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  Keine Gelegenheit mich zu bwerben
Geschrieben von: Panto - 19-11-2023, 16:45 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo,

war schon lange nicht mehr hier aber es tut sich folgendes - mein Vater (in EU Ausland) is verstorben und ich bin zur Zeit ohne Arbeit. UVK der Gemeinde wo meinen Kinder wohnen bitten regelmaessig um Auskunft meiner Arbeitssuche; diese befolge ich puenktlich.

Meine Mutter, ebenso lebhaft in EU Ausland is schwer dementiert und derzeit nicht in der Lage fuer sich zu sorgen. Ich habe vor, mich um sie zu kuemmern. Da jemand 24/7 ein Augen halten sollte gaebe es dann wenig Moeglichkeiten mich zu bewerben. 

Gibt es da gewisse Regeln die es moeglich machen sich zwischenzeitlich halt eben nicht bewerben zu muessen. Es versteht sich dass ich mich schon mit den Behoerden in Verbindung bzgl. Betreuung unterhalten habe.

Freue mich ueber eure Ideen,

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  Krankengeld nach Arbeitsunfall
Geschrieben von: datrainer - 15-11-2023, 14:57 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Mahlzeit,
Hatte einen arbeitsunfall, mit längerer krankheitsdauer. Wie verhält es sich nach den 6 Wochen Krankengeld durch Arbeitgeber, mit dem Unterhalt? 

Danke und Gruß

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  Aufteilungsbescheid, Anlass zur Lebensweichenstellung..
Geschrieben von: Elfenpapa - 14-11-2023, 23:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Guten Abend ihr Lieben.

Mit diesem Beitrag heiße ich mich nun selber Wilkommen in der Runde, mit einem mehr oder minder klassischen Fall. 
Und der ist tief. 
Ein Boden ist langsam absehbar. 
Leider.
Ich hoffe, mit Eurer Unterstützung an der Inso vorbeizukommen, um eine (wenn auch sehr stark reduzierte) Lebensperspektive wahren zu können. 
Oder sehe ich es zu pessimistisch, zu optimistisch?-)

--
kurze, emotionale Zusammenfassung des Hintergrundes und ein Dankeschön (vorab, hoffentlich) an die Aktiven von Euch: 
Bislang war ich nur stiller Mitleser, aber nun brauche ich dringend Euren aktiven Rat, lesen alleine hilft jetzt halt nicht mehr.
Weil nach 9 Monaten KU und Unkosten für VB, Gericht und Abzock-RAinnen, u.a. um das ABR für 2 Kids 8J und 10J zu erhalten (zumindest das habe ich bewahrt) - und dem immer noch laufenden KU-Verfahren trotz Selbsttitulierung im Hintergrund (da werde ich ja gleich von zwei RAinnen verfolgt die den Verfahrenswert bei DDT130 Niveau abkassieren wollen) - geht schlicht und ergreifend das Geld aus.
Dieses TFAQ hat mich bereits lange still begleitet, es ist für mich wichtig und emotional festigend zu sehen, dass "ich" kein Einzelfall bin. 
D schafft sich ab und das System ist irre. 
Nun denn, bevor ich mich komplett entsorgen lasse, hoffe ich auf Euer Schwarmwissen und auch Eure Unterstützung.
Danke vorab für alle, die Ihr Euch Zeit nehmt am Wahnsinn meiner kleinen Welt teilzuhaben!
Und generell ein Danke an P__ für die Betriebsmittelbereitstellung - wenn es Karma gibt, komscht in Himmel zu den Jungfrauen :-P 
--

Nun endlich zur Sache: 
Die Entourage der Exe (zukünftige M-Millionärserbin) hat es erfolgreich geschafft, mich finanziell gegen die Wand zu fahren.
Es geht um eine mehrjährig (!) rückwirkend beim FA durchgesetzte Aufteilung der Steuerlast (ich möchte das genaue Jahr hier nicht schreiben).
Da ich als Angestellter >90% des Einkommens erwirtschaftete, die xxx-pädagogisch tätige Frau bei Halbtagsanstellung die verbleibenden <10%, ist das natürlich verständlich.
Es ist ja auch ungerecht, dass Frau viel mehr Steuer zahlen musste (bei <10% Einkommen) und ich so wenig (bei >90% Einkommen).
Nun bekommt Frau x.xxx€ im mittleren Bereich zurück und mir sollen y.yyyy€ gepfändet werden, die Zahlen sind im Bereich 3-6k€ und mehr möchte ich zum Schutz der Privatsphäre nicht nennen - Vater Staat (zählt das als Väterkategorie?) freuts, weil Frau bekommt zwar Geld zurück aber ich soll ja knapp 3.000€ mehr zahlen als Frau zurück bekommt. Staat gewinnt. Und jaaa, ich habe erst von meinem AG erfahren, dass es da was gibt, vom FA... nämlich eine Gehaltspfändung. Das tat nichtmal weh, weil beim AG konnte ich rechtzeitig aussteigen; anderes Thema.

Es ist bitter, dass knapp 6k€ reichen für ein game-over, aber alle Rücklagen sind nun einmal mittlerweile weg.
Alle.
Nichts mehr da, außer Kisten voller Kuscheltiere von zwei Kindern, die ich auch seit fast einem Jahr (fastWink nicht mehr gesehen habe.
Mit großen Tricks konnte ich den Kontakt zur Kleinen testen - da hätte ich bei einem Psychogutachten Chancen, aber diese Schiene kann ich mir fortan ja nur über VKH leisten, was wiederum der Notwendigkeit in der Darstellung als Vorzeige-Papa widerspricht, um überhaupt eine Chance zur Nichtentsorgung als Papa zu wahren. 
Ist das alles kompliziert.
Wenn ich diese beiden Kinder nur nicht lieben würde.
Die Liebe ist aber da, ich habe es versucht, schaffe es nicht, sie zu verdrängen.
Im Gegenteil, es ist schön zu spüren, dass es beide gibt.
"Das Einzige was auf dieser Welt bleibt ist meine Asche und die beiden Kids" - keine Ahnung von wem hier im TFAQ dieser Spruch nochmal genau stammte, er hat mich geerdet.

Zurück zum Thema.
Geld.
Es geht allen nur um mein Bestes.




Den KU für den laufenden Monat habe ich einfach mal nicht überwiesen, trotz Selbsttitulierung, da ich aus dem Pudel-Podcast gelernt habe, dass in der Vergangenheit aufgelaufene KU-Schulden ja durchaus in die Privat-Inso-Masse fließen.

Die Frage, vor der ich nun stand: Aufgeben, oder aufgeben?
Dachte ich, Endegelände, es ist vorbei. 
Aber nun konnte ich mit ein paar Telefonaten das FA überzeugen, dass Vater Staat ja nichts davon hat, wenn ich Inso anmelde.
Sie bieten nun Ratenzahlung an.

Was mach ich jetzt, Inso oder nicht?
Und wenn ja, wie?
Ein P-Konto habe ich noch nicht, derzeitige Verbindlichkeiten ca 15k€, aber die Scheidungskosten, das KU-Verfahren und evtl UG-Verfahren (Gutachten) noch nicht inkludiert.
Laut meiner Cashflow-Tabelle der nächsten Jahre müsste ich mich derzeit die "magischen 3 Jahre" weiterhin mit 40+ Stunden im Hamsterrad der deutschen Ingenieurskunst abrackern, um bei 1.800€ zu landen. Das wäre es mir auch durchaus wert.
Auf der anderen Seite könnte ich versuchen, ein P-Konto zu eröffnen und mehr oder weniger Schuldenfrei zu werden, und bei einem neuen Job die 1.370€ als "Luxus" zu nutzen.
Es gibt ja den BGH Beschluss vom 27. Oktober 2021 - XII ZB 123/21 - die direkte Linie der Großeltern mütterlicherseits - und ja, da entspreche ich nach alldem was passierte gerne dem Bild meiner Schwiegereltern ab Tag Null der Beziehung zu Ihrer geliebten Adoptivtochter als "Erbschleicher" - und den weißen Ritter mit Geld gibt's ja auch schon. 

Leute.. wie konnte ich mein Leben so vor die Wand fahren?

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  Immobilien im Ausland-Meldepflicht
Geschrieben von: Zekopeko - 12-11-2023, 17:54 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Hallo zusammen, 

Ich habe noch eine Frage an euch. Mein Scheidungstermin ist mitte Dezember. 
Ich habe Eigentumswohnung in mein Heimatland, das habe ich vor der Ehe erworben, durch meine Eltern. Diese Wohnung habe ich nirgendwo im Scheidungsvefahren gemeldet, war ich dazu verpflichtet, kann ich Schwierigkeiten deswegen haben?Ich erziele keine Einkommen, da wohnen weiterhin meine Eltern. 

Danke 
Mit freundlichen Grüßen

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  Riesen Problem - Scheidung Unterhalt etc.
Geschrieben von: Sneax001 - 12-11-2023, 03:51 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (20)

Hallo zusammen,

Ich hoffe mir kann jemand helfen.

Meine Frau und ich, haben uns im November 2022 getrennt. Wir haben einen gemeinsamen Sohn, der im Dezember 2 jahre alt wird. Unterhalt für meinen Sohn, zahle ich nach der DD tabelle. Sie bekommt noch 300 euro Unterhalt von mir. Haben wir unter uns geregelt. Sie wollte eigentlich im Dezember wieder ganztags arbeiten gehen, um mich zu entlasten. Allerdings ist Sie nun Schwanger. Nicht von mir! Der Vater ist allerdings unbekannt. Ich verdiene ca 3000-3500 Euro. Mir ist durchaus klar, dass ich nun mehr Unterhalt für sie zahlen muss da ihr langsam das Geld ausgeht , bis mein Sohn 3 Jahre alt ist, aufgrund von Betreuungsunterhalt und ich, bis die Scheidung durch ist rechtlicher Vater bin. Die Scheidung wurde letzte Woche eingereicht, und die Anwältin hat uns Hoffnung gemacht, dass es bis zur Geburt durch ist. (Wir haben erst September 2021 geheiratet) somit auch kein Versorgungsausgleich etc. Allerdings stellt sich mir nun gerade die frage, wenn Sie nun 3 weitere Jahre nicht arbeiten geht. Und wir jetzt mal davon ausgehen dass die Scheidung pünktlich durch ist, oder eine Vaterschaftsanfechtung durchgeführt wurde. Muss ich dann wenn mein Sohn 3 Jahre alt ist weiter zahlen? Weil sie kann ja nicht aus ehelichen gründen nicht arbeiten gehen, sondern wegen einer schwangerschaft die nichts mit mir zu tun hat.

Wäre sehr lieb wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Das ganze macht mich schlaflos.

Ich vermute keine bösen Handlungen ihrerseits. Sie hat wirklich viel getan damit ich die ganze zeit über sehr günstig wegkomme und hat nie auf irgendwas bestanden. Nur wenn ihr halt das Geld ausgeht, geht ihr das Geld aus. Die Ämter holen sich das dann auch ohne ihre Hilfe denke ich Sad

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  Muss ich als Bürgergeld-Empfänger Unterhalt Zahlen
Geschrieben von: HushedAnonymous - 09-11-2023, 16:06 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (20)

Hallo Zusammen, 

ich bräuchte mal eurer Schwarm Wissen. Als erstes würde ich gern wissen ob man als Bürgergeld-Empfänger Unterhalt zahlen muss? Ich habe diesen Monat dem Jugendamt meinen aktuellen Bewilligungsbescheid vom 01.11.2023 zukommen lassen (bis ende Oktober habe ich vollen Unterhalt von 493 Euro gezahlt.) und jetzt fordern die mich auf denen meine Kontoauszüge der letzten 12 Monate + jeden Monat mindestens 25 Bewerbungen zukommen zu lassen.

Ich befinde mich allerdings derzeit bis ende März 2024 in einer durch die Agentur für Arbeit finanzierten Weiterbildungsmaßnahme wo ich ja auch einen Vertrag mit dem Institut einen Vertrag unterschrieben habe. 

Was kann ich machen und was könnte auf mich zukommen? Bis spätestens 17.11.2023 muss ich Antworten.

Hab ihr bitte einen Rat für mich.

ich Danke schon mal im Voraus.

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  Auskunftspflicht - Sparbuch
Geschrieben von: Matthias - 08-11-2023, 19:41 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hallo zusammen,

ich wurde vor längerem um Auskunft zu meinen Einkünften zur Ermittung des Kindesunterhalt gebeten.
Jetzt fällt mir ein, dass meine Oma mal in meiner Kindheit vor über 30 Jahren ein Sparbuch für mich angelegt hat.
Von diesem Sparbuch weiß niemand in meinem Umfeld etwas und es erzeugt ca. 80€ Zinsen pro Monat.
Es unterliegt damit auch nicht der Kapitalertragssteuer und taucht auch nicht in der Steuererklärung auf.

Ein Konto von dem niemand etwas weiß und es handelt sich um wirklich niedrige Beträge.
Davon dürfte doch in der Regel niemand mitbekommen, oder? Außer meine Ex liest hier im Forum mit Smile

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  Kindesunterhalt - Bonuszahlungen
Geschrieben von: Matthias - 06-11-2023, 19:01 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Hallo Zusammen,

zum Thema Kindersunterhalt habe ich eine recht simple Frage:
- Die Bessungsgrundlage ist das bereinigte Nettoeinkommen der letzten 12 Monate
- Auskunftspflicht besteht alle 2 Jahre ab Rechtswirksamkeitsdatum

Fiktives Beispiel: Mein Ex-Drache fordert am 01.01.2024 die Auskunft ein (nehmen wir an, dass es sofort rechtswirksam wird).
Am 01.02.2024 bekomme ich einmalig 80.000€ Bonuszahlung (schön wär´s): Ich zahle weiter Summe x
Am 01.01.2026 wird wieder eine Auskunft gefordert, ich gebe Auskunft für 2025: Ich zahle weiter "nur" Summe x

Funktioniert das so oder liege ich da falsch?

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  Vermögensverwertung beim Unterhalt
Geschrieben von: Matthias - 22-10-2023, 20:07 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Guten Abend zusammen,

hat jemand von euch die Erfahrung machen müssen, dass Ihr euer Vermögen verkaufen musstet um den Unterhalt zu zahlen?
Mir hat meine Anwalt gesagt, dass es hier keine rechtlich verbindliche Regelung gibt unter welchen Bedingungen der Vermögensstamm für den Unterhalt verwertet werden muss.

Bei mir ist das Thema Trennungsunterhalt durch, nachehelich gibt es auch nichts.

Wir beide betreuen unsere drei Kinder im Wechselmodell, jeweils zur Hälfte.
Bei der Unterhaltsberechnung kam raus, ich sei "nicht leistungsfähig".
Meine ExFrau ist ebenfalls "nicht leistungsfähig"
Aus den Unterhaltsberechnungen sehe ich im Ergebnis, dass kein Unterhalt geschuldet wird, weil keine Leistungsfähigkeit besteht.
Aktuell kommen wir beide gut damit aus, es gibt keine gegenseitige Forderungen, alle sind glücklich.

ABER: Was ist jetzt, wenn meine Ex auf den Trichter kommt, dass ich ja mein Vermögen (Sparbuch) auflösen könne um die Leistungsunfähigkeit zu beseitigen?

Evtl. habt Ihr ja Erfahrungen im Thema "Vermögensverwertung" und könnt davon berichten. Würde mich freuen.

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  Hilfe bei Abholung Papa Wochenende
Geschrieben von: G-Star1900 - 19-10-2023, 11:35 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Hallo zusammen,

ich hole jedes 2 Wochenende meine Tochter 13 Jahre Alt.
Bei Abholung wird immer (vor dem Kind ) mich niedergemacht.

Die letzten 9 Monate habe ich deshalb mit meinem Kind zwecks Abholung geschrieben und bin mit dem Auto an die Eingangstüre gefahren ,geklingelt und wieder ins Auto.
Kein anbrüllen usw. hat wunderbar geklappt.

Letztes Wochenende schreibt die KM ich soll gefälligst klingeln und die Abholung mit ihr ausmachen, tja was soll ich sagen es war wieder soweit ein rumschreien vom feinsten vor dem Kind mit Türe aufreißen an meinem Auto. (Thema Zahnspange zahlen ,wurde vom Anwalt geklärt. Thema ich soll 5000 Euro gefälligst wegen Unterhalt noch Zahlen ,hier zahle ich 100% 

Anfang dieses Jahr angepasst ,aber die rechnen den Betrag auf die letzten 5 Jahre ,deshalb 5000 Euro ,betrag kommt zustande da ich für 2 Kinder Zahle ,Junge 16 Jahre ,Tochter 13 Jahre,habe auch über das Jugendamt so ein Urkunde das ich 100% Zahlen muss/sollte )

Es ist keine Normale Kommunikation möglich ,egal welches Thema sie hat immer recht. z.B. Erklärung zwecks Unterhalt das es nicht stimmt mit den 5000 Euro da die Düsseldorfertabelle nach oben gegangen ist und ich ja seit Anfang des Jahres ja auch einen anderen Job habe und immer die 100% gezahlt habe .

Normaler Umgang nicht möglich ,ich bin echt fertig mit den nerven.
Jugendamt macht ja nix wenn man das Thema anspricht.

Frage: was kann ich hier machen ?
oder besser gesagt was könnte ich machen ?

Bin schon soweit das ich überlege das Kind nicht mehr zu holen das sie sowas nicht mitbekommt ,ob es für meine Tochter besser wäre.

Danke schonmal für eure Antworten

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