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  Antrag auf alleiniges Sorgerecht unter gelogenen Voraussetzungen
Geschrieben von: -PAPA_ - 08-05-2011, 11:05 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

In meiner Sache hat der Anwalt Klage erhoben auf alleiniges Sorgerecht der Mutter.
Er behauptet ich setze mich nicht für die Belange meines Kindes ein, und begründet dieses damit ich hätte einen Antrag und eine Schweigepflichtsentbindung nicht unterschrieben.
Ein solcher Antrag und Vordruck sind mir jedoch nie vorgelegt, bzw mit der Post zugestellt worden.

Es ist mittlerweile die dritte Fledermaus mit der ich mich herumärgern muß.

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  Versch. Formen der Klage (Auskunft / Abänderungskl. / und § 170)
Geschrieben von: Nappo - 06-05-2011, 17:43 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Ich habe einmal eine Frage an die Versierten hier. In einem anderen Thread habe ich einmal nach der Vorgehensweise in Bezug des § 170 StGB gefragt und vielfältige Antwort bekommen. Zum Glück auch einen nützlichen Buchtipp : "Richtiges Verhalten im Strafrecht", das ich nun gerade lese. Aber nun zum Thema :

Seit geraumer Zeit strebt der sehr verbissene Anwalt meiner EX eine AUSKUNFTSKLAGE an, Das geht nun schon ca. ein dreiviertel Jahr. Meine Anwältin, die hiermit beschäftigt war/ist, hat mehrmals an das Gericht erwiedert, wir hätten ordnungsgemäß Auskunft erteilt. Dies ist auch der Fall. Trotzdem geht die Gegenseite immer wieder her und unterstellt mir Einkünfte die ich nicht angegeben hätte etc.
Das Gericht "sammelt" scheinbar diese Schriftstücke, denn vom Gericht habe ich bis dato nie etwas gehört.
Welche Interessen verfolgt hier der Anwalt? Warum versucht Er immer wieder mit Unterstellungen die von ihm angestrebte Auskunftsklage aufrecht zu erhalten?

Des Weiteren haben wir vor nun schon etwa seit einem Jahr eine Klage - also von mir angestrebt - auf Abänderung der Urkunden des Jugendamtes gestellt, da ich seit Nov. 2009 den vollen Unterhalt (100% Mindestunterhalt für 2 Kinder) nicht zahlen konnte. Die PKH hierfür wurde abgelehnt. Allerdings kann es gut sein, dass ich ab Juni wieder in der Lage bin zu zahlen. Das kann ich noch nicht genau sagen. Bis dahin konnte ich nur einen Betrag von 150€ aufbringen. Dieses Verfahren ist anhängig. Eine Aufforderung meiner Anwältin an das Gericht, man solle mir nunmehr die Gerichtskosten mitteilen ist vom 29.03.2011. Habe aber bis heute noch nichts vom Gericht gehört.
Wie sollte ich mich wohl in dieser Sache weiter verhalten?

Aufgrund dieser von mir gezahlten 150 € Unterhalt hat mich meine EX und deren Anwalt wegen Unterhaltspflichtverletzung nach § 170 StGB angezeigt. Nachdem das Verfahren einmal eingestellt wurde, hat beim zweiten Anlauf meiner EX die Staatsanwältin das Verfahren eröffnet. Der Termin ist am 15.06.2011
Aufgrund sehr aufschlußreicher Kommentare in einem anderen Thread und der Tatsache, dass mich mein Anwalt ständig anschnauzte, ich müsse den Unterhalt bezahlen und da gäbe es nichts, was ich großartig anbringen könnte, war ich nach den Terminen nervlich so angespannt, dass ich jetzt die "Schnauze voll hatte" und das Mandat entzogen habe. Eine Kernaussage des Anwaltes war :"Es ist sehr ungünstig, dass die Abänderungsklage so lange brach gelegen hat, denn die Begründung des Landgerichtes mir die PKH zu verweigern, weil ich bezahlen könne (mit haarsträubenden Argumenten wurden meine Angaben zerflückt-der Verf.) würde vom Strafrichter dazu benutzt mich zu verurteilen."
Die Verfahren und die damit verbundenen Schriftsätze würden miteinander verknüpft, weshalb ich im Strafverfahren schlechte Karten hätte.

Nun habe ich hier schon gelernt, dass im Strafverfahren der Staatsanwalt MIR nachweisen muß, dass ich mich entsprechend falsch verhalten hätte und weiterhin eine solche Verknüpfung der Verfahren nicht zulässig und möglich wäre.

Trotzdem wollte ich unbedingt noch einmal den Thread nutzen, um derzeit diese 3 Verfahren hier zur Beurteilung zu benennen. Man muß bedenken, dass meine EX (auch nach Aussage div. Anwälte) sich hier auf einem außerordentlich ausgeprägtem Rachefeldzug befände und sie so etwas in diesem Ausmaß selten gesehen hätten. Schön zu hören. Nutzt mir aber nix.

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  Vaterschaftstest und unterhaltzahlung
Geschrieben von: alder vadder - 04-05-2011, 00:40 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallihallo ich wollte mich mal erkundigen welche chancen ich als werdender vater hier in spanien habe um keine vaterschaftsanerkennung zu machen und wie ich um die unterhaltsszahlung komme wenn alles schief gehen sollte !!! kann ich die vaterschaft einfach nicht anerkennen und wenn wie ist es mit einem gerichtlichen vaterschaftstesteinklage ??? meine freundin ist spanierin und ich lebe als deutscher hier !!!
wuerde mich freuen einige gute tipps hier zu bekommen !!!
Salud

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  Spanien: Wechselbetreuung als Pflicht
Geschrieben von: lordsofmidnight - 03-05-2011, 19:51 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Ein sevillanischer Familienrichter hat entschieden, wie die Wohnsituation eines geschiedenen, spanischen Paares in den nächsten Jahren aussehen wird. Denn Richter Francisco Serrano hat sie per Gerichtsurteil klar definiert: Zum Wohl der Kinder hat er dem geschiedenen Ehepaar nicht nur das gemeinsame Sorgerecht zugesprochen (gegen das sich die Mutter gewehrt hatte), sondern die Eltern auch dazu verpflichtet, nach dem Modell «casa nido» – bei uns als «Familienhaus» bekannt – zu leben.

Konkret bedeutet dies, dass die Kinder weiterhin am bisherigen Ort leben werden und sich die Eltern im Dreimonatsturnus abwechseln. Der mit den Kindern lebende Elternteil ist während seines Aufenthaltes im «Familienhaus» für die Obhut der Kinder zuständig, während der andere Elternteil ebenfalls seinen Pflichten nachkommen muss.


Woanders nimmt man Gleichverpflichtung offenbar ernst.

http://www.tagesanzeiger.ch/ausland/euro...y/14846082

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  Kann ein Kind mit entscheiden bei welchem Elternteil es leben möchte?
Geschrieben von: marecello - 30-04-2011, 20:44 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Gibt es (k)eine Altersgrenze ab der das Kind mit entscheiden kann, ob es bei Vater oder Mutter leben möchte?

Unsere Tochter möchte gern bei Ihrem Papa leben. KM hat das ABR.
Unsere Tochter spricht ueber ihre KM nicht gerade positiv.
Sie wird von KM geschlagen.

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  Was tun: KM bringt Kind nach Umgangs-WE nicht pünktlich heim
Geschrieben von: Myronn - 30-04-2011, 19:56 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (27)

Hallo Gemeinde,

was ist in so einem Fall zu tun? Unsere Umgangsvereinbarung und Gerichtsbeschluss sagt aus, dass ihre Betreuungszeit samstags um 19 Uhr endet und unser Sohn nach Hause gebracht sein soll.

Nun ist es erneut 20 Uhr, vom Kind keine Spur, die Ex reagiert weder auf SMS noch auf Anrufe.

Hat man(n) da irgendeine Handhabe?

LG Myronn

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  Lohnpfändung und danach Kontopfändung: doppelte Pfändung?
Geschrieben von: FreiHerr - 29-04-2011, 14:01 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (30)

Kann so etwas vermeiden? Im Pfändungsbeschluss ist beides genehmigt.

Was kann man dagegen tun? Bei mir wird die Gehaltsüberweisung, auch nach der Lohnpfändung, immer noch über der Pfändungsfreigrenze für das P-Konto liegen.

Darf der AG mein Gehalt auf das Konto Dritter überweisen?

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  Nachehelicher Unterhalt
Geschrieben von: Terbeck - 27-04-2011, 21:17 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (20)

Meine "Noch immer nicht EX" hat sich dazu "herabgelassen", sich einen weiteren Anschluss-Lebensabschnittsgefährten zugelegt. Dieser beglückt sie -auch mit seiner Anwesenheit- seit Sept. letzten Jahre in unserem früher gemeinsam gemieteten Haus, hat sich dort etabliert, Hausrat eingebracht und ist in die Familie der Ex eingeführt. Man feiert gemeinsam, hält gemeinsam Hof, gibt sich als Paar in der Öffentichkeit, verreist gemeinsam und hat sich (von wessen Geld auch immer) nun einen "standesgemäßen DB zugelegt. Dieses und das Auto meiner Ex sind im Carport platziert.
Dagegen ist ja nichts einzuwenden, wenn meine Noch nicht auf nachehelichen Unterhalt pokern würde.
Die nichteheliche Gemeinschaft scheint nach § 1579 / 2 gefestigt zu sein.
Ihr Holder ist LKW-Fahrer, wohnt ständig bei ihr und sie chauffiert ihn im DB zu seinem im Ort geparkten LKW, den dort abzustellen ihm sein Chef gestattet hat.
Da sie das Sozialamt bereits nachweislich besch..... hat, wird sie alle Energie daran setzen, auch beim Fam.Ger. zu tricksen.
Da mein Pfeifen-Anwalt glaubt, mit einem Antrag auf Verweigerung nachehel. Unterhalts baden zu gehen, möchte ich selbst diesen Antrag bei Gericht formuliert und strukturiert einreichen.
Was spricht dafür, was dagegen ?

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  18 Jahre, kein Schulabschluss, keine Ausbildung und nie endende Ansprüche
Geschrieben von: Zahlomat - 26-04-2011, 13:00 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (36)

Die Fakten:

- seit 14 Jahren geschieden
- meine Kontaktbemühungen zur Tochter wurden stets abgewiesen, mein Interesse an einem Kontakt ist erloschen
- mein Wohnsitz im Ausland ist für deutsche Behörden und Exehefrau seit einigen Jahren unbekannt
- Unterhaltszahlung per Bareinzahlung an Jugendamt über Bekannte immer geleistet
- Tochter lebt bei ihrer Mutter
- Exfrau (Harz Vier) hat nie gearbeitet, und sie wird sich auch nicht dazu zwingen lassen
- Sie hat die Erziehung und Bildung der Tochter schleifen lassen

Selbstverständlich rechne ich nun mit einer Geldklage meiner Tochter, sobald sie 18 Jahre alt geworden ist.
Ich will aber nicht bis 27 oder 28 an jemanden zahlen, für den ich nur Zahlautomat war.
Bin seit einigen Jahren glücklich verheiratet. Aber da meine Frau an Krebs erkrankt ist, überlegen wir, ob wir wegen der medizinischen Versorgung nach Deutschland gehen können.

Frage: Wie komme ich aus der ewigen Zahlerei heraus?

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  Mindestunterhalt
Geschrieben von: Nappo - 22-04-2011, 15:06 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (61)

Ich glaube, ich bin ganz schön im Eimer.
In kurzen Worten :
- dyn. Urkunde beim Jugendamt auf 100% Mindestunterhalt im Jahre 2006 unterschrieben. ( 2 Kinder )
- In Zahlungsschwierigkeiten gekommen seit Okt. 2009.
Seitdem nur einen Teil des Unterhaltes bezahlt unter Einschaltung einer Rechtsanwältin.
PKH wegen Abänderung der Urkunden wurde abgelehnt.
Ex macht Anzeige nach § 170 wegen Unterhaltspflichtverletzung.
Erst wurden die Ermittlungen nach meiner Einlassung eingestellt.
Dann legte die Ex bzw. ihr Anwalt Beschwerde ein.
Dann wurde die Geschichte gegen Auflage den Unterhalt zu zahlen eingestellt.
Daraufhin schrieb ich zurück, dass ich es gerne tun würde (in voller Höhe) aber derzeit nicht könne... Bla bla. (Ausführliche Einlassung - selbstverständlich-Zahlung von Teilsummen-Hinweis auf meinen hier bei mir lebenden Sohn etc. etc.)
Danach gab die Staatsanwältin das Ding an das zuständige Amtsgericht weiter.
Termin ist derzeit für Ende Mai angesetzt.
Zu den Fakten :
Status derzeit : Selbstständig (was Anderes bekomme ich nicht. Habe nichts Anderes gelernt.)
Habe mir nun noch einen 400 € Job in einer Spielothek gesucht (Ganz Toll!^^). Fängt auch erst am nächsten 1. an.....
Um mich weiter zu bilden machte ich in den letzten Jahren nebenbei noch eine weitere Ausbildung. Das dürfe ich nicht, wurde mir gesagt. Ich müsse schließlich Geld verdienen. (Ich wollte mich nur weiter bilden um zu mehr Geld kommen zu können.)
Der Anwalt bei dem ich jetzt bin, fragt mich immer, was ich denn jetzt tun wolle. Könne ja sein, dass man an verschiedenen Landgerichten Deutschlands mittlerweile die Unterhaltsangelegenheiten etwas differenzierter betrachten würde, aber hier im nördlichen Rheinland-Pfalz (Dunstkreis des verstrahlten Koblenz) sei man da knallhart.
Mindestunterhalt muß bezhalt werden. Wie Du das machst ist völlig egal. Und sieh zu das Du Geld verdienst.
Selbstbehalt? Quatsch! Alles falsch, was ich bislang angebracht hätte. Er müsse mal sehen und mit dem Richter reden.
Ob ich denn nichts an zu bieten hätte. Meine verbliebene hälftige Haushälfte, die vermietet ist und die meine EX gerne (geschenkt) hätte zum Beispiel?
Ich habe mit geteilt, dass ich das alles ganz schön schlimm fände und gerne sofort den vollen Betrag zahlen würde, damit ich endlich Ruhe hätte. Das scheint auch nun wieder bald zu klappen.
Ja, aber ich hätte ja jetzt ca. 6.000 € Unterhaltsschulden. Da könne man mich schon mal für "verknacken".
Toll. Das ist dann auch zum Wohle der Kinder...Aber das interessiert ja keinen.
Nun kann ich wohl nur noch der Dinge harren, die da kommen werden, oder?

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