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| Untätigkeitsbeschwerde? |
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Geschrieben von: mischka - 02-07-2012, 13:23 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (28)
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Hallo zusammen,
mittlerweile bin ich ja anwaltslos. Jetzt hätte ich auch gleich mal ne rechtliche Frage:
Momentan ist das Hauptsacheverfahren unterbrochen, da auf ein familienpsychologisches Gutachten gewartet wird. Daher ist noch immer die letzte Umgangsregelung aktuell, wonach ich meinen Sohn einmal pro Woche sehen kann. Da sich die KM einen Dreck darum schert, habe ich mittlerweile 6 Ordnungsgeldanträge gestellt, ohne dass der Richter auch nur mal eine Antwort geschrieben, geschweige denn ein Ordnungsgeld verhängt hätte.
So langsam geht mir die Geduld aus und ich möchte da ein bisschen Druck machen. Den Hinweis auf das Vorrang- und Beschleunigungsgebot in Umgangssachen hat der Richter bisher trotz mehrfachem Hinweis ignoriert. Wie gehe ich als nächstes vor? Untätigkeitsbeschwerde? Wenn ja, an wen geht die und gibts da evtl. nen Mustertext? Wenn nein, was schlagt ihr vor?
Danke euch,
mischka.
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| sonderbedarf |
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Geschrieben von: outlaw pete - 30-06-2012, 23:11 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Hallo.
Ja hat mal wieder geschrieben
ES geht um das bereinigte nettoeinkommen. Mein netto 2030 von der ex 1600€
habe dem Ja geschrieben das ich für meine Kinder mo.712 € unterhalt zahle. Außerdem habe ich auch noch eine 2 jahre altetochter mit meiner neuen Ehefrau . unterhalt für sie mo 238 €.
Zusammen also 950 .
meine Frage lautet nun :kann ich nun den Unterhalt vom Netto abziehen? Mir bleiben eigentlich nur 1080 €
Grund für den Sonderbedarf. Klassenfahrten,konfirmation,kieferorthopäde usw..
gruß outlaw
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| Anruf eines Vaters..... |
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Geschrieben von: Nappo - 30-06-2012, 14:34 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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...da bin ich ja mal gespannt. Termin habe ich mal auf den Montag gelegt.
Mich ruft ein Vater an, der nicht mehr Ein noch Aus weiß und Angst hat, Er müsse nun sein Haus verkaufen.
Das Telefonat habe ich erst mal kurz gehalten und lasse mir Mo. mal alles erzählen.
Er hatte seine beiden Kinder bei sich. Für die Kinder wurde Unterhaltsvorschuß gezahlt. Seinerzeit war Er auch mal bei zwei Anwälten, die einhellig folgendes sagten :
"Sie werden von der Mutter sowieso keinen Unterhalt bekommen, dann macht die nämlich auf Krank."
Ah! So eingach geht das also!
Nun ist Eines der Kinder zur Mutter gegangen. Das Zweite ist bei ihm geblieben.
Nun teilte das JA ihm mit, dass kein Unterhaltsvorschuß mehr gezahlt würde, da man diesen aufrechnet, wenn ein Kind bei der Mutter sei und das Andere beim Vater.
Jetzt fehlt ihm natürlich das Kindergeld, der Unterhaltsvorschuß UND siehe da (!) : Er soll jetzt Unterhalt an Mammi zahlen !
Es ist kaum noch zu fassen. Und dann gibt es ja in Unterhaltssachen die tolle Anwaltspflicht. [Unterschreitung des Mindestniveaus] eingeschädelt, wenn dann die Anwälte ihm sagen, dass Er es doch sein lassen soll, bei Mammi Unterhalt ein zu fordern.
Vorab könnt Ihr mir gerne etwas auf den Weg geben für meinen Termin am Montag ;-), frei nach dem Motto: Jeden Tag eine gute Tat !
(Könnte sich aus dem vorangegangenem Schriftverkehr ergeben, dass Er Unterhaltsansprüche an die Mutter hat, die rückwirkend aufgelaufen sind und tituliert werden könnten?)
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| Unterhaltstitel unter Mindestunterhalt |
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Geschrieben von: Pogo - 28-06-2012, 10:27 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (29)
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Hallo,
bin selbstständig und Aufstocker.
Auf Verlangen der seit März eingerichteten Beistandschaft reichte ich meine Leistungsbescheide usw. ein und bietete an, 70% des Mindestunterhalts für mein 8-Jähriges Kind zu titulieren.
Ich bot einenen
- dynamischen Unterhaltstitel bis zum 18. Lebensjahr,
- 70% von 272 €= 190,40 €, bis zum 12. Lebensjahr
- 70% von 334 € = 233 € an. (70% sind aber 233,80 € und das wollte/sollte ich schreiben)
Beistandschaft schreibt:
Ich soll
"Unterhaltszahlungen für das Kind beurkunden und bezahlen.
Dabei handelt es sich um folgende Beträge (Festbeträge):
190,40 € monatlich ab März 2012
233,00 € monatlich ab Feb. 2016"
Da ich auch bei dem Jugendamt in meinem Landkreis beurkunden kann schreibt Beistand:
" Sollten sie bereit sein, den Unterhalt urkundlich bei dem für sie zuständigen Jugendamt anzuerkennen, bitten wir um Mitteilung des vereinbarten Beurkundungstermins und des beurkundenden Jugendamtes"
Welche Gründe kann es geben, dass Beistand mir einen statischen Titel anbietet?
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Post vom Familiengericht. Was nun? |
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Geschrieben von: LachenderHans - 27-06-2012, 13:52 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (20)
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Hallo zusammen.
Ich habe jetzt schon einige Zeit hier auf der Seite gestöbert und möchte mit meinem speziellen Fall gerne auch mal euren Rat einholen.
Ich habe ein Kind, für das ich aufgrund meines Studiums bisher nie Unterhalt zahlen musste. Die Mutter ist umgezogen, anderes Bundesland, neues Jugendamt, neue Nachweise etc.
Ich hatte in den letzten Monaten viel Stress (Diplomarbeit, schwangere Ehefrau, noch ein kleines Kind zuhause, Jobsuche für nach dem Studium usw.). Da sind leider die beiden Schreiben vom neuen Jugendamt untern Tisch gefallen. Ersteres war eine Frage nach dem Ende meines Studiums, Letzteres eine Aufforderung zu Unterhaltszahlungen.
Scheiße das ich es in dem Stress verpennt habe, ist jetzt aber so 
Folglich habe ich nun Post vom hiesigen Familiengereicht bekommen, das Jugendamt hat dort einen Antrag auf Festsetzung von Unterhalt gestellt. Anbei ein Formular für evtl. Einwendungen.
Ich bin ein wenig überfragt wie ich mich nun verhalten soll.
So wie es aussieht werde ich in den nächsten 2 Monaten eine Vollzeitstelle antreten. Da verdiene ich dann so viel, dass ich eh Unterhalt zahlen muss.
Aktuell arbeite ich als Studentische Hilfskraft für ca.900€ im Monat. Zur Zeit des Antrags vom Jugendamt habe ich 300€ im Monat verdient. Ich bin verheiratet, meine Frau ist gerade in Elternzeit und hat daher kein signifikantes Einkommen. In meinem Haushalt leben noch zwei kleine Kinder.
Was mir bis jetzt an Optionen eingefallen ist:
1. Ich kreuze auf dem Einwendungsformular einfach „Ich habe zu dem Verfahren keinen Anlass gegeben und verpflichte mich hiermit zur Unterhaltszahlung gemäß des Antrags“ an und zahle halt 3-4 Monate mehr Unterhalt als ich das müsste.
Wird das so akzeptiert? Oder kommen da noch weiter Kosten auf mich zu wegen dem eingeleiteten vereinfachten Verfahren?
2. Die Schreiben vom Jugendamt waren keine „Förmlichen Schreiben“. Es gibt also keinen Nachweis darüber, dass ich sie bekommen habe. Soll ich also einfach sagen „Keine Ahnung was die Post damit gemacht hat, ich habe nie was bekommen, die Unterlagen reiche ich gerne nach…“? Würde ich mich nicht gut bei fühlen aber juristisch evtl. der einfachste Weg?
3. Ich kreuze an, dass ich nicht im vollen Umfang Zahlungsfähig bin, erwähne auch erst mal nichts von der künftigen Stelle, lege meine Einkommensnachweise dabei und schaue was dann zurückkommt. Da muss ich dann aber auch eine Aufstellung ALLER meiner Sachwerte einreichen?! Im ernst, ALLES von meinen Küchenmessern bis zum Kleiderschrank? Wie soll ich das denn realistisch schätzen?? Ich lebe wie gesagt mit meiner Frau in einem Haushalt. Viele Dinge sind gar nicht recht zu trennen.
4. Ich korrigiere den Anfang der Zahlungen auf den Monat wo ich meine 900€ Tätigkeit angetreten habe und lege die entsprechenden Einkommensnachweise dabei.
Ich hätte gerne eine Variante die mir in erster Linie Ärger erspart. Zahlen muss ich in spätestens 2 Monaten eh.
Wenn ich dabei drum rum komme die letzten Monate nachzahlen zu müssen würde ich das natürlich begrüßen, ich hatte in dem Zeitraum wie gesagt nur ein sehr geringes Einkommen und wir haben es gerade auch nicht so dicke. Da ich sonst keine Schulden habe, könnte ich es aber verschmerzen.
Verändert sich durch meine Frau und meine beiden Kinder um Haushalt eigentlich meine Unterhaltszahlung? Ich habe hierzu nichts wirklich Konkretes gefunden. Mir hat zuletzt wer erzählt es wäre nämlich so, dass die Differenz aus Mindestbehalt und Nettoeinkommen durch die Anzahl der Unterhaltberechtigten geteilt würde und das wäre dann der maximale Unterhat den ich zahlen müsste. Beispiel: Nettoeinkommen 1800EURO, Mindestbehalt: 950€? -> Differenz 850€ -> durch vier(Ehefrau, 2Kinder eigener Haushalt, 1Kind aus Trennung) = max. 213€
Aber das ist sicher Quatsch oder?
Ich hoffe ihr könnt mir den einen oder anderen Rat geben ó_ò
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| Kindesunterhalt: Studium + Ehegatte |
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Geschrieben von: Revolution - 26-06-2012, 17:01 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Der andere Post ist leider ein wenig zum VKH Post verkommen, deshalb möchte ich mein Anliegen noch einmal schildern und hoffe natürlich auch einen Rat zu bekommen.
Die Sache ist folgende:
Kind: 12 Jahre; lebt beim Vater
Vater des Kindes: verheiratet, hat ein zweites Kind und verdient: 2400€
Ich Student mit Einkommen: BaföG 488€
Ehemann arbeitet und hat ein Einkommen von: ca. 1158€ ( kommt aus der Berechnung des BaföGs raus )
Wir haben zu zweit eigentlich weniger als der KV
Wie sieht es nun mit KU aus?
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| Beispiel Kommunikation Jugendamt |
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Geschrieben von: IPAD3000 - 25-06-2012, 14:38 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (14)
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Auszug aus aktueller Korrespondenz mit dem JA (Ohne Worte):
von unten nach oben lesen
Zitat:Sehr geehrte Frau XY,
Sie als neue "Fall-Managerin" müssen sich in die Thematik erst einarbeiten und ich gebe Ihnen die Gelegenheit mich hierzu persönlich anzuhören.
Ob Sie dies annehmen möchten - um es mit ihren treffenden Worten auszudrücken - oder nicht, bleibt natürlich Ihnen überlassen. Ich sehe aber keinen Grund meinem Wunsch hier nicht gerecht zu werden.
Ich bitte erneut um positive Rückmeldung und Terminvergabe für ein Einzelgespräch vorab. Folgenden Elterngesprächen werde ich mich nicht verweigern.
Mit freundlichen Grüßen
VATER
Am 25.06.2012, 13:43 Uhr, schrieb XY:
Sehr geehrte Herr PAPA,
Sie haben einen Gesprächs- und Klärungsbedarf gemeldet. In diesem Zusammenhang mache ich Ihnen einen Vorschlag: wir klären das in einem gemeinsamen Gespräch mit Ihnen und Ihrer Ex-Partnerin. Ob Sie diesen Vorschlag annehmen oder nicht, bleibt Ihnen überlassen.
Mit freundlichen Grüßen,
XY
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: PAPA
Gesendet: Montag, 25. Juni 2012 12:06
An: XY
Sehr geehrte Frau XY,
ich bleibe dabei, ich halte vorab Einzeltermine für sinnvoller. Wie wollen
Sie aktiv vermitteln, wenn Sie nicht beiderseits unsere Standpunkte im
Blick haben?
Gerne nehme ich an einem gemeinsamen Termin teil, sofern ich vorab ein
Gespräch mit Ihnen führen konnte. Alles andere wäre - aus Erfahrung -
nicht ergebnisorientiert. Ich denke, die Mutter würde einen Einzeltermin
vorab ebenso favorisieren, bevor wir uns gemeinsam an einen Tisch setzen.
Sie sollten die Briefe daher bitte noch nicht abschicken. In unserer
speziellen Lage führt dies sicherlich nicht zum gewünschten Erfolg.
VATER
Am 25.06.2012, 11:57 Uhr, schrieb XY
Sehr geehrter Herr PAPA,
In kommenden Tagen kriegen Sie und die Kindesmutter einen Brief von mir
mit dem Terminvorschlag. Da ich aber ab Mittwoch im Urlaub bin, kann
unser Gespräch nicht früher als nach dem 09.07. statt finden.
Ich halte es allerdings für produktiver, wenn Ihre Ex-frau von Anfang an
mit dabei ist. Es geht schließlich um eine Vereinbarung, die Sie mit ihr
treffen wollen.
Mit freundlichen Grüßen,
XY
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: PAPA
Gesendet: Montag, 25. Juni 2012 11:38
An: XY
Cc:
Betreff:
Sehr geehrte Frau XY,
gemäß untenstehender Mail bitte ich um einen zeitnahen Termin, bitte
vorerst ohne die Mutter, damit ich mit Ihnen die Problematik persönlich
besprechen kann.
Es wäre nur wieder zeitverzögernd, hier auf ein Bericht des
Familiengerichtes zu warten. Dort wird auch nur drin stehen, das ich
meinen Antrag zurückzog. Ich wurde schlichtweg damit unter Druck gesetzt,
ansonsten meinen Anteil des gemeinsames Sorgerechtes gänzlich zu
verlieren.
Ich möchte Ihnen im Rahmen eines solchen Gesprächs nochmals anhand von
Beispielen aus der Vergangenheit aufzeigen, wie sich die Mutter hier mit
Hütchenspielertricks um die Ausgestaltung des Umgangs und die gemeinsame
Ausübung des Sorgerechts zu drücken versucht.
Hier muss Abhilfe geschaffen werden, Elternberatungen und auch
Familienberatungen unter Hinzuziehung der Kinder wären hier in meinen
Augen das richtige Mittel. Dies lehnte die Mutter jedoch aktuell beim
Gerichtstermin wieder mal ab. Daher auch der Wunsch erstmal allein mit
Ihnen ins Gespräch zu gehen, vielleicht können wir gemeinsam eine
Strategie entwickeln, wie wir die Mutter von solchen Hilfestellungen
überzeugen könnten.
Vielen Dank.
VATER
... und so geht das nunmehr seit 8 Monaten schon
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| Sorgerechtsentzug bei noch verheiratetem Eltern? |
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Geschrieben von: Austriake - 25-06-2012, 12:05 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (81)
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Hallo zusammen,
Exe beantragt das alleinige Sorgerecht für den jüngsten Sohn (die beiden Älteren sind schon volljährig) mit der Begründung "Psychoterror". Nur weil ich in Zukunft für eine ausländische Firma arbeiten werde und Exe befürchtet, beim Trennungsunterhalt / nachehelichen Unterhalt eventuell Einbußen hinnehmen zu müssen. Diese Tatsache versetzt meinen Jüngsten angeblich derart in Panik, dass er angeblich die Sorgerechts-Übertragung auf die Mutter wünscht.
Das Kind selbst möchte nicht zwischen die Fronten geraten und hält sich lieber etwas zurück; ich respektiere diesen Wunsch und dränge im Augenblick nicht auf Umgang (Umgangsregelung existiert nicht, wir sind ja noch nicht geschieden).
Typischer Fall von PAS. Das Kind wird mißbraucht für die finanziellen Inetressen der Mutter.
Hat sie damit Aussicht auf Erfolg?
Austriake
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| einer singt immer ! Vaterschaftsfeststellung 4.0 |
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Geschrieben von: Kasimir - 25-06-2012, 11:17 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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sers Gemeinde,
ich bekam just letztes Wochenend eine mail über ein soziales Netzwerk.
In dieser schilderte der neue Lebensgefährte einer Ex, das er Informationen darüber haben möchte, das eines meiner Kinder, nicht mein Kind sein könnte.
Aktuell geht es nun um eine neue Schwangerschaft bei meiner Ex und die Tatsache, das dort immer noch der Ur-Ex (seit 5 Jahren angebliche Trennung) anwesend ist. Die Geschichte gleicht der meinigen. Alles scheint sich dort zum 2-ten male zu wiederholen. Seine Verzweiflung mit der werten Dame habe ich sofort verstanden.
Ich habe Kontakt per Handy aufgenommen, ein Treffen blieb bis jetzt trotz Ankündigung aber aus.
Reicht es als Begründung vor Gericht, wenn ich den Zeugen zwar benennen, eine Telefonnummer plus Namen angeben kann, dieser selbst aber eventuell einen Rückzug machen würde, seine Aussage zu unterstreichen. Ich glaub der hat nun Bang.
Hier seine ursprüngliche Mitteilung an mich:
hey du ich weis wir kennen uns nicht aber in sachen kinder mit der falschen frau können wir uns echt die hand geben...
ich denke nicht das du der vater von *kind* bist und hätte bestimmt einige infos für dich
Wie verhält sich das? Und wie soll ich mich nun verhalten?
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