Hallo, Gast
Du musst dich registrieren bevor du auf unserer Seite Beiträge schreiben kannst.

Benutzername
  

Passwort
  





Durchsuche Foren

(Erweiterte Suche)

Foren-Statistiken
» Mitglieder: 1.688
» Neuestes Mitglied: m.89
» Foren-Themen: 8.049
» Foren-Beiträge: 149.034

Komplettstatistiken

Aktive Themen
Falschbeschuldigung aufge...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: p__
Vor 6 Minuten
» Antworten: 4
» Ansichten: 433
Unterschrift f. Kontoeröf...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
Gestern, 11:14
» Antworten: 5
» Ansichten: 290
Dienstwagen was bedeutet ...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: _2hell
17-12-2024, 14:28
» Antworten: 47
» Ansichten: 1.640
VerfahrenBeiständin
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
17-12-2024, 12:07
» Antworten: 1
» Ansichten: 153
Düsseldorfer Tabelle 2025
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: p__
15-12-2024, 22:55
» Antworten: 37
» Ansichten: 3.376
GB: Parental Alienation w...
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: p__
15-12-2024, 22:02
» Antworten: 2
» Ansichten: 119
Beistand verteilt Rücksta...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: NGU1989
15-12-2024, 09:10
» Antworten: 12
» Ansichten: 545
Beistand ignoriert Fahrtk...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: NGU1989
14-12-2024, 21:14
» Antworten: 8
» Ansichten: 316
Abänderungsklage bei Voll...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
13-12-2024, 18:08
» Antworten: 5
» Ansichten: 239
Abänderungsklage Güteverh...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: peperoni
13-12-2024, 13:54
» Antworten: 18
» Ansichten: 663

 
  Belegpflicht
Geschrieben von: i-wahn - 18-11-2022, 10:22 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hallo zusammen,

es ist mal wieder so weit. Nach zwei Jahren kommt dass nächste Auskunftsersuchen. Hierzu habe ich mal eine Frage. Als Arbeitnehmer komme ich ja nicht darum herum, meine Gehaltsabrechnungen vorzulegen. Zusätzlich wird aber routinemäßig ein Steuerbescheid gefordert. Es wäre besser für mich, den zu unterschlagen. Ich habe gerade mal nachgelesen, daß ich wohl eigentlich nicht zu einer Steurerklärung verpflichtet bin. Allerdings wäre es schon allein wegen meiner Altersvorsorge total dämlich keine Erklärung abzugeben. Vielleicht hat einer von Euch Erfahrung. Könnte der Hinweis "habe ich dieses Jahr vergessen" oder "ist mir zu lästig, mache ich nicht mehr" durchgehen? Oder fange ich mir da mehr Ärger ein. als ich vertragen kann?

Drucke diesen Beitrag

Lightbulb Ägypter sucht Rat/ Unterhalt/ Ausland/
Geschrieben von: Haseeins - 17-11-2022, 19:07 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (30)

Hallo zusammen,

ich bin (Ägypter) und ich lebe seit 7 Jahren mit einer Blue Card Aufenthaltserlaubnis in Deutschland.

Mein Sohn wurde im letzten Jahr geboren, als meine Ex noch mit ihrem Ex verheiratet war. Sie wollte nichts mit mir zu tun haben, außer dass ich Unterhalt zahle. Sie hat alles getan, um das Kind von mir zu entfremden (Name, Religion, etc.).
Jedenfalls hat sie sich diesen Sommer scheiden lassen und sie hat Unterhalt beantragt. Ich habe dieses Schreiben erhalten, aber auf Anraten meines Anwalts nicht darauf reagiert. Danach in Oktober habe ich mich abgemeldet und eine neue Adresse (Ägypten) angegeben, während ich noch in Deutschland bin. Seitdem habe ich 2 E-Mails (Unterhaltsvorschuss) erhalten, in denen ich aufgefordert wurde, meine Einkommensdaten mitzuteilen. Ich habe diese E-Mails ignoriert und nicht geantwortet, da eine Zustellung per E-Mail nicht zulässig ist.

Meine derzeitige Freundin ist schwanger und wir erwarten unser Baby im Februar, daher möchte ich Deutschland immer ohne Probleme besuchen können.

Mein Arbeitgeber ist gerne bereit, mich entweder in die Schweiz oder ins Vereinigte Königreich zu versetzen.

Was sollte mein nächster Schritt sein?

Drucke diesen Beitrag

  Bitte um Rat: Vaterschaftsanerkennung / Unterhalt / Seitensprung / USA / Deutschland
Geschrieben von: mcundiff988 - 15-11-2022, 19:10 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (38)

Hallo liebes Forum,

wie viele hier befinde ich mich in einer verzwickten Situation und hoffe, etwas Klarheit zu erlangen. Folgendes zum Background:

- urspruenglich Deutscher aber seit > 10 Jahren in den USA (doppelte Staatsbuergerschaft)
- bin seit > 10 Jahren gluecklich (mit allen Hoehen und Tiefen) verheiratet
- habe mit meiner Frau (Amerikanerin) bereits Kinder und ein weiteres ist auf dem Weg - ich denke ein sehr guter Vater zu sein und liebe meine Kinder ueber alles

- vor ca. 5 Jahren einen one-night-stand mit einer Deutschen gehabt (natuerlich ein unverzeihlicher Fehler)
- sie hat mir nach wenigen Wochen getextet, dass sie schwanger sei - es gab einen Streit (ich hatte auf eine Abtreibung bestanden) und der Kontakt wurde danach beidseitig abgebrochen und Kontaktdaten geloescht
- vor kurzem kam eine E-Mail (an meine berufliche E-Mail-Anschrift in den USA) vom Beistand eines deutschen Jugendamtes zur Forderung meiner Vaterschaftsanerkennung 
- diese habe ich noch nicht beantwortet
- die Kindesmutter hat mich wohl identifizieren koennen und meinen Namen auf der Geburtsurkunde des Kindes eingetragen
- ich bin auf Grund gewisser Umstaende 95% sicher, dass ich tatsaechlich der Vater bin
- ich habe eventuell noch irgendwo ihre alte Handynummer, aber den Kontakt noch nicht wieder hergestellt

- meine jetzige Frau wuerde bei Bekanntwerden dieser folgenreichen Affaere sofort die Scheidung einreichen - damit waere mein jetziges Leben zerstoert
- mir geht es finanziell gut und ich fuehle mich zur Zeit moralisch hin-und hergerissen - das Thema meiner Rolle gegenueber des Kindes in Deutschland ist natuerlich viel tiefgreifender
- Unterhaltszahlungen an sich sind nicht unbedingt mein grosses Problem, die Vaterschaftsanerkennung scheint aber im deutschen Recht sehr weitreichende Konsequenzen zu haben

Meine oberste Prioritaet ist es, meine Frau und Kinder aus dieser Sache 100% herauszuhalten. Ich waere bereit, der Kindesmutter privat faire monatliche Zahlungen zu leisten aber der Brief des Beistands zur Einreichung meiner gesamten Lohnnachweise usw. hat mich abgeschreckt. Ich moechte mich nicht voll um die Verantwortung druecken aber habe schon mehr als genug um die Ohren (wie jeder andere auch).

Meine konkreten Fragen:

- ist es moeglich, dieses gesamte Verfahren diskret (ohne Mitwissen meiner Kernfamilie) abzuwickeln? 
- kann ich mich noch mit der deutschen Kindesmutter einigen ohne dass Behoerden eingeschaltet werden (oder ist es durch die Beistandschaft dafuer zu spaet? Spielen eventuell vom Amt bereits geleistete Unterhaltsvorschuesse da eine Rolle?)
- Kann das JA meinen Arbeitgeber in den USA direkt kontaktieren falls ich das Anschreiben zunaechst weiter ignoriere? (eine aktuelle Anschrift von mir hat das JA noch nicht)
- wie lange mahlen die Amtsmuehlen und was ist der naechste Schritt des Beistands vom JA? Stehen eines Tages die US Marshalls vor meiner Tuer mit der Forderung eines Vaterschaftstests?
- Gibt es ehemalige Beistaende, die mit internationalen Faellen Erfahrung haben und mit denen man sich austauschen kann?



Vielen Dank!

M.

Drucke diesen Beitrag

  hEXE droht mit Anwalt wegen Ungehorsamkeit
Geschrieben von: Abgezockter - 10-11-2022, 23:26 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Hallo liebes Forum,

nun ist es eine Weile her als ich zuletzt im Forum war und ich (Deutscher) bin nun endlich geschieden (in CH). Hurra sollte man meinen und für einige Zeit war es mehr oder weniger auch ruhig. Ich zahle brav meine Alimente (nur für die Kinder) und mir bleibt das Existenzminimum. Dafür ist der Kontakt zu den Kindern mehr oder weniger vorhanden. Die hExe ist mit einem neuen Stecher verheiratet, den sie nun ins Unglück stürzen kann.
Irgendwie hatte ich mich mit der Situation abgefunden, aber die hExe scheint den Hals einfach nicht voll genug zu bekommen und fordert seit einiger Zeit immer wieder den Lohnausweis ein (das Dingen wo man in der Schweiz für die Steuererklärung braucht). Ich hab das bis jetzt gekonnt ignoriert, nun droht sie mit Anwalt wenn ich bis nächste Woche nicht performe.
Dummerweise steht im Urteil, dass ich den Schein jedes Jahr (freiwillig) rausrücken soll und weiterhin, dass alle jährlichen Sonderzahlungen die über 13x Netto (Zeitpunkt Scheidung) hinausgehen, also Bonus, Lohnerhöhungen etc. als Zusatzleistung, quasi Geschenk, auf die Kinder zu verteilen sind (nach grossen und kleinen Köpfen heisst das hier). Leider weiss ich, dass das ganz sicher nicht den Kindern zugute kommt, sondern sich die hExe damit ihren Luxus finanziert. Und damit habe ich ein Problem.
Nun ist es so, dass ich vor einiger Zeit meinen Job verloren habe, da der Bonus leistungsabhängig ist und ich natürlich mich dementsprechend verhalten habe, dass ich keinen bekomme. Dumm nur, das durch die Kündigung wiederum eine nicht unerhebliche Abfindung gezahlt wurde, die nun auf dem Lohnausweis steht.


Meine Fragen an Euch wären:
Kann ich die Drohung ignorieren und wie weit kann ich gehen, um mir nicht neue Probleme mit den Gerichtsschergen einzuhandeln und am Ende noch eine Strafe wegen Ungehorsamkeit  Dodgy kassiere?
Ist anzunehmen, das die RAtte direkt ans Gericht geht oder gibt es da noch ein "Polster". So was verursacht ja auch Kosten und Mühen.
Das Geld ist de facto nicht mehr existent, riskiere ich da eine Betreibung (GV) obwohl ich ja jeden Monat brav und in vollem Umfang Alimente zahle?

Wie seht Ihr das, hat jemand von Euch Experten Erfahrung damit ? Ich weiss, es hört sich wahrscheinlich für die meisten von Euch wieder nach "Schlupfloch-Taktik" an, aber mir geht es ums Prinzip. Ich habe keine Lust ihr jedes Jahr Auskunft über meinen Verdienst erteilen zu müssen, da ich so nie mehr Geld verdienen kann. Mein neuer Chef schaut mich schon komisch an, da ich schon das zweite Mal auf eine Lohnerhöhung verzichtet habe. Ich möchte erreichen, das die hExe irgendwann die Lust verliert wenn sie merkt, dass es da nichts extra zu holen gibt.

Vielen herzlichen Dank an Euch.

Drucke diesen Beitrag

  Auswandern/Unterhalt
Geschrieben von: asialife - 09-11-2022, 12:17 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (21)

Guten Tag, ich spiele schon länger mit dem Gedanken Auszuwandern (Land hat kein Abkommen mit DE), habe Kinder für die ich momentan auch ganz normal Unterhalt zahle . Jetzt meine Frage sollte ich Auswandern und nicht mehr den vollen Unterhalt zahlen können sondern nur noch einen Teil, wie sieht es dann mit rechtlichen Folgen aus ? Da meine ex vom Amt lebt und wir uns eigentlich gut verstehen , kann ich selbst da keine Einigung finden , da dies nicht in ihrer Hand liegt. Hat jemand zufällig Erfahrungen ? 

Lg

Drucke diesen Beitrag

  KM rückt Kinderausweis nicht raus
Geschrieben von: datrainer - 26-10-2022, 07:50 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (43)

Ich beabsichtige an meinem erweiterten umgangswe meinen Onkel in der Schweiz zu besuchen. 
Im Falle einer Kontrolle halte ich es für sinnvoll, dass unsere Tochter sich ausweisen kann. 
Habe die KM um Herausgabe des Kinderausweis gebeten. Dieses hat Sie verweigert. 

Was hab ich für eine Handhabe, was kann ich machen? 

Danke für eure Hilfe

Drucke diesen Beitrag

  Trennung im Raum
Geschrieben von: Ein Vater - 24-10-2022, 12:20 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (28)

Fakten

-nicht verheiratet zusammen Lebend.
-Kind 3 Jahre alt.
-Mutter arbeitet wieder seit 1 Jahr 20 Stunden pro Woche.
-Kind in Kindergarten (5 h) kann jederzeit verlängert werden
-Haus gehört mir
-Mutter hat keinen cent auf der Seite um irgendwas selbst neu zu kaufen

Mein Vorschlag wäre jetzt ich einige mich jetzt auf eine Unterhaltstufe lasse diese titulieren beim JA. Biete der Mutter eine einmalige Summe an das sie sich ein Leben neu aufbauen kann. Ich möchte allerdings die Einmalzahlung auch anrechnen können wenn es ihr dann doch einfällt gegen den Unterhaltsvorschlag zürckwirkend vorzugehen.

Geht sowas ?

Andere Vorschläge gerne

Drucke diesen Beitrag

  Vorlage volljähriger Kinder des Kindergeldbescheides
Geschrieben von: Helmute2000 - 17-10-2022, 14:49 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Hallo Zusammen,

habe zwei Kinder im Alter von 21 und 18 Jahren. Nun erhielt ich von dem hiesigen Finanzamt die Information,

Mit der Abgabe der Anlage Kind haben Sie die steuerliche Berücksichtigung Ihres
am X.Y.2001 geborenen Kindes beantragt. Für dieses Kind habe ich das
Kindergeld oder vergleichbare Leistungen sowie den Kinderbonus mit 1.389 €
(gesetzlicher Anspruch auf Kindergeld sowie den Kinderbonus) angesetzt. Sofern
Ihnen aufgrund einer verspäteten Antragsstellun~ abweichend vom gesetzlichen
Anspruch tatsächlich nur für sechs Monate rückwirkend Kindergeld ausgezahlt
wurde (Auszahlungsbeschränkung), könnte dies berücksichtigt werden. Hierzu ist
die Vorlage des Kindergeldbescheids oder einer Bescheinigung der Familienkasse
erforderlich.
(Rechtsgrundlagen: Auszahlungsbeschränkung - § 70 Abs. 1 Satz 2
Einkommensteuergesetz, Bescheinigung der Familienkasse - § 68 Abs. 3
Einkommensteuergesetz)
Mit der Abgabe der Anlage Kind haben Sie die steuerliche Berücksichtigung Ihres
am X.0Y.2004 geborenen Kindes beantragt. Für dieses Kind habe ich das
Kindergeld oder vergleichbare Leistungen sowie den Kinderbonus mit 1.389 €
(gesetzlicher Anspruch auf Kindergeld sowie den Kinderbonus) angesetzt. Sofern
Ihnen aufgrund einer verspäteten Antragsstellung abweichend vom gesetzlichen
Anspruch tatsächlich nur für sechs Monate rückwirkend Kindergeld ausgezahlt
wurde (Auszahlungsbeschränkung), könnte dies berücksichtigt werden. Hierzu ist
die Vorlage des Kindergeldbescheids oder einer Bescheinigung der Familienkasse
erforderlich. ·
(Rechtsgrundlagen: Auszahlungsbeschränkung - § 70 Abs. 1 Satz 2
Einkommensteuergesetz, Bescheinigung der Familienkasse - § 68 Abs. 3
Einkommensteuergesetz)


Nun habe ich die Kinder mit Fristsetzung angeschrieben mir die Vorlage des Kindergeldbescheides vorzulegen.
Die Frist ist unverrichteter Dinge abgelaufen. Was kann ich als nächstes tun um die Vorlage des Kindergeldbescheids 
zu erhalten?

Viele Grüße,
Helmute2000

Drucke diesen Beitrag

  Teilungsversteigerung TV
Geschrieben von: Same - 17-10-2022, 11:05 - Forum: Konkrete Fälle - Keine Antworten

Hallo liebe Forengemeinde,

hat schon jemand eine Teilungsversteigerung (TV) bei gemeinsamer Wohnimmobilie durchgeführt ?
Alle anderen Möglichkeiten wurden bereits ausgeschöpft.

Im Internet habe ich schon viel reserchiert, doch mir fehlen Erwarungswerte die es in der Praxis erlebt haben.

Ich würde mich gerne mit Betroffene austauschen, die dieses Szenario schon erlebt haben.

Austausch bitte nur über private Nachrichten oder Unterforum

Viele Grüße

Drucke diesen Beitrag

  Ehegattenfreibetrag bei VKH
Geschrieben von: Luarg - 16-10-2022, 23:24 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Guten Abend,
ich eröffne ein Umgangsverfahren. Antragsgegnerin ist meine Expartnerin.

Ich bin verheiratet mit einer neuen Frau. Im Haushalt leben zwei eheliche Kinder und ein Kind im Wechselmodell.

Folgende Konstelation besteht.

Einkommen von mir:

Netto 1639 Euro
Kindergeld 219 Euro
Kinderzuschlag 156 Euro
Wohnvorteil durch Wohngeldbezug der Ehegattin 96 Euro
Summe Einkommen  2110,10

Ausgaben:
Mietanteil 517,23 Euro
Werbungskosten 55,33 Euro

Zwischensumme 1537,54

Freibeträge
Antragstellerfreibetrag 494,00 €
Freibetrag Ehepartner ??? (494 Euro)
Unterhaltsfreibetrag Kind I (9 Jahre Wechselmodell ) 171,00 € (nach einem beschissenen BGH Urteil wurde der Freibetrag für Wechselmodelle um 50 % gekürzt XII ZB 276/21)
Unterhaltsfreibetrag Kind II (0 -6 Jahre) 314,00 €
Unterhaltsfreibetrag Kind II (0-6 Jahre) 314,00 €
Erwerbstätigenfreibetrag 225,00 €


einzusetzendes Einkommen ohne Ehegattenfreibetrag: 19,54 Euro
einzusetzendes Einkommen mit Ehegattenfreibetrag: 0,00 Euro

Erhalte ich den Freibetrag für meine Ehepartnerin?

Sie ist aktuell in Elternzeit und hat folgendes Einkommen:

Elterngeld Plus 698,30 €
abzgl. Freibetrag 150,00 € ???
anrechenbares Elterngeld 548,30 € ???
Wohngeldvorteil 2/5 64,00 €
Kindergeld 438,00 €
Kinderzuschlag 312,00 €
Summe 1.362,30 €


Sie wird quasi durch mich auch mit unterhalten, da ich das höhere Einkommen habe.

Drucke diesen Beitrag