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Unterhalt, Umgangskosten - Druckversion

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RE: Unterhalt, Umgangskosten - kidispapa - 27-02-2014

Hallo,
da die JA-Titel meiner 3 Kinder aus der Ehe durch ein Gerichtsbeschluss 2012 aufgehoben wurden in einer abänderungsklage durch mich.

Zitat`
Die die Antragstellerin Ziffer 1 betreffende vollstreckbare Urkunde des LA xxx
blablabla...wird dahin abgeändert dass der Antragsteller mit Wirkung ab Rechtsanhängikeit kein Unterhalt zu bezahlen hat.

ab dieser Rechtsanhängikeit (vertsehe ich ab Antrag des abäderungsgesuches) gilt nur noch die UH höhe des beschlusse vom Gericht.

Da hier keine JA-Titel mehr exestieren,
Folgende Fragen:

Wie lange gilt der Beschluss im bezug auf Unterhalt?
- a) Bei kindern die Volljahrig wurden.
- b) Wie bei a) nur in Lehre mit Einkommen und nicht mehr im Haushalt.
- c) ab welchem Zeitraum kann das JA neue UH-Forderungen für
die verbleibenden minderjährigen Kinder durchsetzen
wegen der Volljärigkeit des eines Kindes was nicht mehr Priveligiert
ist.
- d) Soll ich es hier auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen, da ein
Beschluss durch das Gericht nicht so weitreichende Probleme
hervorruft wie ein JA-Titel mit seinem einseitigem weitreichendem
Unrecht es kann, und dadurch auch da JA keine freie Hand zur willkür ihrer Isntrumente hat.

lg


RE: Unterhalt, Umgangskosten - p__ - 27-02-2014

(27-02-2014, 10:55)kidispapa schrieb: Wie lange gilt der Beschluss im bezug auf Unterhalt?

So lange, bis du einen neuen Titel unterzeichnest oder ein neuer Beschluss einen Unterhaltsbetrag festlegt. Es kann jederzeit erneut auf Unterhalt geklagt werden. Ein bestehender Beschluss bedeutet keinerlei Sperre für eine neue Klage.

(27-02-2014, 10:55)kidispapa schrieb: - d) Soll ich es hier auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen, da ein
Beschluss durch das Gericht nicht so weitreichende Probleme
hervorruft wie ein JA-Titel mit seinem einseitigem weitreichendem
Unrecht es kann, und dadurch auch da JA keine freie Hand zur willkür ihrer Isntrumente hat.

Nix Jugendamtstitel oder Gericht. Wenn du einen Titel erstellen willst, geh zu einem Notar und unterzeichne dort einen Titel gemäss faq-Hinweisen in einer Höhe, die du bereit bist zu zahlen.


RE: Unterhalt, Umgangskosten - kidispapa - 28-02-2014

Ok,

Würde ich ja machen, aber wenn ich trotz korekter berechnung und
berücksichtigung aller aufwendungen 5 Neue Titel aufsetze,
und diese sich auch nach den SDL´2013 Orientieren und auch
nicht weit von einem möglichen Beschluss des Gerichts lägen...

könnten die von der Beistandschaft mich doch trotzdem vor Gericht ziehen,
um etwas anderes heraus schlagen zu wollen. (weil ich sie umgangen habe)


Und wenn dies passieren würde und es keine verhältnissmässige änderung gegen über den neuen Titel ergeben würde...

was dann... betreff der kosten...Eine klage gegen JA..... wegen Prozesstreiberei???

Ich vertsehe ja das eh so... Die beistandschaft haben ja die Kinds Mütter und nicht Ich... deshalb muss ich mich ja nicht grundsätzlich mit dem JA auseinandersetzen, sondern mit den Müttern.

Aber was ist mit dem KM´s die vom JC zur beistandschaft gezwungen werden, können die es ohne gefahr einer Sanktion wagen neue Titel selber zu Unterschreiben, trotz bestehende Beistandschaft..(auch wen es eine verbesserung der aktuellen lage des Unterhalts verspricht) da das JA sich zu viel Zeit nimmt die Titel gerecht zu aktualisieren), um bestmöglich ungerechtigkeiten zu entwerfen.


RE: Unterhalt, Umgangskosten - kidispapa - 28-02-2014

Möchte noch hinzu fügen...

Es bestehen nur für 3 Kinder Beschlüsse vom Gericht,
und 2 kinder sind noch ohne jegliche festsetzung.

heben die neuen titel die ich bei einem Notar in erwäägung ziehe, die 3 vorhergehende beschlüsse auf...????

um den Unterhalt gerecht zu verteilen...denn das ist das hauptproblem was das JA nicht berüksichtigen will.....


RE: Unterhalt, Umgangskosten - p__ - 28-02-2014

(28-02-2014, 09:03)kidispapa schrieb: könnten die von der Beistandschaft mich doch trotzdem vor Gericht ziehen,
um etwas anderes heraus schlagen zu wollen. (weil ich sie umgangen habe)

Natürlich. Wie bereits gesagt: Die Gegenseite kann immer klagen, wenn ihr was nicht passt.

Wenn du einseitig eine neue Verpflichtungsurkundel unterzeichnest, kannst du keinen alten Titel damit aufheben oder abändern. Das ist ja wohl unmittelbar klar, sonst könnte jeder Titel nach belieben runtersetzen oder aus der Welt schaffen.