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| Nachehelicher Ehegattenunterhalt |
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Geschrieben von: hobbit - 24-01-2015, 06:12 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Hallo,
meine Frau will sich nun nach 22 Ehejahren trennen. Ich habe mich bei einem Anwalt beraten lassen. Die Kinder sind erwachsen und studieren, ist klar, dass ich für sie Zahle. Meine Frau ist 47, Diplom Sozialpädagogin und arbeitet seit etwa 10 Jahren halbtags teilweise in der Sprachförderung aber auch als Kindergärtnerin. Der vorläufige Trennungsunterhalt ist klar, sie kann in dieser Zeit auf ihrer Halbtagsstelle bleiben. Nach der Scheidung müsse sie Vollzeit arbeiten. Aber Ist es wirklich so, dass ich bis zur Rente den VOLLEN Unterhalt nach dieser 3/7 Kalkulation für meine Frau zahlen muss? Ohne Befristung oder Absenkung? Also noch ca. 20 Jahre lang?
Ich bin wirklich fix und fertig. Das kann doch nicht sein!!!!!
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| Autoverkauf |
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Geschrieben von: hobbit - 19-01-2015, 14:39 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (15)
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Hallo,
kann meine Frau während der Trennungsphase meine Auto verkaufen? Als ich stehe im Brief als Besitzer.
Gruß, Udo
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| Tochter 18 verzichtet auf KU und Unterhaltsschulden |
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Geschrieben von: Zahlknecht - 19-01-2015, 11:29 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
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Hallo,
die KM hat vor 4 Jahren ein Titel gegen mich erwirkt für meine beiden Minderjährigen Töchter von jeweils 150 € KU.
Seit 2 Mon. sind die beiden Volljährig.Die eine Tochter,macht ihren Hauptschulabschluss nach, die andere
seit einem Jahr bei ihrem Freund.Nach mehrmaligen auffordern, den Hauptschulabschluss oder Arbeiten zu gehen ging ins lehre.
darauf hin stellte ich die Unteraltzahlung für meine Tochter ein( Es ist mir bewusst das ich es ohne Gerichts Abänderung nicht machen durfte ) Das Verhältnis zu meiner Tochter ist gut.
Ich Sprach meine Tochter über den Titel und Unterhaltsschulden an.Ihre Aussage "Papa ich möchte keine Geld von dir haben und von den Schulden möchte ich auch nichts zurück.
Sie ist bereit es mir Schriftlich zu geben.
Meine frage,können meine Tochter und ich all diese Unterhaltssachen ohne Aasgeier Gericht und Anwalt selber Regeln.
Vielleicht mit selbst aufgesetzten Schreiben??
Was auch gegen den bestehenden Titel eine Gültigkeit hat?
Die KM rückt den Titelt nicht freiwillig raus,weil Töchterchen nicht so funktioniert wie sie es will.
Danke
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| Bitte um Ratschläge |
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Geschrieben von: Surajin - 18-01-2015, 04:44 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (57)
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Hallo, hier eine kurze zusammenfassung:
Meine Ex und ich sind verheiratet und haben eine gemeinsame Tochter.
Sie hat sich getrennt und ist ammit der gemeinsamen Tochter umgezogen. Ein Einverständniss meinerseits gab es nicht.
Sie Hat unter zeugen zugegeben, wieder mit selbstverletzendem Verhalten angefangen zu haben, vermehrt Alkohol zu trinken, leidet nachweislich unter paranoiden Wahnvorstellungen, Halluzinationen, dissoziativen Symptomen, ist sehr impulsiv (rastet ohen Grund aus mit hefitgen Wutausbrüchen die auch gegen das Kind gerichtet sind), kümmert sich um nichts (Kind nachweislich 7 Monate nicht krankenversichert), war früher in der Psychiatrie, lügt nachweislich das Jugendamt/Verfahrensbeistand an.
Ich habe mir einen Anwalt genommen und das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt. Sie daraufhin mir den Umgang mit dem Kind untersagt, das Kind "geimpft", und einen gegenläufigen Antrag gestellt. Jugendamt nun zweimal da, Verfahrensbeistand ebenfalls da. Da hatte Sie schnell alles auf vordermann gebracht. Nun war am letzten Donerstag 1. Anhörung, ich wurde nicht zu Wort kommen lassen, weder Jugendamt noch Verfahrensbeistand sehen Probleme, Richterin lehnt einholung des von mir verlangten fam. psych. Gutachten ab.
Ende vom Lied: Mir wird wohl das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen da wir uns nicht über den Wohnort einigen könnten und das Kind zur Ruhe kommen muss und im neuen Wohnort ja auch in den Kindergarten gehen würde.
Ich habe mir nie etwas zu Schulden kommen lassen, und fühle mich ernsthaft verarscht. Was soll ich jetzt tun? Kennt jemand eine gute Beratungsstelle, die meine Sorgen und Probleme verstehen und mir dabei helfen können, meine Tochter da raus zu holen? Bin echt am verzweifeln.
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| § 1687b |
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Geschrieben von: Avatar - 16-01-2015, 15:54 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Hallo Forum,
ich habe mal zu oben genannten § eine Frage. Im Volksmund nennt man dies auch das "kleine Sorgerecht".
Im Gesetz steht es auch ziemlich eindeutig. Allein sorgeberechtigte Elternteile können das Sorgerecht dem Ehepartner übertragen.
Wie sieht dies bei der gemeinsamen Sorge aus.
Beispiel: meine EX heiratet neu und möchte meinem NEXT das Sorgerecht übertragen.
Wie sieht die Rechtspraxis aus? Geht dies überhaupt?
Im Netz wird gerne der Teil "allein sorgeberechtigten" vergessen. Kann zu Irritationen führen.
Danke euch
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