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Auszeit nehmen |
Geschrieben von: Forrest Grump - 22-05-2023, 14:03 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (14)
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Hallo zusammen,
ich habe vor, mir eine Auszeit zu nehmen, dabei sind für mich noch einige Fragen trotz Recherche unklar, speziell was §170 StGB und dessen Anwendung angeht. Ich werde versuchen, mich kurz zu halten. Vielleicht hat das jemand von Euch schon ähnlich gemacht und kann mir hier Tipps geben?
Meine Situation:
Ein unterhaltspflichtiges Kind, 15 Jahre alt. Unterhalt dynamisch tituliert befristet bis zur Volljährigkeit. Keine Unterhaltsschulden. Keine weiteren Schulden oder Verpflichtungen, alleinstehend. Kein Kontakt zum Kind und zur Mutter. Beistandschaft durchs Jugendamt.
Mein Problem:
Beruflich stehe ich kurz vorm Burnout und habe Angst, richtig krank zu werden. Daher ist „Durchhalten“ keine Option mehr für mich. Ein beruflicher Wechsel würde meine Situation wahrscheinlich auch nicht signifikant verbessern (zumindest meine Einschätzung).
Mein Vorhaben:
Für 2-3 Jahre ins günstigere Ausland gehen ohne weiteres Einkommen zu generieren. Finanzieren würde ich mich aus Ersparnissen. Deutsches Konto würde ich als Ausländerkonto weiterführen und daraus Unterhalt bezahlen bis Kind volljährig ist, damit keine Strafanzeige wegen §170 StGB droht.
Vor meiner Abmeldung aus Deutschland noch den Job kündigen und arbeitssuchend melden. Nach meiner Abmeldung dann auch bei der Agentur für Arbeit ins Ausland abmelden. Soweit ich weiß bleibt der ALG1 Anspruch nach Abmeldung bis zu 4 Jahre bestehen (wenn das so stimmt).
Für eine Aufenthaltsgenehmigung im neuen Land und eine internationale Krankenversicherung wäre gesorgt. Die deutsche Krankenversicherung würde ich auf Anwartschaftsversicherung umstellen lassen. Nach 2-3 Jahren dann Rückkehr nach Deutschland arbeitssuchend auf ALG1 und schauen, ob das (dann volljährige) Kind mich auf Erwachsenenunterhalt verklagt und – falls ja - in welcher Höhe ausgeurteilt wird. Bis zu meiner Rente sind es dann noch 4 Jahre, ggfs. die letzten 3 Jahre auf Hartz IV, falls nicht anders möglich.
Ziel ist es, gesund zu bleiben, keine weiteren Steuern mehr in Deutschland zu bezahlen, im Rahmen der Legalität zu bleiben und in Ruhe mein Leben ohne störende Nebengeräusche (Gerichtsverfahren, Anwälte etc.) zu führen.
Meine Fragen:
Kann eine Klage auf Aufenthaltsbestimmung kommen, wenn meine neue Anschrift nicht bekannt ist, auch wenn weiter Unterhalt bezahlt wird? Soll ich sie ggfs. dem Jugendamt nach Auswanderung mitteilen um eine Klage zu vermeiden?
Nächste Einkommensauskunft ist in 2025 fällig. Da bereits ein Titel existiert würde ich diesen weiter bedienen und lediglich einen Brief schreiben, dass ich aktuell kein Einkommen erziele. Ist das ausreichend oder droht dann ebenfalls eine Klage?
Wenn Kind volljährig ist und nach einem Gerichtsurteil kein weiterer Unterhalt von mir fließt, kann dann auch der §170 StGB greifen (Kind ist gesund, keine Behinderung)? Oder gilt der nur für Kindesunterhalt?
Vielen Dank für Eure Meinungen / Aufklärung.
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KU-Titel |
Geschrieben von: Rocky - 15-05-2023, 22:41 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Hallo,
bin seit kurzem getrennt von KM und unserem Kind. Nun hat die KM KU gefordert bzw. Gehaltsunterlagen. Ich möchte nicht zuviel verraten da ich nicht weiß wer mitliest. Aber da ich sie neulich vor Gericht etwas schocken konnte und die Helferindustrie offenbar (noch) nicht eingeschaltet ist sie gerade etwas geneigter mir "zuzuhören". Daher würde ich schnell den Unterhalt gemeinsam berechnet haben wollen und gleich einen Titel beim Notar holen.
Was ist das "Beste"?
-dynamisch würde ich mir noch gefallen lassen aber auf alle Fälle bis zum 18. Geburtstag limitiert
-Berechnungsgrundlagen wie anzurechnende Einnahmen/Ausgaben unbedingt in Titel mit rein schreiben. Hat wer ne Mustervorlage?
Den Titel vom Notar würde ich dann der KM geben. Könnte die dann noch vom JA eine Beistandschaft bekommen und wenn ja, könnten die noch stärkeren Tobak einklagen?
Ich bitte um und bedanke mich schon mal für Manöverkritik!
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Schlaganfall - und was nun? |
Geschrieben von: Tim - 12-05-2023, 10:59 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Hallo!
Ich hatte vor ein paar Monaten einen Schlaganfall. Ich habe zwei Söhne, 11 und 18, die seit 7Jahren bei mir leben. Die Mutter hat sich aus dem Staub gemacht, hatte Schulden und sich um nichts mehr gekümmert. Der Große hat keinen Kontakt mehr zu ihr, der kleinere hat regelmäßig Umgangskontakte wahrgenommen.
Seit meinem Schlaganfall möchte der kleine bei ihr wohnen. Der große wohnt weiterhin bei mir. Ich bekomme nur Krankengeld 67% und Pflegegeld, Pflegegrad 3. Ich möchte Unterhalt zahlen und auch das Kindergeld, aber ich weiß beim besten Willen nicht, wie ich das bewerkstelligen soll. Die Kosten für die Wohnung fressen den Selbstbehalt auf, es bliebe mir nicht 1 € mehr zum Leben. Meine Frage deshalb: wie ist das, wenn man aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht umziehen kann? Meine Ex-Frau gibt alle zwei Jahre die einesstattliche Versicherung ab, ist verschuldet, und hat sich gerade eine neue Wohnung genommen von knapp 100 Quadratmeter. Ich muss meinen Sohn durchbringen und mein kleiner Sohn sagt, er kommt bald wieder, aber jetzt noch nicht. Das war alles zuviel für ihn.
Selbst wenn ich die Wohnung wechseln könnte, dann könnte ich ja schon wieder umziehen um eine größere zu nehmen wenn er zurückkommt. Meine Ex hat ein sehr gutes Gehalt aber auch nur den Selbstbehalt wegen der Pfändung . Das übrige kriegt sie durch ihre Familie schwarz deshalb kann sie sich auch die teure Wohnung leisten.
Ich habe mal gehört, dass der andere auffangen muss, wenn er deutlich mehr verdien. Das ist hier der Fall. Aber gilt das auch, wenn sie die EV abgegeben hat? Was kann ich machen, um den Selbstbehalt zu erhöhen, ich muss ja schließlich auch noch den älteren durchbringen der bei mir wohnt.Wird mir da was angerechnet? Fragen über Fragen. Wer hat schon mal in einer ähnlichen Situation gelebt? Ich weiß nicht, ob ich jemals wieder arbeiten kann. Die Prognose ist ärztlicherseits: in zwei Jahren sehen wir weiter.
Ich habe einen Termin beim Anwalt aber erst in 10 Tagen. Bitte gebt mir Ideen, damit ich sie mit ihm durchsprechen kann. Ich schreibe per Sprachcomputer, weil das andere noch nicht funktioniert.
Beste Grüße Tim
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Trennungskatastrophe vorbeugen |
Geschrieben von: tuca - 09-05-2023, 09:47 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
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Hallo liebe Gemeinde.
Könnt ihr mir helfen eine neue Trennungskatastrophe vorzubeugen?
Wohnhaft in CH.
Ich bin seit 3 Jahren in einer neuen Beziehung, seit halbem Jahr zusammengezogen in mein Haus: Frau gut und freundlich wie immer. Knapp 40, Kinderwunsch, bisher noch keine, nicht klar ob überhaupt geht. Charakterlich ok, fällt nicht durch Materialismus auf, Akademikerin, verdient ok, aber eher unterdurchschnittlich. Pensum 80%. 0 Ersparnisse. Eher schnell im Geld ausgeben, sehr freigiebig zu hilfsbedürftigen anderen bzw. Familienmitgliedern. Kommt mit meinen Kindern sehr gut aus und sie haben sie auch sehr gern.
Ich: Etwas über 40. Geschieden seit 6 Jahren. 3 Kinder 16, 14, 10 Jahre. Leben nach massiven gerichtlichen Auseinandersetzungen (nach üblichen Falschanschuldigungen, Gutachten usw.) seit 2 Jahren bei Mutter. Verhältnis zu allen Kindern wieder sehr gut und kommen alle 2 WE zu mir. Trotzdem hohes Beeinflussungspotential im Hintergrund seitens der KM. Kein besonderer Kontakt zur KM. Finanzielle Situation: wieder sehr gut, hohe liquide Ersparnisse, 1 Eigentumshaus in CH und 1 Ferienhaus in IT. Einkommen auch gut, Pensum 80%. Ich zahle Unterhalt nur für Kinder.
Jetzt stellt sich mir die Frage wie ich mich absichern kann nach dem Motto, Frieden sichern indem man sich auf Krieg vorbereitet.
Wie schon eingangs erwähnt, bin nicht verheiratet und auch kein Konkubinatsvertrag. Es besteht Kinderwunsch, auch von mir, da ich gerne noch einen Sohn hätte. Frau will aber nicht ein Kind, das nicht ihren Namen trägt - verstehe ich. Wir haben jetzt abgemacht, dass das Kind erst meinen Namen bekommt, dafür heirate ich sie später damit sie meinen Nachnamen bekommt.
Haushaltsgeld wird hälftig auf extra Konto eingezahlt, sie bezahlt zusätzlich monatlich 1000 CHF Miete an mich. Es bestehen keine Vollmachten von meinen Konten, sie hat auch keine Information über meine detaillierte Situation. Alle Hauskosten und Investitionen bezahle ich. Trotzdem beschwert sie sich manchmal, dass sie im Trennungsfall dann garnichts hätte obwohl sie ja soviel am Haus macht. Ich sage dann, dass sie auch hier wohnt und ich die Hausnebenkosten bezahle. Sie hatte auch mal angeregt, ein Wohnrecht für sie eintragen zu lassen weil sonst käme ja doch wieder über die Kinder alles meiner Ex zu, was ich ganz sicher nicht mache da das Haus dann für die Kinder wertlos würde.
Weitere Fragen:
- Falls es mit dem Kind doch klappen würde und ich heiraten müsste, ist Gütertrennung weiter angesagt? Bessere Ideen. Am liebsten wäre mir garnicht heiraten, aber das mit dem Namen kann ich verstehen. Es soll jedenfalls fair sein. Falls die Trennung von ihr ausgeht, soll sie komplett leer ausgehen und auch aus meinem Haus raus, auch wenn ein Kind da ist.
- Würde ein Gericht darauf einsteigen wenn sie in die Opferrolle gehen würde und sagt sie hätte doch soviel Arbeit an Haus und Haushalt geleistet und ihr somit monetär etwas zusteht?
Für alle Ideen bin ich dankbar wie man das gut strukturiert. Es muss doch möglich sein, Vater zu sein ohne dass man potentiell am Abgrund steht. Es ist auch einer Beziehung nicht förderlich wenn eine dermassen viel Macht und Erpressungspotential hat.
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Änderung Betreuungsmodel |
Geschrieben von: kasimir6522 - 06-05-2023, 12:49 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (22)
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Hallo Leute, ich bin Sascha und neu hier.
Ich habe mich letztes Jahr im November von meiner Frau getrennt und bin im Februar diesen Jahres dann endgültig ausgezogen.
Seit dem haben wir für die Betreuung unserer beiden Kinder (5 und 9 Jahre alt) das Wechselmodel vereinbart und wechseln wochenweise immer Montags.
Ich weiß das das der Traum vieler Väter ist, meiner aber leider nicht.
Bitte verurteilt mich nicht schon im Voraus dafür, das ich lieber ein Wochendpapa wäre.
Nun ist es so, das ich eine neue Partnerin habe und gerne mit dieser zusammenziehen möchte. Leider geben die dort herrschenden Räumlichkeiten (eine Eigentumswohnung) nicht die Möglichkeit meine beiden Kinder wochenweise dort zu betreuen und zusätzlich müsste ich sie immer eine Woche lang rund 40km in den Kindergarten bzw die Schule bringen. Dieses stellt schon einen erheblichen Aufwand dar.
Gib es hier vielleicht Jemanden der ähnliches erlebt bzw durchlebt hat und der mir Tips bei der Umsetzung geben kann ?
Ich kann mich ja schlecht einfach aus dem Staub machen und meine Ex vor vollendete Tatsachen stellen.
Für jeden Tip bin ich sehr dankbar, aber bitte ohne Vorwürfe, da keiner meine genauen umstände kennt.
Grüße Sascha
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Abänderungsantrag Unterhalt?! |
Geschrieben von: datrainer - 01-05-2023, 22:11 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (16)
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Schönen 1. Mai zusammen,
Lohnt sich ein Antrag auf Abänderung des Unterhaltes?
Herrscht anwaltspflicht? Oder könnte ich das auch so hinbekommen?
Betreuungszeit 40:60 für KM.
Erweiterter Umgang.
Ich opfere jede Menge Urlaubstage, Überstunden und auch unbezahlte Urlaubstage,
Für die Betreuung. (Natürlich auch gerne!)
Die unbezahlten Urlaubstage rechne ich dann über die Krankenkasse ab (Kinderkrankengeld).
Jedoch sinkt natürlich dann das Jahresbrutto (Boni, Gewinnbeteiligung etc. )
Ich habe es also ehrlich gesagt satt, den vollen Unterhalt zu zahlen.
Und bald geht es in die nächste Stufe…
Ideen?
Danke!
Gruss
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Auskunftspflicht über Wochenenden bei fehlendem Sorgerecht? |
Geschrieben von: tauchlehrer - 26-04-2023, 11:10 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Hallo,
leider habe ich mir das Sorgerecht für mein Kind vom Jugendamt abschwatzen lassen (der Klassiker).
Nun ist die Mutter der Meinung, daß ich an Wochenenden/Urlaub Auskunft über Aufenthalt des Kindes (sehr selbständiger Teenager) geben müsse
- Zeit
- Ort
- Tätigkeit..
Ich denke, dass sie kein Recht darauf hat, außer den Informationen über Ort und Zeit der Übergabe (was im Alltag keine große Rolle spielt, da das Kind sich gut selbst organisieren kann).
Ich ignoriere solche Fragen, aber das Problem ist, dass sie das Kind damit belästigt. Dem Kind geht es damit nicht gut. Die Mutter behauptet gegenüber dem Kind, daß sie Sorge-verantwortlich wäre, und deshalb alles wissen müsse. Ich glaube das stimmt so nicht und wünsche mir das sie das Kind in Ruhe läßt.
Ich vermute, dass es gesetzliche oder übliche Vorgaben gibt, was ich mitteilen muss und was nicht. Ich würde gerne diese Vorgaben zitieren können, und mich entsprechend verhalten.
Vielen Dank und Grüße
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Zahnspange |
Geschrieben von: G-Star1900 - 25-04-2023, 15:01 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Hallo zusammen,
ich bin geschieden seit 4 Jahre und zahle für 2 Kinder Unterhalt.100%
Meine Ex hat jetzt einer meiner Kinder (12) ein Dokument mitgegeben zum Unterschreiben
das sie eine Zahnspange bekommt.
In dem Dokument sind auf der letzten Seite auch Sonderleistungen wo sie hier angekreuzt hat.
Meine Frage:kann ich das einfach Unterschreiben oder kann sie mich im Nachhinein
auf Sonderbedarf hierzu verklagen ?
PS:vor 1 Woche habe ich von ihrem Anwalt einen Brief bekommen wo sie Sonderbedarf fordert .
Hier geht es um die Sonderleistungen von meinem Kind (15).
Hier sollte ich die hälfte der 3 Sonderleistungen der Zahnspange zahlen wo sie im Jahr 2020 abgeschlossen hat.
Deshalb bin ich hier vorsichtig wenn ich was Unterschreiben sollte.
Danke schonmal für eure Hilfe
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