Unterhaltsforderung und Vaterschaftsfeststellung durch UN Uebereinkokommen von 1956 - Druckversion +- Trennungsfaq-Forum (https://www.trennungsfaq.com/forum) +-- Forum: Diskussion (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Konkrete Fälle (https://www.trennungsfaq.com/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Unterhaltsforderung und Vaterschaftsfeststellung durch UN Uebereinkokommen von 1956 (/showthread.php?tid=12132) |
Unterhaltsforderung und Vaterschaftsfeststellung durch UN Uebereinkokommen von 1956 - Geraldo123 - 17-01-2019 Hallo miteinander, ich bin wirklich sehr froh dieses Forum gefunden zu haben und hoffe ich kann von jemanden mit Wissen erfahren, wie das läuft mit dem UN Uebereinkommen von 1956 für Alimente. Vaterschaft ist nicht anerkannt und Frau im Ausland. Keine EHE Das Haager Uebereinkommen greift wohl nicht, wohl aber das UN von 1956 für beide Länder.
Wäre wirklich über fundierte Tipps extrem froh! Danke und viele Grüsse, Geraldo RE: Unterhaltsforderung und Vaterschaftsfeststellung durch UN Uebereinkokommen von 1956 - HeinrichH - 17-01-2019 Hier mal eingelesen? Meinst du so etwas? Umfasst es auch Vaterschaften? https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/AU/UN/UN_node.html Prinzipiell wird wohl wie in vielen Fällen ein Gerichtsverfahren von de Mutter hier in DE angestoßen werden müssen. Bedeutet Anwalt, Übersetzer für die Schriftstücke, kann alles sicherlich dauern. Bei dem Link steht ganz unten auch was von gütlicher Einigung. |