind ja einige Veränderungen, ich bin einigermaßen planlos.
Die bisherige Praxis ist eine 30/70 Betreung, sie ist ca. 10 Tage monatlich bei mir zuzüglich halber Ferienzeiten, der Hauptwohnsitz ist bei der KM, die Vollzeit arbeitet.
Sie ist ab diesem Jahr in der 11. Klasse auf dem Weg zum Abitur.
Ich beziehe Bürgergeld, Tochter ist also Teil der Bedarfsgemeinschaft, entsprechend zahlt das Amt also anteilig "Betreuungsgeld" und Mietkosten.
Die KM erhält Unterhaltsvorschuss welcher ja auch wegfällt - und Kindergeld.
Ab 18 muss sich Tochter entscheiden, wo ihre Meldeadresse sein wird.
Die KM hat nun gegenüber der Tochter behauptet: falls Tochter ihre Meldeadresse bei mir hätte, könne die KM ihre Miete nicht mehr zahlen, denn dann wäre sie ja unterhaltspflichtig.
Sie würde dann zu ihrem Freund ziehen müssen - und Tochter ihr Zimmer bei Ihr verlieren, der Schulweg ist dann auch zu weit. Wohngeld würde sie wohl nur 50€ erhalten.. Ihr Einkommen kenne ich nicht, ist wohl eher "normal".
Wenn allerdings die Meldeadresse bei der KM wäre, müsste ich in eine kleinere Wohnung umziehen und Tochter würde ihr Zimmer bei mir verlieren ...
Tochter möchte eigentlich bei beiden Eltern auch weiterhin ihr Zimmer behalten und fühlt sich ziemlich unter Druck ...
Ich spüre schon wieder leichte Panik.
Für Ratschläge zur Planung wäre ich sehr dankbar.
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Gemeinschaftskonto / Veruntreuung |
Geschrieben von: Paul80 - 26-09-2023, 17:02 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Hallo Zusammen,
meine Frau möchte sich von mir trennen. Seitdem gibt es nur noch Psychoterror und sie versucht sich alles unter den Nagel zu reißen was sie in die Finger bekommt. Kurz vor der Trennung habe ich für die Familie noch ein zweites Auto besorgt. Ich habe die Möglichkeit das Auto wieder zurückzugeben. Sie beansprucht jedoch das Auto für sich. Nun droht sie mir damit, falls ich das Auto zurückgebe, würde sie sich auf meine Kosten ein Mietwagen besorgen oder ein neues Auto kaufen.
Wir haben beide ein Gemeinschaftskonto und noch ein gemeinsames Firmenkonto. Für die Firma haben wir beide einen Gemeinschaftskredit aufgenommen. Ein Großteil von dem Geld hat sie schon von dem Geschäftskonto abgebucht. Auf dem privaten Konto ist nicht genug Geld um ein neues Auto zu finanzieren.
Ich habe inzwischen schon ein eigenes Konto eröffnet. Bei der Bank habe ich gefragt ob ich das gemeinsame Konto in ein Einzelkonto umwandeln kann. Die Bank hat sich geweigert. Das würde nur gehen, wenn beide dem zustimmen würden, was in der jetzigen Situation aussichtslos ist.
Was kann ich tun?
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Nachteilsausgleich im Trennungsjahr |
Geschrieben von: MrBean - 25-09-2023, 20:20 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Meine Ex lässt mich über ihren Anwalt wissen, dass sie einen steuerlichen Nachteilsausgleich für das ganze Jahr haben möchte, in dem die Trennung erfolgte. Sie hatte eine Einzelveranlagung durchgeführt und ordentlich kassiert. Ich habe eine fette Nachzahlung geschätzt bekommen. Ich habe eine Beschwerde eingelegt und sie zu einer gemeinsamen Veranlagung gezwungen. Die Nachzahlung vor dem Finanzamt habe ich dann komplett übernommen.
In den Nachtrennungsmonaten habe ich keinen direkten Unterhalt bezahlt, habe aber die Mietkosten und sonstiges übernommen, was unterhalsrelevant ist. Trotz dieser Tatsache habe ihr im Erledigungsinteresse ein Teil des Betrages erstattet, den sie bei einer Einzelveranlagung bekommen hätte. Dieser Teil entspricht dem Teil des Jahres, in dem wir getrennt gewesen sind.
Sie lässt aber nicht ab und möchte den ganzen Betrag haben. Meiner Meinung hat sie keinen Anspruch darauf, da für die Vortrennungsmonate kein Nachteilsausgleich erfolgt. Wir haben ja gemeinsam gewirtschaftet. Wir hatten in diesem Jahr wie auch in den Jahren zuvor die Steuerklassen 3/5.
Leider finde ich relativ wenig darüber im Netz. Hätte sie eine Chance damit vor Gericht?
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Nach 11 Jahren warscheinlich wieder in D |
Geschrieben von: wunder007 - 23-09-2023, 12:28 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (17)
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Ich brauche Hilfe.
Vor 2 Wochen ist meine Mutter verstorben.
Vater vor ca.1 Jahr.
Ex Kinder 1 21 Jahre 2 Kind wird im November 18 Jahre.
Ich habe die Kontovollmacht über eine hohe Summe über dem Tod hinaus.
Ich werde 1 EFH erben ca. Wert 700.000 -800.000 Euro.
Meine Schulden in D Bank um Kredietkarten ca. 25.000 Unterhaltsvorschusskasse für den 18 Jahrigen ca.25.000 Euro und Probleme mit meiner vor 11 Jahren D KV Ich hatte mich bei dennen zwahr schriftlich abgemeldet aber die hatten darauf nicht reagiert.
So jetzt muss ich mich natürlich wieder innerhalb von 6 Monaten dort Anmelden.
Natürlich werde ich dort Bürgergeld beantragen.
Und so lange wie möglich den Übertragung verzögern.
Ich selber Arbeite und lebe im Ausland nicht EU mit Firma GmbH.
Was soll ich machen?
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Ehegattenunterhalt nachehelicherunterhalt |
Geschrieben von: Zekopeko - 12-09-2023, 02:45 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
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Hallo zusammen,
Ich möchte gerne hier meinen Fall vorstellen. Mein Deutsch ist noch nicht ganz gut, so dass ich sie um Verständnis bitte.
Im Oktober 2018 bin ich nach Deutschland umgezogen,3 Monate vorher habe mich verheiratet. Seit dann arbeite ich und verdiene von 2700-2900 abhängig von meine Nachtdienste.
Meine Frau kam ein Jahr später.Im Juni 2020,haben wir Kind bekommen. Ich bin am 01.12.2020 aus gemeinsamen Wohnung ausgezogen und seit dann bezahle ich Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt in Höhe von 1125 €. Meine Frau und Ihre Anwaltin haben ales bis maximum verzögert, so dass erst vor paar Monate Versorgungsausgleich gelaufen ist. Und wir haben endlich, am ende des Monat Scheidungstermin vor Gericht. Meine Frau hat in Heimatland Studium Economy Management gemacht und hier in Deutschland,was hat hiee in Deutschland Annerkant, 1 Jahr unter Vertrag als Küchenhilfe gearbeitet und inzwischem Svhwanger geworden und in Mutterschutz gegangen. Letztes Jahr während Trennung hat sie entschieden 2 jährige Ausbildung zur Erzieherin zu machen.Da verdient sie ungefähr 700 €.
Ab nächste Monat in Rahmen meiner Weiterbildung, werde ich 5 Monate auf eine andere Arbeitsstelle arbeiten, wobei habe ich nicht mehr Nacht Arbeit, als auch Wochenende Arbeit. Ich werde ungefähr 350€ weniger verdienen.
Bisher ist alles einvernehmlich gelaufen. Jetzt fördert die Gegenseite nachehelicher Unterhalt in gleiche Höhe vorgeschlagen, bis ende des Ausbildung von meiner Frau im Juni 2024,oder werden die Nachehelicher Unterhalt anhängig machen was verzögert weiter Scheidungsverfahren. Ich kann in diesem Zeitraum kaum Uberleben, da meine Miete 700€ Beträgt und ab nächstem Monat wird noch schlimmer, wenn mein Anwalt nichts tun.
Jetzt ist Frage,hat die überhaupt Rech auf so höhes Trennung/Nachehelicherunterhalt, da sie Studium hat und während Trennung Ausbildung angefangen, als auch dass Kind drei Jahre geworden ist. Laut Ihre Anwaltin sie hat nicht so gute Deutsch-Kenntnisse um Ihre Beruf zu arbeiten.
Ich habe bisher für Anwalt und Versorgungsausgleich schon 4000€ bezahlt, und was kommt noch. Meine Frau hat alle Kosten bisher sind völlig durch Verfahrenkostenhilfe bezahlt.
Könnt Ihr mich weiter helfen, Rat geben..
Eas ist mir zu machen, was ist zu erwarten.
Sorry noch mal für mein Deutsch.
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Diebstahl in der Familie |
Geschrieben von: Sixteen Tons - 09-09-2023, 00:49 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Moin.
Wie geht man eigentlich mit Diebstahl in der eigenen Familie um?
Meinem Sohn wurden zum 2. Mal innerhalb weniger Wochen jeweils 300 Euro
in bar von seinem Konfirmationsgeld aus seinem Kinderzimmer entwendet. Das 2. Mal
fehlte Geld, als er von seiner Klassenfahrt zurückkam. Nach Aussage seiner Geschwister
hat sich der Stiefvater wenigstens 1x alleine in Abwesenheit des Sohnes in dem Zimmer
aufgehalten. Im 1. Fall hat der Sohn das Geld im Haus an einem bestimmten Platz deponiert,
wo die Mutter es abholen sollte. Sie war zu der Zeit noch außer Haus. Sie hat nach dem Geld gefragt, um es sich zu leihen
und um die Klassenfahrt zu bezahlen. Später sagte sie den Kindern, sie hätte die Fahrt von ihrem eigenen Geld bezahlt.
Das deponierte Geld war trotzdem weg und nicht auffindbar. Dem Sohn hat man dann vorgeworfen, er hätte es wohl
"verloren". Die Geschwister waren es wohl nicht. Die haben einen guten Zusammenhalt und würden so eine Nummer nicht
abziehen.
Die "Mutter" hat offenbar seit einiger Zeit wieder finanzielle Probleme und hat
früher schon meine eigene Mutter nachweislich bestohlen. Zutrauen würde ich es ihr.
Könnte ihr zwar die Meinung geigen, würde aber nur dazu führen, das Sohnemann wieder auf die Frxxx kriegt.
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Unterhalt weiterhin ja oder nein |
Geschrieben von: Qwer-H - 08-09-2023, 21:07 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Hallo zusammen,
Meine Frage lautet, ob ich weiterhin Unterhalt zahlen muss oder nicht.
Ich versuche den Fall und die Fakten knapp zusammenzufassen. Falls Infos fehlen, bitte ich um Feedback. Vielen Dank für die Antworten bereits im voraus an euch.
2 Söhne mit der Ex Partnerin (wir waren nicht verheiratet, 1 weiterer Sohn mit heutiger Ehefrau.
Sohn 1 ist 17 Jahre alt, bei mir gemeldet und hat jetzt eine Ausbildung gestartet. Er wohnt mittlerweile mit seiner Freundin zusammen bei deren Mutter im Haushalt. Ich erhalte für ihn die 250 Euro Kindergeld, gebe ihm dies weiter und noch 250 Euro dazu. Also insgesamt 500 Euro. Er hat Ewa 650 netto zusätzlich von der Ausbildung.
Die Mutter der beiden hat nun auch erneut ein kleines Kind bekommen mit dem neuen Partner, befindet sich daher gerade in Elternzeit und hat Sohn 1 von oben knallhart mitgeteilt, dass sie ihm nichts geben wird, wenn er zur Freundin zieht und die Ausbildung startet. Damit hat er sich zufrieden gegeben. Bei mir wollte er gleich Unterhalt und Kindergeld usw... Ihm stünden ja lt. Google 600/700 Euro zu... Ich habe ihm gesagt, dass wir nicht bei Wünsch dir was sind und es ohne Leistung nur in Deutschland so tolles Geld gibt... wie gesagt, und er bekommt 500 von mir und seine 650 Ausbildungsgeld. Das passt nun für ihn so... Geht auch schlimmer, denke ich... Und seine Google Unterhaltsberechnung von 600 Euro ist bei 3 unterhaltspflichtigen Kindern meinerseits sowieso Käse.
Sohn 2 ist 15 Jahre alt und wohnt bei der Ex Partnerin. Sie erhält daher sein Kindergeld. Ich zahle seit Jahren 300 Euro, was lt. Düsseldorfer Tabelle auch wenig ist, ich weiß, aber da meine Eltern und ich sowieso dem Kind fast alles zahlen (Brillen, Schuhe, Klamotten, Sportverein, usw) und das Geld leider nicht beim Kind ankommt, sondern er noch Angst hat, dass er sein Zeitungsgeld bei der Mutter anteilig abgeben muss, weil er ja Strom und Wasser verbraucht (kein Witz, das hat er erzählt bekommen), kommt sie mit Kindergeld und meinem Zuschuss, so weit gut klar.
Da bei mir noch ein weiteres Kind 3 im Haushalt lebt, welchem ich ja auch am Ende rechtlich bei der Berechnung des Unterhalts auch unterhaltspflichtig bin, dürfte da an Unterhalt für Sohn 2 nicht viel mehr zu holen sein bei mir bei einem normalen Durchschnitts-Gehalt.
Da sich Sohn 1 und 2 ja eigentlich in einem Augen ausgleichen und die Mutter sich nun ja weigert Sohn 1 etwas zu seinem Unterhalt dazuzugeben, muss ich dann Sohn 2 überhaupt noch die 300 Euro Unterhalt weiterhin zahlen, weil ich ja schon Sohn 1 bei mir wohnen habe und mit 250+250 Kindergeld Euro alleine unterhalte (offiziell auf dem Papier, auch wenn er bei seiner Freundin wohnt).
Ich hoffe, das war verständlich?
Bei Fragen gerne fragen...
Und danke vielmals bereits für eure Antworten.
Liebe Grüße
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Angestellter + Firma gründen |
Geschrieben von: Matthias - 06-09-2023, 11:57 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Hallo Forenmitglieder,
zusätzlich zu meiner nichtselbstständigen, sozialversicherungspflichtigen Beschäftung möchte ich ein Unternehmen gründen (UG) und dort auch als Gesellschafter auftreten. Dabei frage ich mich, ob und wie Einkünfte des Unternehmens in das Kindesunterhalt einfließen können.
Kurz zu den aktuellen Fakten:
- paritätisches Wechselmodell 50/50
- beide ungefähr gleiche Einkommensverhältnisse
- Unterhalt wird gegenseitig aktuell nicht geschuldet.
Diese "Treuhand"-Lösungen werden häufig hier im Forum empfohlen aber diese schreien geradezu nach Betrug, Verschleierung und Unterhaltsvermeidung. Ich möchte gar nichts verschleiern. Und einem Richter möchte ich auch niemals erklären müssen, warum ich denn einen Treuhänder als Gesellschafter habe. Da kann ich antworten was ich will, der Richter wird sich schon sein Teil denken.
Da es seit 2021 eh ein verschärftes Transparenzregister gibt aus dem der "wirtschaftlich Berechtigte auch für Treuhandverhältnisse" hervor geht, verstehe ich den Sinn dieser Treuhand-Lösung im Jahre 2023 eh nicht.
Das Ziel meines Unternehmes soll sein, in ungefähr 10 Jahren einen Überschuss zu erwirtschaften.
Kleinunternehmerregelung, Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) (also Umsatz deutlich unter 22.000€)
Ich stelle mich selbst als Geschäftsführer ein und zahle mir in den nächsten Jahren lediglich das aus, was ich tatsächlich für das Unternehmen leiste.
Nämlich 10 Stunden im Monat = 120€/Monat. Als Minijob und als Angestellter.
Einkünfte werden sofort wieder investiert (Verbrauchsmaterial, Möbel, PC´s, Drucker, alles, was ich für ein Unternehmen benötige).
Ziel ist dabei sehr langsam aber langfristig Gewinne zu erwirtschaften.
Dabei ist mir klar, dass Gewinne, die das Unternehmen erzielt auch unterhaltsrelevant sind, da nur ich zu 100% "wirtschafltich berechtigter Eigentümer" bin.
Für mich erscheint es logisch, dass ich in der Zeit, wo eine Überschüsse erwirtschaftet werden diese auch nicht als "Unterhaltsrelevantes Einkommen" zählen. Das Unternehmen würde dann stetig und seeehr langsam wachsen aber es hätte (ohne Überschüsse) keine Unterhaltsrelevanz (außer die 120€/Monat Gehalt Minijob).
Sollte das Unternehmen z.B. in 10 Jahren Überschüsse erwirtschaften oder sollte ich dann evtl. sogar komplett selbstständig werden, weil es so gut läuft, wäre das dann meiner Meinung nach nicht mehr Kindesunterhalsrelevant (wenn Kind über 18 UND Ausbildung/Studium abgeschlossen).
Prinzipiell könnte ich in 10 Jahren das Unternehmen sogar "nicht unterhaltsrelevant" liquidieren.
Habe ich hier irgendwo einen Gedankenfehler oder habt Ihr Hinweise/Tipps?
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