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| Kindergärten und Krippen |
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Geschrieben von: Petrus - 05-02-2011, 12:36 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Ich bin auf der Suche nach den Buchaltungspflichten von Kindergärten und Krippen. Gibt es Vorschriften, nach denen Anwesenheitslisten geführt werden müssen ? Ich kann mir vorstellen, dass im Rahmen von Versicherungen etc. solche Listen geführt werden müssen.
Hintergrund der Sache ist, dass meine Tochter mit 4 Jahren trotz gegenteiliger Behauptung der Beiständin und Mutter immer noch nicht regelmässig in einem Kindergarten ist.
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| Unterhaltsvorschuß und Hartz IV |
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Geschrieben von: aalglatt - 03-02-2011, 20:10 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Hallo,
folgende Frage, weil ich es nicht verstehe:
Mama bekommt keinen Unterhalt und damit kriegt das Kind (3 Jahre alt) Unterhaltsvorschuß - wohl 135,- €. Dann gibt es dazu noch Kindergeld. Bekommt die Mama für das Kind auch noch Hartz IV?
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| Meine Geschichte |
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Geschrieben von: Dresden - 01-02-2011, 21:36 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Betreff: AW: Antwort: Beratungsstelle Umgangsvereinbarung
Sehr geehrter Herr ............,
es wäre doch sehr verwunderlich, daß ich keine Emotionen zeigen würde. Ich möchte draufhinweisen, daß nicht ich die Familie zerstört und kaputt gemacht habe sondern meine Frau. Sie war es, welche ohne Grund eine Beziehung zu jemanden anderen aufgebaut hat, während sie mit mir noch Verkehr hatte, sie die ersten Schritte eingeleitet hat, sie das Familiengericht angerufen hat, sie ohne Grund spontan ausgezogen und die Kinder einfach mitgenommen hatte. Stattdessen werde ich dafür bestraft, dem tatenlos zuzusehen.
Erzählen sie mir nicht von authentischen Auftreten der Eltern. Stattdessen ist es ihre Aufgabe als Jugendamt für das Wohl der Kinder zu sorgen und nicht dem Vorschub zu leisten. Die Kinder haben in der elterlichen Wohnung ein anständiges Zuhause, wovon andere nur Träumen können. Mit Schwimmingpool, mit eigenem Zimmer, Spielzeug, Skiausrüstung, Sandkasten, Rutsche usw. sind beste Bedingungen für ein gesundes Aufwachsen gegeben. Ich muß mir in keinsterweise vorwerfen lassen nicht mit meinen Kindern reden zu können. Ich war im Fußball hochgradig engagiert (Rücksprache mit xxxxx zu empfehlen), ich hatte viel gemeinsam die Freizeit mit mit den Kindern verbracht (Nachbarn und Freunde sind Zeugen). Selbst zu ihren Schwiegereltern und für ihre Verwandtschaft war ich immer da.
Ich weise sie darauf hin, das die 50/50 Reglung zur Thematik stand. Aus mir noch nicht bekannten Gründen, wurde die Sache während der Verhandlung gekippt. Ich werde zur Aufklärung eine Amtsaufsichtsbeschwerde erlassen. Das lasse ich mir nicht gefallen. Ich weise daraufhin, daß der europäische Gerichtshof in jüngster Zeit das Diskrimierungsverbot ausprechen wird um die ungerechtfertigte Bevorzugung der Mutter zu unterbinden.
Ich möchte sie auch darauf hinweisen, daß meine Frau bestimmt keine finanziellen Probleme hat, sie xxxxx mehr als ich. Andere Familien müssen mit dem Geld eine 4köpfige Familie ernähren oder stimmt das nicht, das müßten sie aber ganz genau wissen.
Solange das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, werde ich auch keine Beratung ihrer Seite in Anspruch nehmen. Wenn sie was für das Wohl der Kinder tun wollen, dann bleibt für mich nur die echte 50/50 Reglung. Es bedarf der Änderung des Vergleich: Der xxx wohnt bei mir und nur dann wird es eine vernüftige Umgangsreglung geben. Mir stehen die Kinder genauso zu, oder habe ich im Grundgesetz etwas falsch verstanden. Ich kämpfe bis in die letzte Instanz und wenn es der europäische Gerichtshof sein wird.
Die Bedingungen in der elterlichen Wohnung dazu sind vorhanden, davon können sie sich gern ein Bild machen.
Das Wohl meiner Kinder ist mir wichtig. Sie fühlen sich wohl bei mir. Den Grund, daß der xxxx bei der Mama bleiben will, kann ihnen meine Frau bestimmt erklären. Ich kann ihnen nur sagen, es gibt gar keinen Grund dazu. Die Kindesmutter wollte alles so, dann soll sie doch ihren eigenen Weg gehen, ich hindere sie nicht daran. Im Gegenteil ich bin sogar bereit, sie von den Kreditschulden zu entlasten, doch mittlerweile glaube ich, daß sie selbst die eheliche Wohnung zerstören will und bitte alles zum Wohle der Kinder!. Dazu zählt, daß sie den Kindern ihren Vater und die eheliche Umgebung lässt. Ich fühle mich eher Bedroht von ihr. Reden sie doch erst einmal mit ihr und fragen sie dannach was sie eigentlich will?
Ich befürchte schlimmes, weil ein derartiges emotionsloses Vorgehen der Kindesmutter gefährlich ist.
Ich ermahne sie zur Wachsamkeit, passen sie auf meine Kinder auf.
Bemerkung:
Diese e-mail wird zur Sicherheit an meinen Rechtsanwalt und dem xxxx versandt werden.
Viele Grüße xxxxxx
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Betreff: Antwort: Beratungsstelle Umgangsvereinbarung
Sehr geehrter Herr xxxxx,
wenn Sie die gesamte Woche Urlaub haben, lade ich Sie zum xxxx um xxxx Uhr zum Gespräch ein.
Ihre Beschwerde habe ich über das Gericht erhalten.
Es steht Ihnen das Recht zu, Ihre Bedenken kund zu tun. Aber ich würde mit Themen "Verschleierung"; "Bestechung" und "Befangenheit" vor dem Hintergrund Ihrer emotionalen Krise aufgrund der Trennungssituation mich an objektivierbaren Sachverhalten orientieren. Zum jetzigen Zeitpunkt werden Sie mittels Vorwürfen und Anschuldigungen Ihren Kindern nicht authentisch gegenüber treten, und das ist notwendig und erforderlich. Die Beziehung und ihre sichere Bindung zu den Kindern gilt es Aufrecht zu halten. xxxx und xxxx brauchen zwei zuverlässige und authentische Eltern.
Ihre Interessen zur Regelung der Feiertage und Urlaube haben ich zur Kenntnis genommen. Ich freue mich, wenn Sie Ihren Jahresurlaub terminlich planen. Erlauben Sie sich einen Jahresüberblick mit Ihren Umgangswünschen aufzustellen. Diesen sollten sie zeitnah der Mutter zu stellen und mit ihr gemeinsam die Beratungsstelle (Frau xxxxhat Kontakt zur xxxxx) nutzen, um eine Vereinbarung abzuschließen. Denken Sie bitte daran, dass beide Eltern ein Recht haben Wünsche und Vorstellungen zu äußen. Entschiedend ist Ihre Lösung und Übereinkommen beider Vorstellungen.
Viele Grüße xxxxx
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| Diskussion zu "Geschiedenes Scheidungskind" von neuleben |
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Geschrieben von: p__ - 31-01-2011, 14:13 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (34)
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[Diskussion der Geschichte http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...4#pid46504 ]
(31-01-2011, 12:30)neuleben schrieb: So P, jetzt hast du meinen Bericht und vielleicht, mülle ich deine Threats jetzt etwas weniger voll...................
Den hast du doch hoffentlich nicht nur wegen meiner Hinweise geschrieben :-) ? Ist jedenfalls höchst interessant zu lesen, wie fast jeder solcher Berichte. Eine Fülle von Aspekten, über die man lange reden könnte. Du bist auch einer von denen, die nicht mehr mitgespielt haben, als es aus war, die Kinder weg und die Unterhaltsarmee im Anmarsch. Wahrscheinlich hat deine Umgebung auch bis zum letzten Moment nicht geglaubt, dass du so konsequent verschwindest.
Hast du bemerkt, dass diese Konsequenz exakt das durchgehende Muster deiner Eltern war, du das genauso gemacht hast? Die Flucht deiner Mutter, die Weigerung deines Vaters. Auch eure Ziele sind auf den zweiten Blick nicht so unähnlich. Versteh das nicht falsch, damit ist keine wertende Aussage verbunden.
Was ich noch nicht ganz verstehe ist, dass du den Lebensstil während deines Umherziehens gut gefunden hast, dir Deutschland jetzt eng und starr vorkommt, aber du selbst wenig der Elastizität lebst, die man eigentlich im entfernteren Ausland lernt und haben muss. Deine feste Vorausplanung, dein Höllengefühl als etwas passierte, das diesen Weg vielleicht in einen Umweg verzweigt hätte... wo ist das Wasser, das um Steine fliesst?
[Diskussion der Geschichte http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...4#pid46504 ]
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| Ich bin 37 und mein Leben ist zuende |
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Geschrieben von: arthur - 29-01-2011, 02:54 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (45)
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Liebes wohlmeinendes Forum,
die Betreffzeile dieses Beitrags gibt wieder, wie ich mich fühle, nun,
nachdem ich die Faq gelesen habe.
Meine Situation:
Per Internetforum ne Frau getroffen, vor ein paar Monaten. Abends mal
vier Bier mit ihr, in nen Dachboden eingestiegen, schneller Sex in ner
dusteren Ecke, und zwar, ich betone, einvernehmlich. War ok soweit
aber nix besonderes, das dürfte auch sie so empfunden haben,
verabschiedet, Ende.
Denkste. Knappe Woche später, ohne daß weiteres passiert wäre, in
besagtem Internetforum sie ne Schimpfkanonade anleiernd, ein bis zwei
Nachrichten täglich, ohne eigentlichen Inhalt, ne Aneinanderreihung von
Beleidigungen.
Zuerst keine Reaktion meinerseits, nach ein paar Tagen frug ich mal kurz
was sie denn nun eigentlich von mir wolle, ob sie auch ne Message
hätte, oder 'n Anliegen. Einzige Sach-Reaktion: ich sei ja selbst dafür zu
dumm. Sie sei schwanger und ich schuld, und sie musse nun abtreiben.
Darauf ich daß mir das leidtue, ich es ja aber nicht wissen hatte
können, und wenn ich was tun könnte sollte sie mir bescheid geben.
Einmal schrieb sie noch, nämlich (neben vieler beleidungen) daß bei mir
Verstand einsetze. Daraufhin plötzlich nix mehr, gar nix. Na dann, gut
daß ich die Irre los bin.
Und nun aber, vor drei Tagen fing es wieder an, Beleidigungen ohne Ziel
und Inhalt. Heute nun schließlich, ich würde demnächst Post von nem
Rechtsanwalt bekommen. Hö?? Nun wächst in mir der grausige
Verdacht, sie hat womöglich gar nicht abgetrieben.
Ich habe keine Ahnung was da auf mich zukommen kann, aber ich
fürchte mich, Eure Faq hat mir ziemlich die Frisur verdorben! Ich habe
bisher keine Kinder, und wollte nie welche. Tut's was zur Sache daß ich
seit eineinhalb Jahren Alg2-Empfänger (mit minimalem Zuverdienst) bin?
Ich dachte tiefer kann man nicht sinken, aber offenbar doch??
Bitte um ein paar Fakten zum festhalten. Vielen Dank im Voraus an alle
die mir da mit Rat und Auskunft helfen können und wollen.
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| Würde gerne mit meiner Freundin zusammenziehen |
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Geschrieben von: powermike - 29-01-2011, 02:01 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Hallo allerseits !
Ich habe zwar schon intensiv gesucht, aber nichts Sinnvolles gefunden.
Zu mir... ich bin seit 2001 geschieden und zahle seitdem Unterhalt für meine drei Kinder.
Meine Ex-Frau und meine Kinder beziehen Hartz IV, so dass sich das Arbeitsamt oder Arge um die rechtzeitige Zahlungsmoral von mir ganz rührend kümmert ;-)
Nun habe ich, so wie das Leben so spielt, eine neue Frau kennen gelernt und wir würden auch gerne zusammen ziehen.
Jetzt aber haben wir beide arge Bedenken, dass sie ebenfalls in irgendeine Art und Weise für meine Unterhaltsberechnung herangezogen wird.
Hat jemand Erfahrung mit solch einer Situation bzw. mit welchen Katastrophen müsste ich rechnen, wenn ich mir ihr zusammen ziehe (ich eventuell als Untermieter von ihr)?
Vielen dank im Voraus
;-)
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| Vaterschaftsfestellungsklage - eure Meinung ist gefragt |
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Geschrieben von: AirWolf - 28-01-2011, 04:57 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Hallo liebe Forenmitglieder,
les schon eine ganze Weile interessiert mit und hab schon sehr viele wertvolle Tipps bekommen.
Meine Frage:
Traut ihr einem Gutachten, das durch ein Gericht in Auftrag gegeben wurde?
Hab irgendwie Bauschmerzen bei dem Gedanken, dass da alles mit rechten Dingen zugeht und sich da nicht gegenseitig von Ämtern in die Karten gespielt wird.
Schließlich besteht ja großes Interesse daran, einen Zahlvater für das Kind zu haben.
Die Aussichten auf eine Vaterschaftsanfechtung ständen eher schlecht, wenn das Gutachten durch die vom Gericht beauftrage Rechtsmedizin positiv ausfallen würde - das ist mir so weit bekannt. Habe beispielsweise keine konkreten Beweise für einen Mehrverkehr ihrerseits.
Seitdem ich auf diesem Portal lese... naja... beten? beten? und nochmal beten? Was bleibt mir jetzt noch anderes...
Ich freue mich auf eure Antworten und möchte noch kurz betonen, dass euer Engagement auf diesem Portal meinen größten Respekt hat!
AirWolf
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