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  Schwärzen von Gehaltsabrechnungen und Steuerbescheid
Geschrieben von: NewLife - 01-10-2024, 12:17 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo zusammen,

aktueller Fall. Ich habe zwei Kinder 16J (Ausbildung seit August) & 11J bei KM lebend. Scheidung seit 2020. Umgang wie üblich 1x alle 2WE.
- Ich zahle seitdem über 120% Unterhalt.

Anfang des Jahres bat die EX um Anpassung des KU um paar hundert Euro, ich habe es verschleppt und April trudelte ein Schreiben der Beistandschaft ins Haus ein, mit Forderung der Zahlung des Rückstandes und Anpassung des KUs und Auskunft über Einkünfte mit Ausfüllen des begleitenden Formulars etc... Ihr kennt das schon. 
- Mini Rückstände wurden gezahlt & KU angepasst.
- Anwalt kontaktiert, Gehaltsabrechnungen geschwärzt gesendet, außer Netto Auszahlungen. Ebenso für Steuerbescheid: Nur die Nachzahlungsbeträge und Vorauszahlungen sichtlich. Leider von Mai bis jetzt wurde diese Infos + Belastungen vom Anwalt an JA nicht übermittelt. (Grund hohe Arbeitsbelastung etc..)
Sept24 kontaktiert die JA-Tante meinen Arbeitgeber wegen GehaltsInfos. Mein AG fragte mich, ob ich es aus Datenschutzgründe erlaube. Natürlich NEIN.
Die Anwaltskanzlei ist leider erst ab Mitte Oktober verfügbar. Eine Auskunftsklage möchte ich vermeiden.
Ich habe der JA-Tante die Gehaltszettel & Steuerbescheid geschwärzt versendet. Nur Netto sichtbar, Nachzalung und Vorauszahlungen.
Nun schrieb sie: <<Sie sind verpflichtet Ihre Gehaltsabrechnungen und Steuerbescheid komplett und ungeschwärzt vorzulegen. Der Auszahlungsbetrag ist nicht ausschlaggebend zur Berechnung des Unterhalts>>

Wie gehe ich jetzt vor? 

Schön dass es dieses Forum gibt. Hut ab an euch!

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  Optimaler Zeitpunkt für Trennung
Geschrieben von: Fafnir - 29-09-2024, 20:04 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hallo zusammen,

ich möchte mich von meiner Frau trennen. Bitte helft mir einiger Fragen zu klären.
Eckdaten:
-14 Jahre verheiratet
-3 Kinder (12, 15, 16)
-Ich Hauptverdiender, 90k€ Brutto/Jahr
-Frau hat seit die Kinder da sind nur sehr wenig gerbeitet.
-Frau hat top Quali in Mangelberuf (Gesundheit)
-Frau hat die letzten drei Jahre eine Weiterbildung gemacht und hat in Kürze dadurch eine zweite top Quali in ebenfalls Mangelberuf. Will arbeiten. 
-Frau hat zwei private rentenversicherungen, in die wir stets weiter einbezahlt haben.

Ich weiß dass ich am [Unterschreitung des Mindestniveaus] bin Wink , die Frage ist jetzt nach Schadensbegrenzung. 

Ich denke das größte finanz. Risiko ist der Ehegattenunterhalt. Die Kinder sind ja in absehbarer Zeit volljährig.
Wenn ich warte, wird dann die Arbeit der Frau zu "eheprägenden Verhältnissen" und ich komme raus ohne lebenslänglichen Ehegattenunterhalt? 
Oder sollte ich mich möglichst JETZT trennen, damit die Ehe nicht noch länger dauert und ich entsprechend noch länger zahlen muss?

Die Rente der Frau geht ebenfalls in den Zugewinn und ich habe Anspruch auf die Hälfte, richtig? So wie sie Anspruch auf die Hälfte MEINER Rente hat?

Viele Grüße Fafnir.

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  Beistandschaft im echten Wechselmodell
Geschrieben von: Czaika - 26-09-2024, 11:58 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hallo,
es geht um die Beistandschaft durch das Jugendamt für ein Kind, dass im Wechselmodell betreut wird.
Das war bisher nicht möglich, da es an einer Vetretungsbefugnis des Kindes fehlte.

Der BGH hat nun seine bisherige Rechtsprechung geändert und entschieden: BGH Beschluss vom 10.04.2024 – XII ZB 459/23
Im Fall des Wechselmodells sind beide (nicht miteinander verheirateten) Elternteile hinsichtlich des gegen den jeweils anderen Elternteil gerichteten Unterhaltsteilanspruchs vertretungsbefugt. Der Bestellung eines Ergänzungspflegers oder einer Entscheidung nach § 1628 BGB bedarf es nicht (Aufgabe von Senatsurteil vom 21. Dezember 2005 - XII ZR 126/03 - FamRZ 2006, 1015)

Dennoch beruft sich das Jugendamt trotz Hinweis auf diesen Beschluss des BGHs auf die alte Regel, dass ich nicht vertretungsberechtigt sei.

Sie wollen mich bzw. mein Kind nicht vertreten.

Was kann ich tun?
Kann ich das Jugendamt zwingen uns beizustehen?

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  Umgangsrecht vs. Umgangspflicht, Durchsetzung
Geschrieben von: maxundmoritz - 23-09-2024, 13:04 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (17)

Hallo zusammen,

mich interessiert eure Meinung dazu, ob mich meine Ex in irgendeiner Weise zum Umgang mit meinem Kind in einem bestimmten Umfang zwingen kann. Mit "zwingen" meine ich vor allem, ob es dazu rechtliche Mittel zur Durchsetzung gibt. Bitte klammert die moralische Bewertung dieser Frage kurz aus - ihr wisst ja, jede Geschichte ist anders...

Vorab: Mein Kind ist seit regelmäßig jedes zweite Wochenende und anteilig in den Sommer- und Winterferien bei mir. Das Verhältnis zum Kind ist gut.

Meine Ex allerdings möchte sich das Kind möglichst viel vom Leib halten, um sich ihrer Freizeit und ihren Männergeschichten zu widmen. Sie hat das Kind täglich bis 17 Uhr in der Nachmittagsbetreuung, obwohl sie nur teilzeit arbeitet. Und sie lässt keine Gelegenheit aus, von mir mehr Umgang zu fordern, obwohl ich aus beruflicher und gesundheitlicher Sicht Grenzen habe. Allgemein bin ich für meine Ex der Sündenbock, der schön für sie Unterhalt zahlen und ihr das Kind abnehmen soll.

Vor diesem Hintergrund möchte ich meine rechtliche Situation verstehen. Auch die Extreme. Was ist mein Spielraum, wenn ich (z.B. aus gesundheitlichen Gründen) meinen Umgang reduzieren muss? Oder im Extremfall, was ist, wenn ich den Umgang ganz einstellen muss? Ich lese dazu sehr Widersprüchliches. Zum einen ist von "Umgangsrecht und -pflicht" die Rede, andererseits gibt es die Vielzahl an Vätern, die sich einfach gar nicht blicken lassen und scheinbar nicht dafür belangt werden. Und meine Ex wähnt sich wohl in völliger Sicherheit, dass sie nur kurz mal zum Jugendamt müsste, um mich wieder untertänig zu machen...

Danke!

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  Verzicht auf den Versorgungsausgleich Berechnung
Geschrieben von: itler - 22-09-2024, 17:55 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Hallo Forum-Mitglieder,

bei der Scheidung betrachte ich die Möglichkeit eine Scheidungsfolgenvereinbarung abzuschließen. Dafür wollte ein Anwalt pauschal 1500€ haben. BTW, ist es angemessen?

Jetzt die Hauptfrage - wie wird ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich fair berechnet? Ich habe keine Formel gefunden.

Die Eckdaten:

Ehemann 2023: Regelrente: 169,08€ Entgeltpunkte in folgender Höhe erworben: 4,4968
Ehefrau 2023: 1794,75€ Entgeltpunkte in folgender Höhe erworben: 47,7327

Was passiert mit dem betrieblichen Altersversorgung (BAV) - Ehemann hat ein Anspruch auf 160K€ ab 67 J. Heißt es 80K€ an ex. Ehefrau jetzt als Pauschalzahlung - Kompensation???? Wie wird es geregelt?

Gibt es sinnvolle Ideen dafür?

Besten Dank!

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  Schulpflichtverletzung KM
Geschrieben von: Axel5 - 20-09-2024, 17:00 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hallo in die Runde,

heute (Freitag) hat die Kindesmutter meine 8 jährige Tochter nicht zur Schule gebracht und ist stattdessen mit ihr ins Ausland für ein Wochenendetrip gefahren.
Mich hat sie nicht darüber informiert, dass die Tochter nicht in die Schule geht. Wir haben gemeinsames Sorgerecht.
Ob die Schule vorher informiert wurde, weiss ich nicht. Eventuell gelogen, dass die Tochter krank ist.

Habt ihr Tipps, ob es möglich ist diese Gegebenheit zu melden wegen Schulpflichtverletzung? und eventuell die Kindesmutter anzuzeigen?

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  Umgangsreduktion während dem Warten auf das Urteil
Geschrieben von: RDS - 19-09-2024, 16:05 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hallo zusammen,

ich habe mein Kind aktuell Freitags bis Dienstags. Das Wechselmodell habe ich gerichtlich beantragt. Die Kindesmutter plädiert auf hochstrittig und das Gericht etc. folgt dem Spaß wie üblich. 5/9 ist top, WM geht gar nicht.
Im Gespräch war nun ein von mir vorgeschlagener Umgang Sonntag bis Freitag. Es scheint auf Sonntag bis Donnerstag hinauszulaufen. Samstag muss ich arbeiten um das ganze irgendwie stemmen zu können. 
Die Richterin war absolut angepisst....also das Thema ist noch recht offen aber prinzipiell konnte sie sich das vorstellen und ich denke es läuft darauf hinaus.
So weit die Vorgeschichte.
Die KM will jetzt in der Wartezeit auf das Urteil nur noch Sonntag bis Dienstag als Umgang gestatten. Wie würde ihr darauf reagieren? BGB §1684 Abs 2 Brief an die Richterin und das Jugendamt schicken, Hinweis auf Kontinuitätsprinzip und kein Grund für die Reduktion des Umgangs? Eine Reduktion des Umgangs steht ihr nicht zu und mMn hat Sie alles zu tun um das Verhältnis zu mir zu wahren?

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  Betreuungsunterhalt ab dem 3. Jahr
Geschrieben von: Sneax001 - 13-09-2024, 14:16 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo zusammen,

Und zwar folgendes Problem/Unsicherheit und man findet auch sehr wenig dazu, leider.
Meine ex Frau (nur 1 Jahr verheiratet) hat dieses Jahr ein Kind bekommen im Mai. NICHT von mir. 
Vater ist bekannt aber sie sind nicht zusammen. 
Mein Sohn wird dieses Jahr 3 Jahre alt im Dezember.
Ich zahle 1000 Euro BU und 400 KU. Die Zahlungen für BU werd ich dann ab Januar einstellen.
Da der andere Typ nicht so gut verdient wie ich, hab ich etwas Angst das weiterhin von mir gefordert wird?
Wie stehen da die Chancen für mich. Wird das Jobcenter auf mich zukommen? Mein Sohn hat nämlich keine. Betreuungsplatz bekommen. Allerdings hat sie sich aber auch nur auf 2 Kindergärten beworben und könnte ja so oder so nicht arbeiten wegen einem Kind welches nicht von mir ist. Langsam wirds Kohle mäßig nämlich eng. Schaffe es nicht nächstes Jahr weiterhin 1400 Euro zu zahlen. Am liebsten würd ich meinen Job hinschmeissen was ja auch nicht geht..

Die Scheidung lief stressfrei ohne Forderungen. Mein Kind darf ich jederzeit sehen. Trotzdem ist die Stimmung eher kühl wenn wir uns sehen. Kann noch nicht so genau abschätzen was mich erwartet. Rechne aber jederzeit mit dem schlimmsten.

Wär echt super wenn jemand in dem speziellen Fall, vor allem wenn noch ein Kind da ist was erst paar Monate alt ist und nicht von mir wie da die Chancen sind.

Danke schonmal an alle

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  Gemeinsames Sorgerecht und Wechselmodell...wie vorgehen
Geschrieben von: paint - 09-09-2024, 16:37 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (117)

Nachdem der Trennung von meiner Ex-Freundin möchte ich nun das gemeinsame Sorgerecht und das Wechselmodell beantragen.
Ein erstes Gespräch mit ihr brachte nicht den gewünschten Erfolg...sie steht dem skeptisch gegenüber.

Unser Verhältnis und Kommunikation ist bisher noch ganz gut, wird sich aber sicher ändern sobald sie davon wind bekommt.

Ich bin vor etwa 4 Monaten aus unserem Haus ausgezogen und wohne nun bei einem Kumpel.
Bin auf der Suche nach eine 4 Raum Wohnung (wegen 2 Kinderzimmern) in der Nähe der Kinder. Am Donnerstag habe ich einen ersten Besichtigungstermin. Mit ist klar, dass unter der derzeitigen Wohnsituation ein Wechselmodell nicht in Frage kommt.

Wie wäre nun die optimale Herangehensweise?
Erst das gemeinsame Sorgerecht und dann das Wechselmodell?
Sollte man sich auf dieses Minenfeld ohne Anwalt wagen?
Wie stehen grundsätzlich die Chancen?

Ich habe nun hier im Forum den Vordruck für das gemeinsame Sorgerecht gefunden. Diesen würde ich nun an das zuständige Familiengericht schicken. Wechselmodell über das Jugendamt sobald sich meine Wohnsituation verbessert hat.

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  Neu hier - Anwaltssuche
Geschrieben von: Sneidy - 09-09-2024, 12:29 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Moin zusammen,

auf Empfehlung habe ich mich hier angemeldet. Für eine ausführlichere Selbstvorstellung benötige ich wohl noch etwas Zeit. Ganz akut drängt mich jedoch die Notwendigkeit, einen neuen Familienanwalt zu finden für die Scheidung, die ich im April 2022 eingereicht habe.
Die Gegenseite hat einen Antrag auf nachehelichen Unterhalt gestellt, der von meiner Seite bestritten wird. Hintergrund ist die Behauptung, dass angeblich eine verminderte Erwerbsfähigkeit vorläge. Nach gescheitertem Güteversuch ist eine ausführliche Begründung der Auswirkungen aller vorgebrachten Leiden auf die Erwerbsfähigkeit eingereicht worden. Nun prüft der Richter, ob diese substantiiert ist, mit der Absicht, dann ein ärztliches Gutachten zu veranlassen. Von meiner Seite ist noch Gelegenheit zur Stellungnahme, die m.E. unbedingt ausgenutzt gehört.
Nun hat mein Anwalt, der kein Fachanwalt für Familienrecht war, das Mandat niedergelegt, sodass ich eine neue anwaltliche Vertretung brauche.

Daher zunächst meine aktuelle Frage: Wer kann mir mit Erfahrungen zur Abrechnung der Anwaltsgebühren weiterhelfen? Ich habe Empfehlungen für ausgewiesene Familienanwälte bekommen, die aber nach Stundenhonorar abrechnen. Würde so etwas den Kostenrahmen sprengen? Lässt sich das in irgendeiner Form vergleichen mit einer pauschalen Abrechnung?

Über erste Hinweise, gerne auch Empfehlungen für kompetente Familienanwälte in meiner Region (nördlich von Hamburg), würde ich mich freuen.

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