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| Kind mit Adoption an Lebensgefährte der Ex abgeben. Segen oder fluch? |
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Geschrieben von: axxa - 03-03-2015, 19:01 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (46)
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Hallo, da ich eure Seite sehr schätze und keine so große Angst habe verurteilt zu werden wie in anderen Foren würde ich euch
gerne einmal um rat fragen.
Wie im Titel schon beschrieben, spiele ich mit dem Gedanken mein Kind, meiner Ex bzw. der neuen Familie die Adoption anzubieten.
Ich habe jahrelang vor Gericht verbracht um einen halbwegs geregelten Umgang zu bekommen, dieser lief eine Weile gut und auch
nicht so gut, der ständige Zermürbungskrieg der KM hat die Beziehung zu meinem Kind fast komplett zerstört, die Installation eines
Ersatzvaters ist auch so gut wie vollzogen.
Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage ob es nicht das Beste ist einfach alles hinzuwerfen wofür ich so lange gekämpft habe und einfach
ein Schluss strich zu ziehen.
Da das Jugendamt schon lange mein Vertrauen verloren hat so wie auch das deutsche(un)Rechtssystem.
Nun auch noch mit der Versagung des gemeinsamen Sorgerechts für mich der letzte Ast gebrochen ist, an dem ich mich geklammert habe,
scheint mir die Adoption oder weiterer jahrelanger Rechtsstreit und Erniedrigung als die einzigen bleibenden Optionen.
Ich würde gerne einmal wissen, was die Allgemeinheit darüber denkt, bzw. ob damit vielleicht sogar jemand Erfahrung hat und diese Entscheidung
bereut/nicht bereut (weil das ja sämtliche rechten und pflichten auflöst)
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| Termin Versorgungsausgleich- Mütterrente für Väter |
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Geschrieben von: Helmut M - 03-03-2015, 10:51 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (17)
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guten Morgen,
erst einmal vielen Dank für die Hilfe beim Einloggen.
auf der Suche nach Leidensgenossen bin ich auf dieses Forum gestossen.
Aber der Fred wurde nur bis Ende letzten Jahres bedient.
Ich habe einen Termin am 19. diesen Monats,
deshalb wollte ich gerne meine Erfahrungen hier weitergeben.
Wird etwas länger.
Als Seemann der an Land blieb, wollte ich eine Familie gründen
Ich bin übrigens im Moment 68 Jahre alt
Ich heiratete mit 30 eine geschiedene Frau
Sie hatte 1 Kind, aber das Sorgerecht hatte die Schwiegermutter
Das diese Frau mich nur heiratete weil ich Spitzenverdiener in einer Raffinerie war, wurde mir mir sehr schnell klar
Wir bekamen noch 3 Kinder.
Als ich arbeitslos wurde weil die Raffinerie geschlossen wurde ergab es sich wie bei den Amis :
Job weg, Frau weg.
Als sie dann aber vor Gericht merkte das nicht alles so nach ihrem Sinne lief,
wollte sie mal eben so wieder einziehen.
Das war aber nicht mehr in meinem Sinne, aber ihre Tochter hätte ich gerne bei mir gehalten
Das ging aber nicht, schade.
Ich bekam das Sorgerecht für die 3 Kinder
damals 3, 6, und 7 Jahre alt.
Das war schon sehr ungewöhnlich hier im Münsterland
Ich war dann etwa 5 Jahre arbeitslos, aber das Geld reichte trotzdem.
Als die Ex dann wieder einen wohlbetuchten Mann heiratete musste sie ihr Taschengeld(Hausmannsurteil)
325 Mark als Unterhalt für die 3 Kinder bezahlen,
nicht viel, aber immerhin.
Als sie dann selbst eine Arbeit aufnahm, wurden diese Zahlungen aber eingestellt
Wie sie das hingekriegt hat das der Gerichtsvollzieher nicht pfänden konnte, habe ich bis heute nicht begriffen.
von den ausstehenden 15 Tausend Mark habe keinen Pfennig gesehen.
Sie hat aber nie aufgehört gegen mich zu hetzen und stänkern.
Aber die Kinder hatten den Durchblick.
Ich heiratete auch wieder,
Eine nette ledige Mutter
Ein gemeinsames Kind kam dazu, da waren wir dann zu siebt
Das hochverschuldete Reihenhaus konnten wir retten.
Ich fand eine einträgliche Arbeit, und meine Frau blieb zu Hause,
Also nichts mit Rente.
Alle Kinder machten das Abitur, lernten ein Musikinstrument und studierten, zeitweise auch im Ausland.
Ich bin jetzt bereits wieder 26 Jahre verheiratet, allen gehts gut , die ersten 3 Enkel sind da.
Mit 60 ging ich mit 18% Kürzung frühzeitig in Rente
arm wie ne Kirchenmaus, aber zufrieden und von niemanden abhängig.
Das war ne Kurzvorstellung
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| Riesterrente |
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Geschrieben von: i-wahn - 02-03-2015, 17:59 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Hallo,
wie es scheint, gibt es für einen unverheirateten Vater keine Möglichkeit an eine Riesterzulage für seine Kinder zu kommen.
Zitat: "Für Unverheiratete gilt: Entscheidend ist immer, wer das Kindergeld erhält. Sofern die Mutter das Kindergeld bezieht, kann sie die Riester Kinderzulage nicht an den Kindsvater übertragen – auch dann nicht, wenn dieser eine Riester-Rente abgeschlossen hat und sie nicht"
Gibt es doch ein Schlupfloch? Kann z. B. im Einvernehmen das Kindergeld umgeleitet werden? Obwohl das Kind im Haushalt der Mutter wohnt?
Ich kann die Regelung ohnehin nicht nachvollziehen. Über den Unterhalt steht mir doch letztlich auch das hälftige Mindergeld zu. Warum dann nicht mindestens ein halber Riesterzuschlag?
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| Erfahrungen mit Dienstleistern |
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Geschrieben von: Brigantia - 02-03-2015, 17:30 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (40)
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Hallo!
Ich komme aus Vorarlberg und habe neulich in einem öffentlichen Gebäude den Aushang eines Beratungsdienstleisters zum Thema Trennung/Scheidung gesehen. Die dort angegebene Internetseite maennerscheidung.info sah mir interessant aus. Bevor ich direkt auf den Anbieter zugehe, habe ich mal etwas gegoogelt, jedoch praktisch nichts gefunden (kann aber auch damit zusammenhängen, daß wohl das Angebot noch nicht so lange online ist).
Daher meine Frage: Hat evtl. jemand in diesem Betroffenenforum schon Erfahrungen mit diesem (oder einem anderen) Dienstleister gemacht? Gibt's vielleicht Empfehlungen oder Warnungen?
Danke für Eure Hilfe/Einschätzung.
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| Wie Trennung mitteilen, Trennungszeitpunkt dokumentieren |
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Geschrieben von: Bruno - 02-03-2015, 12:53 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (22)
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Hallo,
wie sollte man sinnvoller Weise den Trennungswunsch seiner lieben Ex mitteilen (Schreiben per Anwalt) ?
Es gilt zu vermeiden, dass sie der Meinung ist mann hätte sich garnicht getrennt.
Aktuell ist es so, dass sie sich nicht mehr an ihren (letzten) selbst geäußerten Trennungswunsch erinnern kann.
Aus meiner Sicht leben wir auf ihren eigenen Wunsch seit Weihnachten 2014 getrennt.
Diese Trennung ist voll in meinem Sinne und ich hätte dieses auch schon Jahre vorher so formulieren sollen.
Es ist mir aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich aus meinem Wohneigentum aus zu ziehen.
Wenn dieses Forum nicht per Google indiziert wäre könnte ich das (gerne) konkreter und mit etwas speziellen Begebenheiten unterlegen. So möchte ich das hier nicht alles so konkret beschreien das sie das hier selbst per google findet und die daraus ab zu leitenen Strategienen gegen mich verwendet.
Gruß
_______________________
- Sohn 11 Jahre (gemeinsames Kind), keine weiteren Kinder
- 12 Jahre verheiratet
- seit mehreren Jahren Gütertrennung
- ich stehe alleine im Grundbuch vom durch mich gekauften und bezahlten Wohneigentum
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| Pfändung 850 d zpo Welches Gericht zuständig |
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Geschrieben von: Arminius - 27-02-2015, 12:39 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (14)
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Hallo Gemeinde,
vielleicht kennt sich ja jemand aus.
Sollte die KM auf den Gedanken kommen nach 850 d zpo ( Pfändbarkeit bei Unterhaltsansprüchen) zu Pfänden und der KV nicht mit dem Betrag einverstanden sein, den die Rechtspfleger eingetragen haben welches Gericht ist f. den Widerspruch ggf. Verfahren zuständig ?
Das AG am Wohnsitz des Kindes oder das AG am Wohnsitz des Kindesvaters ?
Kann man überhaupt gegen den festgesetzten Betrag klagen ?
Sollte jemand Erfahrung haben oder es schon einen Thread geben würde ich mich über ein kurzes Statement freuen.
Lg
Arminius
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| Kindesunterhalt und neue Partnerin |
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Geschrieben von: Schnabelhalter - 27-02-2015, 12:20 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Guten Morgen zusammen,
ich brauche da mal einen Rat, was ich für Möglichkeiten habe, es geht um Finanzen, aber nicht nur.
Ich habe mir gerade das Aufenthaltsbestimmungsrecht abnehmen lassen, was der KM jetzt noch mehr Aufwind für ihr krankes Verhalten gibt. Da kann man nichts mehr machen, ich bin beschissen beraten worden, der Anwalt war eine Pfeife, hätte ich auch alleine hingehen können. Sie hat vorher schon gemacht was sie will und jetzt hat sie quasi den offiziellen Segen dazu, fehlt nur noch das alleinige Sorgerecht.
Doch erstmal kurz zu den Grundlagen:
11/2007 Geburt unseres Sohnes
10/2010 Auszug der KM mit unserem Sohn aus der gemeinsamen Wohnung „wegen Wiederaufnahme ihrer Arbeit“ – 150km von der gewohnten Umgebung entfernt – ich konnte da nichts dagegen unternehmen, ich hatte arbeitsbedingt nicht die Möglichkeit alleine eine durchgehende Betreuung sicherzustellen. Zwei Monate später dann offizielle Trennung.
05/2013 Rechtsgültige Scheidung, Nachehelicher Unterhalt befristet bis Einschulung
11/2014 Verhandlung um Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf mich. Ich verliere den Prozess, nachdem JA und gerichtlich bestellter Beistand empfehlen das Kind bei der Mutter zu belassen. Als einziger und oberster Grund wird hierfür das Kontinuitätsprinzip angegeben, weil alle anderen Argumente für mich gesprochen hätten. Entscheidung des Gerichts dann wie erwartet, alle Kosten zu meinen Lasten – gesamt 1.940,- €.
So blute ich langsam finanziell langsam aus, seitdem ich versucht habe meinen Sohn zu mir zu bekommen, lehnt es die KM ab an den Umgangswochenenden eine von den beiden Strecken zu fahren, was wir in 2011 im Rahmen einer Elternvereinbarung beim JA gemeinsam so festgelegt hatten. Ich will den Umgang, also kann ich auch die anfallenden Kosten dafür übernehmen, das wären zu den 309,- Euro Unterhalt nochmal 150,- Euro rein für Benzin ohne Verschleiß (1200km/Monat). Von den weiteren Kosten für Essen, Urlaub und sonstige Unternehmungen will ich garnicht reden, aber im Prinzip ist es so, daß mehr als ¼ meines Nettoeinkommens für den Umgang draufgehen.
Auf der anderen Seite kam nun vor zwei Jahren eine neue Liebe ins Spiel. Wir sind vor einem Jahr zusammengezogen, sie hat drei Kinder mitgebracht. Sie bekommt Kindergeld und verdient ca. 600 Euro im Monat, das war’s. Ich zahle Miete/Nebenkosten und was sonst noch fehlt. Anders als in meinem Fall, kommt vom Vater ihrer Kinder kein Geldregen, er ist Pole und lebt auch dort, mit entsprechend niedrigem Einkommen. Aus dem Verkauf einer Immobilie hat er einen sechsstelligen Betrag erlöst, den er komplett beiseite geschafft hat, hätte ich auch gemacht. Er macht sich bei den Kindern beliebt mit Geschenken (Laptop, Motorrad, IPhone…), aber für die undankbaren Dinge wie Kleidung oder Essen zahlt er nichts. Es gibt für einen 180,- Unterhaltsvorschuß, alles andere meine Partnerin bzw. ich.
Jetzt zu meinen Fragen:
- ich überlege, ob ich meinen Kindesunterhalt neu berechnen lassen kann. Zum einen bewege ich mich mit meinem augenblicklichen Einkommen relativ nahe an der nächstniedrigeren Klasse (Düsseldorfer Tabelle), zum anderen frage ich mich, ob es sich immer nach dieser scheinbar allgemeingültigen Tabelle richten muss oder ob auch besondere Einzelumstände zu würdigen sind, zum Beispiel die Fahrtkosten oder meine Lebenssituation?
- spielt es bei der Bemessung der Höhe des Unterhalts für meinen Sohn irgendeine Rolle, daß ich mich selbst sozusagen unterhaltspflichtig für eine Frau und drei Kinder gemacht habe? Meine Partnerin hat dadurch, daß sie mit mir zusammenlebt, nämlich keinen Anspruch auf irgendwelche Sozialleistungen, weil wir in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft sind. Alle bedienen sich von mir gewollt und ungewollt an meinem Einkommen, nicht zuletzt auch Vater Staat, der all diese Regeln gegen mich erfunden hat und mich schön Lohnsteuerklasse 1 schmücken lässt. Klasse 3 ist ja nur homosexuellen Bedarfgemeinschaften vorbehalten oder gibt es da eine andere Möglichkeit als Heiraten?
- wie funktioniert überhaupt eine Unterhaltsanpassung? muss ich mit meinen Lohnabrechnungen zum Jugendamt hin? oder wird da wieder ein Gericht bemüht werden?
- wieviele Lohnabrechnungen werden herangezogen für die Berechnung des Unterhalts?
- bleibt die Unterhaltshöhe solange konstant, wenn einmal festgelegt, bis die KM mir das nächste Mal die Hosen runterziehen läßt?
- bin ich verpflichtet Einkommensänderungen anzuzeigen? habe hier gelesen, daß frühestens nach zwei Jahren wieder nachgefragt werden darf, ob mein Gehalt sich verdoppelt oder verdreifacht hat. Gibt es in dem Zusammenhang eine Nachzahlungspflicht?
- noch eine Frage zu dem gerade gelaufenen Gerichtsverfahren: das Verfahren ist sicherlich beschissen für mich gelaufen, da hätte ich im nach hinein einiges anders gemacht. Aber es ist jetzt nicht mehr zu ändern, die Einspruchsfrist ist abgelaufen, jetzt flattern nach und nach die Rechnungen ins Haus. Ist es normal, daß ich zusätzlich zu den Anwalts- und Gerichtskosten noch 600 Euro für einen Beistand schmücken muß, den ich garnicht bestellt habe?
Tja, das war’s erstmal. Wenn jemand etwas zu meinen Fragen sagen kann, ich bin für jeden Hinweis und auch sonstige Anregungen dankbar.
Gruß
Stefan
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Geschrieben von: JonDon - 26-02-2015, 18:47 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (15)
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Alle erfahrungen zum Datenschutz können gerne hier gepostet werden.
Meine erfahrung
1. Umgezogen, bei der Gemeinde Wohnsitz angemeldet.
2. Krankenkasse sendet mir neue "Kundenkarte"
3. Bei der Hausbank neue EC Karte bestellt, da alte defekt. Adresse nicht mitgeteilt. Bank Sendet EC Karte an neue Adresse.
Woher bekommen Sie diese Informationen?
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