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RE: Unterhaltsnachzahlung? Ermittlungsbogen - JahJahChildren - 29-01-2013 (28-01-2013, 21:39)Austriake schrieb:(28-01-2013, 19:20)ibu400 schrieb: Soll ich dann einfach zahlen? Und wieso sollte er das? NOCH hat er ja einen Titel (von Gericht) über eben diese 65%. Ich sehe hier keinerlei Grund, einen neuen (zweiten) über die selbe Höhe zu erstellen. Oder ist es noch zu früh am Morgen und meine Gedanken laufen noch nicht rund? RE: Unterhaltsnachzahlung? Ermittlungsbogen - JahJahChildren - 29-01-2013 (29-01-2013, 09:36)ibu400 schrieb: Die Frage ist aber trotzdem wie die jetzt auf die 110% kommen? Da das JA der Meinung ist, dass du denen nicht alle notwendigen Daten und vor allem deren Wisch nicht unterschrieben zurück geschickt hast, haben die einfach einen Blindschuß abgegeben und die 110% erknobelt. Die werden sich erhoffen, dass du entweder brav zahlst oder doch noch mit weiteren Angaben, wie zB die weiteren Unterhaltspflichten für Mutti 2 nebst Kind um die Ecke kommst. Vielleicht wäre es tatsächlich ratsam, diese Persönlichen Infos denen zukommen zu lassen. Es kommt ein Kind hinzu und evtl (mit höheren Fahrtkosten nach Umzug) sind die 65%, die du derzeit zahlst, sogar zuviel. Hier müsstest du dann evtl eh eine Abänderungsklage des bestehenden Titels anstreben. Die sollen mit den neuen Infos nochmal rechnen. Eine Erhöhung wird dann vermutlich nur rückwirkend von September bis zur Geburt des zweiten Kindes zu realisieren sein. Ab dann hast 2 Unterhaltsberechtigte mehr auf deiner Liste und deine Überweisung fällt wieder geringer aus. Du kannst auch selber nochmals genau rechnen und die Differenz, der du selbst Glauben (in Anlehnung an den Gerichtlichen Titel/Berechnung) schenkst bis zur Geburt zahlen. Damit dürften die auf Grund laufen, sollten sie den Gerichtsweg einschlagen wollen. Und füge noch süffisant weitere persönliche Angaben wie Körpergröße, Gewicht, Sexuelle Orientierung, Schafgewohnheiten (Nachtwandern, Schnarchen,..), Fleischfresser/Vegetarier/Veganer hinzu.... RE: Unterhaltsnachzahlung? Ermittlungsbogen - Rockwurst - 29-01-2013 Hallo Leute, ich hab mir das grad hier alles mal durchgelesen! Hab ich was verpasst? Ist doch gar nicht so schwierig? Also: Jugendamt fordert eine neue Berechnung des Unterhaltes, da 2 Jahre rum sind. --> Berechtigt. Jugendamt fordert von dir Einkommenensnachweise und Steuerbescheid. --> berechtigt. alles andere musst du nich angeben. Also wo ist denn jetzt das Problem? Stell eine Excelliste auf, Stelle dein Einkommen dar und berechne dein bereinigtes Einkommen (Altersvorsorge, 5% berufsbedingete Aufwendungen etc) Schaue auf die DDT und stelle den Unterhalt fest. Schreibe dm JA das du Unterhalt bis zum (Geburt deines neuen Kindes) titulieren lässr, mit der Begründung, dass du demnächst ein weiteres Kind erwartest. Zudem fügrst du die Unterlagen zum Schreiben bei Falls du dabei Hilfe brauchst. PN an mich Gruß Rockwurst RE: Unterhaltsnachzahlung? Ermittlungsbogen - ibu400 - 29-01-2013 So ich hab mir jetzt das Schreiben vom Jugendamt mal genauer durchgelesen. Zitat:Entsprechend den uns vorgelegten Verdienstnachweisen erzielten Sie in der Zeit von Oktober 2011 bis September 2012 ein durchschnittliches bereinigtes Nettoeinkommen von 1386,40 Euro. Nachdem Sie gegenüber dem Kreisjugendamt XXX keine Angaben zu Ihren persönlichen Verhältnissen, insbesondere zu weiteren unterhaltsberechtigten Kindern, gemacht haben, gehen wir davon aus, dass Sie außer XXX keine weiteren Kinder haben. ich hab jetzt mal in diesen Tabellen nachgesehen - erst schreibt Sie was von 1386 Euro was ja eigentlich Gruppe 1 ist und dann bin ich auf einmal in der Gruppe 2 also ab 1500 ??? versteh ich nicht ganz RE: Unterhaltsnachzahlung? Ermittlungsbogen - JahJahChildren - 29-01-2013 Bei nur einer unterhaltsberechtigten Person "kann" eine Stufe höher angesetzt werden. Aus dem KANN wird gerne der Heilige Gral gemacht. RE: Unterhaltsnachzahlung? Ermittlungsbogen - ibu400 - 29-01-2013 das ist ja wirklich sehr dreist, hör davon jetzt zum ersten mal - auf welche Grundlage stützt sich das? RE: Unterhaltsnachzahlung? Ermittlungsbogen - p__ - 29-01-2013 Steht in der Düsseldorfer Tabelle. RE: Unterhaltsnachzahlung? Ermittlungsbogen - JahJahChildren - 29-01-2013 Auf Basis der geistigen Ergüssen einer Kaffekranzrunde der OLG Robenträger. Ist kein Gesetz, entfaltet aber dafür mehr Rechtswirkung als ein solches. RE: Unterhaltsnachzahlung? Ermittlungsbogen - ibu400 - 29-01-2013 aha schockiert mich jetzt etwas - ich glaub ich werde denen jetzt nichts mehr schreiben ... was wird das Jugendamt dann als nächstes veranlassen? RE: Unterhaltsnachzahlung? Ermittlungsbogen - Rockwurst - 30-01-2013 Reichst du keinen Titel über einen Notar ein oder meldest dich gar nicht mehr beim JA, wird es zu einer Klage kommen. Hier werden deine Chancen relativ schlecht stehen, auch die Kosten wirst du dann zu tragen haben. Versuche lieber dein Nettoeinkommen noch zu bereinigen. Da du dich hier keine Auskünfte über deine Einnahmen und Ausgaben machst, ist es schwierig dir da zu helfen. Ein Tip! Die Höherstufung ist kein muss, wie bereits geschrieben. Schreibe dem JA, das du bereit bist Stufe 1 zu titulieren, da du demnächst ein weiteres Kind erwartets. (Lege Nachsweise dem Schreiben bei) "Da ich demnächst ein weiteres Kind erwarte, bin ich bereit Unterhalt nach Stufe 1 der DDT mit einer Laufzeit bis zum 18. LJ beurkunden zu lassen. Sollten Sie weiterhin auf die Stufe 2 bestehen, werde ich nur eine Beurkundung bis zum (Gerburtstermin) zustimmen." Chancen, dass du unter den Mindessatz kommst seh ich eigentlich nicht, denn du bist berufstätig und hast laut den Richtlinien ein ausreichendes Einkommen. Denke dran, vor Gericht kann der Richter dich auch dazu verurteilen mehr Stunden zu arbeiten oder einen 400€ Job anzunehmen um den Bedarf deines Kindes zu decken. Deine Taktik dich hier einfach Stur zu stellen halte ich für sehr unklug! Gruß RE: Unterhaltsnachzahlung? Ermittlungsbogen - JahJahChildren - 30-01-2013 @Rockwurst... deine Tips von heute morgen kann ich nicht so recht nachvollziehen. Zu Recht schreibst du, dass ohne genaue Kenntniss der finanziellen Verhältnisse von ibu400 es schwierig ist, einen Rat zu erteilen. Kurz drauf soll soll er auf dein Anraten einen neuen weiteren Titel über 100% beim JA unterschreiben. Zwar begrenzt aber bis zum 18 LJ. Sein neues Kind wird nicht noch 18 Jahre brühten bis es auf die Welt kommt... Ansonsten gebe ich dir Recht - schaltet er auf stur, kommt es wohl zur Anklage. ibu sollte hier mal seine Eckdaten bekannt geben oder seinen RA noch mal rechnen lassen. Ich würde dann den Betrag, den ich für richtig halte (meinetwegen auch 100%) bis Geburt zahlen. Titulieren würde ich das nicht, und wenn dann beim Notar für € 20 begrenzt auf Zeitpunkt der Geburt. Und schon gar nicht mehr als 100%. Das JA zahlt ihm sicherlich nicht die Kosten für eine Abänderungsklage, respektive Schadenersatz. RE: Unterhaltsnachzahlung? Ermittlungsbogen - Rockwurst - 30-01-2013 (30-01-2013, 11:51)JahJahChildren schrieb: @Rockwurst... deine Tips von heute morgen kann ich nicht so recht nachvollziehen. Zu Recht schreibst du, dass ohne genaue Kenntniss der finanziellen Verhältnisse von ibu400 es schwierig ist, einen Rat zu erteilen. Kurz drauf soll soll er auf dein Anraten einen neuen weiteren Titel über 100% beim JA unterschreiben. Zwar begrenzt aber bis zum 18 LJ. Sein neues Kind wird nicht noch 18 Jahre brühten bis es auf die Welt kommt... Meine Aussage auf Stufe 1 stützt sich auf die Berechnung des JA. Genaueres können wir nur sagen, wenn uns zahlen vorliegen. Die Begerenzung war als entweder oder gemeint! Angenommen das berechnete bereinigte Nettoeinkommen vom JA ist korrekt, so sehe ich 2 Möglichkeiten: a) Titulierung Stufe 2 bis zur Geburt des neuen Kindes oder b) Titluierung Stufe 1 bis zum 18 LJ Natürlich kann er auch eine andere zeitliche Begrenzung wählen, ob er damit durchkommt mag ich jedoch bezweifeln (allerdings sind meine Erfahrungen bei der zeitlichen Begrezung auch sehr gering) Wenn ich richtig verstanden habe, weiß das JA noch nichts von dem neuen Kind. Daher ist deren aussage auch: da DDT für 2 Kinder --> eine Stufe höher als berechnet. Derzeit hat dieser Thread doch sehrviel mit Rätselraten geminsam. Um auf die Threadüberschrift zu kommen, so musst du generell nur eine Nachzahlung ab dem Tag der in Verzugsetzung befürchten. Zum Thema Rückzahlung des Unterhaltsvorschusses (gabs nun einen oder nicht?) kann ich leider keine fundierte Aussge zu machen. RE: Unterhaltsnachzahlung? Ermittlungsbogen - Rockwurst - 30-01-2013 (29-01-2013, 10:11)JahJahChildren schrieb:(28-01-2013, 21:39)Austriake schrieb:(28-01-2013, 19:20)ibu400 schrieb: Soll ich dann einfach zahlen? Das JA bzw die Unterhaltsempfängering hat das Recht alle 2 Jahre prüfen zu lassen. Daher ist es irrelevant ob bereits ein Titel besteht. Verdient der Schuldner mehr, muss er mehr zahlen und der vorhandene Titel wird angepasst bzw. ersetz. Das damalige Gerichtsurteil wird da keine große Rolle mehr spielen, da sich die Einkommensverhältnisse geämdert haben. Lässt er eine Beurkundung beim Notar über 65% ausstellen, wird es wohl zur Klage kommen, da das JA bereits über das höhere Einkommen in Kenntnis gesetzt ist. Ob die aktuelle Forderung nun gerechtfertigt ist bzw. was Ibu tatsächlich zahlen sollte können wir derzeit einfach nicht abschätzen, da uns konkrete Zahlen fehlen RE: Unterhaltsnachzahlung? Ermittlungsbogen - JahJahChildren - 30-01-2013 @Rockwurst... bin ja dem Grunde nach bei dir. Ich schrieb ja, dass es nichts bring einen neuen 65%!! Titel beim JA zu unterschreiben. Dass er bis Geburt wohl mehr zahlen muss ist klar, wenn wir die €13xx als unterhaltsrelevantes Einkommen annehmen. Wir wissen hier zwar alle, dass der gestzlich vorgesehene Mangelfall mehr und mehr ignoriert wird, und selbst die Unterhaltszahler dazu übergehen, trotz Mangelfall 100% zu titulieren und lieber den Kampft mit dem JC anstatt dem FamGericht fortführen. Aber ibu hat hier zumindest mal eine mehr als nette Richterin gehabt, die bis 2019, 65% ausgeurteilt hat. Also warum vorschnell die Flinte ins Korn werfen? Ich würde nochmal scharf rechnen (lassen) und dann einfach den Betrag evtl bis Geburt zahlen. Einen Titel über 100% oder gar mehr auszustellen, würde ich erstmal verweigern mit Hinweis auf das kommende Kind, oder aber den neuen Titel bis zur Geburt begrenzen. Kommunikation mit diesen Hintergünden sollte schon mit dem JA stattfinden, denke ich. RE: Unterhaltsnachzahlung? Ermittlungsbogen - Rockwurst - 30-01-2013 Liegt der Mangelfall nicht erst ab <1000€ bei berufstätigen vor? RE: Unterhaltsnachzahlung? Ermittlungsbogen - Rockwurst - 30-01-2013 (30-01-2013, 14:23)Rockwurst schrieb: Liegt der Mangelfall nicht erst ab <1000€ bei berufstätigen vor? Der Bedarfskontrollbetrag beträgt seit diesem Jahr 1000€ für berufstätige. richtig? Das bereinigte Nettoeinkommen (laut JA) liegt bei 13xx€, demnach sind 3xx€ für Unterhaltszahlungen übrig, also genug Geld um nach Stufe 1 der DDT zu zahlen. Daher halte ich die Chancen, den Klageweg zu beschreiten und auf 65% zu hoffen für sehr sehr gering. Und bei Stuhrheit hat Ibu meines erachstens auch nicht den Hauch einer Chance vor Gericht. Alles unter der Voraussetzung, dass die Berechnung vom JA stimmt. RE: Unterhaltsnachzahlung? Ermittlungsbogen - JahJahChildren - 30-01-2013 (30-01-2013, 15:46)Rockwurst schrieb:(30-01-2013, 14:23)Rockwurst schrieb: Liegt der Mangelfall nicht erst ab <1000€ bei berufstätigen vor? Ja, soweit richtig. Aber halt auch nur bis Geburt. Deswegen ja auch bei 100% max bis Geburt titulieren. Ansonsten steht er vor einer Abänderungsklage ohne große Aussicht auf Erfolg. Oder das JC jammert, weil er freiwillig tituliert hat, obwohl er ja wusste, dass da noch ein Kind unterwegs ist. Alles nur Stress und Kosten für ibu. Außerdem hat ibu ja auch noch nicht gesagt, ob diese 13xx bereinigt sind. Die hat das JA soweot ich weiß ermittelt, und wie die rechnen wissen wir ja. RE: Unterhaltsnachzahlung? Ermittlungsbogen - Rockwurst - 30-01-2013 Warum 100% nur bis zur Geburt? Wäre kein zweites Kind unterwegs würde die 2 Stufe der DDT herangezogen--> Ergo ist die Stufe 1 der DDT schon i.O. Auf welcher Grundlage glaubst du, dass er bei Geburt weniger als 100% zahlen müsste? 2 Kinder in Stufe 1 = 266€, 3xx€ sind nach unserem derzeitgen Stand vorhanden. Unter den jetzigen Fakten glaube ich, das es schwer wird aus der Sache raus zu kommen RE: Unterhaltsnachzahlung? Ermittlungsbogen - ibu400 - 30-01-2013 welchen Daten braucht ihr noch? Jahreseinkommen liegt bei ca. 38t (je nach Prämien auch mehr ) und das sind eigentlich auch die einzigen Daten die ich dem Jugendamt gegeben habe. Auf die 65% bin ich damals auch nur gekommen weil ich keinen weiteren Job mehr ausüben kann da ich einen schweren Unfall hatte (ich eigentlich froh sein sollte noch hier zu sein aber das tut hier nichts zur Sache - will es nur erwähnen weil hier jemand etwas von einem zusätzlichen 400 Euro Job gesagt hat ) - das Gericht hat das damals berücksichtigt. Was ich aber nicht verstehe ist die Einstufung in die zweite Gruppe - für was gibt es denn diese Tabelle wenn man eh anders eingestuft wird.... Soll man dann alle 2 Jahre dagegen klagen? RE: Unterhaltsnachzahlung? Ermittlungsbogen - Rockwurst - 30-01-2013 Dein exaktes Jahresbruttoeinkommen inkl. aller Zulagen. (Steht normal auf der Dez. Abrechnung) oder du forderst bei deinem AG einen Einkommensnachweis der letzten 12 Monate an (siehe Schreiben JA) und benutzt es als Grundlage für deine Berechnung Um nun dein bereinigtes Nettoeinkommen zu berechnen musst du noch folgendes Preis geben: - Höhe der Berufsbedingten Aufwendungen (Nachweisbar) (andernfalls 5% pauschal) - Höhe der privaten Altersvorsoge - Höhe eventueller Weiterbildungskosten - Gewerkschaftsbeitrag - BU-Versicherung - Steuererstattung - private Pflegeversicherung - private Lebensversicherung Ich hab gerade eine Berechnung hinter mir. Im Anhang siehst du, wie ich diese aufgestellt habe. Du kannst die Berechnung mittels Excel Nachbilden, alle Postionen von meiner Berechnung werden bei dir sicherlich nicht zutreffen, aber die Vorgehensweise sollte dir damit verdeutlicht werden. Weiterhin solltest du dir ganz dringend die FAQ's durchlesen. Nochmals: Die DDT ist für 2 Unterhaltsberechtigte ausgelegt, daher KANN bei nur einer berechtigen Person eine Stufe Höher angesetzt werden und aus KANN wird i.d.R MUSS. So sind nun mal die Leitlinien der OLG und die DDT gestrickt. |