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  Steuerklasse im Wechselmodell
Geschrieben von: grafzahl - 14-06-2023, 15:48 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hallo zusammen,

ich befinde mich aktuell im Trennungsjahr. Hinsichtlich des gemeinsamen Kind (12 Jahre) haben wir untereinander ein Wechselmodell vereinbart (mündlich). Das läuft nun auch seit ca. 3 Monaten sehr gut. Das Kind fühlt sich wohl obgleich es tendenziell eher zu mir (Vater) will. Ich bewohne das Haus und damit die ursprüngliche Wohnung der Familie, meine Frau ist ausgezogen.

Um meine Frau finanziell zu unterstützen möchte ich ihr - zusätzlich zum Trennungsunterhalt - das komplette Kindergeld sowie die Lohnsteuerklasse 2 überlassen.

Meine Frage bezieht sich nun auf die Lohnsteuerklasse 2.

Habe ich irgendwelche Nachteile dadurch AUßER finanzieller Art ?
Gibt es mittlerweile auch schon Fälle bei denen BEIDE Eltern die Steuerklasse 2 bekommen haben ?
Muss dafür zwingend der Hauptwohnsitz des Kindes geändert werden ? 
Wie verhält sich das denn generell mit dem Hauptwohnsitz im Wechselmodell ? 

Worauf sollte ich achten damit ich meine - sehr gute - Position mit dem Wechselmodell nicht gefährde?

Danke für Eure Hilfe !

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  Wie ist das mit Zugewinnausgleich im Vorfeld Scheidung?
Geschrieben von: netlover - 11-06-2023, 22:17 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (21)

hi folks...wie ich schon letztes jahr geschrieben habe, steht meine ehe nach fast 11 jahren vor dem aus.

es ist halt passiert...ich konnte die ewigen depressionen nicht mehr ab, auch das angebot, nochmal
zum neurologen mit meiner frau zu gehen, um da eine heilung zu finden wurde mit einem NEIN belegt.

dann die vorkommnisse mit meiner 2ten tochter aus erster ehe...haben mir den rest gegeben und noch
einige andre sachen.

da sie vor der ehe eine wohnung mit ex-freund gekauft hat und diese wohnung eine gute wertsteigerung
in den letzten jahren erfahren hat...

wir sind uns im endeffekt einig über trennung...scheidung etc., der punkt im gütertrennungsvertrag, der
die beteiligung am zugewinnausgleich trennend regelt...bereitet mir kopfweh...ich habe in der ehe alle
möglichen sachen f sie gekauft etc...kennt man ja..aber wie könnte ich den zugewinn kostensparend
regeln?

wenn ich einen %satz X vom zugewinnausgleich aus der wertsteigerung der wohnung vorschlage, verteilt
auf mehrere jahre...wäre das ok? andersrum würde sie auf nix verzichten...

bb
netlover

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  Was kann Ich fordern
Geschrieben von: Bumpi - 11-06-2023, 18:41 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo...
Ich weiss, dieses Thema wurde schon oft geschrieben hier...aber Ich finde nichts passendes...

Meine Tochter, nicht privilgiert ist 21 , Fachabitur  diesen Sommer. Eigene Wohnung. Bedarfssatz 930 Euro.
Ich zahle Unterhalt im unteren 3 stelligen Bereich. Nicht bekannt ob Bafög Leistungen ja oder nein.
Null Kontakt...das übliche halt.
Durch Umwege erfahre Ich, das Sie ab Herbst studieren will. So weit so gut.
Meine EX ist auch zu 100 Prozent verpflichtet und Kindergeldanrechnung ist auch bekannt, ebenso 1650 Euro Selbstbehalt.


Was kann Ich an Nachweisen und Belegen fordern und ab wann und fortlaufend im Studium?

MfG

Bumpi

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  Jugendamt fordert, KU wird bezahlt ohne Titel
Geschrieben von: NeuerUnterhaltszahler - 10-06-2023, 08:14 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hallo in die Gemeinde hier, 

ich wende mich an Euch, um endlich von neutraler Seite eine Einschätzung zu bekommen. Überall im Netz steht, dass man als Unterhaltspflichtiger jeder Auskunft nachkommen soll und Unterhaltstitel vom Jugendamt klaglos unterschreiben soll. 
Keine Rechte und Nachfragen erlaubt. Das möchte ich aber hinterfragen.

Zuerst meine Fakten:

1. Am 27.05.2023 einen Brief vom Jugendamt bekommen, mit der Aufforderung zur Titulierung des Unterhalts für meine zwei Kinder (8 und 4 Jahre) nachzukommen. Dazu soll ich den (angehängten) Fragebogen "vollständig" ausfüllen.
2. Ich bezahle bereits seit mehr zwei Jahren ohne Titel regelmäßig den Unterhalt von 630,- € für die Kinder.
3. Trennung (unverheiratet) erfolgte im Januar 2021.
4. Umgangsrecht ist einvernehmlich geregelt, die Kinder sind jede Woche zwei Tage bei mir.
5. Ich bin seit Oktober 2022 verheiratet mit einer neuen Frau.
6. Den Unterhalt habe ich aufgrund weniger Einkommen (Corona) von Januar 2021 von 550,- € langsam bis Dezember 2022 bis auf 630,- € erhöht.

Meine Einkommensverhältnisse 2022 Steuerklasse 1:

25473 netto aber das ist reiner Netto
davon insgesamt 3722 Verpflegungszuschuss und inkl. 343 Dienstwagen Privatnutzung 1% Regelung (ich arbeite im Außendienst Mo-Fr.) 
Kleine Provisionen (Muss ich noch ausrechnen)

Jetzt meine Fragen:

Soll ich den Fragebogen des JA überhaupt ausfüllen?
Wenn ja, was darf ich verweigern oder durchstreichen (PDF Fragebogen ist hier im Anhang)?
Besonders der letzte Absatz, dass sich das JA überall Informationen holen kann, geht mir mächtig auf die Nerven!
Kann ich allein einfach zum Notar gehen und dort ohne die Kindsmutter einen statischen Titel um die Summe 630,- € bis zum 18. Lebensjahr der Kinder erstellen lassen und der Mutter dann zukommen zu lassen und somit der Aufforderung des Jugendamts zuvorkommen?
Muss man Termin machen beim Notar? 
Welche Dokumente braucht der Notar?

Gebt mir mal bitte Tipps, welche Schritte ich unternehmen soll und was ich sein lassen soll, bevor ich etwas Unüberlegtes mache.

Falls Fragen sind, bitte, nur zu, ich gebe antworten.

LG NeuerUnterhaltszahler



Angehängte Dateien
.pdf   Fragebogen_Jugenmdamt_Unterhaltsberechnung_zensiert.pdf (Größe: 272,48 KB / Downloads: 8)
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  Rentenantrag erst nach Scheidung stellen?
Geschrieben von: zwangszahler - 08-06-2023, 05:57 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Ich komme gleich zur Sache, ich lebe getrennt, bin in ALG1 Bezug und wollte Anfang 2024 vor Erreichen meiner Regelarbeitszeit in Rente gehen.
Meine Madam lebt aktuell außerhalb des Schengenraumes, gemeinsame Kinder gibt es nicht.

Es stellt sich nun für mich die Frage, wäre es geschickter erst die Scheidung abzuwarten um bis dahin bzw.
bis zum Erreichen meiner Regelarbeitszeit ( in ca. 3 Jahren) nur ein Einkommen im pfändungsfreien Bereich zu haben?

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  UHV Kontopfändung Titel
Geschrieben von: Lost - 04-06-2023, 19:30 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Hallo zusammen,

folgende Situation: seit einem Jahr erhält die KM UHV. Schulden sind aufgelaufen. Zuvor konnte ich noch zahlen, hatte erspartes, aber keinen Job. Das übliche nach der Trennung, war einfach nicht in der Lage produktiv zu sein. 

Nun habe ich seit erstem Mai einen Job, er ist schlecht bezahlt macht mir aber Freude. Der Anwalt der ex hatte wohl noch die Pfändung auf meinem Konto, es wurde der Unterhalt nach Lohneingang automatisch gepfändet. Da das Jugendamt ihr UHV zahlt, bekommt sie dann das Geld doppelt? Schulden sind da auch schon aufgelaufen, über 5000 Euro. Die Kinder sehe ich seit zwei Jahren nur begleitet, vier Stunden im Monat. Die ex und ihr Anwalt sind recht kreativ um mich als das Böse darzustellen. 

Hat mir jemand einen Rat bzgl UHV und der Pfändung? 

Vielen Dank!

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  Betreuungskosten - unklare Steuergesetze
Geschrieben von: anydad - 04-06-2023, 08:43 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hallo,

kann jemand von euch genau die Aufteilung der Betreuungskosten und das Absetzen über die Steuer erklären?

Konstellation:
-geschieden seit 2022
-ein gemeinsame Kind
-beide Berufstätig zwischen 80-100%
Ex-Frau mittlerweile Kind von neuem Partner und lebt mit diesem zusammen 
11 Tage Betreuung 
Voller Unterhalt 

Kitakosten übernimmt der Kindsvater zu 60%

Aussage Steuerberater und Steuerberatungsforen: Keine Absetzung der Betreuungskosten möglich, da Kind bei Mutter gemeldet
siehe Urteile:
Kinderbetreuungskosten - Quelle: Buhl steuernsparen.de

Kinderbetreuungskosten - anhängige Verfahren beim BFH


Aussage Finanzamt: Kein Problem, tragen sie es ein. Letztes Jahr habe ich es versucht, war kein Problem, wurde anerkannt.

Was soll der Quatsch? Wer hat nun Recht?

Vielen Dank,

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  Titel befristen
Geschrieben von: Absurdistan - 02-06-2023, 12:36 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (23)

Wie reagiert man wenn das Jugendamt sich weigert den Unterhaltstitel für 2 Jahre zu befristen? Die Mutter ist sogar einverstanden und es besteht nicht mal eine Beistandschaft.
Angeblich würden sie grundsätzlich nicht befristen.

lg

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  Ex fordert nachehelichen Unterhalt
Geschrieben von: peperoni - 02-06-2023, 11:39 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo zusammen,

nachdem die letzten 1,5 Jahre bis zur Scheidung im Mai alles reibungslos über unsere Anwälte geregelt wurde,
hat mich nun heute doch ein Thema bzw. eine email meiner Ex-Frau erreicht, die es erfordert mich hier anzumelden.

Nachdem wir im Mai geschieden wurden habe ich zum 01.06. keinen Trennungsunterhalt mehr überwiesen (wurde mir vom Anwalt geraten). Natürlich kam dann direkt heute eine email meiner Ex
(von ihr direkt, nicht über ihren Anwalt), dass sie mich auffordert ab dem 01.06. nachehelichen Unterhalt iHv 500 EUR zu überweisen. Mit dem Zusatz, ich solle doch schriftlich bestätigen,
dass wir uns auf 500 EUR monatlich geeinigt haben und falls sie bis 05.06. keine Bestätigung und kein Zahlungseingang erhält, die Sache an ihren Anwalt weitergegeben wird. Zum Glück berunruhigen mich solche "Drohungen" mittlerweile nicht mehr.
Und dass sie es für mich (wie nett hahaha) und für sich selbst vermeiden möchte, dass weitere Anwaltskosten anfallen. Ok, sollten sich Anwaltskosten vermeiden lassen, bin ich natürlich nicht abgeneigt mich mit ihr so zu einigen.

ZDF:
- 2 Kinder (K1 kommt nach den Sommerferien in die 2. Klasse), K2 kommt in die 5. Klasse
- getrennt seit 10/2021, geschieden seit 05/2023
- Trennungsunterhalt bisher knapp 900 EUR
- verheiratet 07/2010 - 05/2023 (knapp 13 Jahre)
- sie war nach der Geburt der beiden Kinder jew. 2 Jahre in Elternzeit
- sie hat nach der Elternzeit jew. 15 Stunden/Woche wieder gearbeitet
- seit K1 ebenfalls in der Schule ist hat sie aufgestockt auf 25 Std./Woche (jew. 5 Vormittage)

Für mich stellt sich die Frage ob sie überhaupt nachehelichen Unterhalt fordern kann? Müsste dies dann nicht Betreuungsunterhalt sein?
Stutzig macht mich, dass sie nun 600 EUR fordert, warum nicht weiterhin 900 EUR. Sie hat auch keine Berechnung beigefügt.
Könnte es sein, dass ich keinen bzw. weniger nachehelichen Unterhalt zahlen muss?
Die Frage ist natürlich, akzeptiere ich das so oder lasse ich es auf eine weitere Klärung zw. Anwälten und Gericht ankommen?
Vor allem hatte ich gelesen, dass der nacheheliche Unterhalt auf ca. 1/3 der Ehezeit (also ca. 4 Jahre begrenzt werden kann). Selbst wenn ich die 600 EUR (was mir viel zu hocherscheint) nun zahle und die Zahlungen nach 4 Jahren einstelle, kommt es vor Gericht, da sie die 4 Jahre Begrenzung nicht akzeptieren wird.
Da K1 1x/Woche Mittagsschule hat und K2 in der weiterführenden Schule 2x/Woche, könnte sie meiner Meinung nach auch ihre Stundenanzahl/Woche aufstocken.

Was meint ihr denn dazu?

Danke euch und Grüße
Peperoni

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  Einladung zu einem Gespräch
Geschrieben von: Sternfrucht - 24-05-2023, 10:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Hallo zusammen!

Ich benötige bitte einmal Rat was ich sinnigerweise tun kann. 

Es geht um eine Tochter, 10 Jahre, schon seit einigen Jahren keinerlei Kontakt zu ihr oder zur Mutter. Kind war ungeplant und ungewollt.

Von jetzt auf gleich erhielt ich ein Schreiben von der Stadt in der die Mutter lebt (Jugend, Familie, Soziales) mit der Info, dass die Mutter einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung gestellt hat. Was auch immer das sein soll.

Nun will man mit mir auch darüber reden (ich soll irgendein Einverständnis geben), da ich hälftiges Sorgerecht habe.

Ich soll mich beim Amt melden und einen Termin für ein Gespräch ausmachen.

Da ich nun aber keinerlei Kontakt zu den beiden habe und auch sehr weit weg wohne hält sich meine Motivation dort vorzusprechen in Grenzen.

Es wird auch noch "angedroht", dass wenn ich mich nicht melde, nicht näher genannte Sorgerechtsmaßnahmen getroffen werden.

Hat jemand einen Rat was jetzt zu tun oder lassen wäre? Oder benötigt ihr noch weitere Informationen?

Vielen Dank!

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