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Titel |
Geschrieben von: newguy - 01-03-2023, 17:31 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Ich werde interessieren.
Wenn ein unbefristet Titel nach volljährig nicht aus gibt auch nicht verklagen.
Der/die Unterhaltsahler/in egal ist. Jahr lange nur H4 beziehen oder ausgewandert ist.
Wenn das Kind erbt,Würde er auch die schulden selber geerbt(die schulden an ihm selber verschuldet).
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Nobelinternat Vater soll blechen |
Geschrieben von: Absurdistan - 27-02-2023, 11:47 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Ruft mich gerade ein Vater an.
Vor 3 Jahren bekam der Sohn Jugendhilfe und im Rahmen dieser ist er in ein Nobelinternat gezogen.
Der Vater hat kein Sorgerecht. Er bekommt vom Jugendamt keine Informationen wer das angeleiert hat und warum.
Inzwischen ist die Mutter nach Berlin gezogen und bezieht Bürgergeld. Auch hier will jetzt das JC sein Einkommen prüfen.
Der Vater hat immer den titulierten Unterhalt bezahlt. Das Jugendamt fordert aber jetzt trotzdem vom Vater die Kosten für das Internat zu übernehmen.
Muss er dafür zahlen?
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Neues Umgangsverfahren einleiten |
Geschrieben von: Siggi_Sorglos - 26-02-2023, 18:01 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Hallo,
die Zeit vergeht, das Kind wird älter, es kommt bald in die Schule.
Es wird für mich Zeit, sich um eine gerichtliche Umgangserweiterung zu bemühen.
Denn was sich nicht ändert, ist die ablehnende Haltung der Mutter des gemeinsamen Kindes,
es mir auch nur eine Minute länger zu überlassen,
als es der letzte erzielte Vergleich (gerichtlich gebilligt) ermöglicht.
Die Ausgangslage ist dieselbe, wie vor dem zuletzt stattgefundenen Umgangsverfahren.
Die Mutter hasst mich, unterstellt mir permanentes Fehlverhalten im Umgang mit dem Kind.
Kurzum: Laut ihr habe ich keine väterlichen Qualitäten und keine Erziehungskompetenz.
Ich bin für unser Kind schlichtweg kindeswohlgefährdend.
Das Jugendamt sieht sich nicht im Stande in dieser Angelegenheit zu vermitteln.
Der Dreisprung ist somit an seinem letzten Schritt angelangt.
Nun habe ich zwei Fragen, die sich auf das von mir geplante Umgangsverfahren beziehen.
Da der noch bestehende Vergleich für mich verkomplizierende Auflagen enthält,
möchte ich, dass diese ab dem nächsten Vergleich/Beschluss ihre Gültigkeit verlieren.
1. Ist es hierfür notwendig, im nächsten Umgangsantrag explizit zu beantragen,
dass die bestehenden Vereinbarungen ab dem nächsten Vergleich/Beschluss gegenstandslos werden?
Oder ist es so, dass, wenn kein entsprechender richterlicher Hinweis in einem Vergleich/Beschluss
verankert ist, alle Inhalte eines zurückliegenden Vergleiches/Beschlusses automatisch nichtig werden?
Ich möchte bestmöglich sicherstellen, dass ich der Gegenseite keine Hintertüren zur Sabotage offenlasse,
indem der neue Vergleich/Beschluss unbestimmt formuliert wird
und der KM einen unnötigen Spielraum zur Fehlinterpretation bietet.
Das kenne ich aus meinem Fall und Fällen anderer Trennungsväter inzwischen zu Genüge.
Meine nächste Frage betrifft nicht meinen Antrag, jedoch eine Situation aus der letzten stattgefundenen Anhörung zum Umgang am Familiengericht (Amtsgericht!).
Dort hat sich die Richterin mir gegenüber folgendermaßen geäußert:
„Wenn Sie (Vater/Antragsteller) den von mir (Richterin) gemachten Vorschlägen nicht zustimmen,
wird ein Vergleich nicht zustande kommen und ich werde einen Beschluss fassen.
Der Inhalt des Beschlusses wird allerdings für sie nachteiliger ausfallen, als das,
was ich Ihnen zur Erzielung eines Vergleichs angeboten habe.
Darüber hinaus werde ich den Beschluss so verfassen, dass er nicht beschwerdefähig wird."
Mal ganz davon abgesehen, dass die von ihr gemachte Äußerung eine klare Erpressung war
und somit Potenzial für einen Befangenheitsantrag geboten hat:
2. Kann eine Richterin am Amtsgericht (Familiengericht) einen Beschluss tatsächlich so gestalten,
dass mir der Beschwerdeweg (OLG) verunmöglicht wird?
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Trennung Kindsmutter, Umgang |
Geschrieben von: Traurigeperson - 23-02-2023, 18:29 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (46)
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Hallo zusammen,
ich brauche dringend eure Ratschläge. Ich bin 30 Jahre alt und im letzten Jahr Vater geworden. Die Frau hat mir das Kind untergejubelt. Ich hatte mich im Sommer 2021 getrennt. Danach wollte Sie sich mit mir versöhnen und hat mir das blaue vom Himmel versprochen. Ich wollte ihr noch eine Chance geben, um das zu beweisen und habe mich darauf eingelassen. Wir hatten uns darauf geeinigt, dass dies eine Beziehung auf Probe wird. Zwei Monate später war Sie trotz Einnahme der Pille schwanger. Seitdem ist mein Leben die Hölle auf Erden. Ich bin danach noch mit Ihr in eine neue Wohnung gezogen (die ich mühsam eingerichtet habe), weil ich mich quasi dazu gezwungen gefühlt habe an der Seite dieser Frau zu bleiben. Habe Sie die ganze Schwangerschaft über begleitet, ins Krankenhaus gefahren und sie sogar in ihrer Bettfieberzeit umsorgt.
Im Juli letzten Jahres hat sie sich trennen wollen und angekündigt, dass sie ihre 45 km entfernte Stadt zieht. Seitdem sind unzählige böse Dinge passiert. Letzten Endes sind wir aber so auseinander gegangen (musste ich tun des Friedenwillen), dass ich ihre die komplette neue Einrichtung überlasse (Wert ca. 4500 Euro) und ich ihr 750 Euro monatlich überweise. Ich bin nach ihrem Auszug zu meinen Eltern gezogen, um zum einen dem finanziellen Schaden zu limitieren aber in erster Linie auch, weil ich eine Depression verfallen bin. Im Dezember war ich dann auch die gemeinsame Wohnung los, bedingt durch die Kündigungsfrist.
Seit Anfang Mitte Januar war ich seelisch wieder auf den Weg zur Besserung. Hatte mich damit abgefunden Ihr 750 Euro im Monat überweisen zu müssen und mein Kind nur alle zwei Wochen sehen zu können, in Anwesenheit der Mutter. Generell verletzt mich der Gedanke ein Kind mit so einer Frau zu haben, getrennt zu sein. Wäre sie zumindest in der Nähe geblieben. Ich hatte ihr damals sogar angeboten (angefleht habe ich Sie) in der Wohnung zu bleiben. Dann hätte ich das Kind auch unter der Woche sehen können. Das alles hat meinen Lebenstraum zerstört. Abgesehen davon, dass ich in psychischer und psychologischer Behandlung bin und mir und meiner Familie momentan viel Schaden zurichte. An meinen Job habe ich aber immer festgehalten und dem home office sei dank, überlebe ich auch Tage an denen ich nur 2-3 Stunden geschlafen habe, geplagt von meinen gedanklichen Qualen und von meiner schwarzen Zukunftsvision.
Jetzt habe ich letzte Woche ein Schreiben vom Jugendamt bekommen. Stichwort: Berechnung des Betreuungsunterhalt. Das hat mich wieder wie ein Schlag getroffen.
Ich versuche jetzt herauszufinden wie ich mich am besten verhalten soll, um den finanziellen Schaden zu limitieren. Außerdem würde ich gerne wissen was ich tun muss, um unabhängiger von dieser Frau werden zu können, was den Umgang mit dem Kind angeht. Ich möchte das Kind nur ungerne hängen lassen, auch wenn die Mutter mir das Leben sehr schwer macht. Zurzeit lässt Sie mich das Kind wieder nicht sehen.
Die ersten Fragen zielen in die Richtung: Wie kann ich die Unterhaltszahlungen reduzieren? Ich hab schon das Trennungs-FAQ gelesen und mich durch das Forum gestöbert. Aber ich hätte da trotzdem noch ein paar unbeantwortete Fragen.
1. Es heißt ja das man eine Pauschale von 5% für Arbeitsmittelbeschaffung abziehen kann. Kommt das Spritgeld, um zur Arbeit zu fahren hinzu oder heißt Spritgeld oder Pauschale?
Ich versuche zu verstehen was sich mehr lohnt. Wie berechne ich die Spritkosten? Muss ich die Kilometer (Hin- und Rückweg) mit 0.3 Euro/km multiplizieren oder die wirklichen Spritkosten argumentieren (Km...Verbrauch...Spritpreis)?
2. Kann ich die Fahrtkosten (Zweimal im Monat), um zur Kindesmutter zu fahren abziehen? Wie berechne ich das konkret ? Spritgeld oder Kilometerpauschale?
3. Seit Januar wohne ich ja bei meinen Eltern, in deren Eigentums-Mehrfamilienhaus. Meint ihr das ist eine gute Idee mir einen Mietvertrag aufsetzen zu lassen, um alles >580€ davon abziehen zu lassen? 580Euro sind ja in den Eigenbedarf mit inkludiert.
4. Muss ich meine Steuererklärungsnachweise mit einreichen oder kann ich sagen, dass ich keine Steuererklärung gemacht habe? Ich habe das Problem, dass ich in den letzten zwei Jahren viel Steuer zurück erstattet bekommen habe, weil mein Arbeitgeber weit weg war. Jetzt werde ich das nicht mehr bekommen, weil ich letztes Jahr näher zum Arbeitgeber (hälfte näher) gezogen bin. Finde es also unfair, wenn das auch mit berücksichtigt wird.
5. Kann ich irgendwie verhindern, dass Weihnachts-und Urlaubsgeld mit berücksichtigt wird? Die sind bei meinen Arbeitgeber Freiwillig und es könnte sein, dass ich sie dieses Jahr nicht bekomme.
6. Habt ihr sonst noch irgendwelche hilfreichen Tipps für mich?
7. Dann hätte ich da noch eine allgemeine Frage. Laut dem Schreiben vom Jugendamt geht es hierbei darum den Unterhalt für meine Tochter zu ermitteln. Laut der Kindesmutter geht es auch darum ihren Betreuungsunterhalt (da das Kind ja erst 7 Monate alt ist, also <3J) zu ermitteln. Stimmt das? Wird das Betreuungsgeld der KM vom Jugendamt ermittelt? Fordert das Jugendamt das ein? Steht der Mutter auch Betreuungsunterhalt zu, wenn Sie 50k+ auf dem Konto hat und 900 Euro + Kindergeld + Mein-Kindergeld monatlich erhält?
8. Die letzte Frage: Was muss ich tun, um einen gesunden Umgang zu meiner Tochter zu erhalten? Kann ich das Jugendamt um Hilfe bitten oder ist man als Vater ständig darauf angewiesen einen Anwalt zu bezahlen?
Ich danke jetzt schonmal für all eure Antworten.
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Sicherheitsleistung |
Geschrieben von: SixFeetUnder - 23-02-2023, 17:43 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (17)
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Grüße Allerseits.
Hätte da eine Frage bezüglich Sicherheitsleistung.
Ich beziehe aktuell den letzten Monat ALG1 und habe die Bewilligung zu ALG2 bekommen und deswegen eine Titeländerung veranlasst.
Jetzt teilte mir das Gericht mit das die Aussetzung der Vollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung stattfindet.
Diesen Betrag habe ich allerdings leider nicht.
Meine Frag wäre daher ob es Sinn machen würde , für den Betrag Schulden auf zunehemen, bei einem Freund zu leihen oder mitteilen das ich die Summe nicht habe?
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Bankkonto für Kinder eröffnen |
Geschrieben von: DrNewton - 21-02-2023, 10:43 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Hallo,
meine EXE möchte gerne für unsere Kinder Bankkonten (Jugend-Girokonto, o.ä.) eröffnen. Konto-Inhaber soll das jeweilige Kind sein.
Bei zwei Banken war sie bereits; diese haben ihr mitgeteilt, dass bei gemeinsamen Sorgerecht beide Elternteile zur Kontoeröffnung anwesend sein müssen :-(
Da ich im Ausland ansässig bin, ist das natürlich nicht so leicht zu realisieren.
Frage:
Gibt es Banken bei denen die Jugend-Giros online eröffnet werden können?
Ich meine, ein normales Konto kann ich ja mittlerweile komplett online eröffnen, ohne jemals eine Bankniederlassung gesehen zu haben ....
Offtopic: Sie hat auch angeboten, auf das gemeinsame Sorgerecht zu verzichten.
Antwort: No way!
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Unterschrift zur OP |
Geschrieben von: Ein Vater - 20-02-2023, 12:32 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Wie seht ihr das? Habe ein Kind das mit einer Fehlbildung (Rachenraum) zur Welt kam. Wurde im 1. Lebensjahrr 2 mal operiert. KM muss mit Kind alle 6 Monate zur Untersuchung in die Uniklinik die operiert hat. Dort soweit alles okay. Habe einen Bericht aus 2021. Aber Kind spricht nicht altergerecht. Damit ist KM nicht zufrieden. Sie ging zu einem anderen Arzt der Ihr bestätige das die ganze OP schlecht gemacht wurde und man alles nochmals machen muss. Wir sind so verblieben das sie eine 3. Meinung einholt und wir uns dann entscheiden. Vor dem Termin zur 3. Untersuchung teilte mir KM mit das sie unser Kind auf alle Fälle operieren lässt und sie keine notwenigkeit für eine weitere Untersuchung sieht. Sie hat mir wortlos die Einwillung zur Op zukommen lassen. Auf Nachfrage zu den Berichten der Untersuchung bekam ich zur Antort kann sie mir nur mündlich geben wenn ich was schriftlich will soll ich mich selbst drum kümmern. Ich habe versucht mir selbst Infos von den Ärtzen zu holen aber wie es halt so ist bekomme ich nichts obwohl ich das geteilte Sorgerecht habe. Habe mich mit Ja in Verbindung gesetzt. KLar komtm da auch nicht richtiges rüber.
Kurzum habe ich Ihr die Einwillung nicht gegeben weil ich keine Unterlagen habe und daher nichts für eine erneute Op spricht. Darauf hin drohungen sie geht zum Familiengericht.
Euere Meinung ? Würdet ihr sowas einfach unterschreiben ohne überzeugt zu sein? Wie steht man als Vater vor dem Familiengericht da wenn man hier nicht unterschreibt? als böser Vater der dem Kind eine Notwendige OP verweigert oder als Fürsorglicher Elternteil dem die Fakten verwehrt werden ?
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Krankheitskosten und Mangelfall. |
Geschrieben von: Sixteen Tons - 12-02-2023, 00:46 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Frage für einen Freund.
Vater von vier Kindern wird von mehreren Jugendämtern drangsaliert.
Er wurde letztes Jahr operiert und muss seitdem den Rest seines Lebens Medikamente nehmen, die die Kasse nicht bezahlt.
Er ist Mangelfall und hat aktuell keine Titel.
Es ist wieder eine neue Berechnung für das hiesige Jahr fällig. Das Jugendamt erkennt offenbar seine Kosten für Medikamente nicht an. Sind etwa 70 € pro Monat. Nach meiner Erinnerung sind notwendige Medikamente unterhaltsrechtlich abzugsfähig.
Ich finde aber gerade nichts passendes in den einschlägigen Datenbanken
Wie ist die Rechtslage?
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Wohnungszuweisung |
Geschrieben von: Nappo - 04-02-2023, 18:22 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Der Fall:
Der Mann trennt sich. Nach einem Streit fährt er erst mal in den Urlaub. Nach seiner Rückkehr beantragt er die Zuweisung der von ihm alleinig (!) gemieteten Wohnung. Er verweist auch auf Angriffe der Frau. Tür zertreten, Hemd zerrissen. An Eides statt...
Das Gericht hört Beide an. Die Frau bestreitet den Vorwurf. Sie will in der Wohnung bleiben. Einkünfte hat sie keine. Miete zahlt der Mann aktuell weiterhin. Ist aber de facto Obdachlos.
Das Gericht sieht die Vorwürfe seitens des Mannes trotz eidesstattl. Aussage als nicht erweisen an. Die Aussage der Frau könne ja auch stimmen... Und weist den Antrag zurück. Frau bleibt in der Wohnung.
Das Gericht verweist auf 1361b BGB und sagt, er greife nicht. Beschluss ist rechtskräftigt. Kinder sind keine im Spiel.
Laut HAUFE https://www.haufe.de/recht/deutsches-anw...19212.html
kann der Mann m.E. den Mietvertrag trotz Zuweisung kündigen. Die einzige Möglichkeit, die Kosten los zu werden als 1. Schritt.
Wie seht Ihr das?
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Die Maskerade bröckelt - Exit oder weitermachen? |
Geschrieben von: Maskerade - 03-02-2023, 21:52 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Hallo an alle Kämpfer hier.
Wer hätte vor einem halben Jahr gedacht, dass ich eines Tages verzweifelt stundenlang in einem solchen Forum unterwegs sein werde. Dennoch bin ich natürlich dankbar, dass es Euch gibt und ich von den gemachten Erfahrungen partizipieren kann. Eigentlich hatte ich mich immer als rationaler Mensch betrachtet und hatte keine Kinderplanung vorgesehen. Hierzu möchte ich kurz meinen aktuellen Stand präsentieren und um Hilfe bitten.
Wie vermutlich bei vielen wurde über lange Zeit durch falsche Versprechen und Aussagen eine Illusion erzeugt. Man muss dazu sagen, dass ich leider Themen wie Betreuungsunterhalt bis dato nicht einmal kannte. Aber zu dem Zeitpunkt der Zeugung war ja ohnehin alles einwandfrei, wodurch ich auch nie an eine Trennung gedacht hätte. Dies änderte sich jedoch schlagartig seit bekanntwerden der Schwangerschaft. Es ging nur noch um Anschaffungen und mehr Geld nach Hause bringen. Nun aber kurz und knapp der aktuelle Stand.
Bedingt durch mein jahrelanges Singleleben, konnte ich es bis jetzt vermeiden, den Haushalt zusammen zu legen. Heißt aktuell leben wir beide noch getrennt und wollten uns durch die Schwangerschaft nun auf Wohnungssuche begeben. Natürlich ist von den damaligen Worten einer bezahlbaren Dreizimmerwohnung heute nichts mehr zu hören. Umso teurer desto besser. Sie hat vor der Schwangerschaft eine Teilzeitstelle mit ca. 1100€ im Durchschnitt + Aufstockung durch das Jobcenter in Höhe von ca. 550€ erhalten. Auf Grund einer Betriebsvereinbarung ihres Arbeitgebers wurde ab dem Tag der Bekanntgabe der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Hierzu erhält sie fortlaufend monatlich die 1100€ + den Teil des Jobcenters. Die sind nach der Information natürlich hellhörig geworden und haben Personalien des Erzeugers gefragt. Diese hat sie natürlich auch angegeben. Bislang haben diese sich noch nicht bei mir gemeldet. Zudem hat sie nun seit ein paar Monaten eine Erhöhung auf Grund von Mehrbedarf auf ca. 700€ seitens des Jobcenters erhalten. Auf Rückfrage von ihr habe ich ihr mitgeteilt, dass sie dort anmerken soll, ich werde die Vaterschaft erst nach der Geburt anerkennen. Hatte im Internet gelesen, dass sie zumindest so erst später mit Forderungen an mich treten können.
Ich studiere berufsbegleitend und habe eine Teilzeitbeschäftigung. Hier verdiene ich im Durchschnitt inkl. Weihnachts- und Urlaubsgeld monatlich ca. 1900€ in den letzten 12 Monaten. Auf Grund den Umständen mit dem Betreuungsunterhalt habe ich bislang die Füße still gehalten, weil ich aktuell über Bargeld und Wertpapieren in Höhe von ca. 30000€ verfüge. Aus Angst diese komplett durch die Zahlung an sie zu verlieren, dachte ich mir, es sei besser die drei Jahre einfach zu bleiben. Von diesem Geld weiß sie bislang nichts und wird es auch nicht erfahren - hoffe ich.
Hierzu stellen sich für mich nun folgende Fragen:
1. Kindsunterhalt wird ja auf Grund des Bedarfskontrollbetrag, welcher in Stufe zwei unterschritten werden würde, in Stufe ein eingruppiert.
Also 1900€ - 312€ = 1588€
Da der Selbstbehalt gegenüber nichtehelichen Müttern bei 1510€ liegt, würde ich ja also nur 78€ Betreuungsunterhalt zahlen können. Das wäre für mich ja auch in Ordnung und absolut kein Thema, sofern ich es nicht noch durch die pauschalen 5% Kosten minimieren könnte und diese von meinem Nettogehalt abziehe.
Die Frage aber, ob das Jobcenter mein Vermögen hierzu einfordern kann? Leider habe ich hierzu nichts konkretes finden können. Nur etwas wie "aus Billigkeitsgründen".
2. Solange man den Mindestunterhalt für das Kind zahlen kann/zahlt, kann hier dennoch durch fiktives Einkommen bei Ausübung einer Vollzeitstelle mehr Einkommen unterstellt werden und somit auch mehr Unterhalt gefordert?
3. Sollte ich das Konto noch vor Kontakt des Jobcenters lieber leeren und das Geld anderweitig aufbewahren? Wenn ich es richtig sehe, wollen die ja nur die Gehaltsnachweise und Auskunft über Vermögen. Aber wenn auf dem Konto nichts ist, habe ich ja hier nichts auszuweisen.
Danke schon mal für Eure Antworten und bleibt stark.
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