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  [split] Von Vaterschaft zu Pleiteschaft
Geschrieben von: Armeunten - 08-12-2008, 16:14 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (121)

Ja das war alles schon mies bis jetzt,
Ich habe mein Sorgerecht verloren weil ich in den wirrungen der Selbständigkeit/am Anfang hat sich ales überschlagen und ich wahr nach 3 Monaten nicht mehr KV versichert, das Gesetz hatte sich gerade gegen mich gewendet weil der Barunterhaltspflichtige auch die Kinder mit versichern musste, hatte schlicht alles nicht mehr unter Kontrolle mit den Zahlungen, bin angeschrieben worden das ich raus bin und die Kinder wahren beim Doc und mussten alles in bar bezahlen.
Das war es.
Ich bin vom Gericht mit der Auflage weggeschickt worden den entstandenen Schaden zu begleichen und sofort mindestens 5
Versuche zu Starten in eine neue KV zu kommenegal wie, was eigentlich schon ein Rechtsbruch ist ansich für mein Verständniss,
weil du in keine gesetzliche mehr reinkommst und so schon tricksen musst.Natürlich habe ich den Schaden beglichen--und eine KV habe ich auch,aber frag nicht wie.Ich habe eine ganze weile den Kontakt gehalten zu den Kindern, bin aber mit ständiger Umgangsverweigerung beackert worden.Der Alten habe ich gesagt zum schluss..keine Kinder -kein Unterhalt mehr für die Kinder.Hat aber nicht lange gedauert, GV.Bis heute Quäle ich mich herum,bin selbständig und am unteren Rand der Kapitalismusnummer anzusiedeln, ein Unternehmen was ich aufgebaut habe weil es eine längere Startzeit hat---es basiert auf grossem Vertrauen und jetzt wo es einigermassen ein geregeltes Einkommen inkl. dem Vergleich für die Kinder h ergibt muss ich wahrscheinlich demnächst aufgeben.
Eine one man Show die lebt, Steuern zahlt wie 80% der kleinen Unternehmen in D.Beim Aufbau hat der Staat sich rausgehalten , und jetzt kommt er und macht platt.
Meine Kinder sehe ich nun wieder regelmässig mehr oder minder ,durch eine Intervention beim Jugendamt.
Der Tante habe ich gesagt was ich möchte,was ich die ganze zeit nicht bekommen habe und dann ging es los.
Ein Termin mit der Mutter und den Kindern, Sohnemann hat erst mal abgesagt,Tochter wahr da,grosse heule für die kleine, und Papa ich vermiss dich auch.Da hatte die Alte verloren.
Zu deinem letzten Satz: Der Kontakt wird gepflegt von mir und meiner Lebensgefährtin und wird schon jetzt intensiviert, weil der Filius ja nächstes Jahr eine vernünftige Enscheidung braucht für das weitere Leben .
Um den Rest hinzuwerfen und der Alten den Finger zu zeigen bedarf es noch ein paar tage und weiterer Infos
Gruss Armeunten
P.S. Der Richter ist mir ein besonderes anliegen inkl. dem Ra der Gegenseite
Der Spruch ist so sinngemäss .. man kan sich garnicht vorstellen das einer mit den krankheiten noch gerne 50-60 stunden die woche Arbeitet.
Lasst mal hören Gemeinde


Und noch anzufügen das naturgemäss fiktiv alles festgelegt wird

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  Privatinsolvenz bei Unterhaltsschulden
Geschrieben von: Skippie - 08-12-2008, 14:00 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hallo wer kennt sich denn aus ?? wenn man in die Privatinsolvenz geht was geschieht dann mit den über Jahre aufgelaufenen Unterhaltsschulden ??? Jemand Erfahrung gemacht ??

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  Situation in Norwegen
Geschrieben von: p__ - 26-11-2008, 18:31 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (32)

Mal wieder ein Blick über die Grenzen, diesmal Norwegen. Aufgrund der vielen deutschen Familienrechts-Sonderwege verliert man sonst leicht das Gefühl dafür, was andernorts normal ist. In Norwegen wurde vieles sehr konkret und explizit ins Gesetz geschrieben, was bei uns Gerichte nach Belieben interpretieren.

  • Null Betreuungsunterhalt für nichteheliche Mütter. Die deutschen Regelungen rufen völligen Unglauben bei Norwegern hervor.
  • Das "gewöhnliche" Umgangsrecht ist per Gesetz (!) ganz konkret geregelt: Jede Woche einen Nachmittag plus alle 2 Wochen ein ganzes Wochenende, 2 Wochen im Sommer, Weihnachten oder Ostern, sowie eine gesetzliche Verpflichtung, bei Änderungen rechtzeitig Bescheid zu geben.
  • Alle Fahrtkosten werden zwischen den Eltern geteilt.
  • Die Kinder haben das Recht, grundsätzlich mitzuwirken. Ab 7 Jahren Kindesalter ist das Vorschrift. Ab 12 Jahren hat der Kindeswille ausdrücklich grosses Gewicht.
  • Eltern mit Kindern unter 16 Jahren müssen vor einer Eheaufhebung und jedem Verfahren zum Sorge- oder Umgangsrecht eine Schlichtung machen und haben darüber ein Attest vorzulegen. Persönliche Anwesenheit ist vorgeschrieben, man kann keinen Anwalt hinschicken. Mindestdauer Schlichtung: Drei Stunden.
  • Weitere Schlichtungen, wenn das ein Richter für nötig hält.
  • Das Gericht kann ein Zwangsgeld festsetzen, das jedesmal verwirkt ist, wenn das Umgangsrecht nicht eingehalten wurde - ohne weitere Entscheidung.
  • Ehen können vom Fylkesmann oder dem Gericht aufgehoben werden. Es ist eine Aufhebung, keine Scheidung. Danach sind beide "ledig", nicht "geschieden". Kein Anwaltszwang, keine Gebühren beim Fylkesmann.
  • Unterhalt für Kinder grundsätzlich nur bis zur Volljährigkeit.
  • Kindesunterhalt wird dort versteuert, wo er landet - beim Berechtigten, nicht beim Pflichtigen.
  • Berücksichtigung beider Elterneinkommen beim Kindesunterhalt.
  • Natürlich gemeinsames Sorgerecht, egal ob die Eltern verheiratet waren oder nicht. Recht auf Erziehungsurlaub auch für nichtverheiratete Väter.
  • Für Unterhalt an den Ehepartner gilt teilweise das Schuldprinzip. Kein Unterhalt an Ehebrecher. Ansonsten maximale Unterhaltsdauer: 1 Jahr.

Quellen
- Bergmann/Ferid/Henrich, Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht, Teil XIII, Stand: 30.9.2004, S. 72 ff.
- Deutsche Botschaft Oslo http://www.oslo.diplo.de
- Kontakte zu Norwegern
- Informationen norwegischer Trennungshilfen wie http://www.regjeringen.no/upload/kilde/b..._-2005.pdf und der Fylkesmannen http://www.fylkesmannen.no

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  Unterhaltspflichtverletzung
Geschrieben von: Skippie - 06-11-2008, 20:51 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (43)

Hallo Ihr lieben,

also mal folgendes angenommen: man hat 2 Kinder von 2 Frauen die von unterschiedlichen Jugendämtern/Anwältinnen betreut werden.
Frage: Ist es möglich, dass Frau 1 Anzeige §170 erstattet es zum Urteil x kommt, dann Frau 2 auch Anzeige erstattet und wieder verurteilung ? Dann kann es ja passieren wenn immer Haftstrafe rauskommt das man 20 Jahre einsitzt !!! Was denkt Ihr???
Bitte keine spekulationen !!!Danke

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  Unterhaltsverfolgung künftig EU-weit
Geschrieben von: lordsofmidnight - 26-10-2008, 14:11 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (86)

Brüssel. Ex-Partner und Kinder sollen Unterhaltsansprüche auch im Ausland künftig leichter durchsetzen können. Die EU-Justizminister beschließen deshalb eine neue EU-Verordnung.

Über die Grenze fliehen und seinen Ex-Partner und Kinder ohne Geld sitzen lassen – das wird künftig schwerer. Gestern beschlossen die Justizminister in Luxemburg eine EU-Verordnung, die es Geschiedenen und Kindern erleichtern soll, ihre Ansprüche auch im Ausland durchzusetzen. „Unterhaltsschuldner sollen sich innerhalb Europas nicht länger hinter Grenzen verstecken können“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD)


http://www.derwesten.de/nachrichten/poli...etail.html

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  § 1626a BGB - 2 Jahre soll´s noch dauern
Geschrieben von: lordsofmidnight - 17-10-2008, 18:46 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (17)

Hinsichtlich der Prüfung des § 1626 a BGB kann ich Ihnen folgenden Sachstand mitteilen: Im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz hat das Bundesamt für Justiz ein Forschungsvorhaben zum Thema "Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern" ausgeschrieben. Das Forschungsvorhaben sollte Anfang 2009 begonnen werden und spätestens am 15. November 2010 mit der Abgabe des Abschlussberichtes abgeschlossen sein. Die Bewerbungsfrist geht bis zum 25. November 2008.

http://www.abgeordnetenwatch.de/willi_br...rage145682

und Nr. 2:

http://www.abgeordnetenwatch.de/sabine_b...rage146144

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  Wie geht es jetzt weiter?
Geschrieben von: TheFooledOne - 14-10-2008, 12:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (25)

Hallo liebe Leidensgenossen,

Ich habe im Mai 08 ein Schreiben von der Arbeitsagentur bekommen, dass meine Ex Hilfe zum Lebensunterhalt für mein Kind bezieht und wollten dementsprechend Auskünfte von mir (Gehaltsnachweise, Nachweise über Miete etc.) und meiner Ehefrau.

Ich habe allerdings schon alles dem Jugendamt offengelegt (Kopie Mietverträge, Gehaltsnachweise, ärztl. Atteste u.u.u.), das habe ich der AA auch so geschrieben, zumal ich im Dezember 07 deren Auskunftsbogen bereits ausgefüllt, sowie Gehaltsnachweise geschickt hatte. Bei der Spalte zur Auskunft für die Ehefrau habe ich damals nur reingeschrieben "kann für sich selbst sorgen", das geht die gar nichts an, was meine Frau verdient. Auch habe ich der AA geschrieben, dass ich den Bogen schon ausgefüllt habe und sich seitdem nichts an den Zahlungen. sowie Einnahmen geändert hat, außer dass ich jetzt von meiner Ehefrau "getrennt" lebe und sie sich ans Jugendamt wenden sollen, da dort schon alles offen liegt. Wieso soll ich jetzt wieder den Bogen ausfüllen und wieder alles einschicken? Das leuchtet mir irgendwie nicht ein.

Dann habe ich Monate vom Amt nichts mehr gehört, bis letzte Woche ein Brief kam (mit normaler Post, kein gelber Brief), wo mir ein Bußgeld angedroht wird, falls ich der Auskunftspflicht nicht nachkomme. Soll ich jetzt zurückschreiben, dass sie mir noch mal so einen Bogen zukommen lassen (den alten habe ich weggeschmissen) oder reicht es, wenn ich Gehaltsnachweise und ärztl. Atteste über meine eingeschränkte Erwerbsfähigkeit einreiche (die letzten drei Monate habe ich gerade mal 1.000 Euro brutto verdient)?

Übrigens habe ich vom Jugendamt seit April nichts mehr gehört. Nicht das ich da jetzt traurig darüber bin, meine Frau hat nur Angst, dass der dicke Hammer noch kommt. Oder kann es sein, dass sie (meine Ex) die Beistandschaft wieder gekündigt hat? Mich wundert es nur, da die sonst ziemlich schnell mit Geldforderungen sein. Oder bin ich in deren Augen wirklich ein Mangelfall, weil ich unter dem SB liege? Anrufen möchte ich dort nicht, da ich keine schlafenden Hunde wecken möchte.

Was meint ihr, wie soll ich jetzt weiter mit der AA und JA verfahren? Ich nehme an, dass meine Ex wohl nicht arbeitet und Hartz IV bezieht.

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  Kein Zahler da - Kind muß in Afrika bleiben
Geschrieben von: lordsofmidnight - 24-09-2008, 16:56 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (18)

Mama kann keine 210 Euro monatlich Unterhalt für ihren Sohn aufbringen, kassiert hier selber Stütze. Nach Afrika zurück ist vermutlich nicht so ganz kuschelig. Und der deutsche Staat will auch nix zahlen. Händeringend wird jetzt jemand gesucht, der diesen Job übernimmt. Zitat: ""Oder es findet sich jemand, der eine Unterhaltsverpflichtung abgibt".

Schon 79 Leserkommentare, viele nicht gerade politisch korrekt.

http://www.abendblatt.de/daten/2008/09/24/942250.html

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  Sie will ins Ausland
Geschrieben von: Chris9901 - 01-09-2008, 09:17 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (24)

Hallo Leute,

das ist jetzt superärgerlich, ich hatte einen langen Thread verfaßt, und beim Abschicken war ich nicht mehr eingeloggt.

Deshalb in aller Kürze: Meine Nochfrau will mit den Kindern ins Ausland (nach Brüssel), sie hat dort ein attraktives Jobangebot bekommen.

Sie sagt, es wäre die Chance für sie, und dass sie die Kinder mitnimmt, ist für sie selbstverständlich.

(Sie war 6 Jahre Nur-Hausfrau, ich Alleinverdiener, seit 3 Jahren jobbt sie unregelmäßig auf Honorarbasis)

Die Kinder hätten dort auch bessere Möglichkeiten, Europaschule, Fremdsprachen usw. usf.

Ich bin voll vor den Kopf geschlagen, Brüssel ist 700 km weg. Ich will nicht, dass sie mit den Kindern abhaut!

Kann ich es verhindern? Wie die Rechtslage ist, weiß ich! Also, dass theoretisch beide Sorgeberechtigten zustimmen müssen...

Aber wie ist die Realität?? Hab ich eine reelle Chance, es zu verhindern? Bitte ehrliche Antworten und Erfahrungen, kein Schönreden.

Ich arbeite voll, Kinder sind 11 und 7, unwahrscheinlich, dass ich alleiniges Sorgerecht bekommen.

Danke und Lg
Chris

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  Luxemburg: Volles Sorgerecht für alle Väter
Geschrieben von: borni - 12-08-2008, 12:45 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Väter bekommen das volle Sorgerecht - auch wenn sie nicht mit der Mutter des Kindes verheiratet sind. ...
Damit passt die Regierung die Luxemburger Gesetzgebung an internationale Vorgaben an, zum Beispiel die Gleichheit von Frau und Mann.
Wink
http://www.wort.lu/articles/6556144.html

So langsam kommt man in Europa dahinter, zunächst in den kleinen Staaten. Nur in Deutschland (noch) nicht.

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