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| Titel für Kindesunterhalt: wie hoch? |
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Geschrieben von: Antragsgegner - 29-04-2013, 12:02 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (15)
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Moin,
Gegenseite fordert ein Titel. Nach der FAQ hier wäre es besser einen abzugeben.
Die Gegenseite fordert 273€ (DDT4), ich habe allerdings nach meiner Bereinigung nur 257€ (DDT3) raus und bezahle die aktuell.
Nun steht ja inna FAQ, man sollte nur 90% titulieren. Sollte ich jetzt 245€ nehmen (DDT4 90%) oder nur 231€ oder ein Kompromiss dazwischen?
Laufzeit 2 Jahre oder länger/kürzer? Im Juli kriege ich etwas mehr Gehalt, nächstes Jahr werde ich ne neue Stelle suchen, wo ich dann deutlich mehr verdienen sollte.
Aufgrund dessen lieber längeren Titel?
Scheiße ist eigentlich, dass ich bis zur Verhandlung vom Umgang die Unterhaltszahlung pausieren wollte... kann ich ja mit Titel knicken.
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| Krankenkasse wechseln, Kind mitversichert, wie vorgehen? |
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Geschrieben von: Antragsgegner - 28-04-2013, 06:33 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Moin,
mein Kind ist bei mir mitversichert. Die KM ist aufgrund einer Ausbildung, die sie aber vor paar Wochen wiedet abgebrochen hat, selbst versichert. Sie war beim JC, weiß nicht ob sie da jetzt versichert ist. Auf jeden Fall nicht bei mir.
Nun will ich meine Krankenkasse wechseln. Mein Kind ist bei mir versichert. Habe aber kein Zugriff auf Dokumente von meinem Kind und zur KM besteht kein Kontakt. Umgangsverhandlung steht bevor!
Wie gehe ich vor? Wechsel ich nur für mich die Kasse und informiere die Mutter, dass das Kind nicht mehr versichert ist? Soll ich probieren dass sie bei mir versichert ist? Habe Angst dass die KM mal aufn Trichter kommt iwelche Privatleistungen zu nutzen und ich bekomme die Rechnung.
Und kann mir dass in der Umgangsverhandlung dann angekreidet werden wenn ich die Versicherung einfach kündige und ihr das nur formlos mitteile?
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| Schuldenberg, wie weiter machen, Job in der Schweiz? |
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Geschrieben von: Republikflüchtling - 27-04-2013, 16:59 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (32)
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Verehrte Mitstreiter,
toll, dass es diese Plattform gibt... Danke an alle Beteiligten!
Ich möchte gern mal meinen Fall hier schildern..
Ich, im besten Alter habe eine 13 jährige Tochter.
Bis letztes Jahr Mai fleißig und pünktlich KU bezahlt.
Habe knapp 17 Jahre im Familienunternehmen meiner [/size][/font]
Eltern gearbeitet.
Leider ist meine Familie für mich inzwischen genauso
pfui wie meine EX da mein Stiefvater und mein Stiefbruder
letztes Jahr im Mai beschlossen haben mich aus dem
Familienunternehmen zu drängen. Hat auch gut geklappt.
Betriebsbedingte Kündigung und ab zum Arbeitsamt.
Da ist mir natürlich erstmal die Kinnlade runter gefallen
und eigentlich such ich meine Lade immer noch.
Bin dann mal eben bei ca. 650 Teuro AG I angekommen.
Damit hatte sich das mit meinem Lebensstil und natürlich
auch mit dem KU mal eben schnell erledigt.
Ich hab dann erstmal so nen halbes Jahr die Scheuklappen
angelgt und bin so richtig in Selbstmitleid versunken.
Briefe hab ich ungeöffnet im Höchstfall als Notizzettel
benutzt.
Zwischenzeitlich gab es noch einen völlig unausgegorenen
Versuch der Selbstständigkeit.
Stand zum heutigen Tage...
-Autokredit ist als einziger am laufen (brauch ja schließlich nen Fluchtwagen)
Dispo, Barkredit, Krankenkasse...
Unterm Strich geh ich ohne Auto von ca. 10.000 Schulden aus,
die ich nicht mehr bedienen kann.
Jugendamt hat vor ca. drei Monaten Beistand wegen dem KU
übernommen, da die KM natürlich der Meinung ist, wenn bei mir
kein Geld zu holen ist dann schick ich Dir das JA auf den Hals.
Da kommen auch noch mal ca. 3.000 an Unterhaltsrückstand
zusammen. Der Kontakt zu meiner Tochter wird mir inzwischen
ebefalls unmöglich gemacht.
Mehrere "nette" Briefe sind inzwischen auch vom JA auf meinem
Stapel für Schmierzettel.
Außer Mahnungen, Drohungen etc. ist bis jetzt noch nichts passiert.
Da ich in D über kurz oder lang finanziell verrecken werde hab ich
monatelang überlegt und mich entschieden statt Banküberfall
doch lieber ins Ausland zu flüchten und unsichtbar zu werden.
So nun meine Fragen..
- Folgen der Kreditkündigung des Barkredits? (kann ich nicht einschätzen wie die jetzt abgehen.
Ist das erste mal das ich meine Finanzen so am Boden liegen sehe)
- Krankenkasse wird mittlerweile versucht durch das Hauptzollamt
einzutreiben. Wie weit gehen die ggf. auch im Ausland um mich
aufzuspüren?
- Jugendamt hab ich mich jetzt im Forum nen bißchen eingelesen, scheinen bei Unauffindbarkeit ja eher nicht so extrem aktiv zu werden?
Nun gibt es dank Euren zahlreichen Informationen ja mehrere
Möglichkeiten für mich.. und da bin ich inzwischen unsicher
was und wie man es am besten macht.
Abhauen werd ich auf jeden Fall schon allein um meine Familie
aus dem Kopf zu kriegen.
Rechtsbeistand geht finanziell garnicht und AG läuft jetzt auch
aus.
- Schweiz, Job suchen, wenn finanziell möglich KU laut deutschem
Titel bezahlen (wo ich das Problem sehe das die Höhe wegen der guten Löhne im Nachhinein als zu gering eingeschätzt wird, also
wieder die nächsten Schulden)
dann den Gläubigern Ratenzahlung anbieten und wenn alles gut geht
in 1-2 Jahren zumindest erstmal wieder schuldenfrei zu sein
Diese Variante hat natürlich den Nachteil, dass durch die ganzen Kontakte nach D und Zahlungen etc. ich wohl drauf warten kann
das die mich finden und nackich machen.
Oder eben irgendwo hin, überleben und der Heimat auf ewig den
Rücken kehren und meine Schulden als Geschenk da lassen.
Ich hab schon gelesen, dass hier bei einigen meine Schulden eher
als Taschengeld angesehen werden könnten.
Und ich kann froh sein wenn ich mit 5.000 überhaupt los fahren kann.
Meine Befürchtung ist natürlich, dass die Kohle im Leben nicht für
nen Neustart im Ausland reicht oder zumindest nicht lange.
So nun hab ich mein Buch erstmal fertig. Hoffe, ich hab nicht zu weit
ausgeholt.
Freue mich über Feedback.
Herr AufderFlucht
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| Und wieder mal Unterhaltsfragen... |
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Geschrieben von: Säntis - 26-04-2013, 15:15 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Hallo zusammen
Ich lese hier schon länger mit und hab jetzt auch mal ein paar Fragen. Es geht um einen Bekannten, der seit über einem Jahr getrennt von seiner Frau ist. Er lebt und arbeitet ein paar hundert Kilometer von seinem vorherigen Wohnort entfernt im Ausland. Er ist Vater von einer 13-jährigen Tochter, die nichts mehr von ihm wissen will.
Seine Noch-Ehefrau wollte damals ziemlich viel Unterhalt und liess es auf ein Verfahren ankommen, das im Mai stattfand - von da ab bezahlte er dann den richterlich festgelegten Ehegattenunterhalt. Für die ersten paar Monate fordert sie jetzt aber den Unterhalt nach. Gleichzeitig verlangte sie die Auflösung des Gemeinschaftskontos, auf dem ein paar Tausend Miese sind, er soll das Konto ausgleichen. Sie hat nun erreicht, dass das Konto von der Bank auf Mai gekündigt wurde – dies, nachdem er nicht mal Kontoauszüge bekommen hat (gehen an seine alte Adresse – sprich: an sie) und man ihm von der Bank aus die ganze Zeit sagte, dass er da alleine nichts machen könne weil es ein Gemeinschaftskonto ist. Sie verlangt, dass er das Konto alleine ausgleicht, dafür will sie auf die Unterhaltsnachzahlung verzichten. Er möchte sich auf keinen Fall auf den Deal einlassen, weil seiner Meinung nach das Eine mit dem anderen nichts zu tun hat. Was meint ihr?
Sie lebt im Haus, das sie miteinander gebaut haben, das Grundstück läuft auf seinen Namen, Haus auf beide. Er bezahlt die ganzen Versicherungen für das Haus, die Steuern und die Finanzierung zur Hälfte. Sie möchte aus der Finanzierung entlassen werden. Nachdem sie anfangs die Tochter aufgehetzt hatte dass der Papa sie nicht ausziehen lässt obwohl sie gerne raus möchte ist jetzt plötzlich keine Rede mehr von Auszug. Er möchte nach der Scheidung das Haus verkaufen, da es finanziell für ihn nicht tragbar ist. Wie sieht das dann aus? Eine andere Option (über die er auch schon nachgedacht hat) wäre es natürlich, der Bank mitzuteilen dass er zahlungsunfähig ist, dann würde das Haus zwangsversteigert.
Er ist dran die Scheidung einzureichen, hat letzthin über Dritte erfahren, dass sie wohl vorhat, das Verfahren mindestens bis ins Jahr 2014 hinzuziehen. Kann sie das wirklich?
Das Problem ist, dass sie bei einem Anwalt arbeitet und dadurch wahrscheinlich ein paar Trümpfe in der Hand hat. Mein Bekannter ist handwerklich tätig und hat von Gesetzen nicht viel Ahnung. Sie hat die 13jährige Tochter jetzt auch schon so weit, dass sie keinen Kontakt mehr zu ihrem Vater haben möchte. Seine Anwältin: naja, gibt sich wohl alle Mühe...
Dank euch für Tipps, Ratschläge...
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| Pfaendung im Ausland |
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Geschrieben von: whatever - 25-04-2013, 15:49 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Hallo,
ich hab unter "konkrete Faelle" ja schon mein Leid geklagt, und bin mir immer noch nicht ganz sicher, wie ich weiter vorgehen soll.
Ich gehe davon aus, dass meine Ex kurzfristig einen Titel fuer Kindes und Ehegattenunterhalt bekommen wird.
Im Moment macht sie alles um mich zu aergern und ich mache derzeit noch gute Miene zum boesen Spiel. Aber vermutlich nicht mehr lange.
Meine Idee ist, das ich jeden Monat brav meinen Kindern den Unterhalt zahle, aber von Ihrem Unterhalt alle Kosten fuer Ihre Schikanen abziehe (z.B. Gerichtskosten, die von ihr verursacht wurden). Rein rechtlich ist das natuerlich nicht ok, aber wenn ich das richtig verstehe, ist das eine ganz normale Schuld in Deutschland (vergleichbar mit einer offenen Telefonrechung) wohingegen der Kindesunterhalt international leicht pfaendbar ist. Der Ehegattenunterhalt ist somit nur mit erheblichem Aufwand und Risiko einzuklagen.
Ist die Einschaetzung richtig? Hat jemand insider-infos aus dem schoenen orangen Nachbarland?
Danke,
whatever
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| Unterhaltsprobleme |
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Geschrieben von: Ibykus - 25-04-2013, 12:58 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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eine mir zugesandte eMail:
Zitat:Würde mich sehr freuen, könnte mir jemand Auskunft erteilen bzw. diesen Text in eine passende Rubrik weiter leiten. Vielen DANK!
ich gehe davon aus, dass im Weiteren mitgelesen wird.
Den Link auf diesen Thread habe ich dem Absender mitgeteilt.
Absender schrieb:Guten Tag und Servus,
Ich freue mich diese Platform zur Möglichkeit des Austausches endlich gefunden zu haben und hoffe hier relevante Informationen und Lösungsvorschläge rund um meine derzeitige Situation zu finden.
Kurz zu meiner Person und meinen Umständen.
---
Seit 2 Jahren lebe ich (Österreicher) von meiner ehemaligen Partnerin (deutsche Staatsbürgerin) sowie meinem 5 jährigen Sohn getrennt hier in Wien. Unsere Wege trennten sich aufgrund verschiedener Vorstellungen beruflicher Natur und eines gewissen Unvermögens zur gegenseitigen Empathie in einer Phase die von physischer Niedergeschlagenheit und psychischer Anspannung gekennzeichnet war.
Kurzum, obwohl die Schäfchen alle im trockenem waren, haben wir das Kind nicht zu schaukeln vermocht. Ich bin seit dieser Zeit als selbstständiger Künstler tätig (ja, ich ich habe einen akademischen Abschluss darin) und pendle um den Kontakt zu meinem Sohn nicht zu verlieren in 1monatigen Abständen zwischen Wien und Berlin.
Bleibe dann einige Tage Vorort. Dies funktioniert soweit recht gut, die finanziellen Aufwände hierzu in Anbetracht meiner zeitweilig recht prekären Situation jedoch enorm. (Flug bzw. Benzin Hotel)
Das Geld das ich in Wien nicht verdiene, gebe ich dann in Berlin aus. Wo wir auch schon bei den Finanzen wären. Nachdem meine ehemalige Partnerin Antrag auf Unterhaltsvorschuss eingebracht hatte, habe ich versucht dem Jugendamt in Neukölln meine finanzielle Situation mittels
Kontoauszügen offen zu legen.
Da ich einer Tätigkeit nachgehe, welche in ihrem Umfang noch keine steuerliche Relevanz aufweist, ich somit keine Auszüge des Finanzamtes erhalte, die einzige Möglichkeit mein Einkommen bzw. meine Umsätze nachzuweisen. Leider konnten diese von der besagten Stelle (keine Bilanz im üblichen Sinne - weil eben nicht über steuerlich relevanter Einkommensgrenze) richtig interpretiert bzw. nachvollzogen werden, was mir nun in weiterer Folge einen Brief des Bezirksgerichtes einbrachte. Der Einspruch auf Festlegung des Unterhalts. Dem Schreiben war ironischer Weise, eine Ausfüllhilfe für den Antrag auf Festlegung des Unterhaltes beigelegt und es wurde mir nahe gelegt einen Rechtsbeistand zu konsultieren.
Diesem Hinweis konnte ich nicht nachgehen. Stadtdesen versuchte ich beim Jugendamt sowie beim Gericht Informationen der weiteren Vorgehensweise zu erfahren. Hier wurde mir unmissverständlich mitgeteilt, das ich es mit einem "Gegner" zu tun hätte und mir aus diesem Grund auch keine Hilfestellung zu erwarten wäre. Ich wurde mit Vorurteilen konfrontiert, welche möglicherweise in einigen Fällen ihre Berechtigung haben. Den Vorwurf ich würde nicht zahlen wollen, kann ich allerdings so nicht stehen lassen. Hier geht es nicht um einen negierten Willen von meiner Seite sondern tatsächlich um ein Können.
Befreundete Personen aus dem Spannungsfeld Kunst und Kultur stehen
zum teil wesentlich schlechter da als ich. Die Frist zum Nachweis wurde nun zwar verlängert, konnte von mir allerdings aufgrund des erheblichen Aufwandes (Auflistung sämtlicher Buchungen lautKontoauszügen von 21 Monaten - mittels Fotokopien der original-Rechnungen Ein u. Ausgänge) nicht eingehalten werden.
Auskunft des Gerichtes: Unterhalt wurde nun bereits festgelegt.
Ich soll nun auf dieses Schreiben warten und erst dann meine Unterlagen mit einem Einspruch auf selbiges retournieren.
Mich trügt allerdings der Verdacht, das mit mir hier "Schlitten gefahren" wird.
Ich wäre dem Forum sehr dankbar, könnte jemand Licht in diese Sache bringen. Für mich bedeutet es die erste Konfrontation mit einem Gericht. Die Beziehung zu meinem Kind ist mir sehr wichtig! Die zu meiner ehemaligen Partnerin sollte sich auch nicht weiter verschärfen.
Dementsprechend ernst nehme ich diese Sache.
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Was ist in diesem Stadium zu beachten. Formell sowie Inhaltlich.
Seitens der Zahlen sprechen wir hier von etwa 2000 Euro Umsatz/Monat.
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Gliederung wie folgt, wie gesagt Selbstständig seit 2 Jahren - Freies Gewerbe - Steuer Nummer aufgrund der Einfachheit des Nachweises meiner Einkünfte mittels Steuerbescheids seit letzter Woche vorhanden.
Zitat:
Einkommensangaben habe ich (Ibykus) entfernt
Für mich stellen sich folgende Fragen:
Ob Strom/Gas Miete zusammengefasst wird (wird in Österreich anders berechnet als in Deutschland) bzw. wie dies hier generell behandelt wird (Betriebsstätte = Wohnung Wohnkosten = Betriebskosten) ???
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Ob für selbstständige wie gelesen, betriebliche Aufwände auch nur bis 5% des Einkommens zur Geltung gebracht werden können (wären sehr hoch 500 Druckkosten betriebliche Reisekosten Wartung Therme usw...)
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Ob es schlau ist, den gemeinsamen Urlaub sowie meine Reisekosten für Besuche meines Sohnes ins Feld zu führen.
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Ob es schlau ist mein KFZ anzuführen Benzinkosten sowie Steuer/Versicherung - Reparaturen hierzu wären relativ hoch... oder ob das Gericht dann eher einen Geschäftsführer in mir sieht???
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Wie gehe ich mit Preisen und Stipendien um welche nicht steuerpflichtig sind nicht über Rechnungen einsehbar sind ( Scheinen als positive Buchungen in meinen Kontoauszügen) auf...
(Titulierung als privatKredite - Zuwendungen???)
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Fragen über Fragen. Ich möchte jetzt einfach nicht das Falsche machen und mich wieder in den Kaukau setzten. Schon zu oft gemacht.
Ich wäre deshalb um Hinweise mehr als dankbar! Würde mich sehr freuen, könnte mir jemand Auskunft erteilen bzw. diesen Text in eine passende Rubrik weiter leiten.
Vielen DANK!
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