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Mehrbedarf für Kinder: Wer trägt die Kosten? |
Geschrieben von: NeuesKapitel - 21-04-2023, 22:19 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (37)
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Hallo zusammen!
Ich bin der Vater von zwei Kindern im Alter von 7 und 9 Jahren. Kürzlich wurde ich von meiner Ex geschieden. Ich bin tituliert und zahle Kindesunterhalt. Meine Ex hat vor kurzem ein großes Haus gekauft und zahlt keine Miete mehr, sondern nur noch, soweit ich es verstehe, den Kredit dafür ab.
Kürzlich habe ich einen Brief von ihrer Anwältin erhalten, in dem sie prüfen möchte, ob es bei mir finanzielle Veränderungen gibt. Sie bittet mich also, ihr diese Unterlagen zu schicken:
- Gehaltsabrechnungen für ein Jahr.
- Einkommenssteuererklärung 2022
- Einkommenssteuerbescheid 2021
Gleichzeitig teilte sie mir mit, dass für die Kinder aktuell folgender Mehrbedarf anfällt:
- Musikschule für beide Kinder: 200€
- Sportunterricht für beide Kinder: 20€
- Hort für ein Kind: 55 €
- Zusätzliche Kunstschule für beide Kinder: 110€.
Ich zahle monatlich 775 € Kindesunterhalt für beide Kinder und verdiene brutto 65.000 € im Jahr.
Hat sie das Recht, all diese Dokumente von mir zu verlangen?
Muss ich für all das bezahlen, wenn ich nicht zugestimmt habe, es zu finanzieren?
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Jugendamt Mieteinnahmen |
Geschrieben von: wildfloh - 18-04-2023, 08:43 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (30)
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Hallo Jungs,
das Jungendamt hat in Januar 23 Auskunft angefordert.
Ich habe brav für 2022 Auskunft gegeben.
Jetzt aber zu meinem Problem.
Ich habe ein Haus, was 2022 nicht vermietet war. (ich wohne bei meiner Freundin und bin auch da gemeldet)
Das habe ich dem Jugendamt auch so mitgeteilt.
Jetzt wollen die auch Auskunft (Einkommensbescheide von 2019-2021 und Anlage V) der letzten 4 Jahre haben, für eine Prognose.
Das dürfte doch nicht rechtens sein?
Danke
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Eheliche Lebensverhältnisse |
Geschrieben von: Diaspora - 14-04-2023, 08:20 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Hallo,
ich bräuchte mal Hilfe beim verstehen der ehelichen Lebensverhältnisse.
Wenn ich mein Einkommen in Antizipation der Trennung herunterfahre für 12 Monate vor dem Auszug, ist dann auch wirklich nur dieses Gehalt massgeblich? Oder gibt es fälle wo auch noch das ältere Gehalt herangezogen wird?
Es geht nur um Einkommen als Angestellter und keinerlei selbständige Tätigkeit.
Wenn ich nach Scheidung Einkommen wieder hochfahre, muss dann auch Betreuungsunterhalt angepasst werden oder ist hier massgeblich was das Einkommen vor Trennung war? Ist 12 Monate Einkommen vor Trennungszeitpunkt oder Scheidungszeitpunkt entscheidend? Kann ich schon nach Trennung und vor Scheidung das Einkommen wieder hochfahren?
Kann meine Frau nach Trennung einfach den Beruf aufgeben und sagen sie muss ja jetzt mehr Betreuung leisten trotz 70% Teilzeit und 8h Kita Betreuung?
Danke für eure Hilfe
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8a Meldung tätigen? |
Geschrieben von: Selinexor - 10-04-2023, 18:15 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Liebe Leidensgenossen,
ich stehe vor einem gewissen Dilemma und bräuchte eure Einschätzung.
2016 Eheschließung, gemeinsame Immobilie (ich weiß, dass es ein Fehler war...)
2017 Erstes Kind
2018 Zweites Kind
2019 Mein Auszug, seitdem läuft das Trennungsjahr
Letztlich ist seitdem de facto nicht so viel passiert, da eine gewisse Untätigkeit am Familiengericht herrscht und sinnlose Folgeanträge der Gegenseite die Scheidung verzögern. Das Einzige, was erledigt ist, ist der Versorgungsausgleich.
Der Trennungsunterhalt wird "berechnet." De facto muss ich nur ständig immer wieder die neueren Gerhaltsnachweise einreichen, ohne dass ein Urteil erfolgt. Ein Eilverfahren hatte Ende 2020 den Kindesunterhalt tituliet und festgestellt, dass es aufgrund des Immobilienkredits und der PKV für mich und meine Kinder nix mehr für meine Ex gibt.
Umgang ist durch einen schlechten Beschluss geregelt. Alle 2 Wochen das WE von Fr auf So und versetzt dazu einen Nachmittag für drei Stunden. Schlecht daher, da es Passagen gibt, die einen Umgangsausfall möglich machen - ohne Kompensation. Ach ja und jeweils eine Woche Herbst, Sommer und Osterferien. Ca. 10-20% der Umgänge fallen aus, natürlich wegen der KM.
Die Kinder leben bei ihr, sind aber gerne bei mir. Die Bindung ist absolut gegeben.
Dieses Jahr ist die Einschulung von Kind 1. Kind 2 geht seit 1,5 Jahren in die KITA. Beide sind über 40 h/ Woche dort.
Ex geht arbeiten bzw. ist ständig in einer neuen Ausbildung und das mit 40. Aktuell hat die Sozialarbeit fertig studiert und parallel irgendwo in ner Verwaltung gearbeitet. Halbe Stelle oder so, sie liefert ja leider keine oder nur rudimentäre Nachweise. Nun möchte sie Lehrerin werden, fängt mit dem Referendariat an. Hat ein abgeschlossenes Lehramtstudium (2016) und als wir zusammen waren, ist sie bereits im Ref. gescheitert. Unfähigkeit. Jetzt offenbar erneuter Versuch.
Ich gehe Vollzeit arbeiten.
Kommunikation vorhanden, aber ich bekomme keine glaubwürdigen Aussagen, selbst auf Fragen, wie: Habe die Kinder heute schon Mittag gegessen...? (Wenn ich die mal nicht in der KITA, sondern bei KM abhole)
Toxische Ex, irgendwas zwischen Borderline und Narzissmus. Mutter schizophren gewesen und erfolgreich suizidiert. Dann angeblich ungeliebtes Kind usw. Impulsstörung.
Erzähle das nur, damit ihr einen Eindruck habt, warum, weshalb gewisse Verhaltensweisen bestehen.
Soll keine Argumentationshilfe liefern.
Nach der Trennung hatte ich häufig Vorwürfe in Anwaltsschreiben, die meine Erziehungsfähgkeit anzweifeln sollten (Drogen, Alkohol, Medikamentenabhängigkeit). Natürlich nix dran.
Gegenüber dem JA wurde Schlagen der Kinder, Kindesmisbrauch, falsche Sexualerziehung der Kinder, Mitgliedschaft in einer Sekte etc. getätigt, was aber jeweils nach einem Gespräch mit dem JA bzw. einem Hausbesuch bei mir ausgeräumt bzw. nicht weiter verfolgt worden ist. Zu keinem Zeitpunkt wurde der Umgang ausgesetzt oder begleitet.
Letzter mir wissentlicher Vorwurf dürfte 2021 gewesen sein.
Ich hatte stets JA um Vermittlung bebeten, Elternberatung in Anspruch genommen. Meine Ex ist entweder nicht erschienen. Oder hat 2-3 Monate halbherzig mitgemacht und abgebrochen.
Zuletzt war alles "stabil."
Aufgrund der Einschulung sehe ich einen triftigen Grund den Umgangsbeschluss abändern zu lassen. Wollte das eigentlich schon eher, aber ich dachte das würde das Scheidungsverfahren in die Länge ziehen.
Da dieses aber noch Jahre gehen wird, samt Teilungsversteigerung, ist der Punkt nun günstig und wird an derLänge des Scheidungsverfahrens nichts ändern.
Ziel hälftiger Umgang bzw. Erweiterung. Egal wieviel, hauptsache mehr Zeit mit den Kindern.
Leider hatte ich ein Entwicklungsgespräch mit der KITA wegen dem Kleinen. Hier sind neue Verhaltensauffälligkeiten seit ca. 3 Monaten. Deckungsgleich mit meinen Beobachtungen. Ich sah nur stets ein übermüdetes Kind. Will nur zu Hause in der Wohnung spielen, nicht raus. Gegessen wird wenig. Will nicht zur Mutter. Ich hatte zuvor die KITA angesprochen, wurde aber abgespeist. Da ist nix...usw.
KITA sagt nun: Kind spielt alleine. Redet wenig mit Kindern und Erziehern. Weint. Lässt sich nicht anfassen zum Trösten etc. Entwicklung normal, aber nun diese Auffälligkeiten.
Leider ist der schriftliche Bericht windelweich formuliert, 10% von dem was ich hier geschrieben habe.
Im Kindergarten hat sich nichts verändert (Erzieher, Gruppe. Zeiten). Bei mir auch nicht. Nehme JEDEN Umgang wahr, bis dato noch keinen ausfallen lassen in 3,5 Jahren. Keine Partnerin, gleiche Wohnung etc.
Was bei der Mutter anders ist? Keine Ahnung. Hatte sie gestern gefragt, sie sagt, mein Umgang ist schuld daran. Sieht KEINE Notwendigkeit das neue Verhalten des Jungen zu beleuchten/ diesem nachzugehen.
Von meiner Perspektive aus mache ich die Mutter niemals gegenüber den Kindern schlecht. Sage höchstens, dass Mama mehr Zeit nicht erlaubt hat, wenn die fragen, warum die jetzt und nicht am nächsten Tag zurück müssen.
Sie hingegen beschimpft mich und meine Herkunftsfamilie über whatsApp vom Feinsten. Also derb sexuell konnotiert. Abwertend. Wirklich bodenlos. Ich kann nur mutmaßen, wie das zu Hause ist. Aber garantiert wird das fortgeführt. Teils bei der Übergabe wird im Beisein der Kinder gesagt, ich solle die F*.*e meiner Mutter lecken usw. Das si tdie Antwort darauf, warum ein Umgang ausfällt.
Ich hatte dem Jungen Blut abgenommen und war beim Kinderarzt. Körperliche Gründe / Krankheiten sind ausgeschlossen. Es bleibt also etwas "psychisches" und es ist klar, dass es keine eigene Erkrankung ist, sondern eine Reaktion auf die Umwelt bzw. das Umfeld.
KITA wollte mit der Mutter wohl noch sprechen, ich befürchte die decken die eh. Bis dato waren sämtliche Sozialarbeiter, Tagesmütter, Erzieherinnen, JA Mitarbeiter pro Mutter, allenfalls neutral und wenn sie gecheckt haben, dass mit meiner EX was nicht stimmt, liefen Maßnahmen aus. Oder die Beratung wurde durch die KM abgebrochen. Oder es fand ein Personalwechsel beim JA statt...
Zusammenfassend leidet das Kind und zeigt Auffälligkeiten. Am ehesten durch den Loyalitätskonflikt, der von der Mutter bewusst gesät wird.
Gleichzeitig möchte ich mehr Umgang mit den Kindern.
Frage:
Soll ich nach einem erneuten Gespräch mit der KITA (wenn das Gespräch mit der KM gelaufen ist und wahrscheinlich keine neuen Erkenntnisse liefern wird) zum JA? Dort eine 8a Meldung tätigen?
Soll ich das ignorieren und den Antrag auf Erweiterung des Umgangs stellen?
Beides zeitgleich? Obwohl KM sagt der Umgang ist schuld?
Lohnt es sich zum Psychiater/ Psychologen zu gehen, der ggf. das Verhalten des Kindes attestiert? Hier ist unklar, ob die KM dort auch erscheinen wird und nur dann wäre eine Evaluation sinnvoll. Aufgrund der PKV bestehen keine langen Wartezeiten.
Sorry für die Länge, wollte nur einen gewissen Hintergrund bieten
Beste Grüße
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Rechtliche Unterstützung zwecks Scheidung |
Geschrieben von: Ria79 - 10-04-2023, 15:26 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Seit gut einem Jahr lebe ich von meinem Mann getrennt. Wir werden uns scheiden lassen. Dafür benötige ich einen guten Rechtsanwalt zwecks Wahrnehmung meiner Interessen. Kennt ihr zufällig eine gute Kanzlei in Dachau oder im näheren Umkreis?
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Trennungsunterhalt von der Frau, wenn Kindergeld bereinigtes Netto übersteigt? |
Geschrieben von: Nintendo - 07-04-2023, 21:36 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Hallo in der Runde,
ich schildere mal mein Anliegen in Stichpunkten. Hoffe das ist ok.
- Frisch getrennt, wir wohnen noch im gemeinsamen Haus.
- Ich bin in Teilzeit berufstätig
- Von meinem Konto gehen die Raten für Haus und PKW ab
- Meine Frau ist vollzeit zuhause, bekommt Kindergeld (4x) und Baukindergeld.
- Bereinigt man mein netto um Haus und PKW, so liegt der Rest geringer, als die Summe, die meine Frau jeden Monat zur Verfügung hat.
Müsste sie mir somit Trennungsunterhalt zahlen? Oder wird das wieder anders gehandhabt, weil das Kindergeld ja den Kindern zusteht?
Vielen Dank,
Nintendo
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Frage zum Thema Mietrecht |
Geschrieben von: Sixteen Tons - 07-04-2023, 20:05 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
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Hallo liebe Community.
Ich habe im Spätsommer als Mieter einen Mietvertrag für eine Wohnung im ersten Obergeschoss abgeschlossen.
Unter mir wohnt ein junges Paar. Es gibt nur diese zwei Mietparteien im Haus.
Das Pärchen fungiert als Hausmeister und kümmert sich um Haus und Grundstück.
Als wir die Wohnung besichtigt haben, waren die beiden unsere Ansprechpartner, die haben sich quasi ihre
Nachbarn selber ausgesucht. Ich habe von Anfang an klar kommuniziert, das ich mit meiner Tochter einziehe
und auch das deren Geschwister regelmäßig "zu Besuch" bei uns sind. Heißt, alle 14 Tage ein Wochenende
und ein Wochenende in den Ferien. War kein Problem für die.
In den letzten Monaten gab es immer wieder Beschwerden seitens des Pärchens wegen der Lautstärke. Dazu muß man wissen,
das die Decke zwischen der 1. Etage und dem Erdgeschoss hier nur aus Holz ist. Man hört sogar die Gespräche von unten, wenn auch nicht den Wortlaut.
Es sei denn, die Leute schreien gerade ihre Hunde an.
Heute hatte ich wieder so eine lange Whatsapp Tapete von der Frau, das wir immer zu laut wären.
Nun, ich kann jetzt nicht sagen, das die Kids hier im Alter von 12 bis 17 Jahren immer ganz leise sind. Aber auch nicht
extrem laut. Und die können eben auch nicht über den doofen Holzfußboden schweben. Leider ist auch unkonkret, was
zu laut ist. Es heißt nur "die Decke kommt runter".
Meine Heimwerkeraktivitäten, also den Abschluss unserer Renovierungsarbeiten muss ich auf Samstags beschränken.
Abends gehen die um kurz nach 20 Uhr ins Bett und wollen ihre Ruhe. Da kommen Beschwerden, obwohl es noch nicht
22 Uhr ist, wenn ich eine Kommode zusammenbaue. Ich bin vollschichtig erwerbstätig und habe eben nur Abends Zeit.
Sonntags geht es auch nicht, da dürfen die tagsüber zwar im Garten arbeiten, ich aber nicht in der Wohnung, weil die
das stört. Ich verzichte mittlerweile abends auf Fernsehen, weil die beiden ihr Schlafzimmer unter meinem Wohnzimmer haben
und ich im geistigen Auge schon die nächste Whatsapp Tapete kommen sehe.
Mittlerweile stört es das Pärchen wohl auch, dass meine Tochter einen Freund hat, der mal über Nacht zu Besuch bleibt oder gelegentlich meine geistig behinderte Schwester (ne ganz ruhige und liebe). Von Mittwoch auf Donnerstag übernachtet noch eines meiner Kinder bei mir, also ein Geschwisterkind meiner Tochter, die mit mir hier lebt.
In deren Sprachjargon von den jungen Leuten ist das "immer" und "irgendwer".
Das wäre ja so nicht abgesprochen gewesen, die waren ja mal davon ausgegangen, das wir nur zu zweit wären.
Gut, so viel zur Trivia. Die beiden sind aber nicht meine Vermieter, das ist ein Ehepaar aus dem südl. Münsterland. Denke aber mal, dass die Vermieter sich im Fall der Fälle auf die Seite der jungen Leute stellen würden, weil die hier ja den Laden schmeißen.
Denke mal, das wir als Nachbarn keine Freunde mehr werden. Die wollen einfach nur ihre Ruhe und es ist denen scheißegal, wie wir das machen.
Wie ist denn hier so die Rechtslage?
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Empfehlung für Anwalt im Raum Karlsruhe oder Online |
Geschrieben von: Sorino - 31-03-2023, 19:02 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Hallo zusammen, meine Ex-Frau drohte mir neulich mit einem neuen Anwaltskrieg, bezüglich Betreuung und eventuell auch Unterhalt. Sie verliert demnächst einen Teil ihres Einkommens, da unsere ältere Tochter 18 wird, und fest entschlossen ist auszuziehen. Meine Ex muss dann auch für die Finanzierung des Studiums mithelfen und das eröffnet bei ihr ein finanzielles Problem.
Für unsere jungere Tochter teilen wir uns die Betreuung zu 50:50 in einer Doppelresidenz.
Ich zahle für beide den vollen unterhalt, auch für die jungere. Damit habe ich mich aber abgefunden. Mir geht es vor Allem darum, dass die 50:50 Betreuung nicht gestört wird, weil sie der Kleinen absolut gut tut. Dies leben wir seit ein halbes Jahr so, davor hatten wir 6 Jahre lang ein 6/8 Modell.
Das letzte was ich will, ist einen Anwaltskrieg, da es die kleine sehr verstören würde und die Zusammenarbeit mit der Mutter auch. Dennoch müsste ich im Falle der Fälle auch selbst einen Anwalt aufsuchen, sollte sie damit anfangen. Beim letzten Gerichtsverfahren hatte ich leider kein Glück mit dem Anwalt.
Könnt ihr einen kompetenten Anwalt im Raum Karlsruhe empfehlen, der auch engagiert bei der Sache ist?
Eventuell auch jemand für die bloße online-Beratung, falls ihr einen richtig guten kennt?
Liebe Grüße
Sorino
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Mexiko Urlaub mit nur einem Elternteil |
Geschrieben von: datrainer - 29-03-2023, 00:09 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Hoi,
Kurze Situation:
Ich habe vorgestern Urlaub mit der kleinen Maus gebucht. Playa del carmen, cancun, Mexiko. 13 Tage.
Und jetzt rattert der Kopf, ob nicht doch irgendwie, irgendwann, irgendwo ein Veto von der KM kommt.
Habe über die Buchung informiert aber noch keine Reaktion bekommen.
Hab den Zeitraum am 01. März angekündigt, aber noch offen gelassen wo es hingeht…
Kind war schon in: Schweiz, Italien, türkei, Ägypten, aida, USA, Dom rep, Thailand, die letzten drei mit KM innerhalb von 1 1/2 Jahren.
Bin in dem angekündigten Zeitraum. 15.04. - 20.05.
09. März werde ich informiert, dass sie ab 23.04. ne Woche nach Dubai mit ihr fliegt.
Mir werden Urlaube innerhalb 7 Wochen untersagt… so wie in der Vergangenheit.
Aufgestellte Regel, die sie aber offensichtlich einfach so brechen darf und tut.
Hatte dem nicht zugestimmt …
Habe daher den Abflug von unserem Urlaub nach hinten geschoben, Anfang Mai.
Zum Wohle des Kindeswohl…
Noch kann ich kostenlos stornieren, oder umbuchen.
Empfohlen wird auch eine Impfung gegen hep a + b.
Ob sie mir die empfohlene schriftliche Zustimmung (Mexiko) unterschreiben wird?
Für andere Urlaube habe ich nichts gebraucht…
Danke für Rat und Ideen.
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Auskunftszeitpunkt KU §1605(alle 2 Jahre) |
Geschrieben von: Horge - 14-03-2023, 11:47 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zu dem speziellen Auskunftszeitpunkt zu meiner Leistungsfähigkeit. Habe JA als auch Anwalt Mitte2020 bis Mitte 2021 erteilt. Der Prozess zu KU der mit Vergleich endete war 01/2023.
Ist jetzt der Zeitpunkt des Vergleiches(01/2023) maßgeblich für meine zweijährige Auskunftsplicht (also frühestens 01/2025) oder die Daten meiner Unterlagen ?
Einkommen hat sich natürlich nicht geändert ! Schön wären ein paar Erfahrungen oder und Beispielurteile.
Ich traue der hExe kein Stück und erwarte weitere postalische Dramen seitens der Dame(RAtte)
Danke euch im Voraus
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