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Pass 2.0 |
Geschrieben von: TeaRack - 12-10-2022, 19:38 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Es sind wieder wirklich wieder 10 Jahre vorbei, es ist unglaublich wie schnell die Zeit vergeht. Covid hab ich auch ueberlebt, Geld und Besitz hab ich immer noch keines. Bei mir gemeldet hat sich imer noch niemand! Wirklich. Possitiv gesehen, habs rauchen/trinken und diese Frauengeschichten komplett aufgehoert und bin nun 2 Jahre ganz clean!
Jetzt steht wieder ein neuer Pass an, diesmal wird es wohl nicht mehr so leicht, also plane ich einen laengeren Aufenthalt ein. Ich sehe das ganze aber possitiv und kombiniere das dann mit einer Kur mit viel frischer Luft, besuch meiner Eltern und Geschwister bin auch Onkel geworden, also hab dann auch viel vor, wenn mir wieder der Pass versagt wird, hab ja auch schliesslich viel verpasst. Das einzige, was gegen einen laengeren Aufenthalt spricht, diese Einmischung unserer unfaehigen Politiker in diesem U-Krieg. Ich schau mir das lieber aus der Ferne an. Ist echt lachhaft, die Gruenen, ausgerechnet die, spielen nun die Kriegtrieber, allen voran Frau Beerbook. Nungut, wenn wir Geld und Mittel fuer millionen Ukraninern haben, hab ich wohl als Deutscher auch einen Anspruch auf eine kostenlose Wohnung,Krankenversicherung inkl. deren kostenlose Inansprchuchnahme der Leistungen, Mietkostenuebernahme waehrend einer Haft, Erstaustattung, sowie ein wenig Taschengeld und und und? Wie sich herausfand, ist Wohraum ein wirkliches Problem. Hat jemand gute Erfahrungen/Links? gerne auch per PM.
Folgender Bericht ist mir positiv aufgefallen, https://anonym.es/?https://www.vagabunde...-wohnsitz/ tolle idee, gut durchgezogen mit wertvollen informationen.
ty Tee-Rak
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Unterhalt bei Volljährigkeit und Ausbildung |
Geschrieben von: Smiley - 09-10-2022, 22:32 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Hallo zusammen,
ich benötige bitte Eure Erfahrung und Wissen, sowie Tipps.
Ich habe zwei Kinder, 23 und 17. Beim älteren Kind gibt/gab es keine Probleme. Er studiert aktuell und es wird kein Unterhalt gezahlt.
Es geht um das jüngere Kind. Ehrlich gesagt weiß ich auch gar nicht wie ich anfangen soll. Beim jüngeren gab es schon immer sehr große Probleme und es besteht auch kein Kontakt.
Diesbezüglich musste ich bereits zweimal einen Anwalt einschalten, weil bestimmte Jugendämter, ich sage es mal vorsichtig, eigenmächtig sind. Die Kindesmutter ist dreimal umgezogen und insgesammt waren 4 Jugendämter involviert. Mit den letzten beiden Jugendämtern konnte ich sehr gut arbeiten udn wir haben immer gemeinsam eine Lösung gefunden.
Der aktuelle Stand ist. Die Kindesmutter ist mit dem Kind umgezogen und hat es nicht dem JA mitgeteilt. Dies kam erst nach einem dreiviertel raus, nachdem die Post nicht mehr zugestellt werden konnte etc. Also es ging keine Info an das JA. Die Beistandschaft wurde vor ca. 4 Monaten an ein anderes JA abgegeben, mit dem ich auch bereits in Verbindung stehe.
Im nächsten Monat wird das Kind volljährig. Somit ändert sich ja die Berechnung, beide Elternteile sind barunterhaltspflichtig etc. Es gibt einen Titel über 100% Unterhalt für die Altersgruppe. Dieser besteht auch über die Volljährigkeit hinaus. Unterhalt wird von mir zu 100% und pünktlich gezahlt. Es gibt keine Rückstände. Das Kind hat im letzten Jahr September die Fachoberschule angefangen. Diese sollte 2 Jahre gehen.
Durch Zufall, auf Grund des Umzuges und des neuen JA, habe ich erfahren, dass diese Fachoberschule abgebrochen wurde und seit 09/22 eine Ausbildung angefangen werden sollte. Dies habe ich per E-Mail vom JA erfahren. Ich habe, ich glaub Juli war es als es den Kinderbonus gab, diesen nicht in Abzug gebracht. Auch wissentlich, dass vermutlich eine Ausbildung angefangen wird, im September und Oktober Unterhalt voll bezahlt. Dies hab eich mit dem JA so abgesprochen, um einfach Ruhe in die Angelegenheit zu bringen und wissentlich, dass jetzt eh neu berechnet werden muss. Nach meinem Verständnis müsste der Unetrhalt ja jetzt extrem fallen, wenn das Kind 18 wird (beide barunterhaltspflichtig) und eine Ausbildung begonnen werden soll oder wurde. Genau hier fangen meine Fragen an.
Ich habe einen Schulnachweis bis 07/22. Danach fehlen mir jegliche Nachweise. Nachweis des Ausbildungsvertrages und der Vergütung. diese Nachweise habe ich schriftlich beim JA angefordert sowie eine Neuberechung wegen Volljährigkeit. Meine Einkommensbescheide habe ich dem JA ebenfalls zugesendet. Da sich nichts getan hat, habe ich mit dem JA telefoniert und hier wurde mitgeteilt, dass bei der Kindesmutter alles angefordert wurde, diese leider nicht reagiert. Mit dem JA habe ich abgesporchen, dass ich den Unterhalt einstelle. Um Druck aufzubauen, die Kindesmutter eine Mitwirkungspflicht hat etc. und ich 09/22 + 10/22 voll Unterhalt gezahlt habe, obwohl höchstwahrscheinlich eine Ausbildung angefangen wurde.
Ich werde den Dauerauftrag vorerst auch einstellen, nach Rücksprache mit dem JA. Sie wird auch nicht dagegen vorgehen. Mein Frage dazu ist dies so richtig? Muss ich noch etwas machen/unternehmen? Was ist wenn die KM überhaupt nicht reagiert? Mit 18 müsste das Kind ja den Unterhalt einfordern? Ich habe keine Wohndaten vom der KM bzw. Kind. Nur die Stadt. Das JA gibt die Daten auch nicht raus.
Was passiert mit dem Titel? Laut JA händigen sie den Titel dem Kind aus. Aber warum? Damit kann ja sofort zur Pfändung geschritten werden? Es wird doch nicht geprüft ob es rechtens ist oder nicht, wenn gepfändet wird? Es wird doch gesagt, hier ist der Titel, es wurde nichst gezahlt, also pfändet mal, oder? Muss ich den Titel ändern lassen über eine Abänderungsklage? Wer trägt die Kosten?
Also werd ich doch wieder meine Rechtsanwältin einschalten müssen?
Sorry für den langen Text. Vielleicht habt ihr Tipps für mich?
Danke und Viele Grüße
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Trennungsunterhalt - Haushaltsgemeinschaft des Unterhaltspflichtigen |
Geschrieben von: Teecee - 01-10-2022, 15:04 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Servus liebe Forumsmitglieder,
Ich lebe in Trennung und habe nun Post vom Jobcenter erhalten, da meine werdende Ex-Frau seit kurzem Leistungen vom Job-Center bezieht. In dem Fragebogen zur Unterhaltspflicht des Trennungsunterhalts werden Angaben zu Personen, mit denen ich möglicherweise einen gemeinsamen Haushalt führe, abgefragt. Meines Wissens ist das Einkommen von weiteren Personen im Haushalt unerheblich für die Berechnung des Unterhalts, da dieser vom bereingten Netto-Einkommen der Eheleute berechnet wird. Warum wird dies dann abgefragt und muss ich dazu Angaben machen?
Vielen Dank schonmal für eure Unterstützung und die hilfreichen Antworten.
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Gespräche aufnehmen |
Geschrieben von: Ruffys - 20-09-2022, 20:12 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Wie sieht es rechtlich aus wenn man Gespräche mit dem eigenen Kind 7 bei gemeinsamen sorgerecht aufnimmt.
Dem Kind wurde das zwar mal gesagt wird es aber wieder vergessen haben. Der Mutter wurde es auch mal gesagt, würde das wissen aber sicherlich abstreiten.
Wären Aufnahmen hier verboten (das kind wird nicht mehr wissen das gespräche aufgezeichnet werde), bräuchte man die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils, müsste man auch hier jedesmal den anderen Elternteil oder Kind während der Aufnahmen bestätigen lassen das es damit einverstanden ist oder kann man einfach aufnehmen?
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Sorgerechtsverfahren anstehend |
Geschrieben von: Nuffü - 19-09-2022, 13:14 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Hi Gemeinde,
ich bin seid knapp 2 Wochen geschieden nach fast 3 Jähriger Dauer...
Nun meint Madame, das alleinige Sorgerecht zu erhalten.
Sie hat zwei Anträge gestellt gehabt, einmal einstweilig was aber mitlerweile obsolete geworden ist, aufgrund meiner verweigernden Haltung eine Ärztliche Zustimmung zu geben ( ich hatte keinerlei Informationen bekommen um was es ging, also keine Unterschrift ), mittlerweile habe ich Zustimmung gegeben.
Zweiter Antrag alleinige Sorge für beide minderjährigen Kids ( 11/14 ), Begründung ich verweigere Einverständniserklärungen, verzögere diese, und kein Kontakt zu den Kindern seid fast 2 Jahren.
Ich habe bereits Stellungnahme an das Gericht gesandt, erstmal alles zurückgewiesen und klargestellt wie es aus meiner Sicht ist samt Beweisen des ganzen.
Desweiteren infrage gestellt das die Kindesmutter die Elterliche sorge zum Wohle der Kinder ausübt da trotz gerichtlicher Umgangsvereinbarung, der Umgang einseitig verhindert wurde ( inkl Beweise ), sie die Kinder im Scheidungsverfahren benutzt hat um aufzuzeigen wie böse Papa doch ist ( haus wegnehmen etc wegen Zugewinn ).
Ich wurde auch bei Whatsapp blockiert und konnte keinen Kontakt mehr aufnehmen. Ordnungsgeldverfahren hatte ich zurückgezogen um die Kinder nicht noch weiter mit allem zu belasten.
Nun müssen sie zwangsweise wohl doch dadurch ( Befragungen etc. )
Habt ihr Tipps, Erfahrungen, wie es sinnig wäre sich in der Verhandlung zu verhalten ? Umgangsverfahren war recht entspannt, aber hier ?
Nur Lösungen anbieten oder die KM mit ihrem Verhalten komplett in Frage stellen ? Auflaufen lassen ?
Ich mache das ganze ohne Anwalt.
Danke euch.
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Kind ab 18 Jahre |
Geschrieben von: Aufstieg - 15-09-2022, 21:48 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Hallo,
wie hat es sich bei euch in der Praxis geändert, als das Kind 18 wurde? Hat sich der Druck verändert? Musstet ihr weiterzahlen? Sonstige Erfahrungen?
Viele Grüsse
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Umgangsverfahren, begleiteter Umgang |
Geschrieben von: Ruffys - 14-09-2022, 15:07 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (123)
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Hi, bei mir will der Kinderschutzbund die Umgänge nicht mehr begleiten, Caritas fällt weg hatte ich schon angefragt. Gibt es noch andere Institutionen die Begleitung anbieten?
Umgang verlief immer ohne Probleme, allerdings das letzte mal Ende Juli ansonsten nur noch die wöchentlichen telefonate.
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Gemeinsamer Immo-Besitz - wie Haus aufteilen |
Geschrieben von: sport_weck - 13-09-2022, 13:17 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Hallo!
Meine Frau und ich besitzen eine gemeinsame Immobilie, die wir bewohnen.
Zahlenbeispiel:
Kaufpreis 400k€.
Wir haben 100k€ von meinen Eltern bekommen, 70k€ hatten wir selbst.
Also Finanzierung mit 170k€ Eigenkapital, 230k€ Darlehen.
Darlehen läuft auf uns beide, Grundbuch auch 50/50, Zugewinngemeinschaft.
Welcher Anteil der Bude gehört mir überhaupt? Wie kriegen wir das im Trennungsfall auseinander? Es gibt ja drei Möglichkeiten:
a) Ich behalte das Haus
Dann müsste ich ihren Anteil ausbezahlen. Kann ich nicht -> Also Bude kommt weg .
b) Sie behält das Haus
Kann ich meinen Anteil durch Zwangsversteigerung dann rausholen? Sie wird mich ja auch nicht ausbezahlen können.
c) Wir beide behalten das Haus
Ich könnte das Darlehen weiter bedienen während sie mit den Kindern drinbleibt. Das wäre ja auch eine Art Unterhalt und gleichzeitig ein Teil meiner Altersvorsorge. Wäre das möglich/sinnvoll?
Ciao, SW
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Unterhaltspflicht |
Geschrieben von: Bumpi - 01-09-2022, 18:42 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Hallo
Meine Tochter hat Ausbildung begonnen...verdient ca. 800 Euro netto...
Es können 100 Euro Ausbildungspauschale abgesetzt werden...und Fahrtkosten..das weiss Ich..
Das Kindergeld wird wieder dazugerechnet..auch bekannt..
Kind ist volljährig ..wohnt noch zu Hause..
Bin Ich und meine Ex noch unterhaltspflichtig......
Was ist..wenn das Kind eine eigene Wohnung bezieht..
Gruss B.
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