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Einstweilige Anordnung Kindesunterhalt |
Geschrieben von: SoloLeveling85 - 15-01-2024, 20:58 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (25)
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Hallo es geht um Kindesunterhalt für 8 und 10 jähriges die beide bei der Mutter leben.
Unterhalt wurde bisher "freiwillig" bezahlt 550€ insgesamt seit Dezember nur noch 504 weil ich mich über Anwaltsforderung geärgert habe(800€ Unterhalt+Klassenfahrt hälfte+Geburtstagsfeier hälfte).
In der einstweiligen Anordnung steht jetzt 426 je Kind
und das auf Antrag ein mündliches Verfahren durchzuführen ist.
Mein unbereinigstes Nettoeinkommen beträgt in Steuerklasse4 1780,ab nächsten Monat ca 100€ weniger wegen Steuerklasse 1.Ich hatte bis Juni eine Stelle wo ich 1970 verdient habe und einen 510€ Minijob,habe gekündigt (Aufhebungsvertrag) weil die Chefin beste Freundin meiner Frau ist.Bei dem Minijob bin ich jetzt festangestellt.
Es gab keinen Unterhaltsvorschuss,keine Beistandsschafft und niemand bezieht Sozialleistungen.
Meine Frau hat eine Anwältin die 2mal Einkommensnachweise gefordert hat,habe auf die Schreiben nicht reagiert.
Gespräche mit der Kindesmutter sind zwar möglich aber nicht beim Thema Unterhalt.
Von meinem "Vermögen" habe ich den letzten Rest diesen Monat abgehoben (seit einem Jahr insgesamt 50.000).
Wir sind noch verheiratet Trennungsjahr ist nächsen Monat Rum, Scheidung noch nicht eingereicht.
Wollte jetzt 3 Monate Unterhalt bezahlen und dann Aufstocken ist das Vorhaben gut?
Wollte nur Kindesunterhalt bezahlen alles andere (Verfahrenskosten+Versorgungsausgleich z.B)nicht bezahlen und die Schulden später durch Insolvenz begleichen ist das realistisch?
Soll ich einen Antrag auf mündliche Verhandlung stellen lassen von einem Anwalt ?
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Einkommensauskunft wegen Inobhutnahme |
Geschrieben von: i-wahn - 08-01-2024, 12:40 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (62)
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Hallo liebe Gemeinde,
heute erwischt mich ein für mich neues Kapitel im Zahlungswahn des Systems. Mein Sohn wurde "Inobhut" genommen und man möchte wieder mal Geld von mir. Wie üblich beginnt das Spiel mit der Forderung nach einer Einkommensauskunft. Da sich das Ganze über den Jahreswechsel hinweg abgespielt hat, will man für 2023 Auskunft über das Jahr 2022 (kein Problem, sollen Sie haben) und für das Jahr 2024 Auskunft über das Jahr 2023. Letzteres möchte ich gerne Vermeiden (hohe Einmalzahlungen). Der Beistandschaft habe ich zuletzt bereits Auskunft für 2022 erteilt. Jetzt habe ich aber ein neues Büro am Rockzipfel. Muss ich neu Auskunft geben oder kann ich auf die letzte Auskunft für die Beistandsschaft verweisen und darauf pochen, daß man sich jetzt 2 Jahre gedulden muss.
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Hausmann |
Geschrieben von: Peaceful Warrior - 01-01-2024, 17:58 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (15)
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Hallo liebe Väter, ich habe meine Kinder von Geburt an in 24/7 als Hausmann erzogen und sie sind
jetzt erwachsen.
Käme es jetzt zu einer Trennung und die Kinder wollten bei der Mutter bleiben, wovon sollte ich dann leben ?
Danke im Voraus für Eure Hilfe.
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Welche unternehmensform soll ich wählen: Kind Unterhalt |
Geschrieben von: forenmitglied - 31-12-2023, 23:51 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (22)
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Hallo liebes Forum!
Bei mir ist bei mir ist die Lage folgende:
Ich zahle kindsunterhalt für eine 14 Jahre altes Kind.
Ich bin selbstständig. Meine angestelltentätigkeit wurde mir vor kurzem gekündigt. Ich muss also von meinem selbständigen Einkommen leben. Hier habe ich als Freiberufler einen Gewinn von etwa 100.000 € pro Jahr.
Hierdurch muss ich anscheinend etwa 1000 € kindsunterhalt pro Monat bezahlen. Ausgehend von der Düsseldorfer Tabelle bei etwa 8000 € netto pro Monat.
Zudem kommt mein Vater bald in ein Heim und er bekommt nur grundsicherung. Hier wird man gegebenenfalls ebenfalls demnächst unterhaltsforderungen an mich stellen.
Da ich zur kindsmutter und zum Vater ein schlechtes Verhältnis habe würde ich gerne alle Zahlungen auf ein mögliches Minimum reduzieren.
Brauche ich hier eine individuelle Beratung durch einen steuerberater? Oder durch einen Anwalt?
Oder sollte ich einfach eine GmbH mit z.b meiner Mutter als Gesellschafter gründen? Und ich könnte dann z.b für einen 30 Stunden Job ein Gehalt von 50000 € brutto pro Jahr mit der GmbH vereinbaren.
Natürlich sollten die verwaltungskosten nicht die unterhaltsersparnisse übersteigen.
Vielen Dank für eure Beteiligung an der Diskussion im voraus!
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Rangfolge Unterhaltspflichten - Kindesunterhalt, nachehelicher U., Pflegeheim Eltern |
Geschrieben von: totality - 28-12-2023, 13:20 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Hallo zusammen,
Ich muss mal die Forenintelligenz anzapfen, um etwas entspannter Silvester feiern zu können (wobei, je nach Antwort vielleicht auch unentspannter... egal.)
Ich bin fast 50jähriges Einzelkind einer Alleinerziehenden (80+) in Altersarmut (800 EUR Rente). Da die dementiellen Symptome sich verschlechtern, ist das Pflegeheim für 2024 fast ausgemachte Sache, alleine Leben mit Rente, Wohngeld und ein paar Euro aus der Pflegekasse dann vorbei.
Zusätzlich stecke ich in einer Mediation zu einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Diese zieht sich schon seit geraumer Zeit hin und es kann gut sein, dass vor Mitte 2024 weder eine solche Vereinbarung noch ein Richterspruch vorliegt.
Dank Bonus werde ich wahrscheinlich die Schwelle von 100k Jahresbrutto überschreiten, ab der man sich als Kind an den Kosten für die Pflegeheimunterbringung der Eltern beteiligen muss.
Mir ist jetzt nicht klar
- Kindesunterhalt hat immer Vorfahrt, sagt man, aber wie ist es mit dem Anspruch Exfrau vs Elternteil?
- wie wird ein etwaiger Pflegeheimzuschuss überhaupt berechnet, wenn es noch gar keine Schwarz-auf-Weiss-Aushandlung von Kindesunterhalt und nachehelichem Unterhalt gibt?
Danke für Eure sachdienlichen Hinweise
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Unterhalt berechnung |
Geschrieben von: Lynx - 14-12-2023, 10:58 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Hallo liebe Forum User,
ich bin ganz neu hier und habe ein paar fragen zur Unterhaltsberechnung 2024.
Hier mal ein paar Eckdaten:
Meine Tochter ist 14 Jahre alt und lebt bei Ihrer Mutter. Nebenbei gesagt habe ich meine Tochter seit 4 Jahren und 11 Gerichtsverhandlungen in den ersten 10 Jahren nicht mehr gesehen...
Es besteht eine Unterhaltsurkunde auf 100% der Düsseldorfer Tabelle, die durch eine Beistandschaft des Jugendamtes / Stadt vollzogen wird.
Mein Jahres Netto beläuft sich dieses Jahr auf 22.379 Euro Netto und 50.202 Euro Brutto. (inkl. 55% Weihnachtsgeld Brutto)
Monatliches Brutto 4036 Euro mit Firmenwagen 3200 Euro ohne Firmenwagen.
Das höhere Brutto kommt durch einen 1% Firmenwagen (Ford Fokus Turnier) der wie folgt, Monatlich berechnet wird
PKW-Wert geldwerter Vorteil 343,00 (Wagenwert 34.400 Euro)
PKW-KM geldwerter Vorteil 493,92 (48km einfache Strecke)
Dadurch fällt mein Netto Monatlich von 2143 auf 1760 Euro.
Fahrzeit morgens 35min abends 50min. Zug pro fahrt 1,5 Std. wenn keine Zug ausfällt... also eher 4 Std. am Tag.
Meine Steuerbescheide der letzten 3 Jahre sind bei 2020: 87 Euro 2021: 34 Euro und 2022: 490 Euro.
Info: Mitte 2022 hab ich den Firmenwagen bekommen.
Würde ich jetzt von den 1760 Euro 520 Euro abziehen, läge ich bei 1240 Euro und somit 210 Euro unter dem Eigenbedarf von 1450 Euro.
Da ich mir aber denken kann das es nicht so einfach ist, bitte ich um eure Hilfe bevor ich Kostenpflichtig zum Anwalt gehe.
Die frage ist, kann ich überhaupt zu einem Mangelbedarf kommen oder wird mir dann ein Nebenjob / Zugticket (49 Euro) auferlegt.
Ich Arbeite Mo- Fr 7:00 - 15:30 Uhr. In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich an einer Rufbereitschaft teilnehme. Dies wird aber nicht umgesetzt.
Wird mir bei einem Mangelbedarf der Rest bis zu den 520 Euro als Schulden auferlegt / Unterhaltsvorschuss?
Wie teuer wird so eine Abänderungsklage vor Gericht? Ich habe gelesen das es eine Anwaltspflicht gibt.
Vielen Dank im voraus
Sascha
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Luxus-Problem Riester Zulage Kind |
Geschrieben von: Sixteen Tons - 13-12-2023, 09:39 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Moin Leute.
Ich habe noch einen Riester Vertrag aus Ehezeiten. Das war die einzige Kohle, die ich vor meiner
Ex und dem Staat, sowie meiner Insolvenz in Sicherheit bringen konnte.
Da ist immerhin ein größerer, 4vierstelliger Betrag drin und ich bespare diesen Vertrag nur noch
minimal und bekomme eine anteilige Förderung vom Staat.
Meine Tochter wohnt ja jetzt seit Sommer 2022 bei mir, ich bekomme das Kindergeld und ich wollte diese Änderung dem Anbieter mitteilen,
die Frist für 2022 läuft zum Jahresende aus.
Allerdings habe ich jetzt erfahren, dass meine Ex wohl auch einen Riestervertrag hat. So wie ich sie kenne, wird
sie ihrem Finanzdienstleister nicht mitgeteilt haben, das die Voraussetzung für eine Förderung für die Tochter in dem Haushalt der
Mutter nicht mehr vorliegen.
Wenn getrennt lebende Elternteile einen Riester Vertrag haben, bekommt man die Förderung nur mit der Unterschrift
des anderen Elternteils, das der damit einverstanden ist. Das wird wieder ein Problem, denn dann wird die Mutter sich wieder
in der Opferrolle suhlen, der man das wenige, was sie hat, auch noch wegnimmt. Also kurz gesagt: Ich bekomme die Unterschrift
wohl nicht. Allerdings geht es mir diesmal um das Prinzip und nicht um das Geld. Was kann ich jetzt tun, wenn die Ex ihren Willi
nicht unter die Änderungsmitteilung schreiben will?
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Erziehungsbeistandschaft |
Geschrieben von: tomtom - 11-12-2023, 22:53 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (45)
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Moin Männer,
Moin p.,
@p. Judge Fokker hier vom MM.
Kurze knackige Frage: schieße ich mir ins Bein, wenn ich einer beantragten und seit ca. 2 Monaten aktiven Erziehungsbeistandschaft (EBS um es kurz zu halten) durch das JA widerspreche?
Hintergrund, Kurzfassung (urgs, geht net, aber so kurz wie möglich mit aller wichtiger Info : drei Kinder 12, 16 und 17. 16 jährige in Ausbildung, die anderen beiden Schule. Alle drei wohnen im Haushalt der Mutter. Mutter seit diesem Monat neu verheiratet (eigentlich egal).
Mutter und Älteste haben seit schon immer ein schwieriges Verhältnis. Letztes Jahr das erste Mal soweit eskaliert, dass das Kind davor war, das Schuljahr nicht zu schaffen und abzutriften. War mit ihr beim JA mit Mail und Chatverläufen, was alles vorgefallen ist seitens der Mutter und es war eine Erziehungsbeistandschaft im Gespräch. Mutter hat dann auf das Kind eingewirkt, so dass beide die EBS abgelehnt haben. Kind kann nicht zu mir (führt jetzt zu weit). Ich habe das Kind dann soweit zumindest schulisch unterstützt, dass sie den Realschulabschluss geschafft hat und sich jetzt am Fachabi probiert. Also wieder einigermassen gefangen hat. Zudem bekommt sie von mit ausreichend TG, dass sie nicht von der Mutter monetär erpressbar wird.
Alles war soweit in Spur, dass ich dachte, sie kommt so zuhause auch durch das Fachabi. Diesen Sommer von jetzt auf nachher ohne Vorankündigung Eskalation. Mutter hatte vorbereitet, das Kind rauszuschmeißen. Sie hat den Spieß umgedreht und das JA eingeschaltet. Der "Vorschlag" vom JA war dann, dass eine Wohnung gesucht werden sollte (von mir natürlich) und das Kind eine EBS für das Alleinleben bekommt. Ziel: Wohngruppe / Notunterkunft vermeiden. Ich habe zugestimmt. Ich habe eine Wohnung gefunden. Aber Auszug scheiterte dann am Willen des Kindes und wegen mangels Einigung zur Finanzierung. Ich dachte, wieder es würde für die Zeit des Fachabis reichen.
Vor zwei Wochen hat das Kind dann der EBS mitgeteilt es möchte ausziehen. Spiel geht von vorne los. Ich verstehe sie zumindest soweit, dass das Leben bei der Mutter psychisch extrem belastend ist. Meine Interpretation: die Mutter hat vermeintlich zugestimmt, dass sie wohnen bleiben kann, aber macht ihr das Leben zur Hölle. Also nochmal Wohnung gesucht, teuer, an der Grenze des machbaren oder drüber.
Heute war ein Gespräch mit dem JA, um die Rahmenbedingungen zu klären. Mutter hat übrigens kurzfristig abgesagt, wie sie auch in den letzten Wochen schon Termine mit der EBS nicht wahrgenommen hat. Das Gespräch empfand ich als reine Frechheit und ist eskaliert. Weder das JA noch die Mutter haben tragbare Vorschläge zur externen Unterbringung oder Finanzierung. Dennoch haben die beiden Damen vom JA noch versucht, mir Vorschriften zu machen, wie das mit einem Auszug abzulaufen habe und haben sich in Sachen der Erziehung eingemischt. Kann man sich nicht ausdenken. Das Gespräch ging auf eine Ebene, wo die Damen mir vorschreiben wollten, wie der Wohnraum der zur Anmietung stehenden 2 Zimmerwohnung zu nutzen sei. Dass das die Wohnung des Kindes sei und wollten Regeln zum Umgang etc aufstellen. Töchterchen ist mit ihren naiven 17 Jahren auch drauf angesprungen und wollte mitverhandeln, so dass sie maximale Freiheiten bekommt.
Anstatt, dass jetzt also eine Lösung für das Abkoppeln von der toxischen Mutter im Raum steht, darf ich mich noch mit dem JA rumschlagen.
Finanzierung ist ein anderes Problem, aber da kann ich später noch was zu schreiben.
Lange Rede, ich habe einen Widerruf für die EBS aufgesetzt, bin mir aber unschlüssig, ob der Schuss in irgendeiner Form nach hinten losgehen kann. Alternative ist, die Alte weiterlaufen zu lassen und sauber zu ignorieren.
Meinungen?
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Beistand JA |
Geschrieben von: Trudadu - 07-12-2023, 19:37 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Hallo Männer...
Ich bin neu hier. Lese schon einige Zeit mit aber hatte bis jetzt keine argen Sorgen.
Thema Beistand Jugendamt: Wie ist das eigentlich, wenn die Mutter ein wesentlich höheres Einkommen hat? Haben die das beim Amt schon auf dem Tisch oder muss ich das beantragen? Kann ich das so einfach?
Und dann wird ja immer diese Befristung bis 18 genannt. Wie kommen die dadrauf, das nicht automatisch zu machen? Ab da ändern sich die Regeln und man produziert ohne Befristung nur unnötige Anwaltskosten -auch auf Seiten des Kindes-? Ist ja völlig sinnbefreit.
Bei mir wird ein Mangelfall herauskommen. Ich arbeite in einer 3/4 Stelle. Aber bewerbe mich auf die restliche Zeit. Ist halt schwer, für so eine geringe verfügbare Zeit etwas zu finden.
Sonst noch Tips was das Amt angeht?
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