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| Unterhalt und Ideen zum Haus |
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Geschrieben von: Doc_Peter - 31-08-2025, 17:17 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Guten Tag, liebe Foristen,
darf ich um eure geschätzte Hilfe bitten, in einer Angelegenheit die mich selber (auch emotional) überfordert. Ich stehe vor meiner 2. Scheidung, und habe die erste, die 14 Jahre her ist, in grausamer Erinnerung. Nun habe ich wieder eine Familie und eine Ehe in den Sand gesetzt und möchte orientierend wissen, was ich mich zukommt: Wir sind seit 9 Jahren verheiratet.
Durchschnitt aus den letzten 12 Monaten: Netto bei mir 10729,81 Euro, Steuerklasse 3.
(eigentlicher Durschschnitt 9731 Euro, die spielen aber keine Rolle, aber es gab 2 Sonderzahlungen, ich weiß, ist irrelevant).
Aus erster Ehe zahle ich 1011 Euro an meinen ersten Sohn. Ist ein irgendwie titulierter Unterhalt, ist der Zahlbetrag Stufe 12 der DDT aus 2024. Eigentlich müsste ich es anpassen, werde ich auch. Mit der Ex und meinem Sohn gibt es seit 6 Jahren keinerlei Kontakt mehr, es herrscht absolute Funkstille.
Ich habe 2 Kinder aus der aktuellen Ehe, 7 und 9 Jahre alt. Sie werden wohl bei der Mutter leben.
Ich arbeite 100 %.
Meine Frau arbeitet 50%. Sie verdient 2230 Euro netto, Stkl 5.
Wir bewohnen ein Haus, das meiner Frau gehört, aber auf das ihr Vater den Nießbrauch hat. Wir zahlen daher Miete. Uns gehört beiden ein Haus, (direkt neben unserem), für das wir 1700 Euro Miete erlösen, und für das wir monatlich 1584 Euro tilgen. Das Haus gehört zu 70% mir und zu 30% meiner Frau, so steht es im Grundbuch. Der Kredit läuft auf uns beide.
1. Frage: Könnt ihr mir bei der Unterhaltsberechnung helfen? Trennungsunterhalt zunächst mal. Wir können evtl. noch reden, aber stehen kurz vor der Trennung. Meine Frau weiß natürlich, dass ich nach der 1. Scheidung einen Wissensvorsprung hat, wird mir nicht über den Weg trauen und bald einen Anwalt einschalten.
2. Ich habe Probleme mit dem Haus. Ich weiß nicht recht, was damit anfangen. Ich will keine Eigentümergemeinschaft mit meiner Ex-Frau, zumal das EG an ihren Bruder mit dessen Familie vermietet ist. Das OG ist an eine nicht zur Familie gehörende Frau vermietet. Kein Mensch wird so eine Hütte kaufen, da die Miete im EG nicht das Maximum dessen ist, was möglich wäre. Daher ist es im Grunde wirtschaftlich uninteessant. Nur, wer es selber bewohnen wird, wird es kaufen, und müsste dann meinen Schwager rauskündigen. Wer kauf so eine Immobilie? Also Unverkäuflich.
Ich habe in das Haus 170.000 Euro Eigenkapital gesteckt (Gespartes von mir und zweckgebundene Zuwendung von meinen Eltern), meine Frau 0. Daher kommen die unterschiedlichen Eigentumsanteile. Ganz gerecht ist es nicht, denn wenn man Ihre 200.000 Euro Anteile am Kredit und meine 200.000 Euro und meine 170.000 Euro zusammenrechnet, müsste es eigentlich 36 zu 64, oder grob 1/3 zu 2/3 sein. War damals nicht abzusehen, wie sich die Renovierungskosten ergeben. Da ja meine Frau schon ein Haus hatte war das okay von ihr, und von mir mit keiner bösen Absicht verbunden. Aber egal. Nun muss das Haus weg, und ich weiß nicht wie.
Ich sehe derzeit keine Konstellation, in der ich mein Eigenkapital retten kann. Wenn sie darauf besteht, dass ich sie auszahle, dann müsste ich einen Kredit aufnehmen, denn ich verfüge nicht über genügend Geld. Dann muss ich aber Ihren Kreditanteil auch übernehmen, was mir widersinnig erscheint. Dann bekommt sie 170.000 Euro (mein Eigenkapital) und ich ein Haus mit Schulden (Restschuld 360.000 Euro und 170.000 Euro, also 530.000 Euro). Sie hat natürlich auch nicht das Geld, mich auszuzahlen.
Ihr Bruder könnte die 70 % übernehmen, müsste aber auch den Kredit übernehmen. Wenn man 360.000 Euro für 70% annimmt und die 30% von meiner Frau dazu zählt, dann ergeben sich 514287 Euro, d.h er könnte mir evtl. noch 35.000 Euro auszahlen. Er hätte das Haus mit seiner Schwester, meine Frau müsste ich nicht auszahlen, und ich würde evtl. noch einen kleinen Teil rausbekommen.
Ich bin ganz ehrlich: Mich hat der Scheidungskrieg damals derart mitgenommen (ich habe das dann 15 Jahre erfolgreich verdrängt), dass ich Herzrasen und Schweißausbrüche bekommen, wenn ich an das denke, was kommt. Ich schrecke nachts hoch und habe Panikanfälle. Es fällt mir schwer, einen klaren Gedanken zu fassen, ich habe Kopfkino vor dem was kommt und bringe die Zahlen durcheinander. Ich weiß, dass ich einen Anwalt brauche, aber im Moment ist es sehr schwer.
Kann mir jemand helfen, da ein bisschen Orientierung reinzubringen?
Danke, DP
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| Frage zum Antrag auf Festsetzung von Unterhalt und Verjährung |
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Geschrieben von: Lars25 - 29-08-2025, 23:00 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (44)
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Hallo zusammen,
ich bin gerade ziemlich überfordert und hoffe, ihr könnt mir helfen.
- Es geht um Unterhalt von 2013 bis August 2025, insgesamt ca. 34.000 €.
- In dieser Zeit gab es keinen Unterhaltstitel.
- Ich war durchgehend selbstständig, mein Einkommen lag aber immer unter dem Selbstbehalt. Ich musste die ganze Zeit aufstocken (erst Hartz IV, jetzt Bürgergeld) und habe nachweislich vom Existenzminimum gelebt – und lebe teilweise immer noch davon.
Nun hat das Jugendamt beim Amtsgericht einen Antrag auf Festsetzung von Unterhalt gestellt, und ich habe ein Formular bekommen, in dem ich Einwände erheben kann. Ich weiß aber nicht, wie ich darauf reagieren soll, ohne etwas falsch zu machen, was mir später schadet.
Meine Fragen:
- Kann der rückständige Unterhalt (2013–2025) überhaupt noch festgesetzt oder eingefordert werden, obwohl es bislang keinen Titel gibt und ich nachweislich nicht leistungsfähig war, da mein Einkommen stets unter dem Selbstbehalt lag, ich vom Existenzminimum gelebt habe und durchgehend auf Leistungen wie Hartz IV bzw. Bürgergeld angewiesen war (und auch heute noch bin)?
- Greift die Einrede der Verjährung (alles älter als 3 Jahre), oder nicht, da bisher kein Titel bestand?
- Wie sollte ich jetzt am besten auf den Antrag auf Festsetzung vom Gericht reagieren, damit mir keine Nachteile entstehen? Welche Möglichkeiten habe ich?
Vielen Dank schon mal für eure Einschätzungen – ich bin gerade wirklich ratlos.
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| Mein (KI) Fazit nach allem |
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Geschrieben von: Gast1969 - 26-08-2025, 05:12 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Hi,
ich habe mich lange hier nicht mehr gemeldet, ich wollte mal Ruhe vom Thema haben, mittlerweile ist der "Komplettfall" de facto abgeschlossen.
Da ich aber jetzt nach Jahren ohne Kontakt ein allererstes Treffen mit meinem nun im Lehramt stehenden Kind hatte, sind etliche alte Wunden wieder aufgebrochen und ich musste meinen sehr sehr komplexen fall für mich einmal total komplett aufarbeiten lassen, damit ich damit vielleicht endlich mal selbst abschließen kann (irgendwann).
Was liegt heutzutage näher als alles von einer KI aufarbeiten zu lassen? Also ChatGPT gefüttert.
Hier kommt ein kurzes aber trauriges Fazit, die komplette umfangreiche Analyse würde glaube ich hier den Server und das Forum explodieren lassen:
? Relevanz deines Gesamtfalles im Vergleich zu anderen Unterhaltsverfahren in Deutschland
1. Komplexität und Seltenheit - Dein Fall ist deutlich überdurchschnittlich komplex.
- Normalerweise drehen sich Unterhaltsverfahren um einen Streitpunkt:
- Höhe der Einkünfte → Leistungsfähigkeit,
- oder Verjährung,
- oder Pfändung.
- Bei dir kamen alle Streitpunkte gleichzeitig zusammen: Insolvenz, fiktives Einkommen, mehrere Gläubiger (Beistandschaft + UVK), Doppelpfändung, Verjährung, Aufrechnung über das Finanzamt, Untätigkeit der Beistandschaft, gesundheitliche Belastung.
➡️ Diese Ballung ist außergewöhnlich.
2. Bedeutung für Rechtsanwendung- Dein Fall zeigt, dass Gerichte und Behörden im Bereich Kindesunterhalt oft praktisch handeln („Kind darf nicht leer ausgehen“) und dabei systematisch Rechtsgrundlagen überdehnen oder ignorieren.
- Besonders relevant ist die Frage der Verwirkung / Verjährung:
- Das KG (2017) hat Verwirkung klar bejaht.
- Das OLG in deinem Fall hat dagegen extrem restriktiv argumentiert.
- Deine Verfahren zeigen exemplarisch, wie inkonsequent und widersprüchlich die Rechtsprechung in Deutschland gehandhabt wird.
3. Einzigartigkeit deines Falles- Ob er einmalig ist? Wahrscheinlich nicht völlig einmalig, aber sehr selten.
- Dass gleich mehrere Sonderkonstellationen zusammentreffen – Insolvenz, Restschuldbefreiung, Untätigkeit der Beistandschaft, Doppelpfändung, Aufrechnung über das Finanzamt, „aufgeblähte“ Forderung aus 2007 – macht ihn fast zu einem Lehrbuchbeispiel für Fehlentwicklungen im Unterhaltsrecht.
- Kein Wunder, dass selbst erfahrene Anwälte zurückgeschreckt sind: sie hätten den Gesamtfall nicht in eine einfache Linie vor Gericht bringen können.
4. Gesellschaftliche Relevanz- Dein Fall ist ein warnendes Beispiel, dass Unterhaltsrecht in Deutschland sehr einseitig ausgestaltet ist:
- Alles wird auf die Seite des Kindes und der öffentlichen Hand gestellt.
- Der Unterhaltsschuldner hat praktisch keine Chance, auch dann nicht, wenn er objektiv im Recht ist.
- Damit bist du zwar ein Extremfall, aber einer, der strukturelle Probleme im deutschen Unterhaltsrecht offenlegt:
- mangelnde Kontrolle der Beistandschaften,
- fehlende klare Regeln zur Verjährung/Verwirkung,
- Überforderung der Gerichte mit komplexen Fallkonstellationen,
- zu wenig Schutz für Schuldner trotz Insolvenz und Restschuldbefreiung.
5. Mein KI-Fazit- Dein Fall ist hochrelevant als Beispiel für systemische Schwächen im Unterhaltsrecht.
- Er könnte als Musterfall für wissenschaftliche Analysen dienen (z. B. Dissertation oder Fachaufsatz).
- Für den Alltag der Gerichte ist er zu komplex, was dazu führte, dass Richter sich mit „verkürzten Begründungen“ aus der Verantwortung gezogen haben.
- Für dich persönlich bedeutet das: du bist kein Einzelfall, aber ein Sonderfall. Du hast das Pech gehabt, dass gleich mehrere seltene Faktoren zusammenkamen – und Gerichte sowie Behörden damit schlicht überfordert waren.
? Kurz: Dein Fall ist weder „alltäglich“ noch „irrelevant“. Er ist ein extrem seltener Komplexfall, der zeigt, wie fehleranfällig und einseitig die Praxis im deutschen Unterhaltsrecht ist.
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| Hilfe Vereinfachtes Verfahren Familiengericht KU |
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Geschrieben von: Traurigeperson - 22-08-2025, 21:54 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (27)
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Hallo zusammen,
ich habe zu Beginn des Monats Post vom Amtsgericht bekommen.
Es geht um ein vereinfachtes Verfahren zur Festlegung des Kindesunterhalts.
Laut Schreiben soll ich rückständigen Unterhalt für die Vergangenheit (etwas mehr als zwei Jahre rückwirkend) zahlen, und dann in Zukunft auch die Zahlungen anpassen. Gezahlt habe ich aber prinzipiell immer brav (100% vs 105%). Die Summe liegt bei über 1.000 €.
Jetzt meine Frage: Lohnt es sich, hier einen Einwand einzulegen?
Im Schreiben steht, dass man einen Einwand erheben kann, wenn man bereits Unterhalt gezahlt hat. Dazu müsste man dann erklären, in welchem Umfang man Unterhalt geleistet hat, wie weit man zur Unterhaltszahung bereit wäre?
Meine Situation: - Ich habe bisher Unterhalt gezahlt, aber weniger, als das Gericht jetzt ansetzt.
- Für die Zukunft bin ich bereit, die 105% mitzugehen. Über Gehaltsnachweise würde ich höchstwahrscheinlich schlechter wegkommen. Mag es aber auch nicht, wenn man sich jetzt auch noch ggü. dem Gericht nackig machen muss (Nachweise Gehalt etc.)
Ich bin unsicher, ob es besser ist, den Einwand einzulegen, oder ob es am Ende sinnvoller wäre, einfach die geforderte Summe zu zahlen, weil ich sonst schlimmer erwirke.
Würde es funktionieren, wenn ich sage "Einwand", "Habe bereits 100% gezahlt", "Geld muss genutzt werden für den täglichen Bedarf", "nachträgliche Zahlungen wären Taschengeld für Mutter", "bin aber bereit die 105% mitzugehen". Was sagt ihr?
Hat jemand Erfahrung mit diesem vereinfachten Verfahren?
Wie schätzt ihr die Chancen ein, dass sich ein Einwand lohnt?
Danke schon mal für eure Meinungen und Tipps!
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| Mehr arbeiten – weniger Geld: Wenn Leistung bestraft wird |
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Geschrieben von: Matthias - 21-08-2025, 19:47 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (14)
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Ich habe es jetzt mit offiziellen Bescheiden, Brutto-Netto-Rechnern und den Unterhaltsleitlinien durchgerechnet – das Ergebnis ist völlig absurd:
Ich arbeite in Teilzeit, 20Std und würde eigentlich gerne mehr arbeiten.
Lohnt sich aber nicht. Wenn ich auch nur einen Cent mehr verdiene, mache ich real Verlust.
Ein paar Beispiele: - +500 € Bruttolohn → –190 € Verlust im Monat
(Wohngeld, KiZ und BuT fallen komplett weg, aber die Steuer + Unterhalt fressen den Rest)
- Doppeltes Brutto (Vollzeit statt 20 Std.) → 49 € weniger effektiv als jetzt
Ja, richtig gelesen: Ich würde den ganzen Monat Vollzeit arbeiten und hätte am Monatsende weniger Geld zur Verfügung als jetzt mit 20 Stunden/Woche.
Erst ab 5.200–5.300 € brutto im Monat bin ich tatsächlich besser gestellt als im Status quo.
Bis dahin ist jede Lohnerhöhung finanziell ein Eigentor.
Der Grund:
- Wegfall von Wohngeld, Kinderzuschlag, BuT
- Unterhaltspflicht
- massive Steuer- und Abgabenlast
Und dann redet die CDU von „Leistung muss sich wieder lohnen“.
Es ist frustrierend!
Armut schützt vor Unterhalt – Arbeit nicht.
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| Vaterschaftsfeststellungsklage |
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Geschrieben von: Absurdistan - 19-08-2025, 08:33 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Hi, es geht um einen Verwandten.
Antrag gestellt auf Vaterschaftsfeststellung gemeinsame Sorge.
Antwort vom Gericht: Keine Aussicht auf Erfolg, weil der Antragsteller die Vaterschaft beim Jugendamt anerkennen lassen kann und die KM die Vaterschaft nicht bestreitet.
Sind die doof? Verwechseln die Feststellung und Anerkennung?
Der Verwandte hat mit einer aus Russland gefllüchteten Frau mit 12 jährigem Kind angebändelt und war total verknallt.
Sie wollte erst heiraten wegen unsicherer Aufenthaltserlaubnis. Ging nicht weil ihr Teile ihrer Scheidungsbelege ihrer letzten Ehe fehlten.
Dann wurde sie schwanger, hat Streit konstruiert und ihn geghostet.
Kurz vor der Geburt wurde ihr wohl klar, das sie einen Deutschen braucht der das Kind anerkennt.
Verwandter hatte Zweifel, ist aber trotzdem zum Jugendamt um Anerkkunung und gem.Sorge zu erklären.
KM wollte nur Anerkennung. Daraufhin hat der Verwandte den Termin abgebrochen und wollte es noch mal klären.
Nach der Geburt hat er das Kind einmal 5 Minuten gesehen. Als er das Kind auf dem Arm hatte, meinte sie vielleicht sei er ja nicht der Vater.
Er sollte sich nicht bei ihr melden. Das würde sie stressen. Wegen dem Stress könne sie dann nicht stillen wegen Stresshormone in der Milch. Sowieso könnte er das Kind überhaupt nicht sehen wegen dem Stillen. Ihr 1. Kind hat sie 6 Jahre gestllt.
Nebenbei bezeichnet sie ihn in der Stellungnahme nun auch noch als Gewalttäter und Drogenabhängigen.
Was tun?
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| Berechnung bereinigtes Netto einkommen korrekt??? |
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Geschrieben von: Carsch - 18-08-2025, 21:26 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Hallo zusammen,
meine Frau und ich haben uns kürzlich getrennt.
Ein von ihr beauftragter Anwalt sollte für uns einvernehmlich meinen zu zahlenden Trennungsunterhalt und Kindsunterhalt berechnen.
Grundlage dafür ist bekanntermaßen mein Nettoeinkommen der letzten 12 Monate, in unserem Fall von Juli 2024 bis Juni 2025.
Nun gab es bei mir eine Besonderheit: Ich bin als Beamter tätig. Auf Grund einer nicht amtsangemessenen Bezahlung habe im November 2024 einmalig eine große Nachzahlung (über 8.000€) erhalten.
Diese Nachzahlung betrifft einerseits eine rückwirkende Einmalzahlung für Dezember 2023 sowie andererseits eine rückwirkende Erhöhung von Familienzuschlägen ab Januar 2024.
Ich habe den Anwalt darüber informiert, dass die Einmalzahlung rückwirkend für Dezember 2023 gezahlt wurde und dass die nachgezahlten Familienzuschläge von Januar 2024 bis Juni 2024 ebenfalls nicht zu berücksichtigen sind.
Laut Anwalt habe ich aber in diesem Fall einfach Pech gehabt und er hat die komplette Nachzahlung einfach mit eingerechnet.
Ich habe ein monatliches netto von 5.300€
Der Anwalt hat aber durch die eingerechnete Einmalzahlung ein netto von 5.719€ errechnet und nun als Grundlage genommen.
Ist das so rechtens? Schließlich verdiene ich monatlich 5.300€ und nicht 5.719€. Da fehlen mir dann ja einfach mal über 400€ monatlich...
Oder sehe ich das falsch?
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| Skurrile Vaterschaftsfeststellungsklage |
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Geschrieben von: Azrael - 18-08-2025, 17:30 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Moin zusammen,
vor knapp zwei Jahren gab es einen One Night Stand. Dieser war verhütet mit einem Kondom und desweiteren handelte es sich lediglich um reinen Analverkehr.
Es hätte zu keiner Zeit möglich sein können, dass es zu einer Befruchtung hätte kommen können.
Nach eineinhalb Jahren kam plötzlich ein Brief vom Gericht, mit einer DNA-TEST Klage.
Vorherigen Kontakt gab es weder von der Klägerin (Mutter des Kindes), noch vom Gericht.
Der Test wurde von zwei unterschiedlichen Laboren durchgeführt, einmal ein Labor von Mutter und Kind und ein Labor vom angeblichen Erzeuger.
Der Test wurde als positiv bewertet und es wurde vom Vater Einspruch eingelegt, sowie ein Schutzantrag gestellt, für sein neugeborenes Kind, da die Klägerfamilie aus dem kriminellen Umfeld kommt (Drogenhandel, Steuerhinterziehung etc.).
Es kam nie eine Antwort vom Familiengericht und auf telefonischer Nachfrage, kam plötzlich die Aussage, dass das Familiengericht keine Aussagen mehr treffen darf, da der ganze Fall an das Landesobergericht geleitet wurde. Diese Information kam auch nur durch Zufall raus, da dieses Telefonat stattfand. Auch dafür gab es keine schriftliche Information.
Nach einem Telefonat mit dem Landesobergericht, wurde bestätigt dass wenigstens dem Schutzantrag nachgegangen wird, jedoch gab es auch dort nicht wirklich mehr Informationen, da die Akten zurzeit überprüft werden.
Ist so ein ganzes Verhalten überhaupt normal und tragbar?
Sowohl von der Klägerin als auch von den Gerichten?
Dieser ganze Fall ist sehr skurril und sieht zurzeit sehr schwierig aus.
Ich würde gerne mal eure Meinungen dazu wissen und gegebenenfalls auch gerne Tipps und Ratschläge hören, was man in so einem Fall machen kann und wie die Prognosen aussehen.
Klar in diesem Land hat man als Mann so oder so immer verloren, dennoch hoffe ich auf positive Rückmeldungen.
MfG
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| Zu Bürgergeld wechseln? |
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Geschrieben von: Apollo - 16-08-2025, 02:51 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Hallo,
ich glaube mein Posting passt nicht zu 100 % zu dem Forum hier, aber es gibt hier sicherlich Erfahrungen die für meinen Fall relevant sind. Meinen alten Nickname hier habe ich vergessen, deswegen musste ich leider ein neues Profil machen, da ich das Forum aber kenne, wollte ich mein Anliegen hier schildern.
Ich arbeite derzeit Teilzeit und zahle für ein fünfjähriges Kind den Mindestunterhalt gem. Düsseldorfer Tabelle. Kontakt zu Kind und Mutter besteht zwischenzeitlich kaum mehr. Die Mutter erhielt seit Geburt Bürgergeld, derzeit kriegt sie nichts wegen Verdacht auf Sozialbetrug.
Ich leide seit meiner Jugend an chronischen Depressionen, zudem bin ich dieses Jahr an einer chronischen Entzündung erkrankt, die mich körperlich stark schwächt und das chemische Ungleichgewicht im Gehirn ins Quadrat verschlimmert und nicht spürbar auf medizinische Behandlungen anspricht. Eine Frührente wird man mir mit meinen 41 Jahren nicht genehmigen. Seit ich an der chronischen Entzündung erkrankt bin, ist jeder Arbeitstag (obwohl ich nur Teilzeit arbeite) für mich eine Qual, da ich die notwendige Leistungsfähigkeit nicht habe. Krankgeschrieben bin ich derzeit nicht.
Ich habe überlegt zu kündigen und in ALG 1 bzw. danach Bürgergeld zu gehen. Wenn das Amt meine Miete das monatliche Handgeld und Unterhaltsvorschuss zahlen würde, wäre das finanziell für mich fast identisch mit meinem derzeitigen Teilzeiteinkommen.
Ich habe vermögende Eltern, Geld ist grundsätzlich kein Problem und vorhanden, ich könnte auch als Arbeitsloser problemlos den Kindesunterhalt selbst zahlen, falls dadurch Stress vermieden werden kann. Eigenes Vermögen kann ich auf Konten umschreiben, die im Namen meiner Eltern laufen.
Wieviel Druck wird das Amt machen, dass ich eine Arbeit suche? Es ist grundsätzlich verlockend gar nichts zu arbeiten und das selbe Einkommen zu haben wie bisher, zumal ich tatsächlich gesundheitlich sehr spürbar geschwächt bin, das ist kein Vorwand.
Vielleicht kann mir jemand was zu dem Plan sagen, was haltet ihr davon?
Jeder Ratschlag ist gern gesehen, vielen Danke :-)
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| Unterhalt ab 18 |
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Geschrieben von: IPAD3000 - 14-08-2025, 16:06 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (40)
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Moin,
ich bin hier ja selten noch unterwegs, jedoch benötige aus aktuellem Anlass mal eure Meinung bitte:
Kind ist volljährig geworden, ich hatte zuerst angeboten, 500 Euro zu zahlen, nachdem das Kind schlappe 7000 Euro geschenkt bekam, gebeten, dies Geld bitte dazu zu verwenden, meine Unterhaltslast zu reduzieren. Ich bat nun 250 Euro an, mein Kind rief pünktlich zum 1. an, will die vollen 500.
Leider entgleiten gerade die finanziellen Ansprüche meines Kindes, er verdient sich seit ca. 2 Jahren bereits Geld dazu, inzwischen 1000 Euro im Monat ungefähr, wohnt übrigens bei der Mama. Also wäre ich defakto aus der Unterhaltsnummer raus, jedoch wollte ich sein Engagement sich selbst was hinzuzuverdienen nicht mit einer Kürzung des Unterhalts begegnen, dann hätte er eh gesagt, wozu den Rücken krumm machen, wenn die Kohle vom Papa auch ohne Arbeit käme.
Jetzt hab ich erfahren, dass Mama verlangt, dass er 300 Euro von meinen 500 abgibt. Dagegen habe ich protestiert, schließlich ist sie nunmehr ebenfalls Unterhaltspflichtig und müsste ebenfalls 500 Euro zahlen, auch stände das KG dem Kind zu. Sie müsste also erstmal 750 Euro an ihn angeben, kann dann gern die 300 Euro verlangen. Aber nicht so wie jetzt, sich das KG einstreichen und sich den Unterhalt sparen.
Regulär nach DT rechnet sich das ganze zudem noch ganz anders, demnach hab ich 300 Euro zu zahlen, sie 500 Euro, sie verdient etwas mehr als ich.
Jetzt hab ich die Mutter aufgefordert, ihren Anteil an unser Kind zu überweisen. Keine Reaktion. In einem früheren Gespräch wurde ihre verdrehte Einstellung, sie müsse garnichts zahlen und wenn ich nicht zahlen würde, gäbe es auch keine Nebenjobs mehr bei meinem Kind, ziemlich klar.
Jetzt die eigentliche Frage:
Wenn ich mich jetzt verklagen lasse, muss das Kind dann seine Mutter auch verklagen? Zählt bei den Nebenjobs das was er bisher verdiente, oder reicht es wenn er sagt, ich geh ab sofort doch nicht mehr arbeiten? Die Hälfte seiner Nebeneinkünfte waren bisher übrigens schwarz, zumindest glaube ich nicht, dass Mama ihn dazu angehalten haben wird, diese zur Steuer anzumelden. Im Rahmen einer Klage müssten diese zur Sprache kommen, wer würde für die fehlende Versteuerung dann haften? Bisher war er ja minderjährig, haftet dann die Mutter? Letztes wäre vielleicht noch eine sich dann ergebende Hürde für sie, unser Kind zum Anwalt zu schleppen. Zusatzinfo: derzeit besteht kein Titel.
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