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  Schulkosten + GBS Gebühr (Ganztagsschule)
Geschrieben von: VaterMorgana - 07-08-2014, 15:28 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Folgender Kurzfassung meiner Situation:

seit 3 Jahren getrennt (Auszug Nov. 2011) mit 2 Kindern (6 + 10), seit Sept. 2013 geschieden. Umgangsregelung: jeden Mittwoch, jedes 2. WE von Freitag - Sonntag (17:30 Uhr), hälftige Ferien, geteilte Feiertage

Es ist ein ständiges Hin- und Her mit der Mutter. Tanzt man nach ihrer Nase, ist das Verhältnis ganz ok. Wehrt man sich aber gegen gewisse Dinge, passieren die seltsamsten Dinge.

Nun zum aktuellen Fall: ich zahle monatlich 654 Euro für beide Kinder (115%, dynamischer Titel). Die Mutter fordert plötzlich einen Mehrbedarf von 55 Euro. Dieser ist wie folgt gesplittet. 30 Euro für Schulgebühr. Ein Link von der katholischen Schule ist aufgeführt http://www.katholisches-schulamt-hamburg...abelle.pdf

Dort werden die 60 Euro angegeben, sprich die Bemessungsgrundlage von ab 55.001 Euro (abzgl. 2500 Euro pro Kind). Sie fordert 30 Euro von mir für die Schulkosten.

Meine 1. Frage hierzu: werden hier die Gehälter beider Eltern herangezogen? Frauen und die Gesellschaft und Ämter etc. betiteln die Mütter ja gerne als "alleinerziehend" und bei vielen Dinge wird auch nur das Gehalt der Mutter herangezogen.

2. Frage: mein älterer Sohn war auf der selbigen Schule, ich habe Hortgebühren bezahlt. Diese waren jedoch viel geringer. Ich habe die Anmeldung zur katholischen Grundschule nicht zugestimmt und bin mehrfach mit der Mutter ins Gespräch gegangen, dass es vielleicht sinnvoller wäre, eine Grundschule in der Nähe der weiterführenden Schule des älteren Sohnes auszuwählen. Dieses wurde ignoriert und ohne meine Zustimmung mein Sohn in der kath. Schule angemeldet.



Es werden zusätzlich 50 Euro im Monat für die Ganztagsbetreuung (GBS) fällig. Dort soll das Kind dann eine Betreuung von 8 - 17 Uhr erhalten, in den Ferien von 8 - 18 Uhr und in der Sockelwoche ebenfalls von 8 - 18 Uhr.

Mein letzter Stand ist, dass die Mutter 35 Stunden arbeitet, weiß jedoch nicht, ob sich da was geändert hat.

Meine Frage ist: muß ich mich an dieser Betreuung beteiligen. Ich habe im Netz etwas darüber gelesen, dass es ja eigentlich aufgrund der Tatsache, dass die Mutter arbeiten geht, dient und sie diese Kosten normalerweise alleine tragen muß.

Ich freue mich über eure Erfahrungen, Tipps, etc.

Danke.

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Wink Hauptschulabschluss mit 18 und keine Ausbildung in Sicht
Geschrieben von: Zahlmeister - 06-08-2014, 22:29 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (67)

Muss hier einen neuen thread aufmachen....mir scheint dass für dieses Thema fast schon ein eigenes Forum zu füllen wäre...

Aber jetzt zum Thema:
Mein jüngstes Erzeugnis ist jetzt im Juni endlich 18 geworden und hat nun auch (mit 3 jähriger Verspätung) einen Hauptschulabschluss hingelegt (Notenschnitt etwa 3). Der gegen mich bestehende Unterhaltstitel ist im Juni abgelaufen, somit sind jetzt beide Elternteile unterhaltspflichtig. Mutti ist selbständig und verdient natürlich fast gar nix (möglicherweise hat sie zuviel beim Leutnant Dino gelernt?).

Der Nachwuchs hat schon viele Bewerbungen geschrieben aber natürlich nur Absagen erhalten. Ich habe schon Diskussionen mit meinem Nachwuchs geführt und ihm versucht verständlich zu machen daß mit diesen Grundvoraussetzungen (also für den Hauptschulabschluß 3 jahre länger benötigt als normal) es sich schwierig gestaltet überhaupt was zu finden. Ich bin auch nicht mehr bereit ihn weiter zu alimentieren um z.B. jetzt nochmal 2 Jahre zur Schule zu gehen um ne mittlere Reife zu machen.

Soweit ich verstanden habe unterliege ich keiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit mehr sobald Kind 18 ist und die allgemeine Schulausbildung abgeschlossen ist. Beides ist in meinem Fall gegeben.
Für den August habe ich ihm noch Unterhalt überwiesen (er lebt im Haus seiner Mutter). Ich habe vor ab September die Zahlungen einzustellen und abzuwarten ob entsprechende Forderungen gestellt werden.

Frage an das Forum: sind euch Fälle bekannt in welchen trotz der oben genannten Randbedingungen eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit besteht?
Entsprechend würde ich dann weitere Schritte planen...

Grüße vom Zahlmeister (welcher hoffentlich bald einen anderen Nick wählen kann).

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  Unterhaltsberechnung Jugendamt
Geschrieben von: Nappo - 05-08-2014, 17:34 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir mal helft. Ich will nicht faul sein und suche schon nach entsprechenden Therads, aber ich hatte noch Probleme, etwas zu finden. es geht um Folgendes: (Kein Brief, der mich betrifft, sondern einen anderen Vater):

JA-Brief

Dieser Vater gabe dem JA Auskunft. Daraufhin:

Sehr geehrter Herr Vater,

bla bla bla

Nettolohn im Durchschnitt: 2.453,41
Erstattung Finanzamt 86,51
Nettolohn gesamt: 2.539,92
./. 5% Pauschal 127,00
Bereinigt 2.412,92

Zahlen Sie nach Stufe 4 DD (115%) nun 398 Euronen an das Kindchen!

Darüber hinaus werden von der Mutter Kinderbetreuungskosten geltend gemacht. Aufwendungen hierzu gelten grundsätzlich als Mehrbedarf für den Mutter und Vater anteilig aufzukommen haben. (vgl. hierzu BGH FamRZ 2008, 1152; 2009, 962 Rn. 32)
Vorliegend wurden für die Zeit vom 01.08.2013 - 31.01.2014 im monatlichen Durchschnitt 102,84 Euronen an Kosten nachgewiesen. Hiervon haben Sie neben dem laufenden Unterhalt somit 51,42 Euro zu tragen.

------------

Das Ding ist doch faul! Sachdienliche Hinweise sind erwünscht zwecks Weiterbildung des TO und Beratung des Vaters ;-)

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  Unterhalt für angehende Studentin
Geschrieben von: masku - 05-08-2014, 16:43 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (33)

Liebes Forum,

benötige mal wieder Euer fachkundiges Wissen und Erfahrung.

Töchterlein hat Ihr Abi in der Tasche und bereits einen Studienplatz.
Ofiziell hat meine Tochter mir gegenüber nichts gesagt, rein gar nichts.
Alles was ich nun hier schreibe, weiss ich aus inofiziellen Quellen:

Da es sich um eine private Hochschule handelt, kostet diese monatlich 400 Euro, plus Wohnung.
Es soll sich wohl um ein duales Studium handeln, bei dem sie eine Ausbildungsvergütung erhält.
Anders kann ich es mir auch nicht erklären wie sie es finanzieren will.
Nun hätte ich natürlich gerne Auskunft von ihr, wie sie das alles finanzieren will und auch sämtliche Auskünfte rund ums Studium ( Studienzeit usw. )
Auch habe ich noch nichts vom BAFÖG Amt gehört, sollte es wider Erwarten doch kein duales Studium sein.

Zu welchen Auskünften ist sie mir gegenüber verpflichtet wenn sie weiterhin Unterhalt begehrt?
Sie wird natürlich auch noch zukünftig Barunterhalt von mir fordern.
Doch dazu benötige ich doch irgendwelche Eckdaten???

Wenn sie mir diese Auskünfte verweigert, kann ich den Unterhalt einstellen im Bezug auf ihre Auskunftspflicht der sie dann nicht nachkommt?
Hat sie nicht mir gegenüber eine Bringpflicht?

Hat jemand Tipps für mich, welche Auskünfte ich einfordern kann?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

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  Vaterschaft anhängen
Geschrieben von: Spikywahn - 02-08-2014, 09:43 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (22)

Hallo Gemeinde,
ich führe seit über 20 Jahren eine Ehe, welche vor 5 Jahren mit einer Krise
behaftet wurde: ich hatte ein kurzes Verhältnis mit einer anderen Dame.
Sie bekam ein Kind (von mir), es ist heute 4.
Sie war zu dieser Zeit ebenfalls verheiratet, ihr Mann war nicht zeugungsfähig und hatte damals schon 5 Kinder auf dem Wege der künstlichen Befruchtung bekommen.
Als Sie mir damals von der Schwangerschaft erzählte schenkte ich ihr zunächst keinen Glauben, gab aber nachher an das Kind mit Ihrem Mann gemeinsam groß zu ziehen....
.... mittlerweile hat Sie die Scheidung durch und Ihr EX- Mann hat Sie verklagt das der Jüngste eben nicht Sein Kind sei. Klage ist durchgekommen mit gravierenden Verfahrensfehlern wobei man wirklich nur mit dem Kopf schütteln muss :
- er wusste natürlich von nichts, obwohl er garnicht zeugungsfähig ist
- Sie wusste natürlich auch von nichts !
- der Hammer ist,schriftlich in der Urteilsbegründung steht, das Sie das letzte Mal Geschlechtsverkehr (damals) Ende April/ Anfang Mai mit ihrem heutigen Ex hatte. Das Kind kam Mitte März zur Welt, demnach ein knapp 11-Monatskind.....
Jetzt werde ich verklagt, und nach erster Anhörung (fehlerhaftes Urteil wurde überhaupt nicht beachtet) soll ich zunächst zum Abstammungsgutachten....
Ich habe mittlerweile meine Firma geschlossen, meine Frau steht allerdings hinter mir.
Ich will auf jedenfall dieses Gutachten vermeiden und möchte untertauchen.....
Wohnsitze im europäischen Ausland wären kein Problem.
Hat ein Leidensgenosse evtl. ein paar Tips für mich wie das am besten alles anstelle?
Zur Fahndung werde ich doch wohl kaum ausgeschrieben, da es auch kein Urteil gibt. Desweiteren ist die Sache eigentlich rechtlich sowieso verjährt(2 Jahre ab Kenntnis).
Über Infos würde ich mich herzlich freuen.(Am liebsten via PN)
Danke

beste Grüße
Spikywahn

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  Mutter untersagt Kontaktaufnahme
Geschrieben von: Fin - 01-08-2014, 12:55 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hallo zusammen,

meine Ex läßt in den letzten Monaten immer wieder Umgangtermine ausfallen.
In Abstimmung mit dem Jugendamt, sehe ich von Ordnungsmitteln momentan noch ab, um eine anstehende Elternberatung nicht zu gefährden.
Das Jugendamt empfielt, dass ausgefallene Termine nachgeholt werden - und, dass meine Ex und ich uns dazu abstimmen. Das versuche ich per E-Mail, SMS, telefonisch oder persönlich. Ohne Erfolg.

Meine Ex untersagt mir nun gerade jegliche Art von Kontaktaufnahme zu ihr. Ausnahmen wären nur zeitlich dringende Dinge, die unseren Sohn betreffen. Für Fragen verweist sie mich an ihre Anwältin.

Wie geht man damit um? Klar kann ich nun die Kommunikation über ihre Anwältin laufen lassen. Muss ich das sogar, weil meine Ex mir sonst Stalking vorwerfen kann?
Oder ist es ratsam, die Mutter in die Verantwortung zu nehmen, direkt mit mir zu kommunizieren?

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  Kindesunterhalt Schrieb vom JA
Geschrieben von: Cocktail - 29-07-2014, 20:39 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (14)

Hallo,

heute habe ich einen Brief vom JA wegen einer Unterhaltssache meines 4 Jährigen Kindes bekommen

Ich war mit der KM nie verheiratet
Sie hat das volle Sorgerecht (bei uns hat das bis jetzt auch immer so geklappt, haben ein recht gutes Verhältnis)

bis jetzt zahlte ich monatlich 133€ und soll ab sofort bis zur Neuberechnung 225€ zahlen. (Unterhaltsrechner sagt 241€ voraus)

Ich soll dem JA nun einen Nachweis der Höhe meines Arbeitseinkommens der letzten 12 Monate vorlegen und einen Fragebogen ausfüllen

Mein Nettoeinkommen ist knapp über 1500€

Das Kind ist einmal unter der Woche von Mittag bis Abend und am Wochenende bei mir. Wie auch in den Ferienzeiten (Sommer, Winter und ein paar Feiertage)
Außerdem ist es des öfteren auch noch bei meinen Eltern

Ich wohne mit meiner jetztigen Freundin in einer gemeinsamen Wohnung in der wir auch ein Kinderzimmer für mein Kind haben.

Wie gehe ich nun am besten vor?

1.Muss ich den Fragebogen komplett ausfüllen? d.h. auch das Netto-Einkommen meiner Freundin? Sie hat doch normal nix damit am Hut.

Genauso was hat mein Arbeitgeber, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und sonstige Nebenleistungen (z.B. freie Kost, Wohnung, sonst. Naturalleistungen) damit zu tun?

2. Habe ich ein Anrecht auf Minderung des Unterhaltes aufgrund dessen das es recht oft bei mir ist?

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  befristung Titel wegen befristeter Stelle
Geschrieben von: ghostwriter - 29-07-2014, 20:15 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hallo,

ich habe seit 3 Monaten eine Arbeitsstelle bei einem lokalen Unternehmen angetreten. Vor dieser Zeit bekam die Mutter Unterhaltsvorschuss (Selbständig + Nebenjob unter Selbstbehalt).
Nach Berechnung des Unterhalts kam jetzt aufgrund der eingereichten Beistandsschaft die Forderung den Unterhalt zu titulieren.
Die neue Arbeitsstelle ist erst mal bis 31.12.14 befristet. Gibt es irgendwie eine Möglichkeit den Titel auf diese Zeit zu beschränken um bei eventueller Arbeitslosigkeit bzw. erneuter Selbständigkeit die drohende Schuldenfalle zu vermeiden? Bzw. wie groß sind die Chancen auf Herstellung des "Vorzustandes", den Titel wieder auf 0, zu bekommen? Wenn ich das richtig gelesen habe auf den unzähligen Seiten, dann nur über eine Änderungsklage, oder?

Und gleich noch eine Frage: Ich hole meinen Sohn jedes Wochende bei einem einfachen Fahrtweg von ca. 110km - macht also pro Wochenende satte 440km. Kann man hier irgendetwas geltend machen um z.b. den Unterhalt zu mindern?!

Vielen Dank schon mal für die Mühe und evtuelle Hilfe!

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  Tatsächliches Recht auf Zeugniskopien?
Geschrieben von: suppenkasper - 29-07-2014, 15:12 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Moin zusammen
Ich habe von meiner Tochter (letztes Jahr Abi gemacht) seit der 8. Klasse kein Zeugnis mehr gesehen - mein Advokat meinte, man hätte nur ein Anrecht auf einen "Schulbesuchs-Nachweis" nicht aber auf das Zeugnis selber.

Nun möchte ich aber definitiv das Abi-Zeugnis sehen, bevor mein Kind zum Studium geht - wie stelle ich das an, ohne gleich wieder Gerichte zu bemühen und unsinnige Kosten zu produzieren?

Gibt es tatsächlich eine eindeutige Rechtsgrundlage?

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  Umgang Ferien Vater kann nicht Kind langweilg
Geschrieben von: gurti - 28-07-2014, 21:26 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Hallo,

konnte mich hier nur kurz einlesen aber zu meinem ANliegen habe ich leider nichts gefunden.

Ich und mein Ex-Mann haben seit 3 Jahren eine Umgangsvereinbarung. Es kam immermal zu Schwierigkeiten, mal wollte unser Sohn nicht dann hat Der KV rumgesponnen. Muss dazu schreiben das unser Soh (13) sehr ausgefuchs ist und uns gegeneinanderer auch ausspielt.
Zum Fall: KV hat jetzt 3 Wochen Ferienumgang. Erste Woche waren beise zusammen verreist. m sonntag stand mein Sohn das erste Mal bei mir wieder in der Tür mit der aussage: Mir ist langweilig. Als ich ihn fragte warum er nicht wie ausgemacht mit dem KV in Leipzig bei seiner Oma sei, meinte er die hätte keine Zeit, was dazwischen gekommen. Haben dann noch zusammen was zum Kaffee gegessen und ihn dann zum KV verabschiedet ( wohnen nur 100m entfernt).
Heute Mittag war unser Sohn wieder da, das gleich (LANGweilig). Fragte ihn warum er denn nicht mit Papa mal ins Freibad ginge, schönes Wetter und so. Alles blabla, hat sich dann in seinem Zimmer eine Stunde beschäftigt und ist dann wieder zurück zum KV.

2 Stunden später ruft mich KV an mit der Bitte ich solle doch mit dem Jungen baden fahren, er kann nicht.

Meine Frage: Ist es meine Aufgabe als Mutter auch noch die Beschäftigung und Freizeitaktivität meines Sohnes in der Umgangszeit seines Vaters zu unternehmen?

Ich finde das frech von Ihm (KV). Ich muss doch auch sehen wie ich die Ferien gestalte und da habe ich auch keinen wo ich meinen Sohn mal baden schicken kann.

Was meint ihr dazu, soll ich das zulassen oder ist das vielleicht nur wieder eine Masche meines Kindes ( Papa gerade langweilig, da spring ich mal zu Mutter die macht da was)?

Danke für Antworten.

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