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  Scheidung - DE oder AT
Geschrieben von: animalcracker - 17-07-2024, 17:31 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hallo,

bei mir steht die Trennung an.
Aktuell lebt meine Frau im gemeinsamen Haus mit 2 Kindern (2/4) in AT, ist aber aus dem EU-Ausland.
Ich wohne an unserem letzten gemeinsamen Wohnort in DE, bin aber aus AT.

Wenn ich es richtig verstehe, kann ich das deutsche Recht anwenden lassen bei der Scheidung, oder auch das österreichische Recht.
Welches wäre für mich zu bevorzugen und warum?

vielen Dank

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  Dringend Hilfe in Bezug Betreuungsunterhalt
Geschrieben von: Sneax001 - 16-07-2024, 23:44 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (72)

Hey zusammen,

Ich hab vor längerer Zeit schonmal einen Fall eröffnet, da gab allerdings noch einige Unsicherheiten die nun aus dem Weg geräumt sind.

Zu mir: Ich war verheiratet, wollte nie Kinder und trotzdem ist es passiert. Untergejubelt oder nicht. Wer Weiß, spielt aber auch keine Rolle mehr. 
Mein Kind kam Ende 2021 zur Welt. 1 Jahr später die Trennung. Soweit alles friedlich. Meine Ex wurde letztes Jahr wieder schwanger. Allerdings nicht von mir... Vater vorerst unbekannt. Dadurch das sie Sozialhilfe brauchte kamen die natürlich zu mir. Ich verdiene ca 3000-3500 Netto. Resultat ca 400 KU und ca 1050 Bu laut Jobcenter. Den KU zahl ich gerne, ich darf jederzeit mein Kind sehen und wir sind nicht im streit. Wenn auch etwas distanzierter. Der BU Nervt allerdings sehr. Ihr neues Kind ist vor 2 Monaten zur Welt gekommen. Vater mittlerweile Gott sei Dank bekannt. Da mein Sohn ende des Jahres 3 Jahre alt wird, sie aber weiterhin nicht arbeiten gehen kann aufgrund eines Kindes wo nicht von mir ist, hab ich natürlich Angst das ich weiterhin BU zahlen muss. Ob mein Sohn keinen Kindergarten platz bekommt steht noch aus. Allerdings spielt es auch Ansich keine große Rolle, da Sie eh zuhause ist.

Laut ihrer Aussage wird Sie persönlich mich nicht auf BU verklagen Ende des Jahres. Ich schätze Sie auch so ein dass Sie es nicht macht. Vorsichtig bin ich trotzdem. Allerdings bin ich mir unschlüssig was das Jobcenter macht. Haben die da Handlungsspielraum obwohl sie eh nicht arbeiten kann wegen einem Kind dass nicht von mir ist? Der andere Typ verdient denk ich nicht so viel wie ich, vllt 1800-2100 netto. Denk ich zumindest.

Ich weis, alles dumm gelaufen. Bin selber schuld. Aber aufgeben tu ich nicht. Glaub hier gibt es Leute die es noch viel schlimmer getroffen hat. Ich verdien wenigstens einigermaßen gut und muss zumindest keine Schulden machen, wenn auch etwas sparsamer leben.

Und zumindest hab ich Sicherheit das mir sowas kein 2. mal passiert. Vasektomie = Check

achja geschieden sind wir noch geworden vor Geburt des 2. Kindes. Einvernehmlich ohne Stress und Diskussionen.

Hoffe jemand hat Rat.

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  Betreuungsunterhalt - wie lange maximal ?
Geschrieben von: Maestro - 15-07-2024, 12:31 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Servus,

mein Anwalt, der leider nicht mehr greifbar ist, meinte Betreuungsunterhalt würde sobald das Kind 12 Jahre alt wird, in aller Regel nicht mehr gewährt, da sei auch bei mir ein Ende sichtbar.
Es gäbe dazu ein BGH Urteil. Leider finde ich es nicht. Weiß jemand mehr?

In meinem konkreten Fall: Kann Mutti für die Betreuung und Pflege des schwerbehinderten Kindes mit Pflegegrad 5 auch über das 12. Lebensjahr des Kindes hinaus weiterhin Betreuungsunterhalt gegen Papi durchsetzen?

Im Hexenkessel des deutschen FamR ist natürlich alles möglich, nur stehen ihre Chancen da gut und ist es aufwändig für sie? 
Kann der Betreuungsunterhalt sogar ausnahmsweise bis zum 18. Lebensjahr gewährt werden? Habe keinen Fall gefunden.

Sie selbst ist ausgebildet und erwerbsfähig, Unterhaltszahler verdient stattlich - während Empfängerin von Stütze lebt, Kind geht in Schule, Fremdbetreuungsmöglichkeiten existieren - wenn auch bislang abgelehnt/ungenutzt, Umgang bzw. Pflegeentlastung durch mich findet regelmäßig statt.

Grüße  Cool

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  Ehegattenunterhalt - wie viele Jahre steuerlich absetzbar?
Geschrieben von: Maestro - 15-07-2024, 12:16 - Forum: Konkrete Fälle - Keine Antworten

Hallo zusammen,

war längere Zeit nicht aktiv im Forum, habe aber viel mitgelesen  Big Grin

Eine kurze Frage zur steuerlichen Absetzbarkeit von Ehegatten- bzw. Betreuungsunterhalt als außergewöhliche Belastung (nicht Sonderausgabe!) in der all-jährlichen EkSt-Erklärung.

Wie viele Jahre akzeptiert das Finanzamt diese Unterhaltszahlung zur Unterstützung der Ex-Ehegattin?

Wenn die Ehe z.B. nur 7 Jahre dauerte, und man bezahlt 50 Jahre lang Unterhalt, könnte dies einerseits verdächtig und unglaubwürdig aussehen, andererseits ist Unterhalt ja gesetzlich zeitlich nicht begrenzt und kann lebenslänglich laufen.

Solange die Unterhaltszahlungen als Überweisungen erfolgten und dies per Kontoauszug belegbar ist, dürfte es keinerlei Zweifel geben dürfen.

Unterhaltsvereinbarungen müssen ja auch nicht gerichtlich erfolgen, sind auch ohne Titel steuerrechtlich wirksam.

Wofür die Ex ihren Unterhalt genau verwendet, ist ja ebenfalls nicht zu belegen, sie kann über diese Einnahmen selbst frei verfügen, also theoretisch auch z.B. dem Ex etwas davon schenken oder bezahlen? Den Unterhaltszahler ab und an einladen ist nicht verboten. Wink 

Habe ich etwas übersehen?

Grüße  Cool

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  Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen
Geschrieben von: Waschbär - 15-07-2024, 00:10 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (244)

Liebes Forum,

Meine (noch) Frau und ich haben 2 gemeinsame Kinder, 3,5 Jahre und 6,5 Jahre alt.

Als der Sohn 3 Jahre wurde, zogen wir aus unserer Heimat weg, ca. 2,5 - 3 Autostunden. Grund: Ich war 6 Monate arbeitssuchend und dort winkte ein super Job. Meine Frau war hochschwanger, 2 Wochen nach dem Umzug kam unsere Tochter (Januar 2021).
2022 heirateten wir dann sogar noch.

Meine Frau konnte sich aber offenbar nie von ihrer Familie/Heimat lösen. So wurde sie zunehmend unzufrieden, häufiger Streit, ich solle gefälligst wieder am ehemaligen Wohnort ("Heimat") Arbeiten. Allerdings habe ich einen recht speziellen Beruf und in der Heimat ist es praktisch unmöglich etwas zu finden, wo ich meiner Qualifikation zufolge auch gerecht bezahlt werde.

Seit einem Jahr redete sie (immer wieder) von Trennung und dem Wunsch, dass sie zurück möchte. Nun meinte sie, sie habe sich gestern bereits eine Wohnung ab nächstem Monat angemietet: Ungefähr dort, wo wir früher wohnten.
Ich solle dem Umzug zustimmen, oder sie geht vor Gericht, meinte sie. Sie benötigt meine Zustimmung, da wir das gemeinsame Sorgerecht für die beiden Kinder haben.

Sie hat kaum Gründe, die es im Sinne des Kindeswohls rechtfertigen, diesen Umzug mit den Kindern zu machen bzw. das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen.

Sie macht total einen auf Ego. SIE will schlicht zurück zu ihrer Familie. Das ist alles. Arbeiten tut sie ohnehin nur wenige Stunden die Woche. Die Kinder haben davon rein gar nichts, eher einen großen Schaden. Verlust des Freundeskreises und Verlust des Vaters.
Die Kinder haben ein sehr gutes Verhältnis zu mir und eine starke Bindung, obwohl ich zwar immer gearbeitet habe. Aber mein Job ermöglicht mir viele Freiheiten, viel Home Office und ich kann die Arbeit auch auf den Abend verlegen, wenn die Kinder schlafen.

Als Grund möchte sie angeben, dass dort, wo sie hin möchte, schließlich ihre Familie unterstützen würde. Außerdem habe sie dort, wo wir gerade noch zusammen in einer Wohnung wohnen, anscheinend keine Wohnung gefunden... Wer's glaubt. Sie will eben nur weg von hier.

Meint ihr sie hat mit der billigen Nummer echt eine Chance, 2,5 h weiter wegzuziehen mit den Kindern?
Weil: Sie würde natürlich auch hier eine Wohnung finden, könnte sogar in der jetzigen bleiben. Und eine Arbeit hat sie hier momentan auch.

Abgesehen davon, war sie überhaupt nicht bereit, mit mir mal das Thema beim Jugendamt zu besprechen. Sie ist voll davon überzeugt, dass sie als Mutter schließlich das Recht bekommen muss, mit den Kindern hinzugehen wohin sie es eben möchte (Egoeinstellung eben).

Sie drängt gerade jetzt, da unser Sohn in 2 Monaten eingeschult wird. Und nun möchte Sie mit aller Gewalt schnellstmöglich das Aufenthaltsbestimmungsrecht, um ihren Willen durchzusetzen.

Ich hätte übrigens sehr gute Möglichkeiten, beide Kinder hier (wo wir momentan wohnen) mit ihr zusammen im Wechselmodell oder sogar alleine zu betreuen. Meine Eltern sind Rentner und wären bereit, hierher zu ziehen. Ein großes Haus habe ich bereits gekauft.


Noch zwei Anmerkung:

- Sie behauptet, dass wir seit 15 Tagen getrennt seien. Dabei wird täglich zusammen gegessen und sogar im gleichen Bett geschlafen.
- Unser Sohn ist bereits in die Schule HIER angemeldet. Sie müsste sie also ummelden, daher drängt sie total drauf, jetzt das alleinige Aufenthaltsbestimmunsgrecht vor Gericht zu erstreiten.
- Tochter ist seit einigen Monaten HIER im Kindergarten, nebenan steht schon das Haus, in das zumindest ich Ende des Jahres einziehen werde.

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  Es wird Ernst - man begehrt Auskunft über meine Kohle
Geschrieben von: Blattfalz - 11-07-2024, 10:46 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (38)

Hallo miteinander.

Nach Jahren des stillen mitlesens habe ich mich dazu durchgerungen, mich hier anzumelden. Das ganze Unterhaltsgedöns habe ich über all die Zeit eher beiläufig und sporadisch aufgenommen und habe nur einen groben Überblick. Jetzt beginnt es scheinbar um die Wurst zu gehen und ich erhoffe mir von euch einige kluge Tipps, um nicht in diverse Fettnäppchen zu treten.

Ausgangslage:

-getrennt von Mutter seit Geburt
-seit 5 Jahren keinen Kontakt, weder zu Kind noch zur Mutter
-erstaunlicherweise wurde ich bisher komplett in Ruhe gelassen und habe nicht einen einzigen Taler abgedrückt (in Anbetracht der Tatsache, was anderen hier widerfahren ist sollte ich schon deswegen Purzelbäume ohne Ende schlagen)
-kein Titel und bisher wurde auch vom JA nichts gefordert
-gemeinsames Sorgerecht, aber sie hat wohl was angeleiert, dass sie das alleinige bekommt (soll mir recht sein)
-das Kind ist für mich eine komplett fremde Person, keinerlei Bindung oder Beziehung; im Prinzip nur ein Name auf dem Papier

Nun schreibt mich irgendeine Unerhaltsstelle an und möchte, dass ich umfassend Auskunft über meine Finanzen gebe: Arbeitgeber, Krankenkasse, Wohnungskosten und -größe, Bankverbindung, Steuerrtklärung und weiß der Geier was noch.

Muss ich das Ganze wirklich komplett ausfüllen und denen ALLES mitteilen? Und habe ich auch ein Anrecht darauf genau diese Informationen von der Mutter und dem Kind zu erhalten? Könnte ja sein, dass sie mir unbekannte Reichtümer besitzen?

Und ganz allgemein: Habt ihr sonst noch irgendwelche Ratschläge was ich jetzt tun und besser lassen sollte? Ich bin ehrlich: Ein wenig überfordert bin ich.

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  Wie viel Zeit bleibt mir
Geschrieben von: LifeSucks - 04-07-2024, 20:26 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (24)

Hallo,

Ich stecke in folgendem Schlamassel:
Frau ist Chinesin, seit 3 Jahren verheiratet und 3 Jähriges Kind. Mit Frau und Kind 1 Jahr in China gelebt und dann auf ihr drängen nach Deutschland.
Leben seit Mai getrennt, haben vorher in einem Haus gelebt, was meinen Eltern gehört. Ich zahle jetzt ihre Miete, Krankenversicherung und Kita für das Kind. Ist ihr nicht genug, und sie will jetzt zum JA.

Jetzt habe ich wieder einen Job in China und verlasse Deutschland in ca. 2 Wochen. Mein Reisepass ist noch 9 Jahre gültig.
In Deutschland habe ich noch Bausparvertrag und Lebensversicherung.
Mein Geld will ich jetzt nicht unbedingt alles in die VR 
Überweisen. Mein Plan ist es, ein Konto zb. In Singapur zu eröffnen und dann alles dahin zu überweisen.
Falls meine Frau jetzt hier Scheidung einreicht und zum Jugendamt geht, wie lange dauert es ungefähr bis ein pfänbarer Titel vorliegt?
Sollte ich alles auflösen bevor ich gehe, oder erst noch abwarten?
Eine Auskunft über mein Gehalt in der VR werde ich natürlich nicht geben, wird das dann hier vom Familiengericht geschätzt?

Für etwaige Tips wäre ich sehr dankbar.

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  Verheiratet mit Japanerin Kind und Haus
Geschrieben von: Kannnichtmehr - 02-07-2024, 00:50 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Hallo zusammen,

bin seit sechs Jahren mit einer Japanerin verheiratet. Haben ein vierjähriges Kind und ein gemeinsames Haus. Jetzt wollen wir uns trennen, meine Frau ist gemeinsames Sorgerecht ein Fremdwort, und deutsche Gesetze interessieren Sie nicht. Finanziell versuche ich bestmöglichst uns alle drei durchzufüttern, da meine Frau nicht arbeiten will, keine Auto fahren möchte und deutsch lernen ist auch nichts für Sie. Mit Mühe habe ich es geschafft, das unser Kind mit vier geimpft wurde um in den Kindergarten gehen zu können. Leider will die Mutter Ihn wo wir wohnen nicht in den Kindergarten geben, da hier alle Leute schlecht sind für Sie. Ich bin verzweifelt mit meinem Leben. Ich möchte meinen Sohn nicht verlieren durch eine Trennung. Meine Frau lebt komplett isoliert mit unserem Sohn in unserem Haus und haben eine sehr starke Bindung nachdem meine Frau auch noch in seinem Bett schläft. Eine Trennung ist unausweichlich. Ich kann mich mehr. Wo und wie bekomme ich Hilfe? Vielen Dank

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  Aufstocker werden - aber wie?
Geschrieben von: DrNewton - 01-07-2024, 12:31 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Hallo,

gibt es zum Thema Aufstocker und Kindesunterhalt irgendwo im Netz eine leicht verständliche Anleitung bzw. Erklärung?
Ein guter Freund von mir braucht da mal Hilfe und eine Anleitung, wie es funktioniert. 

Danke im Voraus.

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  Beurteilungen Anwalt
Geschrieben von: VäterWehr - 01-07-2024, 12:29 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Hallo     zusammen,
ich stecke gerade mitten in einem Rechtsstreit um Unterhalt und Umgangsrecht und habe dafür einen Anwalt engagiert. Allerdings bin ich mir unsicher, ob er wirklich gut ist und mich angemessen vertritt.
Folgende Dinge machen mich stutzig:

  • Er leitet mir Schreiben vom gegnerischen Anwalt kommentarlos weiter
  • Danach meldet er sich oft 3-4 Tage nicht bei mir
  • Generell habe ich kein gutes Gefühl bei seiner Arbeitsweise
Meine Fragen an euch:
  1. Woran erkenne ich, ob ein Anwalt in solchen Fällen wirklich kompetent ist?
  2. Sind meine Bedenken berechtigt oder ist das normal?
  3. Welche Erfahrungen habt ihr mit Anwälten in ähnlichen Fällen gemacht?
Ich wäre sehr dankbar für eure Einschätzungen und Tipps! Diese Situation belastet mich sehr und ich möchte sichergehen, dass ich gut vertreten werde.
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
VW

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