Hallo, Gast
Du musst dich registrieren bevor du auf unserer Seite Beiträge schreiben kannst.

Benutzername
  

Passwort
  





Durchsuche Foren

(Erweiterte Suche)

Foren-Statistiken
» Mitglieder: 1.688
» Neuestes Mitglied: m.89
» Foren-Themen: 8.050
» Foren-Beiträge: 149.036

Komplettstatistiken

Aktive Themen
Falschbeschuldigung aufge...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: p__
Vor 3 Stunden
» Antworten: 4
» Ansichten: 453
Unterschrift f. Kontoeröf...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
Gestern, 11:14
» Antworten: 5
» Ansichten: 298
Dienstwagen was bedeutet ...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: _2hell
17-12-2024, 14:28
» Antworten: 47
» Ansichten: 1.644
VerfahrenBeiständin
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
17-12-2024, 12:07
» Antworten: 1
» Ansichten: 153
Düsseldorfer Tabelle 2025
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: p__
15-12-2024, 22:55
» Antworten: 37
» Ansichten: 3.380
GB: Parental Alienation w...
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: p__
15-12-2024, 22:02
» Antworten: 2
» Ansichten: 121
Beistand verteilt Rücksta...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: NGU1989
15-12-2024, 09:10
» Antworten: 12
» Ansichten: 551
Beistand ignoriert Fahrtk...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: NGU1989
14-12-2024, 21:14
» Antworten: 8
» Ansichten: 333
Abänderungsklage bei Voll...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
13-12-2024, 18:08
» Antworten: 5
» Ansichten: 241
Abänderungsklage Güteverh...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: peperoni
13-12-2024, 13:54
» Antworten: 18
» Ansichten: 664

 
  Den eigenen Rechtsanwalt wg. Untätigkeit auf Schadensersatz verklagen?
Geschrieben von: DamnatioAdBestias - 01-09-2022, 12:58 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Hat hier mal jemand seinen eigenen Anwalt zivilrechtlich wg. Vertragsverletzung verklagt und recht bekommen?

Den Anwalt habe ich für ein Beschwerdeverfahren am OLG (Familiengericht) mandatiert.
Es ist eine Sorgesache, die ich aus eigener Tasche finanziert habe. Vergütung nach RVG.
Am Anfang wirkte der RA durchaus motiviert.
Wie in meinem vorigen Thread (vom 29.08.2022) geschildert, war der letzte Stand in dem Verfahren,
dass nach vielen mühsamen Etappen und div. Wechselseitigen Schreiben „nur" noch eine Stellungnahme des Jugendamtes an das Gericht ausstand. Dann wäre alles vorhanden, damit eine Anhörung anberaumt werden kann.
Allerdings gaben mit der Verfahrensbeistand als auch die zuständige Person vom Jugendamt zu verstehen,
dass vermutlich nach Aktenlage entschieden wird, es keinen Anhörungstermin geben wird.

Meinen RA habe ich bereits vor drei Wochen mit dieser Aussicht konfrontiert und explizit gefragt,
ob eine dezidierte Mitteilung des OLG über diese Besonderheit an alle Verfahrensbeteiligten erfolgen wird,
bevor letztlich ein Beschluss des OLG ergeht.

Er hat mir mehrfach telefonisch zugesichert, dass ein Hinweis des OLG dazu zweifelsfrei erfolgen wird,
damit ich (und RA) noch rechtzeitig eine abschließende Stellungnahme mit mich entlastenden Nachweisen einreichen können!!
Er hat ganz klar beteuert, ein Beschluss würde nicht einfach so aus dem heiteren Himmel eintrudeln!
Wir bekämen noch eine Frist zur Erstellung einer eigenen Stellungnahme vor Beschlussfassung!!!

Dann - in der entscheidenden Phase des Verfahrens - ist er scheinbar in Lustlosigkeit verfallen.

Um auf Nummer sicher zugehen, habe ich ihn noch vor Ergehen des Beschlusses zweifach telefonisch
und zweifach per Email aufgefordert tätig zu werden, indem ich ihm zu den mir vorgetragenen Vorhaltungen kurze Statements samt den von mir genannten schriftlichen Nachweisen übermittelt habe.
Das Ganze ganz klar mit der Aufforderung sich mir gegenüber dazu zu äußern.
Es erfolgte keine Reaktion vom RA.

Eine Woche später übermittelt er mir per Email den zu meinem Nachteil ergangenen Beschluss.
Der Beschluss begründet sich ganz klar und vollständig auf dem Nichterbringen der "Gegenbeweise" durch mich.
Dadurch dass ich die mir gemachten Vorwürfe nicht entkräftet habe, stehen sie in den Augen der Richter als Fakten fest.
Fakten, die gegen mich und für die Mutter sprechen.

Die Email des RA ist ein kurzer Dreizeiler. Keine wesentliche Reaktion und keine Aussage zum Ausgang des Verfahrens.
Kein Hinweis auf die Aussicht wann und unter welchen Umständen man wieder einen Antrag bei Gericht stellen könnte.
Kostennote angeheftet und der Hinweis auf zeitnahe Begleichung.

Mit anderen Worten: Durch sein Nichthandeln - und NUR durch sein Nichthandeln - bin ich knallhart gescheitert.
Das kann ich so nicht hinnehmen. Ich bin fassungslos. Wie kann ich ihn zur Rechenschaft ziehen?

Drucke diesen Beitrag

  OLG Beschuss - OHNE Anhörung - Zurückweisung Antrag gemeinsame Sorge
Geschrieben von: DamnatioAdBestias - 29-08-2022, 18:41 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Hi,
ich erhoffe mir eine Info zur Juristerei von Euch.
Wenn ein Gericht (in meinem Fall ein OLG) sich dazu entscheidet ein Verfahren nur nach Aktenlage abzuschließen, hat es dazu eine Mitteilungspflicht?

Damit meine ich: Ist es verpflichtet die Verfahrensbeteiligten im Vorfeld darüber in Kenntnis zu setzen, dass es einen Anhörungstermin nicht geben wird?

In meinem Fall kam über meinen Anwalt - völlig unerwartet - eine Zurückweisung meines Antrags, ohne dass mir die Möglichkeit gegeben wurde mich abschließend zur Sache zu äußern.
Nach jahrelangem zähem Prozessieren mit zahllosen Zwischenstationen war der letzte mit bekannte Stand ein Telefonat zw. Jugendamt und Richterin, wonach dann letztlich aus heiterem Himmel der Beschluss erging. 

Ich bin mir inzwischen ziemlich sicher, dass mein RA ein nutzloser, fauler Idiot ist.

Drucke diesen Beitrag

  Kindesunterhalt für minderjähriges behindertes Kind in Pflegeeinrichtung?
Geschrieben von: Maestro - 22-08-2022, 09:48 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Servus zusammen,

eine verzwickte Frage zu Sozialrecht und Unterhaltsrecht.

Aktuell lebt mein 10-Jahre alter zu 100% behinderter Sohn bei der Mutter. Sie kassiert Betreuungs- und Kindesunterhalt von mir.

Das Kind wird immer schwieriger zu hause zu pflegen.
Es könnte in wenigen Monaten/Jahren geschehen, dass die Mutter sich entscheidet, unser Kind tagsüber in eine Pflegeeinrichtung abzugeben.

Es würde also überwiegend außerhalb von Muttis Haushalt leben und versorgt werden.

Sind dann noch Betreuungs- und Kindesunterhalt zu bezahlen? Und wie viel in etwa?

Danke für Eure Gedanken und Infos.

P.S.: Verdiene selbst sehr gut, aber unter 100k€ p.a., sollte somit vom FamEntlastG profitieren können.

Grüße
Maestro Cool

Drucke diesen Beitrag

  Alleinerziehende Mutter verstorben
Geschrieben von: Sparschweinchen - 19-08-2022, 15:08 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Guten Tag, Forum Gemeinde ich hoffe ihr könnt meinen Bekannten in Nachfolger Situation helfen. 

Ein Bekannter von mir hat einen Sohn mit seiner Ex Partnerin . Der Sohn ist 15 Jahre und lebte bei seiner Mutter.  Durch das Jugendamt wurde ein Titel erwirkt und auch eine Beistandschaft geführt. Mäßiger Kontakt zwischen Vater, Mutter und dem Sohn .
Vor 2 Monaten verstarb die Mutter durch einen Unfall. 
Mein Bekannter erhielt einen Brief vom Jugendamt mit unten stehenden Inhalt:


Die Beistandschaft für Ihren Sohn ist beendet, da die Mutter verstarb. Die Beträge der letzten 2 Monate überweise ich Ihnen zurück.  Ihrer Unterhaltspflicht sind Sie in voller Höhe nachgekommen. Der Unterhaltstitel verbleibt im hiesigem Aktenvorgang .


Er steht etwas unter Schock, hat aber auch Angst irgendwas falsch zu machen ( Pfändung etz) , bzw zu wenig oder an die falsche Stelle zu überweisen.
Wie soll er sich verhalten?
Was muss er jetzt beachten?
Danke für eure Antworten

Drucke diesen Beitrag

  Gerichtsverfahren in D
Geschrieben von: wunder007 - 15-08-2022, 19:13 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Moin.
Zum neuen Problem mein Vater Pflegegrad 5 soll über den Tisch gezogen werden von einer Polnischen Firma in D es geht um Pflegeleistung.
Der Anwalt von meinem Vater wird das Gericht anregen das ich und meinen neue (seit ca.9 Jahren sind wir zusammen und haben in Mexiko geheiratet Russin). 
Vor Gericht aussagen gibt es da etwas zu beachten?
Meine Ex ist Ukrauinerin und meine Ex Kinder 17 und 20 Jahre alt.
Z.b. wenn ich eine Rechnung aus Russland vorlege wegen Verdienstausfall und Reisekosten für beide?
Usw.
Gruss

Drucke diesen Beitrag

  Kindesunterhalt, Herabstufung durch Erweiteren umgang
Geschrieben von: datrainer - 13-08-2022, 21:02 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hallo zusammen,

Kurz und bündig:

Wie sind die Chancen auf einen Antrag durch Herabsetzung zur Zahlung des kindesunterhaltes bei erweitertem Umgang?

12 Tage / 18 Tage?

Grüße

Drucke diesen Beitrag

  Ich werde wohl Alleinerziehender
Geschrieben von: Sixteen Tons - 12-08-2022, 14:24 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (32)

Hallo Zusammen,

vielleicht hat der eine oder andere mal mitbekommen, das ich fünf Kinder mit meiner Ex habe. Die älteste Tochter ist 21 Jahre
und der jüngste Sohn 12. Die Große ist vor 2 bei Muttern Jahren ausgezogen und hat jetzt einen 4stelligen Schuldenbetrag angehäuft, weil
sie eine Wohnung bezogen hat, die sie sich gar nicht leisten kann. Das hat ihr die Ex eingebrockt. Wenigstens darf die Ex die
Suppe auch wieder auslöffeln, weil die Bürge für Mietausfälle ist.

Meine 16jährige Tochter hat nur noch 2 Jahre bis zum Abi und hat jetzt den Wunsch geäußert, zu mir ziehen zu wollen, weil sie keine Lust mehr hat, bei den
beiden Egoisten zu wohnen (sie meint Mutter und Stiefvater). Der Stiefvater wäre wohl auch ein Kontrollfreak und latent gewaltbereit.
Tochter ist schon mal für ein paar Tage zu ihrem Freund geflüchtet, weil der Stiefvater während einer Auseinandersetzung mit Mobiliar geworfen hat.

Bin gerade auf der Suche nach einer neuen Wohnung, da ich jetzt auch einen neuen Job mit deutlich mehr Einkommen habe. Das ist eigentlich gerade die größte Hürde. Der Rest wird schon klappen, da sind wir uns einig. Die Ex wird dann wohl die Opferrolle annehmen und die Tochter dafür verantwortlich machen, das es dort den Bach runtergeht. Schließlich ist das Kindergeld in die Immobilienfinanzierung mit eingepreist.

Drucke diesen Beitrag

  Verfahrensbeistand, Wechselmodell, Änderungswünsche
Geschrieben von: dalailamer - 11-08-2022, 22:58 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (28)

Halli Hallo zusammen,

Bin neu hier , selbst 39 Jahre und Habe einen 6 Jährigen Sohn mit meiner Ex-Partnerin von der ich seit 4 Jahren getrennt bin.

Bisher war unser Sohn alle 14 Tage am We bei mir (Nach dem Kiga und nächste Woche hin gebracht). Zusätzlich einen Werktag pro Woche (Der immer unterschiedlich war, wegen den Schichten der Ex-Partnerin). Also so 10-12 Tage im Monat.

Habe eine neue Arbeit mit mehr Gehalt und viel weniger Arbeitszeit, bei der ich super flexibel bin weswegen ich ein Wechselmodell wollte (Wochenenden wechselnd und 2 Werktage). Seine Mama war dagegen, ohne einschlägige Gründe zu nennen.. hat einfach abgeblockt und gesagt, es wäre eine "nachteilige Umstellung" für unseren Jungen. Das ging über ein par Monate so, die Diskussion. Ansonsten haben wir relativ wenige Diskussionen und bevor das Thema war gut miteinander gesprochen.

Habe mir nen Anwalt gesucht und mit Ihm ein Antrag gestellt. Der Termin zum Verfahren ist schon in 2 Wochen und heute hat mich der Verfahrensbeistand (Männlich) daheim besucht.  Er hat die Wohnung betrachtet und gesehen, dass sie sehr Kindergerecht ist (Spielzeuge, eigenes Zimmer etc). Er hat Davon gesprochen, dass er helfen möchte eine Einigung zu finden die nicht der Richter treffen muss. Er ist mit mir sogar konkrete Tagesvarianten für die Betreuung durch gegangen und hat kein Wort davon verloren, dass ein Wechselmodell schlecht wäre oder ähnliches. Er hat sogar betont, dass wir nur 5 Minuten auseinander Wohnen und das gut ist. Klang auf den ersten Blick relativ positiv

Nun hab ich schon oft davon gelesen, dass Verfahrensbeistände versuchen das Vertrauen der Leute zu gewinnen und im Endeffekt was völlig gegenteiliges in Berichte schreiben. Ist das denn "Die norm" , wäre er, wenn er es nicht ernst meint, mit mir wirklich konkrete Varianten für Tagesverteilung durch gegangen etc.? 

Würde mich mal Interessieren wie das hier so eingeschätzt wird

Liebe Grüße!

Drucke diesen Beitrag

  Volljähriges Kind - Studium - Vollstipendium - Kindergeld
Geschrieben von: feministensoehnin - 10-08-2022, 12:29 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Ein volljähriges Kind bekommt ein Vollstipendium und zusätzlich "Büchergeld" und hat damit keinen Unterhaltsanspruch gegenüber seinen Eltern. Welchem Elternteil steht das Kindergeld zu?

Drucke diesen Beitrag

  170 StGb? Unterhaltstitel? Wie an Info rankommen?
Geschrieben von: Lump im Ausland - 31-07-2022, 20:25 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Ein freundliches "Hallo" an Alle.

Wuerde gerne wissen, ob jemand konkrete, real-life Informationen/Erfahrung zu folgendem Sachverhalt und Fragen hat. 

Vor ueber 15 Jahren bin ich in ein nicht-europaisches Ausland abgehauen, da ich die Schnauze einfach voll hatte mit Ex-Frau, die mir den Umgang mit unseren 2 Kindern immer schwerer machte (ist ja wesentlich schoener mit dem Neuen eine wunderschoene "Rama-Familie" zu haben. Da stoert der Ex doch nur). Der Kindesunterhalt war aber immmer gerne gesehen und wurde auch gerne mit Drohemails wegen Puenklichkeit etc. auch gerne von der Ex angemahnt. Auch kam es dann soweit, das meine Kinder (zu dem Zeitpunkt noch recht jung) sich nichtmal mehr in der Lage sahen, sich mal alle 2 Wochen fuer 5 Minuten and den Computer zu setzen und mir eine email zu schreiben oder mal anzurufen (wir wohnten ueber 500km auseinander und ein regelmaessiges Zusammenkommen alle 2 Wochenenden war recht schwierig und auch teuer). Meine Anrufe wurden immer geblockt. JA war nicht sehr hilfreich. Einfach nur: "Boese Mama. Das solltest du nicht machen." Das war so ziemlich die einzige "Hilfe", die ich bekommen hatte.

Lange Rede, kurzer Sinn; habe Deutschland ohne Nachsendeadresse (habe mich jedoch beim Einwohnermeldeamt abgemeldet und irgendeine Adresse in Schweden angegeben, was jedoch nicht mein Einwanderungsland ist) verlassen und bin mit allen notwendigen, offiziellen Papieren und Visum in ein westliches, nicht-europaisches Land eingewandert. Habe keinen Unterhalt mehr gezahlt und meine email Adresse geloescht. Soviel wie mir bekannt ist, hatte meine Ex-Frau fuer einen paar Monate oder so Unterhalt vom deutschen Staat erhalten.
Nach ungefaehr 2 Jahren nach meiner Auswanderung, hatte ich ein kleines internetbasiertes Nebengeschaeft (neben meinem Hauptberuf) aufgemacht und ueber 10 Jahre auch halbwegs erfolgreich gefuehrt. Wenn man meinen Namen googelt, wird man meine Adresse etc. finden. Datenschutz in meinem neuen Aufenhalftsland ist nicht so streng, wie in Deutschland und fuer ein paar Euros kann man alle moeglichen Informationen ueber mich offiziell erhalten. Bis auf die ersten 2 Jahre war/ist es also nicht schwierig micht zu finden.

Das Erstaunliche ist nun, dass ich bis auf ein paar wenige emails (ueber Geschaeftsemail) und 2-3 Anrufversuche meiner Ex-Frau (die ich nie beantwortet habe; und sogar noch einen Anrufsversuch vor wenigen Monaten) ueberhaupt nichts gehoert habe. Keine Schreiben vom JA oder aehnliches. Absolut nichts!
Meine Kinder sind mittlerweile 24 un 26 Jahre.

Nun zu den eigentlichen Fragen. 
Ich wuerde gerne wegen eines totkranken Familienmitglieds fuer ein paar Tage nach Deutschland reisen. Mein deutscher Reisepass ist natuerlich mittlerweile abgelaufen. Ich koennte recht einfach hier zum deutschen Konsulat gehen und einen Neuen beantragen.
ABER....wuerde ich damit nicht schlafende Hunde wecken bezuegl. Paragraph 170 Stgb? 

-WIE bekomme ich raus, ob dies der Fall sein wird und ob ich als Unterhaltspreller im deutschen System stehe und Deutschland mich gemaess Paragraph 170 Stgb anklagen/verurteilen wird, wenn ich einen deutschen Reisepass beantrage?

-WIE bekomme ich raus, ob ein immmer noch gueltiger Unterhaltstitel gegen mich vorliegt oder jemals vorgelegen hat?

All dies natuerlich OHNE schlafende Hunde zu wecken.

Ich hatte einen deutschen Anwalt fuer Familienrecht deswegen angeschrieben aber der war nicht wirklich hilfreich. Bezuegl. Paragraph 170 Stgb konnte er mir mangels (eigener?) Referenzfaelle nichts sagen und ob ich immer noch wg. Unterhaltsverzug von Kindern und Behoerden belangt werden kann konnte er mir nichts konkretes sagen, da ich nicht weiss ob ein Unterhaltstitel vorliegt und/oder welche Art von Unterhaltstitel. Durch Suche nach Antworten im Internet verstehe ich das so, dass es 2 Arten von Unterhaltstiteln gibt. Einer der nach 3 Jahren verjaehren kann und einer nach 30 Jahren.

War jemand von Euch in einer sehr aehnlichen Situation und kann diese Fragen beantworten?

Vielen, lieben Dank fuer Eure Zeit!

Drucke diesen Beitrag