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Beistandschaft im echten Wechselmodell |
Geschrieben von: Czaika - 26-09-2024, 11:58 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Hallo,
es geht um die Beistandschaft durch das Jugendamt für ein Kind, dass im Wechselmodell betreut wird.
Das war bisher nicht möglich, da es an einer Vetretungsbefugnis des Kindes fehlte.
Der BGH hat nun seine bisherige Rechtsprechung geändert und entschieden: BGH Beschluss vom 10.04.2024 – XII ZB 459/23
Im Fall des Wechselmodells sind beide (nicht miteinander verheirateten) Elternteile hinsichtlich des gegen den jeweils anderen Elternteil gerichteten Unterhaltsteilanspruchs vertretungsbefugt. Der Bestellung eines Ergänzungspflegers oder einer Entscheidung nach § 1628 BGB bedarf es nicht (Aufgabe von Senatsurteil vom 21. Dezember 2005 - XII ZR 126/03 - FamRZ 2006, 1015)
Dennoch beruft sich das Jugendamt trotz Hinweis auf diesen Beschluss des BGHs auf die alte Regel, dass ich nicht vertretungsberechtigt sei.
Sie wollen mich bzw. mein Kind nicht vertreten.
Was kann ich tun?
Kann ich das Jugendamt zwingen uns beizustehen?
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Umgangsrecht vs. Umgangspflicht, Durchsetzung |
Geschrieben von: maxundmoritz - 23-09-2024, 13:04 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (17)
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Hallo zusammen,
mich interessiert eure Meinung dazu, ob mich meine Ex in irgendeiner Weise zum Umgang mit meinem Kind in einem bestimmten Umfang zwingen kann. Mit "zwingen" meine ich vor allem, ob es dazu rechtliche Mittel zur Durchsetzung gibt. Bitte klammert die moralische Bewertung dieser Frage kurz aus - ihr wisst ja, jede Geschichte ist anders...
Vorab: Mein Kind ist seit regelmäßig jedes zweite Wochenende und anteilig in den Sommer- und Winterferien bei mir. Das Verhältnis zum Kind ist gut.
Meine Ex allerdings möchte sich das Kind möglichst viel vom Leib halten, um sich ihrer Freizeit und ihren Männergeschichten zu widmen. Sie hat das Kind täglich bis 17 Uhr in der Nachmittagsbetreuung, obwohl sie nur teilzeit arbeitet. Und sie lässt keine Gelegenheit aus, von mir mehr Umgang zu fordern, obwohl ich aus beruflicher und gesundheitlicher Sicht Grenzen habe. Allgemein bin ich für meine Ex der Sündenbock, der schön für sie Unterhalt zahlen und ihr das Kind abnehmen soll.
Vor diesem Hintergrund möchte ich meine rechtliche Situation verstehen. Auch die Extreme. Was ist mein Spielraum, wenn ich (z.B. aus gesundheitlichen Gründen) meinen Umgang reduzieren muss? Oder im Extremfall, was ist, wenn ich den Umgang ganz einstellen muss? Ich lese dazu sehr Widersprüchliches. Zum einen ist von "Umgangsrecht und -pflicht" die Rede, andererseits gibt es die Vielzahl an Vätern, die sich einfach gar nicht blicken lassen und scheinbar nicht dafür belangt werden. Und meine Ex wähnt sich wohl in völliger Sicherheit, dass sie nur kurz mal zum Jugendamt müsste, um mich wieder untertänig zu machen...
Danke!
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Verzicht auf den Versorgungsausgleich Berechnung |
Geschrieben von: itler - 22-09-2024, 17:55 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Hallo Forum-Mitglieder,
bei der Scheidung betrachte ich die Möglichkeit eine Scheidungsfolgenvereinbarung abzuschließen. Dafür wollte ein Anwalt pauschal 1500€ haben. BTW, ist es angemessen?
Jetzt die Hauptfrage - wie wird ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich fair berechnet? Ich habe keine Formel gefunden.
Die Eckdaten:
Ehemann 2023: Regelrente: 169,08€ Entgeltpunkte in folgender Höhe erworben: 4,4968
Ehefrau 2023: 1794,75€ Entgeltpunkte in folgender Höhe erworben: 47,7327
Was passiert mit dem betrieblichen Altersversorgung (BAV) - Ehemann hat ein Anspruch auf 160K€ ab 67 J. Heißt es 80K€ an ex. Ehefrau jetzt als Pauschalzahlung - Kompensation???? Wie wird es geregelt?
Gibt es sinnvolle Ideen dafür?
Besten Dank!
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Schulpflichtverletzung KM |
Geschrieben von: Axel5 - 20-09-2024, 17:00 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Hallo in die Runde,
heute (Freitag) hat die Kindesmutter meine 8 jährige Tochter nicht zur Schule gebracht und ist stattdessen mit ihr ins Ausland für ein Wochenendetrip gefahren.
Mich hat sie nicht darüber informiert, dass die Tochter nicht in die Schule geht. Wir haben gemeinsames Sorgerecht.
Ob die Schule vorher informiert wurde, weiss ich nicht. Eventuell gelogen, dass die Tochter krank ist.
Habt ihr Tipps, ob es möglich ist diese Gegebenheit zu melden wegen Schulpflichtverletzung? und eventuell die Kindesmutter anzuzeigen?
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Umgangsreduktion während dem Warten auf das Urteil |
Geschrieben von: RDS - 19-09-2024, 16:05 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Hallo zusammen,
ich habe mein Kind aktuell Freitags bis Dienstags. Das Wechselmodell habe ich gerichtlich beantragt. Die Kindesmutter plädiert auf hochstrittig und das Gericht etc. folgt dem Spaß wie üblich. 5/9 ist top, WM geht gar nicht.
Im Gespräch war nun ein von mir vorgeschlagener Umgang Sonntag bis Freitag. Es scheint auf Sonntag bis Donnerstag hinauszulaufen. Samstag muss ich arbeiten um das ganze irgendwie stemmen zu können.
Die Richterin war absolut angepisst....also das Thema ist noch recht offen aber prinzipiell konnte sie sich das vorstellen und ich denke es läuft darauf hinaus.
So weit die Vorgeschichte.
Die KM will jetzt in der Wartezeit auf das Urteil nur noch Sonntag bis Dienstag als Umgang gestatten. Wie würde ihr darauf reagieren? BGB §1684 Abs 2 Brief an die Richterin und das Jugendamt schicken, Hinweis auf Kontinuitätsprinzip und kein Grund für die Reduktion des Umgangs? Eine Reduktion des Umgangs steht ihr nicht zu und mMn hat Sie alles zu tun um das Verhältnis zu mir zu wahren?
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Betreuungsunterhalt ab dem 3. Jahr |
Geschrieben von: Sneax001 - 13-09-2024, 14:16 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Hallo zusammen,
Und zwar folgendes Problem/Unsicherheit und man findet auch sehr wenig dazu, leider.
Meine ex Frau (nur 1 Jahr verheiratet) hat dieses Jahr ein Kind bekommen im Mai. NICHT von mir.
Vater ist bekannt aber sie sind nicht zusammen.
Mein Sohn wird dieses Jahr 3 Jahre alt im Dezember.
Ich zahle 1000 Euro BU und 400 KU. Die Zahlungen für BU werd ich dann ab Januar einstellen.
Da der andere Typ nicht so gut verdient wie ich, hab ich etwas Angst das weiterhin von mir gefordert wird?
Wie stehen da die Chancen für mich. Wird das Jobcenter auf mich zukommen? Mein Sohn hat nämlich keine. Betreuungsplatz bekommen. Allerdings hat sie sich aber auch nur auf 2 Kindergärten beworben und könnte ja so oder so nicht arbeiten wegen einem Kind welches nicht von mir ist. Langsam wirds Kohle mäßig nämlich eng. Schaffe es nicht nächstes Jahr weiterhin 1400 Euro zu zahlen. Am liebsten würd ich meinen Job hinschmeissen was ja auch nicht geht..
Die Scheidung lief stressfrei ohne Forderungen. Mein Kind darf ich jederzeit sehen. Trotzdem ist die Stimmung eher kühl wenn wir uns sehen. Kann noch nicht so genau abschätzen was mich erwartet. Rechne aber jederzeit mit dem schlimmsten.
Wär echt super wenn jemand in dem speziellen Fall, vor allem wenn noch ein Kind da ist was erst paar Monate alt ist und nicht von mir wie da die Chancen sind.
Danke schonmal an alle
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Gemeinsames Sorgerecht und Wechselmodell...wie vorgehen |
Geschrieben von: paint - 09-09-2024, 16:37 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (69)
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Nachdem der Trennung von meiner Ex-Freundin möchte ich nun das gemeinsame Sorgerecht und das Wechselmodell beantragen.
Ein erstes Gespräch mit ihr brachte nicht den gewünschten Erfolg...sie steht dem skeptisch gegenüber.
Unser Verhältnis und Kommunikation ist bisher noch ganz gut, wird sich aber sicher ändern sobald sie davon wind bekommt.
Ich bin vor etwa 4 Monaten aus unserem Haus ausgezogen und wohne nun bei einem Kumpel.
Bin auf der Suche nach eine 4 Raum Wohnung (wegen 2 Kinderzimmern) in der Nähe der Kinder. Am Donnerstag habe ich einen ersten Besichtigungstermin. Mit ist klar, dass unter der derzeitigen Wohnsituation ein Wechselmodell nicht in Frage kommt.
Wie wäre nun die optimale Herangehensweise?
Erst das gemeinsame Sorgerecht und dann das Wechselmodell?
Sollte man sich auf dieses Minenfeld ohne Anwalt wagen?
Wie stehen grundsätzlich die Chancen?
Ich habe nun hier im Forum den Vordruck für das gemeinsame Sorgerecht gefunden. Diesen würde ich nun an das zuständige Familiengericht schicken. Wechselmodell über das Jugendamt sobald sich meine Wohnsituation verbessert hat.
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Neu hier - Anwaltssuche |
Geschrieben von: Sneidy - 09-09-2024, 12:29 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Moin zusammen,
auf Empfehlung habe ich mich hier angemeldet. Für eine ausführlichere Selbstvorstellung benötige ich wohl noch etwas Zeit. Ganz akut drängt mich jedoch die Notwendigkeit, einen neuen Familienanwalt zu finden für die Scheidung, die ich im April 2022 eingereicht habe.
Die Gegenseite hat einen Antrag auf nachehelichen Unterhalt gestellt, der von meiner Seite bestritten wird. Hintergrund ist die Behauptung, dass angeblich eine verminderte Erwerbsfähigkeit vorläge. Nach gescheitertem Güteversuch ist eine ausführliche Begründung der Auswirkungen aller vorgebrachten Leiden auf die Erwerbsfähigkeit eingereicht worden. Nun prüft der Richter, ob diese substantiiert ist, mit der Absicht, dann ein ärztliches Gutachten zu veranlassen. Von meiner Seite ist noch Gelegenheit zur Stellungnahme, die m.E. unbedingt ausgenutzt gehört.
Nun hat mein Anwalt, der kein Fachanwalt für Familienrecht war, das Mandat niedergelegt, sodass ich eine neue anwaltliche Vertretung brauche.
Daher zunächst meine aktuelle Frage: Wer kann mir mit Erfahrungen zur Abrechnung der Anwaltsgebühren weiterhelfen? Ich habe Empfehlungen für ausgewiesene Familienanwälte bekommen, die aber nach Stundenhonorar abrechnen. Würde so etwas den Kostenrahmen sprengen? Lässt sich das in irgendeiner Form vergleichen mit einer pauschalen Abrechnung?
Über erste Hinweise, gerne auch Empfehlungen für kompetente Familienanwälte in meiner Region (nördlich von Hamburg), würde ich mich freuen.
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Privatinsolvenz |
Geschrieben von: Durchschnitt072 - 09-09-2024, 11:32 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (26)
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Hallöchen an alle,
wie ihr schon am Betreff lesen könnt geht es um eine Privatinsolvenz die für nächsten Jahr ab August 2025 geplant ist. Vor fast 10 Jahren als August 2015 hatte ich schon mal eine Restschuldbefreiung die eine Sperrzeit von 10 Jahren mit sich zog. Leider kam später wieder alles anders als gedacht. Obwohl ich keine Unterhaltspflicht mehr hatte wegen Adoption die dann doch nicht stattfand und mir bis heute nicht nachgewissen wurde, wurde ich ca. 2018/19 zum Unterhalt heran gezogen (Unterhaltsvorschuss). Kurz und knapp ich habe einen Vergleich mit ca. 6500 Euro Rückstand offen, dieser wird mit 50 Euro monatlich abgezahlt. Es gibt auch andere Schulden die dann natürlich mit in die Insolvenz gehen. Mein Verdienst liegt bei ca. 1350,- Euro Netto.
Meine Frage: Kann der Rückstand wenn er mit in die Insolvenztabelle kommt mir als unerlaubte Handlung ausgelegt werden? Was ist eure Prognose? Und kann ich diese aus der Insolvenztabelle heraus lassen falls die darauf abzielen?
Gruß der Durchschnitt
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Einschätzung: muss ich im Ernstfall zahlen oder nicht? |
Geschrieben von: NewMetal85 - 08-09-2024, 08:46 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Hallo Forengemeinde,
ich möchte kurz meine aktuelle Betreuungs- und Finanzsituation darlegen und frage mich, ob ich bei einer Stundenerhöhung von aktuell Teilzeit in Vollzeit Zahlmeister werde oder nicht:
ich verdiene aktuell in Teilzeit (Attest zum Glück vorhanden) um die 1300 Euro. Ich würde gern Vollzeit machen und hätte dann um die 2300 Euro netto. Die Ex verdient um 3000 Euro netto zzgl. Kindergeld. Aufgrund des Mehrverdienstes der Ex bin ich ja aktuell raus aus der Zahlpflicht.
Ich betreue zwei Kinder aktuell wie folgt: 3 Werktage (meist Di, Mi und Do) + jedes zweite Wochenende von Samstag früh bis Sonntag Abend. In der Woche gehen die Kinder von der Kindsmutter aus zur Schule, ich hole sie gegen Mittag oder Nachmittag von der Schule ab (je nach Stundenplan) und bringe sie abends 19 Uhr zurück. In der Woche (außer am WE) übernachten sie also bei der KM.
Bin ich aufgrund der häufigen Betreuungstage und dem Mehrverdienst der Ex raus aus der Zahlmeisterrolle? Was meint Ihr?
Danke!
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