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RE: Aufgabe und Abbruch nach Sorgerechtsverlust - Alles-durch - 13-12-2019 Bist Du Dir sicher p_? Seit 3 Jahre findet der Umgang am Mittwoch statt. Jetzt sagt der Umgangspfleger das mit einer Begründung ab, ich müsse mit dem Jugendamt reden. Das darf der nicht. Der Umgangspfleger muss das bei Gericht beantragen - notfalls per EA. Oder sehe ich das falsch? "Über den Umgang entscheiden die Eltern, wenn diese sich nicht einigen können hat das Gericht selbst eine konkrete und vollständige Regelung zu treffen, die sowohl die beiderseitigen Grundrechtspositionen der Eltern als auch dem Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigen. Dies bedeutet, dass die Entscheidung über den Umgang und seine Ausgestaltung nicht durch das Gericht auf Dritte, überantwortet werden darf."(Bundesverfassungsgericht, Beschl. v. 17.06.2009, Az.: 1 BvR 467/09, Ziff. 34) RE: Aufgabe und Abbruch nach Sorgerechtsverlust - p__ - 13-12-2019 Soweit richtig, aber unterschätze nicht, was da an Lügen und Fallen möglich ist. Der Umgangspfleger hat vermutlich auch die passende Erfahrung dazu. RE: Aufgabe und Abbruch nach Sorgerechtsverlust - Alles-durch - 13-12-2019 OK Verstanden. Ich habe mal die Korrespondenz geprüft. Jugendamt und Umgangspfleger sprechen mit einer Stimme. Du könntest recht haben. Ich bin angeblich nicht bereit auf Erwachsenenebene zu kommunizieren und überantworte sozusgen die Kommunikation auf das Kind, womit ich sie belaste. Das Jugendamt ist der Meinung, dass ich mit dem Gesprächsabbruch unter Beweis gestellt hätte, das ich auf Erwachsenenebene nicht kommunizieren wolle. Der Umgangspfleger bringt ein anderes Beispiel. Für die fehlende Bereitschaft der Kommunikation auf Erwachsenenebene; wählt aber mit die selbe Begrifflichkeit. Meine Tochter hat am Tag bevor sie abgehauen ist gefragt, warum sie nicht zum Geburtstag kommen dürfe. Meine Antwort war, dass sie den Umgangspfleger anrufen soll, um zu fragen. Meine Tochter hat dann angerufen und gefragt. Der Umgangspfleger hat dann darum gebeten mit mir sprechen zu dürfen. Ich bin dran und habe dem gesagt, dass er es mit dem Kind klären soll. Ich habe meine Angebote gemacht und er läßt mich ständig ins Leere laufen. Umgänge soll es erst dann wieder geben, wenn ich mit dem Jugendamt gesprochen habe. Diesen habe ich ja bereits geschrieben, dass ich für Gespräche bereit stehe. Die mich nur einladen brauchen. Die hat aber die Dienstaufsichtsbeschwerde am laufen und wird den Termin auch kaum kurzfristig organisiert bekommen. Ich könnte jetzt am Montag die Vorgesetzte anrufen, um zu fragen, ob die das dem Kind wirklich antun wollen und den Umgangspfleger in dieser Anordnung unterstützen. Schließlich sind die die Verursacher. Wahnsinn. Die Ex schlägt das Kind und die drehen es, dass ich an der Wand stehe. Wie immer! RE: Aufgabe und Abbruch nach Sorgerechtsverlust - Vater Morgana - 14-12-2019 (13-12-2019, 23:48)Alles-durch schrieb: Wahnsinn. Die Ex schlägt das Kind und die drehen es, dass ich an der Wand stehe. Wie immer!shaming tactics 101: die Achillessehne eines jeden Mannes ist die Scham. Ich habe für viel, viel weniger den Umgang komplett eingestellt. Ich hätte Ihnen spätestens in dieser Situation unverhohlen gesagt, dass sie ihr Blatt überreizt haben und dass sie nie wieder Kontakt zu mir aufnehmen sollen. Ich möchte das Kind nicht weiter belasten und gedenke nicht, mich weiter an dessen Leben zu beteiligen. Sorgerecht hast Du ja bereits keins mehr, insofern gibt es auch formal keinen Grund, dich weiter zu belästigen. Danach kannst Du dich der Trauerarbeit widmen und irgendwann wieder nach vorne schauen, ohne dass das Schicksal dieses Kindes dich mehr berührt als das jedes anderen Kindes. Loslassen. Gar nicht mehr zuhören. Einen letzten Termin beim JA um genau dies so knapp wie möglich mündlich zu verkünden, und klipp und klar jede weitere Zusammenarbeit auszuschließen. Es wird danach keine Termine mehr geben, finito. Gehen, solange sie noch halb unter Schock stehen. Es gibt ein Leben nach der aktiven Vaterschaft, für dich fängt es nur früher an. VM RE: Aufgabe und Abbruch nach Sorgerechtsverlust - Bitas - 14-12-2019 Ich sehe das ähnlich wie @VM und wiederhole mich eigentlich nur. Die Situation MUSS für das Kind die Hölle sein, dem würde ich ein ENDE setzen. Ich würde die Tür vom JA nicht komplett zu machen, sondern schriftlich MEINE Bedingungen nennen und dann abwarten. Mir zerreist es das Herz, weil das Kind eine wirkliche Beziehung zum Vater hat und dieses Saupack das ohne mit der Wimper zu zucken, alles zerstört. Der der das Kind wirklich liebt, läßt es im Streitfall als erstes los...... RE: Aufgabe und Abbruch nach Sorgerechtsverlust - Alles-durch - 14-12-2019 Ok. Ich habe die Taktik jetzt etwas anders gefahren. Einfach die Kleine abholen, werde ich nicht. Das Jugendamt soll aber die Entscheidung voll mitverantworten. Ich habe den Bürgermeister angeschrieben, diesem geschrieben, dass es genau so gekommen ist, wie ich es angekündigt habe. Mutter schlägt das Kind und darf ne kurze Beratung machen. Vater ist angeblich nicht bereit auf Erwachsenenebene zu Reden und wird vom Umgang ausgeschlossen. Also die härteste Sanktion, die das Umgangsrecht vorsieht. Was alles völlig im Missverhältnis steht und zeigt, dass der Vater schweigen oder abhauen soll. Hatte ich dem virher genau so angekündigt, dass sein Jugendamt so agieren wird. Die Botschaft ans Kind. Beschwere Dich über Schläge und Du siehst Deinen Vater nie wieder. Elternvereinbarung haben die von mir seit Ewigkeiten vorliegen, sodass auch dieses Argument nicht wirklich zieht. Zumal die abgestimmt ist. Da steht natürlich nichts von Wochenenden drin, worum es denen in Wahrheit geht. Ich habe allen Beteiligten nebst Bürgermeister das erklärt und vorgeschlagen das Ergebnis der Dienstaufsichtsbeschwerde und der Dezernatsprüfung abzuwarten und bis dahin alles so zu lassen. Von den Wochenenden habe ich natürlich nichts geschrieben. Die Katze sollen die mal aus dem Sack lassen. Ich habe aber voll das Jugendamt in die Verantwortung genommen und gesagt, dass die die Entscheidung verursacht haben. Diese müssen den Umgangspfleger schließlich stützen, sonst kann er es kaum verantworten und ausserdem basieren die Sanktionen maßgeblich auf das nicht beendete Gespräch beim Jugendamt. Das ist denen aber erst nach der Dienstaufsichtsbeschwerde eingefallen. Ich habe es also als nachterten dargestellt. Im Ergebnis habe ich die Dienstaufsichtsbeschwerde genau um diesen Punkt ergänzt. Das Jugendamt muss sich meiner Einschätzung nach jetzt Positionieren, ob die für oder gegen den Umgangsausschluss sind. Mal sehen, wie es weiter geht. Gibt es noch irgendwelche Vorschläge? RE: Aufgabe und Abbruch nach Sorgerechtsverlust - Aufstieg - 14-12-2019 Ich hab jetzt nicht alles gelesen, kannst Du Geld Deiner Ex anbieten für Umgänge? RE: Aufgabe und Abbruch nach Sorgerechtsverlust - Othmar - 15-12-2019 at alles-durch , aufstieg ... Wenn die Kleine bei dir vor der Türe steht, darfst du / musst du sie meiner Meinung nach reinlassen. Du kannst doch nicht das Kind wieder wegschicken. Was ist, wenn es in Panik auf die Strasse rennt und von einem Auto überfahren wird. .... Ich hätte niemals direkt diesen Umgangsverweigerer angerufen. Ist ja fast eine Art Verrat der Tochter. Wozu denn? Kannst hinterher sagen: Du hättest ja gerne sofort .... aber dein Telefon hatte keinen Strom ... und öffentliche Telefonzellen gibt es nicht mehr .... Meiner Meinung nach ist es das allerbeste, wenn das Kind zu dir kommt, vom Hort wegrennt .... Die Freundin soll ihr das noch mal klar machen. Wenn sie den starken Wunsch hat, den Papi zu sehen, DARF sie jederzeit zu dir kommen. Du wirst immer für sie da sein. DANN KÖNNEN SIE NÄMLICH GAR NICHTS MACHEN. Sie müssten die Polizei holen und die müssten sie mit Gewalt aus der Wohnung holen und zu ihrer Mutter verfrachten. Für den Fall müsstet ihr sie ermutigen, dass sie dann so laut schreien, beissen und kratzen darf wie sie will, und dass sie sagen darf, dass sie so wie so wieder fortrennen würde und dass sie die Polizisten hassen würde und, und und ... Wenn es so laufen würde, könntest du dir die ganze Auseinandersetzung mit JA usw. ersparen. DANN schafft die Tochter einfach Fakten. RE: Aufgabe und Abbruch nach Sorgerechtsverlust - Vater Morgana - 15-12-2019 (14-12-2019, 18:02)Alles-durch schrieb: Gibt es noch irgendwelche Vorschläge?Ja. Sofortiger Kontaktabbruch zu Umgangsdepp, JA, Gerichten, Bürgermeister, etc. Funkstille. Auf Tauchstation gehen. Du schuldest ihnen NICHTS!!! Jede Einlassung deinerseits auf egal was ist ein Anerkenntnis ihrer Macht. Wenn deine Tochter zu dir kommt, sollen sie sie ab sofort SUCHEN! Du hast es jetzt einmal nach Vorschrift versucht und den Aufenthalt deiner Tochter verraten, mit diesem verheerenden Ergebnis. Das sollte dir als Lektion genügen. Sonst kannst Du deiner Tochter gleich sagen, dass sie nicht mehr zu dir kommen soll. Mann, warum hältst Du dich noch an Regeln?!! Identifiziere dein Ziel und nutze jede Strategie um es zu erreichen. Willst Du sie daran festnageln, dass sie sich nicht an die Regeln halten? Bricht sonst die Welt zusammen? Regeln befolgen ist im Familienrecht DAS Rezept für die Katastrophe! VM RE: Aufgabe und Abbruch nach Sorgerechtsverlust - Othmar - 15-12-2019 (15-12-2019, 13:15)Vater Morgana schrieb: Willst Du sie daran festnageln, dass sie sich nicht an die Regeln halten? Dem und dem Rest von VM ist nichts mehr hinzuzufügen. Reflektiere diese - sorry - Borniertheit, also dieses -Sich- an- die Regeln- halten, selbst wenn es keinerlei Sinn mehr macht. RE: Aufgabe und Abbruch nach Sorgerechtsverlust - Alles-durch - 16-12-2019 Persönlich sehe ich das ganze als "Schwarzer Peter" spiel. Die Arschlö..er wollen mich ja nicht nur rausmobben; die wollen auch als die Guten gelten, die alles getan haben, um den Vater zu halten. Eine Beleidigung an meine Intelligenz! Der Umgangspfleger wurde von der Schule informiert. Ich hätte den bestimmt nicht informiert! Ich musste aber der Schule bescheid geben, dass die kleine abgehauen ist und sich bei mir befindet. Die hätten sonst die Bullen gerufen und das wäre blöd gewesen. Ich hätte damit sicherlich auch meine Verantwortungslosigkeit unte Beweis gestellt und der kleinen noch weniger Stütze seien können. Ausserdem hat die Kleine gesehen, dass sie es durchsetzen kann. Das steht der Umgangspfleger und sie besiegt ihn. Die Situation hat mir aber auch gezeigt, dass Umgangspfleger und Schule miteinander eng sind. Das Gespräch mit der Schule, klang schon danach, als würde da Stimmungsmache laufen. Immer das selbe. Was mit mir besprochen wird, weiß jeder. Was mit der Mutter oder die untereinander besprechen, wird geheim gehalten. Heute habe ich daher meine Dienstaufsichtsbeschwerde ergänzt. Die Sachbeatbeiterin vom Jugendamt hat sich über die Dienstausichtsbeschwerde per Email bei mir beschwert und mir vorgeworfen, dass ich nicht in der Lage sei zu kommunizieren. Sie hat einfach mal ihre Enttäuschung kund getan. Jetzt kommt aber der Hammer! Die Dame nimmt gleich mal die Schule, den Umgangspfleger und die Ex in Kopie. Stellt mich also bei der Schule als Querulant an den Pranger. Datenschutzrecht drauf geschiss..en. Habe direkt mal die Dienstaufsichtsbeschwerde ergänzt und Jugendamt sowie Umgangspfleger untersagt die Schule oder die Ex weiterhin eine Kopie der Korrespondenz zu schicken. Selbst habe ich schließlich alles plaziert, was ich sagen wollte ;-) Das Spielchen ist also klar. Der vom Jugendamt ist ja bereits das Wort Samstag raus gerutscht und der Umgangspfleger macht Druck, dass ich mit der vom Jugendamt spreche soll. Die Schule ist auch schon mit im Boot der Kolaborateure. Den Spruch, den die gerne aufsagen würden lautet: "Da ist jetzt soviel Streß in der Schule entstanden, dass nur noch Samstag auf Sonntag ein Umgang möglich ist. Die Schule muss ein Ruhepool für das Kind sein und die Lehrer wollen da auch nicht länger mit reingezogen werden" An diesem Ziel arbeitet die Ex ja seit Jahren dran. Montag bis Freitag kümmert sich der Ganztagshort und Samstag / Sonntag der Vater. Ausserdem bin ich aus dem Schulaltag raus, dass die die verantwortungsvolle Mami-Show abziehen kann. Samstag mache ich definitiv nicht. Ich zahle - also geht der Umgang nach meinem Terminkalender! Basta! Ich habe auch keine Lust mir die Samstage mit Kinderprogramm vollzustopfen. Mit der Dienstaufsichtsbeschwerde sollte ich erstmal wieder den Stecker gezogen haben. 1. Die Schule ist aus der Korrespondenz raus. Das Argument ist eliminiert. 2. Die Dame vom Jugendamt hat mich bloß gestellt. Ich habe damit einen Grund den Austausch zu verlangen. Also kann die auch nicht die Samstage platzieren. 3. Der Umgangspfleger kann wohl kaum mit Samstagen um die Ecke kommen. Dafür fehlt dem die Unterstützung vom Jugendamt Den Umgangsausschluss bei soviel Alarm aufracht zu halten, sollte kaum möglich sein. Ich könnte mich aber auch täuschen und die sagen mir dennoch: "Samstag oder garnicht". Auf jeden Fall ist das Jugendamt am Zug. Die Kleine wird bald 7. Die braucht noch etwas Zeit, um sich richtig wehren zu können. Bis dahin muss ich diesen Eiertanz noch mit machen. Ich habe die Hoffnung, dass die bei dem ganzen Alarm erstmal wieder in die Rattenlöcher kriechen. Ich muss aber sagen, dass es viel Zeit kostet. Mit einem Vollzeitjob wäre ich längst raus gemobbt worden.Es ist völliger Wahnsinn, was an Resourcen verschwendet wird. Aber so lange die Kleine so am kämpfen ist, helfe ich ihr. Der gemeinsame Kampf schweißt ja auch zusammen. RE: Aufgabe und Abbruch nach Sorgerechtsverlust - Bitas - 16-12-2019 Ich glaube nicht das die in die Rattenlöcher verschwinden, im Gegenteil. RE: Aufgabe und Abbruch nach Sorgerechtsverlust - kay - 16-12-2019 Es ist unwahrscheinlich dass der Umgangspfleger bereit ist, Samstag zu arbeiten. Solange der notwendig ist, wird es kaum Samstag Umgaenge geben. Dass die Schule da mit einkopiert wurde, ist eine absolute Frechheit. Eventuell koenntest Du Dich beim Datenschutzbeauftragten beschwerden, das bring wahrscheinlich mehr als die Dienstaufsichtsbeschwerde. RE: Aufgabe und Abbruch nach Sorgerechtsverlust - Austriake - 16-12-2019 "Jetzt kommt aber der Hammer! Die Dame nimmt gleich mal die Schule, den Umgangspfleger und die Ex in Kopie. Stellt mich also bei der Schule als Querulant an den Pranger. Datenschutzrecht drauf geschiss..en. Habe direkt mal die Dienstaufsichtsbeschwerde ergänzt und Jugendamt sowie Umgangspfleger untersagt die Schule oder die Ex weiterhin eine Kopie der Korrespondenz zu schicken. " Meldung oder Anzeige beim Landesbeauftragten für den Datenschutz nicht vergessen. RE: Aufgabe und Abbruch nach Sorgerechtsverlust - Murmel - 16-12-2019 Evtl. war es ein Verstoß gegen die DSGVO. RE: Aufgabe und Abbruch nach Sorgerechtsverlust - Austriake - 16-12-2019 (16-12-2019, 09:24)Murmel schrieb: Evtl. war es ein Verstoß gegen die DSGVO. Nicht nur eventuell. Das war ganz sicher ein Verstoss gegen die Datenschutzgrundverordnung. Ich würde das sogar zum Anlass nehmen, eine ausführliche Auskunft einzufordern, ich würde wissen wollen an wen diese Daten und Informationen noch so alles gestreut werden.... Anleitung, wie diese Auskunft einzufordern ist, hier: https://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=12259 RE: Aufgabe und Abbruch nach Sorgerechtsverlust - Alles-durch - 16-12-2019 danke für den Tip mit dem Datenschutzbeaufragten. Habe ich an mit einem anderen Thema bei denen durch. Das bringt die zwar mehr unter druck, aber mehr als die typischen Ausreden vom JA und ein DuDu kommt nicht bei rum. Das ist aber ein gutes Mittel, um die im Spiel zu halten. Es ist doch klar was jetzt passiert. Die SB will keiner austauschen, weil sich sonst wer neues in die Akte einarbeiten müsste. Und auf soviel Arbeit, die ich mache hat keiner Lust. Also werden ein Gespräch vorschlagen mit der SB und der Vorgesetzten. damit wir uns wieder alle Lieb haben. Bei dem Gespräch wird mir dann Forderungen aufgetischt, die ich sicherlich nicht will. Die Vorgesetzte kann dann bezeugen, dass ich wirklich ein Querulant bin und stellt sich vor die SB. Klappe zu Affe tot und Vater ist das Arschlo... Was davor gelaufen ist und die ganze Dienstaufsichtsbeschwerde, wird dann unter abgehackt unter dem Motto der Querulant hat halt die arme SB dermaßen gereizt, dass der kleine Fehler unterlaufen sind und ansonsten übertrieben mit seinen Darstellungen. Laß die Vorgesetzte doch jetzt erstmal Antworten. Dann kann ich immer noch sagen, dass ich es erstmal vom Datenschutzbeauftragten geklärt haben will, bevor ich mit der SB wieder rede. Aber ansonsten jedem anderen MItarbeiter beim JA für Gespräche zur Verfügung stehe. In die Akte will sich keiner einarbeiten und der Datenschutzbeauftragte braucht ca. 1 Jahr....und wir sind weiter im Spiel. Ich meine seht Euch mal den Anfang dieser neuen Geschichte an. Hier wird endlos druck gemacht, sogar über den Umgangspfleger und mit Umgangsausschluss. Alle Sanktionen werden erst aufgehoben, wenn ich mit der SB gesprochen habe..... Das merkt doch jeder Idiot, dass die mir irgendeine Schweine-Forderung reindrücken wollen, von der die Ausgehen, dass ich die nicht akzeptiere. Warum sollten die es ansonsten bereits im Vorfeld mit Sanktionen begleiten? Ich habe mich ja kein einziges Mal gegen Gespräche gewehrt. Der Umgangspfleger ist halt Elefant im Porzelanladen, kennt mich und will das Wochenedthema seit 2 Jahren durchsetzen. Der hat auch vor einiger Zeit mal wieder so eine Andeutung gemacht. "Kannst die kleine gern mehr haben...Wochenenden gehören natürlich dazu....und rede erstmal mit dem JA, dann diskutieren wir über das mehr" Die Nummer ist klar: "Samstag auf Sonntag oder verpi...ss Dich" Mache ich nicht! Ich Zahle und laß mir nicht auch noch das Recht nehmen, dass es nach meinem Terminkalender geht. Ist mir auch zu anstrengend und ich haben sowieso nichts zu melden; bin aus der Erziehung raus. RE: Aufgabe und Abbruch nach Sorgerechtsverlust - Vater Morgana - 16-12-2019 Was ich mich bei diesem ewigen Theater frage: Sind die wirklich der Meinung, dass eine derart misshandelte Wochenend-Papa-Figur in irgendeiner Form dem Kindeswohl dient? Nach dem Motto: Kinder brauchen Väter, also stellen wir ihm dieses sinnentleerte Stückchen Elend hin, dann kann nachher keiner sagen, dass wir dem Kind den Vater genommen haben. So kaputt im Hirn muss man erstmal sein, ey... @Alles-durch. Ich möchte dir nochmal empfehlen, diese Psycho-Truppe in ihrem eigenen Saft gären zu lassen und sie alle ab sofort eiskalt zu ghosten. Die sind null einsichtsfähig und jede Reaktion von dir ist nur der Beweis, dass bei dir "noch was geht". Bringt nichts. Kannst dich beruhigt zurücklehnen und nur noch auf dein Kind eingehen, wenn es sich meldet. Besser wird es für euch zwei vorerst nicht. Ignoriere die Bande einfach. Keine Reaktion mehr auf gar nichts. Werde zum Geist... VM RE: Aufgabe und Abbruch nach Sorgerechtsverlust - Bitas - 16-12-2019 Und nochmal, ich sehe es genauso wie VM. Das war doch mal dein Plan, nicht zur Marionette zu werden, du kannst deiner Tochter momentan nicht helfen. Fliege, wie geplant, in den Süden und lass dich von dem Pack nicht weiter zum Trottel machen. Es ist unendlich Traurig für deine Tochter und sie wird höchstwahrscheinlich auch nicht unbeschadet davon kommen aber du hast wirklich alles gegeben. Eventuell kommt noch mal Deine/Eure Zeit, wenn die Mutter völlig versagt hat. RE: Aufgabe und Abbruch nach Sorgerechtsverlust - kay - 16-12-2019 Wieso, das sieht doch alles garnicht soooo schlecht aus. 1. Die Kindbesitzerin hat nicht wirklich Lust auf das Kind und ist froh wenn es woanders ist und 2. WILL die Tochter unbedingt zu ihm. Da wuerde ich nicht aufgeben sondern geschickt agieren und ungefaehr genaso weitermachen wie jetzt auch. RE: Aufgabe und Abbruch nach Sorgerechtsverlust - Alles-durch - 16-12-2019 @Kay Werden wir sehen. Oder die Kindesbesitzerin hat so die Schnauze voll, dass der die Samstage zwischenzeitlich auch egal sind. Der Vater soll sich verpi...ssen, der zeigt der Mami nur die Unzulänglichkeiten auf und dass das eigene Kind die schei... findet. Die Frage ist nur, soll ich morgen mal bei der Leiterin vom Jugendamt anrufen und fragen, was ich jetzt machen soll. Oder akzeptieren, dass die Beteiligten meine Schreiben wahrscheinlich wie so oft einfach ins Leere laufen lassen. D.h. der Umgang fällt diese Woche aus und ich sehe das Kind dann frühestens Ende Januar und bis dahin ........ hat sich das Kind an die Vaterlosigkeit gewöhnt und ist völlig entspannn......... und die erzählen mir dann, dass erstmal neu miteinander verhandelt werden muss......Also "Samstag oder bleib einfach weg" Also nicht, dass die Kleine sich wirklich dran gewöhnt, aber dass die einfach diese Story draus machen. RE: Aufgabe und Abbruch nach Sorgerechtsverlust - JonDon - 16-12-2019 Bei mir waren 7 Monate Umgangsboykott von der Mutter. Mit begleitete Umgang hat es angefangen. Sich für 3 Stunden getrofen. Der Junge wäre sofort mit. Nach 3 Wochen nochmal getrofen für 3 Stunden. Die Alte wollte das so weiter führen. Hab Ihr ziemlich deutlich gesagt, das nächste mal ist er über das Wochenende bei mir. Tja das war vor längere Zeit. Bis heute hat Sie es nicht geschaft Ihn zu entfremden. Sie ziekt noch rum, aber wenn Sie was gravierendes falsch macht, haue ich Sie Krankenhausreif. Andere Sprache Verstehen diese nicht. Die gegenseite weiß mitlerweile wie ich Ticke. Ich wollte nie so sein, aber dazu wird man gemacht RE: Aufgabe und Abbruch nach Sorgerechtsverlust - Alles-durch - 17-12-2019 Ich habe heute mit der Leiterin im Jugendamt gesprochen Wir sind beim letzten Akt der Vaterentsorgung. 1. Das Jugendamt hält sich raus. Es gibt einen Umgangspfleger. Das Jugendamt will nur auf gerichtliche Anfrage hin zu solchen Themen Stellung Ich habe der dann gesagt, dass ich das genau so sehe und es keinen Grund dafür gibt das Vater und Jugendamt miteinander sprechen. Sie müsse mir dann aber mal erklären, warum der Umgangsausschluss daran fest gemacht wird, dass ich angeblich nicht mit dem Jungendamt spreche. Da war die dann Platt und wollte es mit der SB und dem Umgangspfleger klären. Ich habe die dann gekitzelt und der ist dann doch die Meinung raus gerutscht. 2. Als Jugendamt könne man nicht mehr machen. Es wäre alles versucht worden und ich würde das Kind manipulieren. Das Kind müsse jetzt mal zur Ruhe kommen und die Leiterinn könne den Umgangsausschluss nachvollziehen. Ich habe der dann gesagt, dass ich das schon kenne. Die Manipulation wurde mir bereits unterstellt als das Kind 2 Jahre war. Ich musste dann extra einen Psychologen beauftragen, der wissenschaftlich belegt, dass zweijährige nicht manipuliert werden können. Die sind geistig noch nicht soweit entwickelt. Ansonsten würde ich das Andere schon vom Sorgerechtsentzug kennen. Wenn sich die Eltern streiten, dann muss der Vater gehen; die Schuldfrage ist im Grunde egal. Tja, ist also alles klar. 1. bedeutet nämlich: Der Umgangspfleger ist bei Gericht, um einen Umgangsausschluss oder begleitete Umgänge zu erwirken, was Du ja eh nicht machen wirst. und 2. bedeutet: Das Jugendamt ist bereits im Boot und die Argumentation, um Dich ganz raus zu kicken ist Manipulation des Kindes. Dann hat die mich gefragt, was passieren müsse, damit es sich beruhigt. Ich habe der dann gesagt, ganz einfach: - Der Umgang ist nicht dazu da, um die Mutter zu entlasten - Die Mutter tut sich keinen gefallen, wenn es das Kind den Vater verbietet. Ganz im Gegenteil der Streß nimmt zu War da noch was? Schläge oder so was.... Nö, kein Wort! Das Ergebnis ist also das selbe, wie vor ca. 9 Monaten. Der Vater soll aus dem Leben des Kindes komplett verschwinden. Die Mutter macht Alarm und dann muss der Vater halt gehen. Vor 9 Monaten haben die dem Kind aber gesagt: Dein Vater hat Dich sitzen lassen. Das tat weh, als mich meine Tochter darauf angesprochen hat und die Ex blöd grinsend daneben stand. Jetzt müssen die mit der Wahrheit raus rücken und dem Kind sagen, wir haben Deinen Vater entsorgt. Das Ergebnis ist schade für das Kind; gefällt mir aber besser als vor 9 Monaten. @p_ Du solltest das Thema umbenennen. "Aufgabe und Abbruch nach Sorgerechtsverlust" ist die böse Unterstellung der Helferbranche und Ex, um sich vor dem Kind die Hände in Unschuld zu waschen. Ich habe zu keinem Zeitpunkt meine Tochter aufgegeben oder den Kontakt abgebrochen. Ich musste aber offensichtlich nochmal eine Ehrenrunde drehen, um das klarzustellen. Besser wäre bspw. "Wie die Helferbranche den Vater entsorgt" oder "Warum Väter keine Chance haben" Ich überlasse Dir aber die Themenbenennung. RE: Aufgabe und Abbruch nach Sorgerechtsverlust - kay - 17-12-2019 "Das Kind muss zu Ruhe kommen" ist immer das ultimative Todschlagsargument um den Vater zu entsorgen wenn sie kein anderes mehr haben. Natuerlich werden sie dem Kind nicht die Wahrheit sagen und wie ueblich bist NUR Du Schuld an allem. Solange kein Annaeherungsverbot besteht, wuerde ich wohl versuchen mit meinem Kind Kontakt zu behalten wie auch immer. ABER ich wuerde (und habe dies in der Verangenheit in der Praxis auch so zu 100% gehandhabt) keinerlei Auseinandersetzung mit der Kindbesitzerin vor dem Kind zulassen. Wer sich da nicht im Griff hat und nicht schweigen und gehen kann, sollte es lassen. Ansonsten versucht der Mann nicht nur zu "manipulieren" und zu "kontrollieren" sondern ist auch noch gewalttaetig. RE: Wie die Helferbranche einen Vater entsorgt - Wiederankläger - 17-12-2019 Das Kind muss zur Ruhe kommen, sich stabilisieren und zeigt extreme Anzeigen von psychischer Gefährdung hatte auch bei mir die Gutachterin gesagt. Nach 3 Jahren jetzt, zähle ich folgendes: 1: Wechsel der Kita wegen Unreimheiten der Mutter und den Betreuern, 2: Unser Kind gegen mich aufgehetzt, mit Manipulation welche nicht wirkte. 3: Permanenter Umgangsboykot trotz Beschluss. (Oh Wunder keine Sanktionen) 4: Entfernen des Kindes an der 2. Kita mit Anzeige eine Betreuerin hätte unseren Sohn geschlagen. Oh Wunder als in meinem Begleiten er sofort bei ihr auf dem Schoß saß. 5: Monate langer Kita Entzug, trotz JA und Förderprogram. 6: Weitere Umgangsboykotte über Weihnachten, nie aufgeholt worden. 7: Mehrfache Kindesmisshandlung durch auslösen von Allergien und mich Beschuldigen es wäre meine Katze. (Welche nicht mehr lebt) 8: In Urlaub fahren mit dem neuen Stecher und Kinde bei Dritte lassen ohne jemanden zu informieren. 9: Sich nicht um die Kinder kümmern und auch nicht fördern, sondern nur im Zimmer alleine spielen lassen. 10: Keine Unternehmungen machen, da es Madame ja zu anstrengend ist. Ich kann nur raten, braf und minuziös den Übergaben zu folgen, sich gut um sein Kind zu kümmern und mit denen viel zu machen. Mein Sohn will mittlerweile nicht mehr zu seiner Mutter, was verständlich ist. Es kommt schon s weit, dass er sogar weint, wenn er wieder zu seiner Mutter muss. JA und sonstige Hirnverbrannten sehen das bis jetzt zwar immer noch nicht so, aber da ich wieder Angreife und nochmal ein Verfahren wegen Aufenthaltswechsel beantrage hoffe ich Diesmal, da er nun sprechen kann mehr angehöhrt zu werden. Wobei beim nächsten Gutachten egal wie die ausfällt nur gegen die Mutter gedreht wird. Bleibt immer nur das Hoffen, dass es schnell genug passiert. |