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  Aberkennung Sorgerecht wegen gestörter Elternkommunikation ??
Geschrieben von: ArJa - 13-08-2013, 09:45 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Moin , sitze hier im Urlaub und bekomme gerade mitgeteilt, dass meine Exe einen Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts
( bislang gSr ) wegen gestörter Elternkommunikation gestellt hat.

Fakt ist, dass sie nahezu jedesmal bei der Kindesübergabe ( Tochter,10 J. ) in Gegenwart des Kindes einen Streit vom Zaum bricht; beim letzten Umgang mit dem Vorwurf, ich würde sie im Ort schlecht machen und diskreditieren..

Ich habe ihr mehrfach mitgeteilt, dass ich diese Streitereien mit ihr nicht vor dem Kind und nicht an der Haustür austrage .. sie könne mich gern anrufen, was aber nicht erfolgt ...

Natürlich fragen mich die Leute in unserem kleinen Ort, wie es jetzt mit meiner Tochter umgangsmäßig laufe ( bin halt bekannt wie ein bunter Hund und meine Situation hat sich natürlich herumgesprochen ..) und da gebe ich sachlich schon Auskunft, dass mein Kind seit der Trennung vor 2 Jahren Übernachtungsumgänge und gemeinsame Ferienaufenthalte ablehnt ... ist auch die Wahrheit, hab mir ja nichts zuschulden kommen lassen ...

Bislang habe ich immer geglaubt, dass das Sorgerecht nur bei Alkohol, Drogen, Gewalt, Mißbrauch und Vernachlässigung aberkannt würde, habe aber bei meiner Recherche im Netz Fälle herausgefunden, wo dem Vater allein aufgrund der von der KM initiierten Kommunikationsproblematik das gSr zugunsten der KM aberkannt wurde, unglaublich ...

Mir ist schon bewußt , dass im täglichen Leben das Sorgerecht nicht die gleiche Bedeutung wie das Umgangsrecht hat; ich wehre mich jedoch vehement dagegen, dass mir unterstellt wird ich hätte Anlaß für die Aberkennung des Sorgerechts gegeben- ein Recht, für das viele Väter bis vor die höchsten Gerichte gezogen sind..

Wie seht Ihr die Chancen der Ex ?

Gruß
ArJa

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  Rechtskraft einer Beschwerde
Geschrieben von: Jessy - 12-08-2013, 13:03 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (28)

Kurze Frage:

Wenn man gegen bestimmte Punkte eines Beschlusses Beschwerde einlegt, wird dann eigentlich der Rest des Beschlusses trotzdem rechtskräftig? Oder hebt die Beschwerde die Rechtskraft des ganzen Beschlusses komplett auf (also auch die Punkte, über die man sich nicht beschwert hat)?

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  Zahlungsverbot
Geschrieben von: outburned - 12-08-2013, 10:54 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (19)

hallo,

es ist einigermassen akut bei mir, die vorgeschichte will ich mal fortlassen.
es geht mir eigentlich nur um das begreifen eines gerichtsvollzieherschreibens.
es wurde bereits pfändungsversuch bei mir zu hause unternommen. ohne ergebnis. es geht um unterhalt für erwachsenes kind welches mich verklagt auf unterhaltserhöhung.(habe bis 18. lenbensjahr regelmässig einen titulierten uh bezahlt).
ach ja, zwangsgeld wurde auch bereits festgelegt. (ersatzweise haft).
ich bekam letzte woche dann zwei briefe. 1.) über rückständigen uh ca.€ 800,- und dann über das zwangsgeld ca. € 450,-.
titel des schreibens war "vorläufiges zahlungsverbot" an arbeitgeber und bank. lt. § 845 zpo.
ist das jetzt eine vollstreckung (pfändung)?
verhandlung mit der bank zwecks umgruppierung der ausgaben und bezahlen des geforderten uh ist ja dann wohl hinfällig?

danke im voraus für antwort gruss outburned

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Question Daenemark
Geschrieben von: sandman - 12-08-2013, 05:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hallo Leidensgenossen,

Ich verfolge seit laengerem die Diskussionen hier. Habe jetzt nach laengerem erfolglosem Kampf um die Kleene die schwere Entscheidung getroffen den Abgang zu machen.

Habe in einem Thread gelesen, das in DK kein Titel vollstreckt wird ? Frage ist das noch immer so ? Wer koennt mir Hilfestellung oder infos geben zwecks Situation in DK ? Da ich ueber eine gefragte Ausbildung verfuege und mehrsprachig bin, muesste ich eigentlich ohne groessere Probleme eien Festantellung abgreifen koenne. Wie sieht esw aus mit dem EU Recht. Wie gut bin ich zu finden wenn keiner im voraus was weiss und ich auch meine Familie nicht einweihe ? Karre verkaufen und neue in Dk anschaffen oder nicht ? Wer hat praktische Erfahrungen mit DK Buerokratie ?

Fue jede Antwort bin ich euch dankbar. Ps Bin kein Deutscher, aber Eu Buerger

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  Scheidung durch Ex vor Trennungsjahr einreichen lassen?
Geschrieben von: Antragsgegner - 10-08-2013, 11:15 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Moin,

meine Ex hat mir angeboten, weil sie meinem weiteren Glück nicht im Weg stehen will und der Kontakt aktuell recht gut ist, wenn ich es wünsche die Scheidung einzureichen.

Das Trennungsjahr ist noch nicht abgelaufen. Rentenkontomässig wäre es natürlich von Vorteil.

Das Risiko, wie es mein Anwalt mir anfangs schon sagte, ist aber wohl, dass wenn wir dem Richter beide nicht glaubhaft vermitteln können das wir vorher zumindest "getrennt von Tisch und Stuhl" lebten und das schief geht das Trennungsjahr von vorne anfängt ab dem Datum des (Nicht)-Urteils.

Wie sollte ich mich verhalten?

Ich persönlich will die Scheidung Anfang Dezember einreichen, genau an dem Stichtag unserer Trennung um auf Nummer sicher zu gehen (Tag ihrer Ummeldung).

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  angelegenheiten von erheblicher bedeutung
Geschrieben von: Dodo - 10-08-2013, 00:40 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (18)

Hallo zusammen,
Ich habe folgendes Problem und hoffe, dass jemand mir dabei behilflich sein kann.
Wir sind geschieden seit 10 Jahren und haben eine Tochter ( 14 ), für die wir das gemeinsame Sorgerecht ausüben. Die Schule bietet eine Schulreise ins Ausland für eine Woche. Die verbindliche Anmeldung erfolgte ohne meine Zustimmung durch die KM und sogar ohne vorherige Infos. Ich bin gegen einer solchen Reise, vor allem weil es sich um eine Busreise handelt. Die KM ist der Meinung, dass es sich nicht um Angelegenheit von besonderer Bedeutung handele, ich dagegen bin doch der Ansicht, dass es sich genau um eine Angelegenheit von besonderer Bedeutung ist.
Die KM hat bereits einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim FG gestellt und das gericht lässt sich viel Zeit damit, allerdings ist das Problem, dass die Reise schon in einer Woche ist und die Schule der Meinung ist, dass dies keine angelegenheiten von erheblicher bedeutung genau wie der Richter, der dazu nur einen Hinweis machte, aber noch kein Urteil gefällt hat.

Was meint Ihr ?
Wer hat in diesem Fall Recht und wie kann ich diese Reise verhindern ?

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  Afrikanerin in Zürich
Geschrieben von: Valerian - 08-08-2013, 21:42 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (16)

Ich könnte mich hier mit meinem Fall so einigen anderen anschliessen. Und in einem anderen Forum bin ich schon länger aktiv. Leider bisher ohne greifbares Ergebnis. Deshalb habe ich den Fall jetzt grob zusammengeschrieben und hier veröffentlicht:
http://bit.ly/11Oik0Q

Derzeit geht es darum, ob ich meine Tochter, die sehr an mir hing, los bin oder nicht. Ich selbst habe im Leben nicht viel zu verlieren - aber die Kleine ist mir von Anfang an wichtig gewesen, egal wie schwer es mir gemacht wurde. Das Ziel ist klar - weil meine Tochter in ihrem jetzigen Umfeld gar keine familiäre Verbindung ausser ihrer &☠$%☠/"&☠-Mutter und der restlichen Patchwork-Familie hat, ihr wenigsten ihren leiblichen Vater und ihre Grosseltern zu erhalten.

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  Betreuung der Kinder, wer muss sich kümmern?
Geschrieben von: Patchwork - 08-08-2013, 14:38 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hallo!
Ich bin selbst seit 4 Jahren getrennt lebend und habe 3 Kinder, die bei mir leben. Der Austausch mit meinem Ex-Partner läuft hervorragend. Wir sind noch nicht geschieden. Nun habe ich seit einem Jahr einen neuen Partner, der selbst 2 Kinder hat (7 und 11), auch er ist noch nicht geschieden, seit 1 1/2 jahren von seiner Frau getrennt und ist vor ein paar Monaten bei mir eingezogen. Bisher hat er die Regelung mit seiner Ex-Partnerin, dass er seine beiden Kinder von Donnerstag bis Montag bei sich hat und in der darauffolgenden Woche von Do auf Fr. Er ist voll berufstätig und die Mutter seiner Kinder auch. Er ist angestellt, sie ist selbstständig. Er bezahlt vollen Unterhalt für die Kinder und die Hälfte des Hauses, in dem die Kinder mit der Mutter wohnen. Sie bewohnt das Haus mit ihrem neuen Partner, der wiederum bezahlt Miete an sie, aber der Vater hat keinen Nutzen davon. Nun kommt es immer wieder vor, dass der Vater durch seine berufliche Tätigkeit die Kinder an den Donnerstagen und Freitagen zum Schulschluß nicht rechtzeitig abholen kann. Außerdem kommt es zu deutlich längeren Fahrtzeiten und zu höherem Aufwand, da er durch den Einzug zu mir deutlich weiter weg wohnt, als vorher. Also bittet er die Mutter um Unterstützung von ein paar Stunden Überbrückung, da er nicht permanent früher Feierabend machen kann. Sie stellt sich aber stur. Sie sagt es sei seine vereinbarte Betreuungszeit und es ist ihr egal, dass er einen längeren Weg zur Abholung hat, selbst Schuld, dass er etwas weiter weggezogen ist, sie müsse auch arbeiten und er muss für die vereinbarte Zeit die Kinder betreuen und auch dafür sorgen, dass die Kinder an den Nachmittagen zu ihren sportlichen Aktivitäten kommen (eine geht zum Schwimmtraining, die andere zum Fußballtraining). Sie kann ihm nicht helfen. Sie arbeitet zwar zu Hause, möchte aber nicht, dass die 11 jährige Tochter für 3 Stunden nach Hause kommt, von wo er sie abholen würde, weil sie dann nicht in Ruhe arbeiten kann. Desweiteren hat der Vater 3-4 Mal im Jahr Geaschäftsreisen, die ihm sein Arbeitgeber vorgibt. So hat er zum Beispiel demnächst eine Messe, von der er erst am Samstag zurückkommt. Nun fällt das auf ein Do-Mo Wochenende. Nun habe ich mich dazu bereit erklärt die beiden Kinder mit meinen dreien zusammen zu betreuen (auch ich bin voll berufstätig) und auch die Kinder morgens in die Schule zu fahren und dafür meine Kinder in der Zeit fremd betreut (durch meine Mutter) in die Schule zu schicken. Das ist eben Patchwork, jeder tut etwas für den anderen. Nun bin ich aber an dem einen Wochenende von Fr- Sa selbst nicht zu Hause, da eins meiner Kinder einen Wettkampf außerhalb unseres Wohnortes hat. Der Vater meiner Kinder nimmt die anderen beiden Kinder von uns. Bleibt aber die Betreuung der beiden Kinder meines partners offen. Unser Vorschlag: ich übernehme die Kinder Donnerstag und bringe sie Freitag in die Schule, die Mutter müsste die Kinder aus der Schule abholen und bis Samstag behalten, dann holt der Vater vom Rückweg von der Messe die Kinder wieder ab und behält sie, wie der Plan es vorssah, bis Montag. Aber die Mutter weigert sich, schreibt in einer Email: Ich kann die Kinder nicht nehmen. Sein Wochenende, seine Verpflichtung sich darum zu kümmern. Das sind jetzt zwei Beispiele. Aber die Grundsatzfrage ist eben: ist es tatsächlich seine Verpflichtung? Es geht nicht darum die Kinder nicht genug betreuen zu wollen und ich bekomme das mit meinem Expartner ja auch in Absprache immer gut geregelt, weil dann mal getauscht wird, weil man mal dem einen etwas abnimmt und umgekehrt. Ich halte meinem Expartner oft den Rücken frei und nehme die Kinder öfter, wenn er beruflich eingebunden ist, weil er mir ja auch schließlich Unterhalt für die Kinder zahlt. Da muss dann mein Beruf mal zurückstehen. Die Expartnerin meines neuen Partners stellt sich da aber völlig quer. Was ist nun seine Pflicht ? Wer MUSS sich um die offenen Betreungszeiten kümmern und wie kann man das regeln, wenn die Mutter zu keinem Kompromissgespräch bereit ist? Wir sind sehr ratlos! Freue mich über Ratschläge!

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  Keine Auslandszustellung auf dem Ponyhof
Geschrieben von: TerrorKai - 08-08-2013, 14:18 - Forum: Konkrete Fälle - Keine Antworten

Das Bundesamt für Justiz - Referat Auslieferung, Vollstreckungs- und Rechtshilfe, Europäisches Justizielles Netz in Strafsachen - äußert sich über Gerichtspostzustellungen in die VAE und Indien: http://www.kanzlei-hoenig.de/2013/keine-...m-ponyhof/

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  Unterhalt, Umgangskosten
Geschrieben von: kidispapa - 08-08-2013, 14:04 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (31)

Hallo zusammen,

Ich bräuchte Hilfe,
durch Information und Erfahrung in der Praxis, da ich seit längeren nicht mehr die Art und weise der JA Mitarbeiter bei Titelanforderungen den Lustlosen Gewinnorientierten Eigenen Anwälten und Befangenen und voreingenommenen Richtern die Möglichkeit geben will, mich mit meiner ( Natürlichen teils Unwissenden und machtlosen Position ) weiter drangsalieren zu lassen,
und mich meiner Möglichkeit dem wirklichen wohl der Kinder zu widmen nehmen zu lassen.....

Ich versuche es nach dem Foren-Standart sachlich einzubringen....leider ein wenig Komplex

Es geht um Kinds-Unterhalts in einem Mangelfall.........

Unterhaltsberechtigte Kinder 5

2 Kinder aus der Ehe (13/16) ( Leben bei KM )

3 Kinder aus Langjähriger Beziehung (2/5/9)( Leben bei KM )

Verschiedene Sachbearbeiter beim selben JA (Beistandschaft)

Beide Alleinerziehend bekommen Alg2
da Ex-Frau noch weiteres Kleinkind Kind von anderem Partner hat...

Ex-Frau offensichtliche keine Fronten....Kinder möchten mit mir nach Jahren wieder Aktiven Umgang haben....

Ex-Lebensgefährtin mit Kinder gutes Verhältnis zum Teil Täglichen Kontakt und Umgang

Probleme mit der Beistandschaft...möchten Titel durchboxen die mein Selbstbehalt angreifen
und im schlimmsten Fall sogar wider mal weit unterschreiten....wäre nicht das erste mal das sie mich reinlegen die vom JA...

Meine Ex-Lebensgefährtin wies bei einem Gespräch im JA darauf hin, wenn sie diese Art und weise fortführen Ich als KV den Umgang mit dem Kindern und zu ihrem wohl nicht mehr war nehmen könnte....

Bitte fragen an mich was noch an Infos zur weiteren Hilfe benötigt werden da ich in der Vergangenheit einiges mitmachen durfte und diese hier nicht alles auf Anhieb schriftlich umsetzten kann da ich...

Info:
Mein Einkommen besteht aus einer Privaten (BU-Rente) ich bezahle immer Unterhalt (Überweisungen an JA) auch an meine noch nicht Titulierten Kinder 2/5

allerdings muss ich ergänzen das ich nur so viel Unterhalt zahle wie ich kann und nicht wie viel die vom JA wollen...beziffert sich so auf ca. 1/3 des vom denen verlangt wird.

Die gründe hier zu kann ich auch bei fragen beantworten...eines kann ich aber versichern
ich verwende es nicht für mich sonder zum Realen wohle der Kinder um den Umgang und Aktivitäten zu ermöglichen....

diese mir bei einer vergangenen Verhandlung nicht mal der Richter eingeräumt hatte...

Frage von mir an den Richter.....
"dann kann ich ja gar nicht mehr zu den Kindern oder mit ihnen was Unternehmen...wie z.b nur mal ins Schwimmbad..."

Antwort des Richters....
"so ist das halt"

das war es auch schon...alles nehmen lassen...kein Geld mehr für Umgang zum realen wohle der Kinder...und das ist halt so......nein..nein...nein

Und da kommt mein Hilferuf ins Spiel........

Ich weiß wie man Unterhalt berechnet, ich weiß über einige Rechte die man hat auch was, natürlich auch mit Hilfe der vielen Infos hier, aber wenn man vor Gericht ist, ist das eigene wissen leider nichts wert,
wenn sich ein Anwalt nicht für die Sache interessiert,
der Richter die vom JA sehr nett begrüßt,
und mit dem Anwalt ja öfters zu tun hat und sich kennt...was nicht immer von Vorteil ist den dort wo der Anwalt mehr verdient brauch er das wohlwollen des Richters....oder etwa nicht...und das ist mit Sicherheit kein Unterhaltspflichtiger Mangelfall...

aber was darf ich zum Umgang mit den Kindern geltend machen...
was kann passiern wenn ich auf dauer nur ein teil meines Unterhalts begleiche.(ausser das sie als schuld auflaufen) das ist was mich ja unteranderem unter den selbstbehalt im schnitt bringt...usw.



mfg

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