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  Kindesmutter Umzug in ein anderes Bundesland
Geschrieben von: Unterhaltspreller2023 - 06-08-2023, 16:33 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (34)

Hallo Community,

Ich habe heute die Info erhalten das meine Exfrau in eine andere Stadt umziehen möchte trotz gemeinsames Sorgerecht und das ohne mein Veto. Obwohl mein Sohn zum Kindergarten angemeldet ist, hat sie betohnt ihn nicht dahin zu bringen. 

In mein Augen hat sie eine Sorgerechtsverletzung begangen und eine Straftat indem sie in eine andere Stadt umgezogen ist.

Wie würdet ihr das sehen und was könnte ich schnellstmöglich tun, bzw. was sollte ich meiner Anwältin mitteilen, damit sie für sowas ggfls. Rechtliche Schritte einleitet.

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  Auskunft, Studium, erneute Anzeige möglich?
Geschrieben von: fragender - 04-08-2023, 02:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hallo zusammen,

Es ist eine Weile her, da ich dachte, dass die Themen endlich durch sind... aber man(n) wird immer erneut eines besseren belehrt.

Aktuell geht es um folgendes: Junior studiert(e?) und wurde gezwungen Bafög zu beantragen.  Dies hat er auch prompt erhalten und von mir monatlich 105 € Unterhalt. KM zahlt nichts.
Ich habe heute beim studierendenwerk angerufen und  wollte wissen, ob die neuen Bescheide raus sind. Da erfuhr ich, dass Junior kein Bafög weiter beantragt hat.

Da ich Ihn schonmal aufgefordert hatte Unterlagen mir zu senden und er dies nicht tat und ich das Geld zurückhielt, wurde ich von Ihm angezeigt und das Amtsgericht Böblingen verurteilte mich zu einer Geldstrafe in Höhe von 400€. 

Ich habe ehrlich keinen Bock wieder vor Gericht zu kommen, wegen dem Pack, nur weil weder Bafög weiterhin beantragt wird, noch mir Unterlagen zukommen zu lassen und ich das Geld einfrieren. 

Hat hierzu jemand eine Idee?

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  Selbstbehalt bei Unterhaltspflichtigen
Geschrieben von: Unterhaltspreller2023 - 01-08-2023, 18:16 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (39)

Servus,

Ist der selbstbehalt bei ehegattenunterhalt genauso niedrig wie bei kindesunterhalt oder liegt der höher?

Beispiel ich verdiene 1900 euro bei 2 kinder sind es laut DT 374 euro

Habe indem Fall den mindesunterhalt an die kinder erfüllt und übrig blieben 1526 Euro, da ich gelesen habe das SB bei ehgattenunterhalt 1510 beträgt, bedeutet das die für die ex nur 16 euro pfänden können oder greifen die tiefer durch?

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  Schule / Hausaufgaben / lernen für Tests
Geschrieben von: KlausMuc - 26-07-2023, 15:38 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Servus,

blöde Frage: Wenn das Kind nach der Trennung überwiegend bei der Mutter lebt (Residenzmodell) und dann massiv in der Schule abstürzt, kann die Mutter dies dann auf den Vater schieben? Fakt ist, dass sich vor der Trennung immer der Vater um Schule gekümmert hat, seit der Trennung ist dies natürlich kaum noch möglich (weil das Kind ja kaum beim Vater ist). Die Mutter möchte den Umgang weiter einschränken mit eben dieser Begründung (Schulabsturz, weil Papa mit dem Kind andere Dinge tut als lernen).

Anders herum, wäre dies ein guter Ansatz für den Vater, seinen Umgang auszuweiten zu lassen, da ja nun feststeht, dass die Mutter unfähig ist, mit dem Kind für die Schule zu lernen?

Danke für entsprechende Urteile/Beschlüsse/Erfahrungen.

Klaus

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  Umgangs-/Aufenthaltbestimmungsrecht
Geschrieben von: Unterhaltspreller2023 - 25-07-2023, 19:55 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (67)

Mal ne frage was Umgangsrecht betrifft, ich habe kurz nach dem trennungstag das Jugendamt eingeschaltet um außergerichtlich eine einigung zu treffen, was das Umgang mit den Kindern betrifft. Sie hat knallhart den Termin abgesagt  und wies der MA vom JA das sie diese Angelegenheit vorm Gericht klären möchte. 

Jetzt hat sie Klage eingereicht beim Familiengericht wegen elterliche sorge und das noch in einer anderen Stadt als der wohnsitz der Kinder und möchte mit der klage das gemeinsame sorge und bestimmungsrecht mir entziehen.

Jetzt frage ich mich wie sie die verfahrenskostenhilfe durch bekommen da sie nach unserer Rechtsfassung beim Jugendamt außergericht versucht haben müsste eine einigung zu finden um damit für das Verfahren die Hilfe bewilligt wird.

Und ist sie als antragstellerin in der Klageschrift in der Beweispflicht wenn sie im schreiben gegenüber mir unterstellung getätigt hat, oder muss ich der Richterin das gegenteil Beweisen?

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  Der Kampf gegen den Satan
Geschrieben von: Unterhaltspreller2023 - 24-07-2023, 22:47 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Hallo Community,

Ich versuche mein Fall kurz zu schildern und im Anschluss diesbezüglich meine Fragen zustellen.

Eheschließung 2019

Von Papa ein privatdarlehen aufgenommen in höhe von ca 50.000 Euro für Hochzeit Flitterwochen Wohnungseinrichtung etc. Verwendet

Kind bekommen, danach gemerkt das sie eine narzistin ist mit persönlichkeitsstörung.seid dem mein leben zur hölle gemacht. 

Gemerkt das die ehe keine zukunft hat.

Bei banken maximum an kredite genommen für freie zwecke.

Aus gesundheitlichen gründen meine arbeit verloren. Abpfindung erhalten auf anderes kpnto auszahlen lassen und angegeben das ich damit ehebedingte verbindlichkeiten getilgt habe. Paar wochen später kam es endgültig zur trennung. Weil sie erfahren hat das ich arbeitslos bin und hat mich ausgesperrt

Bin arbeitslos, habe kein Geld. 
Psychatrischer Facharzt hat mich zur massiven depression mit trauma attestiert bis auf weiteres  arbeitsunfähig verschrieben

Privatinsolvenz wird eingeleitet.

Sie beharrt jetzt auf die abpfindung und erfindet lügen das ich vermögen ins ausland gebracht hätte, was nicht stimmt. 

Was kann ich dagegen tun, was erwartet mich und wer ist in der beweispflicht?

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  Nachehelicher Unterhalt trotz Vermögen
Geschrieben von: DukatenEsel - 24-07-2023, 03:54 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Hallo,
Scheidung nach 30 Jahren, Haus verkauft und jeder geht mit einer halben Mio aus der Sache raus.
Ehefrau will nun totz dieses Vermögens Unterhalt von mir und der Richter sagt das sei so OK.
Habe meinen Job mit einem Aufhebungsvertrag aufgegeben um endlich zu leben, mir reicht meine Kohle, so viele Jahre bleiben mir nicht mehr. Lebe nun im Ausland wo es günstig für mich ist.
Leider sehe ich nicht ein, warum ich bei so einem Vermögen das sie hat, noch monatlich einen vierstelligen Betrag zahlen soll. Sie macht auf krank, der Richter sagt, sie könne keine Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen da sie nie gearbeitet hat und deshalb keine Rentenpunkte habe.
Doch sie nimmt ja die Hälfte meiner Punkte aus der Scheidung mit, damit kann sie doch eine EU Rente beantragen. Wie der Richter auf den Trip kommt verstehe ich nicht.

Zusammengefasst:
Sie ist vermögend (halbe Mio aus Hausverkauf und Zugewinn)
Sie bekommt die Hälfte meiner Rentenpunkte, 30 Jahre Höchstbetrag
Ich soll 10 Jahre monatlich weit über 1000€ zahlen, mein altes Gehalt wird mir fiktiv angerechnet, also bis weit in die Rente hinein (WTF??), die kann ich in wenigen Jahren beantragen
EU Rente kann sie angeblich nicht beantragen, sie hat keine Punkte (und was ist mit meinen die sie bekommt?)

Mein RA bekommt es nicht gebacken, da kommt nur wenig was mir hilft. Laut §1577BGB muss eine Bedürftigkeit vorliegen um Unterhalt zu beantragen.
Mir wurde gesagt dass das den Unterhalt ausschließt, sie hat nen Haufen Kohle, der Richter sieht das nun genau gegensätzlich. Das Geld zählt einfach nicht.

Wie ist das nun? Ich kann bei den Verhandlungen vor Gericht nicht dabei sein, lebe zu weit weg. Men RA ist keine große Hilfe. Die Sache ist nun ganz schön verfahren.
Mir wurde gesagt, dass ich einfach die Zahlungen einstellen soll, im Ausland (nicht EU) ist die Vollstreckung sehr schwierig. Wer hat Erfahrungen?

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  Nachehelicherunterhalt wegen Betreuung
Geschrieben von: MrBean - 17-07-2023, 15:45 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (33)

Hallo zusammen,

meine Frau hat wie erwartet einen Antrag auf nachehelichen Unterhalt gestellt, dass aufgrund der Kindesbetreuung auch nicht zeitlich begrenzt werden soll.

Der Richter sieht es ähnlich. Er ist der Meinung, bis zur 3. Klasse müsste sie nicht mehr als 30h/Woche arbeiten und ab der 3.Klasse nicht mehr als 34h/Woche. Somit würde sie erstmal den Unterhalt in der Höhe 3/7 der Gehaltsdifferenz zeitlich unbegrenzt festsetzen und für jede Änderung müsste ich wieder vors Gericht, was mit Kosten und Zeit verbunden ist. Der Richter ist der Meinung, dass nach der 4. Klasse sie auch Vollzeit arbeiten könnte. Ob die Richterschaft das, wenn es soweit ist, genauso sieht, kann man natürlich nicht sagen.

Ich habe nun einen Vergleichsvorschlag unterbreitet, wonach ich bis zum Ende der 4. Klasse Unterhalt zahle und sie dann nochmal klagen darf, wenn sie meint.

Sie macht den Vorschlag, dass ich bis zum Ende der 5. Klasse zahle. Evtl. würde sie dann auch einen Unterhaltsverzicht erklären, aber das ist noch nicht mal sicher. 

Wenn es jetzt zu keinem Vergleich kommt, wird der Unterhalt zeitlich unbegrenzt festgesetzt und ich darf wieder klagen, wenn ich meine, dass sie nun mehr arbeiten könnte.

Der Anwalt meint, man kann nicht voraussagen, wie die Richter nach der 4.Klasse entscheiden werden, da es reine Willkür ist.

Ach ja, ich habe erweiterten Umgang und hole das Kind direkt von der Schule ab sowie bringe es zur Schule. Interessiert den Richter wenig: arme Mutti braucht Entlastung. Auch dass ich das Kind mehr betreuen könnte, interessiert nicht, da Mutti nicht will.

Im Übrigen macht es auch finanziell wenig aus, wie viel sie arbeitet oder wie viel ihr fiktiv aufgerechnet werden, da sie sehr wenig verdient und die 3/7 der Differenz gerechnet werden.

Was meint ihr zu dem Ganzen, meine Lieben, welche Optionen hätte ich und was sollte ich lieber nicht machen?

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  Kindesunterhalt
Geschrieben von: Sniper - 27-06-2023, 11:10 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (14)

Hallo an die Gemeinde, 
vielleicht kann mir hier jemand behilflich sein, was den Kindesunterhalt meiner 17 Jährigen Tochter betrifft. 
Sie hat vergangenen Sommer 2022 die Schule beendet. 
Bisher hat sie keine Ausbildung angefangen. 
Seit Juni hat sie nun endlich einen Minijob, ca. 500€. 
Im September will sie ein FSJ machen, Einkommen 610€. 

Die Mutter macht immer wieder Probleme bei der Unterhalt Zahlung. 
Wir haben einen Titel vom Jugendamt, für Mindestunterhalt. 
Ich habe dem JA mitgeteilt das meine Tochter nun 500€ verdient, heute ist ein Brief gekommen, das die Mutter nun auf 105% hochgestuft wurde. Sie hat bisher nur 4 Tage gearbeitet, jetzt hat sie Freitags einen Minijob, muss demnach 493€ bezahlen.. wWeil meine Tochter aber 500€ verdient, soll die Mutter nur 16€ bezahlen. 
Kann das richtig sein?
Das JA ist meiner Meinung nach sehr um die Mutter bemüht, weniger um meine Tochter. 
Die Ausbildung die meine Tochter machen möchte, geht erst ab 18 Jahre, also erst nächstes Jahr. 
Danke für jegliche Hilfe und viele Grüße

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  Kaufkraftparität
Geschrieben von: Dassault - 22-06-2023, 23:05 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Guten Abend

Nach längere Zeit muss ich leider mal wieder um Hilfe bzw. Info bitten.
Pünktlich nach zwei jahren hat sich bei mir, im europäischen Ausland ,  die UHK gemeldet  um die faelligen Unterhaltsschulden einzufordern bzw. Stundungserklärung auszufüellen und beizulegen.
Wir hatten vereinbart das ich zahle was ich könne. Ich habe erst mit 50€ begonnen dann relativ rasch auf 150,- angehoben. Auch um irgendwie eine Art von Anerkennung bezueglicher Kulanz bzw. Entgegenkommen zu zeigen und den Bogen nicht zu ueberspannen. Trotzdem laufen natuerlich jeden Monat Schulden auf.
Mein Problem ist aber ein anderes. die UHK ignoriert seit Jahr und Tag die Kaufkraftparität. Also die Beruecksichtigung anderer Lebenshaltungskosten und Wechselkurse fuer den Auslandsschuldner.. Ich habe mehrfach die UHK angeschrieben und ein längeres Telefongespräch gefuehrt, mit dem Ergebnis das ich immer nur das Mantra bekam, ich hätte monatlich Unterhalt nach DD bzw. an die UHK in Euro  zu zahlen.

Inzwischen haben sich nicht nur, wie ueberall auf Grund der Inflation, die Lebenshaltungskosten rapide erhöht sondern auch der Wechselkurs meiner Währung.
For 10 jahren habe ich noch 7,80,-  fuer einen Euro gezahlt. Heute sage und schreibe 12,- !
Ich bezahle seit fast zwei Jahren als der Kurs noch 1:10 war 1500,- das waren in den letzten zwei jahren um die 150,-€. Jetzt kommen bei der UHK nur noch ca. 127,- Euro auf dem Konto an.
Dazu kommt das so natuerlich eine viel höhere Unterhaltsschuld aufläuft und meine ( gegenzurechnenden) anzugebenden Ausgaben fuer meinen Lebenshaltungskosten durch den tendenziell kontinuierlich schlechter werdenden Kurs in Euro viel geringer ausfallen als tatsächlich. Zum Beispiel waren vor einem Jahr Ausgaben von 5000,- in meiner Waehrung fuer Miete 500€. Heute habe ich nach der Milchmaedchenrechnung der UHK nur noch 428,- an Miete zu zahlen. Ich zahle aber weiterhin 5000,- meiner Waehrung an den Vermieter...

Meine Frage nun- was kann, sollte ich tun um die UHK zu zwingen die Kaufkraftparität (Vor etlichen Jahren hat die Tabelle bei Eurostat mein Land mit 140% zu 100 der BRD ausgewiesen)zwingend zu berücksichtigen. Alle Anwaelte, inklusive meines ehemals fuer mich taetigen haben bestaetigt das dues zu beruecksichtigen ist, IM Netzt steht auch genau das, mit ueblichem Verweis auf diverse Urteile.

Soll ich mir einen Anwalt fuer Unterhaltsrecht mit Auslandsbezug nehmen und die zustaendige UHK kostenpflichtig  verklagen bzw. so veranlasen ab sofort die Kaufkraftparität zu  Beruecksichtigen und dies Rückwirkend auf alle Ueberweisungen meinerseits?

Andere Vorschläge und Erfahrungen?

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