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  Wo wird volljährige KU nicht verfolgt?
Geschrieben von: naivundunwissend - 13-07-2014, 14:40 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (16)

Hallo!

Ich suche noch nach Lösungen, u.a. ist darunter eine Auslandsflucht, weil mir hier wahrscheinlich bis ans Lebensende nichts mehr (ausser Schulden und Perspektivlosigkeit) bleibt.
Zudem trotz Dipl.-Ing. persönlich total schwindende Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Für fürsorgende Väter eine Erklärung:
Von dem KInd habe ich ausser stetigen Druck und Ärger und stetig wachsendem Schuldenberg nichts gehabt. Es seit fast zwei Jahrzehnten nicht mehr gesehen.
Und die KM, die mir mit definitiv gesteiertem Eifer mit etlich verschwiegenden Schwangerschaftstests, Frauenarztbesuchen (der hinterher sogar sein Schweigegelübte brach, und mich fragte, ob ich denn so jung und in Ausbildung schon eine Familie gründen wolle? Antwort natürlich NEIN, selbstredend!), und sogar letztendes des angeblichen Vorhandenseins einer Latexallergie deswegen ein Kind machte (trotz Pille und anderen Schutzes), weil sie einfach ihre Lehre nicht beenden wollte (!), wo ich allerdings selbst ungelernt ganz am Anfang meiner langen Ausbildung stand, außer (betrügendem) JA, druckmachenden und fantasievollen Anwälten und unfairen Gerichten, und auch damit mir völlig vermasseltem Lebenslauf...
Übrigens kannte sich die KM dank ihrer Mutter bestens über samtliche Erstattungen beim Sozialgeld aus und ließ kleine (Geld-) Quelle aus, die ich jetzt sogar unterhalb(!) des Sozialsatzes zurück bezahlen darf. Das Kindermachen machte sie im Rhythmus von zwei Jahren noch bei anderen Vätern... Ja sowas gibts, was ich zuvor noch nicht kannte, naiv, ich weiss!

Der nach Gusto der KM gestattete Umgang glich direkt dem einer am Faden befestigten Wurst (KInd), nach dem ein Hund (Vater) schnappt, und bei Interesse dem sofortigen Wegzug derselben, Fachleute nennen das emotionale Erpressung, daran erkrankte ich schließlich...
Was folgte war neben alleinigem Sorgerecht, druckmachender Beistandsschaft, letztendlich totaler Identitätswegnahme Namensadoption...kurzerhand der "Besitz" der Mutter am Kind. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Das als kurze Erklärung.
Unnötig zu erzählen, das KM Hausfrau war und ist, und das KInd bei der Mutter lebt, versorgt ist es auch zusätzlich vom Adoptivvater.


Wenn Flucht dann ganz und auf Nimmerwidersehen,
(ich weiss Dino, der 48 seitige Reisepass hält nur zehn Jahre!)
sprachlich gehts in deutsch, englisch, französisch, ein bisschen spanisch

1. Wo ist es unwahrscheinlich, wegen der Unterhaltspflicht gegenüber einem volljährigen
Kind verfolgt zu werden?
2. Bestehende Unterhaltsschulden sind massig aufgelaufen, Wo werden sie wahrscheinlich eher nicht auf absehbare Zeit eingetrieben?



zu 1. p schrieb dazu schon im wirklich absolut lesenswerten faq:[/quote] Es sei ein sehr deutsches Phänomen. In Skandinavien und in vielen anderen Ländern ist das überhaupt nicht bekannt. [/quote]

Vielleicht wäre mal dazu das Anlegen einer Art Ländertabelle in der Form einer White und Blacklist sinnvoll.



an p*
Vielleicht habe ich als Neuling noch nicht sauber genug im Forum recherchiert, ob die Frage schon existiert, dann bitte um Nachsicht, p*
(ausserdem kannst du auch die Eingangserklärung auch unter "meine Geschichte" umsetzen, falls schon zu lang. Ich weiss, unsortiert, aber irgendwie muss ich jetzt doch mal anfangen.

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  Weis nicht wo mein Kind übernachtet
Geschrieben von: Kämpfer - 12-07-2014, 12:45 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (41)

Hallo, folgendes ist diese Woche vorgekommen.
Ich hatte schon 8 Tage bevor ich mein Kind am Mittwoch von der Kita abholen wollte der Mutter bescheid gegeben und sie sagte das ich sie nicht sehen werde und bot mir zugleich an das ich sie am Freitag übernacht nehmen könne weil sie arbeiten müsse. Also hat sie mir den Umgang für den Mittwoch verweigert und für den Freitag hatten wir eine einigung das ich sie übernacht nehme.
Wir haben das gleiche Sorgerecht und haben nur eine verbale Umgangsregelung getroffen, aber ich möchte mein Kind öfters sehen und es wird mir ausserhalb der verbalen Regelung verweigert.
Also bin ich dann Mittwoch zur Kita gefahren und weder Kind noch Mutter waren da und keiner wusste wo sie sind!? Ich hatte die Mutter mehrfahch angerufen oder angeschrieben und bekahm keine Antwort wo mein Kind sei.
Am Donnerstag rief die Mutter mich kurzfristig an und sagte das ich mein Kind morgen nicht sehen kann weil es nicht meine Woche sei und legte wieder auf. Ich hatte keine Chance zu reden oder ähnliches, also bin ich dann Freitag auch wieder zur Kita gefahren um mein Kind zu holen, aber auch da war wieder niemand und es wusste auch niemand was. Ich hatte die Mutter wieder mehrfach angerufen oder angeschrieben aber ich bekahm keine Antwort wo mein Kind ist.
Ich wusste ja das die Mutter abends arbeiten musste und bin mal zu ihrer arbeit gefahren ob sie denn wirklich arbeiten muss weil sie mir den Umgang ja verweigert. Ihr Auto stand da also war sie arbeiten aber im Auto war kein Kindersitz, somit ist die frage wo bitte mein Kind ist??? Die Mutter hatte mich gesehen und natürlich gefragt was ich hir mache und ich fragte nur wo den mein Kind ist weil sie ja arbeiten muss!? Die Mutter hat nicht geantwortet und ist gegangen. Und ich hatte sie nochmal angeschrieben und gefragt, wo denn mein Kind sei übernacht, weil sie es ja nicht bei sich hat und arbeiten muss?? Keine Antwort.

Nun meine Frage:
Wir haben das Gemeinsame Sorgerecht, die Mutter verbietet mir den Umgang mit meinem Kind (unser Kind ist 17 Monate alt), wenn die Mutter arbeiten muss möchte ich gerne mein Kind übernacht nehem aber sie verweigert den Umgang und sagt mir nicht wo mein Kind ist.
Also was kann ich tun oder welche Rechte oder Pflichten hat die Mutter?

P.s.: einen Umgangsantrag habe ich schon vor Gericht gestellt und warte auf Termin.

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  Ein Richter für alle Familienrechtssachen
Geschrieben von: chuloralf - 10-07-2014, 19:09 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo,
ich habe mal gelesen bzw. gehört, es gäbe einen Grundsatz, daß alle Familienrechtssachen wenn möglich vom gleichen Richter behandelt werden. Ich bin jetzt gerade bei einem Amtsgericht in einem Verfahren zu KU und einem zweiten Verfahren zu einer Umgangsregelung. Beim KU eine Richterin und bei der Umgangsregelung ein Richter. Das ist aus meiner Sicht nicht gut und führt zu Irritationen.

Jetzt zu meiner Frage: lässt es sich einfordern, daß ein Richter beide Angelegenheiten behandelt? Wenn ja, wie geht man da vor?

Gruß
c

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  Hauserwerb bei Unterhaltspflicht und Aufstockung
Geschrieben von: Absurdistan - 09-07-2014, 12:49 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (55)

Hallo, mein Vater würde gerne sein Haus an mich weitergeben. Die Kredite sind im Moment so günstig das eine Umschuldung ca. 6000 Euro im Jahr sparen würde. Evtl. würde ich einen Kredit bekommen für das Haus.
Dann hätte ich Eigentum welches noch abbezahlt werden muß.
Zur Zeit ist das mit Umgang und Unterhalt aber so das ich knapp bei Kasse bin. Hätte ich weiterhin Anspruch auf Aufstockung? Da das Haus noch abbezahlt werden müsste, hätte ich kein höheres Einkommen. Könnte ich trotzdem noch aufstocken?

Wie ist das mit dem Unterhalt? Würde sich dadurch der Unterhalt erhöhen? Müsste ich das Haus verkaufen sollte ich mal nicht Unterhalt zahlen können?
lg

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  fiktive Frage - Unterhalt bei 17-jährigem Abiturienten
Geschrieben von: mimamause - 08-07-2014, 16:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (38)

hi,

jetzt muss ich auch mal fragen. Mein Großer hat heute das Zeugnis zur mittleren Reife ausgehändigt bekommen. Er ist gerade erst 15 geworden (1 Jahr früher eingeschult), wird also voraussichtlich beim Erwerb des Abis grad 17 geworden sein.

Wie sieht es da aus mit dem Unterhaltsanspruch gegenüber dem KV (also nach dem Abi)? Richtet der sich nach Abschluss oder nach Volljährigkeit? Und bin ich ab Abi oder Volljährigkeit barunterhaltspflichtig?

Junior überlegte gestern dann (leider ein wenig zu laut Big Grin), nach dem Abi erstmal 1 Jahre "Erholungspause" machen zu wollen (hä??? Wovon????).

Ich hab ihm erstmal vermittelt, dass ich "den-[Unterschreitung des Mindestniveaus]-vorm-Rechner-plattsitzen" nicht finanzieren werde. Nur, um da gleich keine Illusionen aufkommen zu lassen.
Wenn er ne Pause braucht vorm Studium soll er halt ein FsJ machen oder als AuPair in die Welt gehen. Das würde ich auch finanziell unterstützen.

Müßte ich ihn finanzieren, wenn er ein Jahr lang faul auf der Couch liegt?

Ich denke, dass ist noch nicht ganz ernst gemeint von ihm und bis dahin fließt auch noch viel Wasser die Spree runter aber wie wäre das Unterhaltsrechtlich?

Wohnen wollen würde er sicherlich weiterhin hier.
Kann ich ihn wenigstens zu nem Nebenjob nötigen, wenn er nicht mit grad 17 ein Studium beginnen will?

Ich denke zwar, dass die Grundsteine in seinem Kopf richtig gelegt wurde und er das nicht wirklich vorhat aber das mal durchzuspielen in Gedanken kann ja nicht doof sein Big Grin

mmm

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  Kann man den Kontakt zur Schwiegermutter unterbinden?
Geschrieben von: michxo - 08-07-2014, 13:06 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Hallo, also ich habe folgendes Problem. Es betrifft meine Schwiegermutter die sich jedesmal aufführt wie Honk.
Sobald sie mich sieht, also es kann auch ein zufälliges Treffen sein dreht sie am Rad. Schnappt die beiden Jungs und zieht sie hinter sich her und beleidigt mich vor den Kindern.
Das ich mich verpissen soll und führt sich auf wie ... ich kann das gar nicht beschreiben. Ebenso war es vor wenigen Wochen. Ich brachte den Kleinen zu meiner Exfrau zurück und sie war auch dort. Sie schnappte sich den kleinen und zog ihn ins Haus und schloss die Tür 5 mal ab.
So weit so gut... das Problem war nur das meine Kinder 3 Wochen zur Kur gefahren sind und ich mich gerne von ihnen verabschiedet hätte. Was nicht wirklich möglich war in 30 Sek. Ja, so nett war meine Ex dann doch und schickte die Kinder kurz heraus... aber die stecken in einen Loyalitätskonflikt. Und meines achtens ebenso die Mutter mit ihrer Mutter. Man stelle sich vor mann bekommt einen Beschluss Gewaltschutz .. hat ja keine seltenheit hier. und es stellt sich heraus das meine Ex dies gemacht hat auf anraten ihrer Mutter weil ansonsten nimmt sie die Kinder nicht mehr. Krass... hätte ich nichts gegen gehabt^^
Aber das Problem ist einfach das was sie vor den Kindern sagt und was sie macht. Und ich habe dann jedesmal verstörte Kinder bei mir.
Kann man diese Frau nicht vom Umgang ausschliessen??? Gerichtlich oder so ? Hat jemand sowas schon mal gemacht ? Macht es Sinn?

Der Witz ist meine Ex sagt einfach naja das war ja nicht ich sondern meine Mutter die das gesagt hat. Ja, der sie den Umgang mit unseren Kindern anvertraut.
Der älteste ist fast 10 Jahre der sagte gestern Zitat: Ja, Oma drehte mal wieder ab"

Wie man sich dann vorkommt, unglaublich man versucht ein normales Verhältnis zu den Kinder und für die Kinder zu schaffen und jedesmal versaut diese Person dieses.

Wie ich die Deutsche Rechtssprechung kenne wird auch das niemanden interessieren und die Tanten vom Jugendamt werden sagen ja das war ja nun so aber wie kann man es in Zukunft besser machen!!!

Vielen Dank...

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  Rückstände nicht titulierter Unterhalt
Geschrieben von: bio - 07-07-2014, 15:34 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Mich würde mal interessieren, wie lange zurück Unterhalts"rückstände" geltend gemacht werden können. Knackpunkt dabei, der Unterhalt ist nicht tituliert, jedoch mit Inverzugsetzung in einer bestimmten Höhe gefordert.

Gibt es da Fristen,Stichwort Schuldnerschutz?

Kennt jemand die Berechnung für die Haftungsquoten beim Mehrbedarf?

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  Unterhalt und Wegfall von H4
Geschrieben von: bubi - 01-07-2014, 21:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (40)

Da meine Frau ab diesen Monat wieder Arbeiten geht, werden wir wohl aus H4 rausfallen. Wie ist das nun mit dem Unterhalt, da ja die KM der Großen auch H4 bekommt. Tituliert sind aktuell 272€, Kind ist 14. Bedarf der Großen ist durch Unterhalt und Kindergeld gedeckt. Können die trotzdem vom JC auf mich zu kommen und sagen, ich muss mehr Bezahlen?
Gruß

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  Exfrau zieht Paragraph 170 was nun ?
Geschrieben von: Augustin - 01-07-2014, 10:41 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (20)

Hallo zusammen,
meine Exfrau hatte eine Strafanzeige gestellt gegen mich wegen Unterhaltsverletzung nach Paragraph 170.Hausdurchsuchung erfolgte bereits, ohne Erfolg.

Meine Exfrau hat einen titulierten Unterhaltstitel gegen mich wobei ich hier eine Abänderungsklage eingereicht habe die aber noch nicht entschieden ist
Trotzdem hat Sie Strafanzeige gestellt obwohl ich jeden Monat 100 Prozent lt. Düsseldorfer Tabelle bezahlt habe.(Der Unterhaltstitel ist natürlich höher als die Düsseldorfer Tabelle)
Nun meine Frage, darf die das ?
Wenn ich mir den Paragraphen 170 durchlese gehts doch nur um den gesetzlichen Unterhalt nicht um irgendwelche privat geschlossenen (titulierte) Verträge,oder?
Kann ich dagegen was tun ?

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  Fragen an Kindesunterhalt und Kinderfreibetrag
Geschrieben von: foggybottom - 30-06-2014, 16:04 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (25)

hallo Leute,

Ich hab ein notariell abgeschlossene Ehevertrag. Den Ehevertrag würde bei meiner Fraus Familien Notar gemacht, 2 mal, ausdrücklich nach Ihren Wünsch, den einziger Teil der mir irgendetwas gebracht hat ist der Teil "Vereinbarung über den Kindesunterhalt":

„Die Beteiligten vereinbaren, dass für den Kindesunterhalt im Innenverhältnis ausschließlich Frau XXX aufzukommen hat, solange das Kind bei Frau XXX lebt. Insoweit stellt Frau XXX Herrn XXX im Innenverhältnis von jeder Unterhaltsverpflichtung frei“

Hierzu möchte ich auch sagen das meiner Ex-Frau nicht nur wesentlich mehr als ich verdient hat und tut, sondern ist auch Wohlhabend. Beim Wohlhabend meine ich das sie mehrere Wohnungen besitzt hier im DE und auch zwei Häuser und einen Wohnung in London auch. Sie ist liquid und hat keinerlei Finanzielle Problemen, im Gegensatz zu mir.

Ich, im Gegensatz zu meiner Ex-Frau, bin ein ganz normal Arbeitnehmer der Standard verdient – nicht über den durchschnitt und auch nicht unter den durchschnitt. Jetzt scheint aber genau das Problem zu sein weil meine Ex-Frau plötzlich scharf ist auf meinen kleinen 0,5 Kinderfreibetrag.

!??! hab ich mir gedacht, wieso das dann? Brief von meinen Finanzamt bekommen, dann meinen Exs Familien RA. Und das obwohl wir sind seit 2006 geschieden sind und ich immer den 0,5 Kinderfreibetrag gehabt habe!

Anscheinende ist Ihr Geld Ansammlung so groß geworden das es ihr jetzt Finanziell sinn macht den ganzen Kinderfreibetrag zu beantragen.

Nur folgendes: obwohl ich nie Kindesunterhalt an meiner Ex-Frau bezahlt habe zahle ich jede Wochen einen Freiwilligen summe direkt an meiner Tochter im Bar. Meiner Tochter besucht mich jeden Freitag und übernachtet bei mir, bzw. uns. Für mich ist das kein kleine summe auch (50,- EURO der Woche).

Zu meiner Frage: Kann meiner Ex-Frau einfach so jetzt meine hälfte der Kinderfreibetrag kassieren obwohl Sie mir selber von den Kindesunterhalt Freigestellt hat?

Grüß und vielen Dank im Voraus!

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