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Unterhaltsrückforderung, ich lebe in Kolumbien. Wie reagieren? - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Unterhaltsrückforderung, ich lebe in Kolumbien. Wie reagieren? (/showthread.php?tid=8491) |
RE: Unterhaltsrückforderung, ich lebe in Kolumbien. Wie reagieren? - p__ - 02-08-2018 Das ist doch harmlos. Bis zu 1.139,99 EUR kann gar nix gepfändet werden. Schliesslich ist die Pfändung längst von 850d ZPO in §850c zurückgerutscht. Wer erhält denn nach langen Auslandsjahren noch so viel Rente? Promille höchstens. RE: Unterhaltsrückforderung, ich lebe in Kolumbien. Wie reagieren? - Papi-LohnIsBack - 02-08-2018 Na, dann bin ich ja beruhigt. Danke für die Aufklärung! RE: Unterhaltsrückforderung, ich lebe in Kolumbien. Wie reagieren? - JonDon - 03-08-2018 Wenn man in Deutschland kein Wohnsitz hat, abgemeldet ist 2 Jahren, kann der Rentenanspruch ausgezahlt werden. RE: Unterhaltsrückforderung, ich lebe in Kolumbien. Wie reagieren? - p__ - 03-08-2018 Das ist nur ein Punkt unter Mehreren, es ist komplizierter. Siehe https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232658/publicationFile/50114/beitragserstattung.pdf RE: Unterhaltsrückforderung, ich lebe in Kolumbien. Wie reagieren? - sympathisant - 07-08-2018 (02-08-2018, 10:13)Austriake schrieb: Die deutsche Rentenversicherung zahlt überall hin aus, mittlerweile auch ohne Abschläge (eine Zeitlang haben sie einem die Rente unrechtmässig gekürzt, wenn man seinen Wohnsitz in einem "Billigland" hatte). Aber nicht wenn Du die dt. Staatsbuergerschaft abgibst. Dann gibts keine Rente von der BRD-GmbH. RE: Unterhaltsrückforderung, ich lebe in Kolumbien. Wie reagieren? - Bitas - 07-08-2018 @sympathisant, Hast du eine Quelle für die Behauptung? Ich denke du liegst falsch! RE: Unterhaltsrückforderung, ich lebe in Kolumbien. Wie reagieren? - Austriake - 08-08-2018 (02-08-2018, 18:07)p__ schrieb: Das ist doch harmlos. Bis zu 1.139,99 EUR kann gar nix gepfändet werden. Schliesslich ist die Pfändung längst von 850d ZPO in §850c zurückgerutscht. Wer erhält denn nach langen Auslandsjahren noch so viel Rente? Promille höchstens. Wenn die Berechnungen meiner (nicht-deutschen) Rentenversicherung stimmen, dann bekomme ich im Aufenthaltsland für acht Jahre Beitrag zahlen ca. 50% des deutschen Anspruchs, für den ich 42 Jahre lang gezahlt habe. Allerdings ist der deutsche Anspruch wegen Scheidung/Versorgungsausgleich auch deutlich reduziert. Aber trotzdem. Ich gehe mal davon aus, dass der im Ausland erworbene Anspruch nicht unter de Zugriff deutscher Behörden liegt, Hierzulande weiss man ganz genau, dass ich dann dem örtlichen Sozialsystem zur Last fallen würde. Und die Behörden hier sind nicht so doof wie die Deutschen. RE: Unterhaltsrückforderung, ich lebe in Kolumbien. Wie reagieren? - p__ - 08-08-2018 Schulden vollstreckbar machen kann man in Deutschland, die Regeln für die Vollstreckung richten sich nach dem Aufenthaltsland des Schuldners. Das kann Vor- und Nachteile haben. Manche Länder erklären selbst bewohnte Immobilien für unpfändbar, haben hohe Hürden für tatsächliche Vollstreckung, ermöglichen schnelle und kurze Privatinsolvenzen wenn man deutsche Schulden los werden will. Manche Länder sind aber erschreckend Gläubigerfreundlich, das trifft z.B. für nicht wenige Länder Osteuropas zu. Deren Gesetzgebung ist noch aus der kommunistischen Zeit beeinflusst, Schulden gabs da kaum aber starken staatlichen Durchgriff. Du musst dich also über die Kräfteverhältnisse zwischen Gläubigern und Schuldnern in deinem Zielland informieren. RE: Unterhaltsrückforderung, ich lebe in Kolumbien. Wie reagieren? - sympathisant - 11-08-2018 (07-08-2018, 23:53)Bitas schrieb: @sympathisant, Nein, hab ich nicht. Ich dachte dass so zu wissen. berichtige mich bitte wenn ich falsch liege. RE: Unterhaltsrückforderung, ich lebe in Kolumbien. Wie reagieren? - Bitas - 11-08-2018 Ja du liegst falsch. So wie ich das verstanden habe, ist die Staatsbürgerschaft völlig egal. Es kommt auf das Land (Sozialversicherungabkommen) an, ob du 100% oder 70% bekommst. |