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Volljährige Tochter - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Volljährige Tochter (/showthread.php?tid=11576) |
RE: Volljährige Tochter - p__ - 13-11-2017 Wieso wurde der BAFÖG-Bescheid abgelehnt, hat er das herausbekommen? RE: Volljährige Tochter - Flusen - 13-11-2017 Er kann da selber nichts mit anfangen. In dem Bescheid steht vorläufig weil Kindesmutter Unterlagen nicht eingereicht hat. Über den endgültigen Bescheid würde ich Nachricht erhalten. Bin dann mal gespannt was ein Richter dazu sagt LG Flusen RE: Volljährige Tochter - p__ - 13-11-2017 (13-11-2017, 16:44)Flusen schrieb: In dem Bescheid steht vorläufig weil Kindesmutter Unterlagen nicht eingereicht hat. Das wäre zu einfach: Mutti verweigert Unterlagen, Ergebnis: Vati muss zahlen. So leicht läuft das zum Glück doch nicht :-) RE: Volljährige Tochter - Flusen - 13-11-2017 Eben und deswegen gibt es weiterhin 0Euro. ![]() RE: Volljährige Tochter - Flusen - 01-12-2017 Hallo Leute Update zu meinem Fall. Heute kam ein Brief vom Jobcenter das Ex mit den beiden Kindern Leistungen nach SGB 2 beziehen. Weiter steht darin ich wäre allen dreien zum Unterhalt verpflichtet und sollte sämtliche Lohnabrechnungen abgeben damit sie ausrechnen können was ich zu bezahlen hätte. Spinnen die? Für den minderjährigen bezahle ich den titulierten Unterhalt. Volljährige Tochter ist ja nunmal nicht geklärt. Aber wieso Ex? Die ist neu verheiratet und lebt in Trennung. Kann doch nicht sein das ich da noch für zuständig bin. Was meint ihr dazu? LG Flusen RE: Volljährige Tochter - p__ - 01-12-2017 Die Voraussetzungen für die Auskunftspflicht werden von den Gerichten extrem weit ausgelegt. Da kann es schon sein, dass 30 Jahre nach der Scheidung noch ein Auskunftsersuchen kommt. Dem musst du entsprechen, auch wenn die Chancen auf eine erneute Unterhaltspflicht fast Null sind. RE: Volljährige Tochter - Flusen - 01-12-2017 Da sie aktuell verheiratet ist schicke ich gar nichts. Meiner Meinung nach hat sie durch neuheirat alle Ansprüche an mich abgetreten. Sonst könnte sie ja x Mal heiraten und sich nach Belieben aushalten lassen. Ausserdem kam das Schreiben vom Jobcenter RE: Volljährige Tochter - p__ - 01-12-2017 Ist egal woher es kam, es hat sicherlich ein Übergang eventueller Unterhaltsrechte stattgefunden. Bei der Auskunftspflicht habe ich mich vermutlich unklar ausgedrückt: Du bist verpflichtet, Auskunft zu geben, auch dann wenn ein Unterhaltsanspruch so wie in deinem Fall äusserst unwahrscheinlich ist. Die Behörden genehmigen sich da einen überaus grosszügigen Schluck aus der Pulle, auf der draufsteht "erst mal gucken, was der hat". Gib die Auskunft und lehne nachfolgende Forderungen ab, falls welche kommen. Sofern du im Verlauf der letzten zwei Jahre schon einmal Auskunft gegeben hast, solltest du diese Unterlagen kopieren und vorlegen. RE: Volljährige Tochter - Flusen - 01-12-2017 Dann werde ich das mal machen. Hast Recht wegen dem Übergang . Mache mir Termin beim Anwalt dann kann der antworten. Die wollen auch Auskunft zum Einkommen meiner Frau. Muss ich das angeben? RE: Volljährige Tochter - p__ - 01-12-2017 http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=1494 Würde ich aber trotzdem erst mal auslassen. RE: Volljährige Tochter - Flusen - 01-12-2017 Na klasse Dann muss ich ja auch das Einkommen meines Stiefsohnes offenlegen der in unserem Haushalt lebt. Sollte das alles so kommen bin ich offiziell von meiner Frau getrennt und miete ein Appartement. Ich glaube ich spinne langsam. Was für ein Staat der seine Väter so kaputt macht Volljährige Tochter - CheGuevara - 02-12-2017 Die Schwarzkittel machen es sich da immer einfach: Unterhaltsansprüche werden erst mal geprüft; das beginnt mit der Auskunft und geht mit der Berechnung von Ansprüchen weiter (... schafft Gegenstandswerte). Erst zum Ende werden Einwendungen und Einreden wie z.B. Verwirkung geprüft. Für die gibt's überall SOPs. Habe noch nicht gehört, dass jemand mal offensiv eine Feststellungsklage angestrengt hat, wonach ein (jeglicher) Anspruch verwirkt sei. Dann wäre m.E. eine Auskunftsanforderung unzulässig. RE: Volljährige Tochter - Flusen - 04-01-2018 Hallo und ein frohes gutes neues Jahr in die Runde Update zu meinem Fall Habe inzwischen meine Unterlagen dem Jobcenter zukommen lassen. Hatte dann ein Gespräch mit dem Sachbearbeiter. Laut seiner Aussage wird er nichts weiter unternehmen da eine Beistandschaft für das Minderjährigen Kind eingerichtet ist und es unter den verschiedenen Abteilungen die Absprache gibt das nur eine Stelle fordern kann.Mal sehen wie es jetzt weitergeht. LG Flusen |