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Kindesunterhalt und Selbstbehalt - Druckversion

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RE: Kindesunterhalt und Selbstbehalt - Camper1955 - 14-01-2012

(14-01-2012, 17:52)Zahlknecht schrieb: Hi Camper,das mir der SB nicht gekürzt werden darf weiß ich auch aber der Richter vom AG ist da anderer Meinung.Gegen diesen Beschluss habe ich mittlerweile Widerspruch Eingelegt.Meine RAttin ist der Meinung das der Richter diesen Beschluss nicht aufheben wird.Werde euch auf dem Laufenden halten.

Ich nehme an, es geht um Prozesskostenhilfe.

Wenn der Antrag auch vor dem OLG scheitert, dann soll die Rechtsanwältin die Entscheidung des OLG dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfüng vorlegen. Wenn sie nicht will, dann mach es selbst.

@Ibykus - unser Rechtsexperte - hilf Dir sicher bei der Formulierung der Vorlage, wenn Du ihn darum bittest.

Eine gewisse Form wird so eine Eingabe ja haben müssen.

@Ibykus

Könntest Du bitte für so einen Fall eine Mustervorlage mal ins Netz stellen, oder zumindest einen Link einstellen, wo man selber nachlesen kann, wie so eine Vorlage formgerecht aussieht?

lg

Camper




RE: Kindesunterhalt und Selbstbehalt - blue - 14-01-2012

(14-01-2012, 20:39)Camper1955 schrieb: Wenn der Antrag auch vor dem OLG scheitert, dann soll die Rechtsanwältin die Entscheidung des OLG dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfüng vorlegen. Wenn sie nicht will, dann mach es selbst.


(2) Das Bundesverfassungsgericht kann eine Gebühr bis zu 2 600 Euro auferlegen, wenn die Einlegung der Verfassungsbeschwerde oder der Beschwerde nach Artikel 41 Abs. 2 des Grundgesetzes einen Mißbrauch darstellt oder wenn ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung (§ 32) mißbräuchlich gestellt ist.

http://dejure.org/gesetze/BVerfGG/34.html
Big Grin



RE: Kindesunterhalt und Selbstbehalt - gleichgesinnter - 14-01-2012

Blue,

das wird nur sehr sehr selten angewendet und nur dann, wenn wirklich wegen Kleinvieh das Verfassungsgericht angerufen wird und es dort in sehr vergleichbaren Fällen bereits Urteile gab.

gleichgesinnter


RE: Kindesunterhalt und Selbstbehalt - blue - 14-01-2012

(14-01-2012, 22:11)gleichgesinnter schrieb: das wird nur sehr sehr selten angewendet ...
Andernfalls kannst Du halt 3-5 Jahre auf eine Antwort warten. Was hilft nun weiter?




RE: Kindesunterhalt und Selbstbehalt - Camper1955 - 15-01-2012

(14-01-2012, 22:26)blue schrieb: Andernfalls kannst Du halt 3-5 Jahre auf eine Antwort warten. Was hilft nun weiter?

Ich warte nun seit 7 Jahren auf Gerechtigkeit. Spätestens da war den Zivilsenaten bekannt, dass ich Schwerbehindert von Geburt an bin und damit eine völlig neue Sachlage besteht.

Ich hätte vermutlich schon längst eine andere Situation, wenn ich damals das Bundesverfassungsgericht angerufen hätte.

lg

Camper




RE: Kindesunterhalt und Selbstbehalt - Zahlknecht - 15-01-2012

(14-01-2012, 20:39)Camper1955 schrieb: Ich nehme an, es geht um Prozesskostenhilfe.

Wenn der Antrag auch vor dem OLG scheitert, dann soll die Rechtsanwältin die Entscheidung des OLG dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfüng vorlegen. Wenn sie nicht will, dann mach es selbst.

@Ibykus - unser Rechtsexperte - hilf Dir sicher bei der Formulierung der Vorlage, wenn Du ihn darum bittest.

Eine gewisse Form wird so eine Eingabe ja haben müssen.

@Ibykus

Könntest Du bitte für so einen Fall eine Mustervorlage mal ins Netz stellen, oder zumindest einen Link einstellen, wo man selber nachlesen kann, wie so eine Vorlage formgerecht aussieht?

lg

Camper

Hi Camper, ja es geht um VKH die wurden mir zum teil gewährt.Aber das Gericht hatte mir eine Ratenzahlung gewährt die ich bis 2015 mit Monatlich 15,€ Abzahlen darf.
Sind die nicht NettSmile

Habe schon mit Ibykus Kontakt aufgenommen und er Prophezeite mir schon das eventuelles was noch größeres auf mich zukommen könnte.
Wegen Unterhaltsschulden



RE: Kindesunterhalt und Selbstbehalt - Camper1955 - 15-01-2012

@Zahlknecht

Zitat:Hi Camper, ja es geht um VKH die wurden mir zum teil gewährt.Aber das Gericht hatte mir eine Ratenzahlung gewährt die ich bis 2015 mit Monatlich 15,€ Abzahlen darf.
Sind die nicht Nett

Kommt darauf an, was Dir bleibt, wenn Du die 15 € bezahlst. Wenn Dir nix mehr zum leben bleibt, dann nutzt auch die großartige Ratenzahlung nichts.

Zitat:Habe schon mit Ibykus Kontakt aufgenommen und er Prophezeite mir schon das eventuelles was noch größeres auf mich zukommen könnte.
Wegen Unterhaltsschulden

Na dann willkommen im Club.

lg

Camper