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Weis nicht wo mein Kind übernachtet - Druckversion

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RE: Weis nicht wo mein Kind übernachtet - Kämpfer - 13-07-2014

Ich will auch nicht den Eindruck erwecken das ich euch falsch verstehe aber irgendwie klingt das mit der Tatsachen verdrehung wirklich wie ein Witz. Ich nehme auch mal an das es eure eigenen Erfahrungen sind, die ihr wieder gebt!?

Wenn ich nun alle 2 Wochen regelmäßigen Umgang habe und möchte mehr für mein Kind da sein, was zum Wohle des Kindes ist, weil wir eine gute Bindung haben. Warum sollte mir das Gericht dann sagen, das sie diese Bindung stören wollen und nicht noch mehr ausbauen wollen? Das dient nicht zum Wohl und dem Kind geht es bei mir blendent.


RE: Weis nicht wo mein Kind übernachtet - Zala - 13-07-2014

Es gibt viele Seiten im Netz die gegen dieses unrecht ankämpfen aber noch mit mäßigen erfolg aber das wird sich ändern z.b. Väterwiderstand.de geh mal drauf anschauen lohnt sich


RE: Weis nicht wo mein Kind übernachtet - Kämpfer - 13-07-2014

Danke für den Tipp mit der Seite. Ob ich die mal anschreibe und meine Situation schildere und um Rat bitte?


RE: Weis nicht wo mein Kind übernachtet - the notorious iglu - 13-07-2014

Mach das mal. Wenn du nur genügend Leute fragst, wirst du schon irgendwann das hören, was du hören willst. Ich wünsche dir alles Gute.


RE: Weis nicht wo mein Kind übernachtet - Zala - 13-07-2014

Versuch eine vernünftige UV beim Gericht zu bekommen mit mehren Tagen am Stück das ist jetzt Dein Ziel. Und erst dann kommt der Rest. Du stehst noch am Anfang und kannst nicht gleich zum Ende springen.


RE: Weis nicht wo mein Kind übernachtet - Kämpfer - 13-07-2014

Ich verstehe schon was du meinst. Ich bin ein Mensch bei dem das Gleichberechtigungs Empfinden sehr ausgeprägt ist und dies vertrete ich natürlich auch. Aber wie ich lesen kann ist das im Familienrecht nicht so mit der Gleichberechtigung, was mich natürlich sehr schockiert.


RE: Weis nicht wo mein Kind übernachtet - Theo - 13-07-2014

Jetzt warte doch erst einmal ab, wie das Verfahren ausgeht.

Schau lieber, was Du tun kannst, um Deine Chancen auf möglichst häufigen Umgang zu verbessern. Deine Wohnsituation hinsichtlich der Entfernung zur KM und dem Kind ist in Anbetracht der Tatsache, dass Du kein Auto zur Verfügung hast, mehr als ungünstig.

Wenn der Hol- und Bringweg einfach eine Stunde dauert, hat die Kindesmutter natürlich gute Chancen zu argumentieren, das häufige Hin und Her sei zu anstrengend für das Kind.

Wenn Du nicht die finanziellen Mittel für ein KFZ hast, dann würde ich mir einen Umzug in die Nähe der Kindesmutter überlegen. Räumliche Nähe kann vieles erleichtern.


RE: Weis nicht wo mein Kind übernachtet - Zala - 13-07-2014

(13-07-2014, 14:40)Kämpfer schrieb: anschreibe und meine Situation schildere

Die mühe kannst du Dir sparen Gerald Emmermann ist hier Mitglied im Forum. Aber lesen solltest Du da mal.


RE: Weis nicht wo mein Kind übernachtet - Kämpfer - 13-07-2014

Natürlich habe ich Angst mein Kind noch weniger zu sehen als bisher, wenn ich das hir so lese. Recht oder Wohl scheint ja evtl. nicht entscheident zu sein, jedenfalls wenn es schlecht laufen sollte!?


RE: Weis nicht wo mein Kind übernachtet - Zala - 13-07-2014

Kindeswohl ist auch nicht entscheidend jedenfalls wenn das Urteil gegen Väter geht.


RE: Weis nicht wo mein Kind übernachtet - Kämpfer - 13-07-2014

Aber ich gehe doch vor Gericht weil ich mehr Umgang wünsche und Mutter sagt das ich nicht auf die Bedürfnisse des Kindes eingehe. Ich mein würde oder könnte ich mein Kind öfters und regelmäßiger sehen dann bräuchte ich nicht vor Gericht.


RE: Weis nicht wo mein Kind übernachtet - the notorious iglu - 13-07-2014

Du hast nicht das Recht die Mutter ständig zu belagern und über den Aufenthaltsort des Kindes auszuquetschen! Speicher das einfach einmal ab und komm aus der Schmollecke heraus! Auch wenn es schwer fällt.


RE: Weis nicht wo mein Kind übernachtet - Zala - 13-07-2014

Ja das ist eine Vereinbarung die Du mit der KM triffst. Der Richter ist der Mediator der das nur billigt und seine Vorstellung vom Umgang mit einbringt. Es wird aber nicht geurteilt sondern vereinbart.


RE: Weis nicht wo mein Kind übernachtet - Kämpfer - 13-07-2014

Ständig ist übertrieben es war einmal weil wir eine Abmachung hatten sie kurzfristig den Umgang verweigert hat ob wohl ich mein Kind zu mir nehmen wollte. In dieser Situation habe ich gefragt wo mein Kind sei. Sonst mache ich das nicht also ist ständig übertrieben in 5 Monaten 1mal.


RE: Weis nicht wo mein Kind übernachtet - the notorious iglu - 13-07-2014

Dann bin ich ja beruhigt, dass das nur ein einmaliger Vorfall war. Aber dass du "nur" gefragt hast ist ja nicht ganz richtig. Unter anderem bist du ihr zur Arbeit gefolgt. Das ist für den gegnerischen Rechtsanwalt ein Traum.

Halt einfach die Füße still, solange das läuft.


RE: Weis nicht wo mein Kind übernachtet - Kämpfer - 13-07-2014

Das ich bei ihrer Arbeit war, war nicht wirklich in Ordnung das weiss ich :-( aber ich wusste nicht wo mein Kind ist und hatte in dem Moment ein wenig mit der Aktion überreagiert aber ich war verzweifelt weil mir trotz Absprache das Kind verweigert wurde und ich nicht eine Info bekahm wo das Kind übernachtet oder wer auf sie aufpasst obwohl ich dies doch wollte und mir zugesprochen wurde.


RE: Weis nicht wo mein Kind übernachtet - the notorious iglu - 13-07-2014

Lässt sich eh nicht mehr ändern, also abhaken. Du warst in Sorge um dein Kind, weil es absprachegemäß bei dir sein sollte und gut ist.