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  betreuungskosten - sind diese IMMER mehrbedarf?
Geschrieben von: dalailamer - 26-12-2022, 18:34 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hallo zusammen,

Hoffe ihr habt frohe festtage!

zu aller erst, ich habe diesen Artikel im Netz gefunden. Es gibt aber in anderen funden auf Google anderweitige ergebnisse .. daher bin ich etwas im unklaren

https://www.scheidung.org/urteil-betreuu...et-werden/


Meine konkrete Frage ist:

Mutter Arbeitet täglich bis 16 uhr. Aufgrund dessen wurden beim Kindergarten , und so wird es auch in der Schule bzw Schulkindbetreuung sein - Bestimmte Module gebucht, um z.b die Zeiten von 13-16 Uhr abzudecken. (Kindergarten ist ja die grundzeit bis 13 oder 14 Uhr umsonst)

Diese Module kosten derzeit im Kindergarten 200 EUR, in der Schulkindbetreuungs wird das ein ähnlicher Betrag.

Bin ich als Unterhaltspflichter, verpflichtet mich daran zu beteiligen bzw gelten diese als mehrkosten? oder sind diese, wie im oben genannten Artikel als berufsbedingte aufwendungen der mutter zu sehen? Denn sie hat diese Zeiten ja nur gebucht, um ihrem Beruf nachgehen zu können!

Pädagogische veranlasste Betreuungen sind das ja nicht wirklich, oder?

Ich selbst "profitiere" von diesen Betreuungsangeboten nicht, da ich an den Tagen an denen das Kind bei mir ist immer zuhause bin und theorethisch selbst betreuuen kann

Beste Grüße und Frohe feiertage noch!

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  Hat ein Ordnungsgeldantrag wegen Umgangsboykottierung Aussicht auf Erfolg?
Geschrieben von: Harry - 26-12-2022, 00:50 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Hallo, in meinem Fall geht es um folgende Thematik:


Vor Jahren wurde ein gerichtlich gebilligter Vergleich über Kindesumgang geschlossen. Es erfolgte nachträglich auch ein Hinweisbeschluss des Gerichts nach § 89 FamFG, dass bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld verhängt werden kann. Über die Jahre hinweg wurde immer wieder einvernehmlich terminlich von der damals titulierten Regelung abgewichen, die inzwischen, weil alt, in Vergessenheit geraten ist und so nicht mehr praktiziert wird.


Es gibt hier Rechtsprechung zu § 89 FamFG, die sinngemäß besagt, vollstreckt werden kann nur, wenn genau das, was im Titel drin steht, eingefordert wurde, und dagegen dann zuwider gehandelt wurde:
OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.08.2017, 7 WF 881/17: "(Rz. 10) Vorliegend kann (...) eine Zuwiderhandlung in keinem der (...) Fälle nachgewiesen werden. (Rz. 11) (...) ist unstreitig, dass die Beteiligten die Umgangszeit einvernehmlich entgegen dem Beschluss (...) getauscht haben. Dies entspricht nicht mehr der Regelung im Beschluss (...) Insoweit fehlt bereits ein (...) Umgangstitel." Es folgen stark väterbenachteiligende Ausführungen dazu, der Vater müsse ein "Katz-und-Maus-Spiel" mitmachen und selbst dann zum Versuch der Abholung erscheinen, wenn die Kindesmutter schon ankündige, den Umgang vereiteln zu wollen, wenn er erfolgreich ein Ordnungsgeld durchsetzen wolle. Die Handhabung ist also sehr restriktiv: Der Vater muss genau zu den im Titel stehenden Zeiten den Umgang explizit einfordern, und durch Erscheinen beweisbar versuchen, den Umgang wahrzunehmen.

OLG Brandenburg Beschluss vom 01.10.2022, 13 WF 148/20: "(Rz. 8) Soweit die Eltern nach Beschlusserlass die Umgangszeiten abweichend (...) geregelt haben, haben sie sich einer Vollstreckungsgrundlage begeben."

Liebe Mitforisten, hat hiermit jemand eigene Erfahrung? Oftmals wird man ja nachlässig und hält nicht strikt einen Umgangstitel ein. Ist diese abweichende Praxis stets ein Hindernis, die alte Regelung durchzusetzen, weil sie sozusagen "veraltet und verschimmelt" ist? Oder muss man nur vermeiden, bei den konkreten Tagen davon abzuweichen, stumpf auf die alte Regelung schauen, und beweisbar auf diese pochen?

Konkret in meinem Fall ist es so, dass sich im Laufe der Zeit mehr Umgang eingespielt hat, und praktiziert wurde (mehr Tage pro Monat). Wegen Streit wird nun weder der umfangreichere, noch der vormals geringere Umgang gewährt. Hinzu kommt noch die Begründung "Das Kind will nicht" (alternativ auch "Kind hat keine Zeit", "Kind hat andere Termine", "Kind ist krank"), aber das ist ein separates Thema für sich. Meint ihr, es wäre trotz anderer Regelung (Ausweitung des Umgangs) möglich, zumindest wegen des geringeren Umgangs ein Ordnungsgeld schlüssig zu begründen?

Hypothetisches Beispiel:
Alte Regelung sagt: Der Vater sieht das Kind am ersten Wochenende im Monat von Samstag 11 Uhr bis Sonntagabend.
Neue Praxis lautet: Der Vater sieht das Kind jedes zweite Wochenende von Freitag 16 Uhr bis Sonntagabend.
Müsste man jetzt nur schauen, wann das Papa-Wochenende auf ein erstes Wochenende im Monat fällt, und dann, nach Umgangsboykott am Freitag, auch am Samstag um 11 Uhr auch noch einmal erscheinen? Der Umgang ab Samstag ist ja in dem umfangreicheren Umgang ab Freitag als "Minus" enthalten. Man könnte argumentieren, das ist das Mindeste. Dagegen könnte die Kindesmutter argumentieren, die gelebte Praxis sehe ja Freitag 16 Uhr vor, also müsse sie am Samstag um 11 Uhr nicht mehr damit rechnen. Hiergegen könnte man sich wiederum schützen, indem man sich ausdrücklich anmeldet. Wie seht ihr dies?

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  Unerwartet Vater - Vorsorge
Geschrieben von: Hope - 20-12-2022, 00:48 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Hallo zusammen,

hammer, dass es dieses Forum gibt. Auch wenn meine Situation (noch) nicht wirklich bedrohlich ist, bin ich aktuell ziemlich besorgt. Ich werde völlig unerwartet Vater und das passt mir grundsätzlich überhaupt nicht, aber was soll ich machen - Verhütung hat versagt und jetzt muss ich das beste draus machen.

Freundin und ich sind ein paar Jahre zusammen (beide Mitte 20). Keine Ahnung, ob das für ewig hält, habe da so meine Zweifel. Sie hat bereits ein Kind (8 Jahre), für das sie von ihrem Ex Unterhalt kassiert.
Sie zieht nun zu mir mit dem schon vorhandenen Kind. Dann kommt bald unser gemeinsames Kind dazu.

Im Falle einer Trennung müsste ich künftig Kindesunterhalt zahlen, klar. Was mich völlig schockiert hat, ist das Ding mit dem Betreuungsunterhalt, was ein scheiss. Sie ist gerade mit Ausbildung fertig, Studium läuft noch, arbeiten wird sie vor Geburt aber nicht mehr und dann sicherlich 1-2 Jahre ebenfalls nicht. Ihr Einkommen also gleich null, sie bekommt aktuell Bafög.
Heißt, ich müsste sicherlich auch Betreuungsunterhalt zahlen. Was mir Angst macht, ist die Möglichkeit, dass das sogar länger als 3 Jahre so gehen kann. Zumal sie dann ja zwei Kinder hat, was es insgesamt ggf. erschwert, dass sie anfängt zu arbeiten. Mit dem ersten Kind habe ich ja aber gar nichts zu tun im Grunde, da gibt es ja einen anderen Vater, der löhnen darf. Dafür, dass sie dann womöglich nicht arbeiten könnte, ist also nicht nur mein Kind verantwortlich, sondern auch das andere. Betreuungsmöglichkeiten gibt es hier auch genug. Vielleicht kann einer von euch ein paar Worte zu der Situation bezüglich Betreuungsunterhalt verlieren. Frage mich halt, ob das schon vorhandene Kind sich irgendwie negativ auf meine Situation auswirken könnte diesbezüglich, falls ihr wisst, was ich meine.

Jetzt noch eine richtige Frage: für den Fall dass es zum tragen kommt. Was für Vorbereitungen kann man treffen? Geld in bar beiseite schaffen usw.
ETF abschließen und das als Altersvorsorge deklarieren? Gilt ein stinknormaler ETF Sparplan als Altersvorsorge oder muss das ne richtige Renten-Police sein?
Kredit noch aufnehmen und damit nun fällige Dinge finanzieren, sodass die Kreditrate dann das verfügbare Einkommen reduziert? Oder zählt das nicht, wenn ich jetzt bspw. meine Wohnung fremdfinanziert neu ausstatte und aufpoliere? Was gibt’s noch für Möglichkeiten?

Danke für eure Antworten. Fühle mich echt beschissen, hier sowas zu fragen, weil ich mich eigentlich sogar freuen will und mit der Frau zusammen sein möchte. Die Schwangerschaft hat mich aber mal so richtig getroffen und ich schiebe Panik, obwohl mit der Frau soweit alles gut ist. Jetzt hock ich hier und sorge mich um meine Zukunft.

Danke euch vorab. Nach etwas Lektüre hier, echt Wahnsinn, wie Männer teilweise abgezogen werden..

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  Ermittlungsbogen vom Jugendamt
Geschrieben von: G.H. - 17-12-2022, 21:08 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Hallo , ich brauche Eure Hilfe.

Vielleicht hat einer eine Tip für mich im folgenden Fall.
Ich möchte keinen Fehler machen und frage lieber vorher.

Bei mir ist die Situation so. 
Mein Kind (17) lebt bei KM mit neuen Partner ( jetzt verheiratet ). 
Ich zahle zur Zeit im gegenseitigen Einvernehmen laut  Düsseldorfer Tabelle 2022 monatlich 423,50 € . Nächstes Jahr ändert sich die Tabelle ja und da sich auch mein Gehalt geändert hat, muss ich dann ca. 70€ mehr zahlen.
Bislang gab es keine Probleme mit der KM, was den Unterhalt betrifft. 

Vor kurzen gab es aber ihrerseits irgendwie einen Sinneswandel, 1 Jahr vor der Volljährigkeit, doch mal mir per Jugendamt ein Ermittlungsbogen zuzuschicken.

Sie möchte doch Auskunft über meine Wirtschaftlichen bzw auch Vermögensverhältnisse.
Ich sehe ja ein, dass ich Auskunft über mein monatlichen Gehalt geben muss, 
aber auch mein Vermögen , Bargeld, Bank Sparguthaben, Wertgegenstände etc. soll ich gleich mal mit angeben.
Das geht mir ehrlich gesagt zu weit. Das kann doch nicht sein, das geht doch dem Jugendamt nichts an und erst recht nicht der KM. Mit der ich, Gott sei Dank, nicht verheiratet war.

Und jetzt meine Frage an euch. 

Wie soll ich mich gegenüber dem Jugendamt verhalten? Die letzen 12 Gehaltsscheine schicken, mit geschwärzten Arbeitgeber und Sozialversicherungsnummer oder reichen auch die letzten drei Scheine.

Steuerbescheid ja oder nein?

Ignorieren des Ermittlungsbogens vom Ja?

Vielen Dank im Voraus an Euch.

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  Unterhalt 2023
Geschrieben von: ?w8p - 16-12-2022, 18:42 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Ab dem 01.01.2023 gilt der höhere Kindesunterhalt der Düsseldorfer Tabelle 2023. 
Zahlen muss man den Unterhalt aber im voraus für den kommenden Monat, also Ende Dezember 2022 für Januar 2023. 
D.h. aber wohl leider nicht, dass man Ende Dezember noch den niedrigeren Kindesunterhalt der Düsseldorfer Tabelle 2022 zahlen kann, oder?

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  Unterhaltspflicht eines nicht mehr Berufstätigen für erwachsenes Kind
Geschrieben von: finearts60 - 16-12-2022, 09:54 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Nach einiger Zeit der Ruhe erwarte ich im kommenden Jahr wieder etwas mehr action an der Unterhaltsfront, und daher möchte ich die Experten hier im Forum um ihre Einschätzung bitten.

Ausgangssituation

• Ich (62) bin seit Nov. 2013 von meiner Ex-Frau (53) geschieden.
• Gemeinsamer Sohn (17) wird im Nov. 2023 volljährig, geht derzeit noch zur Schule (11. Klasse Gymnasium) und wohnt seit der Scheidung bei seiner Mutter (Residenzmodell).
• Ich habe seit der Scheidung regelmäßig Unterhalt gezahlt gem. Düsseldorfer Tabelle Stufe 1 (ab Jan. 2023 pro Monat 463 €). Unterhalt soll letztmalig gezahlt werden im Nov. 2023, Dauerauftrag ist entsprechend terminiert.
• Es existiert keine Beistandschaft (mehr) und auch kein Titel.
• Ex-Frau ist Vollzeit berufstätig mit einem Netto-Verdienst von ca. 1.800 €/Monat.
• Ich bin seit 2018 nicht mehr berufstätig und lebe hauptsächlich vom Ersparten (habe früher gut verdient), und zum geringen Teil von den Einkünften meiner neuen Frau (Österreichische Pensionistin). Zuvor war ich einige Jahre als Selbständiger in Österreich tätig.
• Mit meiner neuen Frau zusammen bewohne ich eine eigene Immobilie (lastenfreies Einfamilienhaus) in Bayern. Eigentumsverhältnisse 50:50. Wir leben in Zugewinngemeinschaft (kein Ehevertrag).
• Gleichzeitig haben wir noch einen Wohnsitz in Österreich (Mietwohnung).
• Ich bin (noch) immer in Österreich steueransässig und sozialversicherungspflichtig (beitragsfrei krankenversichert über meine neue Frau).
• Zum Sohn bestand bis 2021 ein gutes Verhältnis und regelmäßiger Umgang. Seit dem hat sich mehr und mehr das große Schweigen zwischen uns eingeschlichen.
• Schulische Leistungen des Sohnes verschlechtern sich zusehends. Die Mittlere Reife hat er in diesem Jahr so gerade eben noch geschafft, beim Abitur sehe ich schwarz.
• Berufliche Vorstellungen oder Pläne des Sohnes für die Zukunft: Fehlanzeige! Er gibt mittlerweile mir die Schuld für sein Versagen, da ich seine Familie „zerstört“ habe und er weitestgehend ohne Vater aufwachsen musste. Gleichzeitig empfindet er meine gelegentlichen Nachfragen nach seiner aktuellen Situation als Überwachung.

Was ich mittlerweile weiß ist, dass mit Vollendung des 18. Lebensjahres des Sohnes:

• er als privilegiert gilt (erfüllt alle vier notwendigen Kriterien: Alter unter 21, lebt im Haushalt der Mutter, besucht allgemeinbildende Schule, kein eigenes Vermögen bzw. Einkommen),
• er mein alleiniger Ansprechpartner bei Unterhaltsfragen sein wird (nicht mehr die Mutter),
• beide Elternteile barunterhaltspflichtig werden,
• der Kindesunterhalt per Haftungsquote anteilig nach dem (bereinigten) Einkommen der Eltern berechnet wird.

Wenn ich ab Dez. 2023 die Unterhaltszahlungen einstelle, erwarte ich im schlimmsten Fall, dass mein Sohn (aufgehetzt durch die Ex und ihre Helfer) juristisch dagegen vorgehen wird. Auf diesen Fall möchte ich mich natürlich vorbereiten und wüsste daher gern, was mich erwartet. Konkret habe ich folgende Fragen:

1. Es wird vermutlich kaum akzeptiert werden, dass ich nicht mehr berufstätig bin, und daher kein regelmäßiges Einkommen mehr habe. Denn sonst müsste ja bei der Ermittlung einer Haftungsquote für mich eine Null herauskommen. Und so etwas darf schließlich in Deutschland nicht sein. Sehe ich das richtig?
2. Wird man mir also eine Einkommensfiktion unterstellen, und daraus abgeleitet einen (höheren) Unterhaltsanspruch für meinen Sohn konstruieren?
3. Gibt es für mich eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, und wird man daher versuchen, mich trotz meines Alters zur neuerlichen Berufstätigkeit zu zwingen, und
4. wie wird das konkret umgesetzt, z.B. durch eine Verpflichtung zu Bewerbungen? Und wenn ja, wer kontrolliert das?
5. Wenn ich zum Unterhalt verdonnert werde und nicht bezahle, wie geht es dann weiter? Kann aus einem Gerichtsbeschluss heraus gepfändet werden, und wenn ja, in was? Einkommen ist ja keines mehr vorhanden, Bankguthaben können bis dahin auf Null reduziert werden, Sachwerte (Wohnungseinrichtung, Auto, etc.) gehören bis dahin alle meiner neuen Frau.
6. Kann eine evtl. Pfändung zum zwangsweisen Verkauf beispielsweise von einzelnen Positionen im Bankdepot (Aktien), oder gar zum Verkauf meines selbstbewohnten Hauses führen (dann wäre ja auch meine neue Frau betroffen, da ihr 50% des Hauses gehören)?

Für ein paar fundierte Antworten wäre ich euch sehr dankbar!

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  Bedarf
Geschrieben von: Bumpi - 15-12-2022, 15:08 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hallo..
Welcher Bedarfssatz steht Schüler zu..mit jetzt schon 
Eigener Wohnung..
2023 Abitur und dann Herbst Student.
Kein Nebenjob..Bafög beantragt..

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  Urlaubsrückkehr. Kind gesund, KM Corona?
Geschrieben von: datrainer - 11-12-2022, 15:22 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hey,

Bin am Samstag mit gesundem Kind aus dem Urlaub (Schiffsreise) zurück gekommen. 
Anfang der Woche (da waren wir schon unterwegs) informierte mich die kindbesitzerin, dass sie Corona positiv sei und ich das Kind beobachten sollte.
 Immer schön durchgetestet…

Einen Tag vor Rückreise, sprach ich KM an, dass sie mir doch bitte ein schriftliches negatives Testergebnis vorlegen solle. Denn ich finde, es entspricht nicht dem Kindeswohl, wenn ich ein gesundes Kind zu einer infizierten zurück bringen soll.

Angeblich sei sie wieder negativ, mündliche Aussage. Da man der Dame aber nichts glauben kann…
Sie drohte mir mit der Polizei, wenn Kind nicht nach direkter Heimkehr zu ihr gebracht werden würde.
Ich brachte sie also zurück. 
Aber Hauptsache, man zieht dem Kind bei den winterlichen Temperaturen sneakerchen an.

Wie sind eure Meinungen dazu?

Haben nämlich bald wieder einen Gesprächstermin, wo ich dies dann gerne ansprechen würde?!

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  Titelbeseitigung
Geschrieben von: Bumpi - 09-12-2022, 14:18 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hallo...
Habe 2016 einen statischen KU 
Titel erhalten, mit damals 3 Kindern
Minderjährig und unbefristet.
Mittlerweile alle volljährig..
1 Kind arbeitet, 1 in Ausbildung und 1 Kind bald 
Studierend.
Für die ersten 2 zahle Ich nicht mehr,
Nur noch für den Bald Studenten.
Soll ich den Titel abändern lassen auf nur noch
1 Kind oder soll Ich es so lassen..
MfG
Bumpi

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  Trennung vorbereiten / was mich erwartet
Geschrieben von: KlausMuc - 07-12-2022, 22:54 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (52)

Servus,

erst mal toll, dass es dieses Forum gibt. Ich hoffe ihr könnt mir hier helfen, bevor ich zum Anwalt gehe.

Situation:
Ich bin männlich, Ü40, verheiratet (sie auch Ü40), 2 minderjährige schulpflichtige Kinder. Beide Ehegatten haben Uniabschluss und arbeiten Vollzeit als Angestellte. Wir wohnen zur Miete in einem EFH in der bayrischen Landeshauptstadt. Ja, ist sauteuer und können wir uns auch nur leisten, weil wir beide Vollzeit arbeiten. Meine Frau ist ein Drache, verweigert (spätestens) seit der Zeugung des 2. Kindes den Sex (eigentlich schon vorher, anderes Thema, JA Kind 2 ist von mir), hat (soweit ich das überblicke) auch keinen anderen. Sie behandelt Mann und Kinder wie ihre Sklaven, sie darf alles, der Rest nichts. Ich kutschiere die Kinder, schmeiße den Haushalt, sie sitzt auf dem Sofa und befehligt ihre Sklaven. Warum die Kinder das akzeptieren weiß ich nicht. Egal, anderes Thema. Ich werde mit den Jahren immer unglücklicher, halte aber durch für die Kinder. Und weil ich damit rechne, dass ich nach einer Trennung die Kinder nur noch jedes zweite Wochenende sehen kann und mir finanziell nur noch Existenzminimum bleiben wird, habe ich mich noch nicht getrennt. So langsam halte ich es aber nicht mehr aus.

Ich habe mich schon ein bisschen eingelesen, kenne den Unterschied zwischen Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht, weiß dass Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt was anderes sind. Dennoch meine

Fragen:
1. Laut bisheriger Recherche bekommen in 95% der Streitfälle die Mütter die Kinder, Vater darf zahlen und die Kinder jedes 2. Wochenende sehen. Kann/muss ich mich wirklich darauf einstellen?
2. Wenn ich ausziehe und dann Kindesunterhalt und 3/7 meines Restgehalts an die Mutter zahle, kann sie davon trotzdem nicht mehr das EFH bezahlen, auch wenn sie weiter Vollzeit arbeiten geht. Kann sie da tricksen, dass ich MEHR als Kindesunterhalt + 3/7 meines Gehalts zahlen muss, oder steht praktisch fest, dass sie (auch) ausziehen muss, weil das Geld nicht reicht fürs EFH zu dritt? Oder ist es gar normal, dass ich weiter Miete zahlen muss für ein Haus, in dem ich nicht mehr wohne, und ZUSÄTZLICH noch Kinderunterhalt und 3/7 Restgehalt an die Frau abdrücken muss? (mathematisch sind wir da im Minus, aber das interessiert wahrscheinlich die Richterin nicht)
3. Kann ich tatsächlich legal Geld beiseite schaffen (zu Großeltern, Freunden, Kollegen), indem ich das JETZT, also VOR der Trennung tue? Oder mache ich mich da nicht doch strafbar?
4. Vor unserer Ehe hatten beide Partner praktisch 0 Euro auf dem Konto. Der Drache hat während der Ehe geerbt und das Geld verprasst. Momentan ist unser Gesamtvermögen WENIGER als die Erbschaft. Muss ich davon ausgehen, dass sie SÄMTLICHES Vermögen erhält bei der Scheidung, weil ja Erbschaft vor allem anderen kommt beim Zugewinnausgleich?
5. Lohnt sich nach Eurer Erfahrung ein "teurer" Anwalt, der mehrere Hundert Euro pro Stunde nimmt? Kennt der noch irgendwelche Tricks und Kniffe, die ein Anwalt, der nach RVG abrechnet, nicht kennt? Oder ist das rausgeschmissenes Geld und ein RVG Anwalt tut es bei o.g. Situation auch?

Vielen Dank fürs Beantworten meiner Fragen; sollte das eine oder andere schon 100 mal beantwortet worden sein, könnt Ihr gerne einfach verlinken!

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