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  anstehende Scheidung
Geschrieben von: Vater85 - 03-02-2023, 11:16 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (64)

Guten Tag, 

ich habe den Scheidungsantrag vom Gericht bekommen, nur mit Versorgungsausgleich, keine anderen Anträge. Sie hat Verfahrenskostenhilfe beantragt. Ich bin mit der Scheidung einverstanden, sonst muss ich ja noch mehr Rentenansprüche abgeben. Wir haben zwei Kinder (7+9). 

Wenn ich einfach zustimme und den Versorgungsfragebogen ausfülle, kann doch die Scheidung für mich ohne Anwalt einfach durchlaufen und ich zahle nur die halben Gerichtskosten. Kann ihre Anwältin noch später z. B.  beim eigentlichen Scheidungstermin überraschend Anträge stellen, wo ich dann ohne Anwalt doof dastehe? 

Viele Grüße 
Vater85

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  Beste Freunde mit der Ex?!
Geschrieben von: Marlou - 26-01-2023, 13:32 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (17)

Hallo zusammen,
ich date aktuell einen Mann. Er ist offiziell noch verheiratet, aber angeblich in der Scheidung. Nur glaube ich ihm das langsam nicht mehr so richtig. Die beiden waren fast 10 Jahre zusammen, eigentlich kennen sie sich schon seit dem Kindergarten. Vor 9 Monaten haben sie sich angeblich getrennt. Wir hatten inzwischen 5 Dates miteinander. Beim letzten musste er zeitiger los, weil er noch seine Ex treffen wollte, angeblich Scheidungskram klären. Aber die treffen sich auch sonst noch miteinander, gehen hier mal spazieren, da mal Kaffee trinken. Gemeinsame Kinder haben sie nicht, sie müssten sich also eigentlich gar nicht treffen. Das ist doch nicht normal, oder? Ich habe noch nie erlebt, dass man bei einer Scheidung so cool miteinander ist. Die teilen sich sogar den Anwalt zusammen, hä? Gibt es irgendwelche finanziellen Gründe oder so, sich zu scheiden und offiziell getrennt zu sein? Man kennt das ja von Scheinehen, das die Leute eigentlich gar nicht wirklich zusammen sind, aber die Vorteile von einer Ehe abgreifen wollen. Gibt es das auch anders herum?
Ich will mich nicht in ihn verlieben und zum Schluss nur benutzt werden. Wir sind uns halt auch körperlich schon näher gekommen. Und bevor jemand sagt, ich soll ihn drauf ansprechen: Hab ich schon. "Wir sind halt Freunde." ist die Antwort.

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  Antrag Umgangserweiterung trotz Bürgergeld-Status? Argumente gg. Telefonate mit Kind?
Geschrieben von: Cuckold Uprising - 24-01-2023, 02:38 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Guten Abend,

ich bin Vater eines bald sechsjährigen Kindes.
Von der Mutter habe ich mich kurz nach der Geburt getrennt, wir waren nie verheiratet.
Die gemeinsame Sorge wird mir trotz mehrfacher Anläufe von den Gerichten verwehrt.
Was das gSR angeht, sehe ich für mich keine realistische Perspektive in den nächsten Jahren.
Die Mutter hasst mich aufs Blut und versucht von Anfang an,
den Umgang mit meinem Kind zu erschweren und aufs Minimum zu begrenzen.
Umgangsvereitelung wird von ihr betreiben, allerdings „nur“ sporadisch und in dem Rahmen,
der nicht eindeutig erkennen lässt,
dass sie gegen den jeweils bestehende juristischen Rahmen verstößt (gerichtlich gebilligte Vergleiche zum Umgang).
Ich habe mein Kind zwar somit doch recht regelmäßig gesehen, aber rein zeitlich betrachtet viel zu wenig.

Die Mutter lässt sich, nach wie vor, auf einen Austausch mit mir nicht ein (nicht verbal und nicht schriftlich).
Ab und an kommen Handlungsanweisungen von ihr per Email zum geforderten „Handling“ des Kindes.
Telefonieren darf ich mit dem Kind nicht, obwohl es inzw. für kurze Telefonate absolut dazu im Stande ist.
Diverse Familienberatungen sind tot gelaufen, da die Ex letztlich jede aktive Kooperation verweigert.
Dieser Umstand blieb natürlich stets sanktionslos.
Das Jugendamt verweist erneut auf das Familiengericht,
da es sich nicht mehr im Stande sieht in dieser Sache zu verhandeln.

Der Kampf ums Kind hat mich mürbe gemacht und ich habe erkennen müssen,
dass einem der (vorgebliche) Rechtsstaat und seine Institutionen im Bemühen um sein Kind nicht nur nicht dienlich sind,
sondern die Mutter bei der Entsorgung und Ausgrenzung des Vaters aktiv unterstützen.
Ich hatte in meinem Leben immer wieder mit Depressionen zu tun, wovon meine Ex auch wusste,
und dieses bei jeder Verhandlung gegen mich ausschlachtet.
Die ganze Kindesentzug-Nummer und die unfreiwillige Don-Quijote-Rolle haben mich psychisch noch weiter runtergezogen.
Zu Beginn von Corona habe ich meinen Job hingeschmissen,
weil ich auch keinen Sinn darin sah meine Ex und diesen Staat bei meiner Entsorgung finanziell zu belohnen.
Inzw. bin ich Bürgergeldler.
Durch div. inoffizielle Nebentätigkeiten komme ich halbwegs OK über die Runden.

Trotz der Tatsache, dass ich nur ein Zaungast und Besuchsonkel bin, habe ich mich wirklich immer 100%ig um eine innige,
liebevolle und stabile Bindung zu meinem Kind bemüht.
Und zum Glück hat das hingehauen. Unsere gemeinsame Zeit ist super, ich biete ihm wirklich viel.
Es will immer wieder zu mir und kann sich eher schlecht von mir trennen.

Im Laufe der letzten Jahre habe ich zwei Umgangsverfahren geführt, die zur Folge hatten,
dass ich trotz aller Hürden erreichen konnte,
dass ich sukzessiv mehr Zeit mit meinem Kind vom Gericht anerkannt bekam.
Seit 2,5 Jahren kann mein Kind bei mir jedes 2. WE übernachten, was absolut problemlos klappt.
Dennoch war die Ex erfolgreich damit, dass mir mein Wunsch die Schulferien hälftig zu teilen vom Gericht verwehrt wurde.

Da mein Kind sich inzw. bestens artikulieren kann und nach dem Sommer eingeschult wird,
möchte ich einen erneuten Anlauf bei Gericht wagen.


Die zentralen Punkte meines geplanten Antrags sind:
1. Hälftige Schulferien
2. Ermöglichung von (Video)Telefonaten zw. Kind und Vater an zwei Tagen in der Woche.
    (Hierzu stelle ich auch gerne das Handy zur Verfügung, das die Mutter für das Kind verwalten kann)

Wie ist eure Einschätzung -
Ist das realistisch erreichbar, angesichts der folgenden Defizite und Widerstände?

1. Bestehende Arbeitslosigkeit
2. Habe nur eine kleine Wohnung, kann dem Kind kein eigenes Zimmer stellen
3. Mutter wird wieder argumentieren, ich sei zu depressiv, um „so lange“ Umgang mit dem Kind am Stück zu haben.
    (Diagnosen liegen weder der Gegenseite noch dem Gericht vor. Ich habe die Vorwürfe zwar bestritten allerdings nicht widerlegen 
    können. Im Falle einer Anregung einer Begutachtung würde ich diese ablehnen, da ich darin keine Chance der Verbesserung meiner 
    Ausgangslage sehe)
4. Mutter wird behaupten, das Kind hätte keinen immanenten Wunsch mit mir zu telefonieren.
    Wobei ich mir recht sicher bin, dass es bei einer zu erwartenden (erneuten) Befragung durch die Verfahrensbeiständin      
    diesen Wunsch frei äußern würde.

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  Neuen Reisepass außerhalb der EU beschaffen?
Geschrieben von: freiheit7777 - 16-01-2023, 09:46 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (28)

Seit 7 Jahren zahle ich Österreicher keine Alimente und lebe in Asien, nun wird mein RP leider schon ziemlich voll.
Theoretisch kann ich einen neuen RP bei jeder Botschaft innerhalb der EU beantragen, richtig? Kann es sein, dass mir der Pass verweigert wird?
Bin ansonsten für alle möglichen Tipps und Erfahrungen zu dem Thema dankbar.

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  Schule-Lehre-Studium
Geschrieben von: Gifhorn - 16-01-2023, 00:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (17)

Hallo zusammen,

meine Tochter ist 21 Jahre alt (in 4 Wochen), hat eine Lehre mit Abschluß (Verkäuferin) gemacht und ein Jahr im Beruf gearbeitet. Jetzt hat sie eine zweite Ausbildung im September angefangen an einem beruflichen Gymnasium mit dem zukünftigen Abschluß einer Medizinisch Technischen Assistenten.

Im Anschluß der zweiten Ausbildung (Lehre) kann an dieser Schule auch das Abitur gemacht werden. Angeblich...

Nach 4 Jahren Funkstille von ihr (sie ist mit 18 ausgezogen, ich wußte nicht wohin), kam ein 3 zeiliges e-mail mit Forderungen.

Jetzt verlangt sie von mir einen Einkommensnachweis wegen Bafög-Antrag. Wie ist mein Vorgehen? Kann ich ignorieren? Ich lebe wieder glücklich mit meiner Zweitfamilie und möchte nach 12 Jahren Unterhaltszahlungen und boykottiertem Umgang von der Mutter und der Tochter keinerlei Kontakt mit denen haben.

Viele Grüße
Gifhorn

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  Kind verlangt Treffen zu dritt (mit Kindesmutter)
Geschrieben von: Harry - 08-01-2023, 00:34 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (34)

Hallo, mir wird der Umgang mit meinem 9-jährigen Kind von der Kindesmutter (KM) trotz gerichtlicher Umgangsregelung ständig boykottiert, und es wird laufend gegen die Wohlverhaltenspflicht verstoßen. Das genaue Gegenteil der Wohlverhaltenspflicht passiert: Das Kind wird über das Fehlverhalten der KM angelogen und gegen den Vater aufgehetzt, damit die KM in besserem Licht als armes Opfer dasteht. Konflikte werden seitens der KM gezielt auf dem Rücken des Kindes ausgetragen, das Kind soll sich voll auf die Seite der Mutter schlagen. Fortwährend wird darauf hingearbeitet, eine totale Mutterfixierung zu erzeugen, und mich als Vater auszubooten.

Bei der KM liegt eine narzisstische Persönlichkeitsstörung vor, sie ist eine rücksichtslose Egomanin, die zu keinerlei Selbstkritik fähig ist, und Konflikte immer weiter eskaliert, um ihr Ego durchzusetzen. Die Trennung von diesem Hausdrachen war schon vor 8 Jahren, als mein Kind erst 1 Jahr als war. Ich hatte aber immer regelmäßigen Kindesumgang und habe ein gutes Verhältnis zu meinem Kind. Das Verhältnis zur KM ist wegen ihrer Verhaltensweisen absolut zerrüttet, mich widert diese Psychopathin, die mich in einen Strudel toxischer Energie zieht, nur noch an.

Telefonterror und Anschreien am Telefon sowie widerliches Streitverhalten haben dazu geführt, dass ich die KM blockieren und ihr ein Verbot für unnötige Kontaktaufnahmen aussprechen musste. Alle Kontaktverbote werden von der KM aber einfach ignoriert. Strafanzeige wegen Nachstellung wurde gestellt, ein Antrag nach § 1 Gewaltschutzgesetz, dass sie sich mir nicht mehr persönlich nähern darf, ebenfalls. Hintergrund ist, dass es immer nur neuen Streit gibt, und die KM gezielt im Beisein des Kindes Streit-Szenen erzeugt, anstatt das Kind aus dem Streit herauszuhalten, damit sie sich dann wieder als Opfer gerieren kann. Die Streitsucht ist psychisch belastend, es wäre eine Deeskalation und eine friedenstiftende Wohltat, wenn die KM einmal komplett aus der Welt wäre.

Durch psychische Beeinflussung hat die KM nun mein Kind vorgeschickt, um zu verlangen, dass man sich zu dritt trifft. So nach dem Motto "du musst immer ganz lieb zu Mama sein". Als naiver Konfliktlösungsansatz mit dem insgeheimen Wunsch des Kindes, dass die Beziehung der eigenen Eltern intakt wäre. Das wird mir von der KM abgepresst mit der Vorenthaltung des Kindesumgangs. Nach dem Motto: "Du siehst dein Kind nur wieder, wenn du lieb bist und nach meiner Pfeife tanzt, wenn du Kontaktverbote zurücknimmst und ich mich immer in den Mittelpunkt drängen und mit meiner Streitsucht immer weiter Konflikte erzeugen kann." Jahrelang konnte ich normalen Kindesumgang haben, und jetzt plötzlich, bei einem 9-jährigen Kind, soll die Mutter sich dazwischen drängen dürfen.

Der Antrag auf Näherungsverbot beim Familiengericht dauert leider noch. Würdet ihr auf das Verlangen des Kindes in der Zwischenzeit eingehen, auf die Gefahr hin, dass bei diesem "Treffen" schon wieder nichts als toxische Energie herrscht und nur Streit entsteht? Ich überlege, ob ich zu einer Beratungsstelle wie z.B. Kinderschutzbund gehen soll, und es dort ein "Treffen" mit einem Moderator und Zeugen geben könnte.

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  Bürgergeld - Unterhalt Aufstocken
Geschrieben von: Ruffys - 06-01-2023, 10:46 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hierzu mal fragen da ich außer der 2 jährigen Auskunft welche in 2 Monaten wieder anstehen dürfte sonst nichts mit dem JC zu tun habe. 

Aktuell zahle ich den 2022er Mindest Unterhalt an die KM weiter. Das JC hatte mich anders als sonst im Dec nicht auf die höheren Sätze hingewiesen (die KM auch nicht). Titel gibt es keinen.
Solange keiner mehr fordert brauch ich rückwirkend ja nicht mehr zahlen wenn ich richtig informiert bin?

Mein Bereinigtes monatliches Netto der letzten 12 Monate beträgt offiziell ca 1600 €. Hirin ist die einmalige Energie Pauschale sowie eine einmalige Einmalzahlung in etwa gleicher Höhe enthalten. Hohe Fahrtkosten von 2*40 km*230 sind vom eigentlichen Netto schon abgezogen.
Ist es realistisch das das JC diesen Mangelfall also ca 230 € zahlbetrag anerkennt wenn sie wieder Auskunft fordern? Fals ja, könnte die KM dagegen vorgehen und den vollen Unterhalt fordern (notfalls per JA, Anwalt, Gericht) oder ist mein einziger Ansprechpartner das JC und die stocken es der KM auf da der Unterhalt auf diese übergegangen ist weil die KM Hatz 4 bezieht?

Sollte dieser zahlbetrag nicht anerkannt werden würde ich beim gleichen JC Bürgergeld Aufstockung beantragen. Wie würde das ablaufen? Vermögen darf man ja beim neuen Bürgergeld 15.000 € + günstiges Auto haben, gilt das beim Aufstocken auch oder spielt hier das Vermögen keine Rolle?
Reicht beim Aufstocken eine Übersicht des Vermögens auf den Konten oder werden hier detaillierte Kontoauszüge der letzten Monate gefordert? Wenns detailliert sein muss würde mein Nebenjob auffallen von dem bisher keiner weiß. Könnte ich diesen dann einfach kündigen bzw mich kündigen lassen?

Da alles übers JC laufen würde, muss ich da den Unterhalt unbedigt Titulieren lassen oder lässt sich beim Aufstocken in dieser Konstellation ein Titel vermeiden?

Hoffe ihr könnt mir bei den Fragen helfen  Smile

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  Noch nichts passiert...
Geschrieben von: Pendragon - 05-01-2023, 17:01 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (78)

Fakten:

Seit 3,5 Jahren zusammen, nicht verheiratet oder verlobt, wohnen getrennt, selbe Stadt. Sie 28 ich 38 Jahre alt. Jeder eigenes Auto, selbst finanziert.


Sie hat von Ende 2019 bis Mitte 2022 bei Eltern gewohnt. Sie war 2018 mal kurz mit Ihrem Ex in einer Wohnung, aber nur für 4 Monate, weil er sich angeblich kindisch verhalten hat, nur am zocken war oder am trainieren und Sie mehrfach betrog und auch ein Bordell aufsuchte.
Das war 2018.


Wir sind, wie gesagt, seit 2019 zusammen. Beziehung bis heute war echt cool, wir sind gute Freunde und haben immer noch krass guten Sex und zwar immer wenn wir uns sehen, also mehrfach die Woche.

Seit Juni 2022 hat Sie eine eigene Wohnung und hält sich stabil selbst über Wasser. Ist also bei den Eltern ausgezogen. Sie hat übrigens nie versucht von den Eltern in meine Wohnung zu ziehen, ich wohne schon seit ich 18 bin alleine.


Wir haben beide studiert, ich was Ordentliches, sie was mit Medien. Sie hat 60k und ich 90k im Jahr, Tendenz bei beiden steigend, da wir alle 2-5 Jahre den Job wechseln.


Sie wechselt häufiger weil Medienbranche, ich eher alle 3-5 Jahre, jeweils mit mindestens 40% mehr Gehalt, letzter Wechsel bei mir ist gerade vorbei und ich sitze gut im Sattel, nächster Sprung also frühestens in 24 Monaten bei mir.


Wir beide haben noch jeder jeweils ca. 25k Schulden bei der KFW bzw. Bafög. Wird alles regelmäßig bedient von jedem selbst, auch hier keine Probleme, tatsächlich drückt Sie mehr als ich bei Ihrem Kredit (ich zahl fast keine Zinsen, deswegen ist mir das Latte und ich halte die Rate klein).


Ihr Verhältnis mit den Eltern ist stabil, Eltern sind über 30 Jahre verheiratet, nettes altes Pärchen mit den üblichen Macken der Nachkriegsgeneration, das Selbe gilt für mich und meine Eltern. Beide Elternpaare haben mit uns die Feste Ostern und Weihnachten in großer Runde gefeiert, auch hier alles Friede, Freude, Gänsebraten, Mütter verstehen sich prächtig, Väter auch.


Nun wollen wir nach über 3 Jahren natürlich „den nächsten Schritt gehen“ und zusammen wohnen.


Ich habe den Wunsch mit Ihr ein Kind zu haben, aber ehrlich gesagt würde ich ungerne heiraten, einfach weil ich hier schon seit Jahren lese und das MM seit seiner Gründung verfolge. Zusammen wohnen sehe ich auch eher kritsich, da ich bald 10 Jahre mein Einsiedler Leben führe und halt so meine Routinen habe die mich oben halten.

Die rote Pille hab ich 2012 in der Uni geschluckt als meine damalige Ex mit mir Schluss gemacht hat und nach 7 Monaten plötzlich ein Baby hatte (ich benutze IMMER IMMER IMMER ein Kondom, also es war definitiv nicht mein Kind).

Inzwischen weiß ich, dass das Baby von meinem damaligen „besten Freund“ ist, der übrigens den Hasenfuß gemacht hat und nicht mehr auffindbar ist. Dieser Kelch ist also glücklicherweise an mir vorbei gegangen und bei mir läuft (noch).


Ich habe Ihr schon gesagt, dass ich es ja auch toll fände, wenn Sie jetzt schon schwanger würde, in getrennten Wohnungen, aber Sie mauert da ziemlich und will erst eine gemeinsame Wohnung haben.


Bezüglich der Wohnung bestehe ich auf ein 50/50 Modell, also geteilte Kosten, Sie findet das fair und wir gucken seit Wochen im Netz nach Wohnungen. Bisher habe ich aber jeglichen Fortschritt vereitelt in dem Thema, die Zeit arbeitet hier ja für mich (sie wird bald 30 und will Kinder...).


Nun meine Fragen, deren Antworten ich eigentlich schon kenne, aber Sie nochmal hören muss.


Wie kann ich verhindern, dass ich so ende wie die Meisten hier und gleichzeitig mit Ihr ein Kind haben?


Mir ist klar, dass ich bei Trennung den Unterhalt nach DT zahlen werde, aber das finde ich jetzt nicht sooo schlimm, schließlich bekomme ich ja auch ein Kind „dafür“ und kann es mir halt leisten.


Das Thema Umgang kann ich jetzt noch nicht einschätzen, aktuell wäre es mir gefühlt egal, wenn ich mein Kind kaum sähe, aber ich habe ja auch noch kein Kind und somit keine Ahnung von dem Thema, belehrt mich bitte, liebes Forum.


Ich hoffe mein Fall ist knapp und leserlich genug und freue mich auf brüderliche Antworten oder Rückfragen.


Sorry, falls mein (vllt. zukünftiger) Fall nicht hardcore oder krass genug ist um überhaupt eine Reaktion zu erzeugen. Mir ist klar das hier eigentlich jeder schlimmste Probleme hat und ich von meiner bequemen geistigen Schaukel auf dem Spielplatz des Lebens schreibe.


Jeder Rat ist willkommen, jeder Input, jeder Link.


Danke, dass es euch gibt.


Liebe Grüße
Pendragon

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  Trennungsjahr, Verhinderung Rückkehr in Wohnung
Geschrieben von: zwangszahler - 04-01-2023, 13:50 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hallo zusammen, ich bin mit einer Thai verheiratet die seit 5 Monaten mir massiven Ärger bereitet hat.
Nun konnte ich sie überzeugen zurück nach Thailand zu gehen und dort auf mich bis Ende das Jahres zu warten.
Ich möchte sie aber niemals mehr wiedersehen.
Sollte sie nun auf die Idee kommen nach D wieder zurückkehren. wie kann ich verhindern das sie wieder bei mir einzieht bzw ich per Gericht 
gezwungen werde sie rein zu lassen. Ziel ist, dass sie während des Trennungsjahres in Thailand verbleibt

Bringt es mir einen Vorteil:
- sie bei der Meldestelle abzumelden
- das AA darauf hinzuweisen, dass ich mich getrennt habe, die Aufenthaltserlaubnis läuft am 06/2023 ab

Für konstruktive antworten wäre ich dankbar

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  Die geliebte Dynamisierung
Geschrieben von: Pascal76 - 29-12-2022, 15:28 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Hallo zusammen, 

ich kenne diese Seite seit 12 Jahren. Leider ist alles, was hier steht, richtig. Damals war das in meinen Augen unvorstellbar. Es hat mich verändert, meine Haltung zu diesem Land, meine Denkweise, alles.

Damals hatte ich eine Beziehung, welche mit einer Schwangerschaft endete. Und somit weiter mit einer Tochter. Ich kenne diese nur flüchtig als Säugling und gefühlt gibt es sie für mich nicht. Lange, eigentlich sehr traurige Geschichte - wie immer.

In meinem Fall ist es so, dass die Chancen sehr gut stehen, dass die KM sich nicht rühren wird, wenn ich die Erhöhungen zukünftig nicht mehr mitmache. Sie wird alles wollen, aber mir keine Möglichkeit geben, zu wissen, wo sie lebt und wohnt und einen Rechtsstreit mit mir wird sie auch nicht wollen. Die Gründe zu erläutern wäre mir zu lang an dieser Stelle. Fakt ist, es geht im besten Fall noch um 6 Jahre bis 18, ich habe danach eine Familie gegründet und zwei weitere Kinder, so dass ein Ende absehbar ist. Selbst bei einem Studium - was absolut nicht anzunehmen ist - durch die Altersunterschiede der Kinder und die Entwicklung der DDT inkl. der Selbstbehalte werde ich dann nichts mehr zahlen müssen. Spätestens in 9 Jahren. 

Die Situation war damals die, dass ich gut verdient habe. Heute verdiene ich besser, habe aber weitere Unterhaltspflichten. Auch, wenn ich mit Frau und Kindern zusammenlebe, das bezahlt sich ja nicht von alleine. Teilweise hätte man daher eine Stufe runtergehen können, teilweise wäre sogar der Mindestunterhalt angemessen gewesen. Alleine durch die lachhafte Erhöhung einer Stufe, weil es ja nur ein Kind war damals, ist der Puffer sehr hoch. Es war mir immer zu blöd, mich für 50,- Euro zu bemühen. Man muss halt auch sagen, dass es ein Unterschied ist, ob man theoretische Zahlen zugrunde legt und dann nichts mehr übrig ist, oder ob man in der Realität lebt und es einem praktisch recht gut geht. Das hängt auch mit dem familiären Umfeld zusammen. Bei allen Ratschlägen ist daher auch zu berücksichtigen, dass es mir hier eher ums Prinzip geht, weniger um das Problem, es nicht zahlen zu können. Deswegen die Frage auch, wieviel ist einem was wert. Vielleicht zumindest auch wichtig: Sie erhält eventuell Hartz IV, wenn sie nicht geheiratet hat oder anderweitig liiert ist. Ich weiß wirklich gar nichts von ihr.

Tatsächlich musste ich mir damals die Frage stellen, ob ich einen Titel unterschreibe oder viel Geld ausgebe, um den kleinen Vorteil zu haben, lediglich "verurteilt worden zu sein". Ich habe erstes getan, dynamisch. Soweit so gut - oder schlecht. Aber dynamisch wäre es jetzt auch mit Urteil, hierfür also irrelevant.

Langsam aber sicher wird es mir aber doch etwas viel. Eingeplant hatte ich 20,- Euro Erhöhung im Jahr. Jetzt sind es plötzlich 50. Klagen will ich nicht.

Wenn ich den Betrag jetzt lasse, wie er ist - und ich mich in ihr irre - was passiert genau? Sie geht zum Gerichtsvollzieher. Kommt der dann vorbei, wird sofort gepfändet, schreibt der einen zuerst an?

Wenn der mir schreibt und ich dadurch auch den Wohnort von ihr mitgeteilt bekomme, dann zzgl. Gebühren zahle und es das war, ohne irgendwelche Eintragungen und Folgen, super. Dann mache ich das.

Wenn da sofort Arbeitgeber und Bank angeschrieben werden, dann geht das in meinem Fall nicht. Dann müsste ich doch irgendwann klagen und wahrscheinlich erstmal rausfinden lassen, wo sie lebt. Oder es lassen.

Ich bin aber sicher, es gibt hier dazu genug Erfahrungen.

Vielen Dank schonmal.

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